Handlungsleitfaden für die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes bei der Arbeiterwohlfahrt

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1 Handlungsleitfaden für die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes bei der Arbeiterwohlfahrt Vorwort Die Arbeiterwohlfahrt bietet seit 1963 interessierten jungen Frauen und Männern das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) an. Mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) wird seit dem 01. Juli 2011 ein weiterer Freiwilligendienst umgesetzt, der Männern und Frauen aller Generationen offen steht. In der Ausgestaltung des BFD knüpft die Arbeiterwohlfahrt an die bewährte FSJ-Tradition an. Gemäß ihrer Grundsätze ist es der AWO wichtig, den BFD als soziales Bildungs- und Orientierungsjahr interessierten Menschen unabhängig von Schulabschluss, sozialem Status, Alter und Herkunft zu ermöglichen. 1. Grundlagen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) 1.1. Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) Grundlage für die Durchführung eines Bundesfreiwilligendienstes ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG) in der Fassung vom 28. April 2011 (BGBl. I vom 02.Mai 2011 S. 687ff.). Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes nach 2 sind Personen, die 1. die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, 2. einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung, oder, sofern sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, vergleichbar einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche leisten, 3. sich aufgrund einer Vereinbarung nach 8 zur Leistung eines Bundesfreiwilligendienstes für eine Zeit von mindestens sechs Monaten und höchsten 24 Monaten verpflichtet haben, und 4. für den Dienst nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung 1

2 und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen erhalten dürfen. ( 2 (4) BFDG regelt des Weiteren die Angemessenheit des Taschengeldes). Das Rechtsverhältnis im Bundesfreiwilligendienst ist im Unterschied zum privatrechtlichen Vertragsverhältnis im FSJ ein öffentlich rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Bund und Freiwilliger/Freiwilligem. Das Gesetz benennt die weiteren Voraussetzungen für die Durchführung eines BFD: Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen und wird pädagogisch begleitet. Ziel der pädagogischen Begleitung ist, das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken sowie soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und Erfahrungen zu vermitteln. Die pädagogische Begleitung umfasst die Seminararbeit, die individuelle Betreuung durch die pädagogischen Fachkräfte des regionalen BFD-Trägers mit Unterstützung der Einsatzstelle sowie die fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst mindestens 25 Tage darunter ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung. Die Teilnahme an den Bildungstagen ist für Freiwillige unter 27 Jahren verpflichtend und gilt als Dienstzeit. Bei einer Dauer des Dienstes über zwölf Monate hinaus erhöht sich die Anzahl der Seminartage entsprechend um mindestens einen Tag pro Monat. Bei einem kürzeren Dienst verringert sich die Zahl der Seminartage jeden Monat um zwei Tage. Bundesfreiwillige über 27 Jahren nehmen Bildungsangebote in einem angemessenen Umfang wahr, in der Regel mindestens 12 Tage pro Jahr. Auch hier gelten die Bildungstage als Dienstzeit. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Seminare mit. Der BFD wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes geleistet. Die Bundesfreiwilligen leisten überwiegend praktische Hilfstätigkeiten. Der Einsatz ist arbeitsmarktneutral auszugestalten. Eine Einrichtung kann auf Antrag vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Einsatzstelle im BFD anerkannt werden, die Anerkennung als Einsatzstelle durch das BAFzA ist nicht gleichzusetzen mit dem Anspruch auf einen BFD-Platz. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem BFD-Träger und der Zentralstelle Der Antrag ist über den BFD-Träger der AWO und den AWO Bundesverband als Zentralstelle einzureichen. Die Ankerkennung erfolgt anhand der Anerkennungs- 2

3 richtlinien. Sie wird für bestimmte Plätze ausgesprochen und kann mit Auflagen verbunden werden Weitere rechtliche Grundlagen Alle AWO-Gliederungen sind auf Beschluss der Geschäftsführerkonferenz in der Durchführung des BFD der Zentralstelle beim AWO Bundesverband angeschlossen. Die Durchführung des BFD bei der AWO beruht auf dem Vertrag zur Übertragung von Aufgaben (ÜA-Vertrag) zwischen dem Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und dem AWO Bundesverband als Zentralstelle, auf der Verordnung des BMFSFJ über die Mindestanforderungen für eine Zentralstelle sowie auf AWO internen Beschlüssen. Die Zentralstelle beim AWO Bundesverband delegiert durch Rahmenverträge bestimmte ihr übertragene Aufgaben an die BFD-Träger der AWO (siehe Punkt 3.3.). Zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes bei der AWO, schließen sich Einsatzstellen einem regionalen AWO-BFD-Träger an. Gegebenenfalls schließen Träger und Einsatzstelle dazu eine vertragliche Vereinbarung. Die Vereinbarung legt fest, in welcher Weise Träger und Einsatzstellen zusammenarbeiten und die Ziele des Dienstes, insbesondere soziale Kompetenz- und Persönlichkeitsbildung der Freiwilligen gemeinsam verfolgen BFD und die Grundsätze der AWO Die Arbeiterwohlfahrt ist ein Wohlfahrtsverband besonderer Prägung. Gegründet wurde sie 1919 als Selbsthilfeorganisation der Arbeiterschaft, als Teil der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung. Daraus leiten sich ihre Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Toleranz, Solidarität und die allgemeinen Menschenrechte als Grundprinzipien einer humanen Gesellschaft ab. Die Arbeiterwohlfahrt leistet praktische Hilfen in allen Feldern sozialer Arbeit, ist nach ihrem Selbstverständnis aber zugleich eine gesellschaftspolitische Organisation, die dazu beiträgt, den Sozialstaat zu sichern und qualitativ weiterzuentwickeln. Ihre soziale Arbeit beschränkt sich nicht auf die Bekämpfung von individuellen Symptomen. Grundlegend für die Arbeiterwohlfahrt ist eine gesellschaftspolitische Sichtweise, die Einzelne und Familien nicht ausschließlich in ihrer privaten Existenz sieht, sondern in all ihren sozialen Verflechtungen und gesellschaftlichen Bedingungen. Die Arbeiterwohlfahrt ist Partner von Staat und Kommunen, vor allem aber Partner der Hilfesuchenden. 3

4 Zum Selbstverständnis der AWO gehört das bürgerschaftliche Engagement, das die Grundbedürfnisse nach Gerechtigkeit, sozialer Sicherheit und demokratischer Teilhabe in besonderer Weise trägt. Nur mit der Bereitschaft zu gemeinwohlorientiertem Handeln der Menschen können die Rechte derer, für die die AWO steht, gestärkt werden. Dabei muss sich die soziale Gesellschaft auf beides stützen - den Sozialstaat als Garant für soziale Rechte und auf das bürgerschaftliche Engagement als lebensnahes Gestaltungsprinzip im Gemeinwesen. Der BFD ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Männer und Frauen stellen ihre Zeit, ihre Motivation und ihre Ideen dem Gemeinwesen zur Verfügung. Für ihren weiteren Lebensweg können sie aus diesem Engagement persönliche Erfahrungen und Kompetenzen erwerben. Die Mitgestaltung der Einwanderungsgesellschaft ist für die Arbeiterwohlfahrt eine notwendige Aufgabe. Sie hat darum in der Bundeskonferenz im Jahr 2000 zu einer Selbstverpflichtung zur interkulturellen Öffnung aufgerufen, in der dazu aufgefordert wird, alle bestehenden und neuen Dienste und Einrichtungen interkulturell zu öffnen. Mit dieser Selbstverpflichtung ist der Prozess der interkulturellen Orientierung zentrales Qualitätsmerkmal der Angebote, Maßnahmen und Projekte der AWO. 2. Bildungsziele 2.1 Der Bundesfreiwilligendienst als soziales Bildungsjahr Die Arbeiterwohlfahrt versteht den BFD für Freiwillige jeden Alters als eine soziale Bildungs- und Orientierungszeit. Der Dienst bietet interessierten Menschen die Möglichkeit, durch aktive Mitarbeit soziale Berufsfelder kennen zu lernen und dabei soziale, praktische und gesellschaftspolitische Kompetenzen zu erwerben und einzusetzen. Diese Kompetenzen werden zum einen durch die Einbindung in konkrete Arbeitsprozesse unter fachlich qualifizierter Anleitung der Einsatzstellen vermittelt. Zum anderen fördert der Träger die Kompetenzentwicklung im BFD durch seine Bildungsangebote und die individuelle Begleitung der Freiwilligen. Die Angebote orientieren sich an den Interessen und Bedürfnissen der Freiwilligen und eröffnen ihnen vielfältige Partizipationsmöglichkeiten. Der BFD für Freiwillige unter 27 Jahren knüpft an die erfolgreiche FSJ-Tradition der AWO an. Beide Freiwilligendienste werden für diese Gruppe möglichst einheitlich ausgestaltet. Soweit möglich organisieren die Träger die Bildungs- und Begleitangebote für die jungen Freiwilligen im FSJ und BFD gemeinsam. 4

5 Für Menschen über 27 Jahren, die sich in sehr unterschiedlichen biographischen Situationen befinden, entwickeln die BFD-Träger der AWO möglichst passgenaue Bildungsangebote und setzen diese in Kooperation mit den Einsatzstellen um. Die Erwartungen, Motive und Interessen der Freiwilligen werden dabei berücksichtigt. Im Sinne des lebenslangen Lernens ermöglicht der BFD älteren Freiwilligen wichtige Bildungsprozesse und fördert ihre gesellschaftliche Teilhabe Teilnehmer/-innenorientierung Die Arbeiterwohlfahrt räumt allen Bewerberinnen und Bewerbern, unabhängig von Schulabschluss, sozialer Herkunft, Nationalität, Religion und biographischer Situation gleiche Chancen ein. Ein professionelles Bewerbungsverfahren, Einsatzstellenvielfalt und die Berücksichtigung der individuellen Motivation sollen dies gewährleisten. Im Zentrum eines Bundesfreiwilligendienstes steht der/die Freiwillige. Die Motive von Menschen, einen BFD zu leisten, sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Lebenssituation. In jedem Fall haben sie Einfluss auf einen erfolgreichen Dienst und finden deshalb Berücksichtigung im Umgang mit den Freiwilligen. Motivationen von jungen Menschen, einen BFD zu leisten, können sein: eine sinnvolle Tätigkeit im sozialen Bereich ausüben, sich für andere Menschen und gesellschaftspolitische Ziele engagieren, eigene Interessen klären z.b. hinsichtlich der Berufswahl, mehr Selbstständigkeit erlangen und sich vom Elternhaus ablösen, die Zeit nach dem Schulabschluss bis zum Einstieg in Ausbildung oder Studium überbrücken, theoretisch Erlerntes (Schule) mit praktischen Erfahrungen verknüpfen, berufspraktische Erfahrungen sammeln und sich berufsrelevante Kompetenzen aneignen, eigene Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern. Menschen über 27 Jahre wollen mit einem BFD möglicherweise: ein zeitlich begrenztes gesellschaftliches Engagement leisten, sich beruflich umorientieren und soziale Tätigkeitsfelder kennenlernen, durch freiwilliges Engagement den Wiedereinstieg in den Beruf z.b. nach der Familienphase schaffen, biografische Umbruchzeiten gestalten und etwas Neues wagen, sich auch als Rentnerinnen oder Rentner einen strukturierten arbeitsähnlichen Tagesablauf erhalten. 5

6 Die Motivation von Bewerberinnen und Bewerben ist im Einzelfall zu prüfen und es sollten keine falschen Erwartungen geweckt oder ausgenutzt werden. Grundsätzlich gilt: Der Bundesfreiwilligendienst ist primär ein Bildungs- und Orientierungsangebot und eine Form des freiwilligen Engagements. Er darf nicht zur Kompensation professioneller sozialer Arbeit, arbeitsmarktpolitischer Instrumente oder beruflicher Wiedereingliederungsmaßnahmen eingesetzt werden. 3. Rollen und Organisationsstruktur im BFD An der Organisation des BFD bei der AWO sind verschiedene Akteure beteiligt, die eng zusammen arbeiten und in ständigem Austausch stehen: das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), die Zentralstelle beim AWO Bundesverband, die regionalen BFD-Träger der AWO sowie die Einsatzstellen. Alle vier Ebenen sind an der Umsetzung und Weiterentwicklung verbindlicher Qualitätsstandards beteiligt Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Der BFD wird in bundeseigener Verwaltung ausgeführt. Mit der Durchführung ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beauftragt. Im Rahmen des BFD in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft übernimmt das BAFzA folgende Aufgaben: Anerkennung der Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst, Genehmigung/ Unterzeichnung der Vereinbarungen mit den Freiwilligen, Bestätigung von Änderungen, Kündigungen und Auflösungsverträgen, Ansprechpartner in Konfliktfällen (Freiwillige/Einsatzstellen) Datenbank BFD Kostenerstattung für die pädagogische Begleitung an die Zentralstelle, Kostenerstattung für Taschengeld/Sozialversicherungsbeiträge an die Einsatzstellen bzw. an die hierfür beauftragten BFD-Träger Klärung von Umsetzungsfragen im BFD und Beantwortung von Anfragen Organisation der fünftägigen Seminare zur politischen Bildung (an den Bildungszentren) Zuteilung der BFD-Kontingente an die Zentralstellen, Regional wird das BAFzA durch Berater/innen im BFD vertreten (stehen v.a. den Einsatzstellen der Zentralstelle BAFzA zur Verfügung) Abstimmung mit den BFD-Zentralstellen 6

7 3.2 Der AWO Bundesverband als Zentralstelle für den BFD Die Zentralstelle beim AWO Bundesverband trägt dafür Sorge, dass die ihr angeschlossenen Träger und Einsatzstellen ordnungsgemäß an der Durchführung des BFD mitwirken. Die Zentralstelle nimmt sowohl administrative als auch fachlich-pädagogische Aufgaben wahr. Sie kann den ihr angeschlossenen Trägern und Einsatzstellen Auflagen erteilen, insbesondere zur Gestaltung und Organisation der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. Die Zentralstelle und die BFD-Träger der AWO streben gemeinsam an, ein vielfältiges BFD- Angebot vorzuhalten und es qualitativ und quantitativ weiterzuentwickeln. Zentrales Abstimmungsgremium ist der Unterarbeitskreis Freiwilligendienste, in den jeder FSJ/BFD- Träger einen Vertreter entsendet. Der AWO Bundesverband nimmt als Zentralstelle im BFD folgende Aufgaben wahr: (Weiter-)Entwicklung der Programmgrundlage und des Handlungsleitfadens Der Handlungsleitfaden ist die verbindliche Grundlage für die Durchführung des BFD bei der AWO. Im Auftrag der Geschäftsführerkonferenz wird sie durch die Zentralstelle in Zusammenarbeit mit dem UAK Freiwilligendienste erstellt und weiterentwickelt. Information und Beratung der BFD-Träger Alle zentralen Informationen zur Durchführung des BFD werden vom Bundesverband für die Träger aufbereitet und gebündelt insbesondere Informationen aus dem BMFSFJ, dem BAFzA, der BAGFW, den regelmäßigen Zentralstellentreffen sowie den AWO internen Gremien. Außerdem berät der AWO Bundesverband die regionalen BFD-Träger in Fragen der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung des BFD. Formen für die Information und Beratung sind u.a. Rundmails, der Online- Sitzungsservice der AWO, Einzelinformationen, telefonische und persönliche Gespräche sowie Arbeitstagungen. Vernetzung und Austausch der BFD-Träger Der Bundesverband vernetzt die angeschlossenen BFD-Träger und bietet eine Plattform für den fachlichen Austausch: mindestens drei Mal jährlich tagt der Unterarbeitskreis Freiwilligendienste, darüber hinaus werden nach Bedarf thematische Arbeitsgruppen eingerichtet. Qualitätsentwicklung und Fortbildung Der AWO Bundesverband unterstützt die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im BFD bei der AWO. Schwerpunkt sind dabei die pädagogische Begleitung und die arbeitsmarktneutrale und bildungsfördernde Ausgestaltung des praktischen Einsatzes. Gemeinsam mit den Trägern werden Qualitätsstandards (weiter-)entwickelt und zur Beratung und Abstimmung in die zuständigen AWO-Gremien eingebracht. 7

8 Einmal jährlich organisiert der Bundesverband eine bundesweite Fachtagung der AWO-Freiwilligendienste. Für die pädagogischen Mitarbeiter/innen der Träger bietet der Bundesverband Fortbildungen an. Die Themen richten sich nach den Fortbildungsbedarfen der Träger und werden im UAK Freiwilligendienste abgestimmt. Gemeinsam mit den Trägern wird die jährliche Befragung der Freiwilligen (Evaluation) weiterentwickelt. Der Bundesverband stellt die Datenauswertung und Berichtslegung sicher. Außenvertretung und verbandsübergreifende Vernetzung Der AWO Bundesverband vertritt als BFD-Zentralstelle die politischen Interessen der Arbeiterwohlfahrt gegenüber dem BMFSFJ, dem BAFzA und innerhalb der BAGFW. Er vernetzt sich außerdem verbandsübergreifend mit anderen Zentralstellen und tauscht sich bundesweit zu pädagogischen, organisatorischen und politischen Fragestellungen im BFD aus. Darüber hinaus wird der Dialog mit anderen Akteuren der Jugend-, Bildungs- und Sozialpolitik sowie im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements gepflegt. Wichtige Entwicklungen für die Freiwilligendienste werden aufgenommen, gebündelt und in die eigene verbandliche Arbeit eingespeist. Öffentlichkeitsarbeit Der AWO Bundesverband unterstützt die BFD-Träger in ihrer Öffentlichkeitsarbeit u.a. durch die Bereitstellung und Pflege der Homepage auf der u.a. den Trägern verschiedene Materialien für die regionale Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden, und der freiwillich-facebookseite. Aufbau, Weiterentwicklung und Begleitung des Sprechersystems Der Bundesverband unterstützt die Träger beim Aufbau und in der Ausgestaltung eines Sprechersystems der AWO-Freiwilligen im BFD und FSJ. Er organisiert und begleitet die Sprechertreffen auf Bundesebene und unterstützt die Sprecherinnen und Sprecher bei bundesweiten Aktivitäten. Kontingentsteuerung Der Bundesverband bereitet die Entscheidung der Geschäftsführerkonferenz über die AWO-interne Kontingentverteilung vor. Gemeinsam mit den Trägern steuert und überwacht er das AWO-Kontingent an besetzbaren BFD-Plätzen. Prüfung und Weiterleitung von BFD-Vereinbarungen und Anträgen auf Einsatzstellenanerkennung Der Bundesverband erhält von den BFD-Trägern der AWO die Vereinbarungen mit den Freiwilligen sowie Anträge auf Einsatzstellenanerkennung im BFD und leitet diese nach einer Vorprüfung an das BAFzA weiter. 8

9 Prüfung und Weiterleitung der Kostenerstattung für die pädagogische Begleitung Der Bundesverband erhält vom BAFzA die Kostenerstattung für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen im BFD, prüft die Korrektheit und leitet die Mittel an die BFD-Träger der AWO weiter. Nachweisprüfung und Bestätigung über die Verwendung des Erstattungsbetrages zur Durchführung der pädagogischen Begleitung 3.3. Die regionalen BFD-Träger Die regionalen Träger gewährleisten die Durchführung des BFD auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Richtlinien des BMFSFJ, des Rahmenvertrages mit der Zentralstelle sowie dieses Handlungsleitfadens für den BFD bei der AWO. Im Interesse einer fachgerechten Begleitung und Beratung ist eine Regionalstelle mit mindestens einer hauptamtlichen Fachkraft zu besetzen. Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards nimmt einen zentralen Stellenwert im Aufgabenbereich der Regionalstellen bei den Trägern ein. Die Aufgaben des BFD-Trägers werden durch pädagogische Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen sichergestellt: pädagogischer Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss Berufserfahrung in der Jugendarbeit Organisations- und Planungskompetenz Die regionalen BFD-Träger der AWO übernehmen in der Umsetzung des BFD folgende Aufgaben: Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen Sicherstellung einer ausreichenden und fachgerechten pädagogischen Begleitung des BFD durch anerkannte Fachkräfte mit Erfahrungen in der Jugend- und Bildungsarbeit, Verantwortung für die Fortbildung der pädagogischen Mitarbeiter/-innen, Sicherung der finanziellen Bedingungen durch Kostendeckung für die pädagogische Begleitung (Seminare und Personalkosten) und die Sachkosten, Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt, des UAK Freiwilligendienste, der Geschäftsführerkonferenz auf der Landesebene, Akquise und Bereitstellung geeigneter Einsatzstellen: Sicherung der Einsatzstellenvielfalt als wichtiges Qualitätskriterium im BFD; Prüfen eines Angebotes von ausreichenden und geeigneten Tätigkeiten und Lernfeldern für Freiwillige, Förderung und Mitarbeit an der interkulturellen Öffnung im BFD der AWO, z. B. durch Akquise von Einsatzstellen im Migrationsbereich 9

10 Sicherstellung einer ausgewogenen Entwicklung von FSJ und BFD. Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen Mitwirkung an der Beratung und Vermittlung der Freiwilligen, Zuteilung des Kontingents an besetzbaren Plätzen an die Einsatzstellen sowie die Kontingentüberwachung, Regelmäßige Weitergabe von Informationen an die Verantwortlichen der Einsatzstellen, Beratung und Betreuung der Einsatzstellen (insbesondere der Praxisanleiter/innen), einschließlich der Moderation von Konflikten zwischen einem/einer Freiwilligen und der Einsatzstelle, Regelmäßiger Kontakt zu den Einsatzstellen telefonisch, schriftlich sowie durch Einrichtungsbesuche, Durchführung von mindestens einer jährlichen Veranstaltung mit den Praxisanleiterinnen und -anleitern, Vorprüfung von Vereinbarungen mit den Freiwilligen sowie Anerkennungsanträgen von Einsatzstellen und deren Weiterleitung an die Zentralstelle. Öffentlichkeitsarbeit Beratung von Bewerber/-innen und Übermittlung von Informationen über allgemeine Voraussetzungen und Bedingungen im BFD sowie Aufklärung über das Bewerbungsverfahren und die Einsatzmöglichkeiten, Information und Beratung von interessierten Einrichtungen zu den Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen im BFD, Datenpflege der Einsatzstellenbörsen auf und (Delegation an die Einsatzstellen möglich), Öffentlichkeits- und Gremienarbeit auf allen Ebenen als wichtiger Bestandteil der Bewerbung und Weiterentwicklung des BFD bei der AWO. Betreuung und Pädagogische Begleitung der Freiwilligen Erarbeitung und Weiterentwicklung einer Seminarkonzeption für den BFD auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (siehe Punkt 1.1 dieses Handlungsleitfadens) und der Qualitätsstandards nach Kapitel 6 des Leitfadens für die Freiwilligendienste der AWO Für Freiwillige unter 27 Jahren erfolgt die Seminarkonzeption in Übereinstimmung mit der des FSJ und unter Berücksichtigung des Seminars zur politischen Bildung. Für Freiwillige über 27 Jahren erfolgt eine Konzeption der Bildungsangebote orientiert an der Lebenssituation und den Bedürfnissen der Freiwilligen. Organisation und Durchführung der gesetzlich vorgeschrieben Seminare nach der vorgenannten Konzeption, 10

11 individuelle Betreuung der Freiwilligen durch die pädagogischen Fachkräfte des regionalen BFD-Trägers in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der Einsatzstelle (u.a. durch Einsatzstellenbesuche), Genehmigung oder Ablehnung von Nebentätigkeiten der Freiwilligen (ggf. Aufgabe der Einsatzstelle) 3.4. Die Einsatzstellen Die Einsatzstellen gewährleisten die Durchführung des BFD auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Anerkennungsrichtlinien des BAFzA, dieses Handlungsleitfadens für den BFD bei der AWO sowie ggf. geschlossener vertraglicher Vereinbarungen mit dem regionalen BFD-Träger der AWO. Die Einsatzstellen übernehmen in der Umsetzung des BFD folgende Aufgaben: Konzeption und Besetzung von Einsatzplätzen im BFD Vereinbarung geeigneter Tätigkeiten mit dem/der Freiwilligen entsprechend der Standards nach Kapitel 7 des Leitfadens für die Freiwilligendienste der AWO unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmarktneutralität, Vereinbarung eines Stundenumfangs bei Freiwilligen über 27 Jahren, Beschreibung der Arbeitsfelder und Tätigkeiten der/des Freiwilligen im Antrag zur Anerkennung als Einsatzstelle, Besetzung der BFD-Plätze entsprechend des vom BFD-Träger gewährten Kontingents Abschluss der Vereinbarung mit dem/der Freiwilligen inklusive der AWO-Anlage und Weiterleitung an den BFD-Träger Praxisanleitung und Betreuung der Freiwilligen Einarbeitung der Freiwilligen in den Tätigkeitsbereich, Benennung eines qualifizierten Praxisanleiters/einer qualifizierten Praxisanleiterin für jede/n Freiwillige/n als kontinuierliche Ansprechperson während des praktischen Einsatzes, Regelmäßige Feedbackgespräche mit dem/der Freiwilligen, angemessene Integration in das Team z. B. durch die Teilnahme an Besprechungen, Arbeitstagungen, Supervision usw., Bereitstellung von Arbeitsmaterialien und ggf. Dienstkleidung, Wahrnehmung der Dienstaufsicht, Genehmigung oder Ablehnung von Nebentätigkeiten der Freiwilligen (ggf. Aufgabe des BFD-Trägers) 11

12 Mitwirkung an der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen Freistellung der Freiwilligen zur Teilnahme an den Bildungsseminaren, Förderung des Kompetenzerwerbs der Freiwilligen im praktischen Einsatz, Ggf. Beteiligung an den Kosten der pädagogischen Begleitung in Form einer Umlage Wahrnehmung administrativer Aufgaben bzw. Delegation an den Träger Auszahlung von Taschengeld und Sozialversicherung sowie ggf. von Sachbezugswerten für Unterkunft und Verpflegung oder Delegation dieser Pflichten an den Träger gegen Zahlung einer Umlage, Ggf. Stellung von Unterkunft und/oder Verpflegung, Personalverwaltung z.b. Urlaubsanträge, Krankenscheine etc. Zusammenarbeit mit dem regionalen BFD-Träger Regelmäßiger Informationsaustausch mit dem BFD-Träger, insbesondere im Fall von Problemen oder Konflikten, Mitwirkung an der Erstellung von Zeugnis und BFD-Bescheinigung oder Delegation dieser Pflichten an den Träger gegen Zahlung einer Umlage Nach Möglichkeit Teilnahme an Veranstaltungen für Praxisanleiter/innen, die der BFD-Träger organisiert Dieser Handlungsleitfaden wurde unter Beteiligung des UAK Freiwilligendienste erarbeitet und abgestimmt. 12

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