Ausführung und Betrieb von privaten Löschwasseranlagen

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1 Merkblatt / Arbeitshilfe Ausführung und Betrieb von privaten Löschwasseranlagen Stand Zweck der Arbeitshilfe 2 Definition und Erläuterung 2.1 Wandhydranten 2.2 Anlagen zur objektbezogenen Löschwasserversorgung 2.3 Bereitstellungsvarianten der notwendigen Löschwassermenge 3 Ausführungen 4 Bestimmungen der N-ERGIE Nürnberg 5 Technische Regelwerke und Normen 6 Kennzeichnung 7 Rückbau 8 Wartung 9 Kontakt Anhang Merkblatt Kennzeichnung von privaten Löschwasserentnahmestellen

2 1 Zweck der Arbeitshilfe Die vorliegende Arbeitshilfe wurde in der Anlehnung an die bestehenden Regelwerke des DVGW und des DIN e.v. erstellt. Sie gibt den Planern, Architekten und den Betreibern verbindliche Vorgaben für die Ausführung und den Betrieb von privaten Löschwasseranlagen im Einsatzgebiet der Feuerwehr Nürnberg. 2 Definition und Erläuterung Private Löschwasseranlagen sind speziell für die Brandbekämpfung und den Feuerwehreinsatz erstellte Löschwasserinstallationen. Sie unterteilen sich wie folgend dargestellt. 2.1 Wandhydranten Wandhydranten des Typs F (nach DIN ) als Selbsthilfeeinrichtung und Nutzung durch die Feuerwehr (Durchfluss 100 l/min, bei 3 bar Fließdruck am Ventil, 3 gleichzeitig in Betrieb) dürfen nur mittelbar über eine Löschwasserleitung nass/trocken mit einer Füll- und Entleerungsstation oder über einen Vorlagebehälter mit Pumpe an die Trinkwasserinstallation angeschlossen werden. Nur dann, wenn der Trinkwasserbedarf den Löschwasserbedarf übersteigt, dürfen die Wandhydranten des Typs F unmittelbar - ohne zusätzliche Sicherungseinrichtung - an die Trinkwasser-Installation angeschlossen werden. Wandhydranten des Typs S als reine Selbsthilfeeinrichtungen (Durchfluss 24 l/min, bei 2,0 bar Fließdruck an der Düse, 2 gleichzeitig in Betrieb) dürfen nur mit einem formstabilen Schlauch betrieben werden. Die Wandhydranten sind mit einer Sicherungskombination (Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter, Bauform C) abzusichern. Wandhydranten des Typs S und die sanitären Anlagen sind über gemeinsame Steig- und Stockwerksleitungen mit Wasser zu versorgen (Mindestwasseraustausch beachten). 2.2 Anlagen zur objektbezogenen Löschwasserversorgung (Über- und Unterflurhydranten) Objektbezogene Löschwasseranlagen sind Anlagen, die für diesen Bereich die erforderliche Löschwassermenge zur Verfügung stellen. Sie werden von einem öffentlichen Trinkwasserlieferanten versorgt und/oder per Bevorratung eingespeist. Aus einsatztaktischen Gründen ist es notwendig die Abstände zwischen den einzelnen Löschwasserentnahmestellen auf 150 Meter zu begrenzen. Als Löschwasserentnahmestellen sind vorzugsweise Überflurhydranten den Unterflurhydranten vorzuziehen.

3 2.3 Bereitstellungsvarianten der notwendigen Löschwassermenge Versorgungsleitung der N-ERGIE Nürnberg Sie besteht beispielsweise aus einem Rohrtrennsystem nach DIN 1988 und ist unmittelbar oder mittelbar mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden. Die Wasserentnahmestellen ermöglichen der Feuerwehr schnell Löschwasser zu entnehmen. Es existieren direkte Verbindungen zu stationären Löschwasserentnahmestellen (z.b. Sprinkleranlagen). Bei bestehenden Objekten gibt es eine Sanierungspflicht gemäß der Trinkwasser- Verordnung, DIN 1988, EN1717. Diese Anlagen sind mit einer Trennstation einschließlich eines freien Auslaufes aufzurüsten. Löschwasserbehälter Die Behälter sind gemäß DIN auszuführen. Kombination Versorgungsleitung/Löschwasserbehälter Bei der Kombination dieser Systeme wird das angeschlossene Rohrleitungssystem von der Versorgungsleitung und dem Inhalt des Löschwasserbehälters versorgt. Die dafür notwendige Druckerhöhung erfolgt durch eine externe Pumpenstation. Die Installation muss den Anforderungen der DIN entsprechen und an einer Sicherheitsstromversorgung angeschlossen sein. Versorgung durch Sprinkleranlage Verfügt das Objekt über eine Sprinkleranlage, können die Löschwasserentnahmestellen durch die Sprinkleranlage versorgt werden. Der Vorratsbehälter der Sprinkleranlage ist in diesem Fall der erforderlichen Löschwassermenge anzupassen. Löschwasserbrunnen Aufgrund der Zeitverzögerung durch eine später einsetzende Brandbekämpfung ist diese Variante nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Feuerwehr Nürnberg, Abt. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz zu verwenden. Die Löschwasserentnahmestellen sind gemäß DIN auszuführen. 3 Ausführung Die bauliche Ausführung richtet sich nach den aktuellen Regelwerken des DIN e.v., des DVGW und den Richtlinien des örtlichen Wasserversorgers. Bei Objekten im Bestand besteht eine Sanierungspflicht gemäß der Trinkwasser- Verordnung, DIN 1988, EN1717. Diese Anlagen sind mit einer Trennstation einschließlich eines freien Auslaufes zu modifizieren. Bei Neuanlagen ist ebenfalls eine Trennstation zu errichten. Diese kann mit oder ohne Fremdeinspeisung ausgeführt werden. Die Druckerhöhungsanlagen sind redundant auszuführen. Wird die notwendigen Löschwassermenge in Vorratsbehältern bereitgestellt, muss eine Einspeisemöglichkeit zur Wiederbefüllung vorhanden sein.

4 Die Armaturen zur Wasserentnahme sind in der Regel Wandhydranten, Unterflurhydranten und Überflurhydranten, wobei die letzt genannten den Unterflurhydranten vorzuziehen sind. Unterflurhydranten DIN 3221: Ausführung in Baugröße DN80 (Anschlussgröße der Rohrleitung mind. DN80) und Benutzung mit genormten Unterflurhydrantenschlüssel Form C nach DIN Die Lage des Hydranten soll ein Überparken vermeiden. Eine Kennzeichnung nach DIN 4066 ist ebenfalls erforderlich. Überflurhydrant DIN 3222: Ausführung in mind. Baugröße DN 80 (Anschlussgröße der Rohrleitung mind. DN100) und Benutzung mit genormten Überflurhydrantenschlüsseln Form A oder B DIN Die Anschlüsse sind in zweimal B-Festkupplung DIN auszuführen. 4 Bestimmungen der N-ERGIE Nürnberg Die Installation ist nach den TAB der N-ERGIE Nürnberg auszuführen. Des weiteren muss die Ausführung den gültigen Regelwerken entsprechen. Die N-ERGIE stellt den sogenannten Grundschutz an der Grundstücksgrenze bereit. Jegliche erweiterte Versorgerleistung muss in Absprache vertraglich und technisch festgelegt werden. 5 Technische Regelwerke und Normen Die Ausführung der Rohrnetzanlagen ist gemäß der aktuellen Ausführungen der Regelwerke DVGW W405 und W331, der DIN 1988 und den Baunormen für Hydranten DIN 3221 und DIN 3222 auszuführen und zu betreiben. 6 Kennzeichnung Die Hydranten der privaten Anlage sind gemäß Anhang zu kennzeichnen. 7 Rückbau Erfolgt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung oder ein Abriss der baulichen Anlage ist die private Löschwasseranlage in Absprache mit der BOB, Abt. 2 und der Feuerwehr Nürnberg, Abt. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz zurückzubauen. Nicht angeschlossene Hydranten müssen entfernt werden.

5 8 Wartung Die private Löschwasseranlage ist eine nicht selbsttätige Löschanlage. Sie obliegt deshalb der Prüfverordnung für sicherheitstechnische Anlagen. Die Wartung der Löschwasserentnahmeanlagen sind gemäß DVGW W331 und der DIN 14463, DIN 14489, DIN 14494, DIN durchzuführen. Der notwendige Wartungsvertrag mit einer Fachfirma und der Prüfbericht ist der Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen. Der Betreiber ist für die Funktion und die regelmäßige Wartung verantwortlich und tritt für diesen Bereich als eigenständiger Wasserversorger auf. 9 Kontakt Hausadresse für Besucher: Postadresse: Stadt Nürnberg - Feuerwehr Stadt Nürnberg - Feuerwehr Abt. Vorbeugender Brand- und Abt. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Gefahrenschutz Jakobsplatz 20 Regenstr Nürnberg Nürnberg Telefon: (0911) Fax: (0911) fw-vb@stadt.nuernberg.de

6 Anhang Merkblatt Kennzeichnung von privaten Löschwasserentnahmestellen Kennzeichnung von privaten Überflurhydranten Rundum verlaufender Balken in RAL 5012(Lichtblau) Breite 65mm-100mm Im oberen Drittel des Überflurhydranten

7 Kennzeichnung von privaten Unterflurhydranten Bei der Montage an einem Pfosten: Bei der Montage an einer Wand: Rundum verlaufender Balken RAL5012(Lichtblau) Breite 100mm Direkt unterhalb des Hydrantenschildes UH Unterer Querbalken des Schildes in RAL 5012(Lichtblau)

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