Pastoralplan für die Pfarrei St. Hippolytus
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- Judith Pfaff
- vor 6 Jahren
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1 Pastoralplan für die Pfarrei St. Hippolytus Im Rahmen des Votums zur zukünftigen Gestalt unserer Pfarrei hat das Generalvikariat eine Anpassung unseres Pastoralplans eingefordert. Der Pastoralplan umfasst die inhaltliche Ausrichtung der Pfarrei, er beschreibt wie wir Kirche sind und sein wollen. Der neue Pastoralplan ist nun fertig und wird am vom Pfarrgemeinderat, vom Kirchenvorstand, von den Gemeinderäten und vom Pastoralteam verabschiedet. Zum Osterfest wird der Pastoralplan in zwei Versionen (Kurz- und Langform) veröffentlicht und verteilt. Zukunftsperspektiven Pfarrei St. Hi ppolytus Stand ppolytus.de
2 St. Hippolytus Die Kirche St. Hippolytus bleibt als Pfarrkirche erhalten. Wünschenswert und angestrebt wird der Erhalt des dazugehörigen Heimes. Das Gemeindezentrum wird derart umgestaltet, dass es von allen Gruppen der Pfarrei, insbesondere den großen Gruppen, genutzt werden kann. Der Kirchenvorstand hat die notwendigen Umbaumaßnahmen beschlossen. An den weiteren Planungen sind die betroffenen Gruppen, Gremien und Verbände beteiligt. Der Saal wird vergrößert und so umgestaltet, dass hier Chorproben und andere große Veranstaltungen stattfinden können. Es wird ein weiterer Versammlungsraum geschaffen und die Räume im Keller erhalten einen separaten Zugang. Der Baubeginn ist für den vorgesehen, so dass das Gemeindefest in St. Hippolytus wie geplant am 01./ stattfinden kann. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise bis Februar Die Nutzung des Zentrums bleibt mit Einschränkungen möglich. Zukunftsperspektiven Pfarrei St. Hi ppolytus Stand ppolytus.de
3 St. Laurentius Das Gemeindezentrum St. Laurentius wird zum Zentrum für die katechetische Arbeit der Pfarrei. Die Kirche St. Laurentius wird aufgegeben. Die Bühne im Gemeindezentrum wird um ca. die Hälfte verkleinert, um im hinteren Bereich Stellfläche für neu anzuschaffendes Mobiliar (Stühle und evtl. Tische) zu schaffen. Die Arbeiten beginnen frühestens in der 2. Jahreshälfte. Das Haus Marienfried hat Interesse, das Kirchengebäude zu übernehmen und in Altenwohnungen umzubauen. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor, allerdings stehen die Genehmigungen und Auflagen der Denkmal-Behörde noch aus. Davon hängt ab, ob der Umbau wirtschaftlich sinnvoll ist. Unabhängig von dieser Entscheidung wird die Kirche St. Laurentius außer Dienst gestellt, neuer Termin hierfür: Januar 2018 (nach heutigem Sachstand).
4 Liebfrauen Die Kirche Liebfrauen wird bis auf weiteres genutzt. Das Gemeindezentrum wird aufgegeben. Auf der Fläche soll eine Seniorenwohnanlage entstehen, die sich finanziell selbst trägt. Hier soll ein Gemeindegasthaus zur Nutzung für Gottesdienste und weitere Gemeindeaktivitäten integriert werden. Nach Fertigstellung kann die Kirche aufgegeben werden. Die Nutzungsdauer des Gemeindezentrums wurde bis Januar 2018 verlängert. Erst nach Fertigstellung des Zentrums in St. Hippolytus können die Gruppen aus Liebfrauen dorthin umziehen. Im Anschluss wird das Gemeindezentrum Liebfrauen stillgelegt und zeitnah abgerissen. Es liegen erste Voranfragen zur Umsetzung des Bauprojekts vor. Ein konkreter Terminplan kann noch nicht genannt werden.
5 St. Marien Die Kirche St. Marien wird aufgegeben. Das Gemeindezentrum in Karnap soll seine bisherige Funktion verlieren und mit weiteren Trägern zum Bürgerzentrum weiterentwickelt werden. Die Trägerschaft über einen Förderverein wird angestrebt. Vor der möglichen Übertragung des Gemeindezentrums an einen Förderverein müssen noch finanzielle und rechtliche Aspekte geklärt werden: Kann sich die Pfarrei an der Finanzierung beteiligen und das Eigentumsrecht wahren? Der Kirchenvorstand berät hierzu. Die Übertragung der Nutzungsrechte und -pflichten auf den Förderverein soll nach heutigem Stand zum erfolgen. Die Kirche wird eventuell zu Jahresbeginn 2018, spätestens aber im Juni 2018, außer Dienst gestellt.
6 St. Clemens Maria Hofbauer Die Kirche St. Clemens wird weiter genutzt, solange keine gravierenden Instandsetzungen nötig sind. Der Gemeindesaal soll seine bisherige Funktion verlieren. Die Trägerschaft über einen Förderverein wird angestrebt. Die Übertragung der Rechte und Pflichten am Gemeindesaal durch den dortigen Förderverein soll ähnlich wie in St. Marien gestaltet werden. Der Kirchenvorstand berät einen entsprechenden Vorschlag. Die Übertragung an den Förderverein soll nach heutigem Stand zum erfolgen.
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