Niederschlagswasserbewirtschaftung
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- Florian Beck
- vor 6 Jahren
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1 Verbandsgemeindewerke Kaiserslautern-Süd Pirmasenser Straße Kaiserslautern Ortsgemeinde Stelzenberg Neubaugebiet Römerweg 2. Bauabschnitt Niederschlagswasserbewirtschaftung Wasserrechtliches Verfahren Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis Antragsunterlagen Erläuterungsbericht Anlagen Planbeilagen Ing.-Büro Th. Scheer Schwedelbacher Straße 12 Telefon: Fax:
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Anlass Vorgaben zur Planung 3 2. Entwässerungssystem NBG Römerweg Entwässerungssystem Einzugsgebiet Außengebiete Gewässer Einleitstelle Ausgleich der Wasserführung Belange des Natur- und Artenschutzes 5 3. Hydraulische Berechnungen Bemessungsgrundlagen Abflüsse Schmutzwasserabfluss Regenwasserabfluss Versickerungsbecken Versickerungsfähigkeit des Untergrundes Ermittlung des erforderlichen Beckenvolumens Notüberlauf Einleitstelle Einleitmenge Ausgleich der Wasserführung 8 4. Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis 8 Anlagen A1 Hydraulische Berechnung Schmutzwasser/Regenwasserkanalisation A2.1 Ermittlung des notwendigen Rückhaltevolumens nach DWA A 138 A2.2 Tabellarische Ermittlung nach DWA A 138 A3.1 Digitales Geländemodell, Deckblatt A3.2 Ermittlung des Stauvolumens mittels DGM Planbeilagen P01 Übersichtskarte OG Stelzenberg, Lage Neubaugebiet Römerweg 2 M : 1 : P02 Lageplan Kanalisation NBG Römerweg 2 mit Details und Einleitstelle M : 1 : 1000, 1 : 500, 1 : 250 2
3 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass Die Ortsgemeinde Stelzenberg liegt innerhalb der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd. Zur Erweiterung des Ortsgebietes wurde am südlichen Rand der Gemeinde das Neubaugebiet Römerweg ausgewiesen. Infolge bauleitplanerischer Gegebenheiten wurde vor Jahren zunächst ein erster Teilabschnitt realisiert (NBG Römerweg 1). Es ist geplant, den zweiten Teilabschnitt in den nächsten Jahren fertig zu stellen (NBG Römerweg 2). Er umfasst eine Fläche von 5,54 ha. Als erste Maßnahme wurde kürzlich der Teilbereich Aspeneck erschlossen, sodass fortan die dort befindlichen Abwassersammelgruben der Grundstücke mittels Pumpstation an die Abwasserkanalisation der Ortsgemeinde angeschlossen sind. Die Entwässerung des NBG Römerweg 2 erfolgt im Trennsystem. Dabei ist vorgesehen, das Schmutzwasser der bestehenden Ortskanalisation zuzuführen. Die Ableitung des Oberflächenwassers ist in südwestlicher Richtung geplant. Hier soll durch Einleitung des Regenwassers in ein Versickerungsbecken die Regenwasserbewirtschaftung erfolgen. Für die Maßnahme ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der SGD-Süd, Kaiserslautern, zu beantragen. Im vorliegenden Erläuterungsbericht wird das Entwässerungskonzept vorgestellt und erläutert. Es werden die anfallenden Abflussmengen des Neubaugebietes ermittelt und dargelegt. Des Weiteren erfolgt eine Bemessung der abwassertechnischen Anlagen. Der Bericht schließt mit dem Antrag auf Genehmigung und Erteilung einer gehobenen Erlaubnis. 1.2 Vorgaben zur Planung Als Grundlage zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen dienten folgende Planunterlagen: Entwurf Straßenplanung NBG Römerweg 2, Ing.-Büro Schönung, Kaiserslautern. Kanalisationsentwurf NBG Römerweg 2, Teilbereich Aspeneck, Ing.-Büro Scheer, Mackenbach DWA Arbeitsblatt A138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerungs von Regenwasser DWA Arbeitsblatt A110 Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserleitungen und -kanälen DWA Arbeitsblatt A118 Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen KOSTRA-DWD 2000: Niederschlagsdaten, Deutscher Wetterdienst. 3
4 2. Entwässerungssystem NBG Römerweg Entwässerungssystem Die Entwässerung ist im Trennsystem vorgesehen. Das anfallende Schmutzwasser wird dabei der bestehenden Ortskanalisation zugeführt. Dabei werden alle Schmutzwassermengen zum tiefstgelegenen Punkt am südlichen Rand abgeleitet und mittels Pumpstation zum bestehenden Mischwasserschacht im Bereich der Einmündung zum Aspeneck befördert. Die Schmutzwasserleitungen sind in duktilem Guss (GGG) vorgesehen. Die Nennweite beträgt hierbei DN 200. Für das Niederschlagswasser ist folgende Konzeption vorgesehen: Die Ableitung erfolgt parallel zur Schmutzwasserkanalisation. Dabei werden die Leitungen in Stahlbeton ausgeführt. Die Nennweite beträgt DN 300 bis DN 600. Am südlichen Rand wird das Regenwasser durch den unbefestigten Forstweg in südwestlicher Richtung zu einem Versickerungsbecken geleitet. Dessen Volumen ist auf das gemäß den Richtlinien erforderliche Maß ausgelegt. Das Becken ist als Erdbecken vorgesehen, welches zum Forstweg hin mit einem Erdwall niedrigerer Höhe versehen wird. Bei Erreichen der maximalen Einstauhöhe wird das Niederschlagswasser über den Notablaufschacht abgeschlagen und dem weiter südlich gelegenen seitlichen Weggraben zugeleitet. 2.2 Einzugsgebiet Das Einzugsgebiet ist im Lageplan flächenmäßig dargestellt. Dieses hat eine Gesamtfläche von A E = 5,54 ha 2.3 Außengebiete Aufgrund der Lage des Neubaugebietes Römerweg 2 und den topografischen Gegebenheiten ist mit einem Zufluss von Außengebietswasser nicht zu rechnen. 2.4 Gewässer Gewässer jedweder Ordnung sind durch die Abwasserableitung nicht betroffen. 4
5 2.5 Einleitstelle Die geplante Einleitstelle liegt im Bereich des Versickerungsbeckens. Die geographischen Daten sind wie folgt: Gauß/Krüger-System: Rechtswert Hochwert UTM-System: Ostwert Nordwert Die Lage der Einleitstelle ist in den Planunterlagen enthalten. 2.6 Ausgleich der Wasserführung Die Ausweisung des Neubaugebietes Römerweg 2 führt aufgrund der Versiegelung natürlicher Flächen zur Verschärfung des Abflusses aus diesem Gebiet. Als wasserwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahme wird das vorbeschriebene Versickerungsbecken angelegt, sodass das anfallende Niederschlagswasser im Nahbereich des Neubaugebietes dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird. Im Falle des Erreichens der Notablaufhöhe kann der hieraus resultierende Abfluss mit dem aus dem Gesamtgebiet anfallenden vorhergehenden natürlichen Abfluss gleichgesetzt werden, wodurch von einer Abflussverschärfung nicht ausgegangen werden kann. 2.7 Belange des Natur- und Artenschutzes Die Einleitstelle befindet sich im Forstgebiet, welches die Ortsgemeinde Stelzenberg umgibt. Durch die Ausbildung des Versickerungsbeckens in Erdbauweise wird der Eingriff in die natürliche Umgebung auf ein Minimum beschränkt. Insbesondere werden durch die nun gegebenen Umstände und der sukzessiv erfolgenden Ansiedlung von Pflanzen und Tierpopulationen die Eingriffe in den Naturhaushalt auf ein möglichst geringes Maß beschränkt. 5
6 3. Hydraulische Berechnungen 3.1 Bemessungsgrundlagen Die Ermittlung der anfallenden Abwassermengen erfolgt gemäß DWA A 118 und DIN EN 752. Zur Berechnung des Schmutzwasseranfalls erfolgt anhand der für das betrachtete Gebiet ermittelten Schmutzwasserabflussspende. Bei der Errechnung der Oberflächenwassermengen wird den vorherrschenden Geländeverhältnissen Rechnung getragen. 3.2 Abflüsse Schmutzwasserabfluss Ermittlung des Schmutzwasserabflusses: Anzahl der Grundstücke: n G = 35 Stück Einwohnerwerte: EW = 35 * 6 = 210 E Spezifischer Wasserbedarf: w s = 150 l / E*d Spitzenfaktor: f s = 8 h / d Grundstücksfläche: A Gr = 5,54 ha SW-Abflussspende: q h = (210 * 150) / (8 * 5,54 * 3600) = 0,20 l / s*ha Schmutzwasseranfall: Q sw = q h * A Gr = 0,20 * 5,54 = 1,11 l / s Diese Abflussmenge wird der bestehenden Kanalisation zugeführt; der nördliche Bereich direkt, der übrige Bereich über die Pumpstation Regenwasserabfluss Bei der hydraulischen Berechnung der Regenwassermengen wurden folgende Parameter angesetzt: Häufigkeit: n = 0,5 a -1 Spitzen-Abflussbeiwert: s = 0,47 Bemessungsregenspende: r 15,0,5 = 153,3 l / s*ha Die aus der hydraulischen Berechnung ermittelte Abflussmenge des Niederschlagswassers beträgt (siehe Anlage A1.1) Q Römerweg 2 = 399,2 l / s 6
7 3.3 Versickerungsbecken Versickerungsfähigkeit des Untergrundes Für die Durchlässigkeit des anstehenden Erdreiches (Waldboden) kann von einem mittleren Wert von ausgegangen werden. k f = 5,0*10-5 m / s Dieser wird für die weiteren Berechnungen verwendet Ermittlung des erforderlichen Beckenvolumens Mit den vorliegenden Parametern kann eine Berechnung und Bemessung des erforderlichen Rückhaltevolumens gemäß DWA A138 erfolgen. Die Ergebnisse sind in den Anlagen A2.1 und A2.2 sowie in Planbeilage P02 enthalten. Es ergeben sich folgende Berechnungswerte: n = 0,20 a -1 A ges = m² A red = m² V VB = 720 m³ A VB = m² (mittlere Beckenfläche) H Einstau = 0,68 m H Becken = 1,20 m V vorh = 786 m³ Somit ist das vorhandene Rückhaltevolumen ausreichend Notüberlauf Für die Notüberlaufleitung ergeben sich folgende Vollfüllungswerte: DN 150 I s = 3,86 % Q ÜL = v * A mit v = (2*g * I * d / λ) 0.5 λ = 0,0178 ergibt sich v voll = 2,53 m / s Q voll = 44,6 l / s 7
8 3.4 Einleitstelle Die Lage der Einleitstelle ist in Kapitel 2 ff. beschrieben und aus den Planbeilagen zu entnehmen Einleitmenge Die Einleitmenge beträgt nach den oben durchgeführten Berechnungen Q Einleit = 53 l / s 3.5 Ausgleich der Wasserführung Der natürliche Niederschlagswasserabfluss aus dem Plangebiet kann wie folgt abgeschätzt werden: Spitzen-Abflussbeiwert: s = 0,05 Bemessungsregenspende: r 15,0,5 = 153,3 l / s*ha Somit ergibt sich ein natürlicher Abfluss von Q nat = 42,5 l / s Dieser entspricht in seiner Höhe dem Wert für den Notüberlauf des Beckens. Da jedoch dieser mit einer weit größeren Jährlichkeit behaftet ist, kann letztendlich von einer wesentlichen Abflussverschärfung nicht ausgegangen werden. 4. Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis Unter Bezugnahme auf die hier vorgelegten Unterlagen stellen die Verbandsgemeindewerke Kaiserslautern-Süd den Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet Römerweg 2 der Ortsgemeinde Stelzenberg in ein Versickerungsbecken nebst Versickerung der anfallenden Niederschlagswassermengen. Kaiserslautern, Der Auftraggeber: Bearbeitung: Verbandsgemeindewerke Ing.-Büro Th. Scheer Kaiserslautern-Süd 8
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