GRUNDSCHULE MÖNCHSDEGGINGEN

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1 Achtung Schulfotograf! Am Mittwoch, kommt der Schulfotograf. Wer kein Foto möchte widerspricht bitte schriftlich bei der Klassleitung. GRUNDSCHULE MÖNCHSDEGGINGEN Albstraße Mönchsdeggingen Tel Fax An die Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler Liebe Eltern, im Schuljahr 2017/18 besuchen 144 Kinder die Grundschule Mönchsdeggingen. Möge allen das neue Schuljahr gut gelingen. Für 36 Schüler begann der so genannte Ernst des Lebens. Ihnen gilt unser ganz besonderer Willkommensgruß! Personelle Veränderungen Neu an unserer Schule: Schulleitung: Ständige Vertretung: Sonja Kirchner, Fachoberlehrerin Anita Schmid, Lehrerin Anja Wörle, Lehrerin Katja Ruf-Lettenmeier Annett Schäfer Klassenverteilung Klasse 1a: Liane Held Klasse 3a: Katrin Benning-Lill Klasse 1b: Susanne Christ Klasse 3b: Nicole Haala Klasse 2a: Birgit Hertle Klasse 4a: Renate Vill Klasse 2b: Katja Ruf-Lettenmeier Klasse 4b: Annett Schäfer Partnerklasse G3/4 aus Möttingen: Frau Lauter/ Frau Lubkoll Weitere Lehrkräfte: Brigitte Hurler Fachlehrerin WG/Kunst Petra Wiedemann Fachoberlehrerin WG/Kunst Sekretariat Frau Kilian: Öffnungszeiten: Mo: 7:30 12:45 Di: 7:30 10:45 Mi: 7:30 10:45 Do: 7:30 12:45 In der Anlage, die Sie bitte während des gesamten Schuljahres aufbewahren mögen, geben wir Ihnen wichtige Informationen, auf die Sie ggf. immer wieder zurückgreifen können. Bitte ergänzen Sie die fälligen Rückmeldungen sorgfältig und leiten diese umgehend über den Klassenlehrer an die Schule zurück. Die Busfahrpläne werden vom Unternehmen derzeit neu erstellt. Sie erhalten baldmöglichst ein überarbeitetes Exemplar. Des Weiteren wurden die Kosten für ein Mittagessen vom Anbieter erhöht. Ein Essensbon kostet nun 4 Euro. Die Schulmilch kostet ab sofort 5 Cent mehr. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Mit freundlichen Grüßen gez. Katja Ruf-Lettenmeier Rektorin

2 1. Änderungen von Schülerdaten/Datenpflege Bitte denken Sie daran uns über wichtige Änderungen bzgl. der Schülerdaten auch während des Schuljahres zu informieren. 2. Erkrankungen von Schülern (GrSO 30 (1,2)) (1) Ist eine Schülerin/ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes, vor Unterrichtsbeginn, zu verständigen. Das Telefon ist ab 7:30 Uhr besetzt, am Freitag sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Tel Fax Im Falle fernmündlicher Entschuldigungen ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. (2) Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen/schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz: Läuse, Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatits A und bakterielle Ruhr. Bitte gewissenhaft melden, es betrifft die Gesundheit aller! 3. Unentschuldigtes Fernbleiben von Schülern Die Schule ihrerseits ist gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern und Schülerinnen sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist, und sie darauf hinzuweisen, dass sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind. Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Häufiges unentschuldigtes Fehlen von Schülern muss von Seiten der Schule weiterverfolgt werden. 4. Beurlaubungen/Unterrichtsbefreiung (gilt auch für den offenen Ganztag) GrSO 30 (3) sagt: Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Dies gilt auch für Erholungs- und Kuraufenthalte. Bitte Schule rechtzeitig unterrichten (3 Tage vorab). Es liegt kein dringender Ausnahmefall vor, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Urlaub nur außerhalb der Zeit der Schulferien nehmen können, z.b. bei Betriebsurlaub. Anträge auf Beurlaubung sind beim Klassenlehrer bzw. bei der Schulleitung rechtzeitig schriftlich einzureichen. Planen Sie also bitte Ihre Urlaubsreise so, dass An- und Rückreise innerhalb der Ferien liegen! 5. Arzt-, Zahnarztbesuche (auch Zahnspangenregulierungen!) Sowohl an die Lehrkräfte als auch an die Schulleitung werden immer wieder Bitten um Unterrichtsbefreiung zum Arzt- bzw. Zahnarztbesuch herangetragen. Ich muss Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass solche Befreiungen nur in dringenden Fällen, d. h. bei akuten Beschwerden und Erkrankungen oder bei Untersuchungen, die morgens nüchtern vorgenommen werden müssen, möglich sind. Wir sind gehalten, alle anderen Gesuche um Befreiungen abzulehnen. Ärzte und Zahnärzte haben auch nachmittags Sprechstunden, die dann von den Kindern besucht werden können. Bitte haben Sie dafür Verständnis und denken Sie bei Terminabsprachen bei Ärzten und Zahnärzten an diese Vorschriften, die für alle Schulen Gültigkeit haben. 6. Sport-/Schwimmunterricht In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von Eltern, ob sie ihr Kind, das am Sport-/Schwimmunterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann, später zum Unterricht bringen könnten. Laut Schulordnung ist der Sport-/Schwimmunterricht verbindlich, sobald der Schüler am normalen Unterricht teilnehmen kann. Eine Befreiung ist daher von Seiten der Eltern nicht möglich. Wir bitten dies zu beachten. Absprachen mit der Klassenleitung sind erwünscht. Sollte ihr Kind am Unterricht nur passiv beiwohnen können, teilen Sie dies der Lehrkraft bitte schriftlich mit.

3 7. Sport-/Schwimmunterricht und Schmuck Kettchen, Ringe, Ohrringe und Piercings müssen in allen Sport-und Schwimmstunden aus Sicherheitsgründen abgenommen werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Kind an Tagen mit Sportund Schwimmunterricht keinen Schmuck trägt. Die Schule übernimmt in diesem Fall keine Haftung. 8. Elternbeschwerden Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Eltern mit Beschwerden unmittelbar an die Schulleitung oder andere Institutionen wenden und um Abhilfe bei bestimmten klassenbezogenen Situationen bitten, ohne vorher mit dem betreffenden Klassenlehrer bzw. Fachlehrer gesprochen zu haben. Die Schulleitung bittet dringend darum, Probleme und offenstehende Fragen zunächst in jedem Fall mit der jeweiligen Lehrperson zu besprechen; wenden Sie sich aber dann an die Schulleitung, wenn in einem Gespräch keine Lösung zu erzielen war. 9. Schulwegsicherheit Kinder, die mit dem Pkw gebracht bzw. abgeholt werden, sind besonders gefährdet, wenn sie die Almarinstraße überqueren müssen. Sie können das vermeiden, wenn Sie mit Ihrem Wagen so an den bergseitigen Gehsteig heranfahren, dass Ihr Kind beim Aus- und Einsteigen unmittelbar vom Auto auf den Gehsteig und umgekehrt gelangen kann. Bitte befahren Sie nicht Schulgelände oder Buswendeplatz, wenn Sie Ihr Kind abholen. Hier entstehen unnötige Gefahren! Erinnerung: Sollte Ihr Kind mit dem Roller zur Schule fahren, empfehlen wir dringend das Tragen eines Helmes. Rad fahren zur Schule sollte aus Sicherheitsgründen am besten erst nach bestandener Fahrradprüfung erfolgen. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg und nehmen Sie als Maßgabe den Überblick des Kindes bzgl. der Verkehrsgefahren. Wir bitten um angemessenes Verhalten der Buskinder im Bus, bedenken Sie auch hier die Sicherheit und instruieren Sie Ihr Kind diesbezüglich. 10. Gesetzliche Schülerunfallversicherung Ihr Kind ist bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich gegen Unfälle versichert. Diese Versicherung ist für Sie beitragsfrei. Falls ein Unfall eintritt, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten: Teilen Sie dem Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt! Er hat dann direkt mit dem Versicherungsträger abzurechnen. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule, damit diese die Unfallanzeige erstellt. 11. Inlineskates und Skateboards sind keine für den Schulweg geeigneten Fortbewegungsmittel. Außerdem ist die Benutzung dieser Sportgeräte auf dem Schulgelände nur unter Aufsicht erlaubt. Achten Sie bitte darauf, dass ihr Kind diese Sportgeräte nicht auf dem Schulweg benutzt. 12. Hitzefrei Im Laufe der Sommermonate kann es möglich sein, dass an Tagen mit hochsommerlichen Temperaturen Ihre Kinder hitzefrei erhalten. Die Entscheidung darüber liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Schulleiterin. Es ist möglich, dass die 6. Stunde des Vormittagsunterrichts und der Nachmittagsunterricht entfallen. Eine Benachrichtigung am Tage vorher ist natürlich in diesem Falle nicht möglich. 13. Handynutzungsverbot GrSO Art. 56 (5) Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. 14. Pfleglicher Umgang mit Schulbüchern Entliehene Bücher dürfen nicht beschrieben werden, müssen pfleglich (Schutzumschlag) behandelt werden und am Ende des Schuljahres wieder abgegeben werden. Bei Beschädigung oder Verlust müssen die Eltern Ersatz leisten. Dies gilt ebenso für nur befristet ausgegebene Bücher.

4 15. Schullaufbahnberatung Im Laufe des Schuljahres finden im Rahmen der Übertrittsberatung, beginnend bereits in der 3. Jahrgangsstufe, mehrere Informationsabende statt. Hierzu erhalten sie jeweils eine gesonderte Einladung. 16. Beratung Die Beratung von Schülern und deren Eltern in den verschiedensten Anliegen gehört zu den vordringlichen Aufgaben jeder Schule. Sie erfolgt über Informationsabende in der Schule, in Klassenelternversammlungen, im Einzelgespräch mit Lehrern, dem Schulleiter und dem Beratungslehrer. Die Klasslehrer sowie jeder einzelne Fachlehrer erteilen vorwiegend Auskünfte über den Leistungsstand und das Leistungsvermögen, das Verhalten im Unterricht oder im Klassenverband. Die zuständige Beratungslehrerin für unsere Schule, Frau Strauß, kann mit Ihnen besondere Anliegen erörtern oder geeignete beratende Dienste empfehlen. Sie hilft, wenn Sie unschlüssig über die weitere Schullaufbahn ihres Kindes sind, wenn Verhaltensauffälligkeiten auftreten oder wenn Lernund Leistungsstörungen bzw. ein gravierender Leistungsabfall in mehreren Fächern offenbar werden. Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt! Der Schulpsychologe im Grundschulbereich bietet seine Hilfe bei der Schulaufnahme, bei Fragen der Schullaufbahn, bei besonderen Lernschwierigkeiten und bei der Betreuung schwieriger Schüler an. Für unsere Schule ist Herr Stapf zuständig. Außerschulische Beratungsdienste, stehen ebenso zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage. 17. Schulfruchtprogramm Jeweils am Freitag werden die Grundschüler im Rahmen des EU-Fruchtprogramms mit kostenlosem Obst und Gemüse versorgt. An diesem Tag kommt kein Bäcker! Wir danken bereits jetzt allen, die das Obst für die Kinder aufbereiten und herrichten. 18. Bildungs- u. Teilhabeleistungen für einkommensschwache Familien gem. 28 SGB II Seit dem Jahr 2011 hat der Gesetzgeber für Familien, die SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, die o.g. Bildungs- und Teilhabeleistungen eingeführt. Es handelt sich hierbei unter anderem um die Übernahme von Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen, angemessene Lernförderung und insbesondere von Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahren. Informationen hierzu erhalten Sie im Landratsamt Donau-Ries. 19. Videoüberwachung Die Sicherheit unserer Schüler liegt uns sehr am Herzen. Am unteren Eingang zum Schulhaus wurde deshalb eine Videokamera installiert. So können wir überprüfen, wer sich dort aufhält. 20. Offener Ganztag Die Grundschule Mönchsdeggingen und der Schulverband Mönchsdeggingen bietet im Rahmen der Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von Montag bis Donnerstag ein Offenes Ganztagsangebot an. Die Betreuung im offenen Ganztag beginnt nach Unterrichtsschluss und endet um 13:00 Uhr für die Kurzgruppe, um 16:30 Uhr für die Ganztagsgruppe und ist kostenfrei. Eine Abmeldung von der OGTS oder eine Reduzierung der gemeldeten Tage ist nicht möglich. Eine Unterrichtsbefreiung erteilt nur die Schulleitung. Leistungen: Hausaufgabenbetreuung (kein Nachhilfeunterricht), verschiedene Freizeitangebote und Mittagessen (kostenpflichtig) nicht für Kinder der Kurzzeitgruppe. Ausgeschlossen sind dabei die Ferien. Informationen und Unterlagen dazu erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder über die Homepage. Kosten für Mittagessen 2 Tage 3 Tage 4 Tage (Der Betrag ist ein Pauschalbetrag, bei Krankheit oder Fehltagen wird nichts zurückerstattet.) 34,50 51,50 69,00 Es werden grundsätzlich die Beiträge für 11 Monate eingezogen, ohne Berücksichtigung von Ferien!

5 Ferienordnung für das Schuljahr 2017/2018 Erster Ferientag Letzter Ferientag Allerheiligenferien Sa So Buß- und Bettag Mi Weihnachtsferien Sa Fr Faschingsferien Sa So Osterferien Sa So Pfingstferien Sa So Sommerferien 2018 Sa Mo Termine: Mi Schulfotograf Di Elternsprechtag Di Weihnachtsfeier Mo Percussionprojekt Fr Leistungsbericht 4. Klasse Fr Zwischenzeugnis Mi Elternsprechtag Mi Übertrittszeugnis Fr Jahreszeugnis Anlagen: 1. Lehrersprechstunden 2. Elternbeirat und Klassenelternsprecher 3. Schulberatung 4. Hausordnung 5. Entschuldigungsformular 6. Abfrage Unterrichtsausfall / Krankheiten

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