Erste verpflichtende Informationsveranstaltung

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1 Herzlich Willkommen

2 Erste verpflichtende Informationsveranstaltung 1. Bildungsziele der gymnasialen Oberstufe 2. Organisation in der gymnasialen Oberstufe 3. Dauer der gymnasialen Oberstufe 4. Wochenstunden und Kursbelegung 5. Einführungsphase 6. Qualifikationsphase 7. Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer 8. Weitere Berechtigungen

3 1. Bildungsziele der gymnasialen Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I fort, vertieft und erweitert sie; schließt mit der Abiturprüfung ab und vermittelt die allgemeine Hochschulreife. besteht aus der Einführungsphase und der Qualifikationsphase. Der Pflichtunterricht umfasst insgesamt 102 Wochenstunden.

4 2. Organisation in der gymnasialen Oberstufe Beratungslehrer: zwei Beratungslehrer pro Jahrgang Frau Mylenbusch, Herr Hoffmann beraten SuS bzgl. der grundsätzlichen Schullaufbahn und in besonderen Fällen (Defiziten, Wiederholung etc.) beraten Eltern, auch volljähriger SuS überprüfen regelmäßig die Schullaufbahn dokumentieren die Schullaufbahn

5 2. Organisation in der gymnasialen Oberstufe Entschuldigung Fehlen aus spontanen Gründen (z.b. Erkrankung). Beurlaubung längerfristig absehbares Fehlen (z.b. Arzttermin). Längerfristiges absehbares Fehlen kann nicht entschuldigt werden!

6 2. Organisation in der gymnasialen Oberstufe Entschuldigungen In begründeten Fällen werden die SuS morgens telefonisch im Sekretariat gemeldet. Jeder SuS führt ein Entschuldigungsheft, in das eine begründete Entschuldigung und die betroffenen Stunden eingetragen werden. Das Entschuldigungsheft wird in der nächsten Unterrichtsstunde dem Kurslehrer vorgelegt, der die Entschuldigung abzeichnet. Die Kurslehrer bewerten unentschuldigte Stunden mit ungenügend und geben zu vorgegebenen Zeiten die un-/entschuldigten Fehlstunden ins Schulverwaltungsprogramm ein. In begründeten Fällen kann eine Attestpflicht verhangen werden.

7 2. Organisation in der gymnasialen Oberstufe Beurlaubung Anträge zur Beurlaubung werden im Entschuldigungsheft rechtzeitig und formlos bei den Beratungslehrern gestellt. Anträge auf Beurlaubung von drei und mehr Tagen gehen über die Schulleitung. Die Beurlaubung unmittelbar im Anschluss an Ferien muss von der Schulleitung genehmigt werden.

8 2. Organisation in der gymnasialen Oberstufe Fehlzeiten Die Entlassung eines nicht mehr schulpflichtigen Schülers kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat. Das Schulverhältnis endet, wenn der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt. Für schulpflichtige SuS sind andere Maßnahmen zu ergreifen, z.b. pädagogische Maßnahmen, Bußgeld, Ordnungsmaßnahmen (bis hin zur Entlassung von der Schule).

9 2. Organisation in der gymnasialen Oberstufe Finanzielles Toilettengeld 15 (drittes Kind frei) Serviceleistungen 25 Schulbücher Eigenanteil 71 (für die gesamte Oberstufe)

10 3. Dauer der gymnasialen Oberstufe Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel drei, wenigstens zwei und höchstens vier Jahre. Wer innerhalb der Vierjahresfrist nicht mehr die Zulassung zur Abiturprüfung erlangen kann, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen. Vorversetzung (Überspringen der EF) ist möglich, wenn der Schüler in der bisherigen Klasse nicht mehr angemessen gefördert werden kann. Während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe können SuS für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden. Ausländische Leistungsnachweise finden in der Abiturqualifikation keine Berücksichtigung.

11 4. Wochenstunden und Kursbelegung In der EF wird der Unterricht in Grundkursen, in Q1 und Q2 in Grundund Leistungskursen erteilt. Grundkurse werden mit drei, Grundkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse werden in einem Pflicht- und in einem Wahlbereich angeboten. Ein Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Kurses besteht nicht. Gesamtpflichtstundenzahl: 102 Stunden In EF, Q1 und Q2 durchschnittlich 34 Stunden

12 4. Wochenstunden und Kursbelegung Die Kursbelegung erfolgt mit Hilfe des Laufbahn- und Planungstool Oberstufe (LuPO) Homepage Oberstufe LuPO ausdrucken Computerraum 217, Uhr , Dienstag, , Mittwoch, Externe , Donnerstag

13 5. Einführungsphase Kursangebot: Aufgabenfeld I: Deutsch, Englisch, Spanisch (fortgeführt), Spanisch (neueinsetzend), Französisch (nur in EF), Kunst, Musik Aufgabenfeld II: Mathematik, Chemie, Biologie, Ernährungslehre Aufgabenfeld III: Geschichte, Pädagogik, Sozialwissenschaften Sonstige Fächer: Sport, Religion/ Philosophie, Vertiefungskurse

14 5. Einführungsphase Pflichtbelegung in der gymnasialen Oberstufe Deutsch bis Ende Q2 (Jg.13) Kunst & Musik bis Ende Q1 (Jg.12), Ersatz durch Literatur in Q möglich, wenn angeboten Zwei Fremdsprachen: Eine Fremdsprache bis Ende Q2 (Jg.13), Zweite Fremdsprache mindestens vier aufeinanderfolgende Schuljahre Eine Gesellschaftswissenschaft bis Ende Q2 (Jg.13) Geschichte bis Ende Q1 (Jg.12)

15 5. Einführungsphase Sozialwissenschaften in Q2 (Jg.13), falls nicht in EF (Jg.11) und Q1 (Jg.12) Mathematik bis Ende Q2 (Jg.13) Eine Naturwissenschaft bis Ende Q2 (Jg.13) Zweite Naturwissenschaft bis Ende Q2 (Jg.13), wenn nicht Spanisch (neu) Sport bis Ende Q2 (Jg.13) Religion bis Ende Q1 (Jg.12)

16 5. Einführungsphase Schwerpunkte Fremdsprachlicher Schwerpunkt Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Der Schwerpunkt ergibt sich aus der Wahl des 9. Pflichtkurses: zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft.

17 5. Einführungsphase Folgekursprinzip In der Qualifikationsphase dürfen nur solche Kurse belegt werden, die bereits in der Einführungsphase belegt wurden. Ausnahme: instrumental- bzw. vokalpraktische Kurse und Literaturkurs.

18 5. Einführungsphase Schriftlichkeit Deutsch Mathematik alle Fremdsprachen eine Gesellschaftswissenschaft eine Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie) Die Klausurfächer in den Gesellschafts- und Naturwissenschaften können zum Halbjahr umgewählt werden.

19 5. Einführungsphase Hausaufgaben In der gymnasialen Oberstufe werden grundsätzlich Hausaufgaben aufgegeben. Anders als in der Sekundarstufe I dürfen in der gymnasialen Oberstufe Hausaufgaben benotet werden.

20 5. Einführungsphase Vertiefungsfächer Vertiefungsunterricht dient der Intensivierung der individuellen Förderung von Kompetenzen insbesondere in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Unterricht erfolgt voraussichtlich im Klassenverband. Der Vertiefungsunterricht im ersten Halbjahr der EF dient einer Angleichung der (vermutlich) unterschiedlichen Leistungslevel der unterschiedlichen Schulen der Sekundarstufe I. Der Vertiefungsunterricht im zweiten Halbjahr bereitet auf die Leistungskurse ab Q1 vor.

21 5. Einführungsphase Noten Schriftliche Fächer: 50% Klausuren + 50% sonstige Mitarbeit Mündliche Fächer 100% sonstige Mitarbeit Sonstige Mitarbeit: mdl. Mitarbeit im Unterricht, Protokolle, Referate, Ausarbeitung von Materialien, praktische Arbeiten im künstlerischen Bereich, Versuchsanordnungen und Versuchsdurchführungen in den Naturwissenschaften, Hausaufgaben etc.

22 5. Einführungsphase Blaue Briefe/ Monita Die Schule informiert die Eltern gemäß 50 Abs. 4 SchulG in der Regel zehn Wochen vor der Zeugnisausgabe, wenn die Versetzung durch bis zu diesem Zeitpunkt erkennbare Leistungsschwächen gefährdet ist.

23 5. Einführungsphase Versetzungsbedingungen Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Fächern Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in D, M und fortgeführte Fremdsprache müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.

24 5. Einführungsphase Nachprüfung SuS die nicht versetzt worden sind, können zu Beginn des folgenden Schuljahres eine Nachprüfung ablegen. Nachprüfung nur, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe für die Versetzung genügt. Bei Wiederholung ist eine Nachprüfung nicht möglich. In mündlichen Fächern erfolgt eine mündliche, in Klausurfächern eine mündliche und schriftliche Nachprüfung. Bei mindestens ausreichender Nachprüfung erfolgt die Versetzung, ansonsten Wiederholung.

25 6. Qualifikationsphase Kursbelegung/ Schwerpunkte Schülerwochenstundenzahl durchschnittlich 34 Stunden. In Q beginnt die Differenzierung in Grund- und Leistungskurse. Die entsprechende Festlegung erfolgt im letzten Quartal der EF durch die SuS. In Q: 2 Leistungskurse und mindestens 7 Grundkurse. 1. LK: FS (aus SI), Mathe, NW oder D

26 6. Qualifikationsphase Schriftlichkeit alle Abiturfächer Deutsch, Mathematik eine Fremdsprache, auf jeden Fall die neu einsetzende Fremdsprachenschwerpunkt: eine weitere Fremdsprache Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt: eine Naturwissenschaft In Q2.2 nur noch Abiturfach

27 6. Qualifikationsphase Notenpunkte Notenpunkte ersetzen in der Qualifikationsphase die 6stufige Notenskala: 15: 1+ 9: 3+ 3: 5+ 14: 1 8: 3 2: 5 13: 1-7: 3-1: 5-12: 2+ 6: 4+ 0: 6 11: 2 5: 4 10: 2-4: 4-

28 6. Qualifikationsphase Wiederholung/ Rücktritt Eine freiwillige Wiederholung ist an eine konkrete Gefährdung der Schullaufbahn gebunden; nur zwecks Verbesserung der Noten nicht statthaft. Rücktritt und freiwillige Wiederholung erfolgen stets auf Antrag. Höchstverweildauer in Oberstufe: 4 Jahre

29 6. Qualifikationsphase Projektkurse werden zwei Halbjahre lang mit drei Stunden belegt; werden von der Schule angeboten; können optional belegt werden; bieten die Möglichkeit sowohl zu projektorientiertem als auch zu fachübergreifendem Arbeiten; müssen an ein Referenzfach angebunden werden.

30 6. Qualifikationsphase Besondere Lernleistungen Die besondere Lernleistung umfasst ein individuelles Arbeitsvorhaben, das einem schulischen Referenzfach zugeordnet werden kann und vom Umfang her der Leistung eines Kurses über zwei Halbjahre entspricht. Zur Bewertung muss eine schriftliche Ausarbeitung und ein i.d.r. 30- minütiges Kolloquium geleistet werden. Die besondere Lernleistung kann als fakultative fünfte Komponente in die Abiturprüfung eingebracht werden.

31 7. Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer Abiturfächer: 2 aus 3 (D, M, FS) und 3 in 4 (alle drei Aufgabenfelder müssen im Abitur vertreten sein, Aufgabenfeld I nur Deutsch oder Fremdsprache) jeweils 2 Fächer aus 2 Aufgabenfeldern erfüllen die Vorgaben nicht. Abiturfächer müssen ab EF durchgehend belegt worden sein: Bei Wechsel von Religion und Philosophie kann das Fach nicht mehr Abiturfach werden. Sportunfähigkeit in einem ganzen Halbjahr schließt Sport vom Abitur aus. Sport und Religion/Philosophie können Abiturfach werden, nicht gleichzeitig. aber

32 7. Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer Mathematik muss Abiturfach werden, wenn Kunst, oder Musik, oder Sport, oder zwei Gesellschaftswissenschaften, oder zwei Fremdsprachen ins Abitur genommen werden soll/en.

33 8. Weitere Berechtigungen Schulischer Teil der Fachhochschulreife SuS, die am Ende der Q1 die Schule verlassen, können unter bestimmten Voraussetzungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Für die vollständige Fachhochschulreife ist zusätzlich ein einjähriges, gelenktes Praktikum notwendig. Dieses Praktikum wird nicht mehr von der Gesamtschule Troisdorf- Sieglar betreut. Bei Unklarheiten hilft die Bezirksregierung weiter.

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35 Vielen Dank für Ihre und eure Aufmerksamkeit!

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