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1 Informationen Vorstand Geschäftsführer Geschäftsstelle PD Dr. Detlef Moka (1. Vorsitzender) Dr. Ronald Jochens (2. Vorsitzender) Dr. Volker Meusel (Schriftführer) Dr. Norbert Czech FEBNM (Kassenwart) Die Beisitzer finden Sie auf der BDN-Homepage. Dr. Andreas Hey Wolziger Zeile 30 A Berlin Tel: Fax: Mobil: Mail: (030) (03212) (0172) bdn@dialink.de Iris Herzogenrath Weserstr Essen Tel: Fax: Mobil: Mail: (0201) (0201) (0162) herzogenrath@bdn-online.de 1. Führungswechsel im BDN: Neuer Vorstand und neuer Geschäftsführer Nach dem Tod unseres bisherigen Vorsitzenden Prof. Dr. Mahlstedt im November 2011 war zunächst ein gerichtlich bestellter Übergangsvorstand im Amt. Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am auf der DGN in Bremen wurde dieser Vorstand zunächst ordnungsgemäß ohne Gegenstimmen entlastet und ein neuer Vorstand einstimmig gewählt. Dieser Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender PD Dr. Detlef Moka 2. Vorsitzender Dr. Ronald Jochens 3. Schriftführer Dr. Volker Meusel 4. Kassenwart Dr. Norbert Czech Beisitzer: Dr. Angelika Wünsche Dr. Wolfgang Langlouis Prof. Dr. Frank Grünwald Unser bisheriger Geschäftsführer Manfred Gaillard, der aus Krankheitsgründen bereits nicht mehr an der Tagung in Bremen teilnehmen konnte, ist bis auf weiteres von seinen Aufgaben entbunden worden. Als neuen Geschäftsführer hat der Vorstand Herrn Dr. med. Andreas Hey zum berufen. Dr. Hey verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Pharma-, Medizintechnik und Biotechnologie-Branche. Er war in verschiedensten Positionen im Business Development, Vertrieb und Marketing auf Management- sowie Geschäftsführungsebene tätig, davon mehr als 10 Jahre im Fachbereich Nuklearmedizin. In dieser Spezialisierung war Dr. Hey in leitenden Positionen für Henning Berlin GmbH im Bereich In-vitro-Diagnostika [ ], für die Eckert & Ziegler Strahlenund Medizintechnik AG [ ] im Bereich Nuklearmedizin / Radiopharmazeutika sowie bei der ITG Isotope Technologies Garching GmbH im Bereich Radiopharmazeutika [seit 2008] tätig. Der promovierte Mediziner hat sich 2008 als Unternehmensberater und Interim Manager selbstständig gemacht. Er führt seitdem erfolgreich umfangreiche Projekte im Bereich Life Science durch. Hier hat er sich auf strategische und operative Beratung im Bereich Nuklearmedizin/ Radiopharmazeutika, In-vitro-Diagnostika, Biotechnologie und Medizintechnik spezialisiert. ah

2 Seite 2 2. Neue Bedarfsplanung für Ärzte / Fachärzte Die Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte sind im SGB V geregelt. In dem seit gültigen Versorgungsgesetz wird eine neue Bedarfsplanung für Ärzte gefordert, die der G-BA und die KBV entwerfen und die ab dem in Kraft treten soll. Dafür werden die Fachärzte in unterschiedliche Bedarfsgruppen eingeordnet und für diese werden dann neue Versorgungsgebiete definiert. Die bisher geltende Regelung, dass Niederlassungsfreiheit besteht, solange weniger als Fachärzte in einem Fachgebiet niedergelassen sind, wird in eine Kann -Regelung umgewandelt und voraussichtlich regional nicht mehr gültig sein. Im 101 ist die 1.000er-Regelung zukünftig nur noch eine der Gründe eine Niederlassungsbeschränkung einzuführen. Die endgültige zukünftige Struktur liegt zwar noch nicht vor, es zeichnet sich jedoch folgende Regelung ab (vorgestellt von Dr. Köhler auf der KBV-VV ): Die Fachärzte werden in unterschiedliche Bereiche eingeteilt, die dann auch unterschiedliche Versorgungsgebiete haben: Bereich 1: Wohnortnahe Fachärzte (z.b. Kinderärzte, Gynäkologen) mit relativ kleinen Versorgungsgebieten. Gruppe 2: Facharztgruppe I (z.b. Radiologen) mit größeren Versorgungsbereichen Gruppe 3: Facharztgruppe II (z.b. Nuklearmediziner) mit überregionalen Planungsbereichen. Diese Gruppe wäre dann auch nah an der spezialfachärztlichen Versorgung angegliedert. Bei dieser Fachgruppe werden überwiegend spezialisierte Untersuchungen durchgeführt, für die eine ggf. weite Anreise der Patienten akzeptabel ist. Die regionalen KVen / die Länder können Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Regionen einführen, selbst wenn es in der Gesamtheit eines Fachgebietes noch Niederlassungsfreiheit gibt. Dies wird vermutlich auch in der Nuklearmedizin dazu führen, dass Ballungsgebiete mit hoher Facharztdichte gesperrt werden. Sobald weitere Informationen dazu vorliegen, werden wir zeitnah davon berichten. 3. GOÄ-Reform Die BÄK verhandelt nach vorliegenden Informationen immer noch mit den Privatkassen. Nach letzten Angaben der BÄK ist die Öffnungsklausel zunächst vom Tisch. In den bisher vorliegenden Entwürfen ist jedoch immer noch von einer weiteren Abwertung der Apparatemedizin auszugehen. Obwohl es wenig wahrscheinlich ist, dass die GOÄ-Reform noch diese Legislaturperiode umgesetzt wird, muss jedoch bereits in diesem Entwurf eine weitere Benachteiligung der Nuklearmedizin verhindert werden. Unsere Forderung lautet: Die ärztliche Leistung in der Nuklearmedizin darf nicht abgewertet werden, und bei einer Neubewertung von technischen Leistungen muss hinreichend den gestiegenen Kosten für Neuinvestitionen (PET/CT; SPECT/CT), den gestiegenen Ansprüchen im Strahlenschutz, im QM und der personellen Ausstattung und den gestiegenen Lohnkosten Rechnung getragen werden. Falls sich diese Punkte nicht durchsetzen lassen, halten wir es für sinnvoller, die alte GOÄ beizubehalten. Im Auftrag der DGN und der BDN hat sich Herr Prof. Dr. Grünwald (Universitätsklinik Frankfurt) bereit erklärt, die Verhandlungen mit der Bundesärztekammer zu koordinieren und hauptverantwortlich durchzuführen.

3 Seite 3 4. Labor-Reform Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Vorgaben gemäß 87b Abs. 4 SBG V zur Honorarverteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erlassen, die geplant zum , spätestens aber zum durch die KVen umzusetzen sind. Hier ist insbesondere die Neufassung des Teils E für die Nuklearmediziner von Bedeutung. Hierin wird geregelt eine Abstaffelungsquote für Laboratoriumsuntersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM, außerdem die KV-spezifischen Vergütungsvolumina für Leistungen und Kostenpauschalen der Laboratoriumsmedizin (beides nach bekanntermaßen außerordentlich komplizierten Formeln) sowie im Teil E unter Punkt 3 die Vergütung der Ärzte, wobei hier insbesondere unter 3.5 die Vergütung der speziellen Laboratoriumsuntersuchungen bei Nicht Laborärzten die für uns Nuklearmediziner interessanten und leider auch markantesten wirtschaftlichen Konsequenzen zeigen: Nuklearmediziner erhalten ein Laborbudget, welches sich aus dem Produkt des für die Arztgruppe vorgegebenen Referenz-Fallwertes ( 21,-) mit der Zahl der Behandlungsfälle errechnet. Beispielhaft bedeutet dies, dass ein Nuklearmediziner mit Behandlungsfällen pro Quartal ,- als Laborbudget zur Verfügung hat. Bei 50 % Schilddrüsenpatienten von diesen Behandlungsfällen somit 42,- pro Schilddrüsenpatient, bei 750 Schilddrüsenpatienten von diesen Behandlungsfällen ergäbe dies ein Laborvolumen pro Schilddrüsenpatient von 31,50 und bei 100% Schilddrüsenpatienten 21,- Laborbudget pro Schilddrüsenpatient. Mit diesem vorgegebenen außerordentlich niedrigen Laborbudget für Schilddrüsenpatienten ist in der Regel keine qualifizierte Schilddrüsendiagnostik (wie bisher) ab bzw. ab möglich. Außerdem ist bei einem so niedrigen Laborbudget ein hochqualifiziertes Eigenlabor des Nuklearmediziners auch unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Vorgaben wie RiliBÄK etc. nicht mehr erbringbar. Leider ist bei der Abfassung dieser neuen Laborrichtlinien kein Vertreter unseres Berufsverbandes gehört worden: Der BDN wurde mit den Vorgaben zur Honorarverteilung vor vollendete Tatsachen gestellt. Nach aktueller Rücksprache mit der Honorarabteilung der KBV ist als Hoffnungsschimmer der Punkt von Teil E anzusehen: Die Kassenärztliche Vereinigung kann auf Antrag des Vertragsarztes im Einzelfall das Budget nach (Referenz-Fallwert multipliziert mit der Zahl der Behandlungsfälle) erweitern oder aussetzen. Der Vorstand des BDN hat umgehend eine gutachterliche juristische Stellungnahme in Auftrag gegeben, die jedem einzelnen Mitglied des BDN zur Verfügung gestellt wird, z.b. bei Antrag auf Erweiterung oder Aussetzung des Labor-Budgets. Wir werden sie hierüber aktuell auf dem Laufenden halten. Mit anderen Berufsverbänden z.b. dem Berufsverband Deutscher Endokrinologen, werden wir die Vorgehensweise abstimmen. Sollten sie aus ihrer regionalen KV Informationen bezüglich dieser Laborreform erhalten, dürfen wir sie bitten, diese umgehend an die Geschäftsstelle des BDN (Frau Herzogenrath) und/oder an Dr. Weyer ( hh.weyer@gmx.de) weiterzuleiten. hhw 5. EBM-Reform Auf der Sonder-VV der KBV im April 2012 wurde beschlossen, eine neue EBM-Reform zu planen. Im Rahmen dieser EBM-Reform soll es zu Neudefinitionen von Leistungen / Leistungskomplexen kommen. Wahrscheinlich sollen in diesem Zusammenhang auch die Öffnung von Leistungen / Methoden über die bisherigen Facharztbereiche vorbereitet werden (s. auch neue WBO). Bei der EBM-Reform werden dann auch die Radionuklidkosten neu verhandelt, wobei nach inoffiziellen Angaben alle Sachkosten im Schnitt um 30 % gekürzt werden sollen.

4 Seite 4 6. Neue Muster-Weiterbildungsordnung Die BÄK plant eine neue Weiterbildungsordnung ( WBO ), die voraussichtlich 2014 verabschiedet werden soll. Ziel der neuen WBO ist es zu einem die Facharztausbildung der Realität anzupassen (z.b. bei der Chirurgie die Art und Zahl der Operationen). Zum anderen soll durch einen modularen Aufbau mehr Fachgebieten der Zugang zu innovativen (und lukrativen) Leistungen ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wurde die Umwandlung der fachgebundenen MRT in eine organbezogene MRT als Beispiel genannt. Das würde bedeuten, dass dann zukünftig die Kardiologen und Orthopäden ihr eigenes MRT betreiben und abrechnen können. Die Form und der Umfang für dieses organbezogene MRT wird dann auch durch die jeweilige Fachgesellschaft (z.b. die Orthopädie) selbst definiert. Weiterhin ist zu befürchten, dass es in diesem Bereich, sollten die Therapeuten (Orthopäden, Kardiologen) auch die Diagnostik kontrollieren, zu einer Leistungsausweitung und zu einem Verfall der MRT-Vergütung (s.a. Entwicklung im Ultraschall) kommen würde. Für die Vergütung des MRT soll dann voraussichtlich ein MRT-Topf gebildet werden, der primär aus dem bisherigen MRT-Budget der Radiologie und Nuklearmedizin bestehen soll und insgesamt in der Höhe begrenzt bleibt. Der BDN lehnt eine solche Veränderung der WBO ab. 7. Jörg-Mahlstedt-Gedächtnis-Preis erstmals ausgeschrieben Der Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner (BDN) schreibt im Jahr 2012 in Erinnerung an den langjährigen Berufsverband-Vorsitzenden Prof. Dr. Jörg Mahlstedt erstmals den Jörg-Mahlstedt- Gedächtnis-Preis aus. Die Ausschreibung richtet sich an jüngere Wissenschaftler, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses nicht älter als 42 Jahre sein sollen. Eingereicht werden können akzeptierte wissenschaftliche Originalarbeiten auf dem Gebiet der Weiterentwicklung klinisch angewandter nuklearmedizinischer Diagnostik. Im Bezug zum Namensgeber des Preises wird bei der Preisvergabe insbesondere auf die klinische Relevanz der angewandten nuklearmedizinischen Diagnostik geachtet, der Bezug zur täglichen Praxis, insbesondere die praktische Umsetzbarkeit der Ergebnisse stellen ein wesentliches Auswahlkriterium dar. Die Dotation des Preises beträgt Euro. Die Preisarbeit soll vom Preisträger im Rahmen der Jahrestagung des BDN am in Nürnberg vorgestellt werden. Bewerbungen (bis zum ) per Post oder per an Prof. Dr. Dr. Wolfgang Schäfer, Klinik für Nuklearmedizin, Kliniken Maria Hilf GmbH, Viersener Str. 450, Mönchengladbach. Weitere Vorabinformationen können gerne beim Vorsitzenden des Preiskomitees unter der Wolfgang.Schaefer@nuklearmedizin-mg.de abgefragt werden. ws

5 Seite 5 8. Service: Inserate unserer Mitglieder Inserate sind für unsere Mitglieder ein kostenloser Service. Seit Neugestaltung unserer Homepage haben unsere Rubriken Stellenmarkt und Markt für Gebrauchtgeräte eine erfreuliche Nachfrage gefunden, u.a. weil Sie dort Ihr Inserat jetzt auch direkt eingeben können. Sie finden an dieser Stelle ab sofort nur noch kurze Hinweise zu neuen Inseraten, die kompletten Texte immer auf Facharzt Nuklearmedizin mit CT-Fachkunde und 2 Jahren MRT sucht neue Tätigkeit bevorzugt im niedergelassenen Bereich und im norddeutschen Raum (Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Schleswig-Holstein). Chiffre 04/2012 über die BDN-Geschäftsstelle (Tel.: ). Als Nachfolger für unseren leider verstorbenen Partner Prof. Dr. Mahlstedt suchen wir für unsere GP für Nuklearmedizin eine/n erfahrene/n Fachärztin/Facharzt für Nuklearmedizin (spätere Assoziation gewünscht). Promotion, PET-Zertifikat bzw. ausreichend PET-Erfahrung wäre wünschenswert. Wir sind eine überörtliche Gemeinschaftspraxis derzeit mit 4 Fachärzten, 3 Praxisstandorten und Klinikanbindung (Konsiliarverträge mit 5 Krankenhäusern in der Region), einer gut ausgestatteten konventionellen Nuklearmedizin, zusätzlich PET-CT, MRT und interventionelle Verfahren wie SIRT. Ansprechpartner: PD Dr. Detlef Moka, Tel.-Nr.: , moka@radionuk.de Überregionale, radiologisch-nuklearmedizinische Praxis in Süd-Ost Bayern sucht eine/n Nuklearmediziner/in ab Kontaktadresse ch.s@online.de 9. Service: Terminkalender Hier nur ein Auszug wichtiger Termine in den nächsten Wochen. Alle Termine finden Sie auf der Startseite unserer Homepage Und noch besser: Wenn Sie auf einen Termin klicken, finden Sie alle wichtigen Informationen zu dieser Veranstaltung, einen Link zum Veranstalter und sogar eine Landkarte mit genauer Lage des Tagungsortes Jahrestagung Norddeutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin in Schwerin Jahrestagung der GNS (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen) in Erfurt Jahrestagung Bayerische Gesellschaft für Nuklearmedizin in Memmingen Jahrestagung Mittelrheinische Gesellschaft für Nuklearmedizin in Fulda Jahrestagung Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.v. in Nürnberg Jahrestagung der Berlin-Brandenburgischen Gesellschaft für Nuklearmediziner e.v. in Berlin EANM in Mailand (Italien) Jahrestagung Südwestdeutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin Jahrestagung Rheinisch-Westfälische Gesellschaft für Nuklearmedizin in Münster Jahrestagung Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.v. in Berlin Jahrestagung Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.v. in Berlin Mit besten Grüßen Essen, den 6. Juni 2012 Berlin, den 6. Juni 2012 gez. PD Dr. med. Detlef Moka gez. Dr. med. Andreas Hey Impressum: Verlag: Herausgeber: Redaktion: Geschäftsstelle Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.v., Geschäftsstelle, Weserstraße 86, Essen PD Dr. med. Detlef Moka, Vorsitzender des BDN, Henricistraße 10, Essen Dr. med. Andreas Hey, Geschäftsführer des BDN, Wolziger Zeile 30 A,12307 Berlin, Tel , bdn@dialink.de Iris Herzogenrath, Weserstraße 86, Essen, Tel , Fax: (0201) , herzogenrath@bdn-online.de

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