Die Deutsche Stiftung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Deutsche Stiftung"

Transkript

1 Die Deutsche Stiftung

2 Lebendige Werte schaffen Die Welt ein wenig besser machen Nachlass ideal regeln zu können Dauerhaft Gutes tun Die Deutsche Stiftung Die Lösung: 2

3 Die Deutsche Stiftung - Definition eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten die Begünstigten aus dem Stiftungszweck können nur in den Genuss der Erträge kommen Verwendungszwecke: Nachlassplanung Zusammenhaltung von Familienvermögen gutes Tun Die Stiftung ist im deutschen Recht das einzige Rechtsinstitut, mit dem eine natürliche Person es erreichen kann, ihren Willen auch noch Jahrhunderte nach Ihrem Ableben für nachfolgende Personen verbindlich zu machen. 3

4 Aufbau einer Stiftung 4

5 Zwei Formen von Stiftungen (1/2) 1. Rechtsfähige Stiftung wird errichtet durch das Stiftungsgeschäft (einseitige Willenserklärung des Stifters) staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes (Sitz der Stiftung) keine Mindestsumme die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweck gesichert; Verwaltungspraxis 25 TEUR, in einigen Bundesländer auch mehr kann sich an weiteren Rechtsformen beteiligen eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung wird von zwei staatlichen Einrichtungen kontrolliert (Finanzbehörde, sowie zuständige Landesstiftungsaufsicht) 5

6 Vorteile und Nachteile der rechtsfähigen Stiftung (1/2) Vorteile: - kann sich an weiteren Rechtsformen beteiligen (Stiftung & Co.KG, Stiftung GmbH & Co.KG) - gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts unterliegt der Kontrolle von zwei staatlichen Einrichtungen (Finanzbehörde und zuständige Landesaufsicht) - ist im BGB ( 80 und ff.) geregelt - ergänzende Rechtsvorschriften in den Stiftungsgesetzen der Länder Nachteile: - ist die Stiftung gesetzlich anerkannt sind keine Änderungen mehr möglich (Erlöschung des Widerrufsrecht des Stifters) - teure Verwaltung - Errichtung kann mehrere Monate dauern 6

7 Zwei Formen von Stiftungen (2/2) 2. Treuhänderische oder fiduziarische Stiftung (nicht rechtsfähige Stiftung) wird auch als Unterstiftung bezeichnet Vertrag zwischen Stifter und dem Treuhänder (Träger) Stifter überträgt Stiftungsvermögen an den Treuhänder (getrennt von eigenem Vermögen) Insolvenz Treuhänder, verwaltetes Stiftungsvermögen fällt in Insolvenzmasse, aber Absonderungsrecht Stiftungszweck u. die übrigen Festlegungen werden in einer Satzung festgelegt Satzung ist Bestandteil des Treuhandvertrages eigenes Gremium zwecks Verwendung der Stiftungsmittel möglich im Außenverhältnis handelt der Treuhänder, da die Stiftung nicht rechtsfähig ist nicht ausdrücklich im BGB geregelt, es gelten das Zivilrecht, Schenkungs- u. Auftragsrecht untersteht keiner behördlichen Stiftungsaufsicht Beantragung der Gemeinnützigkeit bei der zuständigen Finanzbehörde möglich 7

8 Treuhandstiftung (2/2) Vorteile: unterliegt keiner staatlich festgelegten Mindesthöhe sehr flexible Stiftungsform für Einrichtung kein Genehmigungsverfahren erforderlich Kontrolle erfolgt lediglich durch das Finanzamt alle steuerrechtlichen Privilegien, Beantragung Gemeinnützigkeit möglich Treuhänder kann Teile, oder gesamte Verwaltung übernehmen, es müssen keine eigenen Verwaltungsstrukturen geschaffen werden günstigere Verwaltungskosten Errichtung dauert nur wenige Wochen flexibel, einfache Änderung des Zwecks, oder Auflösung ohne Zustimmung eines Kontrollorgans, oder Behörde Nachteile: unterliegt keiner staatlichen Aufsicht keine Rechtspersönlichkeit hohe Abhängigkeit vom Treuhänder (Insolvenzrisiko, Vermögen fällt in Insolvenzmasse) Absonderungsrecht nicht auf Dauer angelegt keine Rechtssicherheit 8

9 Stiftungen - Kernpunkte In den meisten Fällen erfolgt die Gründung der Stiftung zu Lebzeiten mit kleinem Kapital. Durch entsprechendes Testament geht der Rest des Vermögens nach dem Tod auf die Stiftung über. Vorteile: Stifter kann die Erfolge seiner Stiftung zu Lebzeiten genießen Stifter kann die Stiftungsarbeit kontrollieren, beeinflussen und gegebenenfalls korrigieren 9

10 Statistiken zu Stiftungen 70 % der deutschen Stiftungen haben ein Vermögen von bis zu % der deutschen Stiftungen sind gemeinnützig Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über Jahre alt 10

11 Statistiken zu Stiftungen 11

12 Statistiken zu Stiftungen 12

13 Statistiken zu Stiftungen 13

14 Statistiken zu Stiftungen 14

15 Steuerliche Behandlung Unterscheidung nach Stiftungszweck - gemeinnützige Stiftung (dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken) - nicht gemeinnützige Stiftung (in der Regel reine Familienstiftungen) 15 Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

16 Steuerliche Behandlung Gemeinnützige Stiftung Spenden für Unternehmen vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne u. Gehälter Errichtung und Zustiftung sind Erbschaftssteuer befreit Erträge die die Stiftung erzielt sind steuerbefreit Spenden max. 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders Spenden und Zustiftung berechtigen den Spender zum Sonderausgabenabzug 1 Mio. EUR verteilt auf 10 Jahre pro Person möglich Höchstbeträge: - 1 Mio. EUR verteilt auf 10 Jahre p.p. möglich - Spenden max. 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders - Spenden für Unternehmen: vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne u. Gehälter 16 Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

17 Steuerliche Behandlung Nicht gemeinnützige Stiftung (Deutschland) Keine steuerlichen Vorteile: Erbersatzsteuer alle 30 Jahre Neue europarechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte lassen die Erbersatzsteuer angreifen. Ausschüttungen an die Begünstigten (Destinatäre) unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren Erwirtschaftete Erträge sind ganz normal zu versteuern Steuerklasse 1 des ErbStG, fiktiver Abzug von 2 Kinderfreibeträgen Hier ist insbesondere an die Tatsache zu denken, dass die Fiktion zweier Kinder als (Ersatz-) Erben bei Familienstiftung mit 100, 200 oder gar Begünstigten zu einer großen Steuerungerechtigkeit führt. 17 Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

18 6 Schritte zur eigenen Stiftung Kunde legt den Zweck der Stiftung fest. Kunde bestimmt die Höhe des Vermögens, das der Stiftung zur Verfügung gestellt werden soll. Unser Partner erstellt die Stiftungssatzung, den Stiftungsvertrag bzw. das Stiftungsgeschäft. Die Stiftungssatzung, der Stiftungsvertrag bzw. das Stiftungsgeschäft werden unterschrieben und bei den Behörden eingereicht. Das Vermögen wird auf ein gesondertes Bankkonto der Stiftung übertragen. Mit der Umsetzung des Stiftungszwecks kann begonnen werden. 18

19 Unser Spezialist zu allen Fragen rund um das Thema Stiftungen Den Kontakt zu Herrn Engel können Sie auch gern über Ihren Berater aufnehmen, ganz wie Sie wünschen. Wolfgang Engel Seniorkundenbetreuer NORD/LB Vermögensmanagement Luxembourg S.A. 7, rue Lou Hemmer L-1748 Luxembourg-Findel Telefon: Telefax:

20 NORD/LB Vermögensmanagement Luxembourg S.A. Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen Diese Information ist von der NORD/LB Vermögensmanagement Luxembourg S.A. ( NORD/LB VM ) erstellt worden. Die für die NORD/LB VM zuständige Aufsichtsbehörde ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier, 110, route d Arlon, L-1150 Luxembourg. Diese Information richtet sich ausschließlich an Empfänger in Luxemburg (nachfolgend als relevante Personen oder Empfänger bezeichnet). Die Inhalte dieser Information werden den Empfängern auf streng vertraulicher Basis gewährt und die Empfänger erklären mit der Entgegennahme dieser Information ihr Einverständnis, diese nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der NORD/LB VM an Dritte weiterzugeben, zu kopieren und/oder zu reproduzieren. Diese Information ist nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf die Angaben in dieser Information vertrauen. Insbesondere darf weder diese Information noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden. Bei dieser Information handelt es sich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um eine lediglich Ihrer allgemeinen Information dienende Werbemitteilung. Aus diesem Grund ist diese Information nicht unter Berücksichtigung aller besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen erstellt worden. Ebenso wenig unterliegt diese Information dem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung, wie dies für Finanzanalysen gilt. Die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass diese Information einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von der NORD/LB VM für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, kann die NORD/LB VM keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Information geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB VM, noch ihre Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Information vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Information in Bezug genommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen. Diese Information stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Information stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Information dar. Auf die in dieser Information Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet. 20

21 NORD/LB Vermögensmanagement Luxembourg S.A. Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Information im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufs- oder anderweitigen Prospekt. Dementsprechend stellen die in dieser Information enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Eine vollständige Beschreibung der Einzelheiten von Finanzinstrumenten oder Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Information stehen könnten, ist der jeweiligen Dokumentation zu entnehmen. Soweit es sich bei den in dieser Information dargestellten Finanzinstrumenten um prospektpflichtige eigene Emissionen der NORD/LB VM handelt, sind allein verbindlich die für das konkrete Finanzinstrument geltenden Anleihebedingungen sowie der jeweilig veröffentlichte Prospekt und das jeweilige Registrierungsformular der NORD/LB VM, die insgesamt unter heruntergeladen werden können und die bei der NORD/LB VM, 7, rue Lou Hemmer, L-1748 Luxembourg-Findel kostenlos erhältlich sind. Eine eventuelle Anlageentscheidung sollte in jedem Fall nur auf Grundlage dieser Dokumentation getroffen werden. Diese Information ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Information sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren. Jedes in dieser Information in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Währungs- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen. Die NORD/LB VM und mit ihr verbundene Unternehmen können an Geschäften mit den in dieser Information dargestellten Finanzinstrumenten oder deren Basiswerte für eigene oder fremde Rechnung beteiligt sein, weitere Finanzinstrumente ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausgestaltungsmerkmale wie die der in dieser Information dargestellten Finanzinstrumente haben sowie Absicherungsgeschäfte zur Absicherung von Positionen vornehmen. Diese Maßnahmen können den Preis der in dieser Information dargestellten Finanzinstrumente beeinflussen. Soweit es sich bei den in dieser Information dargestellten Finanzinstrumenten um Derivate handelt, können diese je nach Ausgestaltung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses einen aus Kundensicht anfänglichen negativen Marktwert beinhalten. Die NORD/LB VM behält sich weiterhin vor, ihr wirtschaftliches Risiko aus einem mit ihr abgeschlossenen Derivat mittels eines spiegelbildlichen Gegengeschäfts an Dritte in den Markt abzugeben. Nähere Informationen zu etwaigen Provisionszahlungen, die im Verkaufspreis enthalten sein können, finden Sie unter Die in dieser Information enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer entsprechenden Information und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Information. Zukünftige Versionen dieser Information ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB VM, die Informationen in dieser Information zu aktualisieren und/oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Mit der Verwendung dieser Information erkennt der Empfänger die obigen Bedingungen an. Erstellt am

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Stiftung wird eine Stiftung im wesentlichen durch folgende Elemente gekennzeichnet:

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Stiftung wird eine Stiftung im wesentlichen durch folgende Elemente gekennzeichnet: MERKBLATT Recht und Steuern STIFTUNG Die Rechtsordnung kennt eine Vielzahl von Stiftungsformen und Stiftungstypen, die sich nach Zweck, Errichtungsform und juristischer Ausgestaltung unterscheiden. Unser

Mehr

P&R REAL VALUE FONDS. Update

P&R REAL VALUE FONDS. Update P&R REAL VALUE FONDS Update 21. April 2016 Wie wir investieren Wir sind Value Investoren. Wir suchen nach herausragenden Unternehmen ( Big Elephants ). Wir investieren konzentriert in 10 bis 20 börsengelistete

Mehr

Stiften, fördern, vererben

Stiften, fördern, vererben Stiften, fördern, vererben Stiften Die Caritas-Stiftung: Für die Menschen in unserer Region Stiften Die Caritasarbeit in den Regionen Konstanz- Radolfzell-Höri und Singen-Hegau hat ein Ziel: die zahlreichen

Mehr

HVB Aktienanleihe. WKN HU372Q Stand 5. April 2016

HVB Aktienanleihe. WKN HU372Q Stand 5. April 2016 HVB Aktienanleihe auf die Aktie der Deutsche Bank AG WKN HU372Q Stand 5. April 2016 JETZT MIT DER DEUTSCHE BANK AG ERTRAGS-CHANCEN SICHERN Sie wünschen sich eine feste Zinszahlung und sind von der Entwicklung

Mehr

3,5 % im 4. Jahr. // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe //

3,5 % im 4. Jahr. // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // 3,5 % im 4. Jahr 100 % Kapitalschutz MORGAN STANLEY StufenzinsanleihE 4 Jahre (11/2013) die chance auf steigende Zinsen wahrnehmen // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe // Anleihe

Mehr

Asset Allokation im aktuellen Marktumfeld Mag. Uli KRÄMER

Asset Allokation im aktuellen Marktumfeld Mag. Uli KRÄMER Asset Allokation im aktuellen Marktumfeld Mag. Uli KRÄMER Leiter Portfoliomanagement KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. kraemer@kepler.at Ausblick 2014 ist positiv Risiken bleiben China 2 Russland

Mehr

Kommunalforum 11. März 2015. Michael Janßen Marco Eisenschmidt

Kommunalforum 11. März 2015. Michael Janßen Marco Eisenschmidt Kommunalforum 11. März 2015 Michael Janßen Marco Eisenschmidt Zinsprognose 2 Swap-Sätze aktuelle Zinsen (05.02.15) Zinsprognosevorschlag und Delta zur Altprognose Swapsätze (gg. 6M-Euribor) Tendersatz

Mehr

c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße Herten Telefon: Fax: "Hermann-Schäfers-Stiftung" Satzung

c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße Herten Telefon: Fax: Hermann-Schäfers-Stiftung Satzung c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße 13 45699 Herten Telefon: 0 23 66-304 0 Fax: 0 23 66 304-400 "" Satzung Satzung 2 1 Name Rechtsform Sitz der Stiftung 1.) Die Stiftung führt den Namen "" 2.)

Mehr

Die clevere Zinsanlage

Die clevere Zinsanlage MORGAN STANLEY SCHATZBRIEF 7 JAHRE Die clevere Zinsanlage entscheiden sie sich für den intelligenten schatzbrief MIT DER CHANCE AUF EXTRAZINSEN Morgan Stanley Schatzbrief Verzinsung von 4 Prozent im ersten

Mehr

Bürgerstiftung Diedorf

Bürgerstiftung Diedorf Bürgerstiftung Diedorf FÜR EINEN GUTEN ZWECK: "BÜRGERSTIFTUNG DIEDORF" Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Diedorf und seine Ortsteile zeichnen sich seit jeher durch das starke Engagement und das Zusammengehörigkeitsgefühl

Mehr

Asset Allokation im aktuellen Marktumfeld. Mag. Jürgen LUKASSER Fondsmanagement KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. lukasser@kepler.

Asset Allokation im aktuellen Marktumfeld. Mag. Jürgen LUKASSER Fondsmanagement KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. lukasser@kepler. Asset Allokation im aktuellen Marktumfeld Mag. Jürgen LUKASSER Fondsmanagement KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. lukasser@kepler.at Dynamische Asset Allokation Seite 2 Übersicht 3-Faktoren

Mehr

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016 Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext IPG Mannheim 27. Februar 2016 Inhalt I. Einführung II. Zivilrechtliche Grundlagen III. Steuerrechtliche Grundlagen IV. Stiftung als Nachfolgeinstrument

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Bin ich ein Stifter? Die Tragfähigkeitsrechnung

Bin ich ein Stifter? Die Tragfähigkeitsrechnung Bin ich ein Stifter? Die Tragfähigkeitsrechnung Ein Beitrag zur HVB Stiftungsakademie Dr. Stefan Fritz München, 26. März 2015 Vermögensausstattung Wie viel Gründungskapital ist erforderlich? (1) Abhängig

Mehr

Deutsche Asset & Wealth Management. Marktbericht. Johannes Müller Frankfurt, 21. Juli Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung

Deutsche Asset & Wealth Management. Marktbericht. Johannes Müller Frankfurt, 21. Juli Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung Marktbericht Johannes Müller Frankfurt, 21. Juli 214 Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung Investment Grade Unternehmensanleihen Renditeaufschlag (Spread)* in Basispunkten (bp) Steilheit

Mehr

Korrektur oder Bärenmarkt?

Korrektur oder Bärenmarkt? Korrektur oder Bärenmarkt? Wien, August 2015 Diese Unterlage repräsentiert die hauseigene Meinung der Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft zur Entwicklung von Aktienmärkten und stellt keine Finanzanalyse

Mehr

Satzung der Daimler und Benz Stiftung. Stuttgart, den

Satzung der Daimler und Benz Stiftung. Stuttgart, den Stuttgart, den 28.3.2012 Präambel Die Daimler-Benz AG hat aus Anlass des hundertjährigen Jubiläums des Automobils durch Stiftungsurkunde vom 25. Juli 1986 die Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung mit

Mehr

Marketingunterlage. Großes Potential bei Mid Cap Value Aktien. Auswertung Dezember 2014

Marketingunterlage. Großes Potential bei Mid Cap Value Aktien. Auswertung Dezember 2014 Großes Potential bei Mid Cap Aktien Auswertung Dezember 2014 Marketingunterlage Dieses Dokument dient ausschließlich der Information von institutionellen Anlegern und Vertriebspartnern und richtet sich

Mehr

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Alternative Stiftungs- formen im Vergleich Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Stiftung (Grundform) II. III. IV. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Mehr

SecureSign Hinzufügen und Einrichten eines weiteren mobilen Gerätes (Smartphone/Tablet)

SecureSign Hinzufügen und Einrichten eines weiteren mobilen Gerätes (Smartphone/Tablet) September 2016 SecureSign Hinzufügen und Einrichten eines weiteren mobilen Gerätes (Smartphone/Tablet) Gerät 1 Gerät, das bereits für SecureSign eingerichtet ist. Hilft bei der Einrichtung von. (Alternativ

Mehr

Bürgerstiftung Aurachtal Gemeinde Aurachtal

Bürgerstiftung Aurachtal Gemeinde Aurachtal www.stiftergemeinschaft.info Bürgerstiftung Aurachtal Gemeinde Aurachtal Spuren hinterlassen. Die Bürgerstiftung Aurachtal ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde tätig:

Mehr

Invers TL 200 Investment-Sparplan Mehrertrag ohne Mehraufwand

Invers TL 200 Investment-Sparplan Mehrertrag ohne Mehraufwand Invers TL 200 Investment-Sparplan Mehrertrag ohne Mehraufwand Vermögensaufbau - Sparplan Rendite mit dem TL 200 Cost-Average-Effekt Risikostreuung Sicherheit Transparenz Verfügbarkeit Kontrolle Flexibilität

Mehr

Value Investing. Die besten Zeiten stehen noch bevor!

Value Investing. Die besten Zeiten stehen noch bevor! Value Investing Die besten Zeiten stehen noch bevor! Value-Studie - September 2015 Schreckgespenst Volatilität Marketingunterlage Dieses Dokument dient ausschließlich der Information von institutionellen

Mehr

Asset Allocation 2015: Neue Herausforderungen im Risikomanagement? investmentforum Univ.-Prof. DDr. Thomas Dangl 23.04.2015

Asset Allocation 2015: Neue Herausforderungen im Risikomanagement? investmentforum Univ.-Prof. DDr. Thomas Dangl 23.04.2015 Asset Allocation 2015: Neue Herausforderungen im Risikomanagement? investmentforum Univ.-Prof. DDr. Thomas Dangl 23.04.2015 Nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt! Agenda 1. Überblick: Asset Allocation

Mehr

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, zum Plenum am 11.03.2015 Auch nach Beantwortung der

Mehr

Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg

Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom

Mehr

Index-Zertifikate auf Short-Indizes

Index-Zertifikate auf Short-Indizes Index-Zertifikate auf Short-Indizes Fallende Märkte clever nutzen Fallende Märkte clever nutzen Die meisten Anleger, die an der Börse aktiv sind, setzen auf steigende Kurse. Das gilt für Fonds, für Aktien

Mehr

Pressestimmen Invesco Pan European Structured Equity Fund

Pressestimmen Invesco Pan European Structured Equity Fund Pressestimmen Invesco Pan European Structured Equity Fund Dieses Marketingdokument richtet sich ausschließlich an professionelle Anleger und Finanzberater in Deutschland und Österreich sowie an qualifizierte

Mehr

Wie gelingt die Energiewende? Dr. Kurt Demmer Duisburg, 11. März 2015

Wie gelingt die Energiewende? Dr. Kurt Demmer Duisburg, 11. März 2015 Wie gelingt die Energiewende? Dr. Kurt Demmer Duisburg, 11. März 2015 NRW: Deutschlands Energieproduzent Nr. 1 2 Bruttowertschöpfung des Energiesektors 2011, zu Herstellerpreisen in jeweiligen Preisen,

Mehr

Stand: Juli Vorfragen. Stiftungsarten. Zu Lebzeiten. Von Todes wegen. Steuerbegünstigung für die Stiftung

Stand: Juli Vorfragen. Stiftungsarten. Zu Lebzeiten. Von Todes wegen. Steuerbegünstigung für die Stiftung Stiftungen - Informationsleitfaden Herausgeber: Suhens & Brand Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft Unternehmensbereich Research & Management Consulting Stand: Juli 2010 Dieser Informationsleitfaden

Mehr

Die Ausgliederung. Hauptversammlung

Die Ausgliederung. Hauptversammlung Die Ausgliederung Hauptversammlung nordaktienbank AG 15. Juli 2014 Genehmigung der nordaktienbank AG, Hamburg, nicht zulässig. nordaktienbank AG 1 Die Unternehmensstruktur 2011-2013 nordaktienbank Gruppe

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr. Kulturstiftung für die Stadt Brühl. 2 Stiftungszweck

Stiftungssatzung. 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr. Kulturstiftung für die Stadt Brühl. 2 Stiftungszweck Stiftungssatzung (1) Die Stiftung führt den Namen 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr Kulturstiftung für die Stadt Brühl. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Sie

Mehr

S A T Z U N G. der. "ADUMED-Stiftung" mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen

S A T Z U N G. der. ADUMED-Stiftung mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen S A T Z U N G der "ADUMED-Stiftung" mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen 1 Name, Rechtsform und Sitz 1.1 Die Stiftung führt den Namen "ADUMED- Stiftung". 1.2 Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung

Mehr

RESEARCH TEAM TAGESBERICHT. 28. Juni 2016. DISCLAIMER & MITTELUNGEN Bitte lesen Sie den Disclaimer und die Mitteilungen am Ende dieses Berichte

RESEARCH TEAM TAGESBERICHT. 28. Juni 2016. DISCLAIMER & MITTELUNGEN Bitte lesen Sie den Disclaimer und die Mitteilungen am Ende dieses Berichte RESEARCH TEAM TAGESBERICHT DISCLAIMER & MITTELUNGEN Bitte lesen Sie den Disclaimer und die Mitteilungen am Ende dieses Berichte EUR / USD Konsolidierung oberhalb der Unterstützung bei 1,1000 Der EUR/USD

Mehr

Satzung der Stiftung St. Marien (Stand Juni 2014)

Satzung der Stiftung St. Marien (Stand Juni 2014) Satzung der Stiftung St. Marien (Stand Juni 2014) 1 Name, Sitz, Rechtsform (1)..Die Stiftung führt den Namen Stiftung St. Marien und hat ihren Sitz in Osnabrück. (2) Sie ist eine nicht rechtsfähige kirchliche

Mehr

Unlimited Index-Zertifikate auf Short Indizes. Gemeinsam mehr erreichen

Unlimited Index-Zertifikate auf Short Indizes. Gemeinsam mehr erreichen Unlimited Index-Zertifikate auf Short Indizes Gemeinsam mehr erreichen Unlimited Index-Zertifikate auf Short Indizes I 3 Im Bärenmarkt auf Honigsuche Meist gestalten sich die guten Dinge im Leben einfach.

Mehr

Start des NORDCON Global Challenges Index Fonds. 03. September 2007 1

Start des NORDCON Global Challenges Index Fonds. 03. September 2007 1 Start des NORDCON Global Challenges Index Fonds 03. September 2007 1 Die Grundidee Bereits seit längerer Zeit bestehen bei der NORDCON AG Überlegungen, einen institutionellen Publikumsfonds für Stiftungen,

Mehr

Satzung der "Altbürgermeister Heinrich Freber und Margarethe geborene Zey - Stiftung für wohltätige Zwecke" vom

Satzung der Altbürgermeister Heinrich Freber und Margarethe geborene Zey - Stiftung für wohltätige Zwecke vom Eheleute Freber-St Satzung der "Altbürgermeister Heinrich Freber und Margarethe geborene Zey - Stiftung für wohltätige Zwecke" vom 17. 1. 1957 Auf Grund des am 6. Juni 1933 errichteten gemeinschaftlichen

Mehr

Eine Bereicherung für Ihr Portfolio

Eine Bereicherung für Ihr Portfolio Eine Bereicherung für Ihr Portfolio Voncert Open End auf die Hedge Fonds der Harcourt-Belmont-Familie Hedge Fonds Vontobel Investment Banking In Hedge Fonds investieren leicht gemacht Ihre Idee Sie möchten

Mehr

ZINS KORRIDOR ANLEIHE. JPMorgan Structured Products

ZINS KORRIDOR ANLEIHE. JPMorgan Structured Products ZINS KORRIDOR ANLEIHE JPMorgan Structured Products So funktioniert die Zins Korridor Anleihe Zins Korridor Anleihe WKN JPM1YW ISIN DE000JPM1YW8 Die Zins Korridor Anleihe bietet dem Anleger die Chance,

Mehr

Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung. Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung. Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Leo - Schmitt sche - Stiftung. (2) Sie ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung und wird als

Mehr

Private Vermögensverwaltungsgesellschaft

Private Vermögensverwaltungsgesellschaft Private Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) Luxemburg I. Begriff der privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) II. Juristische Struktur der privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) 1. Rechtsform

Mehr

Hilfe spenden, Zukunft stiften! in Kooperation mit

Hilfe spenden, Zukunft stiften! in Kooperation mit Die Bürgerstiftung Ottobeuren ist eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Hilfe spenden, Zukunft stiften! in Kooperation mit Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Ludwig-Erhard-Stiftung e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist in das Vereinsregister

Mehr

Stiftungskapital im Spannungsfeld zwischen "Ewigkeit und Finanzkrise"

Stiftungskapital im Spannungsfeld zwischen Ewigkeit und Finanzkrise Stiftungskapital im Spannungsfeld zwischen "Ewigkeit und Finanzkrise" Partner der Stiftungsinitiative Nürnberg 1. Nürnberger Stiftertag, Heilig-Geist-Spital 16. September 2011 "Menschen.Stiften.Engagement"

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Die richtige Stiftungsform?

Die richtige Stiftungsform? 3. November 2011 I 1 Stiftungssymposium 2011 FORUM IIa Goldener Saal Die richtige Stiftungsform? Von der Spende bis zur selbständigen Stiftung Formen des bürgerschaftlichen Engagements Hamburg, den 3.

Mehr

Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung. Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung. Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Wichtige Merkmale einer Stiftung II. Die Stiftung

Mehr

Deutsche Asset & Wealth Management. Marktbericht. Johannes Müller Frankfurt, 13. Januar Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung

Deutsche Asset & Wealth Management. Marktbericht. Johannes Müller Frankfurt, 13. Januar Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung Marktbericht Johannes Müller Frankfurt, 13. Januar 2014 Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung US Notenbank (Fed): Wertpapierkäufe Reduktion der monatlichen Wertpapierkäufe hat begonnen Fed:

Mehr

China insgesamt. Frankfurt am Main, 23. Juni 2016

China insgesamt. Frankfurt am Main, 23. Juni 2016 China insgesamt Frankfurt am Main, 23. Juni 216 Fachinformation für professionelle Kunden keine Weitergabe an Privatkunden Marktcharts China China Insgesamt Frankfurt am Main Juni 216 China: Konvergenz

Mehr

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt

Mehr

Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen

Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen

Mehr

Investments für das nächste Jahrzehnt

Investments für das nächste Jahrzehnt Investments für das nächste Jahrzehnt Reinhard Berben, Geschäftsführer Franklin Templeton Investment Services GmbH Die letzte Dekade war schwierig Wertentwicklung über die letzten 10 Jahre (in EUR) 250%

Mehr

RESEARCH TEAM TAGESBERICHT. 6. Oktober 2016 DISCLAIMER & MITTELUNGEN

RESEARCH TEAM TAGESBERICHT. 6. Oktober 2016 DISCLAIMER & MITTELUNGEN RESEARCH TEAM TAGESBERICHT DISCLAIMER & MITTELUNGEN EUR / USD Steigendes Kaufinteresse Der EUR/USD hat sich von der Unterstützung bei 1,1160 (steigende Trendlinie) erholt. Ein weiterer Rückgang in Richtung

Mehr

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen

Mehr

Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell. Gut für die Menschen!

Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell. Gut für die Menschen! Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell Gut für die Menschen! Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell Gut für die Menschen! Ein gutes Gefühl Was ist eine

Mehr

Es gibt viele Gründe auf Grund zu setzen. Stabil Werthaltig Grundbuch Sichtbarer Wert Inflation

Es gibt viele Gründe auf Grund zu setzen. Stabil Werthaltig Grundbuch Sichtbarer Wert Inflation Herzlich Willkommen! Programm: 18.30 Uhr Empfang Thomas MAYER, Immobilienspezialist der Apobank Das neue Immobilien-Service der Apobank Karl FICHTINGER, Geschäftsführer IMMO-CONTRACT Wien IMMO-CONTRACT

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth Fondsberatung Nagl Versicherungs-Vermittlung Nagl GmbH, In der Leiten 24, 91154 Roth Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth Anlageempfehlung Ihr Berater: Bastian Nagl (Finanzanlagenfachmann) Fondsberatung

Mehr

1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Calwer Hermann-Hesse-Stiftung.

1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Calwer Hermann-Hesse-Stiftung. Stand 20.12.2010 SATZUNG Der Südwestfunk Baden-Baden und die Kreissparkasse Calw haben im Jahr 1989 die rechtsfähige Calwer Hermann-Hesse-Stiftung mit dem Sitz in Calw gegründet. Das Stiftungskapital betrug

Mehr

BCA OnLive. Oliver Wennerström Senior Sales Executive

BCA OnLive. Oliver Wennerström Senior Sales Executive BCA OnLive Oliver Wennerström Senior Sales Executive 2 Unsere Stärke heißt: Globale Expertise BÜROS IN 36 LÄNDERN USA Bahamas Kanada Australien Taiwan Großbritannien Luxemburg Schweiz Singapur Deutschland

Mehr

Sparkasse. Stiftungen der Sparkasse Offenbach Bildunterschrift

Sparkasse. Stiftungen der Sparkasse Offenbach Bildunterschrift Sparkasse Offenbach Stiftungen der Sparkasse Offenbach Bildunterschrift In der Stadt Offenbach wirken Sehr geehrte Kunden, die Sparkasse Offenbach ist seit über 180 Jahren fester Bestandteil der Region.

Mehr

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".

Mehr

Vorsorgen mit Gold im Tresor.

Vorsorgen mit Gold im Tresor. Vorsorgen mit Gold im Tresor. Marketinginformation - Angaben ohne Gewähr Stand: 2016 WERTE erhalten Die beste Strategie bei der Vorsorge ist für uns die Streuung. Mit Gold im Tresor fühlen wir uns wohl.

Mehr

Non-Profit-Dialog September 2012

Non-Profit-Dialog September 2012 Non-Profit-Dialog September 2012 Herausforderung für gemeinnützige Stiftungen: Mittelverwendung vs. Kapitalerhaltung Seite 2 I. Zivilrechtliche Grundlagen II. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger

Mehr

Multi-Asset mit Schroders

Multi-Asset mit Schroders Multi-Asset mit Schroders Echte Vermögensverwaltung aus Überzeugung! Caterina Zimmermann I Vertriebsleiterin Januar 2013 Die Märkte und Korrelationen haben sich verändert Warum vermögensverwaltende Fonds?

Mehr

Wissenswertes zum Thema Stiftungen

Wissenswertes zum Thema Stiftungen Wissenswertes zum Thema Stiftungen 2 Berlin unterstützt Stiftungen, seitdem es Stiftungen in der Stadt gibt: Laut Überlieferung errichteten 1244 der Probst und der Rat zu Spandau die Stiftung Hospital

Mehr

DataCard. Schweizer Stiftung und Philanthropie. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG

DataCard. Schweizer Stiftung und Philanthropie. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG DataCard Schweizer Stiftung und Philanthropie Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Allgemeines zur gemeinnützigen Stiftung nach Schweizer Recht Die als gemeinnützig anerkannte Schweizer Stiftung erfreut

Mehr

S A T Z U N G der Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar. 1 Name, Sitz, Rechtsform

S A T Z U N G der Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar. 1 Name, Sitz, Rechtsform S A T Z U N G der Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar 1 Name, Sitz, Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte

Mehr

Nachhaltige Geldanlage

Nachhaltige Geldanlage Nachhaltige Geldanlage Mag. Uli Krämer Leiter Portfoliomanagement KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. info@kepler.at Wichtige Hinweise Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument keine persönliche

Mehr

// Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat //

// Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Europa Defensiv Airbag ZERTIFIKAT chancen nutzen risiken Abfedern // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // Zertifikat // sie fahren auf steigende kurse ab? An den Aktienmärkten

Mehr

Antworten auf die Fragen zum Buch. Nachhaltig erfolgreich traden von Faik Giese

Antworten auf die Fragen zum Buch. Nachhaltig erfolgreich traden von Faik Giese Antworten auf die Fragen zum Buch Nachhaltig erfolgreich traden von Faik Giese Antworten zu den Fragen aus Kapitel 4.6, Entwicklung eines eigenen Trading-Plans (Buchseiten 208 bis 209) Version 1.0 vom

Mehr

WGZ Discount-Zertifikate

WGZ Discount-Zertifikate ALLGEMEINES ZU WGZ BANK-ZERTIFIKATEN WGZ Discount-Zertifikate ZERTIFIKATE AUF AKTIEN ODER INDIZES Werbemitteilung! Bitte lesen Sie den Hinweis am Ende des Dokuments! Produktbeschreibung Das WGZ Discount-Zertifikat

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session... Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /

Mehr

USA: ISM PMI Non-Manufacturing: Das Bessere ist des Guten Feind!

USA: ISM PMI Non-Manufacturing: Das Bessere ist des Guten Feind! Economics & Strategy News Flash Compact Flash 3. Februar Compact 2016 3. Februar 2016 USA: ISM PMI Non-Manufacturing: Das Bessere ist des Guten Feind! Veröffentlichung Aktuell Prognose NORD/LB Prognose

Mehr

Satzung der "Stiftung Jona"

Satzung der Stiftung Jona Satzung der "Stiftung Jona" Präambel Die heutige Zeit ist zum einen gekennzeichnet durch Werteverfall, Orientierungslosigkeit und Nichtwissen über christlichen Glauben sowie das geschriebene Wort der Bibel;

Mehr

15. NOVEMBER 2013 STIFTEN STATT SPENDEN

15. NOVEMBER 2013 STIFTEN STATT SPENDEN 15. NOVEMBER 2013 STIFTEN STATT SPENDEN Workshop Prof. Dr. Barbara Weitz Spenden und Stiften: Welche Stiftungen? Gemeinnützige Stiftungen mit steuerlich privilegiertem Zweck Gemeinnützig, 52 AO Mildtätig,

Mehr

Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung. Präambel

Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung. Präambel Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung Präambel Ich errichte diese Stiftung aus Dankbarkeit für ein erfolgreiches und glückliches Leben und zur Erinnerung daran, dass mein Mann Helmut

Mehr

Idee, Form und Vermögen

Idee, Form und Vermögen 2 Idee, Form und Vermögen Von Timo Brunsmann Stiftungsberater bei der DKM Darlehnskasse Münster eg 2.1 Von der Idee zur Stiftung 2.1.1 Was ist eine Stiftung? Freiwilliges, privates Engagement Stiftungen

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

STRATEGIEN OPTIMIEREN

STRATEGIEN OPTIMIEREN STRATEGIEN OPTIMIEREN Capped Bonus-Zertifikate Renditechancen erhöhen, Risiken reduzieren! Capped Bonus-Zertifikate Wenn Sie Ihre Anlagestrategie optimieren wollen, sind Capped Bonus-Zertifikate die passende

Mehr

Überblick

Überblick Überblick 08.02.2011 EUR % Veränderung zum Vortag Kalender 0,40 0,08 0,21 0,01 0,07 0,01 Uhrzeit Währung Ereignis Prognose Vorherige 12:00 EUR German industrial production 0,2% -0,7% 14:15 CAD Housing

Mehr

Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz - StiftG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.

Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz - StiftG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz - StiftG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2000 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Ressortbezeichnungen ersetzt

Mehr

Mit Stiftungen Zukunft gestalten 6. Kölner Vorsorgetag Park Inn Hotel Köln, 25.03.2013

Mit Stiftungen Zukunft gestalten 6. Kölner Vorsorgetag Park Inn Hotel Köln, 25.03.2013 Schön, dass alles geregelt ist! Die gute Entscheidung In Kooperation mit: Mit Stiftungen Zukunft gestalten 6. Kölner Vorsorgetag Park Inn Hotel Köln, 25.03.2013 Stephan Glaubitt Pax-Bank Köln Thomas Hoyer

Mehr

Ausgabe: Herausgeber: envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße Chemnitz

Ausgabe: Herausgeber: envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße Chemnitz Ausgabe: 2014 Herausgeber: envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße 13 09114 Chemnitz Energiebeschaffung Tel.: 0341 120-6666 Fax: 0341 120-6776 E-Mail: Vertriebshandel@enviaM.de Ausgabe: 2014

Mehr

RESEARCH TEAM TAGESBERICHT. 30. September DISCLAIMER & MITTELUNGEN Bitte lesen Sie den Disclaimer und die Mitteilungen am Ende dieses Berichte

RESEARCH TEAM TAGESBERICHT. 30. September DISCLAIMER & MITTELUNGEN Bitte lesen Sie den Disclaimer und die Mitteilungen am Ende dieses Berichte RESEARCH TEAM TAGESBERICHT DISCLAIMER & MITTELUNGEN Bitte lesen Sie den Disclaimer und die Mitteilungen am Ende dieses Berichte EUR / USD Steigender Verkaufsdruck Der EUR/USD verlor seine gestrigen Gewinne

Mehr

Musterbericht Bürgerentlastungsgesetz. für Herrn Bert Bürgerentlastungsgesetz. Musterstraße, Musterstraße

Musterbericht Bürgerentlastungsgesetz. für Herrn Bert Bürgerentlastungsgesetz. Musterstraße, Musterstraße Musterbericht Bürgerentlastungsgesetz für Herrn Bert Bürgerentlastungsgesetz Musterstraße, Musterstraße erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Scharrenbroicher Str. 4 Rösrath www.mustermann.de

Mehr

Satzung der Stiftung Europäisches Naturerbe

Satzung der Stiftung Europäisches Naturerbe Satzung der Stiftung Europäisches Naturerbe am 9. Juli 2013 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt Präambel 1. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v.(bund), die Deutsche Umwelthilfe e.

Mehr

Fußball-Anleihe 2014

Fußball-Anleihe 2014 Werbemitteilung S Sparkasse Einen zielsicheren Treffer landen. 1,54 % 1,74 % 1,90 % 2,014 % (jeweils p. a., erste Zinsperiode 1,75 Jahre, letzte Zinsperiode 1,25 Jahre) Fußball-Anleihe 2014 Zeichnen Sie

Mehr

EINE ZUKUNFT FÜR MEINE SAMMLUNG

EINE ZUKUNFT FÜR MEINE SAMMLUNG EINE ZUKUNFT FÜR MEINE SAMMLUNG DURCH VOR- ODER NACHLASS? Rechtsanwältin Anne Baranowski LL.M. Schalast & Partner Rechtsanwälte Notare Diese Präsentation ist unvollständig ohne den begleitenden mündlichen

Mehr

Errichtung einer Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Errichtung einer Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 1 Errichtung einer Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Präambel Die Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt will dem Gemeinwohl dienen, die soziale Infrastruktur im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Mehr

Gewerbliche Stiftungen

Gewerbliche Stiftungen Gewerbliche Stiftungen Unternehmensstiftung Stiftung & Co. Familienstiftung Von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Brandmüller Fachanwalt für Steuerrecht und Sozialrecht, Vereidigter Buchprüfer 2., neubearbeitete

Mehr

Stiften, aber wie? Rechtsformen für Stiftungen im Vergleich

Stiften, aber wie? Rechtsformen für Stiftungen im Vergleich Stiften, aber wie? Rechtsformen für Stiftungen im Vergleich Gute Beratung von Anfang an Ihre Stiftungsidee ist der Ausgangspunkt. Durch die Errichtung/Gründung einer Stiftung können Sie dauerhaft oder

Mehr

A. Name, Sitz, Rechtsform, Zweck und Vermögen der Stiftung

A. Name, Sitz, Rechtsform, Zweck und Vermögen der Stiftung Beschluss über die Neuregelung der Rechtsverhältnisse im Bereich der Zeppelin-Stiftung Satzung der nichtrechtsfähigen Stiftung mit dem Namen Zeppelin-Stiftung mit dem Sitz in Friedrichshafen - - - - A.

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Satzung des Deutschen Evangelischen Instituts für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes

Satzung des Deutschen Evangelischen Instituts für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes Satzung des Instituts für Altertumswissenschaften des Heiliges Land 6.14 Satzung des Deutschen Evangelischen Instituts für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes Vom 27. April 2012 (ABl. EKD 2012,

Mehr

Währungsfallen in der Fondsanalyse

Währungsfallen in der Fondsanalyse SAUREN INVESTMENTKONFERENZ 2016 Währungsfallen in der Fondsanalyse Diese Präsentation ist nur für professionelle Kunden bestimmt und darf Privatkunden nicht zugänglich gemacht werden. Folie 1 50% 40% Entwicklung

Mehr

Newsletter 17. Erstellung des Insolvenzplans / Einschätzung der SdK. Sehr geehrte Damen und Herren,

Newsletter 17. Erstellung des Insolvenzplans / Einschätzung der SdK. Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter 17 Erstellung des Insolvenzplans / Einschätzung der SdK Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute über die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzverfahren informieren. Mit einer Pressemitteilung

Mehr

Stiftung Lebenshilfe Ost-Vest

Stiftung Lebenshilfe Ost-Vest S t if tu n g L e b e i nsh lf e s O -V t t s e Stiftung Lebenshilfe Ost-Vest Partnerstiftung der Bürgerstiftung EmscherLippe-Land Lebenshilfe Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop e. V. Inhalt

Mehr

Private Banking Depotkonzept. Ertrag Alt. Performancereport

Private Banking Depotkonzept. Ertrag Alt. Performancereport Private Banking Depotkonzept Ertrag Alt Performancereport Stand: 06.02.2009 115.000 105.000 95.000 Wertentwicklung 85.000 75.000 65.000 55.000 05.05.2006 05.07.2006 05.09.2006 05.11.2006 05.01.2007 05.03.2007

Mehr