ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN GÜLTIG FÜR ALLE FIA-RALLYE- MEISTERSCHAFTEN, -TROPHÄEN, -CHALLENGES oder -CUPS (Deutsche Übersetzung)

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1 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN GÜLTIG FÜR ALLE FIA-RALLYE- MEISTERSCHAFTEN, -TROPHÄEN, -CHALLENGES oder -CUPS (Deutsche Übersetzung) Aktuelle Fassung 2008, Stand: /ww. Änderungen gegenüber 2007 sind wie folgt gekennzeichnet: Neuer Text Streichungen Inhaltsverzeichnis I. DEFINITIONEN 1.1 Rallye der ersten Kategorie (Sport-Veranstaltung) 1.2 Etappe Tag 1.3 Wertungsprüfungen 1.4 Wettbewerbs-Abschnitte (nur für den afrikanischen Kontinent) 1.5 Abschnitt: 1.6 Sektion 1.7 Sammelkontrolle / Regrouping: 1.8 Neutralisation 1.9 Parc fermé 1.10 Bulletin 1.11 Kontrollheft 1.12 Bewerber 1.13 Team 1.14 Dauer einer Rallye II. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 2.1 Zugelassene Fahrzeuge 2.2 Dauer der Etappen Tage - Geschwindigkeitsbeschränkungen: 2.3 Qualifikation einer Rallye zur Aufnahme in eine FIA-Meisterschaft (ausgenommen Rallye- Weltmeisterschaft) III. RALLYE-AUSSCHREIBUNG 3.1 Bestimmungen zur Veröffentlichung 3.2 Änderungen der Rallye-Ausschreibung - Bulletins 3.3 Anwendung und Auslegung der Bestimmungen IV. OFFIZIELLE 4.1 Sportkommissare 4.2 Beobachter 4.3 Sicherheits-Beauftragter 4.4 Überprüfung der Strecke und der Wertungsprüfungen durch Offizielle 4.5 Technischer Delegierter V. NENNUNGEN 5.1 Nennformulare - Nennungen 5.5 Nenngeld 5.6 Nenngeld-Rückzahlung VI. VII. VERSICHERUNGEN TEAMS

2 VIII. STRECKE, ROAD BOOK, KONTROLLHEFT UND STANDARD-DOKUMENTE 8.1 Road Book 8.2 Startabstände (außer Rallye-Weltmeisterschaft) 8.3 Kontrollheft 8.4 Standard-Dokumente IX RALLYESCHILDER UND STARTNUMMERN X. WERBUNG XI. VERKEHR XII. SERVICE - NACHTANKEN - REPARATUREN 12.1 Service - Allgemeine Bestimmungen 12.2 Definition des verbotenen Service 12.3 Serviceparks 12.4 Zulässige Fahrzeuge in den Serviceparks 12.5 Reifenwechsel und Änderungen 12.6 Nachtanken 12.7 Wechsel von mechanischen Teilen - Allgemeine Bestimmungen 12.8 Bedingungen für die Begrenzung der Verwendung von Ersatzteilen 12.9 Getriebe und Differentiale Begrenzung der Anzahl an turboladern XIII. REIFEN 13.1 Verbot der Verwendung von Slick-Reifen 13.2 Spikes-Reifen 13.3 Überprüfung der Spikes-Reifen XIV. ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 14.1 Abfahrbestimmungen 14.2 Abfahren der Wertungsprüfungen 14.3 Besichtigungsfahrzeuge XV. TECHNISCHE ABNAHME - DOKUMENTENABNAHME 15.1 Technische Abnahme vor dem Start und während der Veranstaltung 15.2 Schlusskontrolle XVI. START UND RESTART XVII. KONTROLLHEFT XVIII. ABLAUF AN DEN KONTROLLSTELLEN 18.1 Allgemeine Bestimmungen 18.2 Kennzeichnung der Kontrollstellen 18.3 Kontrollzone 18.4 Durchfahrtskontrollen 18.5 Zeitkontrollen 18.6 Ankunft an Zeitkontrollen 18.7 Startzeit an Zeitkontrollen 18.8 Wertungsverlust 18.9 Sammelkontrollen/Regroupings XIX. WERTUNGSPRÜFUNGEN Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 2

3 19.5 Starts an den Wertungsprüfungen Beendigung einer Wertungsprüfung Schnelle Vorauswagen Sicherheitsplan Sicherheit der Bewerber XX. PARC FERME 20.1 Allgemeines 20.2 Reparaturen im Parc fermé XXI. ERGEBNISSE 21.1 Ermittlung der Ergebnisse 21.2 Veröffentlichung der Ergebnisse XXII. GLEICHSTAND BEI EINER MEISTERSCHAFT ODER BEI EINER MEISTERSCHAFTS- VERANSTALTUNG 22.1 Fahrer und Beifahrer 22.2 Fahrzeugmarken oder -hersteller 22.3 Gleichstand bei einer Meisterschafts-Veranstaltung XXIII. PROTOKOLLE - SCHLUSSBERICHTE 23.1 Protokolle 23.2 Schlussberichte 23.3 Abgabe der Protokolle und Schlussberichte XXIV. PROTESTE UND BERUFUNGEN XXV. FAIRE UND UNPARTEIISCHE BERICHTERSTATTUNG XXVI. ENDGÜLTIGER TEXT XXVII JÄHRLICHE FIA-SIEGEREHRUNG ANHANG I - ANHANG II - ANHANG III - ANHANG IV - ANHANG V - ANHANG VI - ANHANG VII - ANHANG VIII - ANHANG IX - Kontrollstellenbeschilderung Fahrerverbindungsleute Sicherheit bei internationalen Rallyes Reifenvorschriften Standard-Rallye-Ausschreibung für FIA-Meisterschaftsrallyes Kontrollkarten Road-Book Standard-Nennformular Bestimmungen zur Aufnahme von Rallyefahrern auf eine FIA-Liste Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 3

4 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN GÜLTIG FÜR ALLE FIA-RALLYE- MEISTERSCHAFTEN, -TROPHÄEN, -CHALLENGES oder -CUPS (Deutsche Übersetzung) Änderungen gegenüber 2006 sind wie folgt gekennzeichnet: Neuer Text: Fett, kursiv und unterstrichen Gestrichener Text Die vorliegenden Allgemeinen Vorschriften (die Vorschriften) stellen ein Regelwerk dar, das für alle Veranstalter eines FIA-Meisterschaftslaufes Anwendung findet. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen wird den Sportkommissaren gemeldet, die eine Bestrafung gemäß Artikel 152 und 153 des Internationalen Sportgesetzes aussprechen können. Die Vorschriften geben Erläuterungen, Ergänzungen und teilweise Klarstellungen der in den Bestimmungen für Internationale FIA-Meisterschaften (siehe FIA Jahrbuch für Automobilsport) aufgeführten allgemeinen Bedingungen unter folgenden Überschriften: * Internationales Sportgesetz und seine Anhänge (das Gesetz) * FIA Rallye-Weltmeisterschaft * FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer * FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Hersteller * FIA Produktionswagen-Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer * FIA Junior-Rallye-Meisterschaft für Fahrer * FIA Rallye-Europameisterschaft * FIA Rallye-Europameisterschaft für Fahrer * FIA Europa-Rallye-Cups * FIA Rallyemeisterschaft für den afrikanischen Kontinent * FIA Rallyemeisterschaft des Mittleren Osten * FIA Asien-Pazifische Rallyemeisterschaft Alleine die FIA kann Ausnahmegenehmigungen zu den Vorschriften und den vorgenannten Meisterschaftsbestimmungen erteilen. I. DEFINITIONEN 1.1 Rallye der ersten Kategorie (Sport-Veranstaltung) Straßen-Wettbewerb mit einer vorgegebenen Durchschnittsgeschwindigkeit, die ganz oder teilweise auf öffentlichen Straßen durchgeführt wird. Eine Rallye hat entweder eine einheitliche Strecke, der alle Fahrzeuge folgen müssen, oder mehrerer Streckenführungen, die an einem gemeinsamen, vorher festgelegten Punkt zusammentreffen und anschließend über eine einheitliche Strecke weiterführt. Die Strecke kann eine oder mehrere Wertungsprüfungen (oder Wettbewerbs-Abschnitte für den afrikanischen Kontinent) sowie Abschnitte beinhalten. 1.2 Etappe Tag Jeder Teil der Rallye, der durch eine festgelegte Mindestpause unterbrochen ist. 1.3 Wertungsprüfungen Gezeitete Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Rallye gesperrten Straßen. 1.4 Wettbewerbs-Abschnitte (nur für den afrikanischen Kontinent) Gezeitete Geschwindigkeitsprüfungen auf nicht eigens für die Rallye gesperrten Straßen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 4

5 1.5 Abschnitt: Die Strecke zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeitkontrollen wird Abschnitt genannt. 1.6 Sektion: Alle Teile der Rallye zwischen: - dem Start und der ersten Sammelkontrolle, - zwei aufeinanderfolgenden Sammelkontrollen, - der letzten Sammelkontrolle und dem Ende der Etappe des Tages oder der Rallye. 1.7 Sammelkontrolle: Vom Veranstalter vorgesehene Pause unter Parc fermé-bestimmungen mit Zeitkontrollen bei der Ein- und bei der Ausfahrt, um einerseits den Zeitplan einzuhalten und andererseits die in Wertung verbliebenen Fahrzeuge zu sammeln. Die Pause kann für die Teams unterschiedlich lang sein. 1.8 Neutralisation Zeit, während der die Teams vom Veranstalter angehalten werden, aus welchen Gründen auch immer. 1.9 Parc fermé Zone, in der keinerlei Reparaturen oder fremde Hilfe erlaubt sind, außer in den ausdrücklich durch die Bestimmungen der Internationalen Meisterschaft bzw. der Rallye-Ausschreibung vorgesehenen Fällen Bulletin Eine offizielle, schriftliche Mitteilung, die ein integraler Bestandteil der Rallye-Ausschreibung ist und diese ändern, präzisieren oder vervollständigen soll. Die Bulletins müssen nummeriert und datiert sein. Die Bewerber (bzw. Fahrer) müssen ihren Empfang durch Unterschrift bestätigen. Die Bulletins werden herausgegeben: - vom Veranstalter bis zum Beginn der Abnahme. Sie müssen der FIA zur Genehmigung eingereicht werden, es sei denn, es handelt sich um Änderungen der Streckenführung oder um Änderungen bezüglich der Abfahrmöglichkeiten der Wertungsprüfungen, - von den Sportkommissaren der Veranstaltung während des Wettbewerbs, es sei denn, es handelt sich um Änderungen der Streckenführung, für die der Rallyeleiter Bulletins ausgeben kann Kontrollheft Heft für die Stempel und Zeiteinträge an den verschiedenen, auf der Strecke vorgesehenen Kontrollstellen Bewerber Natürliche oder juristische Person Team Ein Team setzte sich aus 2 Personen an Bord jedes Fahrzeugs zusammen. Die beiden Teammitglieder werden als Fahrer und Beifahrer benannt. Beide Teammitglieder können während der Rallye fahren, wobei beide im Besitz einer für das laufende Jahr und für die Veranstaltung gültigen FIA-Fahrer-Bewerberlizenz sein müssen Dauer einer Rallye Eine Rallye beginnt mit der Dokumentenabnahme und/oder der Technischen Abnahme (einschließlich, sofern anwendbar, Überprüfungen von Fahrzeug-Ersatzteilen) und endet nach Ablauf der letzten der nachfolgenden Zeitspannen: - Ende der Protest- oder Berufungsfrist oder Ende irgendeines Anhörverfahrens; - Ende der administrativen Überprüfung und Schlussabnahme gemäß Gesetz; - Ende der Siegerehrung. II. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 2.1 Zugelassene Fahrzeuge Nur die nachfolgend aufgeführten Fahrzeuge dürfen an FIA-Meisterschaftsrallyes teilnehmen. Sie müssen mit den Bestimmungen des Anhang J übereinstimmen: Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 5

6 Tourenwagen (Gruppe A), einschließlich World Rally Cars Gruppe A Fahrzeuge mit einem Einstufungshubraum von weniger als 2000 ccm, vorausgesetzt, die FIA bestätigt deren Homologation als für die betreffende Meisterschaft zulässig Produktionswagen (Gruppe N), Weitere Fahrzeuge gemäß Bestimmungen der jeweiligen Regional-Meisterschaft World Rally Cars Nur ein Hersteller, der in der laufenden Rallye-Weltmeisterschaft eingeschrieben ist oder beabsichtigt, sich einzuschreiben, darf ein World Rally Car produzieren. Solche World Rally Cars werden erst bei erfolgter Einschreibung homologiert. Ein Fahrzeug, das von einem der permanent genannten Fahrer gefahren wird (Art der FIA- Meisterschaftsbestimmungen für Rallye-WM für Hersteller), muss die zuletzt homologierte Version des World Rally Car sein. Ein Privat-Bewerber darf ein World Rally Car einsetzen, wenn dieses Fahrzeug gemäß Herstelleranweisungen aufgebaut wurde und eine entsprechende Bestätigung vorgewiesen werden kann. Diese Bewerber können auch ältere Versionen des homologierten Fahrzeugs verwenden. World Rally Cars sind bei Regional-Meisterschaften der FIA nicht zulässig. 2.2 Dauer der Etappen Tage - Geschwindigkeitsbeschränkungen: Eine Etappe Ein Tag darf für kein Team die maximale Fahrzeit von 18 Stunden überschreiten, Rallye- Weltmeisterschaft ausgenommen. Eine Gesamtzeit von maximal 3 Stunden für Sammelkontrollen darf zu dieser Höchstdauer hinzugezählt werden Diese Bestimmung gilt nicht für Sternfahrten (Anfahrten) Für Etappen Tage von weniger als 6 Stunden Dauer muss die Pause mindestens genauso lang sein wie die entsprechende Etappe selbst, Rallye-Weltmeisterschaft ausgenommen. Die Pause nach einer Etappe einem Tag von 6 Stunden Dauer oder mehr muss mindestens 6 Stunden betragen Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf Rallye-Wertungsprüfungen darf höchstens 130 km/h betragen, Rallye-Weltmeisterschaft ausgenommen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Abschnitte wird vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Sie muss jedoch den gesetzlichen Bestimmungen des Landes der Rallye entsprechen. Diese Geschwindigkeit wird im Bordbuch angegeben. 2.3 Qualifikation einer Rallye zur Aufnahme in eine FIA-Meisterschaft (ausgenommen Rallye- Weltmeisterschaft) Eine Rallye kann sich für eine FIA Rally-Meisterschaft nur dann bewerben, wenn sie mindestens im Vorjahr ihrer Bewerbung für die Meisterschaft durchgeführt wurde. Der FIA-Observer (Rallye-Weltmeisterschaft ausgenommen) erstellt einen Bericht, der dann von der Rallyekommission in Bezug auf die eventuelle Einreichung eines entsprechenden Vorschlags an das World Motor Sport Council und die Generalversammlung der FIA besprochen wird Eine Rallye, für die der Observer-Bericht nicht zufriedenstellend ausfällt oder bei der die Bestimmungen nicht beachtet wurden und die bei Aufnahme in die Meisterschaft eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, kann für das Folgejahr aus der Meisterschaft oder dem Cup ausgeschlossen werden. Jede Rallye, bei der, wie dem Bericht zu entnehmen ist, die Bestimmungen nicht beachtet wurden oder bei der die Sicherheit für die Öffentlichkeit und die Teams nicht ausreichend war, kann für das Folgejahr aus der betreffenden Meisterschaft ausgeschlossen werden Eine abgesagte FIA-Meisterschafts- oder Cup-Rallye wird für das folgende Jahr nicht in die Meisterschaft aufgenommen, Fälle höherer Gewalt, die als solche von der FIA anerkannt wurden, ausgeschlossen Jede Rallye, die sich als Kandidat für eine regionale FIA Meisterschaft oder Cup bewirbt, muss mit den Allgemeinen Vorschriften für alle FIA Rallye-Meisterschaften und den Prädikatsbestimmungen der entsprechenden Meisterschaft übereinstimmen. Rallyes einer regionalen FIA-Meisterschaft, die sich als Kandidat für die Weltmeisterschaft bewerben, müssen nach den regionalen Meisterschaftsbestimmungen ausgerichtet werden und nicht nach den Weltmeisterschaftsbestimmungen, von der FIA bestimmte Fälle ausgenommen. III. RALLYE-AUSSCHREIBUNG 3.1 Bestimmungen zur Veröffentlichung Die im A 5 Format gedruckte Rallye-Ausschreibung muss in allen Einzelheiten den nachfolgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen: Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 6

7 - dem Internationale Sportgesetz, - den vorliegende Vorschriften, - den Besonderen Bestimmungen für die jeweilige Meisterschaft, - alle weiteren Bestimmungen und Auslegungen, die im offiziellen FIA-Bulletin veröffentlicht werden In der vom Veranstalter zur Veröffentlichung vorgesehenen Rallye-Ausschreibung müssen ausdrücklich alle zusätzlichen Vorschriften und Bedingungen, die mit den Bestimmungen übereinstimmen müssen, aufgeführt werden Zwei Kopien des Rallye-Ausschreibungsentwurfes müssen dem Sekretariat der FIA bis spätestens 3 Monate (4 Monate für Rallye-Weltmeisterschaft) vor dem Start zu einer Veranstaltung zur Erteilung der Genehmigung vorliegen. Innerhalb von vier Wochen nach Empfang des Entwurfes informiert die FIA den ASN des Veranstalters über alle durchzuführenden Änderungen und erteilt ein Visum, das zur Veröffentlichung berechtigt. Zwei Kopien der endgültigen, veröffentlichten Rallye-Ausschreibung müssen bis spätestens ein Monat vor dem endgültigen Nennungsschluss an das Sekretariat der FIA geschickt werden. Die verschiedenen Unterlagen, und insbesondere die Rallye-Ausschreibung und alle Bulletins müssen in der Sprache des Veranstalters sowie in Englisch veröffentlicht werden. Je nach Wunsch des Veranstalters können diese auch in Französisch oder jeder anderen Sprache verfasst werden Der Titel der FIA-Meisterschaft, zu der die Rallye zählt, und das entsprechende offizielle FIA-Meisterschaftslogo muss auf der Titelseite der Rallye-Ausschreibung einer jeden FIA-Meisterschaftsveranstaltung sowie auf den Bulletins und auf der ersten Seite der inoffiziellen und offiziellen Ergebnisse erscheinen In der Rallye-Ausschreibung muss aufgeführt sein, wann und wo die offiziellen Ergebnisse ausgehängt werden. Bei einer Verspätung des Aushangs der Ergebnisse muss die neue Aushangzeit an der Offiziellen Aushangtafel veröffentlicht werden. Datum und Uhrzeit der ersten Sitzung der Sportkommissare müssen ebenfalls aufgeführt sein. 3.2 Änderungen der Rallye-Ausschreibung - Bulletins Die Bestimmungen der Ausschreibung können nur unter Beachtung der Artikel 66 und 141 des Internationalen Sportgesetzes abgeändert werden Jede Änderung oder zusätzliche Bestimmung wird in nummerierten und datierten Bulletins herausgegeben, die Bestandteile der Rallye-Ausschreibung werden Diese Bulletins werden im Sekretariat, dem Rallyebüro und an der (den) Offiziellen Aushangtafel(n) veröffentlicht sowie den Teilnehmer unmittelbar mitgeteilt, die den Empfang durch Unterschrift bestätigen müssen, es sei denn, dies ist im Verlauf der Rallye tatsächlich unmöglich Diese Bulletins müssen auf gelbem Papier gedruckt sein. 3.3 Anwendung und Auslegung der Bestimmungen Während des Ablaufs der Rallye ist der Rallyeleiter zur Anwendung dieser Allgemeinen Vorschriften, der jeweilig anzuwendenden Bestimmungen (Regional- oder Rallye-Weltmeisterschaft) und den Vorschriften der Rallye-Ausschreibung verpflichtet. Er muss die Sportkommissare über jeden wichtigen Zwischenfall informieren, der die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften, der entsprechenden Bestimmungen oder der Rallye-Ausschreibung erforderlich macht Jeder Protest eines Bewerbers wird den Sportkommissaren zur Beratung und Entscheidung vorgelegt (Art. 171 ff. des Int. Sportgesetzes) Ebenso wird jeder in den Bestimmungen nicht vorgesehene Fall von den Sportkommissaren untersucht, die die alleinige Entscheidungsgewalt haben (Art. 141 des Int. Sportgesetzes) Bei allen FIA-Meisterschafts- und Cup-Rallyes und Kandidaten muss die offizielle Sprache entweder Englisch oder Französisch sein. Im Streitfall über die Auslegung der Bestimmungen ist alleine der englische Text maßgebend Der Fahrer übernimmt die Verantwortlichkeit des Bewerbers, wenn sich letzterer während der Rallye nicht an Bord des Fahrzeugs befindet Jedes ungehörige, betrügerische oder unsportliche Verhalten des Bewerbers oder eine Teammitglieds wird von den Sportkommissaren beurteilt, die jede mögliche Strafe bis zum Ausschluss aussprechen können. IV. OFFIZIELLE 4.1 Sportkommissare Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 7

8 Das Kollegium der Sportkommissare einer FIA-Meisterschaftsrallye muss immer aus drei Mitgliedern bestehen. Zwei dieser Mitglieder, die eine andere Nationalität als die des Veranstalters haben müssen, werden von der FIA nominiert (einschließlich des Vorsitzenden) und einer durch den ASN des Landes des Rallye-Veranstalters. Zwischen dem Rallyeleiter und den Sportkommissaren muss eine angemessene Kommunikation bestehen. Mindestens einer der Sportkommissare muss sich in unmittelbarer Nähe der Rallyeleitung aufhalten, so dass Entscheidungen im Bedarfsfall ohne Verzögerungen getroffen werden können. 4.2 Beobachter Für alle FIA-Meisterschaftsrallyes, einschließlich der Kandidaten, benennt die FIA mindestens einen Beobachter, Rallye-Weltmeisterschaftsläufe ausgenommen Ein FIA-Beobachter darf bei ein und derselben Rallye nicht gleichzeitig Sportkommissar sein. 4.3 Sicherheits-Beauftragter Die FIA kann einen Sicherheits-Beauftragten benennen, der insbesondere zur Überwachung der Zuschauer- Sicherheit bei der Rallye verantwortlich ist. 4.4 Überprüfung der Strecke und der Wertungsprüfungen durch Offizielle Als Teil ihrer Aufgaben können der/die FIA-Beobachter und die Sportkommissare nach eigenem Ermessen alle technischen und/oder Sicherheits-Maßnahmen an der Strecke und auf den Wertungsprüfungen überprüfen; sie müssen dabei folgendes beachten: An der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs muss eine gut sichtbare und erkennbare Markierung angebracht sein. Dieses ersetzt einen Pass und wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt Sie müssen bis spätestens 30 Minuten vor der Startzeit des letzten schnellen Vorwagen ( 0-Fahrzeug ) auf die Strecken der Wertungsprüfungen einfahren. Der Sicherheits-Beauftragte der FIA kann auch später auf die Strecke fahren Wenn sie auf der Wertungsprüfungsstrecke durch das 0-Fahrzeug eingeholt werden, müssen sie anhalten, ihr Fahrzeug beiseite stellen und vor Weiterfahrt auf den Schlusswagen warten. 4.5 Technischer Delegierter Für Regionale Meisterschaften kann die FIA einen Technischen Delegierten benennen. V. NENNUNGEN 5.1 Nennformulare - Nennungen Der Nennungsschluss darf nicht später als 12 Tage vor dem Start der Rallye liegen. Der Nennungsschluss für eine Rallye muss eingehalten werden, unabhängig von den Einschreibefristen für die jeweilige Meisterschaft. Die Liste der Nennungen sowie die Startreihenfolge müssen veröffentlicht und mindestens 8 Tage vor dem Start der Rallye der FIA zugeschickt werden Jeder Inhaber einer FIA-Bewerberlizenz, der an einer Rallye teilnehmen möchte, muss das komplett ausgefüllte Nennungsformular an das Rallyesekretariat (komplette Adresse, Telefon-, Faxnummern, usw.) vor dem in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Datum für den Nennungsschluss schicken. Einzelheiten über den Beifahrer können bis zu einem späteren, in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Datum nachgereicht werden. Wenn die Nennung per Telefax abgegeben wird, so muss dem Veranstalter das Original bis spätestens 7 Tage nach Nennungsschluss vorliegen Für ausländische Bewerber, Fahrer und Beifahrer muss eine Startgenehmigung gemäß Art. 70 des Internationalen Sportgesetzes erteilt werden Auf dem Nennungsformular dürfen, mit Ausnahme der in vorliegenden Bestimmungen vorgesehenen Fälle, keine Änderungen vorgenommen werden. Der Bewerber kann das genannte Fahrzeug jedoch bis zur Technischen Abnahme durch ein Fahrzeug der gleichen Gruppe und Klasse austauschen Nach Nennungsschluss kann der Bewerber nicht mehr ausgetauscht werden. Ein Teammitglied kann jedoch ausgetauscht werden mit Zustimmung: - des Veranstalters bis zum Beginn der Dokumenten-Abnahme, - der Sportkommissare ab Beginn dieser Abnahme bis zum Aushang der Liste der zum Start zugelassenen Teams. Der Austausch beider Fahrer darf nur nach Zustimmung der FIA erfolgen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 8

9 5.2 Wenn bei der Technischen Abnahme festgestellt wird, dass ein Fahrzeug, so wie es vorgeführt wurde, nicht der Gruppe und/oder Klasse entspricht, für die es genannt wurde, kann dieses Fahrzeug nach Vorschlag der Technischen Kommissare durch eine Entscheidung der Sportkommissare in die entsprechend korrekte Gruppe und/oder Klasse umgestuft werden. 5.3 Durch die Unterzeichnung auf dem Nennungsformular unterwerfen sich sowohl der Bewerber als auch die Teammitglieder allein der Sportgerichtsbarkeit, die im Internationalen Sportgesetz der FIA und dessen Anhängen aufgeführt ist, sowie den vorliegenden Vorschriften, den Meisterschaftsbestimmungen und den Bestimmungen der Rallye-Ausschreibung. 5.4 Die Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt. 5.5 Nenngeld Die Höhe der Nenngelder ist in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt Das Nennungsformular wird nur angenommen, wenn das vollständige Nenngeld oder eine Bestätigung des ASN des Bewerbers beigefügt ist. 5.6 Das Nenngeld wird vollständig zurückgezahlt: an Bewerber, deren Nennung abgelehnt wurde, wenn die Rallye nicht stattfindet. 5.7 Das Nenngeld kann zu den in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Bedingungen teilweise zurückerstattet werden. VI. VERSICHERUNGEN 6.1 Die Rallye-Ausschreibung muss Einzelheiten zur vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungsdeckung einschließlich der Policen für die Teams enthalten (Beschreibung der Risiken und Deckungssummen). 6.2 Die im Nenngeld enthaltene Versicherungsprämie muss dem Bewerber eine angemessene Deckung der Haftpflicht gegenüber Dritten garantieren. Der Versicherungsschutz beginnt am Start und endet am Ziel der Rallye oder bei Ausfall oder Wertungsausschluss/-verlust. 6.3 Servicefahrzeuge werden, auch wenn sie besondere, vom Veranstalter herausgegebene Schilder tragen, nicht als Teilnehmer der Rallye betrachtet. Sie sind daher durch die Versicherungspolice der Veranstaltung nicht gedeckt und bleiben unter voller Verantwortung ihrer Halter und Fahrer. VII. TEAMS 7.1 In Anwendung der Bestimmungen gemäß Allgemeiner Vorschriften führt die Aufgabe eines Teammitgliedes zur Meldung an die Sportkommissare. Bei Anwesenheit eines Dritten an Bord (außer dem Transport eines Verletzten) führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. 7.2 Namen und Staatsflagge des Fahrers und gegebenenfalls des Beifahrers müssen auf den vorderen Kotflügel des Wagens oder auf den hinteren Seitenscheiben angebracht sein, ausgenommen Rallye- Weltmeisterschaftsläufe. Jeder Bewerber, der gegen diese Vorschrift verstößt, wird mit einer Geldstrafe belegt Wenn der Fahrernamen auf den hinteren Seitenscheiben angebracht ist, müssen die höchstens 10 cm hohen Buchstaben weiß und Groß- und Kleinbuchstaben in Helvetica Bold sein, ausgenommen Rallye- Weltmeisterschaftsläufe. Die Buchstaben des Beifahrernamens müssen die gleiche Größe wie die des Fahrers aufweisen. Die Staatsflaggen der Teammitglieder müssen direkt neben den Namen erscheinen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 9

10 7.2.2 Im Falle der Beschädigung einer dieser Seitenscheiben findet die Bestrafung für fehlende Namen keine Anwendung. VIII. STRECKE, ROAD BOOK, KONTROLLHEFT UND STANDARD-DOKUMENTE 8.1 Road Book Alle Teams erhalten ein Road Book, das die einzuhaltende vorgeschriebene Strecke genau beschreibt. Jede Abweichung führt zur Meldung an die Sportkommissare. Die Teams müssen die im Road-Book beschriebene Strecken genau einhalten ohne sie oder die beschriebenen Servicebereiche/-parks/-zonen zu verlassen, es sei denn die Sportkommissare entscheiden, dass es sich um einen Fall höherer Gewalt handelt In jedem Fall muss das Road-Book dem in den FIA Rallye-Meisterschaftsbestimmungen veröffentlichten Standard-Road-Book entsprechen. Es muss im A5 Format gedruckt werden und innen das OK /SOS Zeichen mindestens im A4 Format, gefaltet und angeklebt, aufweisen. 8.2 Startabstände (außer Rallye-Weltmeisterschaft) Der Veranstalter legt für den Start zur Rallye und zu jeder Etappe jedem Tag die Startabstände für die Wettbewerbsfahrzeuge fest. Dieser muss mindestens eine Minute betragen Dieser Abstand muss für alle Wettbewerbsfahrzeuge gleich sein und gleich bleiben, es sei denn, in den Besonderen Bestimmungen einer Meisterschaft ist eine abweichende Bestimmung vorgesehen oder die FIA hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt. 8.3 Kontrollheft Das Kontrollheft hat eine Seite pro Abschnitt und eine Seite pro Wertungsprüfung. Ein eigenes Kontrollheft muss mindestens für jede Sektion einer Etappe eines Tags vorgesehen werden. Für eventuell vorgesehen Durchfahrtskontrollen muss ein Feld für eine Eintragung oder eine Unterschrift vorgesehen werden Die Teams sind verpflichtet, ihre Durchfahrt an jedem im Kontrollheft aufgeführten Kontrollpunkt in der richtigen Reihenfolge bescheinigen zu lassen. Jede Abweichung führt zur Meldung an die Sportkommissare Die Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist im Kontrollheft vermerkt. 8.4 Standard-Dokumente Für die Rallye-Weltmeisterschaft müssen das Road-Book, das Kontrollheft, die Vorschriften für die Ausgabe von Dokumenten und die anderen Standard-Dokumente den FIA-Standard-Dokumenten, wie in den FIA- Standard-Dokumenten (siehe Anhänge V VI bis VIII dieser Vorschriften und Anhang III der Weltmeisterschafts-Bestimmungen) aufgeführt, entsprechen. Für die FIA Regional-Meisterschaften müssen, abgesehen vom vorgeschriebenen Format für die Ergebnisse (das allerdings streng empfohlen wird), alle anderen Standard-Dokumente eingehalten werden. IX RALLYESCHILDER UND STARTNUMMERN 9.1 Der Veranstalter stellt jedem Team wie folgt Rallyeschilder und Startnummern zur Verfügung, die wie nachstehend aufgeführt am Fahrzeug angebracht werden müssen, Rallye-Weltmeisterschaftsläufe ausgenommen Satz Rallyeschilder, bestehend aus: vorne: ein Schild, das in ein 43cm breites und 21,5cm hohes Rechteck passt, hinten: ein durchsichtiger Aufkleber, der in ein 28cm breites und 15cm hohes Rechteck passt. Auf diesen Schildern ist ein Feld von 15cm Breite und 8cm Höhe für die Startnummern reserviert Zwei Sätze rechteckiger Startnummernschilder für die Vordertüren, 50cm breit und 52cm hoch Ein rechteckiges Schild gleicher Größe (50 x 52) für das Dach, wobei das obere Ende zur Vorderseite des Fahrzeugs zeigen muss (nur für Rallye-Weltmeisterschaft) Auf diesen Schildern müssen die Startnummern (5cm breit und 28cm hoch) in schwarz auf einem weißen Hintergrund (50cm breit x 38cm hoch) erscheinen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 10

11 9.1 Startnummern Die Veranstalter stellen jedem Team Startnummern wie folgt zur Verfügung, die wie aufgeführt an den Fahrzeugen angebracht werden müssen: x Startnummernschilder für die Vordertüren, 67 cm lang und 17 cm hoch mit einer 1cm dicken weißen Umrandung. In diesem Schild erscheint ein 15 cm x 15 cm großes Startnummernfeld, das immer vorne im Schild angeordnet sein muss. Bei einer Startnummer über 99 kann die Breite des Feldes vergrößert werden. Die Ziffern auf einem matt schwarzem Hintergrund müssen fluoreszierend gelb (PMS 803) und 14 cm hoch sein sowie eine Strichstärke von 2cm auf mattem schwarzem Hintergrund aufweisen. Das restliche Startnummernschild steht zur Verwendung durch den Veranstalter zur Verfügung Jedes Startnummernschild muss horizontal an der Vorderkante jeder Vordertür angebracht werden, mit den Ziffern auf der vorderen Seite. Die Oberseite des Schildes muss sich zwischen 7 cm und 10 cm unterhalb der Fenster-Unterkante befinden Außer dem Farbmuster des Fahrzeugs darf sich kein Zeichen innerhalb von 10 cm zum Schild befinden höchstens 30 cm breites und 10 cm hohes Startnummernschild für die Heckscheibe zur Verwendung durch den Veranstalter. Dieses Schild muss an der Oberseite der Heckscheibe angebracht werden, entweder links oder rechts je nach Angaben in der Veranstaltungsausschreibung, und grenzt an ein Feld von 15 cm² an. In diesem Feld muss die fluoreszierend orangenfarbige (PMS 804), 14 cm hohe Startnummer auf einem klaren Hintergrund erscheinen. Diese Ziffern können reflektierend sein und müssen von hinten in Augenhöhe lesbar sein Startnummern für jede hintere Seitenscheibe. Diese müssen 25cm hoch sein, eine Strickstärke von mindestens 25mm aufweisen, fluoreszierend orangenfarbig (PMS 804) sein und dürfen reflektierend sein. Diese Nummern müssen oben an den hinteren Seitenscheiben zusammen mit dem Fahrername (siehe Artikel 9.2) angebracht werden cm breites und 52 cm hohes Schild für das Dach, wobei das obere Ende zur Vorderseite des Fahrzeugs zeigen muss. Auf diesen Schildern müssen die matt-schwarzen Startnummern, 5cm breit und 28cm hoch, auf einem matt-weißen Hintergrund, der 50cm breit und 38cm hoch ist, erscheinen, siehe auch diese Vorschriften, Artikel Für die Vorderseite: Ein Schild, das in ein 43 cm breites und 21,5 cm hohes Rechteck passt und auf dem die Startnummer erscheint. 9.2 Fahrername, Beifahrername Der Nachname des Fahrers muss auf den hinteren Seitenscheiben zusammen mit der Nationalitätsflagge seines Passes unterhalb der Startnummer erscheinen. Vorschriften für den Nachnamen: - Helvetica: Anfangsbuchstaben groß geschrieben, restliche Buchstaben in Kleinschrift. - In weiß auf klarem Hintergrund. - Höhe: 10cm, Strickstärke: 1,5 cm Zusätzlich zu muss der Name des Fahrers und des Beifahrers zusammen mit ihren Nationalflaggen auch auf den vorderen Kotflügel der Fahrzeuge erscheinen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 11

12 Startnummernschilder: X. WERBUNG 10.1 Den Bewerbern ist das Anbringen jeglicher Art von Reklame an ihren Fahrzeugen unter folgenden Voraussetzungen gestattet: Sie muss nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen und den FIA-Bestimmungen erlaubt sein, Sie darf nicht anstößig sein, Sie darf nicht politischer oder religiöser Natur sein, Sie darf nicht an den für die Rallyeschilder und Startnummern vorgesehenen Stellen angebracht sein, Sie darf die Sicht der Fahrer durch die Scheiben nicht behindern Die Werbefläche direkt über oder unter den Startnummern sowie weitere entsprechende Flächen auf den Rallyeschildern auf den Startnummern wie in Artikel 9.1 beschrieben sind der Veranstalterwerbung vorbehalten. Diese Werbung ist verpflichtend und kann von den Bewerbern nicht abgelehnt werden. Die Werbung auf den Startnummernschildern für das Dach muss in eine Fläche der gleichen Breite (50cm) und einer Höhe von 14 cm (oder 2 x 7 cm hoch) passen und direkt über und/oder unter den Startnummern erscheinen. Der Text dieser Werbung muss normalerweise klar in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein, spätestens jedoch 1 Monat vor dem Start zur Rallye in einem offiziellen Bulletin bekannt gegeben werden. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 12

13 10.3 Jede andere vom Veranstalter vorgeschlagene Werbung kann nur freiwillig sein. Wenn diese freiwillige Werbung abgelehnt wird, darf das dafür erhobene Nenngeld höchstens das Doppelte des Nenngeldes mit der freiwilligen Werbung betragen, wobei dieser zusätzliche Betrag auf die Summe von höchstens 3000 US $ begrenzt ist Die Bewerber, die die freiwillige Veranstalterwerbung akzeptieren, müssen die in einem Anhang zur Rallye-Ausschreibung aufgeführten Flächen dafür freihalten Für eine freiwillige Veranstalterwerbung, die sich auf eine Automobilmarke, Reifen, Kraftstoff oder Öl bezieht, kann dem Bewerber kein zusätzliches Nenngeld in Rechnung gestellt werden, wenn dieser diese Werbung ablehnt Alle Buchstaben des Sponsornamens dürfen höchstens gleich groß und stark sein wie die des Veranstaltungsnamens. XI. VERKEHR 11.1 Während der gesamten Rallye müssen die Fahrer die Straßenverkehrs-Bestimmungen der zu durchfahrenden Länder strikt einhalten. Jedes Team, die gegen diese Bestimmungen verstößt, wird wie folgt bestraft: Verstoß = eine Geldstrafe Jeder Verstoß führt zu einer Bestrafung durch den Rallyeleiter gemäß einer festgelegten Tabelle. Im Falle eines schweren Verstoßes kann der Rallyeleiter die Angelegenheit an die Sportkommissare weiterleiten Verstoß = 5 Minuten Zeitstrafe Verstoß = Wertungsverlust Bei Verstoß eines Rallyeteams gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Polizeibeamte oder der Offizielle, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen auf dieselbe Art und Weise informieren wie normale Verkehrsteilnehmer Beschließt die Polizei, den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, kann sie den Veranstalter auffordern, die in dieser Ausschreibung festgelegten Strafen zu verhängen, vorausgesetzt dass: Die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse am Etappenende Tagesende auf offiziellem Weg schriftlich beim Veranstalter eingeht, die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fahrer eindeutig zu identifizieren sowie den Ort und die Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können, der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt Es ist untersagt, die Fahrzeuge abzuschleppen, zu transportieren oder schieben zu lassen, ausgenommen um sie wieder auf die Strecke zu bringen oder die Straße frei zu machen. Jeder Verstoß führt zu einer Meldung an die Sportkommissare Desgleichen ist den Teilnehmern unter Androhung einer Meldung an die Sportkommissare untersagt: Konkurrenten mutwillig zu blockieren oder beim Überholen zu hindern sich unsportlich aufzuführen. XII. SERVICE - NACHTANKEN - REPARATUREN 12.1 SERVICE - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Unter Service ist das unbeschränkte Arbeiten an einem Wettbewerbsfahrzeug zu verstehen, wobei die in vorliegendem Artikel 12.1 und Artikel 12.2 aufgeführte Einschränkungen ausgenommen sind. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 13

14 Während der gesamten Veranstaltung dürfen Servicearbeiten nur in den Serviceparks durchgeführt werden. Das Team darf jedoch unter ausschließlicher Verwendung der an Bord mitgeführten Ausrüstung und ohne jegliche fremde Hilfe jederzeit Servicearbeiten am Fahrzeug durchführen, es sei denn, dies ist ausdrücklich verboten Jeder von den Offiziellen der Rallye festgestellte Verstoß gegen die Servicebestimmungen oder irgendeine Handlung, die als "verbotener Service" (siehe 12.2) anzusehen ist, kann zur Anwendung der Artikel 152/153 des Internationalen Sportgesetzes durch die Sportkommissare führen. Je nach Schwere des Verstoßes können auch weitere Strafen durch das World Motor Sport Council ausgesprochen werden Die Fahrzeuge können mit einer elektronischen Vorrichtung ausgerüstet werden, um die Einhaltung der Serviceverbote zu überwachen Sofern es als Teil der Servicearbeiten notwendig ist, das Fahrzeug zu be- oder enttanken (z.b. beim Austausch eines Kraftstofftanks oder einer Kraftstoffpumpe), so ist dies in einem Servicepark unter den folgenden Bedingungen erlaubt: I) Die Arbeiten werden unter der Aufsicht eines Sportwartes durchgeführt, II) Während des Be- und/oder Enttankens dürfen keine anderen Arbeiten am Fahrzeug durchgeführt werden, III) Um das Fahrzeug herum wird eine angemessener Sicherheitsabstand vorgesehen, IV) Zwei Feuerwehrleute mit für entflammbare Flüssigkeiten geeigneten Feuerlöschern sind anwesend, V) Es wird nur so viel Kraftstoff nachgefüllt, damit die nächste Tankzone erreicht werden kann Definition des verbotenen Service Die Verwendung oder die Annahme von irgendwelchen gefertigten Materialien (fest oder flüssig), Ersatzteilen, Werkzeugen oder Ausrüstungsgegenständen durch das Team, ausgenommen der an Bord des Rallyefahrzeugs mitgeführten Die Anwesenheit von Teammitgliedern oder irgendwelchen Team-Transportmitteln (einschließlich Hubschrauber) auf einem Abschnitt im Umkreis von einem Kilometer zu einem Wettbewerbsfahrzeug, ausgenommen: a) In den Serviceparks und in den Reifenwechselzonen Remote Service Zonen und für jeweils 1 Teammitglied in Bereichen für Wagenwäsche bei Rallye-Weltmeisterschaftsläufen, b) Wo aufgrund eines Bulletins erlaubt c) Auf Wertungsprüfungen (ab der gelben Vorankündigung vor der Zeitkontrolle bis zum Stop-Schild am Ende der Wertungsprüfung) d) Für Wettbewerbsfahrzeuge, die an der Zeitkontrolle bei Einfahrt in ein Regrouping, eine Reifenwechselzone Remote Service Zone oder einen Servicepark warten, oder die innerhalb von Regroupings parken, wo auch die Übergabe von Nahrung, Getränken, Kleidung und Informationen (Datenkarte, Road-Book, usw.) an oder durch Teammitglieder erlaubt ist, e) Während des Transports des/der Teams zu oder vom Parc fermé, f) Bei der An- oder Abfahrt von oder zu einer Reifenwechselzone Remote Service Zone oder während der Anwesenheit in einer Reifenwechselzone wie in Artikel beschrieben, g) Wenn die Wettbewerbsfahrzeuge, die der gemäß Road-Book vorgeschriebenen Strecke folgen, die gleiche/n Strecke/n zur gleichen Zeit befahren müssen wie Teammitglieder, sofern sie nicht gleichzeitig an der gleichen Stelle anhalten, h) An Punkten, die ausschließlich zum Austausch von Ice Safety-Notes (nur bei Rallye- Weltmeisterschaftsläufen) bestimmt wurden. Diese Punkte müssen als Information aufgeführt und an der Offiziellen Aushangtafel ausgehängt werden Eine Abweichung des Rallyefahrzeuges von der Rallyestrecke Das Team darf, jedoch nur unter ausschließlicher Verwendung der an Bord mitgeführten Ausrüstung und ohne jegliche fremde körperliche Hilfe, jederzeit Servicearbeiten am Fahrzeug durchführen, es sei denn, dies ist ausdrücklich verboten Serviceparks Serviceparks werden gemäß nachfolgender Tabelle eingerichtet, ausgenommen Läufe zur Rallye- Weltmeisterschaft: Typ Zulässige Zeit im Park Anzahl der Parks je Etappe Tag Max. WP-Länge zwischen Parks Reifenwechsel Anmerkungen Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 14

15 I 20 oder 45 Maximum 5 60 km Ja 45 nur am Ende der Etappen Tage 1&2 20 am Ende der Rallye II Ja Vor der 1. WP jeden Tages III 10 Nicht begrenzt -- Nein Für jeden Servicepark werden bei der Ein- und der Ausfahrt Zeitkontrollen eingerichtet. (Die Entfernung von 25m gemäß Anhang 1 wird hierfür auf 5m verkürzt). Vor der Zeitkontrolle IN wird eine durch Barrieren abgeschlossene Zone eingerichtet, zu der nur autorisierte Personen Zugang haben (Mechaniker, Presse, usw.), Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge innerhalb eines Serviceparks beträgt 30 km/h; jeder Verstoß gegen diese Geschwindigkeitsbegrenzung führt zu einer Bestrafung durch die Sportkommissare Zulässige Fahrzeuge in den Serviceparks Für jedes gestartete Rallyefahrzeug sind für die gesamte Dauer der Rallye zwei Servicefahrzeuge zulässig. Diese Fahrzeuge müssen deutlich durch "Service" Schilder gekennzeichnet sein. Diese Schilder werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und müssen an den angegeben Stellen angebracht werden Weitere Teamfahrzeuge müssen durch Schilder "Auxiliary" gekennzeichnet sein, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden Je nach Ermessen des Veranstalters können diese "Auxiliary"-Fahrzeuge bei ihren in den Parks gemäß Artikel zulässigen Servicefahrzeugen abgestellt werden, sofern die Platzverhältnisse dies zulassen Sofern die Platzverhältnisse eine Regelung gemäß Artikel nicht zulassen, muss der Veranstalter besondere Parkflächen für die Auxiliary -Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe des Serviceparks vorsehen Reifenwechsel und Änderungen Alle Bewerber dürfen Reifenwechsel nur in den zulässigen Zonen durchführen, Rallye- Weltmeisterschaftsläufe ausgenommen (siehe Anhang V der Rallye-Weltmeisterschaftsbestimmungen). Bei Rallyes, die einen Antrag an die FIA eingereicht haben und der entsprechend genehmigt wurde, darf die Länge an Wertungsprüfungskilometer zwischen zwei Reifenwechsel zwischen 40 und 80 km betragen. Für die anderen Rallyes muss diese Länge zwischen 30 und 60 km liegen Ausgenommen in den zulässigen Reifenwechselzonen im Servicepark ist es den Teams verboten, die Ausführung des Reifens oder die Anzahl der Spikes an den Reifen am oder in dem Fahrzeug zu verändern, auch nicht mit Hilfe der an Bord mitgeführten Ausrüstung Jeder Verstoß führt zur Meldung an die Sportkommissare Wie in Anhang IV, 6. Absatz, der Rallye-WM-Bestimmungen aufgeführt wird an der Ausfahrt der zulässigen Reifenwechselzone eine Zone zur Reifenmarkierung und zum Auslesen der Bar Codes eingerichtet. Zum ausschließlichen Zwecke der Hilfestellung bei der Markierung ihrer Reifen/Auslesen der Bar Codes hat eine Person des jeweiligen Teams Zugang zu dieser Zone Nachtanken Die Bewerber dürfen nur in den vom Veranstalter im Road-Book aufgeführten Tankzonen nachtanken, ausgenommen die unter Artikel beschriebenen Fälle Ihre Ein-/Ausfahrten werden durch einen blauen Kraftstoffbehälter als Symbol gekennzeichnet Jede Handlung innerhalb einer Tankzone, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Nachtanken des Rallyefahrzeugs steht, ist verboten In allen Tankzonen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5 km/h Den Mechanikern wird das Tragen von feuerfester Kleidung empfohlen Die Verantwortung für das Nachtanken liegt ausschließlich beim Bewerber Während des Nachtankens muss der Motor abgeschaltet werden Es wird dem Team empfohlen, sich während des Nachtankens außerhalb des Fahrzeugs aufzuhalten; wenn sie jedoch innerhalb des Fahrzeugs bleiben, so müssen die Sicherheitsgurte gelöst sein Das betreffende Fahrzeug darf durch das Team, Offizielle und/oder die beiden Teammitglieder aus der Zone heraus geschoben werden, ohne dass eine Bestrafung erfolgt Zum ausschließlichen Zwecke der Hilfestellung beim Betanken ihres Fahrzeuges haben je Team zwei Teammitglieder Zugang zu dieser Zone. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 15

16 Bei italienischen Rallyes, die zur Rallye-Europameisterschaft zählen, wird vom Veranstalter ein Einheitskraftstoff gemäß Spezifikation des Artikel zum Anhang J zur Verfügung gestellt, der von allen Bewerbern genutzt werden muss Wechsel von mechanischen Teilen - Allgemeine Bestimmungen Während des Verlaufes einer Rallye ist ein Motorwechsel nicht erlaubt, Rallye-Wetmeisterschaftsläufe ausgenommen. Während einer Rallye darf das Fahrgestell nicht gewechselt oder ausgetauscht werden. Für jedes Fahrzeug ist pro Etappe Tag lediglich ein Turbowechsel erlaubt, Rallye-Weltmeisterschaftslufe ausgenommen. Dieser Wechsel muss in einem Servicepark durchgeführt werden; oder außerhalb des Serviceparks durch das Team alleine, wobei der Turbo in diesem Fall jedoch an Bord des Rallyefahrzeugs transportiert werden muss. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zum Wertungsausschluss des Bewerbers durch die Sportkommissare Bedingungen für die Begrenzung der Verwendung von Ersatzteilen Für FIA-Meisterschaftsläufe gelten die nachfolgenden Begrenzungen für die Verwendung von Ersatzteilen Turbolader und Kompressor (nachfolgend Kompressor genannt) Die gültigen Bestimmungen in Bezug auf den Luftbegrenzer und die Markierung (Artikel und des Anhang J) behalten Gültigkeit Die Überprüfung des Kompressors und der zulässigen Anzahl an Ersatz-Kompressoren für das Fahrzeug (einer pro Etappe Tag) ist vorgeschrieben Die Kompressoren werden mit der Startnummer des entsprechenden Fahrzeugs gekennzeichnet (z.b. Fahrzeuge No. 1 = Kompressor No. 1A + Ersatzteile No. 1B, 1C und 1D). Sie werden ausschließlich diesem Fahrzeug zugeteilt Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit des Kompressor-Wechsels während jeder Etappe jeden Tages keinen Gebrauch macht, so verringert sich die Anzahl der zur Verwendung zulässigen Ersatz- Kompressoren automatisch. Beispiel: Fahrzeug No. 1 - Kompressor No. 1A - 3 Etappen Tage. Ersatz-Kompressoren 1B, 1C, 1D. Wenn am 1. Tag kein Wechsel durchgeführt wird, so ist die Verwendung von einem der Ersatz-Kompressoren verboten Nach einem Wechsel wird der durch den Ersatz-Kompressor ausgetauschte Kompressor wieder an Bord des Rallyefahrzeugs eingebaut oder in einem Servicefahrzeug mitgeführt, wo er bis zum EtappenTagesende (Parc fermé) verbleiben muss, wo die Technischen Kommissare ihn überprüfen können. Der Bewerber kann dann an seiner Stelle den Ersatz-Kompressor (wenn vorhanden) für die den nachfolgenden Etappe Tag einbauen Während des Verlaufs der ein- und dersselben Etappe Tages kann ein bereits ausgetauschter Kompressor im gleichen Fahrzeug wieder verwendet werden. Beispiel: Fahrzeug No. 1, erster Etappe Tag: Kompressoren 1A und 1B dürfen wahlweise verwendet werden Alle verwendeten Kompressoren müssen versiegelt bleiben, bis die Technischen Kommissare ihre Übereinstimmung überprüfen können Die vorgenannten Bestimmungen sind auch für alle Fahrzeuge gültig, deren Kompressoren nicht mit einem Luftbegrenzer ausgerüstet sind. In diesem Fall müssen die Kompressoren zum Zwecke der Zählung markiert werden Getriebe und Differentiale Für jedes Fahrzeug ist zwischen dem im Fahrzeug eingebauten Getriebe und der Differentialreihe (vorne und/oder zentral und oder hinten) nur ein Ersatzgetriebe und ein Satz Ersatzdifferentiale für jede Rallye zulässig Bei der Technischen Abnahme vor dem Start müssen die Bewerber das im Fahrzeug eingebaute Getriebe/Differential(e) sowie die entsprechenden Ersatzteile kennzeichnen lassen. Normalerweise findet diese Markierung gleichzeitig statt. Die Teile werden durch die Startnummer des Fahrzeugs gekennzeichnet (z.b. Fahrzeug No. 1 - Getriebe No. 1, Ersatzgetriebe No. 1R) Die Versiegelung und Markierung erfolgen gemäß Veröffentlichungen der FIA für die verschiedenen Fahrzeugmodelle Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 16

17 a) Die Getriebe und Differentiale dürfen in jedem Servicepark ausgetauscht werden, vorausgesetzt, der Rallyeleiter oder die Technischen Kommissare wurden zuvor über diese Absicht informiert b) Die Technischen Kommissare können Überprüfungen zur Einhaltung dieser Bestimmungen durchführen Vorausgesetzt, die Siegel und Markierungen an den ausgebauten Getriebe/Differential(en) bleiben unversehrt, können diese Teile anschließend unter Beachtung der oben aufgeführten Bedingungen wieder verwendet werden In jedem Fall müssen die Markierungen/Siegel während der gesamten Dauer der Veranstaltung unversehrt bleiben. Die Technischen Kommissare können jederzeit eine Überprüfung durchführen und nach Ende der Rallye Teile zur Überprüfung ihrer Übereinstimmung ausbauen Der Technische Delegierte der FIA wird alle Fahrzeuge der FIA-gesetzten Fahrer versiegeln/markieren. Die Anwendung dieser Bestimmung auf andere für die Veranstaltung genannte Fahrzeuge liegt im Ermessen des Veranstalters, nach Absprache mit der FIA Erinnerung: Die Siegel/Markierungen werden so angebracht, dass die Bewerber die Kupplung und eventuelle Zubehörteile ersetzen können Begrenzung der Anzahl an Turboladern je Fahrzeug und je Rallye (nur für die FIA Rallye- Weltmeisterschaft) Für die beiden Fahrer 1. Priorität werden die folgenden Teile verplombt: - 1 im Fahrzeug des ersten Fahrer eingebauter Turbolader - 1 im Fahrzeug des zweiten Fahrers eingebauter Turbolader - 2 Ersatz-Turbolader (die wahlweise vom ersten und/oder dem zweiten Fahrer verwendet werden dürfen) Für die anderen Fahrer: - 1 im Fahrzeug eingebauter Turbolader - 1 Ersatz-Turbolader. XIII. REIFEN 13.1 Alle bei einer Regional-Meisterschaft der FIA verwendete Reifen müssen handelsüblich sein Verbot der Verwendung von Slick-Reifen Die Verwendung von Slick-Reifen ist für alle Rallyes einer FIA-Meisterschaft verboten. Die Reifenvorschriften des Anhang IV müssen strikt beachtet werden Spikes-Reifen Für Spikes-Reifen gibt es für die Reifen selbst, die Anzahl der Reifen und Reifenmischung keine besonderen Einschränkungen Die Spikes müssen jedoch den gültigen Vorschriften des Landes, das durchfahren wird, entsprechen. Die Veranstalter müssen die gültigen Bestimmungen in der jeweiligen Rallye-Ausschreibung aufführen Überprüfung der Spikes-Reifen Die Art der Überprüfung der Spikes muss in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. XIV. ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 14.1 Eine oder verschiedene der nachfolgenden drei alternativen Bestimmungen für das Abfahren der Wertungsprüfungen wird angewendet und in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt, Rallye- Weltmeisterschaftsläufe ausgenommen: Das Abfahren ist durch die Behörden oder die Landeigner (Militärgelände, Forst, Privatbesitzer) verboten: Die Veranstalter müssen den Teams die Möglichkeit geben, sich mit der Strecke vertraut zu machen, indem das Abfahren (zu einer vorher bekannt gegebenen Zeit, über die sowohl die Öffentlichkeit als auch die Bewerbern informiert worden sind) in regulär zugelassenen Fahrzeugen unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung zugelassen wird Das Abfahren bewirkt Störungen (Störungen in Wohngebieten, Unannehmlichkeiten oder Gefahr für andere Benutzer der Straßen, usw.): Ein in Dauer und Anzahl der Abfahrten begrenztes Abfahren muss ermöglicht werden. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 17

18 Freies Abfahren in Gebieten, in denen die Umgebung wohl nicht gestört wird oder wo es gesetzlich erlaubt ist Abfahren der Wertungsprüfungen Veranstalter, die in ihrer Rallye-Ausschreibung einen Text über das Abfahren veröffentlichen, müssen die Möglichkeit der Benutzung von Trainingsfahrzeugen gemäß nachstehendem Artikel 14.3 erlauben Besichtigungsfahrzeuge Serien-Produktionswagen Das Fahrzeug muss einfarbig sein ohne Aufkleber, Werbung usw Der Motor muss ein Serien-Motor sein (gemäß Gruppe N Bestimmungen) Das Getriebe muss ein Serien-Getriebe sein (gemäß Gruppe N Bestimmungen) Die Auspuffanlage muss eine Serien-Auspuffanlage ein mit einer maximalen Lautstärke, die den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Rallye veranstaltet wird, entspricht Das Fahrwerk entspricht den Gruppe N Bestimmungen Ein Unterbodenschutz ist erlaubt (in Übereinstimmung mit den Gruppe N-Bestimmungen) Der Einbau eines Stahl-Überrollbügels in Übereinstimmung mit Artikel bis 8.4 des Anhang J ist erlaubt Hosenträgergurte in einer Farbe, die dem Inneren des Fahrzeugs ähnelt, sind erlaubt Schalensitze in einer Farbe, die dem Inneren des Fahrzeugs ähnelt, sind erlaubt Zwei straßenzugelassene Zusatzscheinwerfer sind erlaubt Die Felgen sind innerhalb der Grenzen des Anhang J, Gruppe N, freigestellt, wobei folgende Reifen montiert sein müssen: a) Straßenzugelassene Serienreifen für Asphalt. b) Für Schotter sind die Reifen freigestellt Das Team darf eine leichte Gegensprechanlage (ohne Helme) verwenden. XV. TECHNISCHE ABNAHME - DOKUMENTENABNAHME 15.1 Technische Abnahme vor dem Start und während der Veranstaltung Jedes an der Rallye teilnehmende Team und Fahrzeug muss sich gemäß Zeitplan zur Technischen Abnahme (und/oder Dokumentenabnahme) einfinden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung der FIA vor Teams, die nicht innerhalb der in der Rallye-Ausschreibung vorgesehenen Frist bei der Technischen Abnahme (und/oder Dokumentenabnahme) erscheinen, werden nicht zum Start zugelassen, sofern nicht höhere Gewalt, die von den Sportkommissaren als solche anerkannt werden muss, vorlag Das Team muss das Homologationsblatt des betreffenden Fahrzeuges sowie gegebenenfalls Zusatzhomologationsblätter vorweisen. Bei Nichtvorlage dieser Unterlagen können die Sportkommissare eine Strafe bis zur Nichtzulassung zum Start aussprechen Falls bei der Technischen Abnahme festgestellt wird, dass ein Fahrzeug nicht den technischen und/oder Sicherheits-Bestimmungen entspricht, können die Sportkommissare eine Zeitspanne zugestehen, innerhalb derer das Fahrzeug den Bestimmungen entsprechend geändert werden muss Einem Fahrzeug, das den Bestimmungen nicht entspricht, kann aufgrund einer Entscheidung der Sportkommissare auf Grundlage des Berichtes der Technischen Kommissare der Start verweigert werden Die Abnahme vor dem Start hat allgemeinen Charakter (Prüfung der Lizenzen der Marke und Modell des Fahrzeugs, dessen offensichtliche Übereinstimmung mit der Gruppe, für die es gemeldet ist, grundlegende Sicherheitsausrüstungen, Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften, usw.) Dies umfasst: die Identifizierung der Teams. Jeder Fahrer muss zwei Passbilder (4x4 cm) neueren Datums mitbringen die Identifizierung des Fahrzeugs, dessen Fahrgestell und Motorblock jederzeit markiert werden kann Während der Rallye können sowohl die Fahrzeuge als auch die Teammitglieder zu jedem Zeitpunkt überprüft werden. Der Bewerber ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt währen der Rallye den Technischen Bestimmungen entspricht; jeder Verstoß führt zu einer Meldung an die Sportkommissare Die Teilnehmer sind alleine dafür verantwortlich, dass die vom Veranstalter evtl. angebrachten Markierungen (siehe Art ) bis zum Ende der Rallye erhalten bleiben. Das Fehlen einer Markierung führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 18

19 Die Teams sind außerdem selbst dafür verantwortlich, dass jedes von einer Überprüfung betroffene Teil wieder ordnungsgemäß eingebaut ist Jegliche festgestellte Fälschung, insbesondere das Vorweisen einer Markierung als ursprünglich und unversehrt, die aber ausgebessert ist, führt zu einer Meldung - auch jedes anderen Bewerbers oder Teams, die bei dem Verstoß geholfen oder diesen ermöglicht haben - an die Sportkommissare. Dies schließt eine weitere Bestrafung nicht aus, die bei dem für den Bewerber oder Komplizen zuständigen ASN beantragt werden kann Schlusskontrolle Nach Ankunft im Ziel muss das Team sein Fahrzeug sofort in den Parc fermé fahren, wo überprüft wird: ob es sich um dasselbe Fahrzeug handelt, das bei der Abnahme vor dem Start vorgeführt wurde, ob Anlass für irgendeine der vorgesehenen Bestrafungen gegeben ist Das Fehlen einer der Markierungen gemäß Artikel führt zu einer Meldung an die Sportkommissare Eine vollständige und eingehende Untersuchung des Fahrzeugs - dessen Zerlegung eingeschlossen - und/oder der in Artikel aufgeführten Teile kann nach alleinigem Ermessen der Sportkommissare von Amts wegen oder infolge eines Protests oder auch durch Entscheidung des Rallyeleiters veranlasst werden Ist die oben erwähnte Demontage Ergebnis eines Protests, so ist vom Protestführer ein (in der Rallye- Ausschreibung aufzuführender) Vorschuss der alle zu erwartenden Kosten dieses Vorgangs deckt, vorab zu leisten. Erweist sich der Protest als begründet, so wird der Vorschuss dem Protestführer erstattet und dem unterlegenen Teilnehmer in Rechnung gestellt Die detaillierte Schlussabnahme betrifft mindestens die nachfolgenden Punkte: - Fahrwerk - Bremsen - Getriebe - Übereinstimmung der Karosserie - Air-Restriktor und Turbo, wenn vorhanden. Es werden mindestens die ersten beiden Fahrzeuge unterschiedlicher Marke in der Gesamtwertung, das erstplazierte Fahrzeug der Gruppe A oder N, das erstplatzierte Fahrzeug in der FIA Junior World Rally Championship, falls diese nicht schon durch vorgenannte Fahrzeuge betroffen sind, und möglicherweise das erstplazierte Fahrzeug in einer Privatfahrerwertung untersucht. XVI. START UND RESTART Vor dem Start und möglicherweise den Restarts kann der Veranstalter alle Wettbewerbsfahrzeuge unter den in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Voraussetzungen in einem Startpark versammeln. In diesem Fall müssen die Strafen (nur Geldstrafen) für ein verspätetes Einbringen des Fahrzeugs in den Startpark in der Rallye- Ausschreibung aufgeführt sein Die Teams dürfen den Startpark 10 Minuten vor ihrer Startzeit betreten Die exakte Startzeit steht im Kontrollheft jedes Teams Jede vom Team verschuldete Verspätung am Start der Rallye, einers Etappe Tages, einer Sektion wird pro Minute Verspätung mit 10 Sekunden pro Minute oder Bruchteil einer Minute bestraft. Fahrzeuge mit mehr als 15 Minuten Verspätung werden nicht zum Start zugelassen Da die Teams 15 Minuten zur Verfügung haben, innerhalb derer sie am Start der Rallye, einers Etappe Tages oder einer Sektion erscheinen müssen, wird ihnen, wenn sie innerhalb dieser 15 Minuten erscheinen, die tatsächliche Startzeit in das Kontrollheft eingetragen Die Startreihenfolge gemäß Vorschriften der entsprechenden Meisterschaftsbestimmungen bleibt dann unverändert bis mindestens 10 % der Wertungsprüfungsstrecken gefahren wurde. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 19

20 16.6 Die Startreihenfolge jeder folgenden Etappe für jeden folgenden Tag wird dann durch das vorläufige Gesamtklassement am Ende ders vorhergehenden Etappe Tages bestimmt und zu der im Programm der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Zeit ausgehängt. XVII. KONTROLLHEFT 17.1 Beim Start zur Rallye erhält jedes Team ein Kontrollheft, auf dem die Fahrzeiten zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeitkontrollen angegeben sind. Das Kontrollheft wird an der Ankunfts-Zeitkontrolle einer Sektion abgegeben und vor dem Start zur nächsten Sektion durch ein neues ersetzt. Mehrere Kontrollkarten können zusammengefasst und für jede Sektion oder Etappe Tag der Rallye in Form eines Buches gebunden werden. Jedes Team ist für sein Kontrollheft alleine verantwortlich. Das Team ist alleine für das Vorweisen des Kontrollhefts an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Das Team ist für jede Eintragung im Kontrollheft verantwortlich. Daher ist es Aufgabe des Teams, sein Kontrollheft zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Stunden und Minuten werden immer folgendermaßen angegeben: ; nur die abgelaufenen Minuten werden gezählt. Während der gesamten Dauer der Rallye ist die in der Rallye-Ausschreibung aufgeführte Zeit maßgebend Das Kontrollheft muss auf Verlangen jederzeit vorweisbar sein. Besonders an den Kontrollstellen muss es von einem der Fahrer persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden Jegliche Berichtigung oder Änderung im Kontrollheft führt zur Meldung an die Sportkommissare zum Wertungsverlust, ausgesprochen durch den Rallyeleiter, es sei denn, sie wurde von dem zuständigen Sportwart bestätigt Fehlt der Stempel oder die Unterschrift einer Durchfahrtskontrolle oder der Zeiteintrag einer Zeitkontrolle oder wird das Kontrollheft den Sportwarten nicht an jeder Kontrolle (Zeit-, Durchgangs- oder Sammelkontrolle) oder am Ziel ausgehändigt, so führt dies zu einer Meldung an die Sportkommissare zum Wertungsverlust des betreffenden Teams, ausgesprochen durch den Rallyeleiter Nur der zuständige Sportwart ist berechtigt, die Zeiten auf dem Kontrollheft entweder per Hand oder Drucker einzutragen Jede Abweichung zwischen der Zeiteintragung im Kontrollheft des Teams einerseits und den offiziellen Rallyeunterlagen andererseits wird von die Sportkommissare untersucht, die eine endgültige Entscheidung treffen. XVIII. ABLAUF AN DEN KONTROLLSTELLEN 18.1 Allgemeine Bestimmungen Alle Kontrollen, d.h. Durchfahrts- und Zeitkontrollen, Start-, Ziel- und Stop-Kontrollen von Wertungsprüfungen sowie Sammelkontrollen oder Neutralisationszonen werden mit Hilfe der FIA-Standard-Kontrollschilder gekennzeichnet Der Beginn der Kontrollzone ist durch ein Hinweisschild auf gelbem Grund angezeigt. In einer Entfernung von mindestens 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen auf rotem Grund, gekennzeichnet. Über eine Länge von mindestens 5 m sowohl vor als auch hinter der Kontrollstelle wird der Weg auf beiden Seiten durch Barrieren geschützt, so dass der Kontrollvorgang ungehindert durchgeführt werden kann. Das Ende der Kontrollzone, rund 25 m weiter, wird durch ein Schild mit 3 Diagonalstreifen auf beigem Grund gekennzeichnet. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 20

21 Alle Kontrollzonen (d.h. sämtliche Zonen, die zwischen dem ersten gelben Schild und dem letzten beigen Schild mit 3 Diagonalstreifen liegen) gelten als Parc fermé (siehe Art ). Innerhalb der Kontrollzone dürfen keinerlei Reparaturen durchgeführt oder Unterstützung gegeben werden Die Dauer des Aufenthaltes in jeder Kontrollzone darf nicht länger dauern als für die Durchführung der Kontrolle erforderlich ist Die Einhaltung der Sollzeit liegt allein in der Verantwortung der Teams, die die offizielle Uhrzeit am Kontrolltisch einsehen können Die Sportwarte an den Kontrollen dürfen ihnen keine Auskunft über die Soll-Stempelzeit geben Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des 1. Wettbewerbsfahrzeugs geöffnet Vorbehaltlich einer gegenteiligen Entscheidung des Rallyeleiters stellen sie ihre Tätigkeit 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit - zuzüglich der Karenzzeit - des letzten Fahrzeugs ein Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten. Missachtung der Anweisung führt zu einer Meldung an die Sportkommissare Kennzeichnung der Kontrollstellen Die im Anhang I aufgeführten Schilder müssen verwendet werden Alle Kontrollen, d.h. Zeit- und Durchfahrtskontrollen, Start-, Ziel- und Stop-Kontrollen von Wertungsprüfungen werden durch Standard-Kontrollschilder gemäß Zeichnung im Anhang I gekennzeichnet Die Kennzeichnung der Kontrollstellen erfolgt mittels der drei nachfolgend beschriebenen Schilder (siehe Anhang I): Anmerkung: Falls erforderlich können die Zeichen auf einem gelben Hintergrund durch Hinzufügen einer gelben Flagge und die Zeichen auf rotem Hintergrund durch Hinzufügen einer roten Flagge deutlicher gekennzeichnet werden Zeitkontrolle Der Beginn der Kontrollzone wird durch das Zeichen Zeitkontrolle No. 1 auf einem Schild mit gelbem Hintergrund gekennzeichnet Die Kontrollstelle selbst wird durch das Zeichen Zeitkontrolle No. 1 auf einem Schild mit rotem Hintergrund und das Ende der Kontrollzone durch Zeichen Ende der Kontrollzone No. 5 (beiger Hintergrund) gekennzeichnet Durchfahrtskontrolle Die Zeichen werden in gleicher Art wie die Zeitkontrollen aufgestellt, für den Beginn der Kontrollzone und die Kontrollstelle selbst wird jedoch das Zeichen Durchfahrtskontrolle No. 2 und das Zeichen No. 5 für das Ende der Kontrollzone verwendet Wertungsprüfungen Der Start selbst wird durch das Zeichen WP-Start No. 3 auf rotem Hintergrund angezeigt Die Vorankündigung des Ziels wird durch das Zeichen Ziellinie No. 4 auf gelbem Hintergrund gekennzeichnet. Die Ziellinie, auf der die Zeitnahme erfolgt, wird durch das Zeichen Ziellinie No. 4 auf rotem Hintergrund gekennzeichnet Ein STOP Zeichen auf rotem Hintergrund wird in einem weiteren Abstand von ca. 100 bis 300 m aufgestellt Kontrollzone Alle Sportwarte an den Kontrollstellen müssen gekennzeichnet sein. An jeder Kontrolle muss den Kontrollstellenleiter eine besondere Weste tragen, so dass er sofort erkennbar ist Durchfahrtskontrollen Die verantwortlichen Sportwarte an diesen Kontrollen, die wie in Anhang I aufgeführt gekennzeichnet sind, bestätigen lediglich die Durchfahrt auf dem Kontrollheft durch Stempel und/oder Unterschrift ohne Zeiteintrag, sobald es vom Team übergeben wird Zeitkontrollen An diesen Kontrollen tragen die Sportwarte die Zeit in das Kontrollheft ein, zu der das Heft ausgehändigt wurde. Die Zeitnahme erfolgt auf die volle Minute Ankunft an Zeitkontrollen: Der Ablauf beginnt in dem Moment, in dem das Fahrzeug das Zeichen für den Kontrollzonen-Beginn passiert Es ist den Teams verboten, zwischen dem Beginn der Kontrollzone und dem Kontrollposten anzuhalten oder anormal langsam zu fahren Die eigentliche Zeitnahme und der Zeiteintrag in das Kontrollheft dürfen erst erfolgen, wenn sich beide Fahrer und das Fahrzeug innerhalb der Kontrollzone und in unmittelbarer Nähe des Kontrolltisches befinden. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 21

22 Die eingetragene Zeit entspricht dem genauen Zeitpunkt, zu dem eines der beiden Mitglieder des Teams dem verantwortlichen Sportwart das Kontrollheft aushändigt Dieser trägt dann, entweder von Hand oder durch den Drucker, die tatsächliche Zeit, zu der das Kontrollheft ausgehändigt wurde, in das Heft ein und nichts weiter Die Sollzeit ergibt sich aus der Addition der für den Abschnitt vorgegebenen Fahrzeit und der Startzeit des betreffenden Abschnittes; diese Zeiten werden in Minuten angegeben Das Team wird für zu frühes Eintreffen nicht bestraft, wenn es in der Minute der Sollzeit oder in der vorhergehenden Minute in die Kontrollzone einfährt Das Team wird für zu spätes Eintreffen nicht bestraft, wenn es das Kontrollheft an den verantwortlichen Sportwart innerhalb der Minute der Sollzeit aushändigt Beispiel: Es gilt als rechtzeitig gestempelt, wenn ein Team, das seine Kontrollkarte um stempeln lassen sollte, sie zwischen und stempeln lässt. Jegliche Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit wird wie folgt bestraft: a. für Verspätung: 10 Sekunden pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute, b. für zu frühe Ankunft: 1 Minute pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute Ein Team, das für zu frühe Ankunft bestraft wird, kann nach Ermessen des Rallyeleiters so lange angehalten werden, bis seine Idealzeit erreicht ist (Neutralisation) An den Zeitkontrollen am Ende einers Etappe Tages, einer Sektion, einer Sammelkontrolle oder am Ende der Veranstaltung kann der Veranstalter Vorzeit erlauben, ohne dass dies eine Bestrafung nach sich zieht. In diesem Fall muss diese Bestimmung allerdings in der Rallye-Ausschreibung oder in einem späteren Bulletin aufgeführt sein. Die im Kontrollheft eingetragene Zeit entspricht dann jedoch der Sollzeit und nicht der aktuellen Zeit Wenn festgestellt wird, dass ein Team die Regeln für den Ablauf an Zeitkontrollen nicht beachtet hat (insbesondere durch Einfahren in die Kontrollzone mehr als 1 Minute vor der Sollzeit) muss der Kontrollstellenleiter dies über den Rallyeleiter sofort schriftlich dem Kollegium der Sportkommissare melden, die eine angemessene Strafe aussprechen Startzeit an Zeitkontrollen: Wenn der nächste Abschnitt nicht mit einer Wertungsprüfung beginnt, so stellt die Eintragungszeit auf dem Kontrollheft sowohl die Ankunftszeit als auch die Startzeit für den folgenden Abschnitt dar Folgt dagegen auf eine Zeitkontrolle eine Startkontrolle für eine Wertungsprüfung, so wird wie folgt verfahren: a) Beide Kontrollen sind in einer Kontrollzone zusammengefasst (Art und Art ), deren Schilder folgendermaßen angeordnet sind: a1. Gelbes Hinweisschild mit Zifferblatt (Beginn der Kontrollzone), a2. Rotes Zeichen mit Zifferblatt (Standpunkt der ZK) im Abstand von rund 25 m. a3. Rotes Zeichen mit Flagge (Start zur WP) im Abstand von 50 bis 200 m, a4. Schließlich, 25 m danach, beiges Schild (3 Diagonalstreifen auf beigem Hintergrund). b) An der Zeitkontrolle am Ende eines Abschnittes trägt der verantwortliche Sportwart sowohl die Ankunftszeit als auch die vorläufige Startzeit für den folgenden Abschnitt in das Kontrollheft ein. Diese muss eine Zeitspanne von 3 Minuten berücksichtigen, um es dem Team zu ermöglichen, sich auf den Start vorzubereiten. Wenn zwei oder mehrere Teams an ein- und derselben Zeitkontrolle vor dem Start zu einer Wertungsprüfung in der gleichen Minuten ankommen, so entspricht ihre Startzeit zu der Wertungsprüfung der entsprechenden Reihenfolge bei Ankunft an der vorangegangenen Zeitkontrolle. Wenn die Ankunftszeiten an der vorhergehenden Zeitkontrolle gleich waren, dann werden die Ankunftszeiten an der vorletzten Zeitkontrolle zur Entscheidung herangezogen, und so weiter. c) Unmittelbar nach der Zeiteintragung an der ZK fährt das Team zum Start der Wertungsprüfung vor. Der Startzeitnehmer trägt die Startzeit für die folgende WP, die im Regelfall mit der vorläufigen Startzeit für den folgenden Abschnitt identisch ist, in das Kontrollheft ein. Dann startet er das Team gemäß dem in vorliegenden Bestimmungen vorgeschriebenen Verfahren (siehe Artikel 19.4 und 19.5). d) Sollte infolge eines Zwischenfalls ein Unterschied zwischen den beiden Eintragungen bestehen, so gilt die Startzeit zur WP, sofern die Sportkommissare nicht anders entscheiden Wertungsausschluss Die Teams sind unter Strafe des durch die Sportkommissare ausgesprochenen Wertungsausschlusses verpflichtet, alle Kontrollstellen jederzeit in der richtigen Reihenfolge und in Fahrtrichtung der Rallyestrecke anzufahren. Ein erneutes Einfahren in die Kontrollzone ist ebenfalls verboten Jede Verspätung von mehr als 15 Minuten gegenüber der Sollzeit zwischen zwei Zeitkontrollen oder eine Gesamtverspätung von mehr als 30 Minuten am Ende einer jeden Sektion und/oder Etappe Tages sowie eine Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 22

23 Gesamtverspätung von mehr als 60 Minuten für die gesamte Rallye führt zu einer Meldung an die Sportkommissare zum vom Rallyeleiter ausgesprochenen Wertungsverlust des betreffenden Bewerbers. Das Team darf jedoch unter den Bestimmungen für die jeweilige Regional-Meisterschaft der FIA restarten. Für die Berechnung der Verspätung, die auf die Karenzzeit angerechnet wird, wird jede Minute voll gezählt und nicht die Bestrafung für Verspätung (10 Sekunden pro Minute) Das Unterschreiten einer Sollzeit führt in keinem Fall zur Verringerung der Verspätungen, die für den Wertungsverlust zählen (Karenzzeit). Strafzeiten für zu frühes Eintreffen dürfen bei der Berechnung der Verspätungen, die den Wertungsverlust zur Folge haben, nicht berücksichtigt werden. Beispiele: * Abschnitt A: Start: Uhr Sollzeit: 1.00 Std. Ankunftszeit: Uhr Strafe für Verspätung: 10 x 10 Sek. = 1 Min. 40 Sek. Verspätung zu Lasten der Karenz: 10 Min. * Abschnitt B: Sollzeit: 1.30 Std. Ankunftszeit: Uhr Strafe für Vorzeit: 20 Min. Verspätung zu Lasten der Karenz: 10 Min. (unverändert) * Abschnitt C: Sollzeit: 2.00 Std. Ankunftszeit: Uhr Strafe für Verspätung: 10 x 10 Sek. = 1 Min. 40 Sek. Verspätung zu Lasten der Karenz: 10 Min. (zusätzl.) GESAMTSTRAFZEITEN ABSCHNITTE A + B + C: Gesamte Zeitstrafen (für Vorzeit und Verspätung): 1 Min.40 Sek Min. + 1 Min.40 Sek. = 23 Min.20 Sek. Gesamtverspätung zu Lasten der Karenz: = 20 Min Die Karenzzeit kann von den Sportkommissaren jederzeit auf Vorschlag des Rallyeleiters geändert werden. Die hiervon betroffenen Teams müssen über diese Entscheidung so schnell wie möglich informiert werden Der Wertungsverlust wegen Überschreitens der Karenzzeit kann nur durch die Sportkommissare am Ende einer Sektion oder am Ende einers Etappe Tages bekannt gegeben werden Sammelkontrollen Im Verlauf der Strecke können Sammelkontrollen eingerichtet sein. Ihre Eingangs- und Ausgangskontrollen entsprechen den allgemeinen Regeln für Kontrollstellen (siehe Art. 18.1, 18.2 und 18.3) Der Zweck dieser Sammelkontrollen ist es, die Abstände zwischen den Teams zu verringern, die durch Verspätungen und/oder Ausfälle entstanden sein können. Daher muss die Startzeit von der Sammelkontrolle und nicht die Dauer des Aufenthaltes berücksichtigt werden Beispiel: 120 Wagen sind am Start der Veranstaltung. Die erste Sammelkontrolle hat 4 Stunden. Startzeit von der Sammelkontrolle ist Uhr a Sollzeit für die Ankunft Fahrzeug Nr. 1 an der Sammelkontrolle: Uhr Sollzeit für die Ankunft Fahrzeug Nr. 120 an der Sammelkontrolle: Uhr b Tatsächliche Ankunftszeit des Fahrzeugs Nr. 1 an der Sammelkontrolle: Uhr. Tatsächliche Ankunftszeit des Fahrzeugs Nr. 120 an der Sammelkontrolle: Uhr (60 Fahrzeuge sind auf der Etappe während des Tages ausgefallen) c Startzeit des Teilnehmers Nr. 1: Uhr Startzeit des Teilnehmers Nr. 120: Uhr Die tatsächlichen Pausenlängen sind dann gewesen: - 3:16 Stunden für Fahrzeug Nr. 1-1:10 Stunden für Fahrzeug Nr Bei Ankunft an Sammelkontrollen müssen die Fahrer dem verantwortlichen Sportwart ihr Kontrollheft aushändigen. Die Fahrer erhalten dort Anweisungen über ihre Startzeit. Daraufhin fahren sie ihre Fahrzeuge sofort und direkt in den Parc fermé (XX.). Die Motoren müssen ausgeschaltet werden. Entweder bei Ein- oder Ausfahrt des Parc fermé erhalten sie ein neues Kontrollheft. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 23

24 Falls möglich sollte die Startreihenfolge nach der Sammelkontrolle aufgrund der vorläufigen Ergebnisse bis zur Ankunft an der Sammelkontrolle festgelegt werden. Andernfalls sollten die Fahrzeuge in der Reihenfolge starten, wie sie auch zum vorherigen Abschnitt gestartet sind. Keinesfalls darf das vorläufige Ergebnis für eine neue Startreihenfolge nur aufgrund der in den Wertungsprüfungen erzielten Fahrzeiten erstellt werden. Die Zeitstrafen an den Zeitkontrollen sowie alle anderen Zeitstrafen müssen ebenfalls mit in Betracht gezogen werden. XIX. WERTUNGSPRÜFUNGEN 19.1 Wertungsprüfungen sind Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Straßen. Die Zeitnahme für die Wertungsprüfungen und für Wettbewerbs-Abschnitte erfolgt auf die Sekunde, ausgenommen Läufe zur Rallye-Weltmeisterschaft, bei denen die Zeitnahme auf die Zehntel-Sekunde erfolgt. Für alle anderen Läufe ist jedoch ebenfalls die Zeitnahme auf die Zehntel-Sekunde erlaubt Während dieser Prüfungen müssen sämtliche Fahrzeuginsassen zulässige Schutzhelme tragen und die Sicherheitsgurte anlegen. Jeder Verstoß wird den Sportkommissaren gemeldet Es ist den Fahrern verboten, entgegen der Fahrtrichtung der Wertungsprüfung zu fahren. Jeder Verstoß führt zu einer Meldung an die Sportkommissare zum Wertungsverslust, ausgesprochen durch den Rallyeleiter Der Start zu einer Wertungsprüfung erfolgt stehend, das Fahrzeug muss an der Startlinie stehen. Jedes Fahrzeug, das innerhalb der 20 Sekunden nach Erteilen des Startsignals nicht starten kann, wird an einen sicheren Platz geschoben und mit Wertungsverlust belegt Starts an Wertungsprüfungen werden folgendermaßen durchgeführt: Sobald das Fahrzeug, mit dem Team an Bord, vor der Startkontrolle angehalten hat, trägt der Startzeitnehmer die für den Start des betreffenden Fahrzeugs vorgesehene Zeit in das Kontrollheft ein (Stunde und Minute). Danach gibt er das Dokument dem Team zurück und zählt laut: 30", 15", 10" und die letzten 5 Sekunden einzeln. Diese Verfahrensweise kann wahlweise durch ein elektronisches Count-down System ersetzt werden, das die Sekunden herunterzählt und für die Teams auf der Startlinie gut sichtbar ist. Dieses System kann elektronisch mit einer Start-Anzeigevorrichtung (Lichtschranke) verbunden sein, die jeden Fall aufzeichnet, in dem ein Fahrzeug die Startlinie vor dem korrekten Signal verlässt. Dieses System kann auch mit einem Startlicht- System synchronisiert werden, dessen Beschreibung und Bestimmungen in der Rallye-Ausschreibung der Rallye aufgeführt sein müssen Nach Ablauf der letzten 5 Sekunden wird das Startzeichen gegeben, worauf das Fahrzeug sofort starten muss Der Start zu einer Wertungsprüfung darf durch den Startzeitnehmer gegenüber der planmäßigen Startzeit nur im Falle höherer Gewalt verschoben werden Im Falle eines verspäteten Starts durch Verschulden des Teams, trägt der Kontrollstellenleiter eine neue Startzeit ein, wobei dann für jede Minute oder Bruchteile einer Minute eine Zeitstrafe von 1 Minute verhängt wird Fehlstarts, insbesondere die, die vor Erteilen des Startzeichens durch den Starter erfolgen, werden wie folgt bestraft: 1. Verstoß: 10 Sekunden 2. Verstoß: 1 Minute 3. Verstoß: 3 Minuten Weitere Verstöße: Nach Ermessen der Sportkommissare. Dies schließt jedoch nicht schwerere Strafen aus, die von den Sportkommissaren verhängt werden können, wenn sie dies für erforderlich halten Jedes Team, das den Start zu einer WP zu der ihm zugeteilten Zeit und Position verweigert, wird den Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 24

25 Sportkommissaren gemeldet, egal ob die Wertungsprüfung durchgeführt wurde oder nicht Bei Wertungsprüfungen ist das Ziel fliegend zu durchfahren, ein Anhalten zwischen dem gelben Hinweisschild und dem Stoppzeichen ist verboten und führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. Die Zeitnahme erfolgt an der Ziellinie mit Zeitdrucker und zusätzliche einer Stoppuhr. Am Ziel einer Wertungsprüfung müssen die Zeitnehmer in Höhe der Ziellinie, die durch ein Zeichen mit Zielflagge auf roten Hintergrund gekennzeichnet ist, positioniert sein Das Team muss dann an der durch das rote STOP-Schild gekennzeichneten STOP-Kontrolle anhalten, damit seine Zielzeit in das Kontrollheft eingetragen wird (Stunden, Minuten, Sekunden und Zehntel-Sekunden für die Weltmeisterschaft). Wenn die Zeitnehmer die genaue Zielzeit an den Kontrollposten nicht sofort übermitteln können, wird letzterer in dem Kontrollheft nur die Durchfahrt bestätigen. Die Zeit wird bei der nächsten Neutralisation oder Sammelkontrolle eingetragen Kann durch Verschulden des Teams eine Eintragung nicht vorgenommen werden, so werden folgende Strafen verhängt: am Start: Wertungsausschlussverlust, ausgesprochen durch den Rallyeleiter, am STOP: 5 Minuten Zeitstrafe Die von den Teams in jeder Wertungsprüfung gefahrenen Zeiten, die in Stunden, Minuten und Sekunden und Zehntel-Sekunden für die Rallye-Weltmeisterschaft ausgedrückt werden, werden zu den anderen Strafzeiten (an Zeitkontrollen, wegen technischer Probleme, usw.) addiert Service ist im Verlauf von Wertungsprüfungen verboten. Jeder Verstoß führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. Eine solche Entscheidung kann nur am Ende einer Sektion oder am Ende einers Etappe Tages veröffentlicht werden Die Startabstände bei den WPs müssen die gleichen sein, wie sie für den Start ders betreffenden Etappe Tages festgelegt wurden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung der FIA vor Beendigung einer Wertungsprüfung: Falls eine Wertungsprüfung aus irgendeinem Grund unterbrochen oder endgültig abgebrochen werden muss, können die Sportkommissare jedem betroffenen Team eine Zeit zuordnen, die sie als die fairste Zeit ansehen Jedoch darf kein Team, das ganz oder teilweise für den Abbruch der WP verantwortlich ist, Vorteile aus dieser Maßnahme ziehen. Ihm wird die Zeit angerechnet, die es wahrscheinlich gefahren haben würde, wenn diese langsamer ist als die den anderen Teams angerechnete Wertungszeit Schnelle Vorauswagen Der Veranstalter muss mindestens 2 schnelle Vorauswagen einplanen, die mit 00 und 0 gekennzeichnet werden. Diese Fahrzeuge müssen die komplette Strecke aller Wertungsprüfungen der Rallye fahren Sicherheitsplan Der Sicherheitsplan muss mit dem in Anhang III aufgeführten Plan übereinstimmen. SOS/OK-Schilder Sicherheit der Bewerber Jedes Road-Book muss in A4 Formal (gefalzt) als Rückseite ein rotes SOS Zeichen und auf der Rückseite ein grünes OK Zeichen enthalten Wenn bei einem Unfall eine unmittelbare ärztliche Hilfe erforderlich ist, muss wenn möglich den nachfolgenden Fahrzeugen und einem eventuell zur Hilfe kommenden Hubschrauber das rote SOS Schild gezeigt werden Jedes Team, dem das rote SOS Schild gezeigt wird oder das ein Fahrzeug mit einem schweren Unfall sieht, in dem sich noch beide Fahrer befinden, ohne dass das rote SOS -Schild gezeigt wird, muss sofort und ohne Ausnahme anhalten und Hilfe leisten. Alle nachfolgenden Fahrer müssen ebenfalls anhalten. Das zweite Fahrzeug an der Unfallstelle muss weiter bis zum nächsten Funkposten fahren. Nachfolgende Fahrzeuge müssen die Straße für die Rettungsfahrzeuge freimachen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 25

26 Jedes Team, das diese Vorschriften erfüllen kann, es aber unterlässt, wird den Sportkommissaren gemeldet, die eine Bestrafung gemäß Internationalem Sportgesetz aussprechen können Bei einem Unfall, der keine sofortige ärztliche Versorgung erfordert, muss ein Teammitglied den nachfolgenden Fahrzeugen sowie einen eventuell zur Hilfe kommenden Hubschrauber das grüne OK -Schild deutlich zeigen Wenn das Team das Fahrzeug verlässt, muss das OK -Schild für die anderen Bewerber gut sichtbar platziert werden Jedes Wettbewerbsfahrzeug muss ein rotes reflektierendes Warndreieck mit sich führen. Wenn das Fahrzeug auf einer Wertungsprüfung anhält, muss dieses Warndreieck von einem Teammitglied an gut sichtbarer Stelle in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem Wettbewerbsfahrzeug aufgestellt werden, um die nachfolgenden Fahrer zu warnen. Jeder Verstoß kann nach Ermessen der Sportkommissare bestraft werden Dieses Warndreieck muss auch aufgestellt werden, wenn sich das liegengebliebene Fahrzeug abseits der Strecke befindet Das Road-Book muss eine Seite über das Verfahren bei einem Unfall enthalten (siehe Anhang VII III, Punkt 3.4.2) Jedes ausgefallen Team muss den Veranstalter hierüber so schnell wie möglich informieren, Fälle höherer Gewalt ausgenommen. Jedes Team, das dieser Vorschrift nicht nachkommt, wird von den Sportkommissaren nach deren Ermessen bestraft. XX. PARC FERME 20.1 Allgemeines Während des Aufenthaltes im Parc fermé sind das Öffnen der Haube oder jegliche Reparaturarbeiten oder das Nachtanken strikt verboten. Die Fahrzeuge unterliegen den Parc fermé-bestimmungen: Vom Zeitpunkt der Einfahrt in einen Startbereich (falls vorgesehen), in eine Sammelkontrolle oder am Ende einers Etappe Tages bis sie eine von diesen verlassen (Art ) Vom Zeitpunkt der Einfahrt in eine Kontrollzone bis zum Verlassen derselben (Art ) Nach der Zieleinfahrt am Ende der Rallye bis zum Ablauf der Protestfrist (siehe XXIV) und Öffnung des Parc fermé nach Bestätigung durch die Sportkommissare Außer den Offiziellen der Rallye, die eine entsprechende Aufgabe ausüben, darf sich niemand im Parc fermé aufhalten Am Start der Rallye kann ein Startpark eingerichtet werden, in den die Fahrzeuge höchstens 4 Stunden vor dem Start eingebracht werden müssen Die Teams dürfen den Parc fermé 10 Minuten vor ihrer Startzeit betreten. Zum Verlassen eines Parc fermé vor dem Start, nach einer Sammelkontrolle oder nach Ende einers Etappe Tages (siehe Artikel ), dürfen die Teams den Parc fermé 10 Minuten vor ihrer Startzeit betreten. Wenn die Zeit für eine Sammelkontrolle unter 15 Minuten liegt, können die Teams im Parc fermé bleiben Nur den diensthabenden Offiziellen und/oder betreffenden Teammitgliedern ist es erlaubt, ein Wettbewerbsfahrzeug innerhalb des Parc fermé Startparks oder an der Ein- oder Ausfahrt eines Parc fermé beim Start, einer Zeitkontrolle, Sammelkontrolle oder EtappenTagesende zu schieben Reparaturen im Parc fermé Halten die Technischen Kommissare den technischen Zustand eines Fahrzeug für derart schlecht, dass die Sicherheit für den normalen Straßenverkehr beeinträchtigt ist, muss dieses Fahrzeug in Gegenwart eines Technischen Kommissars repariert werden Die für erforderliche Reparaturen benötigten Minuten werden als Verspätung gewertet, die pro Minute oder Bruchteil einer Minute mit 1 Minute bestraft wird. Es soll verhindert werden, dass das Team die durch die Reparatur verloren gegangene Zeit wieder aufholt. Es erhält deshalb nach der Reparatur eine neue Startzeit, sofern die Reparatur erst nach der ursprünglich vorgesehenen Startzeit abgeschlossen ist Ausnahmsweise darf ein Team unter Aufsicht eines zuständigen Sportwarts oder Technischen Kommissars während eines Aufenthaltes in einem Parc fermé, am Start, in einer Sammelkontrolle oder am Ende einers Etappe Tages eine neue Scheibe/neue Scheiben einbauen, wobei die Hilfe von bis zu drei Personen zulässig ist Falls es notwendig ist, Teile der Karosserie und/oder der Überrollvorrichtung zu bearbeiten, um die Scheibe zu ersetzen, so treten die Bestimmungen des Artikel in Kraft Diese Reparaturen müssen vor der Startzeit vollständig abgeschlossen sein; andernfalls erfolgt eine Bestrafung gemäß Artikel Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 26

27 Nach Abstellen des Fahrzeugs im Parc fermé müssen die Fahrer den Motor abstellen und den Parc fermé sofort verlassen; jegliches Betreten ist danach verboten Die Fahrer dürfen zu keinem Zeitpunkt während des Starts, des Ziel oder anderen förmlichen Teil der Veranstaltung keine wheelies durchführen Die Verwendung von Fahrzeug-Abdeckungen im Parc fermé ist verboten Bei Rallye-Weltmeisterschaftsläufen ist die Anwesenheit von Vertretern der Reifenhersteller, welche die in der Rallye-Weltmeisterschaft eingeschriebenen Hersteller beliefern, an der Stopp-Kontrolle der Wertungsprüfungen erlaubt. An dieser Stelle dürfen Sichtkontrollen durchgeführt und Daten in Zusammenhang mit den Firmen-Produkten gesammelt werden. XXI. ERGEBNISSE 21.1 Ermittlung der Ergebnisse Die Ergebnisse werden durch Addition der auf den Wertungsprüfungen gefahrenen Zeiten (Wettbewerbs-Abschnitte für Rallyes im afrikanischen Kontinent) sowie der Zeitstrafen, die auf der Strecke verhängt wurden, und aller anderen Zeitstrafen ermittelt Für jede Titel einer Meisterschaft, eines Cups oder einer Trophy werden bei jeder Rallye Punkte aufgrund des Gesamtergebnisses gemäß nachfolgender Tabelle vergeben: 1. Platz 10 Punkte 2. Platz 8 Punkte 3. Platz 6 Punkte 4. Platz 5 Punkte 5. Platz 4 Punkte 6. Platz 3 Punkte 7. Platz 2 Punkte 8. Platz 1 Punkte 21.3 Wenn eine oder mehrere der für diese Meisterschaft, Cup oder Trophy zählenden Rallyes aus welchem Grund auch immer nich vollständig gefahren werden, so werden die Punkte auf Grundlage des erstellten Ergebnisses wie folgt vergeben: Volle Punkte, wenn mehr als 50% der geplanten Strecken der Wertungsprüfungen gefahren wurden, halbe Punkte bei 25 bis 50% der Strecken und keine Punkte, wenn weniger als 25% gefahren wurden 21.4 Veröffentlichung der Ergebnisse Die zu veröffentlichenden Ergebnisse während der Rallye entsprechen den Bestimmungen des Artikels Inoffizielle Wertung: Wertungen, die von der Rallyeleitung im Verlauf einers Etappe Tages verteilt werden, - Inoffizielle Zwischenwertung: Wertung, die am Ende einers Etappe Tages veröffentlicht wird, - Vorläufige Endwertung: Wertung, die von der Rallyeleitung am Ende der Rallye veröffentlicht wird, - Offizielle Endwertung: Wertung, die von den Sportkommissaren bestätigt wurde Die Wertungen müssen die auf den Wertungsprüfungen erzielten Zeiten sowie alle in einer Zeit ausgedrückten Strafen einschließen. XXII. GLEICHSTAND BEI EINER MEISTERSCHAFT ODER BEI EINER MEISTERSCHAFTS-VERANSTALTUNG Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 27

28 22.1 Fahrer und Beifahrer Haben zwei Fahrer/Beifahrer exakt die gleiche Punktezahl in der Endwertung einer Meisterschaft erzielt, so wird folgendes Verfahren angewendet: Es zählt die größere Anzahl an ersten Plätzen, dann zweite Plätze, dann dritte Plätze, usw. im Gesamtklassement der Rallyes, aus denen sich ihre Gesamtpunktezahl errechnet Es zählt die größere Anzahl an besten Plätzen im Gesamtklassement aller Rallyes, an denen jeder der Fahrer und Beifahrer mit Punkte-Gleichstand teilgenommen haben. Hierbei zählt ein 7. Platz mehr als irgendeine Anzahl an 8. Plätzen, ein 8. Platz zählt mehr als irgendeine Anzahl an 9. Plätzen, usw Besteht noch immer Gleichstand, so entscheidet die Anzahl der in der ersten Wertungsprüfung jeder Meisterschaftsrallye, an der die betreffenden Fahrer und Beifahrer teilgenommen haben, erzielten Bestzeiten Besteht noch immer Gleichstand, entscheidet die FIA aufgrund irgendwelcher ihr angemessen erscheinenden Gesichtspunkte über den Sieger Fahrzeugmarken oder -hersteller Haben zwei Marken exakt die gleiche Punktezahl erzielt, so wird folgendes Verfahren angewendet: Es zählt die größere Anzahl an besten Plätzen bei den Rallyes, aus denen sich die Gesamtpunktezahl für jede Marke oder Hersteller errechnet, wobei für jede Marke oder Hersteller pro Rallye nur ein Platz in Betracht gezogen wird Es zählt die größere Anzahl an besten Plätzen im Gesamtklassement aller Rallyes, an denen die Marken oder Hersteller mit Punkte-Gleichstand teilgenommen haben, wobei für jede Marke oder Hersteller pro Rallye nur ein Platz in Betracht gezogen wird Es zählt die größere Anzahl an besten Plätzen im Gesamtklassement aller Rallyes, an denen die Marken oder Hersteller mit Punkte-Gleichstand teilgenommen haben; wenn eine Marke oder Hersteller mehr als einen Platz in einer Rallye erzielt hat, werden die Punkte für diese Plätze zusammengezählt Es zählt die Anzahl der 7. Plätze, 8. Plätze usw., wobei ein 7. Platz mehr zählt als irgendeine Anzahl an 8. Plätzen, ein 8. Platz mehr zählt als irgendeine Anzahl an 9. Plätzen, usw Besteht noch immer Gleichstand, entscheidet die FIA aufgrund irgendwelcher ihr angemessen erscheinenden Gesichtspunkte über den Sieger Gleichstand bei einer Meisterschafts-Veranstaltung Bei Gleichstand in einer Rallye wird der Bewerber zum Sieger erklärt, der in der ersten Wertungsprüfung die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2., 3., 4. usw. Wertungsprüfung zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen. Diese Regelung kann jederzeit während des Wettbewerbs angewendet werden. XXIII. PROTOKOLLE - SCHLUSSBERICHTE 23.1 Protokolle Über die Sitzungen der Sportkommissare im Verlauf einer Rallye werden Protokolle in einer der offiziellen FIA- Sprachen erstellt Schlussberichte Der Veranstalter kann am Ende der Veranstaltung einen Schlussbericht erstellen Abgabe der Protokolle und Schlussberichte Innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Rallye müssen die Protokolle und der eventuell erstellte Schlussbericht an die FIA geschickt werden. XXIV. PROTESTE UND BERUFUNGEN 24.1 Alle Proteste müssen gemäß Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes eingereicht werden (Art. 171 ff.). Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 28

29 24.2 Alle Proteste müssen in schriftlicher Form dem Rallyeleiter eingereicht werden mit gleichzeitiger Übergabe der Protestgebühr. Erweist sich der Protest als unbegründet, so wird der Betrag nicht zurückerstattet Wenn der Protest die Demontage und Montage verschiedener Teile des Fahrzeugs erfordert, muss der Protestführer einen von zwei zusätzlichen Kostenvorschüssen hinterlegen, die in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sind: Für einen Protest gegen ein klar bestimmtes Teil des Fahrzeugs (Motor, Getriebe, Lenkung, Bremssystem, elektrische Ausrüstung, Karosserie, usw.); 24.4 Die durch die Arbeit und den Fahrzeugtransport verursachten Kosten müssen vom Protestführer getragen werden, wenn sich der Protest als unbegründet erweist. Andernfalls müssen sie von dem Bewerber, gegen den der Protest gerichtet war, getragen werden Liegen die durch den Protest verursachten Kosten (Überprüfung, Transport etc.) höher als der eingezahlte Kostenvorschuss, so muss der Protestierende die Differenz entrichten, falls sich der Protest als nicht begründet erweist. Liegen die Kosten niedriger, wird die Differenz erstattet Gegen Entscheidungen der Sportkommissare können die Bewerber entsprechend den Vorschriften des Artikel 180ff. des ISG Berufung einlegen Alle erforderlichen Informationen über die Protest- und durch der FIA festgelegten Berufungsgebühren müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein Anwendung und Auslegung der Vorschriften In Zweifelsfällen über die Auslegung vorliegender Vorschriften, ist alleine die FIA entscheidungsberechtigt. XXV. FAIRE UND UNPARTEIISCHE BERICHTERSTATTUNG Der Veranstalter eines Wettbewerbs muss dafür sorgen, dass die mit der Ausübung der Übertragungsrechte berechtigte Person sicherstellt, dass jede Ausstrahlung fair und unparteiisch ist und dass die Ergebnisse der Veranstaltung nicht falsch dargestellt werden. XXVI. ENDGÜLTIGER TEXT 26.1 Der endgültige Text der vorliegenden Vorschriften ist die englische Version, sollte ein Zweifelsfall über die Auslegung der Bestimmungen entstehen Diese Vorschriften treten ab dem 1. Januar 2007 in Kraft. XXVII. JÄHRLICHE SIEGEREHRUNG 27.1 Jeder siegreiche Fahrer einer Regionalen Meisterschaft oder eines Regionalen Cups muss an der jährlichen Siegerehrung der FIA teilnehmen Jeder Beifahrer, der eine Regionale Meisterschaft oder einen Regionalen Cup gewonnen hat, muss an der jährlichen Siegerehrung der FIA teilnehmen Jede Abwesenheit führt zu einer Geldstrafe, die von der FIA festgelegt wird, Fälle höherer Gewalt ausgenommen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 29

30 A N H A N G I - KONTROLLSTELLENBESCHILDERUNG Art der Kontrollstelle KONTROLLSTELLENSCHILDER - KONTROLLZONE (Durchmesser der Schilder: etwa70 cm) GELBE SCHILDER ROTE SCHULDER Anhalten BEIGEs SCHILD Anfang der Ende der Kontroll- Kontrollzone zone Fahrtrichtung DURCH- FAHRTS- KONTROLLE 25 m 25 m DK ZEIT- KONTROLLE ZEITKON- TROLLE UND WP START 25 m 25 m ZK bei Ein-/Ausfahrt Serviceparks: 5 m 5 m ZK 25 m m 25 m ZK ENDE DER WP GELBER HINTERGRUND 100 m m 25 m ZIELLINIE STOPPKONTROLLE ANHALTEN VERBOTEN ANDERE FIA STANDARDSCHILDER (Durchmesser der Schilder: 55 cm minimum) BLAUER HINTERGRUND BLAUER HINSTERGRUND BLAUER HINTERGRUND FUNK- POSTEN 100 m VORKENN- FUNKPOSTEN ZEICHNUNG TANKZONER BEGINN DER ZONE ENDE DER ZONE KRANKEN- WAGEN REIFEN- MARKIERUNG VORKENN- ZEICHNUNG (rotes oder grünes Kreuz) BLAUER HINTERGRUND (roter Markierungsstift) RTW-POSTEN (rotes oder grünes Kreuz) ÜBERPRÜFUNG REIFEN- MARKIERUNG BLAUER HINTERGRUND (rote Lupe) Alle Entfernungsangaben sind Zirka-Angaben Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 30

31 A N H A N G I I - FAHRERVERBINDUNGSLEUTE Grundlegende Aufgabenstellung: Sie sollen die Teilnehmer informieren und ständig die verbindende Rolle zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter spielen. Mit dieser Aufgabe können nur Funktionäre betraut werden, die im Besitz einer vom entsprechenden ASN ausgestellten Lizenz sind, da eine gewisse Kenntnis der Allgemeinen Bestimmungen vorausgesetzt wird. Sie können an den Sitzungen der Sportkommissare teilnehmen, um über alle Entscheidungen auf dem laufenden zu sein. Die Teilnehmerverbindungsleute müssen von den Teilnehmern gut erkannt werden können. Deshalb sollen: 1. sie eine auffällige Kennzeichnung oder Weste tragen, 2. sie den Teilnehmern vorgestellt werden, falls eine Fahrerbesprechung stattfindet, 3. ihre Fotos in der Rallye-Ausschreibung oder in einem Bulletin veröffentlicht werden. Anwesenheit während der Veranstaltung: Bei Öffnung des Rallye-Büros sollen sie durch den Rallyesekretär einen Anwesenheitsplan veröffentlichen lassen, der an der Offiziellen Aushangtafel veröffentlicht wird und folgendes enthalten soll: - Anwesenheit bei der Abnahme, - im Rallyebüro, - am Start der Rallye, - an Sammelkontrollen, - am Parc fermé am Ende von Sektionen, - beim Parc fermé am Ziel (falls im Rahmen des Zeitplanes der Veranstaltung möglich). Aufgaben: - Auf alle Fragen genaue Auskünfte zu geben, - sämtliche Informationen oder erläuternde Präzisionen bzgl. der Rallye-Ausschreibung und dem Ablauf der Veranstaltung zu geben. Aufgaben als Verbindungsmann: Er soll es vermeiden, Anfragen an die Sportkommissare weiterzuleiten, die durch klare Erläuterungen zufriedenstellend aufgeklärt werden können (z.b. Klärung der Unklarheiten bzgl. Zeiten zusammen mit den Zeitnehmern) mit der Ausnahme von Protesten. Die Teilnehmerverbindungsleute sollten keine Auskunft geben oder Handlungen ausführen, die Proteste nach sich ziehen könnten. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 31

32 A N H A N G I I I - SICHERHEIT BEI INTERNATIONALEN RALLYES Die Anwendung der nachfolgenden Bestimmungen ist verpflichtend (müssen jedoch nicht in der Rallye- Ausschreibung veröffentlicht werden). Jeder Veranstalter wird ermuntert, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit einzuführen. Der Veranstalter wird weiterhin auf die Vorschriften des Anhang H zum Internationalen Sportgesetz hingewiesen, insbesondere auf die Bestimmungen des Artikels ALLGEMEINE SICHERHEIT 1.1 Sicherheitsplan Ein Sicherheitsplan muss erstellt werden und mindestens die nachfolgenden Punkte enthalten: Den Ort des Rallyezentrums (Rallyeleitung) Die Namen der verantwortlichen Personen: Rallyeleiter Stellvertretende Rallyeleiter Leitender Rallyearzt (mit FIA-Genehmigung für Rallye-Weltmeisterschaftsläufe gemäß Anhang H) Leiter der Streckensicherung Für Sicherheit zuständige Sicherheitsbeauftragte für jede Wertungsprüfung Adressen und Telefonnummern der verschiedenen Sicherheitsdienste in den Regionen, wo die Wertungsprüfungen stattfinden: Polizei Krankenhäuser (in Alarmbereitschaft) (3.5.2 GP Anhang III) Ärztlicher Rettungsdienst Feuerwehren Abschleppdienste Rotes Kreuz (oder ähnliche Einrichtung) Die komplette Streckenführung mit detaillierten Abschnitten Den Sicherheitsplan für jede Wertungsprüfung mit Aufführung: a) Die genaue Positionierung aller Streckenposten, Rettungsfahrzeuge und Funkposten, Rettungsausfahrten (3.5.1 GP Anhang III) auf einer detaillierten Karte. Alle für die Veranstaltung verwendeten GPS-Punkte müssen in Form von Grad, Minuten und Dezimalzahl angegeben werden, z.b b) Bereiche, die vom Veranstalter als für Zuschauer zugänglich bezeichnet werden, alle anderen Bereiche werden als für Zuschauer unzulässige Zonen angesehen. c) Getroffene Maßnahmen zur Sicherheit der Teams (siehe Mindestanforderungen gemäß Artikel 3 GP, Anhang III). d) Getroffene Maßnahmen zur Sicherheit der Offiziellen der Veranstaltung. e) Das Verfahren zur Verfolgung der Fahrzeuge. f) Zu treffende Maßnahmen, wenn ein Fahrzeug vermisst wird. g) Telefonnummern ( Anhang H zum ISG) h) Maßnahmen zur Sicherheit der Zuschauer ( Anhang H zum ISG) i) Kommunikationssysteme (allgemeines System + WP-System) ( GP Anhang III) j) Zeitplan Vorauswagen ( GP Anhang III) k) Nationale Bestimmungen in Bezug auf Verfahrensweisen bei einem Unfall, wenn anwendbar (9.2. Anhang H zum ISG) l) Informationen zu dem Rettungshubschrauber (9.3 Anhang H zum ISG) Der Sicherheitsplan muss im Besonderen die Probleme erfassen, die sich in jedem der nachfolgenden Bereiche ergeben könnten: a) Sicherheit der Zuschauer b) Sicherheit der teilnehmenden Teams c) Sicherheit der Offiziellen der Veranstaltung d) Sicherheit der Medienvertreter Für Rallyes, die zur Weltmeisterschaft zählen, muss der FIA ein Entwurf des Sicherheitsplanes bis spätestens 4 Monate vor dem Start eingereicht werden. In diesem Plan muss die komplette Streckenführung einschließlich der Abschnitte enthalten sein. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 32

33 1.2 Leiter der Streckensicherung In der Rallye-Ausschreibung wird ein Leiter der Streckensicherung benannt. Er ist Mitglied des Organisationskomitees und arbeitet bei der Erstellung des Sicherheitsplanes mit Während der Rallye steht er in ständigem Kontakt mit der Rallyeleitung, dem Leitenden Rallyearzt und den Starts der verschiedenen Wertungsprüfungen (per Telefon oder Funk) Er ist für die Anwendung und Ausführung des Sicherheitsplanes verantwortlich. 1.3 Sicherheitsbeauftragter für die Wertungsprüfung Für jede Wertungsprüfung gibt es einen Sicherheitsbeauftragten, der den Obmann der Streckensicherung unterstützt Der Sicherheitsbeauftragte für die Wertungsprüfung muss die Wertungsprüfung überprüfen und deren Übereinstimmung mit dem Sicherheitsplan vor Durchfahrt des 0-Fahrzeuges bestätigen. 1.4 Kontrolle Der Rallyeleiter ist letztendlich dafür verantwortlich, dass die Übereinstimmung mit dem Sicherheitsplan sichergestellt ist Bei FIA-Meisterschaftsläufen schenken die Beobachter allen Sicherheitsmaßnahmen besonderes Augenmerk. 2. SICHERHEIT FÜR ZUSCHAUER Ein Hauptpunkt des Sicherheitsplanes ist die Sicherheit der Öffentlichkeit einschließlich der Zuschauer. Die nachfolgenden, nicht vollzählig aufgeführten Maßnahmen, die die Bestimmungen des Anhang H zum Internationalen Sportgesetz ergänzen, sind für alle internationalen Rallyes verpflichtend, ausgenommen Punkt Lehrfilm (für alle Veranstaltungen empfohlen) In der Form eines Werbespots, Sekunden Länge Mit Kommentaren bekannter Fahrer, in der Sprache des Landes der Veranstaltung Es sollten keine Unfälle gezeigt werden Sollte mehrmals gesendet werden Empfehlungen für Wertungsprüfungen Die Anlage jeder Veranstaltung sollte das für das Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, spezifische Zuschauerverhalten berücksichtigen Die Wertungsprüfungen und ihr Zeitplan sollten so angelegt sein, dass zwischen den WPs möglichst wenig Zuschauerbewegung stattfindet Das Abfahren der Wertungsprüfungen wird als Sicherheitsfaktor gesehen Wenn eine Wertungsprüfung aus Sicherheitsgründen mit Verspätung beginnt oder ganz abgesagt wird, so wird dies im Beobachter-Bericht nicht bestraft (es sei denn, es liegen Probleme zugrunde, die der Veranstalter verursacht oder die er nicht angemessen vorhergesehen hat) Mit Lautsprechern ausgerüstete Fahrzeuge (Strecken-Informationsfahrzeuge) müssen jede Wertungsprüfung etwa 1 Stunde vor den schnellen Vorauswagen (0-Wagen) abfahren, um die Zuschauer zu warnen und sicherzustellen, dass Zuschauer gegebenenfalls aus Verbotszonen entfernt werden. Das Fahrzeug kann durch einen mit Lautsprechern ausgerüsteten Hubschrauber ersetzt werden. Es kann unter Umständen erforderlich sein, diesen Vorgang mehrmals zu wiederholen. 2.3 Überwachung der Zuschauer Der Veranstalter muss alle Anstrengungen unternehmen, den Zugang von Zuschauern auf deutlich gekennzeichnete Zonen zu beschränken, alle anderen Bereiche werden als nicht zugänglich für Zuschauer betrachtet. falls erforderlich in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sicherheitskräften Während der Öffnung der Wertungsprüfung für die Teams (zwischen dem 0-Wagen und dem letzten Fahrzeug) müssen die Zuschauer daran gehindert werden, auf den WP-Strecken zu laufen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 33

34 2.3.3 An allen Zugangspunkten müssen Sicherheitshinweise an die Zuschauer ausgegeben werden Während der Wertungsprüfung muss zur Zuschauersicherheit eine angemessene Zahl an Streckenposten oder örtliche Sicherheitskräfte (Polizei, Militärpersonal, usw.) anwesend sein. Die Streckenposten müssen für die ihnen aufgetragenen Aufgaben entsprechend geschult worden sein und eine eindeutig erkennbare Jacke tragen. 2.4 Nachtanken und Service Wenn Zuschauer in Bereichen zugelassen sind, in denen ein Nachtanken oder Service stattfindet, muss der Veranstalter sicherstellen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Zuschauer in einem geeigneten Abstand von eventuell gefährlichen Tätigkeiten zu halten. 2.5 Unfallmeldung Wenn ein Rallyeteilnehmer in einen Unfall verwickelt wird, bei dem ein Zuschauer verletzt wird, muss der betreffende Fahrer dies der nächsten Funkstation, die im Road-Book aufgeführt und an der Strecke gemäß nachfolgendem Artikel gekennzeichnet ist, mitteilen. Bei Nichtbefolgen dieser Vorschrift können die Sportkommissare gegen das entsprechende Team eine Strafe aussprechen, die bis zum Wertungsausschluss führen kann. In Zusammenhang mit den Verfahrensweisen bei Unfällen müssen außerdem die nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beachtet werden. (Diese Regel muss in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein). 2.6 Unfall-Untersuchungen Über jeden Unfall mit Todesfolge oder mit einer ernsthaften Verletzung muss der FIA-Rallyekommission ein Bericht mit Kopie an die Medizinische Kommission der FIA eingereicht werden. Dieser Bericht muss von einer Kommission erstellt werden, die aus dem ASN-nominierten Sportkommissar, dem ASN-nominierten Obmann der Technischen Kommissare, dem Obmann der Streckensicherung, dem Obmann der Ärzte und falls möglich einem Vertreter der Polizei oder einer entsprechenden Behörde besteht. Dieser Bericht sollte der FIA nicht später als 30 Tage nach Ende der Veranstaltung vorliegen, es sei denn dies ist durch gesetzliche oder andere Bestimmungen nicht möglich. 2.7 Schnelle Vorauswagen Jeder Veranstalter muss mindestens zwei schnelle Vorauswagen mit der Kennzeichnung 00 und 0 (0- Fahrzeuge) einsetzen An jedem dieser Vorauswagen müssen auf der Haube ein 36x50cm großes Schild sowie auf den beiden Vordertüren das Wort SAFETY oder den entsprechenden Ausdruck in der jeweiligen Landessprache angebracht sein. Jeder schnelle Vorauswagen muss mit Warnleuchten auf dem Dach sowie einer Sirene ausgerüstet sein. Der 0-Wagen muss mit einer Videokamera ausgestattet sein, um die Bedingungen auf jeder Wertungsprüfung während seiner Abfahrt aufzunehmen Die Fahrer und Beifahrer der schnellen Vorauswagen müssen eine gewissen Rallye-Erfahrung haben, mit allen relevanten Bestimmungen und dem Sicherheitsplan vertraut sein und in der Lage sein, dem Rallyeleiter vollständige Information und Berichte über die Bedingungen entlang der Strecke zu geben. Die schnellen Vorauswagen dürfen weder von einem FIA-gesetzten Fahrer der Priorität A noch von einem zuvor ausgefallenen Teilnehmer gefahren werden. Der Rallyeleiter sollte die Empfehlungen der 0-Fahrzeuge zur Kenntnis nehmen, um sicherzustellen, dass eine Wertungsprüfung abgesagt wird, wenn die Bedingungen zu gefährlich sind. Die 0-Fahrzeuge sollten auch die Zeitnahmegeräte und Uhren überprüfen und ihre Kontrollhefte vollständig ausfüllen lassen Etwa 45 Minuten bis 1 Stunde vor dem Start des ersten Fahrzeugs müssen mit Lautsprechern ausgerüstete Strecken-Info-Fahrzeuge die Strecken aller Wertungsprüfungen durchfahren, um die Zuschauer zu warnen und sicherzustellen, dass alle Zuschauer ggf. aus Gefahrenzonen entfernt werden. Dieses Fahrzeug kann durch einen mit Lautsprechern ausgerüsteten Hubschrauber ersetzt werden. Dieser Vorgang kann bei Bedarf mehrere Male wiederholt werden Jeder Veranstalter muss einen Schlusswagen einsetzen, der nach dem letzten Bewerber jede Wertungsprüfung durchfährt. An dem Schlusswagen muss ein Schild gemäß Beschreibung unter mit einer Zielflagge angebracht sein. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 34

35 2.7.6 Diese schnellen Vorauswagen müssen FIA-homolgierte Serienwagen sein. Fahrzeuge, die kurz vor der Homologation stehen oder Fahrzeuge ohne Homologation, die aber breit erhältlich sind, dürfen nach besonderer Genehmigung durch die FIA eingesetzt werden. 2.8 Sicherheit auf den Abschnitten Die Streckenführung sowie der Zeitplan müssen Verkehrsprobleme sowie die Durchfahrt bebauter Gebiete berücksichtigen. 2.9 Information An die Öffentlichkeit gerichtete Informationen werden über verschiedene Mittel erteilt: - Printmedien, Radio und Fernsehen, - Plakate, - Verteilung von Handzettel, - Abfahren der Strecken durch ein mit Lautsprechern ausgerüstetes Fahrzeug zur Information der Zuschauer (45 Minuten bis 1 Stunde vor dem Start des ersten Fahrzeugs). 3. SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN TEAMS Am Start einer jeden Wertungsprüfung: Gemäß Anhang H 9.3 und 9.5, wobei jedes Fahrzeug ungehinderte auf die Wertungsprüfung einfahren können muss: - 1 medizinisches Erst-Interventionsfahrzeug - 1 Arzt, geschult in Wiederbelebungsmaßnahmen - 1 Sanitäter - 2 4kg Feuerlöscher mit geschultem Bediener - Hydraulisches (oder entsprechendes) Gerät zur Befreigung von Fahrzeuginsassen, mit welchem auch Rohre der Überrollvorrichtung durchgeschnitten werden kann - angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung, An Zwischenpunkten auf der Strecke von langen Wertungsprüfungen (> 15 km): Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit des schnellsten Bewerbers (auf Basis der Rallye- Durchschnittsgeschwindigkeit aus dem vergangenen Jahr) von weniger als 75 km/h, sollte der Einsatz dieser Fahrzeuge überarbeitet und ihre Anzahl und/oder Positionierung falls erforderlich geändert werden, so dass die Interventionszeiten mit denen auf den schnellsten Wertungsprüfungen vergleichbar sind. Je nach dem entsprechenden Gelände, Witterungsbedingungen oder aufgrund besonderer Umstände kann diese Entfernung außerdem auf gemeinsamen Vorschlag des Leitenden Rallyearztes und des Leiter der Streckensicherung (dem FIA Medical Delegate und dem FIA-Sicherheitsbeauftragten bei WM-Läufen) bei Genehmigung des Sicherheitsplanes geändert werden. Diese Bestimmungen werden für alle Rallyes empfohlen An solchen Sicherheitspunkten müssen vorhanden sein: - 1 medizinisches Interventionsfahrzeug - 1 Arzt, geschult in Wiederbelebungsmaßnahmen oder möglicherweise ein in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulter Sanitäter - angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung, Am STOP jeder Wertungsprüfung: (Mindestens) 2 4kg Feuerlöscher Entweder a) im Servicepark oder an einem zentralen Punkt, der weniger als 15 km Wegestrecke von den entsprechenden Wertungsprüfungen entfernt ist, oder b) am Start der Wertungsprüfungen: 1 Rettungswagen gemäß Standard des entsprechenden Landes, der für Wiederbelebungsmaßnahmen ausgerüstet ist (siehe Anhang H 9.5). 1 Abschleppwagen. Angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung. Bei Positionierung in einem Servicepark müssen je zwei der vorgenannten Fahrzeuge vorhanden sein, so dass im Falle des Einsatzes von einem Fahrzeug das jeweils andere in Alarmbereitschaft bleibt. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 35

36 3.1.5 Für Rallyes der Weltmeisterschaft ein Rettungshubschrauber, sofern die Zeit für den Transport eines Verletzten zwischen dem entferntesten Punkt der Wertungsprüfung und dem Krankenhaus mehr als 1 Stunde und 30 Minuten beträgt (Anhang H 9.3) - empfohlen für alle anderen Rallyes Das Erst-Interventionsfahrzeug muss schnell in die Wertungsprüfung fahren können und mindestens wie folgt ausgerüstet sein: a) ein medizinisches Team gemäß Anhang H 9.3, b) die im Anhang H 9.3 aufgeführte medizinische Ausrüstung c) eine Grundausstattung, die der leitende Rallyearzt zusammen mit dem Obmann der Technischen Kommissare festlegt, d) 2 4kg Feuerlöscher mit einem geschulten Bediener, e) angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung, f) eine Warnsirene g) entsprechende Kennzeichnung. Anmerkung: Wo das Gelände es erforderlich macht, kann das Erst-Interventionsfahrzeug durch zwei Fahrzeuge ersetzt werden: 1 medizinisches Interventionsfahrzeug (a + b + e + g) 1 technisches Interventionsfahrzeug (b + c + d + e) 3.2 Vorbeugende Maßnahmen (Ausschilderung und Streckenkennzeichnungen) Auf die Wertungsprüfungen einmündende Straßen und Wege müssen abgesperrt sein. Dies muss folgendermaßen geschehen: (a) Haupt- oder Durchfahrtsstraßen oder jede andere Straße, aus der Verkehr erwartet werden kann, müssen gesperrt werden und von einem Streckenposten, Polizeibeamten oder einem anderen Behördenvertreter besetzt sein. (b) Kurze Straßen, die keine Durchgangsstraßen sind (z.b. zu Höfen), müssen abgesperrt werden, zum Beispiel mit Absperrband. An der Barriere oder dem Band muss ein Hinweis auf den Verlauf der Veranstaltung und auf die Gefahr beim Weitergehen angebracht sein Die schnellen Vorauswagen haben zu überprüfen, ob die entsprechende Absperrung vorhanden ist. Sie müssen die Rallyeleitung sofort über eventuell fehlende Absperrungen informieren, die dann vor Beginn der Wertungsprüfung angebracht werden müssen Entlang der Strecke sind Streckenposten positioniert, um - die Zuschauer aus Sperrzonen fernzuhalten mit der Hilfe von Schildern, Barrieren oder Seilen, Pfeifen und Lautsprechern, - soweit wie möglich die Teams vor eventuellen Hindernissen auf der Wertungsprüfung durch Zeigen der gelben Flagge zu warnen Wenn die Verwendung der gelben Flagge erforderlich ist, muss die folgende Verfahrensweise angewendet werden; Gelbe Flaggen müssen an jedem Funkposten entlang der WP vorhanden sein (Positionierung in Abständen von etwa 5 km) Die gelbe Flagge wird den Teams nur auf Anweisung des Rallyeleiters gezeigt. Sie dürfen nur von einem Streckenposten gezeigt werden, der eine klar erkennbare gelbe Weste mit dem Funksymbol trägt. Die Dauer des Zeigens der gelben Flagge wird festgehalten und den Sportkommissaren durch den Rallyeleiter mitgeteilt Ein Fahrer, dem die gelbe Flagge gezeigt wird, muss seine Geschwindigkeit sofort herabsetzen und den Anweisungen eines jeden Streckenpostens oder Fahrers eines Sicherheitsfahrzeugs folgen. An allen Funkposten vor dem Zwischenfall werden gelbe Flaggen gezeigt. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zu einer Bestrafung nach Ermessen der Sportkommissare Jedes Team, dem die gelbe Flagge gezeigt wurde, erhält für die Wertungsprüfung eine theoretische Zeit gemäß Vorschriften des Artikels An keinem Punkt auf der Wertungsprüfung darf eine andere als die gelbe Flagge gezeigt werden Für Super Specials kann eine abweichende Signalgebung erfolgen (z.b. Blinklichter). Entsprechende Einzelheiten müssen vollständig in der Rallye-Ausschreibung veröffentlicht sein. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 36

37 3.3 Überwachung Ein Funksystem (mit Posten im Abstand von ca. 5km) muss speziell für jede Wertungsprüfung aufgebaut werden, um die Fahrzeuge verfolgen zu können und den Ablauf der Rallye zu überwachen Jeder Funkposten muss im Road-Book aufgeführt sein und durch ein Schild mit einem Mindest-Durchmesser von 55cm mit dem Funksymbol gekennzeichnet werden. Die Funksymbolschilder müssen schwarz auf blauem Hintergrund sein Zusätzlich muss in einem Abstand von ca. 100m vor dem SOS Funkposten eine Vorkennzeichnung aufgestellt werden Jeder Krankenwagen innerhalb der Wertungsprüfung muss an einem Funkposten stehen. Ein zusätzliches Zeichen (grünes oder rotes Kreuz) sollte an einem solchen Punkt neben dem Funkpostenschild aufgestellt werden Die Verfolgung der Fahrzeuge muss entweder im Rallyezentrum (Rallyeleitung) oder durch den Sicherheitsbeauftragten für diese Wertungsprüfung durchgeführt werden. Eine entsprechendes Formular muss entweder an der Wertungsprüfung vom Sicherheitsbeauftragten für die Wertungsprüfung oder im Rallyezentrum geführt werden. Jeder Veranstalter muss das Verfahren zur Verfolgung der Fahrzeuge aufzeigen und im Sicherheitsplan aufführen. Er muss außerdem das zu verfolgende Verfahren im Falle eines vermissten Bewerbers auflisten. 3.4 Road-Book Jedes Road-Book muss als Rückseite in A4 Größe (gefaltet) ein rotes SOS -Zeichen und auf der Rückseite ein grünes OK -Zeichen enthalten. Bei einem Unfall ohne Verletzte, die eine unmittelbare ärztliche Hilfe erfordern würden, muss ein Teammitglied den drei nächstfolgenden Fahrzeugen und einem eventuell zur Hilfe kommenden Hubschrauber das OK Schild zeigen Jedes Road-Book muss eine separate Seite vor dem Zeit- und Streckenplan beinhalten, auf welcher das Verfahren bei einem Unfall beschrieben ist (Siehe auch Beispielseite) Alle Bewerber müssen ohne Ausnahme die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften, Artikel 19.19, Sicherheit der Bewerber, beachten Alle Bewerber müssen durch Ausgabe einer schriftlichen Information bei der Dokumentenabnahme an diese Vorschrift erinnert werden Jedes Team, das diese Vorschriften erfüllen kann, es aber unterlässt, kann von den Sportkommissaren in Übereinstimmung mit dem Internationalen Sportgesetz bestraft werden. Beispiel Verfahren bei einem Unfall und Sicherheitshinweise 1) Alle Bewerber müssen mit den Allgemeinen Vorschriften der FIA, Artikel Sicherheit der Bewerber, und mit dem Anhang III, Artikel Road-Book, vertraut sein. 2) Wenn ein rotes SOS -Schild gezeigt wird, ist es ZWINGEND VORGESCHRIEBEN, anzuhalten und dem um Hilfe bittenden Team zu helfen. Sie sind dafür verantwortlich, den Verletzten zu helfen und sicherzustellen, dass die Sicherheitsdienste so schnell wie möglich mobilisiert werden. 3) Das zuerst an der Unfallstelle ankommende Team muss anhalten und das nachfolgende Fahrzeug über alle Einzelheiten informieren. 4) Das nachfolgende Fahrzeug muss die folgenden Information zu dem NÄCHSTEN Funkposten mitnehmen, der auch an der Stopp-Kontrolle positioniert sein kann: - Startnummer des betroffenen Teams, - Sind Teammitglieder oder Zuschauer verletzt, wenn ja, wie viele, - Sind Teammitglieder oder Zuschauer innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs eingeklemmt, - Unfallort, d.h. das am nächsten gelegene Road-Book-Zeichen oder Kilometrierungspunkt, - jede weitere wichtige Information, z.b. Feuer, Wasser. 5) Die nachfolgenden Fahrzeuge müssen anhalten, wenn das rote SOS -Schild gezeigt wird, 6) Alle in der Wertungsprüfung anhaltende Fahrzeuge müssen ihr rotes Warndreieck mindestens 50 m vor dem liegengebliebenen Fahrzeug aufstellen, auch wenn dieses neben der Straße liegt. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 37

38 7) Der telefonische Notruf der Veranstaltung ist:... (vom Veranstalter zu ergänzen). 8) Bei Ausfall ist der Veranstalter wie folgt zu informieren: Telefonnummer... (vom Veranstalter zu ergänzen). 9) Alle ausgefallenen Bewerber müssen dem nächstgelegenen Streckenposten ihre Kontrollkarte so schnell wie möglich übergeben. Diese Seite muss in das Road-Book aufgenommen werden. 3.5 Rettung Für jede Wertungsprüfung müssen Rettungswege eingeplant werden. Sie müssen im Sicherheitsplan deutlich gekennzeichnet werden (durch Karte oder Diagramm) Die Notaufnahmen aller Krankenhäuser entlang der Strecke müssen in Alarmbereitschaft sein Die Veranstalter werden an den Artikel des Anhang H zum Internationalen Sportgesetz erinnert. Dort ist aufgeführt, dass für alle FIA-Meisterschaften, bei denen der Weg zwischen dem weitesten Punkt auf einer Wertungsprüfung und dem zuerst erreichbaren Krankenhaus länger als 1,5 Stunden dauert, ein Hubschrauber erforderlich ist. 4. SICHERHEIT DER OFFIZIELLEN 4.1 Obwohl die Haupt-Verantwortung der Veranstalter bei der Sicherheit der Zuschauer und der teilnehmenden Teams liegt, ist die Sicherheit der Offiziellen ebenfalls sehr wichtig. 4.2 Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass von den Offiziellen in Ausübung ihrer Pflichten nicht verlangt wird, sich an einem Gefahrenpunkt aufzuhalten. 4.3 Es obliegt der Verantwortung des Veranstalters sicherzustellen, dass die Offiziellen in dieser Hinsicht entsprechend geschult sind. 5. ANFORDERUNGEN FÜR RALLYE-WELTMEISTERSCHAFTSLÄUFE Obwohl dieser Teil sich insbesondere auf Veranstaltungen der Rallye-Weltmeisterschaft bezieht, ist die Anwendung der Bestimmungen für alle internationalen Rallyes empfohlen. 5.1 Jede Veranstaltung der FIA-Rallye-Weltmeisterschaft hat ihre eigene, besondere Charakteristik. Jeder Veranstalter muss Sicherheitsvorkehrungen gemäß dem Veranstaltungs-Gebiet und der Zuschauer-Charakteristik treffen. Der Veranstalter ist hierfür gegenüber der FIA-Generalversammlung und der FIA-Rallye- Weltmeisterschaftskommission verantwortlich. Die durchgeführten Vorkehrungen werden im Bericht des Beobachters besonders aufgeführt und die Rallye- Weltmeisterschaftskommission wird sie bei der Auswahl der Meisterschaftsveranstaltungen berücksichtigen. 5.2 Es obliegt der Verantwortung der Veranstalter, die Erziehung der Zuschauer und aller betroffenen Gruppen durch Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich des Sicherheits-Lehrfilms, voranzutreiben. 5.3 Ablauf der Wertungsprüfungen In jedem Fall ist der Rallyeleiter für den Ablauf der Wertungsprüfungen verantwortlich Der Rallyeleiter sollte jedoch die Empfehlungen des Sicherheitsbeauftragten der FIA (siehe Art ), der Beobachter und des Leiters der Streckensicherung sowie der Fahrer der schnellen Vorwagen (0- Fahrzeuge) in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass eine Wertungsprüfung abgesagt wird, sofern gefährliche Umstände vorhanden sind Die Veranstalter und der Rallyeleiter müssen für jede Wertungsprüfungen Vorkehrungen für eine Umleitung treffen, der zu folgen ist, wenn eine Prüfung wie vorstehend abgesagt wird Wenn der Rallyeleiter sich weigert, eine als gefährlich beurteilte Wertungsprüfung abzusagen, kann er vor die Rallye-Weltmeisterschaftskommission geladen werden, wo, zusammen mit dem permanenten Sicherheitsbeauftragten, der Videofilm aus irgendeinem Wettbewerbs- oder 0-Fahrzeug angesehen werden kann (siehe nachstehend). Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 38

39 5.3.5 Zusätzlich ist es erforderlich, dass das 0-Fahrzeug mit einer Videokamera ausgestattet ist, auf der die Bedingungen auf jeder Wertungsprüfung zum Zeitpunkt der Abfahrt des 0-Fahrzeugs festgehalten werden. Hinsichtlich der Videobilder, die von den teilnehmenden Bewerbern aufgenommen werden, bittet die Rallyekommission Rallye-Weltmeisterschaftskommission die ISC den Rechteinhaber, dem permanenten Sicherheitsbeauftragten der FIA am Ende jedern Etappe Tages eine Kopie aller Videobänder mit Aufnahmen, die aus dem ersten mit einer Kamera ausgestatteten Fahrzeug auf der Strecke gemacht wurden, zur Verfügung zu stellen Wenn die Rallye-Weltmeisterschaftskommission bestätigt, dass eine Wertungsprüfung unter gefährlichen Bedingungen durchgeführt wurde, wird der Generalversammlung ein Vorschlag unterbreitet, die betreffende Veranstaltung in der folgenden Rallye-Weltmeisterschaft nicht mehr zu berücksichtigen Die FIA hat für die Läufe zur Rallye-Weltmeisterschaft einen permanenten Sicherheitsbeauftragten benannt. Der Delegierte wird jede Wertungsprüfung entweder per Hubschrauber oder in einem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug zwischen dem 0- und dem 00-Fahrzeug besichtigen. Zwischen dem permanenten Sicherheitsbeauftragten der FIA und dem Rallyeleiter muss eine angemessene Verbindung bestehen. Dieses Verbindungssystem muss aus einem Erstsystem zusammen mit einem unabhängigen back-up-system bestehen. Der permanente Sicherheitsbeauftragte ist bevollmächtigt, Empfehlungen über die Durchführung einer Wertungsprüfung zu geben, wenn er die Sicherheit der Zuschauer entscheidend gefährdet sieht. Die endgültige Entscheidung über die Absage oder verspätete Durchführung einer Wertungsprüfung bleibt beim Rallyeleiter. Die Generalversammlung kann jedoch von einem Veranstalter, der die Empfehlungen des permanenten Sicherheitsbeauftragten nicht befolgt, eine Erklärung verlangen. 5.4 Die Rallyekommission sowie die Rallye-Weltmeisterschaftskommission werden sich mit weiteren Lösungen in Bezug auf Sicherheitsprobleme beschäftigen Eine Überwachung per Hubschrauber ist für Rallyes der Welt-Meisterschaft wünschenswert. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 39

40 A N H A N G I V - REIFENVORSCHRIFTEN 1. Rallye-Weltmeisterschaft Alle Reifen müssen formgeheizt sein den Bestimmungen des Anhang V zu den gültigen Rallye- Weltmeisterschaftsbestimmungen entsprechen. 2. Definition für formgeheizte Reifen 2.1 Definition der Kontrolloberfläche: Lauffläche mit einer Breite von 170mm (85mm auf jeder Seite von der Reifen-Mittellinie aus) und einem Umfang von 140mm. In diesem Bereich muss die mit mindestens 5,5mm tiefen, im Querschnitt mit einem maximalen Schrägungswinkel von 60 (Zeichnung 1) und 2mm breiten Rillen versehene Oberfläche mindestens 17% der Gesamt-Oberfläche ausmachen. Diese Lauffläche muss formgeheizt sein. LängexBreite Oberfläche 17% Anteil 9 170x ,5 161x x ,5 142x x ,5 124x Die Summe der Rillenbreite, die in dem oben beschriebenen Bereich in Längsrichtung laufen, muss mindestens 4mm betragen. 2.3 Die Summe der Rillenbreite, die in Querrichtung laufen, muss mindestens 16mm betragen. 2.4 Die Stollen-Verbindungsblöcke und Lamellen müssen als Teil der Lauffläche gesehen werden, sofern sie unter 2mm liegen. 2.5 Das Nachschneiden von homologierten Reifen per Hand ist erlaubt. 3. Reifenhomologation Mindestens zwei Wochen vor dem Start der Technischen Abnahme einer bestimmten Veranstaltung reicht der Reifenhersteller der FIA eine Zeichnung (oder Zeichnungen) des(der) Profilmuster, die bei dieser Veranstaltung verwendet werden sollen, ein, um eine entsprechende Homologation gemäß Punkt 2 zu erhalten. Eine einmal erteilte Homologation bleibt ohne Auslaufdatum gültig. Die FIA teilt für jedes Profilmuster ein Formular mit einer Berechnung aller verschiedenen Parameter gemäß Artikel 2.1 aus. Jeder Reifenhersteller reicht der FIA eine Zeichnung (Tabelle 1) des Profilmusters und die Maße der kleinsten Rille ein, in Übereinstimmung mit Punkt 2. Auf der Homologationszeichnung gibt der Hersteller die Felgengröße und die Maße an, damit die entsprechende Kontrolloberfläche bestimmt werden kann. Dieser Artikel bezieht sich lediglich auf Reifen mit einem Profilanteil von unter 25%. 4. Während der Veranstaltung 4.1 Punkt 2.1 wird am Start jeder Veranstaltung und jedes Mal, wenn der Bewerber einen Reifen durch einen neuen ersetzt, überprüft. 4.2 Zu jeder Zeit der Veranstaltung muss die Profiltiefe der Reifen am Fahrzeug mindestens 1,6mm über mindestens ¾ der Lauffläche betragen. Der Hersteller wird angewiesen, sichtbare Kontrollmarkierungen zur Verfügung zu stellen, um diese Abnutzung deutlich zu machen. 4.3 Die Ersatzreifen dürfen wiederverwendet werden, wenn die Mindesttiefe 1,6 mm beträgt, und nur dann. Außerdem müssen sie an Bord des Fahrzeugs verbleiben. Jedes am Fahrzeug oder bei einem Service innerhalb des Fahrzeugs angebrachte komplette Rad muss bis zum folgenden Servicepark oder der folgenden Servicezone, wo ein Reifenwechsel erlaubt ist, mitgeführt Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 40

41 werden. Ein komplettes Rad darf an keinem anderen Ort als in einem Servicepark oder in einer Servicezone, wo ein Reifenwechsel erlaubt ist, weder in das Fahrzeug eingeladen noch aus ihm entfernt werden. 5. Andere FIA-Meisterschaften Alle an einem FIA-Meisterschaftslauf teilnehmenden Fahrzeuge müssen formgeheizte Reifen (siehe Definition unter vorstehendem Punkt 2) verwenden. 6. Reifenkennzeichnung Die Kennzeichnung der Reifen ist verpflichtend für alle Bewerber, die an einem Lauf zu einer FIA- Meisterschafts oder zu einem FIA-Cup teilnehmen, die Afrikanische Meisterschaft der FIA und die Asien- Pazifik-Meisterschaft der FIA ausgenommen. Hinsichtlich der Reifenvorschriften müssen die folgenden Punkte beachtet werden: - Die Reifen werden während der gesamten Rallye gemäß FIA-Anweisungen gekennzeichnet. - Am Start jedern Etappe Tages werden die vier am Fahrzeug montierten Reifen sowie zwei erlaubte Ersatzreifen unter Verwendung einer besonderen Tinte in einer für alle Bewerber gleichen Farbe gekennzeichnet. - Am Start jedes Serviceparks oder jeder Servicezone wird der gleiche Vorgang unter Verwendung einer anderen Farbe durchgeführt. - Reifen, die auf den vorangegangenen Wertungsprüfungen nicht benutzt wurden oder die trotz vorheriger Benutzung dennoch mit den Bestimmungen übereinstimmen, können wieder gekennzeichnet werden. Bei der Ausfahrt aus den Tankzonen wird zu diesem ausschließlichen Zweck eine Reifenmarkierungszone eingerichtet, die bei Ein- und Ausfahrt durch die entsprechenden Reifenmarkierungsschilder gekennzeichnet wird. Ausschließlich zum Zweck der Hilfestellung bei den Reifenmarkierungen hat ein zusätzliches Mitglied je Team Zugang zu dieser Zone, jedoch nur für die Dauer der Arbeiten an dem jeweiligen Fahrzeug. Der Veranstalter muss diesen Vorgang bei Erstellung des Zeitplans berücksichtigen. Kontrolle Zu jeder Zeit während der Veranstaltung können Kontrollen der Reifen durchgeführt werden. Ein Reifen, der den Bestimmungen nicht entspricht, wird mit einem besonderen Stempel gekennzeichnet und darf nicht verwendet werden. Wenn ein Technischer Kommissar an der Zeitkontrolle vor dem Start zu einer Wertungsprüfung feststellt, dass ein am Fahrzeug montierter Reifen nicht den Bestimmungen hinsichtlich des Mindesttiefe (siehe Punkt 4.2 der Reifenvorschriften) entspricht, muss der Bewerber diesen vor seinem Start durch einen an Bord befindlichen Reifen ersetzen, sofern dieser den Bestimmungen entspricht. Der Kontrollstellenleiter erteilt dann dem Bewerber eine neue Startzeit für die betreffende Wertungsprüfung. Jeder Verstoß gegen die Reifenvorschriften wird den Sportkommissaren gemeldet und kann zu einer Bestrafung gemäß Artikel 152 und 153 des ISG durch die Sportkommissare führen. Allgemeine Rallye-Vorschriften der FIA (Deutsche Übersetzung - Stand: /ww), Seite 41

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