Niedersachsen. Statistische Berichte. Niedersachsen. Wohngeld am K VII j / Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie

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1 Statistische Berichte Niedersachsen Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen Anzahl der Haushalte nach Art des Zuschusses HH insgesamt HH mit Mietzuschuss HH mit Lastenzuschuss K VII j / 2010 Wohngeld am Niedersachsen

2 Zeichenerklärung: X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll = nichts vorhanden (genau null). = Zahlenwert ist geheimzuhalten, Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen. Auskünfte: Zentrale Informationsstelle Tel Fax Herausgeber: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) Zu beziehen durch: LSKN Schriftenvertrieb Postfach , Hannover Göttinger Chaussee 76, Hannover Tel , Fax vertrieb@lskn.niedersachsen.de Internet: Erschienen im Dezember 2011 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Hannover Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhalt Seite Vorbemerkungen... 4 Fachlich Verantwortliche... 4 Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 Was ist neu?... 5 Erläuterungen... 6 Landesergebnisse 1. Haushalte mit Wohngeld am (Zeitreihe ) nach Art des Zuschusses und sozialer Stellung der Antragsteller(innen) Haushalte mit Wohngeld am nach Höhe des monatlichen Wohngeldes, monatlichem Wohngeldanspruch und monatlichem Gesamteinkommen Haushalte mit Wohngeld am nach Höhe der monatlichen Miete bzw. Belastung und monatlichem Gesamteinkommen Haushalte mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, durchschnittlicher Höhe des Wohngeldes und ausgewählten Merkmalen Haushalte mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Anzahl der Kinder im Haushalt und durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch Haushalte mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Art des Zuschusses und monatlichem Gesamteinkommen Haushalte mit Wohngeld am nach Art des Zuschusses, Mietenstufe der Gemeinde und Wohnfläche Haushalte mit Wohngeld am nach Mietenstufe der Gemeinde, Förderung und Fläche der Wohnung Haushalte mit Wohngeld am nach Bezugsfertigkeit, Ausstattung der Wohnung und Wohnfläche (Entfällt ab Berichtsjahr 2009, einige Merkmale sind in Tabelle 8 enthalten) 10. Haushalte mit Wohngeld am nach monatlicher Wohnkostenbelastung bzw. Belastungsgrad und monatlichem Gesamteinkommen. 17 Regionalergebnisse 11. Haushalte mit Wohngeld am nach durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch Haushalte mit Wohngeld am nach sozialer Stellung Haushalte mit Wohngeld am nach Wohngeldanspruch und anderen Bemessungskriterien Haushalte mit Wohngeld am nach Höhe des monatlichen Wohngeldes sowie durchschnittlichem Wohngeldanspruch Empfänger von Miet und Lastenzuschuss am mit Überschreitung der anerkannten Wohnkosten Hauptmieter am nach der Wohnungsförderung und durchschnittlicher monatlicher Quadratmetermiete... 26

4 Vorbemerkungen Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Er wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) einkommensschwachen Haushalten zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag gewährt. Die Wohngeldstatistik gibt u. a. Auskunft über die Zahl der Empfängerhaushalte, deren durchschnittliches Einkommen, die Wohnfläche und über die durchschnittliche Höhe der monatlichen Miete bzw. Belastung selbst genutzten Eigentums vor und nach der Gewährung des Wohngeldes. Die Höhe der beim Wohngeld berücksichtigungsfähigen Wohnkosten sowie des Wohngeldanspruchs hängen u. a. von der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe der Gemeinde ab. Letztere legt regionale Höchstbeträge fest, bis zu denen Mieten oder Belastungen zuschussfähig sind. Daneben fließen die Höhe des Gesamteinkommens des Haushaltes und die Ausstattung sowie der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnung in die Berechnungen ein. Zur Berechnung des Wohngeldes werden sogenannte Wohngeldtabellen zugrunde gelegt. Gemäß 35 WoGG ist über die Anträge und Entscheidungen nach dem Wohngeldgesetz sowie über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Wohngeldempfänger eine Bundesstatistik durchzuführen. Der Zweck dieser statistischen Erhebung ist die Bereitstellung umfassender und zuverlässiger Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Wohngeldrechts. Die Angaben dienen außerdem der Fortentwicklung des Wohngeldrechts. Die Statistik ist jährlich zum 31. Dezember einschließlich der bis zum 31. März des Folgejahres erfolgten rückwirkenden Bewilligungen durchzuführen. Ausgewählte Merkmale werden vierteljährlich erhoben. Rechtsgrundlagen 34 bis 36 WoGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856). Vergleichbarkeit mit früheren Berichtsjahren Seit der Einführung des Wohngeldes im Jahr 1965 ist es im Rahmen von Wohngeldnovellen sowohl periodisch als auch unregelmäßig an die Miet und Einkommensentwicklung angepasst worden. Die letzte grundlegende Änderung erfolgte im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ), das am in Kraft trat. Seither sind die Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaften nicht mehr wohngeldberechtigt. Dazu zählen auch die Empfänger von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge, die zuvor Wohngeld in Form des besonderen Mietzuschusses erhielten. Neu ist in diesem Zusammenhang auch die Unterscheidung in reine Wohngeldhaushalte und sogenannte Mischhaushalte. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Wohngeldberechtigte und Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, zusammen leben. Diese Veröffentlichung enthält, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich Daten zu reinen Wohngeldhaushalten. Die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten ist durch die dargestellte Entwicklung nur eingeschränkt möglich. Fachlich Verantwortliche: Dr. Ortrud Moshake Fachgebietsleiterin Tel Harald Mann Teamleiter Tel

5 Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 Was ist neu? Am 1. Januar 2009 trat die Wohngeldreform mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Mit dieser Reform wurde das Wohngeld deutlich erhöht und es erreicht mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Rentnerinnen und Rentner. 1. Neuer Haushaltsbegriff Nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft leben, werden bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. 2. Heizkosten werden bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt Ab dem 1. Januar 2009 werden erstmals Heizkosten bei der Ermittlung des Wohngeldes berücksichtigt. Ein nach Haushaltsgröße gestaffelter fester Betrag für Heizkosten wird zur anrechenbaren Bruttokaltmiete hinzugerechnet. Die sich ergebende Summe ist der maßgebliche Mietbetrag für die Ermittlung des Wohngeldes. 3. Gestaffelter einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag Geleistet wird ein nach der Personenzahl gestaffelter einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag, der dem durchschnittlichen finanziellen Vorteil der Wohngeldnovelle für die Monate Oktober bis Dezember 2008 entspricht. Voraussetzung ist, dass der Haushalt für einen der Monate Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhält. 4. Wegfall der Differenzierung nach Baualter und Ausstattung Es gilt nur noch ein nach der Mietenstufe der Gemeinde und nach der Haushaltsgröße gestaffelter Miethöchstbetrag. Die bisherige Differenzierung nach dem Baualter und der Ausstattung entfällt. Der neue Miethöchstbetrag für alle Haushalte ist um zehn Prozent höher als der bisher höchste Miethöchstbetrag. Eine Liste der Mietenstufen aller Gemeinden finden Sie im Internet unter 5. Erhöhung der Tabellenwerte Neben den genannten Änderungen werden auch die Tabellenwerte um acht Prozent angehoben. In den Wohngeldtabellen lässt sich die Höhe des Wohngeldes in Abhängigkeit von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete / Belastung ablesen. 6. Erhöhung für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, profitieren ohne einen besonderen Antrag von der Verbesserung des Wohngeldes. Die Wohngeldbehörde ermittelt nach Ende des laufenden Bewilligungszeitraums rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 das neue Wohngeld und zahlt es nach. 5

6 Erläuterungen Anspruch auf Wohngeld ( 3 WoGG) Auf Wohngeld besteht für einen im Gesetz fest umrissenen Personenkreis unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Antrag auf Wohngeld ( 22 WoGG) Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet. Art des Zuschusses ( 1 Abs. 2 WoGG) Das Wohngeld wird als Miet oder Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Siehe auch unter Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Ausstattung und Bezugsfertigkeit Diese Merkmale entfallen ab dem Berichtsjahr Belastung Siehe unter Miete/Belastung. Bewilligungsstellen ( 24 WoGG) Über den Wohngeldantrag muss die nach Landesrecht zuständige oder von der Landesregierung durch Rechtsverordnung oder auf sonstige Weise bestimmte (Wohngeld)Behörde schriftlich entscheiden. In Niedersachsen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die großen selbständigen Städte und die selbständigen Gemeinden für die Durchführung des Wohngeldgesetzes zuständig. Soweit die Landkreise kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden zur Durchführung der ihnen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben herangezogen haben, können sie ihnen auf gleichem Wege auch die Durchführung des Wohngeldgesetzes übertragen. Bewilligungszeitraum ( 25 WoGG) Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum beginnt wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung des Wohngeldes nicht erst später eintreten und keine rückwirkende Bewilligung vorliegt am Ersten des Monats, in dem der Antrag auf Wohngeld gestellt worden ist. Haushaltsmitglieder kein Mischhaushalt, ( 5 Abs. 1 WoGG) Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Haushaltsmitglied ist auch, wer: als Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt, als Lebenspartner oder Lebenspartnerin eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt, mit einem Haushaltsmitglied so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie oder zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist, ohne Rücksicht auf das Alter Pflegekind eines Haushaltsmitgliedes ist, Pflegemutter oder Pflegevater eines Haushaltsmitgliedes ist und mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist. 6

7 Gesamteinkommen ( 13 WoGG) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge ( 17) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen ( 18). Das monatliche Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des Gesamteinkommens. Höchstbeträge für zuschussfähige Miete/Belastung ( 12 WoGG) Wohngeld wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten geleistet. Bei der Leistung des Wohngeldes wird die nach 9 oder 10 ermittelte Miete oder Belastung nicht berücksichtigt, soweit die den maßgebenden Höchstbetrag nach 12 Abs.1 übersteigt. Die Höchstbeträge richten sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe der betreffenden Gemeinde. Lastenzuschuss ( 3 WoGG) Für einen Lastenzuschuss antragsberechtigt sind insbesondere die Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts für eigengenutzten Wohnraum. Die Höhe des Lastenzuschusses richtet sich nach der Höhe der zuschussfähigen Belastung, der Höhe des monatlichen Einkommens und der Zahl der zum Haushalt des Antragberechtigten rechnenden Haushaltsmitglieder. Für die bei der Gewährung des Lastenzuschusses berücksichtigungsfähige Belastung bestehen Höchstgrenzen. Siehe auch Höchstbeträge. Miete/Belastung ( 9 und 10 WoGG) Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen. Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst (Zinsen, Tilgungen), und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe. Die Belastung wird von der Wohngeldbehörde in einer WohngeldLastenberechnung ermittelt. Mietenstufe, Mietenniveau ( 12 WoGG) Die Höchstbeträge für die zuschussfähige Miete oder Belastung hängen u. a. von der Mietenstufe einer Gemeinde ab. Im Wohngeldgesetz sind sechs Mietenstufen festgelegt. Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietenstufe richtet sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Das Mietenniveau gibt an, um wie viel Prozent die Quadratmetermieten in einer Gemeinde von den durchschnittlichen Mieten im Bundesgebiet für vergleichbaren Wohnraum abweichen. Berücksichtigt werden hierbei nur die Quadratmetermieten von Wohngeld beziehenden Hauptmietern. Das Mietenniveau wird für Gemeinden mit oder mehr Einwohnern gesondert sowie kreisweise zusammengefasst für die übrigen Gemeinden festgestellt. Den einzelnen Mietenstufen entsprechen folgende Mietenniveaus: Mietenstufe Mietenniveau in % I unter 15 II 15 bis unter 5 III 5 bis unter 5 IV 5 bis unter 15 V 15 bis unter 25 VI 25 und mehr Die für die einzelnen Gemeinden maßgeblichen Mietenstufen sind in der Wohngeldverordnung (WoGV) festgelegt. Je höher das Mietenniveau bzw. die Mietenstufe einer Gemeinde ist, desto höher liegen die Beträge, bis zu denen die Miete oder Belastung bezuschusst wird. 7

8 Mietzuschuss ( 3 WoGG) Für einen Mietzuschuss antragsberechtigt ist u. a. der Mieter von Wohnraum. Diesem gleichgestellt sind die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, insbesondere die Person, die ein mietähnliches Dauerwohnrecht hat; die Person, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat, bewohnt und nicht lastenzuschussberechtigt ist und die Person, die Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes ist. Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich nach der Höhe der zuschussfähigen Miete, der Höhe des monatlichen Einkommens und der Zahl der zum Haushalt des Antragberechtigten rechnenden Haushaltsmitglieder. Für die bei der Gewährung des Mietzuschusses berücksichtigungsfähige Miete bestehen Höchstgrenzen. Siehe auch Höchstbeträge. Wohnraum ( 2 WoGG) Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind. 8

9 Landesergebnisse

10 1), 2), 3) 1. Haushalte mit Wohngeld am nach Art des Zuschusses und sozialer Stellung der Antragsteller(innen) Haushalte 1), 2) insgesamt Nichterwerbspersonen Davon erhielten Davon Jahr Mietzuschuss Lastenzuschuss Erwerbstätige Arbeitslose Anzahl Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 1) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten.. 2) Ausschl. Empfänger von Wohngeld; bis zum Jahr 2000 wurde das Wohngeld auch als "Tabellenwohngeld" bezeichnet. 3) Die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten ist aufgrund wohngeldrechtlicher Änderungen im Zeitablauf (u.a. Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) am ) nur eingeschränkt möglich. 10

11 2. Haushalte mit Wohngeld am nach Höhe des monatlichen Wohngeldes, monatlichem Wohngeldanspruch und monatlichem Gesamteinkommen Monatliches Gesamteinkommen 1) über bis einschl. Euro Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen Haushalte insgesamt 2) unter Davon mit monatlichem Wohngeld von bis unter Euro oder mehr Euro Anzahl Euro und mehr Insgesamt Haushalte mit Wohngeld am nach Höhe der monatlichen Miete bzw. Belastung und monatlichem Gesamteinkommen Monatliches Gesamteinkommen 1) über bis einschl. Euro Haushalte insgesamt 2) unter Davon mit einer monatlichen Miete bzw. Belastung von bis unter Euro oder mehr Durchschnittliche monatliche Miete / Belastung Anzahl Euro und mehr Insgesamt ) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 2) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 11

12 4. Haushalte mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, durchschnittlicher Höhe des Wohngeldes und ausgewählten Merkmalen Haushalte mit... Person(en) Haushalte mit Wohngeld 1) Durchschnittliche Wohnfläche Gesamteinkommen Durchschnittliche(s) monatliche(s) Durchschnittl. Belastung 2) Miete / Belastung berücksichtigte Miete / Belastung Wohngeld ohne Wohngeld mit Anzahl m 2 Euro % Mietzuschuss ,4 33, ,0 28, ,4 24, ,5 20, ,6 17, ,4 14, ,8 12, ,2 10, ,9 8,3 10 oder mehr ,7 4,6 Zusammen ,7 25,5 Lastenzuschuss ,1 32, ,7 34, ,7 32, ,2 29, ,2 25, ,3 21, ,1 18, ,5 15, ,8 12,0 10 oder mehr ,3 6,3 Zusammen ,4 25,4 Wohngeld ,4 33, ,5 29, ,5 25, ,6 23, ,7 20, ,2 17, ,0 15, ,0 13, ,9 11,0 10 oder mehr ,0 6,0 Insgesamt ,2 25,5 1) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 2) Bereinigt um unplausible Wohnkostenbelastung. 12

13 5. Haushalte mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Anzahl der Kinder im Haushalt und durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch Haushalte mit Person(en) Davon mit Kindern im Haushalt 2) Haushalte insgesamt 1) Keine o. mehr X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X oder mehr Anzahl Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in Euro X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X oder mehr Durchschnittliches Gesamteinkommen in Euro X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X oder mehr Durchschnittliche tatsächliche Miete / Belastung in Euro X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X oder mehr ) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 2) Personen, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet wird. 13

14 6. Haushalte mit Wohngeld am nach Haushaltsgröße, Art des Zuschusses und monatlichem Gesamteinkommen Anzahl der Personen im Haushalt Art des Zuschusses Monatliches Gesamteinkommen Haushalte Erwerbstätige Nichterwerbspersonen insgesamt 1) Arbeits Selbst Beamte/ Arbeiter/ lose Rentner/ Angestellte ständige innen innen innen Pensionäre Studierende Sonstige Davon Anzahl Anzahl der Personen im Haushalt oder mehr Insgesamt Art des Zuschusses Mietzuschuss Lastenzuschuss Monatliches Gesamteinkommen 2) über bis einschließlich Euro und mehr ) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 2) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 14

15 7. Haushalte mit Wohngeld am nach Art des Zuschusses, Mietenstufe der Gemeinde und Wohnfläche Mietenstufe Wohnfläche Haushalte insgesamt Davon mit Mietzuschuss Davon mit Lastenzuschuss darunter mit darunter mit darunter mit Durchschnittliche Über Überschreitung der schnittliche Durch Insgesamt 1) monatliche Haushalte schreitung der Haushalte Höchstbeträge monatliche Miete / Höchstbeträge für Miete / Miete Belastung für Miete Belastung Überschreitung der Höchstbeträge für Belastung Durchschnittliche monatliche Belastung Anzahl % Euro je m 2 Anzahl % Euro je m 2 Anzahl % Euro je m 2 Insgesamt ,6 5, ,4 6, ,5 4,57 Mietenstufe der Gemeinde I ,7 4, ,9 5, ,2 4,23 II ,8 5, ,8 5, ,9 4,57 III ,2 6, ,3 6, ,3 5,07 IV ,4 6, ,4 7, ,3 5,57 V ,2 7, ,9 7, ,8 5,92 VI ,8 7, ,3 8, ,2 5,40 Wohnfläche von bis unter m 2 unter ,1 12, ,0 12, ,8 6, ,2 6, ,2 6, ,4 5, ,4 5, ,9 5, ,4 4, ,0 5, ,0 5, ,9 4, ,9 5, ,3 5, ,3 5, und mehr ,1 4, ,2 4, ,8 4,36 1) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 15

16 8. Haushalte mit Wohngeld am nach Mietenstufe der Gemeinde, Förderung und Fläche der Wohnung Haushalte 1) Von den Haushalten nutzten eine Wohnfläche von bis m 2 Mietenstufe insgesamt ohne Förderung mit öffentlichen Mitteln gefördert unter oder mehr Wohngeld insgesamt Empfänger I II III IV V VI Insgesamt Durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete in Euro I II III IV V VI Insgesamt Durchnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Miete in Euro I II III IV V VI Insgesamt Empfänger mit Überschreitung der Höchstbeträge für Miete I II III IV V VI Insgesamt Durchschnittliches Wohngeld in Euro I II III IV V VI Insgesamt Durchschnittliche Wohnfläche in m 2 I II III IV V VI Insgesamt ) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 16

17 10. Haushalte mit Wohngeld am nach monatlicher Wohnkostenbelastung bzw. Belastungsgrad und monatlichem Gesamteinkommen Monatliches Gesamteinkommen 2) über bis einschl. Euro Durchschnittliche monatliche Wohnkostenbelastung der Haushalte mit Wohngeld Haushalte mit Wohngeld insgesamt 1) vor nach vor nach unter Gewährung des Wohngeldes Die Haushalte hatten einen Belastungsgrad nach Gewährung des Wohngeldes von bis unter % Anzahl Euro % 3), 4) Anzahl oder mehr ,0 19, ,1 16, ,4 23, ,0 31, ,7 28, ,0 22, ,0 21, ,3 23, ,9 23, ,0 21, und mehr ,4 15, Insgesamt ,2 25, ) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 2) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 3) Anteil der Wohnkosten am Gesamteinkommen zzgl. Kindergeld zzgl. Freibeträge (Wohnkostenbelastung nach Wohngeld = (Miete bzw. Belastung Wohngeld) / Gesamteinkommen zzgl. Kindergeld zzgl. Freibeträge). 4) Bereinigt um unplausible Wohnkostenbelastung. 17

18

19 Regionalergebnisse

20 11. Haushalte mit Wohngeld am nach durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch GKZ Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land Insgesamt Reine Wohngeldhaushalte davon durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Mietzuschuss durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Lastenzuschuss durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten Zusammen durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Anzahl Euro Anzahl Euro Anzahl Euro Anzahl Euro 101 Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Stadt Gifhorn Göttingen Goslar Helmstedt Northeim Osterode am Harz Peine Wolfenbüttel Braunschweig Region Hannover dar Landeshauptst. Hannover Diepholz HamelnPyrmont Hildesheim Holzminden Nienburg (Weser) Schaumburg Hannover Celle Cuxhaven Harburg LüchowDannenberg Lüneburg Osterholz Rotenburg (Wümme) Heidekreis Stade Uelzen Verden Lüneburg Delmenhorst, Stadt Emden, Stadt Oldenburg (Oldb.), Stadt Osnabrück, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Ammerland Aurich Cloppenburg Emsland Friesland Grafschaft Bentheim Leer Oldenburg Osnabrück Vechta Wesermarsch Wittmund WeserEms Niedersachsen

21 12. Haushalte mit Wohngeld am nach sozialer Stellung Davon GKZ Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land Haushalte insgesamt 1) Selbstständige Erwerbstätige Beamte/ innen, Angestellte Arbeiter/ innen Arbeitslose Rentner/ innen, Pensionäre Studierende Sonstige 101 Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Stadt Gifhorn Göttingen Goslar Helmstedt Northeim Osterode am Harz Peine Wolfenbüttel Braunschweig Region Hannover dar Landeshauptst. Hannover Diepholz HamelnPyrmont Hildesheim Holzminden Nienburg (Weser) Schaumburg Hannover Celle Cuxhaven Harburg LüchowDannenberg Lüneburg Osterholz Rotenburg (Wümme) Heidekreis Stade Uelzen Verden Lüneburg Delmenhorst, Stadt Emden, Stadt Oldenburg, Stadt Osnabrück, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Ammerland Aurich Cloppenburg Emsland Friesland Grafschaft Bentheim Leer Oldenburg Osnabrück Vechta Wesermarsch Wittmund WeserEms Anzahl Niedersachsen ) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 21

22 13. Haushalte mit Wohngeld am nach Wohngeldanspruch und anderen Bemessungskriterien GKZ Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land Haushalte mit Wohngeld insgesamt 1) Durchschnittliche monatliche Wohnkostenbelastung der Empfänger von Wohngeld vor nach Gewährung des Wohngeldes Bruttoeinkommen 2) Durchschnittliche(s) / (r) monatliche(s) / (r) Wohngeldanspruch Abzugsbeträge 3) Gesamteinkommen 4) Durchschnittliche Quadratmetermiete / belastung Durchschnittliche Wohnfläche Anzahl % Euro m Braunschweig, Stadt ,7 27, , Salzgitter, Stadt ,1 23, , Wolfsburg, Stadt ,7 26, , Gifhorn ,3 24, , Göttingen ,4 25, , Goslar ,5 25, , Helmstedt ,1 25, , Northeim ,5 24, , Osterode am Harz ,8 25, , Peine ,8 26, , Wolfenbüttel ,8 26, , Braunschweig ,7 25, , Region Hannover ,9 27, ,05 60 dar Landeshauptst. Hannover ,4 28, , Diepholz ,4 24, , HamelnPyrmont ,4 25, , Hildesheim ,5 25, , Holzminden ,0 24, , Nienburg (Weser) ,3 24, , Schaumburg ,9 26, , Hannover ,2 26, , Celle ,9 26, , Cuxhaven ,2 25, , Harburg ,8 28, , LüchowDannenberg ,8 24, , Lüneburg ,1 28, , Osterholz ,0 25, , Rotenburg (Wümme) ,7 25, , Heidekreis ,7 25, , Stade ,5 27, , Uelzen ,3 25, , Verden ,4 24, , Lüneburg ,2 26, , Delmenhorst, Stadt ,3 25, , Emden, Stadt ,5 23, , Oldenburg, Stadt ,2 28, , Osnabrück, Stadt ,4 25, , Wilhelmshaven, Stadt ,0 26, , Ammerland ,1 25, , Aurich ,0 24, , Cloppenburg ,8 22, , Emsland ,6 23, , Friesland ,8 24, , Grafschaft Bentheim ,5 24, , Leer ,9 23, , Oldenburg ,3 25, , Osnabrück ,2 23, , Vechta ,5 23, , Wesermarsch ,5 24, , Wittmund ,0 23, , WeserEms ,1 24, ,14 85 Niedersachsen ,2 25, , ) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 2) Zwölfter Teil der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder gem. 14 Abs. 1 und 2 und 15 WoGG abzüglich Werbungskosten der wohngeldberechtigten Person und aller sonstigen zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 3) Bei der Einkommensermittlung nach den 14 und 15 WoGG zu berücksichtigende Abzüge. 4) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 14 bis 18 WoGG ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 22

23 14. Haushalte mit Wohngeld am nach der Höhe des Wohngeldes sowie durchschnittlichem Wohngeldanspruch GKZ Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land Haushalte mit Wohngeld insgesamt 1) Davon mit monatlichem Wohngeld von... bis unter... EUR unter oder mehr Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch 101 Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Stadt Gifhorn Göttingen Goslar Helmstedt Northeim Osterode am Harz Peine Wolfenbüttel Braunschweig Region Hannover dar Landeshauptst. Hannover Diepholz HamelnPyrmont Hildesheim Holzminden Nienburg (Weser) Schaumburg Hannover Celle Cuxhaven Harburg LüchowDannenberg Lüneburg Osterholz Rotenburg (Wümme) Heidekreis Stade Uelzen Verden Lüneburg Delmenhorst, Stadt Emden, Stadt Oldenburg (Oldb), Stadt Osnabrück, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Ammerland Aurich Cloppenburg Emsland Friesland Grafschaft Bentheim Leer Oldenburg Osnabrück Vechta Wesermarsch Wittmund WeserEms Niedersachsen ) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 23

24 15. Empfänger von Miet und Lastenzuschuss am mit Überschreitung der anerkannten Wohnkosten Mietzuschuss GKZ Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land Empfänger insgesamt 1) Empfänger mit Überschreitung der Höchstbeträge Empfänger mit Überschreitung der Höchstbeträge Durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete Durchschnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Miete Die tatsächliche überschreitet die berücksichtigungsfähige Miete um Anzahl % Euro % 101 Braunschweig, Stadt , ,7 102 Salzgitter, Stadt , ,1 103 Wolfsburg, Stadt , ,5 151 Gifhorn , ,0 152 Göttingen , ,7 153 Goslar , ,0 154 Helmstedt , ,1 155 Northeim , ,2 156 Osterode am Harz , ,2 157 Peine , ,0 158 Wolfenbüttel , ,1 1 Braunschweig , ,4 241 Region Hannover , ,5 dar Landeshauptst. Hannover , ,0 251 Diepholz , ,7 252 HamelnPyrmont , ,8 254 Hildesheim , ,5 255 Holzminden , ,5 256 Nienburg (Weser) , ,4 257 Schaumburg , ,3 2 Hannover , ,0 351 Celle , ,8 352 Cuxhaven , ,0 353 Harburg , ,6 354 LüchowDannenberg , ,4 355 Lüneburg , ,0 356 Osterholz , ,5 357 Rotenburg (Wümme) , ,2 358 Heidekreis , ,0 359 Stade , ,5 360 Uelzen , ,8 361 Verden , ,6 3 Lüneburg , ,6 401 Delmenhorst, Stadt , ,8 402 Emden, Stadt , ,5 403 Oldenburg, Stadt , ,4 404 Osnabrück, Stadt , ,4 405 Wilhelmshaven, Stadt , ,9 451 Ammerland , ,2 452 Aurich , ,2 453 Cloppenburg , ,2 454 Emsland , ,6 455 Friesland , ,5 456 Grafschaft Bentheim , ,9 457 Leer , ,8 458 Oldenburg , ,4 459 Osnabrück , ,8 460 Vechta , ,0 461 Wesermarsch , ,7 462 Wittmund , ,4 4 WeserEms , ,3 Niedersachsen , ,1 1) Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. 24

25 Lastenzuschuss Empfänger insgesamt Empfänger mit Überschreitung der Höchstbeträge Empfänger mit Überschreitung der Höchstbeträge Durchschnittliche tatsächliche monatliche Belastung Durchschnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Belastung Die tatsächliche überschreitet die berücksichtigungsfähige Belastung um GKZ Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land Anzahl % Euro % , ,2 101 Braunschweig, Stadt , ,9 102 Salzgitter, Stadt , ,3 103 Wolfsburg, Stadt , ,7 151 Gifhorn , ,9 152 Göttingen , ,0 153 Goslar , ,8 154 Helmstedt , ,6 155 Northeim , ,8 156 Osterode am Harz , ,8 157 Peine , ,3 158 Wolfenbüttel , ,8 1 Braunschweig , ,4 241 Region Hannover , ,1 dar Landeshauptst. Hannover , ,2 251 Diepholz , ,6 252 HamelnPyrmont , ,5 254 Hildesheim , ,7 255 Holzminden , ,9 256 Nienburg (Weser) , ,7 257 Schaumburg , ,6 2 Hannover , ,8 351 Celle , ,6 352 Cuxhaven , ,1 353 Harburg , ,6 354 LüchowDannenberg , ,8 355 Lüneburg , ,8 356 Osterholz , ,6 357 Rotenburg (Wümme) , ,7 358 Heidekreis , ,1 359 Stade , ,8 360 Uelzen , ,8 361 Verden , ,2 3 Lüneburg , ,7 401 Delmenhorst, Stadt , ,4 402 Emden, Stadt , ,8 403 Oldenburg, Stadt , ,7 404 Osnabrück, Stadt , ,2 405 Wilhelmshaven, Stadt , ,0 451 Ammerland , ,7 452 Aurich , ,4 453 Cloppenburg , ,4 454 Emsland , ,7 455 Friesland , ,1 456 Grafschaft Bentheim , ,2 457 Leer , ,1 458 Oldenburg , ,0 459 Osnabrück , ,7 460 Vechta , ,0 461 Wesermarsch , ,6 462 Wittmund , ,0 4 WeserEms , ,7 Niedersachsen 25

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