Eingangsstempel. Ich beantrage, die Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung zuzusichern.

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1 Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II - Umzug in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Burgenlandkreis Dienststelle Tag der Antragstellung Team Eingangsstempel Nummer der Bedarfsgemeinschaft Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers, ggf. Geburtsname Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers Ich beantrage, die Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung zuzusichern. Datum des Umzuges: Nur auszufüllen, wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat Leben Sie noch im Haushalt der Eltern? Ja Nein Gründe für den Umzug: JC BLK_Antrag Zusicherung Übernahme KdU für neue Wohnung bei Zuzug in den BLK _ Seite 1 von 6

2 Unabhängig vom Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Zusicherung der Übernahme der Mietkaution in Form eines Darlehens, gemäß 22 Abs. 6 SGB II, zu stellen. Soweit Sie diese Leistungen begehren, füllen Sie bitte das Formular Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution vollständig aus und reichen diese/-s beim Jobcenter BLK ein. Die Formulare erhalten Sie im Jobcenter vor Ort oder unter Die Hinweise zum Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II (Seite 4 bis 6) habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Datum Unterschrift des Antragstellers JC BLK_Antrag Zusicherung Übernahme KdU für neue Wohnung bei Zuzug in den BLK_ Seite 2 von 6

3 Anlage zum Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II (vom zukünftigen Vermieter auszufüllen) genaue Anschrift des Mietobjektes: Gesamtwohnfläche des Hauses: Wohnfläche der Wohnung: Heizungsart: (z. B. Heizöl, Erdgas, Fernwärme, Nachtstrom/Strom, Kohle, Holz) Kaltmiete: Betriebskosten: Heizkosten: Wie erfolgt die Warmwasseraufbereitung? zentral dezentral Höhe Mietkaution bzw. Genossenschaftsanteile: Ratenzahlung nach 551 Abs. 2 BGB möglich? Ratenzahlung über 551 Abs. 2 BGB hinaus möglich? Wenn ja, Anzahl der Raten Ja Nein Ja Nein Raten Datum Unterschrift des Vermieters JC BLK_Antrag Zusicherung Übernahme KdU für neue Wohnung bei Zuzug in den BLK_ Seite 3 von 6

4 Hinweise zum Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II - Umzug in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Burgenlandkreis Nach 22 Abs. 4 des Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) soll die leistungsberechtigte Person vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft die Zusicherung des für die neue Unterkunft zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Zur Prüfung der Zusicherungsfähigkeit hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige vor Abschluss eines Mietvertrages mindestens ein Mietangebot vorzulegen. Zieht die Bedarfsgemeinschaft ohne die erforderliche Zusicherung in eine neue Unterkunft, ist das Jobcenter Burgenlandkreis ab dem Zeitpunkt des Umzuges nur zur Übernahme der maximal angemessenen Unterkunftskosten verpflichtet. Erforderlichkeit eines Umzuges bei Unter-25-Jährigen Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn das Jobcenter Burgenlandkreis dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Gemäß 20 Abs. 5 SGB II erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 % des Regelbedarfs und haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten auch nicht in angemessener Höhe. Damit die Zusicherung erteilt werden kann, hat der Unter-25-Jährige vor Abschluss eines Mietvertrages mindestens ein Mietangebot vorzulegen und die Gründe für den beabsichtigten Umzug ausführlich dazulegen. Angemessenheit Nach der Verwaltungsrichtlinie zur Feststellung der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß 22 SGB II im Burgenlandkreis in der derzeit gültigen Fassung gelten folgende Bemessungskriterien: a) Wohnungsgröße Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, Wohnungsgröße max. m² Anzahl der Personen in der Haushaltsgemeinschaft, Wohnungsgröße max. m² JC BLK_Antrag Zusicherung Übernahme KdU für neue Wohnung bei Zuzug in den BLK_ Seite 4 von 6

5 b) Wohnungsmarkttyp Wohnungsmarkttyp I II III IV V Gemeinden VG An der Finne, Stadt Teuchern, VG Unstruttal, VG Wethautal VG Droyßiger-Zeitzer-Forst, VG Elsteraue, Stadt Lützen Stadt Hohenmölsen Stadt Naumburg, Stadt Weißenfels Stadt Zeitz c) Maximale Bruttokaltmiete (Grundmiete + Nebenkosten) Anzahl der Personen in der BG angemessene Wohnfläche 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers. jede weitere bis 50 m² bis 60 m² bis 75 m² bis 85 m² bis 95 m² + 10 m² Wohnungsmarkttyp Preis in Euro I 272,00 319,80 387,75 433,50 453,15 47,70 II 267,00 327,00 400,50 447,95 484,50 51,00 III 282,00 333,00 408,00 438,60 500,65 52,70 IV 302,00 357,00 428,25 473,45 501,60 52,80 V 280,50 335,40 398,25 465,80 470,25 49,50 JC BLK_Antrag Zusicherung Übernahme KdU für neue Wohnung bei Zuzug in den BLK_ Seite 5 von 6

6 Fernwärme Erdgas Heizöl d) Heizkosten Maßgeblich ist der aktuelle bundesweite Heizspiegel. Um den Angemessenheitswert ermitteln zu können, sind Angaben zur Gesamtgebäudewohnfläche und zum Heizmittel erforderlich. Die Gesamtgebäudewohnfläche beträgt m². Das Heizmittel ist Gebäudefläche in Quadratmeter Kosten in Euro je Quadratmeter und Jahr niedrig mittel erhöht zu hoch bis 7,70 bis 10,40 bis 14,40 über 14, bis 7,20 bis 10,00 bis 13,70 über 13, bis 6,80 Bis 9,50 bis 13,20 über 13,20 über 1000 bis 6,60 bis 9,30 bis 12,90 über 12, bis 8,50 bis 13,00 bis 18,80 über 18, bis 8,10 bis 12,30 bis 17,70 über 17, bis 7,70 bis 11,60 bis 16,80 über 16,80 über 1000 bis 7,50 bis 11,30 bis 16,20 über 16, bis 10,20 bis 14,90 bis 22,50 über 22, bis 9,60 bis 14,10 bis 21,20 über 21, bis 9,20 bis 13,30 bis 20,20 über 20,20 über 1000 Bis 8,90 bis 12,80 bis 19,40 über 19,40 Weitere Hinweise: Bei einem etwaigen Umzug sind die Kündigungsfristen für die alte Wohnung zu beachten. Sollten auf Grund eines Wohnungswechsels für zwei Wohnungen Unterkunftskosten anfallen, sind diese durch den Unterzeichner selbst zu tragen, da durch das Jobcenter Burgenlandkreis nur einmal Kosten für eine Unterkunft als Bedarf anerkannt werden können. Für Mietschulden, die auf Grund der Nichtbeachtung der Kündigungsfristen entstehen, erfolgt keine Übernahme durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende. JC BLK_Antrag Zusicherung Übernahme KdU für neue Wohnung bei Zuzug in den BLK_ Seite 6 von 6

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