Unterrichtszeiten / Pausen

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1 szeiten / Pausen s- und Pausenzeiten Sekundarstufe, Jahrgangsstufe 5 und 8, im Schuljahr 2017/18 Ankommen Erste große Pause Zweite große Pause Individuelles Lernen Mittagessen + Pause Werkstattunterricht Mo-Do Pause Mo-Do Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Sekundarstufe, Jahrgangsstufe 6 und 9, im Schuljahr 2017/18 Ankommen Uhr Uhr Uhr Uhr

2 Erste große Pause Zweite große Pause Mittagessen + Pause Individuelles Lernen Mo-Do Pause Mo-Do Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Sekundarstufe, Jahrgangsstufe 7, im Schuljahr 2017/18 Ankommen Erste große Pause Zweite große Pause Mittagessen + Pause Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr

3 Mo-Do Pause Mo-Do Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Sekundarstufe, Jahrgangsstufe 10, im Schuljahr 2017/18 Ankommen Erste große Pause Zweite große Pause Mittagessen + Pause Mo-Do Pause Mo-Do Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr (Ausnahme Sport ab Uhr) Uhr Uhr

4 sende am Freitag ist in Sekundarstufe 1 für alle Jahrgangsstufen um Uhr. Diese Übersicht wird mit jedem neuen Jahrgang ergänzt. Exemplarische Stundenpläne Klassenstufe 5

5 Klassenstufe 6

6 AGG Was macht uns als eine gute Gemeinschaftsschule eigentlich aus?

7 Wir haben nach langjährigen Erfahrungen mit Heterogenität die Vorteile der Neuen Lernformen und der Individuellen Förderung erkannt und uns auf den Weg gemacht, gemeinsam mit engagierten Eltern und Partnern ein neues Schulkonzept als Inklusive Gemeinschaftsschule, heute als Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen zu entwickeln. Wir haben uns beraten lassen, an Tagungen teilgenommen, andere Schulen besucht, Fortbildungen belegt, Materialien gesichtet, Beispiele anderer erfolgreicher Schulen in In- und Ausland studiert und sind überzeugt, in Grötzingen sehr gute Voraussetzungen für eine gelingende weiterführende Schule zu haben: mit dem Start der Gemeinschaftsschule 2012 machen wir uns seither auf den Weg! Die Schule wird bis zur 10. Jahrgangsstufe angeboten und berücksichtigt alle Bildungsstandards. Wir haben im Schuljahr 2012/2013 mit drei 5ten Zügen in verbindlichem Ganztagsangebot begonnen. Im Primarbereich bleibt es vorläufig beim reinen Vormittagsunterricht, auch hier werden wir die individuelle Förderung verstärken und einen suksessiven Ausbau zu neuen Lernformen behutsam in Absprache mit den Eltern umsetzen. (Quelle: Text der Elternbeiratsvorsitzenden Frau Veronika Pepper, Stand: ) Logo (c) 2013 Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen

8 Gemeinschaftsschule Allgemeine Informationen zur Gemeinschaftsschule Württemberg mit dem Schuljahr 2012/13 erstmals auf den Weg gebracht wurde. Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat im Februar 2013 ein Informationspapier zur neuen Gemeinschaftsschule veröffentlicht. Darin werden unter anderem die Ziele und Konzeptfragen ausführlich beantwortet. Lesen Sie das originale PDF Dokument unter der Internetadresse Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulart, die in Baden-.Dachmandant/KULTUS/Projekte/gemeinschaftsschulebw/pdf/ _Informationspapier_kurz.pdf oder den Abdruck dieses offiziellen Dokuments hier auf dieser Seite. Zitate aus dem Informationspapier des Kultusministeriums Baden-Württemberg, Februar 2013: Die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg Ziele der Gemeinschaftsschule Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen ent-wickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen im Hinblick auf lebenslanges Lernen. Jedes Kind bekommt das bestmögliche Lernangebot und erreicht so den optimalen Schulabschluss. Menschliche Unterschiede werden als Bereicherung erlebt und stärken im schulischen Alltag das Verständnis unserer Gesellschaft als soziales Miteinander. Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt.

9 Mit den Eltern wird aktive Erziehungspartnerschaft gelebt. Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke Schule mit einem hohen Anspruch an soziale Gerechtigkeit. Individuelles und kooperatives Lernen in heterogenen Lerngruppen führt zu bestmöglichem Bildungserfolg, der zusätzlich möglichst wohnortnah erreicht werden kann. Alle Schulabschlüsse (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur) werden angeboten. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und ihren Voraussetzungen gemäß unterstützt werden. Dazu bietet die Gemeinschaftsschule eine anregende Lernumgebung an, in der vonei-nander und miteinander zielorientiert gelernt wird. Es entsteht ein Lebens- und Erfahrungs-raum, in dem sich Persönlichkeiten entwickeln können, die in unserer Gesellschaft ihren Platz finden wollen und können. Schülerzentrierte Lern- und sformen ermöglichen, dass sich ein Maximum an indivi-duellen Lernprozessen mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbindet. Darüber hinaus findet eine Orientierung an der Berufs- und Lebenswelt statt und der enge Kontakt mit den Eltern wird zum Wohl der Kinder regelmäßig gepflegt. Vorteile der Gemeinschaftsschule für Kinder werden in ihrer Einzigartigkeit wahrgenommen können Lerninhalte und Lerntempo in angemessener Weise selbst bestimmen werden bestmöglich in ihren Stärken gefördert entwickeln Freude am Lernen und erkennen darin eine erstrebenswerte Entwicklung der eigenen Persönlichkeit können auf Lehrkräfte und weitere Partner der Schule nach Bedarf zurückgreifen

10 behalten nach der Grundschule ihr privates Umfeld erleben einen verlässlichen, rhythmisierten Tagesablauf Vorteile der Gemeinschaftsschule für Eltern haben eine wohnortnahe Schule mit allen Abschlussmöglichkeiten erleben, dass Selbstverantwortung und Persönlichkeit ihrer Kinder gefördert werden werden regelmäßig über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihrer Kinder informiert profitieren von den Vorteilen der Ganztagsschule Antworten auf häufig gestellte Fragen Was genau verstehen wir unter Gemeinschaftsschule? Den Kern der Gemeinschaftsschule bildet die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10). Eine Grund-schule kann Teil einer Gemeinschaftsschule sein. Der Schulbezirk für die Gemeinschaftsschule ist aufgehoben. Eine Gemeinschaftsschule ist in den Klassenstufen 5-10 verpflichtende Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an 3 oder 4 Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädago-gischem Angebot gewährleistet sein muss. Schule und Schulträger entscheiden frei darüber, ob sie den Ganztagesbetrieb an 3 oder 4 Tagen wählen. Dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Primarstufe der GMS. Hierfür gibt es im Hinblick auf Ganztagesbetrieb keine verpflichtenden Festlegungen. Gibt es Vorgaben zur Größe einer Gemeinschaftsschule? Eine Gemeinschaftsschule ist grundsätzlich zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern festgelegt ist. Eine Gemeinschaftsschule, die nach Klassenstufe 10 mindestens 60 Schüler(innen) mit gymnasialem Niveau hat, kann eine Sekundarstufe II anbieten. Welche Schulabschlüsse sind an der Gemeinschaftsschule

11 möglich? Da in den Lerngruppen alle Bildungsstandards angeboten und von unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern nach ihren Fähigkeiten erreicht werden, sind auch alle Abschlüsse möglich: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 Realschulabschluss nach Klasse 10 Allgemeine Hochschulreife nach Klasse 13 (sofern eine Sekundarstufe II vorhanden ist) Welche Wege stehen Schülern mit gymnasialem Niveau nach dem Abschluss der Klasse 10 der Gemeinschaftsschule offen, wenn die Gemeinschaftsschule keine eigene Sekundarstufe II anbietet? Übergang in die Sekundarstufe II eines allgemein bildenden Gymnasiums Übergang in die Sekundarstufe II einer anderen Gemeinschaftsschule Übergang an berufliche Gymnasien Übergang in die berufliche Ausbildung Was passiert, wenn eine Familie umzieht oder ein Kind die Gemeinschaftsschule verlassen möchte? Da die Gemeinschaftsschule die Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums umsetzt, ist ein Wechsel aus der Gemeinschaftsschule an jede andere allgemein bildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich. Nach welchen Bildungsplänen arbeitet die Gemeinschaftsschule? Die derzeit gültigen Bildungspläne für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs stammen aus dem Jahr Im Rahmen der Reform der Bildungspläne 2015/16 wird ein Bildungsplan entstehen, der für alle Schularten also auch

12 die Gemeinschaftsschule Gültigkeit hat. Die Gemeinschaftsschulen arbeiten im Schuljahr 2012/13 nach dem Bildungsplan der Realschu-le 2004 unter Einbeziehung gymnasialer Standards sowie Standards der Hauptschule. Bereits zum Schuljahr 2013/14 steht den Gemeinschaftsschulen eine Erprobungsfassung des neuen Bildungsplans zur Verfügung. Wodurch wird sich der an einer Gemeinschaftsschule auszeichnen? Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die alle Bildungsstandards anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Vorausset-zungen lernen. Beispielhaft einige konkrete Punkte dazu: schülerzentrierte smethoden individuelle Lernpläne für alle Schülerinnen und Schüler selbstverantwortliches Lernen individuell und in variablen Gruppen Praktika in unterschiedlichen Lebensbereichen Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Team Leistung wird differenziert rückgemeldet rhythmisierter Schulalltag, d. h. sinnvolle Abwechslung verschiedener Lernphasen und Aktivitäten im Laufe eines Tages Was unterscheidet eine Lerngruppe von einer Klasse? Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet die Lerngruppe in der Gemeinschaftsschule. Der geänderte Begriff wird vor allem deshalb gewählt, weil deutlich gemacht werden soll, dass die Lerngruppe kein so ausschließlich fest gefügter Verband ist wie seither die Klasse. Es soll dabei ganz klar betont werden, dass die Lerngruppe das bekannte und sichere Umfeld für die Schüle-rinnen und Schüler darstellt. Es wird selbstverständlich immer wieder Lernsituationen geben, die in

13 der gesamten Lerngrup-pe stattfinden. Darüber hinaus haben die Kinder jedoch die Aufgabe, sich in unterschiedlichen Gruppierungen anhand individueller und kooperativer Lernformen weitgehend selbstverant-wortlich zu betätigen. Über Größe und inhaltliche Ausrichtung der Lerngruppen entscheidet nach pädagogischen Ge-sichtspunkten und organisatorischen Gegebenheiten die Schule vor Ort. In keinem Fall gibt es eine Aufteilung in leistungsorientierte A, B, C- Kurse oder ähnliches. Gibt es an einer Gemeinschaftsschule Noten? Schülerleistungen werden an der Gemeinschaftsschule durch differenzierende Rückmeldungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Kinder beurteilt. Zum Schulhalb-jahr und am Ende des Schuljahres erhalten die Schüler eine schriftliche Information über ihre Leistungen und auch darüber, auf welchem Niveau die Leistungen erbracht wurden. Auf Wunsch der Eltern werden dabei Noten bzw. Notentendenzen genannt. In jedem Fall gibt es Noten in den Abschlussklassen. Wie werden Eltern ins Schulleben eingebunden? Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. In engem, re-gelmäßigem Kontakt verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über den Leistungsstand der Kin-der und treffen gemeinsam Absprachen über eine praktikable und sinnvolle Begleitung sowohl in der Schule als auch im Elternhaus. Welche Lehrkräfte unterrichten an der Gemeinschaftsschule? An der Gemeinschaftsschule unterrichten Lehrkräfte aller Schularten. Wenn die Gemeinschafts-schule eine Sekundarstufe II anbietet, unterrichten dort nur Gymnasiallehrerinnen und - lehrer. Die Gemeinschaftsschulen werden neue Stellen grundsätzlich durch schulbezogene Ausschrei-bungen besetzen.

14 Bei Fragen oder Anregungen berät Sie Ihr Staatliches Schulamt gerne. Auch die Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion steht Ihnen zum Gespräch zur Verfügung. Bitte nehmen Sie über folgende -Adresse Kontakt auf: Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg, Thouretstraße 6 (Postquartier), Stuttgart, Telefon , poststelle@km.kv.bwl.de, Internet sowie Februar Informationspapier zur Gemeinschaftsschule PDF Dokument unter Weitere Informationen zur Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg /St artseite Grundlagen der Gemeinschaftsschule Die Erweiterung des Schulgesetzes Baden- Württemberg im April 2012 bzw. Juni 2014 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August a Gemeinschaftsschule (1) Die Gemeinschaftsschule vermittelt in einem gemeinsamen

15 Bildungsgang Schülern der Sekundarstufe I je nach ihren individuellen Leistungsmöglichkeiten eine der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium entsprechende Bildung. Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schüler entspricht sie durch an individuellem und kooperativem Lernen orientierten sformen. Die Gemeinschaftsschule steht auch Schülern offen, die ein Recht auf den Besuch einer Sonderschule haben. Die Gemeinschaftsschule bildet nach pädagogischen Gesichtspunkten Lerngruppen. Leitend für die Bildung von Lerngruppen sind nicht schulartspezifische, sondern pädagogische Gesichtspunkte. Die Gemeinschaftsschule wird als christliche Gemeinschaftsschule nach den Grundsätzen der Artikel 15 und 16 der Landesverfassung geführt. (2) Die Gemeinschaftsschule ist mindestens zweizügig. Sie kann auch eine Grundschule nach 5 und im Anschluss an Klasse 10 eine dreijährige gymnasiale Oberstufe nach 8 Absatz 5 führen; sie führt auch in diesen Fällen die Schulartbezeichnung Gemeinschaftsschule. (3) Die Gemeinschaftsschule wird in Sekundarstufe I an vier, auf Antrag des Schulträgers und mit Zustimmung der Schulkonferenz an drei Tagen in der Woche als eine für Schüler und Eltern verbindliche ( 72 Abs. 3) Ganztagsschule in einem Umfang von acht Zeitstunden pro Tag geführt. (4) Jeweils nach Maßgabe der hierfür geltenden Regelungen erwerben die Schüler in der Sekundarstufe I im fünften oder sechsten Schuljahr den Hauptschulabschluss oder im sechsten Schuljahr den Realschulabschluss oder einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch die Versetzung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe; dabei müssen dem in dem jeweiligen Abschlussjahr für die betroffenen Schüler in allen Fächern und Fächerverbünden die jeweiligen Anforderungen der in Absatz 1 genannten Schularten zugrunde liegen. (5) * Die Gemeinschaftsschulen entstehen auf Antrag der

16 Schulträger nach Zustimmung des Kultusministeriums 1. durch die Einrichtung einer neuen Schule oder 2. mit Zustimmung der Schulkonferenz durch eine Schulartänderung bestehender auf der Grundschule aufbauender Schulen. 30 Abs. 2 findet keine Anwendung. (6) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung besondere Bestimmungen zu erlassen, insbesondere zur Organisation, zur Binnendifferenzierung im und zur Leistungsmessung. Quelle: prod.psml/action/portlets.jw.mainaction?p1=g&eventsubmit_donav igate=searchinsubtreetoc&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr- SchulGBW1983V38P8a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint vom

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