Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark
|
|
- Krista Becke
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark
2 Vorwort Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark Sehr geehrte Landwirtin, sehr geehrter Landwirt! In Ihren Händen halten Sie die erste Ausgabe des wieder neu aufgelegten Wasserschutzblattes der Landwirtschaftlichen Umweltberatung. Die Erfüllung einer guten Wasserqualität entsprechend den Vorgaben zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) setzt ein engagiertes Auftreten aller Beteiligten voraus. Insbesondere die Vorgaben für den Grundwasserkörper Leibnitzer Feld sind sehr ehrgeizig umzusetzen. Mit der Teilnahme am vorbeugender Boden- und Gewässerschutz, im Rahmen von ÖPUL 2007, leisten Landwirtinnen und Landwirte einen aktiven Beitrag für den Umweltschutz. Die diesbezüglichen Fördervoraussetzungen sind neben den Schongebietsauflagen wichtige Eckpfeiler für einen effizienten Gewässerschutz. Mit dem Wasserschutzblatt werden vor allem aber fachliche Aspekte für einen effizienten Grundwasserschutz angesprochen. Das heißt, die Beachtung der zulässigen Düngemengen bzw. die zeitliche Einschränkung von Düngegaben entsprechend den jeweiligen Vorgaben werden ein immer wiederkehrender Bestandteil der einzelnen Ausgaben des Wasserschutzblattes darstellen. Die Vorstellung wissenschaftlicher Arbeiten zu diversen Themen (Düngung, winterharte Gründecken, Pflanzenschutzmitteleinsatz, Erosion etc.) sollen e- benso Platz finden wie auch die Vermittlung von behördlichen Auflagen, welche in den einzelnen Schon- und Schutzgebieten zu berücksichtigen sind. Hier sollen entsprechend den Themenbereichen auch Gastkommentare abgedruckt werden. Für qualitative Beratungstätigkeit gilt insbesondere, dass den Landwirten und Landwirtinnen konkretes fachliches und rechtliches Wissen für den effizienten Gewässerschutz vermittelt wird. Dies setzt aber auch voraus, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen, wie z.b., offene Fragen der Bewertung der Stickstoffwirkung von Wirtschaftsdüngern bzw. auch die Stickstoffanfallsbewertung aus Wirtschaftsdüngern nach wie vor unzureichend gelöst sind. Das Team der Umweltberatung wünscht sich Akzeptanz mit diesem neuen Schritt und freut sich über entsprechende Rückmeldungen bzw. Anregungen und Kommentare. Für die Umweltberatung Sollwert-System Mais (SWS) Im Mai 2010 werden von Umweltberatung Steiermark in den Leibnitzer und Radkersburger Schongebieten (hier speziell Dedernitz) das Stickstoff- Sollwertsystem (SWS) bei Mais angeboten. Das Ziel der SWS-Aktion ist, den Landwirtinnen und Landwirten eine Düngeempfehlung anzubieten, welche unter Berücksichtigung aktueller Bodenuntersuchungen (Nitrat-N) eine standortbezogene N- Kopfdüngung erlaubt. Mit dieser Aktion sollte das Bewusstsein der Landwirtinnen und Landwirte gestärkt werden, die Stickstoffdünung sorgsam zu bemessen und damit dem Erfordernis des Grundwasserschutzes zu entsprechen. Die Düngeempfehlung wird auf Basis der Nmin- Sollwertmethode berechnet. Der Pflanzenbedarf an Stickstoff (= Sollwert) beträgt für Mais 200 kg NO 3 - N/ha, dieser wird aus dem Vorrat im Boden und der Düngung abgedeckt. Der mineralisierter Stickstoff wird für mittlere und tiefgründige Standorte von 0 bis 90 cm bestimmt. Die Differenz aus Sollwert und aktuellem Bodenvorrat ergibt die empfohlene Hackdüngermenge bei Mais. Termine: 4. Mai 2010 Parkplatz Gemeindeamt Radkersburg-Umgebung Bohrerausgabe: 09:00 Uhr Probenabgabe: 11:00 Uhr 18. Mai 2010 Lebring Parkplatz Cafe B-quem 08:00 bis 10:30 St. Georgen Parkplatz Kläranlage 10:30 bis 13:00 Gabersdorf Parkplatz Sporthalle 13:30 bis 16:00 2
3 Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark ÖPUL 2007 Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Das ÖPUL Gewässerschutzprojekt sieht als Maßnahmenziele die Reduktion der Nährstoffauswaschung in das Grundwasser und des Nährstoffaustrages in Oberflächengewässer vor. Bewusstseins bildende Akzente über ökonomische und ökologische Effekte und Synergien der Düngung auf Schlagebene sind weiters zu nennen. Mit dem Herbstantrag 2009 haben nun 376 Landwirtinnen und Landwirte das ÖPUL Gewässerschutzprojekt beantragt. Das ausgewiesene Projektgebiet beinhaltet Betriebe der Bezirke Graz-Umgebung, Leibnitz, Radkersburg und Fürstenfeld. Als Förderungsvoraussetzung ist der Besuch eines einschlägigen Lehrganges bis 31. Mai des 2. Verpflichtungsjahres maßgebend. Alle Betriebe, die an der Maßnahme vorbeugender Boden- und Gewässerschutz teilnehmen, müssen bis 31. Dezember schlagbezogene Bilanzen rechnen. Hierfür ist es notwendig, dass die Nährstoffzufuhr (Düngung, Vorfruchtwirkung) der Nährstoffabfuhr (Erntegut) gegenübergestellt wird. Zur Erleichterung der schlagbezogenen Planung, Aufzeichnung und Bilanzierung kann auf diverse EDV Programme (LK Düngerechner, ÖDüPlan, LBG) zurück gegriffen werden. Die entsprechenden Formblätter erhalten sie bei Ihren zuständigen Beratern oder sind auf der Homepage der Agrarmarkt Austria ( abrufbar. Ein positiver N-Saldo (Düngung ist höher als Entzug) bedeutet nicht automatisch, dass ein Verstoß vorliegt. Es sollte aber zur Sicherheit noch einmal geprüft werden, ob die Richtlinien eingehalten werden. Im Sinne des vorbeugenden Boden- und Gewässerschutzes wird es jedoch sinnvoll sein, bei der Planung für das heurige Jahr, von niedrigeren Stickstoffbedarfswerten auszugehen. Die Planung muss bis spätestens 28. Februar erfolgt sein. Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Umweltberatung in den Bezirkskammern. Landwirtschaft und Gewässerschutz im Ackerbau Gewässerverträgliche Landwirtschaft setzt einen effizienten Düngemitteleinsatz voraus. Ein wesentlicher Faktor, der die Nitratauswaschung beeinflusst, ist der Boden. Tiefgründige, schwere Böden haben ein wesentlich größeres Wasserspeichervermögen als seichtgründige und leichte Böden. Diese leichten, seichtgründigen Böden reagieren in Bezug auf die Stickstoffverlagerung sehr sensibel. Insofern erfordern solche Böden einen speziellen Umgang mit Stickstoffdüngern. Fachbuch der Landwirtschaftlichen Umweltberatung Steiermark Düngungsmaßnahmen müssen zeit- und mengenmäßig dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechen. Aber auch Abschwemmungen in Verbindung mit dem Erosionsschutz auf Ackerflächen, insbesondere mit der Bodenerosion durch Wasser, stellen ein zentrales Thema in den Fragen des vorbeugenden Gewässerschutzes dar. Im Fachbuch der Landwirtschaftlichen Umweltberatung werden konkrete Maßnahmen aufgezeigt, die auf eine effiziente Umsetzung des vorbeugenden Boden- und Gewässerschutzes abzielen. Das Fachbuch ist bebildert und umfasst 98 Seiten. Der Preis je Fachbuch beträgt 5,50 Euro. Erhältlich ist das Fachbuch über das LFI Steiermark, Fr. Petra Stoppacher, Tel.: 0316/8050 DW
4 Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark 4
5 Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark 5
6 Digitale Bodenkarten Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark Landwirtinnen und Landwirte in den Grundwasserschongebieten des Murtales sind per Verordnung verpflichtet, Mais und Kürbis nach Bodenarten der Bodenschätzreinkarte des BMF zu düngen. Im Maisbau sind drei Düngestufen (115, 160 und 170 (175) kg N/ha), im Kürbisbau zwei Düngestufen (50 bzw. 80 kg N/ha) festgelegt (vgl. SCHONGEBIETSNO- VELLE 1996 bzw. SCHONGEBIETSNOVELLE BAD RADKERSBURG 2008). Die gesetzlichen Bestimmungen in den Schongebieten Ehrenhausen, Westliches Leibnitzer Feld bzw. Bad Radkersburg verpflichten die Bewirtschafter bei ihren Düngearbeiten die erforderlichen Bodenschätzreinkarten mitzuführen. Für die Bemessung der zulässigen Düngemenge ist die überwiegende Bodenart maßgeblich. Für Grundstücke mit verschiedenen Bodenformen was häufig der Fall ist sind bei Überwiegen von Bodenformen mit hoher Austragsgefährdung diese begrenzend. Auf den analogen Plänen der Finanzreinschätzung kann das Ausmaß der Fläche je Bodenart nur geschätzt werden (s. Abb. 1). Abb. 1: Analoge Bodenkarte Die digitalen Bodenkarten werden zentral im lokalen GIS System entsprechend den vorgegebenen Düngestufen in den jeweiligen Schongebietsverordnungen bearbeitet. Dabei werden die Bodenkarten entsprechend der maximalen Düngungshöhe in drei Stufen eingeteilt und farblich markiert. Die digitalisierten Feldstücke der Betriebe werden anschließend darüber gelegt und in Form von Karten den Landwirtinnen und Landwirten zur Verfügung gestellt. Diese Darstellung der Feldstücke ist nun mit den vorliegenden digitalen Bodenkarten relativ übersichtlich und einfach durchzuführen. Auf der unterlagerten Bodenkarte ist dann in der Regel sehr schnell die Düngestufe für die überwiegende Bodenart des betreffenden Feldstückes ersichtlich. Zusätzlich ist für Feldstücke, die nicht eindeutig einer Düngungsstufe zuordenbar sind, eine prozentuelle Auswertung nach Bodenarten möglich. Abb. 2: Bearbeitete Bodenkarte Quelle: Auszug aus Bodenschätzreinkarte, Bezirk Radkersburg, Umweltberatung 2009 Im Rahmen des Mehrfachantrages (MFA) sind alle Landwirtinnen und Landwire seit Herbst 2009 (Begrünungsprämie) verpflichtet, alle Feldstücke unter Beachtung der tatsächlich in der Natur vorhandenen und nachvollziehbaren Bewirtschaftungsgrenzen bei seiner zuständigen Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft digitalisieren zu lassen (Invekos-GIS-Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).Die Digitalisierung der Bodenkarte und deren Verknüpfung mit Analysedaten, im Rahmen der Düngeempfehlung, stellt eine neue Herausforderung in der landwirtschaftlichen Umweltberatung dar. Quelle: Umeltberatung 2009, Datengrundlage: GIS- Steiermark, BMF, BEV Kartenbestellung Die Karten können bei der Landwirtschaftlichen Umweltberatung bestellt werden. In erster Linie werden die Karten für das Schongebiet Ehrenhausen, das Westliche Leibnitzer Feld und für das Schongebiet Bad Radkersburg (Einzugsgebiet Dedenitz) zur Verfügung gestellt. In weiterer Folge werden die Karten für alle übrigen Schongebiete bereit gestellt. Die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte erhalten ein persönliches Schreiben mit einem Bestellschein, ab wann die Karten für ihren Betrieb angefordert werden können. 6
7 Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark Auszug aus der Schongebietsverordnung Westliches Leibnitzer Feld 5 Unzulässige Maßnahmen und Tätigkeiten, die nur auf bestimmte Weise zulässig sind: (1) Im gesamten Schongebiet sind folgende Maßnahmen und Tätigkeiten unzulässig bzw. nur in bestimmter Weise zulässig, soweit sie bisher wasserrechtlich nicht bewilligt wurden: 1. Die Ausbringung von schnell wirkenden bzw. leicht löslichen Stickstoffdüngern (Jauche, Gülle, Geflügelkot, mineralischer Ammonium- und Nitratdünger sowie Amidstickstoff in Form von Harnstoff) auf Ackerflächen sowie die Bewirtschaftung der Ackerflächen ist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zulässig. a) Die Ausbringung schnell wirkender bzw. leicht löslicher mineralischer Stickstoffdünger (Ammonium- und Nitratdünger, Amidstickstoff in Form von Harnstoff) zu Mais und Hackfrüchten ist erst ab 10. Mai zulässig. b) Die Ausbringung von Gülle und Jauche zu Mais und Hackfrüchten ist nach dem 5. April unter Bedachtnahme auf die Standortverhältnisse und auf den Nährstoffbedarf der Kultur zulässig, sofern der Anbau der Kultur spätestens am dritten Tag nach der Ausbringung dieser Stickstoffdünger erfolgt. c) Die Ausbringung von Gülle, Jauche zu Herbstund Winterzwischenfrüchten (auch in den Bestand) ist verboten. Als Herbst- und Winterzwischenfrüchte gelten Pflanzenbestände, deren Aussaat nach dem 1. September erfolgt. Die Stickstoffdüngung von Winterungen, welche nach dem 31. August angebaut werden, ist erst zu Beginn der Frühjahrsvegetation nach Maßgabe des Aktionsprogrammes 2003 zulässig. d) Die Ausbringung von Gülle und Jauche, welche in Tierhaltungsbetrieben, die außerhalb des Schongebietes liegen anfällt, ist im Schongebiet zulässig, sofern die Ausbringungsflächen im Eigentum oder Verfügungsrecht (Pacht) des Tierhaltungsbetriebes stehen und die beabsichtigte Ausbringung sowie die vorgesehenen Ausbringungsflächen der Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH gemeldet werden. e) Die Stickstoffdüngung zu Mais ist bis zu folgenden Obergrenzen zulässig: Überwiegende Bodenart gemäß Kg N/ha/ Finanzbodenschätzung: Jahr lehmiger Sand auf Schotter, Zustandsstufe 3, 4 und 5D, Sand, an- 115 lehmiger Sand, stark sandiger Lehm auf Schotter (stark austragsgefährdete Böden) lehmiger Sand, stark sandiger Lehm 160 sandiger Lehm, Lehm, Lehm auf Ton 170 f) Die Stickstoffdüngung zu Kürbis auf Böden der überwiegenden Bodenart lehmiger Sand auf Schotter, Zustandsstufe 3, 4 und 5D, Sand, anlehmiger Sand, sandiger Lehm auf Schotter (stark austragsgefährdete Böden) ist nur bis maximal 50 kg Stickstoff/ha/Jahr zulässig. g) Die Ausbringung von Tiermehl als Endprodukt der Tierkörperverwertung (Abfallverzeichnisverordnung BGBl. II Nr. 570/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. II Nr. 89/2005) ist verboten. h) Das Brachliegenlassen der Ackerflächen nach jeder Ernte der Kulturen ist unzulässig. Zulässig ist nach der Ernte der Kulturen im Herbst nur der Anbau winterharter Gründecken (ohne Leguminosen, ausgenommen Betriebe, die gemäß der Verordnung [EWG] Nr. 2092/91, zuletzt geändert durch Verordnung [EG] Nr. 1567/2005, wirtschaften). Der Anbau dieser Gründecken hat bis spätestens 10. Oktober mit einer für eine hinreichende Bestandesentwicklung ausreichenden Saatstärke und einer ordnungsgemäßen Saatbeetvorbereitung zu erfolgen. Bei Anbau von Mais sind solche Maissorten zu verwenden, die ein rechtzeitiges Abreifen vor dem 10. Oktober gewährleisten. Die Beseitigung der Gründecken darf erst im Zuge des Frühjahrsanbaues erfolgen. i) Die Ausbringung von Gärsubstrat aus Biogasanlagen ist verboten. j) Die Ermittlung des Stickstoffanfalls aus Wirtschaftsdünger (Gülle) bei Mastschweinen und Zuchtsauen ist nur auf folgende Weise zulässig: Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht: 3,15 kg Stickstoff/Mastschwein Zuchtsauen (inkl. Ferkel bis 32 kg): 22,4 kg Stickstoff/Jahr/Zuchtsau 4. Die Ausbringung von Stickstoffdüngern zu Mais in weniger als zwei Teilgaben ist verboten. Die Ausbringung von Stickstoffdüngern zu Mais ohne Führung von Aufzeichnungen hinsichtlich Menge, Zeitpunkt und Ort (Schlagbezeichnung und Grundstücksgröße) ist unzulässig. Belege über Stickstoffdüngerzukäufe und über die verkauften Mastschweine sind sieben Jahre aufzubewahren und bei Verlangen der Wasserrechtsbehörde vorzulegen. Bei jedem Düngungsvorgang ist die für die Ausbringungsfläche maßgebliche Bodenschätzreinkarte mitzuführen und über Verlangen den Organen der Gewässeraufsicht vorzuweisen. Der gesamte Verordnungstext Westliches Leibnitzer Feld bzw. die Verordnungen der übrigen Schongebiete sind auf der Homepage der Umweltberatung unter oder unter abrufbar. 7
8
Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016
Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Wie in jedem Jahr hat die Landwirtschaftskammer auf den 73 repräsentativen Ackerflächen des saarländischen Nitratkatasters Bodenproben gezogen, die von
MehrOrdnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz
Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der
MehrVersuchsergebnisse aus Bayern 2008, 2011 und 2014
Versuchsergebnisse aus Bayern 2008, 2011 und 2014 N-Düngung von Winterweizen bei Trockenheit (Versuch 536) Ergebnisse aus Versuchen in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
MehrErgebnisse aus den Wasserschutzversuchen zum grundwasserschutzorientierten Maisanbau
Ergebnisse aus den Wasserschutzversuchen zum grundwasserschutzorientierten Maisanbau, Amelie Bauer; FB 3.12 Einleitung N-Düngung Untersaat Bodenbearbeitung Sortenwahl Reihenweite Grundwasserschutzorientierter
MehrDie neuen Cross-Compliance- Anforderungen zum Erosionsschutz
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Die neuen Cross-Compliance- Anforderungen zum Erosionsschutz Hinweise zum Verfahren Dr. P. Gullich (TLL) Dr. R. Bischoff (TLUG) Jena, Juli 2010 Thüringer Ministerium
MehrStimmt die Düngebilanz?
Stimmt die Düngebilanz? Bereits ab 2010 dürfen laut Düngeverordnung bestimmte Bilanzobergrenzen nicht mehr überschritten werden. Gösta -Harald Fuchs, Landwirtschaftskammer NRW, informiert. Die Düngeverordnung
MehrWiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz
Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung
MehrVereinbarung über Ausgleichsleistungen
Vereinbarung über Ausgleichsleistungen zur Förderung einer grundwasserschonenden Landnutzung zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Spindeltalgruppe Sitz: 86643 Emskeim vertreten durch den
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrMaßnahmenprogramm Landwirtschaft
Maßnahmenprogramm Landwirtschaft Runder Tisch zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Anhörung der Öffentlichkeit - WRRL und die Landwirtschaft Schutz der Oberflächengewässer Minderung des Phosphateintrages
MehrDüngeplanung und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen. Tim Eiler LWK Niedersachsen
und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen Tim Eiler LWK Niedersachsen Gliederung Begriffsdefinitionen Grundlagen der N-Düngebedarfsermittlung Methoden zur N-Düngebedarfsermittlung
MehrSchALVO - Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in Baden-Württemberg. Ziele und Inhalte der SchALVO
Ziele und Inhalte der SchALVO der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung von Baden-Württemberg Referat Wasserversorgung Grundwasserschutz Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Folie Folie
MehrWir haben nichts zu verschenken oder Düngung im Maisbau bei hohen Düngemittelpreisen
Wir haben nichts zu verschenken oder Düngung im Maisbau bei hohen Düngemittelpreisen Der Mais unterscheidet sich in der Nährstoffaufnahme und in der Ertragsbildung wesentlich von den anderen Kulturpflanzen.
MehrStickstoffverbindungen und Landwirtschaft
Stickstoffverbindungen und Landwirtschaft - vom Haber Bosch Prozeß zur Eutrophierung N-Düngung als Produktionsfaktor N-Dynamik in landwirtschaftlich genutzten Böden N-Bilanz als Meßlatte einer Umweltverträglichkeit
MehrWann Gülle fahren im Frühjahr?
Wann Gülle fahren im Frühjahr? in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland
MehrStickstoffdüngung im Raps - Rapsbestände optimal versorgen
Stickstoffdüngung im Raps - Rapsbestände optimal versorgen Der Raps ist eine recht verlässliche Größe, Enttäuschungen gibt es selten. Im vergangenen Jahr wurde wieder deutlich, dass Rapspflanzen über ein
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 9 GZ. RV/0230-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F und der E Bw, Landwirte in Adresse, vertreten durch Holzinger & Partner Steuer- und
MehrErfahrungen begrenzter N- und P-Düngung in den Niederlanden. Winfried Raijmakers, Yara Benelux Nov. 5-6, 2015
Erfahrungen begrenzter N- und P-Düngung in den Niederlanden Winfried Raijmakers, Yara Benelux Nov. 5-6, 2015 1. Holländische Landwirtschaft 2. Gesetzlicher Rahmen 3. Aufwendige Düngungsplanung 4. Organische
Mehr16 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1)
94 von 178 16 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1) [Art. 19 Abs. 1 lit. a sublit. i) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013] 16.1 Ziele Erleichterung der ersten Niederlassung und damit der erstmaligen
MehrKörnermais, Foto, Stickstoff, Düngung, Entec, Nitrat, N-Bilanz, Sandboden, Düngungssysteme.
Landesanstalt für Pflanzenbau Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten +49 721 9518-30 poststelle@lap.bwl.de +49 721 9518-202 http://www.lap.bwl.de/ Wirkung verschiedener Düngungssysteme zu Körnermais
MehrModul Nährstoffbilanzierung
Nährstoffe Bilanzieren Schlagbezogene Nährstoffbilanzen eines überwiegend landwirtschaftlich genutzten Trinkwassereinzugsgebietes Hoftor- und Schlagbilanzen Der Nährstoffaustrag aus landwirtschaftlich
MehrBei der Düngung unterscheidet man zwischen der Grunddüngung (Bodendüngung) und der Bestandesdüngung (Pflanzendüngung).
GRUNDSÄTZE DER DÜNGUNG Bei der Düngung unterscheidet man zwischen der Grunddüngung (Bodendüngung) und der Bestandesdüngung (Pflanzendüngung). Die Grunddüngung betrifft die Nährstoffe Phosphor und Kali,
MehrVerkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung TierSoBeihV) Vom 17. November
MehrThema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*
Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand 27.10.2014 *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung 1 Arbeitsgebiet Roth Agrarhandel
MehrThema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*
Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch ausstehende BundesVO 1 Ziele der GAP-Reform (EU) Ernährungssicherheit EU muss Beitrag
MehrBundesverband BioEnergie. Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.v. (BBE)
Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.v. (BBE) zur Ausgestaltung der Option Niederwald mit Kurzumtrieb für Ökologische Vorrangflächen im Entwurf der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
MehrWer bezahlt die Rechnung
Wer bezahlt die Rechnung Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Egal ob Ernteprodukte, Futtermittel, Dünger oder Vieh, immer müssen
MehrFertigation von Einlegegurken - Düngen nach Bedarf 1
Fertigation von Einlegegurken - Düngen nach Bedarf 1 Carmen Feller und Matthias Fink, Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren und Erfurt (IGZ), Kontakt: feller@igzev.de Fertigation
MehrMerkblatt N-Düngeberechnung
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - LTZ Augustenberg Außenstelle Rheinstetten-Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Merkblatt N-Düngeberechnung NID, Düngung, Düngeberechnung, Stickstoff
MehrLandwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark
P.b.b. Verlagsort 8010 Graz Plus.Zeitung 10Z038447P Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark Gülleinjektor bei der Arbeit Bericht Seite 5 (Foto: Schöninger) 1-2012 Sehr geehrte Landwirtin, sehr geehrter
MehrMehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt
MehrNationalrat, XXV. GP 19. November 2014 49. Sitzung / 1
Nationalrat, XXV. GP 19. November 2014 49. Sitzung / 1 14.03 Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich ganz besonders
MehrBegrenzung des Eintrages von Schadstoffen bei der Düngung landwirtschaftlich genutzter Flächen
Begrenzung des Eintrages von Schadstoffen bei der Düngung landwirtschaftlich genutzter Flächen Das Konzept s Oliver Hakemann Dipl.-Ing. Bodenwissenschaften 1 Konzept - Ableitungsgrundsätze Betrachtung
Mehrvom 1. März 2011 816.113 Gegenstand und Zweck
816.113 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 89 ausgegeben am 10. März 2011 Verordnung vom 1. März 2011 über Koexistenzmassnahmen beim Anbau gene- tisch veränderter Pflanzen sowie beim
MehrEnergiesteckbriefe für Kommunen - Bioenergiequellen und Energienutzer müssen zueinander passen
steckbriefe für Kommunen - Bioenergiequellen und nutzer müssen zueinander passen 1 Inhalt 1 potenziale aus biogenen Reststoffen 1 Tierische Ausscheidungen 2 pflanzenanbau 3 Winterzwischenfrüchte 4 Sommerzwischenfrüchte
MehrNachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe mit Maisanbau
Deutsches Maiskomitee e.v. (DMK) Nachhaltige Intensivierung - Ein neues Paradigma: Konsequenzen für den Maisanbau in Deutschland Zentrum für Umweltkommunikation der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück
MehrGewässerschutzkooperationen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Gewässerschutzkooperationen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) TOP 1 Gewässerschutz und Landwirtschaft Auftaktworkshop Stregda, 01.07.2015, Monika Schmidt TMUEN Ref.24 Maßnahmen im Bereich
MehrGärqualität von Grassilage über die Düngung beeinflussen?
Gärqualität von Grassilage über die Düngung beeinflussen? Am Niederrhein gewinnt Ammoniumsulfat-Lösung (ASL) als Stickstoffdünger nicht nur für Getreide, sondern vermehrt auch für Grünlandflächen zunehmend
MehrDipl. Agraringenieur (FH) Jürgen Schwarzensteiner
Dipl. Agraringenieur (FH) Jürgen Schwarzensteiner Irlbach Fernerkennung und Sensortechnik kombiniert 1. Vorstellung des Betriebes 2. Arbeiten in der Ackerschlagkartei 3. Auswertungen des Versuchs 4. Ausblick
MehrBiomasse Nein danke!
Biomasse Nein danke! Mit der Nutzung von Biomasse als Energieträger sind auch Nachteile verbunden. Der Anbau von Biomasse kann dem Nahrungsmittelanbau Konkurrenz machen. Die starke Preissteigerung von
MehrKreislandwirtschaftsamt Münsingen. Wasser- Schutzgebiet
Kreislandwirtschaftsamt Münsingen Wasser- Schutzgebiet Persönliches Pflanzenschutzmittelanwender / Sachkundige Person: Name:.. Teilort:.. Straße.. PLZ/Ort:.. Telefon:.. Fax:.. E-Mail:... Aufkleber GA:
MehrVergleich verschiedener N-Düngungssysteme zu Körnermais Auggen 2005. Schwerpunkt CULTAN-Düngung. CULTAN-Düngung in Körnermais 2005
Vergleich verschiedener N-Düngungssysteme zu Körnermais Auggen 2005 Schwerpunkt CULTAN-Düngung Jürgen Maier Institut für umweltgerechte Landbewirtschaftung Müllheim Begriff Controlled Uptake Long Term
MehrMöglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz
Möglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz Prof. Dr. habil. Bernd Freier Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien und Folgenabschätzung,
MehrYARA Plan. Computergestützte Düngeplanung und Nährstoffbilanz
Computergestützte Düngeplanung Nährstoffbilanz Schnell präzise Berechnung des Nährstoffbedarfs Bereits nach Eingabe der Anbaudaten Bodenanalysen des aktuellen Jahres berechnet YARA Plan den genauen schlagspezifischen
MehrBußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung
katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: September 2012 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung
MehrLandesverordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten (Ausgleichsverordnung AVO) Vom 7.
Landesverordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten (Ausgleichsverordnung AVO) Vom 7. März 2014 Aufgrund des 104 Satz 7 und 8 des Landeswassergesetzes
MehrBetreff: Untersuchungen der Auswirkungen von wasserspeichernden Zusatzstoffen
Department für Wasser-Atmosphäre-Umwelt Institut für Hydraulik und landeskulturelle Wasserwirtschaft Fa. Aquita z.hd. Herrn Ludwig FÜRST Pulvermühlstr. 23 44 Linz Wien, 9. Juni 9 Betreff: Untersuchungen
MehrDüngewirkung von Gärresten
Düngewirkung von en Dr. W. Zorn, H. Schröter Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena Ref. Acker- und Pflanzenbau Problemstellung - e Starker Anstieg der Biogaserzeugung Größerer Anfall von en /
MehrLeguminosen-Getreide-GPS Plus Die sicheren Ergänzungen zum Silomaisanbau
Leguminosen-Getreide-GPS Plus Die sicheren Ergänzungen zum Silomaisanbau Carmen Rustemeyer DSV Lippstadt rustemeyer@dsv-saaten.de COUNTRY- ZWISCHEN- FRÜCHTE Ölrettich RESET Gelbsenf SIRTAKI Phacelia LISETTE
MehrKonservierende Bodenbearbeitung/ Direktsaat in Sachsen e.v. Ergebnisse der Praxisversuche 2012 zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen
Ergebnisse der Praxisversuche 2012 zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen Heiko Gläser Konservierende Bodenbearbeitung/ KBD-Sachsen e.v. 39 Landwirtschaftsbetriebe 10 natürlichen Mitgliedern 9 Fördermitgliedern
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:
MehrBelastung der Gewässer durch Landwirtschaft und Biomasseerzeugung
Die Belastung der Gewässer durch Belastung der Gewässer durch Landwirtschaft und Biomasseerzeugung Vortrag anlässlich der Veranstaltung DieBioenergie dargestellten Auswertungen Zwischenergebnisse und Bioökonomie
MehrInjektionsdüngung in Speisekartoffeln. Werner Beck DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Abteilung Landwirtschaft
Projekt Injektionsdüngung in Speisekartoffeln in RLP Werner Beck DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Abteilung Landwirtschaft Gliederung Intention, Motivation, Teilnehmer Rahmenbedingungen - Versuchsanbau -
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/2847-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien und
MehrVorblatt Problem: Ziel und Inhalt Alternativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich Finanzielle Auswirkungen
Problem: Vorblatt Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-428/04 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG hat dieser festgestellt, dass die Republik
MehrÜberlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg
Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg ELER-Jahrestagung am 12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds
MehrBGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer
MehrAgrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm
Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm Tagung Bienenweiden, Blühflächen und Agrarlandschaft 26. / 27. November 2013, Berlin
Mehrschutzblatt Wasserschutz
P.b.b. Verlagsort 8010 Graz Plus.Zeitung 10Z038447P Ernte Erosionsschutzversuch Obergnas Fotos: Umweltberatung Wasserschutz schutzblatt 4-2014 Es ist geplant, dieses Vorhaben mit Mitteln des Europäischen
MehrVerordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)
Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.
MehrAn Bezirksregierung Köln Dezernat 54 Wasserführung Robert- Schuman-Str Aachen. Düren,
An Bezirksregierung Köln Dezernat 54 Wasserführung Robert- Schuman-Str. 51 52066 Aachen Düren, 22.09.2014 Betr.: Stellungnahme zum 2.Runder Tisch vom 18.09.2014 Mittlere Rur Sehr geehrte Damen und Herren
MehrErgebnisse zum Einsatz von organischen Düngemitteln 18 jähriger Versuch. Besse, , D. Koch, Dr. J. Heyn, LLH Kassel Harleshausen
Ergebnisse zum Einsatz von organischen Düngemitteln 18 jähriger Versuch Besse, 18.06.2013, D. Koch, Dr. J. Heyn, LLH Kassel Harleshausen Vom Wert des organischen Düngers: Lehrbuch: USER ACKER, Karl Dieckmann
MehrFRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERHEBUNG
KANTONALE BAUKOMMISSION DIENSTSTELLE FÜR RAUMPLANUNG DIENSTSTELLE FÜR LANDWIRTSCHAFT BAUBEWILLIGUNGSGESUCH LANDWIRTSCHAFTLICHE(S) BAUVORHABEN AUSSERHALB DER BAUZONE FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Metallbearbeitung
Lehrabschlussprüfung Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Angewandte Mathematik, Mechanische
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 1. August 2016
Richtlinie für die Beurteilung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft,
Mehristock/delectus Infoblatt Veranstaltungsstätten
istock/delectus Infoblatt Veranstaltungsstätten Infoblatt Veranstaltungsstätten Stand 2015 Veranstaltungsstätten, die ausschließlich oder überwiegend für Veranstaltungszwecke genutzt werden, bedürfen einer
MehrG e m e i n d e v e r o r d n u n g
G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.
MehrVerordnung zum Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser (Wassernutzungsverordnung)
Wassernutzungsverordnung 77.50 Verordnung zum Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser (Wassernutzungsverordnung) Vom. Juni 00 (Stand. Januar 009) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
MehrVerwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)
Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise
MehrUnser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover
Unser Pflegeleitbild Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Vorwort Wir, die Pflegenden des Ev. Diakoniewerkes Friederikenstift, verstehen uns als Teil einer christlichen Dienstgemeinschaft, die uns
MehrSituation und Strategien in Oberösterreich Österreichische Pflanzenschutztage, Wels, November 2012
Pestizide und deren Metaboliten im Grundwasser Situation und Strategien in Oberösterreich Österreichische Pflanzenschutztage, Wels, November 2012 Gliederung 1. Rechtsgrundlage 2. Belastungssituation des
MehrAmbrosia als Problem in der Landwirtschaft. Dipl. Ing. Peter Klug
Ambrosia als Problem in der Landwirtschaft Dipl. Ing. Peter Klug Tätigkeiten 2009 Vortrag über Ambrosiaproblematik bei Maisbautagen (1000 Teilnehmer) Verteilung von Info-Material bei Mais- und Kürbisbautagen,
MehrWachsen mit Mais. Winterforum Januar Henrike Wulfmeyer Wachsen mit Mais 1
Wachsen mit Mais Henrike Wulfmeyer Winterforum Januar 2015 18.01.2016 Wachsen mit Mais 1 Wachstum im Ackerbau vor dem Hintergrund neuer Rahmenbedingungen im Ackerbau Klimawandel trockenere Frühjahre, wärmere
MehrVorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Vorblatt Mit der Teilnahme Österreichs am Europäischen Wirtschaftsraum und seinem Beitritt zur Europäischen Union hat Österreich die Verpflichtung übernommen, das Arbeitnehmerschutzrecht
MehrEinzelbetriebliche Betrachtung zum Anbau alternativer Energiepflanzen. Lindach 1, Nebelschütz
Einzelbetriebliche Betrachtung zum Anbau alternativer Energiepflanzen Ökonomische Kriterien EEG 2012 Erneuerbare- Energien- Gesetz, Novelle 2012 Erhöhung der Artenvielfalt beim Energiepflanzenanbau Züchtung
MehrRahmenbedingungen und Anforderungen an ein modernes landwirtschaftliches Betriebsmanagement. DI Martin Bäck Abteilung Pflanzenproduktion
Rahmenbedingungen und Anforderungen an ein modernes landwirtschaftliches Betriebsmanagement DI Martin Bäck Abteilung Pflanzenproduktion Übersicht Vorstellung Person und Arbeitskreis Arbeit Pflanzenbau
MehrNachhaltige Erzeugung von Biogassubstraten. Alternativen zum Mais: Nachhaltige Biogassubstrate als Beitrag zur Biodiversität
Nachhaltige Erzeugung von Biogassubstraten Alternativen zum Mais: Nachhaltige Biogassubstrate als Beitrag zur Biodiversität 4. Kommunalbörse Biomassennutzung in Kommunen Blieskastel, 20.09.2012 Dr. Peter
MehrAbsichtserklärung. Remscheid Theodor-Heuss-Platz Remscheid. Telekom Deutschland GmbH. für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur
Absichtserklärung der Stadt Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid - nachfolgend Stadt Remscheid genannt - und der Telekom Deutschland GmbH - nachfolgend Telekom genannt - gemeinsam Partner genannt
MehrMiscanthus-Anbautelegramm
Miscanthus-Anbautelegramm Allgemein Miscanthus x giganteus stammt ursprünglich aus Asien und ist ein Hybrid aus Miscanthus sachariflorus und Miscanthus sinensis (siehe Fotos). Es bildet daher auch keine
MehrDie Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland
Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero-Icon Consulting Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale
MehrPachtland-Reglement. Burgergemeinde Koppigen
Pachtland-Reglement der Burgergemeinde Koppigen 2015 1 Allgemeines Art. 1 Art. 2 Das Pachtland-Reglement regelt die Verpachtung, den Gebrauch und den Unterhalt des gesamten Burgerlandes. Als Pachtland
MehrStellungnahme. zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen, Düngeverordnung (DüV)
Stellungnahme zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen, Düngeverordnung (DüV) (Stand der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs.4 des Düngegesetzes vom 10.
MehrKurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Text. Bundesrecht konsolidiert. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967
Kurztitel Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 399/1967 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 471/2012 /Artikel/Anlage 64b Inkrafttretensdatum 19.01.2013 Text Fahrschulausbildung
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
Mehr16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und EEG 2009
16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG EEG 2012 und an Ass. iur. Elena Richter Mitglied der Clearingstelle EEG Clearingstelle EEG 29. November 2013 1 / 18 Inhalt 1 2 3 4 2 / 18 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EEG
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 FwDV 3 TH der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
MehrHinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz Übrigens: Sie können dieses Dokument auch im PDF Format herunterladen. Lesen Sie: 1 Welche personenbezogenen Daten von YeBu erfasst werden. 2 Wie wir an Ihre Daten kommen. 3 Wozu
MehrLeittext. Düngung im Ackerbau und auf dem Grünland. für Auszubildende im Ausbildungsberuf Landwirt / Landwirtin. Name Vorname Name Vorname
Arbeitskreis der zuständigen Stellen für die Berufsbildung im Verband der Landwirtschaftskammern e. V. Leittext Düngung im Ackerbau und auf dem Grünland für Auszubildende im Ausbildungsberuf Landwirt /
MehrRichtlinien für die Abgabe von Pachtland
Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz
MehrGesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I
Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert
MehrRichtlinien. für das Pachtland der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Bünzen
Richtlinien für das Pachtland der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Bünzen Ausgabe 2014 Pachtrichtlinien 1 1. Zuteilungskriterien 1.1 Pachtberechtigt sind - Betriebe, Betriebsgemeinschaften und Personengesellschaften,
MehrErläuterungen flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität 2015
Erläuterungen flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität 2015 M1: Zwischenfruchtanbau standard nicht winterharte Zwischenfrüchte z.b. Senf, Ölrettich, Phacelia Umbruch 2 Wochen vor der
MehrBericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013
UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle
MehrEinheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Hessische Landesfeuerwehrschule FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand Februar 2008 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten,
MehrVerarbeitung Flachs und Hanf
K-Ö Verarbeitung Flachs und Hanf Wirtschaftsjahr 2011/2012 MERKBLATT Stand: 24.10.2011 ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH
MehrKostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
Mehr