KRIMINALPOLITIK UND SOZIALARBEIT IM WANDEL. report 2015 INHALT

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1 KRIMINALPOLITIK UND SOZIALARBEIT IM WANDEL Als Meilensteine der Straffälligenhilfe gelten die Diversion, der elektronisch überwachte Hausarrest oder die Sozialnetz-Konferenz statt Untersuchungshaft für Jugendliche. Es gibt aber auch gegenteilige Entwicklungen: Die Zahl der Inhaftierten steigt, obwohl die Zahl der Verurteilten sinkt. Auch beim Maßnahmevollzug zeigt sich ein starker Anstieg. Gesellschaftlich lässt sich ein gestiegenes Bedürfnis nach Sicherheit und Kontrolle wahrnehmen. Das führt oft zur Forderung des Wegsperrens, ohne zu bedenken, was nach der Haft sein wird. Spürbar ist auch, dass entgegen früheren Jahrzehnten (in denen vor allem gesellschaftspolitische Hintergründe für Kriminalität gesehen wurden) zunehmend die individuelle Verantwortung des Straftäters in den Vordergrund gestellt wird. Natürlich prägen diese teils globalen gesellschaftlichen Trends unsere Arbeit. Umso INHALT Opferschutz Seite 2 Gewaltschutzzentrum Seite 3 Sozialnetz-Konferenz Seite 4 Häusliche Gewalt Seite 5 Neue Methoden Seite 6-7 Leistungen 2014 Seite 8

2 wichtiger ist es, unsere fachlichen Entwicklungen immer auch in ein ausgewogenes Verhältnis zu den legitimen Interessen und Bedürfnissen unserer Klientinnen und Klienten zu stellen und wissenschaftliche Erkenntnisse sowie jahrzehntelange Erfahrung der Straffälligenhilfe einzubeziehen. Deshalb hat sich NEUSTART in der Bewährungshilfe zur Entwicklung eines eigenen Diagnostikinstruments entschlossen (Ressourcen- und Riskeninventar), da bestehende Instrumente vor allem die Risikofaktoren berücksichtigen, aber wenig auf andere Bedarfsfaktoren oder Ressourcen der Klientin oder des Klienten eingehen. NEUSTART hat kriminalpolitisch immer die Forderung gestellt, Straftäter nicht auszugrenzen. Es waren jedoch vor allem der Tatausgleich beginnend Mitte der 1980er-Jahre und viele Jahre später die Prozessbegleitung, die viel Erfahrung und Wissen über die Auswirkungen von Straftaten auf Opfer in das Bewusstsein gerückt haben. Das hat unsere Arbeit mit Täterinnen und Tätern gerade in der Auseinandersetzung mit dem Delikt stark beeinflusst. Heute arbeiten wir aktiv in Arbeitsgruppen zur opferschutzorientierten Täterarbeit mit, entwickeln entsprechende Standards in unseren Leistungen und kooperieren mit Opferschutzeinrichtungen. Auch hier gilt es, wechselseitig Verständnis für die Arbeit der jeweils anderen zu haben und Brücken zu bauen. Täter und Opfer leben nicht in verschiedenen Welten. Deshalb sollte auch die Unterstützung von beiden kein Widerspruch sein, sondern ein gemeinsames Ziel. Im Laufe der Jahre ist uns eine stetige fachliche Weiterentwicklung, aber auch die Umsetzung vieler kriminalpolitischer Forderungen gelungen. Und doch ist dieser Weg nie abgeschlossen und NEUSTART wird sich auch weiterhin am kriminalpolitischen Diskurs beteiligen und qualitätsvolle Sozialarbeit in der Straffälligenhilfe weiterentwickeln. Sehr herzlich möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz und unseren anderen Kooperationspartnerinnen und -partnern bedanken, die unsere Arbeit maßgeblich unterstützen und möglich machen. Mein großer Dank geht auch an alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich mit ihrer professionellen Arbeit Klientinnen und Klienten in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Dr. Kristin Henning Leiterin NEUSTART Tirol Andreas-Hofer-Straße Innsbruck TEL Foto: Christina Gaio Photography OPFERSCHUTZORIENTIERUNG UND VERNETZUNG IN DER TÄTERARBEIT NEUSTART nimmt seit längerem an der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft opferschutzorientierter Täterarbeit statt. NEUSTART setzt sich entsprechend unserem Leitbild seit jeher für rehabilitative Reaktionsformen auf Straftaten ein. Genauso wichtig ist uns, dass opferschutzorientierte und wiedergutmachende Grundsätze in der Arbeit mit Straftäterinnen und Straftätern berücksichtigt werden. Dass das kein Widerspruch, sondern ergänzend möglich ist, beweist der Tatausgleich seit vielen Jahrzehnten. Im Rahmen der Bewährungshilfe bezeichnen wir als opferschutzorientierte Täterarbeit die strukturierte Begleitung und Beratung zur Verhaltensänderung von Männern, 2

3 die in Partnerschaften gewalttätig werden. Ziel der Kooperation ist eine Vernetzung zwischen Opferschutzeinrichtung und Bewährungshilfe, um gemeinsame Gefährlichkeitseinschätzungen und Sicherheitsplanung, aber auch abgestimmte Maßnahmen der Rückfallvermeidung vorzunehmen. Gewaltschutzzentrum und NEUSTART erörtern gemeinsam Themenstellungen und Methoden und erarbeiten Ansätze und Lösungen im Umfeld, um Rückfälle zu vermeiden; zum Beispiel, wenn Opfer und Täter weiter zusammenleben wollen. Dafür sind neben dem fallbezogenen Austausch der Einrichtungen auch gemeinsame Gespräche von Täter und Opfer in Begleitung von Gewaltschutzstelle und NEUSTART möglich. Wesentliche Voraussetzung für diese Art der Kooperation ist die Zustimmung von Opfer und Täter. In der Bewährungshilfe heißt das, die Motivation und Einsicht beim Täter zu fördern, dass diese Art der Zusammenarbeit ihn bei der Rückfallvermeidung unterstützt. Abseits der konkreten Fallarbeit ist es vielen Opferschutzeinrichtungen und NEUSTART ein Anliegen, den fachlichen Austausch untereinander zu fördern und Gericht und Staatsanwaltschaft verstärkt und frühzeitig für Betreuungs- und Therapiemaßnahmen für Täter zu sensibilisieren. kh WEITERE GEWALT VERHINDERN Dr. Kristin Henning, Leiterin von NEUSTART Tirol, im Gespräch mit Mag. Angela Federspiel, Leiterin des Gewaltschutzzentrums Tirol. NEUSTART: Die Gewaltschutzzentren und NEUSTART sind Mitglied der Arbeitsgruppe Opferschutzorientierte Täterarbeit. Was sind eure Erwartungen an die Arbeitsgruppe und an NEUSTART? Federspiel: Die Erwartungen an eine Arbeitsgemeinschaft, die in enger Kooperation von im Opferschutz und in der Täterarbeit befassten Berufsgruppen verbindliche Standards als gemeinsames Ziel fokussiert, haben sich bereits in ersten Schritten erfüllt. Wobei das gemeinsame Ziel, die mögliche Verhinderung weiterer Gewalt, stets im Mittelpunkt steht. Welche Haltung bedarf es Deiner Ansicht nach in der Zusammenarbeit zwischen Opferschutzeinrichtungen und uns? Eine Zusammenarbeit erfordert immer gegenseitigen Respekt vor den jeweiligen Arbeitsaufträgen und ist auch zwischen Gewaltschutzzentrum und dem Verein NEUSTART die Ausgangslage. Parteilichkeit und Verschwiegenheit, als Basics eines Beratungsprozesses, müssen Opfern wie Tätern grundsätzlich zugesichert sein. Da gibt es eine klare Übereinstimmung der Professionalistinnen und Professionalisten. Für besondere Situationen, wie etwa bei Gefahr in Verzug sind zudem besondere Vereinbarungen zwischen den Einrichtungen zu treffen. Ich sehe die Haltung zu einer bestmöglichen Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts opferorientierter Täterarbeit hier in Tirol als bereits gegeben. Eine vorliegende Kooperationsvereinbarung zwischen Gewaltschutzzentrum und dem Verein NEUSTART bestätigt das auch formal. Woran würdest Du in fünf Jahren erkennen, dass die Zusammenarbeit in der opferschutzorientierten Täterarbeit erfolgreich ist? Ich gehe davon aus, dass es eine Reihe von Indikatoren geben wird, die den Erfolg dieser Zusammenarbeit bestätigen. Sowohl quantitativ als auch qualitativ werden diese Arbeitsprozesse zu dokumentieren, zu beobachten und schließlich laufend zu evaluieren sein. Bei NEUSTART und im Gewaltschutzzentrum sind Beraterinnen und Berater fallführend und damit Opfer wie Täter unter fachlich bester Anleitung. Welchen Wunsch hättest Du an die Justiz und an die Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang? Als ersten Gedanken bei den Gerichten selbstverständlich, dass es entsprechende Zuweisungen zum Anti-Gewalt-Training geben wird. Ich habe den Eindruck, dass es sich in der Öffentlichkeit bereits sehr gut herumgesprochen hat, dass familiäre Gewalt nicht nur nicht erlaubt, sondern auch sanktioniert wird. Hier ist jeder mediale Hinweis auf entsprechende Hilfseinrichtungen für betroffene Personen eine unverzichtbare Botschaft! 3

4 SELBST- BESTIMMUNG UND SELBSTHILFE Das Modell der Sozialnetz-Konferenz (angelehnt an die Family Group Conference) wurde zwei Jahre als Pilotprojekt erprobt. Seit Juli 2014 hat NEUSTART den Auftrag vom Bundesministerium für Justiz bekommen, österreichweit zwei Arten von Sozialnetz-Konferenzen durchzuführen: Sozialnetz-Konferenzen im Rahmen der Untersuchungshaft bei Jugendlichen (Zielsetzung ist die Aufhebung der Untersuchungshaft) und Entlassungskonferenzen für Jugendliche (Zielsetzung ist eine ehest mögliche bedingte Entlassung). Der Grundgedanke dieses Restorative Justice- Ansatzes ist die Ermächtigung der Klientinnen und Klienten und die Mobilisierung der vorhandenen Ressourcen im sozialen Umfeld. Die Jugendlichen entscheiden selbst über die Durchführung einer Sozialnetz-Konferenz, welche Personen aus ihrem sozialen Netz teilnehmen sollen und wie der erarbeitete Plan im Detail aussehen soll. Es geht um eine Partizipation aller Beteiligten an einer Problemlösungsfindung. Das Herzstück jeder Sozialnetz-Konferenz stellt die Sozialnetz-Exklusivphase ( Family only-zeit ) dar. In dieser Phase werden ohne Fachkräfte Entscheidungen getroffen und Lösungen erarbeitet. Das Ergebnis dieser Sozialnetz- Exklusivphase ist ein möglichst detaillierter und verbindlicher Zukunftsplan für die Zeit nach der Entlassung beziehungsweise nach Aufhebung Die Jugendlichen erarbeiten ihre Lösungen mit ihrem sozialen Netz. der Untersuchungshaft. Die Klientinnen und Klienten werden bei der Einhaltung ihres Plans vom Umfeld aktiv unterstützt und von der Bewährungshilfe betreut. Die Koordination und Moderation der Sozialnetz- Konferenzen erfolgt lösungsabstinent. Durch die Bewährungshilfe werden grundlegende Bedingungen an den Plan gestellt, in einem gemeinsamen Prozess konkretisiert und dem zuständigen Gericht berichtet. Aus den ersten durchgeführten Sozialnetz- Konferenzen in Tirol zeigten sich sowohl die Beteiligten aus dem sozialen Netzwerk als auch teilnehmende Professionistinnen und Professionisten positiv überrascht und beeindruckt von der Methode, der Haltung und von den Ressourcen, die im sozialen Netzwerk sichtbar wurden. Aufgrund des österreichweiten großen Anklangs hat sich das Bundesministerium für Justiz entschlossen, NEUSTART zusätzlich mit dem Modell Sozialnetz-Konferenz im Maßnahmevollzug zu beauftragen und in einem Pilotprojekt zu erproben. Die ausgewählten Projektstandorte sind Wien, Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Salzburg. Die angestrebten Ziele sind Steigerung der Entlassungen aus dem Maßnahmevollzug, Erhöhung der bedingten Maßnahmen und die Verkürzung der Anhaltedauer. Das Projekt findet von 1. April 2015 bis 31. Juli 2016 statt und wird von einer externen Begleitforschung evaluiert. Die Sozialnetz-Konferenz stellt somit nicht eine Methode an sich dar, sondern wird getragen von einer Haltung, die sich durch Selbstbestimmung, Selbsthilfe, Zutrauen und Lösungsabstinenz auszeichnet. tanja.huber@neustart.at 4

5 RESTORATIVE JUSTICE BEI HÄUSLICHER GEWALT Der Entwurf zum Strafrechtsänderungsgesetz ließ neuerlich eine Diskussion aufleben, ob der Tatausgleich eine geeignete Reaktion auf Fälle von häuslicher Gewalt ist. Opferschutz erhöhen und häusliche Gewalt verhindern. Wir sind aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung davon überzeugt, dass ein Tatausgleich in vielen Fällen von häuslicher Gewalt (nicht in allen) eine sinnvolle strafrechtliche Reaktion darstellt. Forschungsergebnisse bestätigen das. So stellte Veronika Hofinger vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie in ihrer Studie zur Spezialprävention des Tatausgleichs fest, dass nur circa zehn Prozent (Studie 2008) beziehungsweise neun Prozent (Replizierung 2013) der Täter nach einem Tatausgleich nach häuslicher Gewalt in einem Beobachtungszeitraum von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren rückfällig wurden (Verurteilung). Neben der unabdingbaren Freiwilligkeit sind für einen erfolgversprechenden Tatausgleich eine gute Indikationenprüfung (kein Tatausgleich bei struktureller Gewalt), gemischtgeschlechtliche Co-Mediation, Risikoanalyse des Aktes vor und während der Bearbeitung, vorbereitende Gespräche, spezifisches Methodenrepertoire, Zusammenarbeit mit Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen sowie Bedenkzeit, aber auch Beobachtungszeiträume entscheidend. Der Tatausgleich nimmt Gewalt ernst, indem er die Täterin oder den Täter mit der Straftat konfrontiert (Normverdeutlichung) sowie Verantwortungsübernahme und Auseinandersetzung mit der Tat einfordert. Zum Tatausgleich gehört es, Perspektiven für ein künftiges gewaltfreies Leben zu erarbeiten und deren Umsetzung zu überprüfen. Der Tatausgleich ist die einzige Reaktionsform im Strafrecht, bei welcher das Opfer explizit nach seinen Interessen befragt wird und diese tatsächlich Berücksichtigung finden. Nachdem NEUSTART Forschung und Kooperation gerade in Hinblick auf laufende Evaluierung unserer Tätigkeit, aber auch Weiterentwicklung unseres Repertoires, wichtig ist, beteiligen wir uns an dem seit Sommer 2014 laufenden internationalen Forschungsprojekt Restorative Justice in Cases of Domestic Violence. Das Forschungsprojekt soll Auskunft über die Eignung der Restorative Justice bei Partnergewalt geben. Als Ergebnis ist ein Praxisheft geplant, das Anwenderinnen und Anwendern fachliche Empfehlungen zu diesem Thema gibt. kh 5

6 RESSOURCEN- UND RISKEN- INVENTAR Bewährungshilfe ist dann am wirksamsten, wenn sich die Interventionen an rückfallsrelevanten Bereichen im Leben der Klientinnen und Klienten ausrichten. Weiters wenn sich die Intensität der Betreuung an der Höhe des Rückfallsrisikos orientiert aber vor allem auch dann, wenn die Ressourcen und Fähigkeiten der Klientin beziehungsweise des Klienten einbezogen werden. Mitberücksichtigt werden müssen Welche Möglichkeiten hat jemand, um sich zu verändern? auch sogenannte Bedarfsfaktoren, also jene Bereiche im Leben der Klientinnen und Klienten, in denen diese Unterstützungsbedarf formulieren, auch wenn dieser keinen direkten Einfluss auf die Kriminalität hat. NEUSTART beschäftigt sich daher seit Jahren intensiv mit den Möglichkeiten der sozialarbeiterischen Diagnostik in der Bewährungshilfe. Die besondere Herausforderung liegt dabei in dem Ziel, ein Instrument zur sozialarbeiterischen Diagnostik einzusetzen, welches neben den Risikofaktoren auch die Ressourcen und Bedarfsfaktoren der Klientinnen und Klienten sichtbar macht. Nachdem bestehende, vorwiegend forensische Instrumente für diese Zwecke als unzureichend erschienen, entschied sich NEUSTART für die Entwicklung eines eigenen Instruments, des Ressourcen- und Riskeninventars. Dieses soll ab 2016 in der Bewährungshilfe und in der Haftentlassenenhilfe zum Einsatz kommen. Das Ressourcen- und Riskeninventar geht über die reine Identifizierung von Risikoklientinnen und -klienten hinaus und soll zusätzlich Unterstützung und Hinweise für den Betreuungsprozess geben. Es soll auch aufzeigen, in welchen Bereichen der Situation der Klientin beziehungsweise des Klienten Veränderungsbedarf besteht. Der Fokus des Instruments liegt infolgedessen nicht nur auf der ausschließlichen Identifikation von Risikobereichen der Klientin beziehungsweise des Klienten (jene Bereiche, die für eine neuerliche Straffälligkeit relevant sein könnten), sondern auch auf der Ermittlung ihrer oder seiner Ressourcen. Bereits im Jahr 2014 wurde, begleitet von einer externen Evaluationsexpertin, mit dem Test der wissenschaftlichen Gütekriterien des Instruments begonnen. In einem ersten Schritt wurde die Reliabilität (Zuverlässigkeit) des Ressourcen- und Riskeninventars getestet. Im Mai 2015 wurde nun ebenfalls mit Begleitung der externen Expertin und unter Einbindung der Tiroler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Überprüfung der Validität des Instruments begonnen. Anhand von insgesamt circa 500 Klientinnen und Klienten soll geprüft werden, ob das Ressourcen- und Riskeninventar auch tatsächlich das misst, was gemessen werden soll. Mit dem Einsatz dieses Instruments sollen unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützt werden, noch punktgenauere Interventionen setzten zu können, um damit die Klientinnen und Klienten zu unterstützen und zu befähigen, ein straffreies Leben zu führen. kh RRI vollständig Delinquenz Gesamtausprägungen Dimensionen Anlassdelikt Kriminalitätsentwicklung Risikomanagement Auflagen/Weisungen Ausprägung der Ressourcen sehr Ausprägung kriminoger Faktoren sehr sehr Ausprägung der Bedarfsfaktoren Sozioökonomischer Bereich Wohnen/Aufenthalt finanzielle Situation Bildungsstand/Ausbildung Beschäftigung/Tätigkeit sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr Interpersoneller Bereich Herkunftsfamilie Soziales Umfeld sehr Intrapersoneller Bereich Gesundheit Abhängigkeit/Gefährdung Einstellungen/Kompetenzen 6

7 NEUES UND BEWÄHRTES Haftentlassenenhilfe Im Herbst 2014 startete die erste sogenannte Entlassungsgruppe in der Justizanstalt Innsbruck. In Kooperation mit einem Trainer der Justizanstalt Innsbruck wurde eine Gruppe von Insassen auf die bevorstehende Haftentlassung vorbereitet. Methodisch fußt die Gruppe auf einem Ressourcen- und lösungsorientierten Ansatz und bezieht auch Körperübungen mit ein. Ziel ist es, eine aktive Haltung einzunehmen und Perspektiven für die Zeit nach der Haftentlassung zu entwickeln. Der Start einer zweiten Gruppe ist für Herbst 2015 geplant war die Haftentlassenenhilfe auch von stark steigender Beratungstätigkeit gezeichnet. Dies ist Folge der ausgebauten Kooperation und der früher initiierten Vorbereitungen auf die Haftentlassung. Bewährungshilfe Auch 2014 wurde eine Anti-Gewalt-Trainings- Gruppe im Rahmen der Bewährungshilfe angeboten. Die Bearbeitung der Gewaltproblematik auf Augenhöhe mit anderen erleichtert vielen eine Auseinandersetzung mit den Ursachen ihrer Gewalt, aber auch die Entwicklung von Lösungsstrategien im Vergleich zum Einzelsetting mit der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer. Auch 2015 möchten wir noch mit einer Gruppe zum Anti-Gewalt-Training starten. Elektronisch überwachter Hausarrest Der elektronisch überwachte Hausarrest ist auch im Jahr 2014 jene Leistung mit dem deutlichsten Zuwachs. Kriminalpolitisch erfreulich ist, dass die Dauer der im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßten Strafen und die Zahl der sogenannten Backdoor -Anträge steigen, sprich mehr Insassen die Möglichkeit des Wechsels der Vollzugsform nutzen. Ehrenamt Die Wurzeln der Bewährungshilfe liegen im Ehrenamt. Dieses zivilgesellschaftliche Engagement ist seit jeher integraler Bestandteil unserer professionellen Straffälligenhilfe. Das Ehrenamt trägt dazu bei, dass in der Gesellschaft ein realistisches Bild von Kriminalität entstehen kann, dass Vorurteile abgebaut werden und die Wahrscheinlichkeit neuerlicher Straffälligkeit der zu betreuenden Personen stark verringert wird. Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer erweitern unser Potenzial an Betreuungsund Bezugspersonen und erschließen darüber hinaus lokale Ressourcen, die professionellen Helferinnen und Helfern oft nicht im gleichen Ausmaß zugänglich sind ist es uns neuerlich gelungen, das Ehrenamt in Tirol auszubauen. Aktuell werden circa 28 Prozent der Klientinnen und Klienten in der Bewährungshilfe ehrenamtlich betreut. Mein besonderer Dank gilt all jenen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, die das möglich gemacht haben. kh 7

8 HILFE 2014 IN TIROL 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (35 hauptamtlich, 75 ehrenamtlich) haben im Jahr 2014 folgende Leistungen erbracht:... Diversion Konfliktregelung zwischen Beschuldigten und Opfern 606 Menschen haben an einem von Staatsanwaltschaft oder Richterschaft angeregten Tatausgleich teilgenommen. Circa 75 Prozent der Strafverfahren konnte in der Folge eingestellt werden. Arbeiten für das Gemeinwohl 271 Personen wurde das Angebot unterbreitet, gemeinnützige Arbeit an Stelle eines Strafverfahrens zu erbringen. Circa 85 Prozent nahmen das Angebot an und erbrachten die gemeinnützige Arbeit. Das Strafverfahren konnte eingestellt werden.... Straffälligenhilfe Bewährungshilfe Zwischen 600 und 621 Klientinnen und Klienten wurden im Jahr 2014 in der Bewährungshilfe betreut, davon rund 25 Prozent von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.... Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe 180 Mal wurde das Angebot, eine nicht bezahlte Geldstrafe bei einer gemeinnützigen Einrichtung abzuarbeiten, angenommen.... Elektronisch überwachter Hausarrest 2014 wurden Hafttage im elektronisch überwachten Hausarrest vollzogen.... Prozessbegleitung 2014 wurden 19 Stunden im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung erbracht. DANK Wir bedanken uns bei allen Zuweiserinnen und Zuweisern, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern sowie unseren Subventionsund Fördergeberinnen dem Bundesministerium für Justiz, der Abteilung Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung, der Stadt Innsbruck, der Vinzenzgemeinschaft, dem Kapuzinerkloster in Innsbruck und allen Gemeinden, Spenderinnen und Spendern, die uns finanziell unterstützt haben, für das erwiesene Vertrauen. Haftentlassenenhilfe 298 Personen wurden nach ihrer Haftentlassung betreut Einzelkontakte erfolgten. Impressum Medieninhaber, Hersteller: NEUSTART Castelligasse 17 I 1050 Wien Redaktion: Dr. Kristin Henning (kh) Endredaktion und Produktion: Mag. Dorit Bruckdorfer Fotos: Felicitas Matern NEUSTART Layout: Werbeagentur Rubikon I 8010 Graz Grafische Gestaltung: Wolfgang Grollnigg I 1210 Wien Druck: GröbnerDruck I 7400 Oberwart

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