Massnahmenblätter Landschaftsqualität

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1 Massnahmenblätter Landschaftsqualität Kantonale Massnahmen und regionale Massnahmen der Projekte Pfannenstil und Zürcher Oberland August 2014

2 Impressum und das Wichtigste in Kürze Herausgeberin Baudirektion des Kantons Zürich Amt für Landschaft und Natur Publiziert auf: > Direktzahlungen > Landschaftsqualität > Projekte im Kanton Zürich Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Kantonale LQ-Massnahmen: ZH 1 bis ZH Regionale Massnahmen des LQ-Projekts Pfannenstil: PS 1 bis PS 5 4. Regionale Massnahmen des LQ-Projekts Zürich Oberland: ZO 56 bis ZO Fotonachweis: Copyright und Gemeinden 6. Liste der invasiven Neophyten Abkürzungen BFF: Biodiversitätsförderflächen LQ-Beiträge: Landschaftsqualitätsbeiträge Q 1: Qualitätsstufe 1 Q 2: Qualitätsstufe 2 1. Das Wichtigste in Kürze Mit der Anmeldung und der Umsetzung von LQ- Massnahmen tragen Sie zum Erhalt und zur Förderung von attraktiven zürcherischen Kulturlandschaften bei! Die Leistungen, die Sie dafür erbringen, werden mit LQ- Beiträgen abgegolten. Der vorliegende Katalog umfasst die kantonalen Massnahmen mit dem Kürzel ZH und die Massnahmen der beiden LQ-Projekte Pfannenstil und Zürcher Oberland, die mit PS oder ZO bezeichnet sind. Sie können entweder PS- oder ZO-Massnahmen wählen je nachdem in welchem Projektgebiet Ihr Betrieb sich befindet. Ausserdem müssen Sie vor der Anmeldung abklären, ob die gewünschten Massnahmen im entsprechenden Landschaftstyp auch zugelassen sind. Die Informationen dazu finden Sie unter und > aktuell > LQ-Projekt Pfannenstil Sie können dieses Jahr mit wenig Massnahmen beginnen und jedes Jahr weitere anmelden. Beachten Sie die Anleitung auf Einmalige Massnahmen, Neupflanzung von Bäumen: Die Bäume müssen am Stichtag angemeldet und bis Ende August des laufenden Jahres gesetzt werden. Für Ersatzpflanzungen gibt es keine LQ-Beiträge.

3 ZH 1 Fruchtfolge mit blühenden Hauptkulturen Mind. 3 Kulturen vorhanden und zur Blüte gelangend. Mögliche Hauptkulturen: Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Raps, Kartoffeln, Soja, Lupinen, Ackerbohnen, Kunstwiesen mit Luzerne oder Rotklee, Buntbrache, Rotationsbrache, Saum auf Ackerland Mindestfläche 50 Aren gesamthaft, pro Kultur 1 Are Ein breites Spektrum unterschiedlich blühender Hauptkulturen kann Farbe in Ackerbaugebiete bringen. LQ-Beiträge sollen die Kulturenvielfalt fördern. Jährlich andere Kulturen und Flächengrössen möglich Massnahme kombinierbar mit verschiedenen BFF- Typen CHF 5.- pro Are Gemäss DZV je nach Kultur

4 ZH 2 Fruchtfolge mit blühenden Zwischen- und Gründüngungskulturen Mindestens 1 Kultur vorhanden und zur Blüte gelangend. Mögliche Zwischen- und Gründüngungskulturen: Phacelia, Sonnenblumen, Buchweizen, Senf, Rettich, diverse Kleearten (Alexandriner-, Perser-, Inkarnatklee) Mindestfläche 50 Aren Ein breites Spektrum unterschiedlich blühender Zwischenkulturen und Gründüngungen kann Farbe in Ackerbaugebiete bringen. LQ-Beiträge sollen die Kulturenvielfalt fördern. Bemerkungen Für jede farbig blühende Zwischenkultur / Gründüngung in der Fruchtfolge wird ein Beitrag pro Are ausgerichtet. Jährlich andere Kulturen und Flächengrössen möglich CHF 2.- pro Are Gemäss DZV je nach Kultur

5 ZH 3 Blühende Ackerbegleitflora in Hauptkulturen Vom Kanton empfohlene Saatmischung (siehe unten) auf ganzer Fläche 2 auffällige Begleitarten aus Saatmischung regelmässig vorhanden (durchschnittlich mindestens 1 Pflanze / m2) Mindestfläche 20 Aren Früher waren Ackerflächen mit Farbtupfern von Ackerbegleitarten durchsetzt. Bei geringem Unkrautdruck können bunte Ackerflächen durch Ackerflora-Ansaaten temporär wieder entstehen und mit LQ- Beiträgen entschädigt werden. Ansaat einer einfachen Ackerfloramischung. Der Kanton kann Ausnahmen bewilligen, wenn der Samenvorrat auf der Fläche vorhanden ist. Auf Äckern mit Getreide (ohne Mais), Raps, Eiweisserbsen, Ackerbohnen oder Soja möglich Nur an Standorten mit geringem Problem-Unkrautdruck Jährlich andere Kulturen und Flächengrössen möglich Saatmischung 2 kg / ha: Klatschmohn (1/3) und Kornblume (2/3) Empfehlung: Reduktion Saatmenge der Hauptkultur Massnahme kombinierbar mit BFF Ackerschonstreifen CHF 9.- pro Are

6 ZH 4 Traditionelle Ackerkulturen Mögliche Ackerkulturen: Hopfen, Emmer, Einkorn, Dinkel, Öllein, Faserlein, Ölmohn, Leindotter zur Ölgewinnung, Saflor, Hanf, Buchweizen, Linsen, Hirsen, Samenproduktion z. B. Wiesenblumen-Saatgut, Heil- und Gewürzkräuter, Futterrüben orange und gelb, Kürbis LQ-Projekt Zürcher Oberland: Kabis Mindestfläche 20 Aren Vor einigen Jahrzehnten war die Palette angebauter Ackerkulturen noch deutlich breiter als heute. Mit LQ-Beiträgen soll der Anbau von gegenwärtig seltenen Kulturen unterstützt werden, um die Landschaftsvielfalt zu erhöhen. Gemäss DZV je nach Kultur Fachgerechte Pflege und Ernte Jährlich andere Kulturen und Flächengrössen möglich Für jede Kultur mit erfüllten Anforderungen wird ein Beitrag pro Are ausgerichtet, jedoch max. CHF Kombination mit Massnahme ZH 3 oder mit dem Projekt Ackerbegleitflora möglich Massnahme kombinierbar mit BFF Ackerschonstreifen CHF 5.- pro Are; max. CHF pro Kultur

7 ZH 5 Blumenwiesen-Streifen an Wegrändern Von den Eidg. Forschungsanstalten empfohlene Saumoder Wiesenblumenmischungen auf ganzer Fläche Neben gelben und weissen auch andersfarbige Blüten regelmässig vorhanden Nur Flächen entlang von ausgeschilderten Wanderund Velowegen, sowie viel begangenen Feld- und Fusswegen an Siedlungsrändern und in wichtigen Naherholungsgebieten Breite: Max. 12 m Erholungssuchende erfreuen sich an gut sichtbaren, farbig blühenden Saum- und Wiesenstreifen entlang von Wegen. Mit LQ- Beiträgen soll die Anlage und Pflege bunter Randflächen gefördert werden. Ansaat einer empfohlenen Saatmischung bei Neuanlage oder bestehender Bestand BFF Q 2 auf extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen Kein Mulchen 1-3 Schnitte jährlich und keine Düngung Streifen wegen Aufwand für Anlage während gesamter Vertragsdauer auf gleichem Standort belassen Massnahme kombinierbar mit BFF extensiv oder wenig intensiv genutzte Wiese CHF 18.- pro Are

8 ZH 6 Vielfältiger Futterbau Flächen von mindestens 4 der folgenden 7 Futterbautypen (a-g) vorhanden: a) Kunstwiese (601) b) übrige Dauerwiesen (613) c) Weide (616) d) ext. und wenig int. genutzte Wiese Q 1 (611, 612) e) ext. und wenig int. genutzte Wiese Q 2 (611, 612) f) extensiv genutzte Weide Q 1 (617) g) extensiv genutzte Weide Q 2 (617) Gebiete mit einer Vielfalt unterschiedlich bewirtschafteter Futterflächen wirken auf den Betrachter abwechslungsreich. LQ- Beiträge sollen dazu beitragen, die Nutzungsvielfalt im Futterbau zu erhalten und zu fördern. Gemäss DZV für jeden Futterbautyp Es werden nur Futterbautypen angerechnet, welche mindestens einen Anteil von 5% an der Gesamtfläche Dauergrünland und Kunstwiese ausmachen Basisbeitrag pro Are Dauergrünfläche und Kunstwiese Jährlich andere Flächengrössen möglich Massnahme kombinierbar mit verschiedenen BFF- Typen aus dem Bereich "Wiesen und Weiden" CHF pro Are Zusatzbeitrag von CHF pro Are pro zusätzliche Kultur über Mindestanforderung hinaus

9 ZH 7 Strukturreiche Dauerweiden Dauerweiden bieten eine gute Möglichkeit, die Vielfalt zu erhöhen mit kleinen, für das Landschaftsbild wichtigen Strukturen. Dies ist möglich ohne grosse Beeinträchtigung der. LQ-Beiträge sollen die Anlage von Strukturelementen fördern. Keine Schnittnutzung (max. zweimaliger Säuberungsschnitt möglich) Fachgerechte Pflege der Strukturelemente Zusammenhängende Fläche mindestens 20 Aren gross (keine Pferde-Einzelkoppeln) Mindestens 2 verschiedene Strukturen (a-h) im Umfang von 5-10% der Weidefläche vorhanden: a) Bäume -> grösser als 3m Wuchshöhe b) Hecken/ Strauchgruppe -> Mindesthöhe 0.5 m und Mindestfläche 4 m² c) Asthaufen /Holzbeige -> Mindesthöhe 0.5 m und Mindestfläche 4 m² d) Trockensteinmauern -> mindestens 4 Laufmeter e) Steinhaufen/ Felsblöcke -> Mindesthöhe 0.5 m und Mindestfläche 4 m² f) Wassergraben/ Bächlein -> mind. 4 Laufmeter g) Tümpel/ Teich -> mind. 4 m² h) traditioneller Weidebrunnen Jedes genannte Strukturelement ist pro Objekt als 1 Are Fläche anrechenbar Strukturen, welche zur Erfüllung des 5%-Kriteriums erforderlich sind, können nicht an andere LQ- Massnahmen angerechnet werden Massnahme kombinierbar mit BFF extensiv genutzte Weide CHF 3.- pro Are

10 ZH 9 Wässermatten Anzahl Wässerungen gemäss Vorgabe Wässerungssystem funktionsfähig Traditionell bewirtschaftete Wässermatten sind die Reste einer ehemals verbreiteten Kulturform der genossenschaftlichen Wiesenbewässerung und -düngung. Mit LQ-Beiträgen soll der Aufwand für Nutzung und Unterhalt dieser Zeugnisse aus der Vergangenheit unterstützt werden. Nutzung als Dauerwiese (Schnittzeitpunkt und -häufigkeit frei) Wässern: Mindestens dreimal jährlich (davon einmal vor dem ersten Aufwuchs) oder nach spezieller Vereinbarung kein Mulchen keine Pestizide ausser Einzelstockbehandlung von Problemunkräutern Pflege und Unterhalt des Wässerungssystems (z.b. Gräben, Wuhre) Massnahme kombinierbar mit BFF extensiv und wenig intensiv genutzter Wiese CHF 34.- pro Are

11 ZH 10 Begrünte Rebreihen mit Schnittstaffelung Gestaffelte im ganzen Rebberg gemäss den Anforderungen der BFF Q 1 Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt Permanente Begrünung auf mindestens 50 % der Rebfläche Rebflächen mit vielfältig begrünten Reihen sind aus Sicht der sinnvoll und bereichern die Landschaft. Mit LQ- Beiträgen soll der Aufwand für ihre Pflege entschädigt werden. Alternierender Schnitt in jeder zweiten Fahrgasse; zeitlicher Abstand zwischen zwei Schnitten derselben Fläche mindestens sechs Wochen; Schnitt der gesamten Fläche kurz vor der Weinernte erlaubt Oberflächliches Einarbeiten des organischen Materials ist jährlich in jeder zweiten Fahrgasse erlaubt Bei Vorkommen von Zwiebelgeophyten und anderen seltenen Arten sind in Absprache mit dem Kanton Ausnahmen betreffend permanenter Begrünung möglich Die Massnahme entspricht den Anforderungen der BFF Q 1 Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt gemäss DZV und ist kombinierbar mit dieser CHF 2.- pro Are Rebfläche

12 ZH 11 Strukturreiche Rebberge Rebberge mit verschiedenen Strukturelementen tragen stark zu einem abwechslungsreichen Landschaftsbild bei. Mit LQ-Beiträgen soll die Erhaltung und Pflege der Strukturen gefördert werden. der Reben gemäss DZV Fachgerechte Pflege der Strukturen CHF 2.- pro Are Rebfläche Mindestens 2 verschiedene Strukturen (a-g) im Umfang von 5-10% in oder direkt angrenzend an die Rebfläche vorhanden: a) Hecken/ Strauchgruppe -> Mindesthöhe 0.5 m und Mindestfläche 4 m² b) blühende Streifen (neben gelben und weissen auch andersfarbige Blüten regelmässig vorhanden) am Rebbergrand, in Rebreihen oder an Böschungen -> pro Are c) minimaler Herbizid-Einsatz im Unterstockbereich (max. 1 x Herbizid im Frühling) auf ganzer Rebfläche zur Förderung der Rebbergflora -> pro Hektare d) Trockensteinmauern -> mindestens 4 Laufmeter e) Steinhaufen/ Felsblöcke -> Mindesthöhe 0.5 m und Mindestfläche 4 m² f) Rosenstöcke (auch Wildrosen) -> pro 4 Rosenstöcke g) gepflegte Rebhäuschen -> pro Rebhäuschen Jedes genannte Strukturelement ist pro Objekt als 1 Are Fläche anrechenbar Strukturen, welche zur Erfüllung des 5%-Kriteriums erforderlich sind, können nicht an andere LQ-Massnahmen angerechnet werden Massnahme kombinierbar mit BFF Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt

13 ZH 14 Gestufte und gebuchtete Waldränder Wald und angrenzender Wiesenstreifen liegen auf der Betriebsfläche desselben Betriebs Formular LQB Massnahme ZH 14 Waldrand-Ersteingriff" mit Unterschrift des Försters ist vorhanden. Die Angaben auf dem Formular stimmen mit der Situation vor Ort überein. Waldrandpflege mit Datum und Art der Arbeit sind im ÖLN- Kalender eingetragen Keine invasiven Neophyten vorhanden Natürlicherweise sind die Übergänge von offenem Kulturland zu geschlossenem Wald gleitend. Mit LQ-Beiträgen soll die Pflege dieser für Landschaftsbild und Ökologie wichtigen Übergangsbereiche entschädigt werden. Initialpflege Waldrand gemäss Förster (10 m Tiefe und mind. 50 m Länge) Im aufgewerteten Waldrand das schnellwachsende Gehölze alle 5 Jahre auf den Stock setzen Bemerkungen LQ-Beiträge gibt es für Waldränder, die nicht im Waldentwicklungsplan aufgeführt sind. Der Förster informiert, wer die Waldrand-Aufwertung abgeltet. Anmelden auf der Waldparzelle (Code 901), die Arbeiten sind (im Anmeldejahr) bis Ende August ausgeführt. Wildkirschen und andere auffällig blühende Baum- und Straucharten speziell fördern Einmaliger Beitrag CHF 5.-, 10.- oder 20.- pro Laufmeter je nach Aufwand für die Initialpflege des Waldrands. Der Förster legt die Beitragshöhe fest. CHF 2.- pro Laufmeter für die Folgepflege auf Waldareal (Initialpflege muss stattgefunden haben)

14 ZH 15 Hecken ohne BFF-Beiträge Länge mindestens 10 m Mindestbreite Bestockung 1 m Nur standortheimische Strauch- und Baumarten, keine invasiven Neophyten Bemerkungen Beitrag pro Are bestockte Fläche inklusiv Pufferstreifen von 3 m Anmeldung mit Code 857 Nur Hecken ohne BFF-Beiträge Hecken, welche die Anforderungen als BFF nicht erreichen, können als Landschaftselement trotzdem wichtig sein. Mit LQ- Beiträgen soll der Aufwand für ihre regelmässige Pflege unterstützt werden. CHF 20.- pro Are Fachgerechte Pflege (nur in Vegetationsruhe und abschnittsweise)

15 ZH 16 Initialpflege von Hecken, Feld- und Ufergehölzen Hecke/ Gehölz enthält nach Initialpflege nur einheimische Strauch- und Baumarten und weist durchschnittlich mindestens 5 verschiedene Strauchund Baumarten pro 10 Laufmeter auf Heckentyp entspricht nach Initialpflege regionalen Landschafts- und Biodiversitätszielen gemäss LQ- Projekt und vorhandenen Vernetzungsprojekten Hecken sind in vielen Regionen wichtige Landschaftselemente. Werden sie nicht regelmässig gepflegt, kahlen sie aus und ihre ästhetische Qualität verringert sich. Die aufwändige Initialpflege soll mit LQ- Beiträgen gefördert werden mit dem Ziel die BFF Q 2 zu erreichen. Beitrag für aufwändige Initialpflege pro Are Mit Code 852 anmelden Wildkirschen und andere auffällig blühende Baum- und Straucharten speziell fördern Wo es sich anbietet auch Sichtbeziehungen beachten Massnahme ist kombinierbar mit BFF Hecken, Feldund Ufergehölze Einmaliger Beitrag CHF pro Are Initialpflege

16 ZH 17 Baumgruppen und Haine aus Laubbäumen Eichen, Buchen, Linden und weitere standortheimische Bäume (keine Hochstamm-Obstbäume) Unternutzen Grün- oder Ackerfläche Stammhöhe mindestens 1.6 m Baumabstand mindestens 5 m Während der Vertragsdauer bleibt die Anzahl Bäume konstant (abgehende Bäume sind zu ersetzen) Neupflanzung: Kaufquittung ist vorhanden Baumgruppen und Haine aus Laubbäumen bereichern das Landschaftsbild und setzen mit den Jahreszeiten farbige Akzente. Da der Unternutzen eine Grün- oder eine Ackerfläche sein kann, ist diese Massnahme auch in Kombination mit einem Agroforstsystem möglich. CHF 30.- pro Laubbaum Fachgerechte Baumpflege Bei Unternutzen Grünfläche: Weiden und Mähen erlaubt, nicht jedoch Mulchen Totholzbäume stehen lassen Bei Neupflanzungen: Abstand zu Drainagen gemäss Unterhaltsordnung einhalten Bemerkungen Anmelden mit Code 924 Einmaliger Beitrag bei Neupflanzung Laubbaum ist pro Baum (keine Hochstamm-Obstbäume) Einmaliger Beitrag CHF pro Neupflanzung Laubbaum

17 ZH 18 Grosse Hochstamm-Obstgärten Zusammenhängende Baumgruppe desselben Landwirtschaftsbetriebs besteht aus mindestens 40 Bäumen, Baumabstand, Dichte und Stammhöhe wie BFF Hochstamm-Obstbäume Q1 Anzahl Bäume bleibt während Vertragsdauer konstant Neupflanzung: Kaufquittung ist vorhanden Die traditionellen Gürtel aus Hochstamm- Obstbäumen bestimmten rund um viele Dörfer und Weiler das Landschaftsbild. Heute sind sie oft stark reduziert. Mit LQ-Beiträgen sollen bestehende grosse Obstgärten erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt, sowie neue am Dorfrand angelegt werden können. CHF 10.- pro Hochstamm-Obstbaum Regelmässiger und fachgerechter Baumschnitt Grosse Totholzbäume stehen lassen, abgehende Bäume ersetzen Weide- und Mäuseschutz anbringen Unternutzen Wiesland Bei Neupflanzungen: Abstand zu Drainagen gemäss Unterhaltsordnung einhalten Obstgärten vorzugsweise an Siedlungsrändern Gut sichtbare Strukturelemente z.b. Asthaufen - anlegen Massnahme kombinierbar mit BFF Hochstamm- Obstbäume Einmaliger Beitrag CHF pro Neupflanzung Hochstamm-Obstbaum

18 ZH 19 Alleen und Baumreihen Eichen, Buchen, Linden und weitere standortheimische Bäume Mindestens 10 Bäume; Abstand von Baum zu Baum mindestens 8 m, maximal 30 m Stammhöhe mind. 1.2 m (Steinobstbäume), respektive mind. 1.6 m (übrige Bäume) Anzahl Bäume bleibt während der Vertragsdauer konstant (abgehende Bäume ersetzen) Neupflanzung: Kaufquittung ist vorhanden Alleen und Baumreihen sind auffällige Landschaftselemente. Schon in der Antike wurden Baumreihen als Wegbegleiter gepflanzt. Mit LQ-Beiträgen sollen bestehende Baumreihen gepflegt und mit Neupflanzungen ergänzt werden. Fachgerechte Baumpflege Unternutzen Wiesland (1 Are pro Baum) Bei Neupflanzungen: Abstand zu Drainagen gemäss Unterhaltsordnung einhalten Alleen kommen gut zur Geltung entlang Strassen, Wegen, markanten Geländelinien und Gewässern Die Massnahme ist kombinierbar mit BFF Hochstamm- Obstbäume Hochstamm-Obstbäume, Nuss- und Laubbäume sind getrennt anzumelden. CHF 10.- pro Hochstamm-Obstbaum CHF 30.- pro anderem Baum Einmaliger Beitrag CHF pro Neupflanzung Hochstamm-Obstbaum CHF pro Neupflanzung Laubbaum

19 ZH 20 Kopfweidenreihen Mindestens 50 m Länge Mindestens 10 Bäume, Abstand von Baum zu Baum maximal 10 m Anzahl Bäume bleibt während Vertragsdauer konstant (abgehende Bäume ersetzen) Neupflanzung: Kaufquittung ist vorhanden Kopfweidenreihen waren vor allem entlang Gewässern jahrhundertelang Elemente der traditionellen Kulturlandschaft. Ruten wurden für die Korbflechterei gebraucht und dickere Äste als Weidepfähle genutzt. Mit LQ- Beiträgen sollen bestehende Weiden wieder gepflegt und Neupflanzungen gefördert werden. Alle 1-2 Jahre im Spätwinter Triebe abschnittweise und fachgerecht auf den Kopf zurückschneiden Unternutzen Wiesland Bei Neupflanzungen: Abstand zu Drainagen gemäss Unterhaltsordnung einhalten Vor allem entlang Gewässern anlegen Anmelden mit Code 926 CHF 11.- pro Weide Einmaliger Beitrag CHF pro Neupflanzung Weide

20 ZH 21 Markante Einzelbäume Eichen, Buchen, Nadelbäume und weitere Bäume an markanten Geländepunkten, sofern standortheimisch Stammhöhe mind. 1.2 m (Steinobstbäume), respektive mind. 1.6 m (übrige Bäume) abgehende Bäume ersetzen Einzel stehende Hochstamm-Obstbäume und andere Bäume auf Hügelkuppen oder an Wegkreuzungen können das Landschaftsbild prägen. Mit LQ-Beiträgen sollen bestehende Bäume erhalten und Neupflanzungen gefördert werden. Fachgerechte Baumpflege Unternutzen Wiesland (1 Are pro Baum) Bei Neupflanzungen: Abstand zu Drainagen gemäss Unterhaltsordnung einhalten Markante Geländepunkte: Wegkreuze, Hügelkuppen, Kreuzungen etc. Massnahme kombinierbar mit BFF Hochstamm- Feldobstbäume Anmelden mit Code 924 oder 925 (Laubbaum) oder 921 (Hochstamm-Obstbaum) oder 922 (Nussbaum) CHF 10.- pro Hochstamm-Obstbaum CHF 30.- pro anderen Baum Einmalige Beiträge CHF pro neu gepflanzten Hochstamm-Obstbaum CHF pro neu gepflanzten Laubbaum

21 ZH 22 Trockensteinmauern Länge mind. 10 m (nahe beieinander liegende Teilstücke können addiert werden) Einfacher Unterhalt Mindesthöhe 1 m Aufwändigere Restaurierungsarbeiten können durch den Bund als PWI-Projekt (Periodische Wiederinstandstellung von Infrastrukturen) mitfinanziert werden Unverfugte Trockensteinmauern dienten früher der Terrassierung oder Begrenzung von Weiden, Äckern und Rebflächen. Mit LQ-Beiträgen soll der Aufwand für den fachgerechten Unterhalt dieser traditionellen Mauern unterstützt werden. Anmelden mit Code 906 CHF 1.- pro Laufmeter Jährlicher Kontrollgang mit einfachem Unterhalt

22 ZH 23 Traditionelle Weidebegrenzung: Holzzäune und Lebhäge Mind. 50 m Länge Nur auf LN beitragsberechtigt Traditioneller Holzzaun aus naturbelassenem Holz, neue Latten nicht aus Akazien Lebhag: Bestockung maximal 1m breit, keine invasiven Neophyten, Anmeldung nur durch 1 Bewirtschafter Abgrenzung ist so unterhalten, dass keine weiteren Zäune notwendig sind. Zaunformen aus Holz wie Latten- oder Kreuzzäune gehören zu den ältesten Zeugnissen bäuerlicher Kultur. Mit LQ- Beiträgen soll der Aufwand für einen fachgerechten Unterhalt traditioneller Holzzäune sowie Lebhägen unterstützt werden. Holzzaun: CHF 6.- pro Laufmeter Lebhag: CHF 4.- pro Laufmeter Holzzaun: Fachgerechter Unterhalt Lebhag: Regelmässig zurückschneiden

23 ZH 24 Erhaltung von geomorphologischen Besonderheiten / Geotopen Geotope wie Findlinge, Dolinen oder Drumlins sind Fenster zur Erdgeschichte. Mit LQ-Beiträgen soll der Aufwand für eine verbesserte Sichtbarkeit solcher Objekte und für eine sorgfältige Flächennutzung entschädigt werden. Fachgerechte Pflege Direktes Umfeld als Dauergrünfläche zu nutzen Geomorphologische Besonderheit (Geotop) gut sichtbar Umfeld als Dauergrünfläche genutzt Fläche im Inventar der geologischen und geomorphologischen Objekte des Kantons Zürich enthalten Pauschalbeitrag mit 2 Stufen: - Kleinobjekte wie z.b. Findling mit Anteil selbst genutzter Fläche kleiner als 5 Aren - Grossobjekte wie z.b. Drumlins, grösser als 5 Aren Massnahme ist kombinierbar mit verschiedenen BFF- Typen aus dem Bereich "Wiesen und Weiden" CHF pro Objekt mit maximal 5 Aren selbst genutzter Fläche CHF pro Objekt mit mehr als 5 Aren selbst genutzter Fläche

24 ZH 25 Förderung von stehenden Kleingewässern Fläche mind. 1 Are, max. 10 Aren (Kleingewässer inkl. Saum von mind. 6 m Breite) Davon Wasserfläche mindestens 25% Keine invasiven Neophyten Neue Kleingewässer sind ohne Folien anzulegen Kostenbelege bei neu erstelltem Gewässer vorhanden Wasserflächen wirken auf Menschen und Tiere anziehend. Trotzdem wurden in den letzten Jahrzehnten viele Kleingewässer trockengelegt. Mit LQ-Beiträgen sollen natürliche oder durch menschliche Eingriffe entstandene Gewässer erhalten und Neuanlagen gefördert werden. Keine Pflanzenschutzmittel, keine Düngung des Wiesensaums Jährlich 1 Schnitt des Saums ab 1. Sept. Keine Gewässernutzung (Schwimm- oder Badeteiche, Angeln, andere Nutzungen) Temporär trockenfallende Gewässer bevorzugt fördern, da für Pionieramphibien besonders interessant Bewilligung von Neuanlagen im Kanton ZH nur möglich bei Flächen bis 5 Aren inkl. Fläche für Aushubdeponie Aufwand für Neuerstellung ist durch Kostenbelege nachzuweisen Das Kleingewässer gilt als Strukturelement bis maximal 1 Are / ha. Ausnahme extensive Weide: Maximal 20%- Strukturanteil Anmelden mit Code 904 CHF pro Are Einmaliger Beitrag CHF pro neu erstelltes Kleingewässer

25 ZH 26 Vernässte Wiesengräben Mindestens 50 m Länge Gesamtbreite Objekt inkl. Wiesensaum und Graben mindestens 3 m Reinigung des Grabens einmal während Vertragsdauer Frei von invasiven Neophyten Wiesengräben wurden häufig zum Zweck der Be- oder Entwässerung angelegt. Sie haben eine wichtige Bedeutung für die Strukturierung der Landschaft, sind aber oft in einem schlechten Zustand. Mit LQ- Beiträgen sollen Wiesengräben instand gestellt und ihre Pflege und Unterhalt gesichert werden. Keine Düngung des Wiesensaums Nur Objekte, die nicht als Gewässer ausgeschieden sind, also nicht auf der Landeskarte aufgeführt sind Uferbestockungen sind ausgeschlossen Wiesensaum wegen landschaftlicher Wirkung und Zusatznutzen für Biodiversität jährlich erst ab 1. September 1x schneiden Pro 25 m Länge 1 Ast- oder Streuehaufen oder 1 Kopfweide Massnahme kombinierbar mit BFF extensiv oder wenig intensiv genutzte Wiese CHF 13.- pro Laufmeter Einmaliger Beitrag CHF pro Laufmeter Initialpflege

26 ZH 27 Pflege steiler Böschungen Fläche mindestens 0.5 Are, Länge mindestens 10 m Breite mindestens 1 m, max. 15 m (Projektionsfläche) Böschung im freien Feld (Acker- und Geländeterrassen Böschungen an Strassen ab 3.-Klasse und höher gemäss Swisstopo (Strassenbreite max m) Steile Böschungen können natürlich oder durch Terrassierungen und andere smassnahmen entstanden sein. Sie sind als lineare Landschaftselemente gut sichtbar und wegen ihrer Steilheit meist extensiv genutzt. Mit LQ-Beiträgen sollen sie offen gehalten und ihr regelmässiger Unterhalt gesichert werden. Jährlich mindestens 1 Schnitt der Böschung Keine Düngung und keine PSM (ausser Herbizide gegen Problemarten mit Einzelstockbehandlung) Keine Bahnböschung, keine Böschung an Strassen mit motorisiertem Verkehr oder durch die öffentliche Hand bewirtschaftet. Beitrag zur Erhaltung historischer Terrassierungen nutzen Gut sichtbare Strukturelemente wie Einzelsträucher, Lesesteinhaufen etc. fördern Massnahme kombinierbar mit BFF ext. genutzte Wiese CHF 14.- pro Are

27 ZH 28 BeLa Bevölkerung und Landwirtschaft zusammen Nahrungsmittel anbauen (ab 2015) Fläche maximal 30 Aren Angebot des Landwirts für interessierte Gruppen gemäss sanforderungen Fläche ist unterhalten und ordentlich Hauptnutzung ist Landwirtschaft Keine Bauten und festen Installationen Die Bewohner städtischer Gebiete haben meist wenig Bezug zur Landwirtschaft. Auf einem vom Bauern bestimmten Feld können interessierte Personen tatkräftig mithelfen und das Wachsen der Feldfrüchte hautnah miterleben. Die Begegnungen mit der bäuerlichen Bevölkerung und die Arbeiten auf dem Feld fördern das Verständnis zur Landwirtschaft und erhöhen die Wertschätzung zu den Nahrungsmitteln. CHF 75.- pro Are sanforderungen Für Unterhalt und Ordnung sorgen Angebot für Vereine und interessierte Gruppen. Sie bestimmen eine Ansprechperson für den Landwirt. Landwirt macht Bodenbearbeitung vor dem Säen und nach der Ernte. Er entscheidet über Einsatz von PSM und Düngung und führt diese Tätigkeiten auch aus. Der Landwirt entscheidet, wie weit die interessierten Personen in die landwirtschaftlichen Tätigkeiten einbezogen werden (säen, jäten, bewässern und / oder ernten) und spricht sie mit ihnen ab. Teilfläche mit Spielwiese möglich Landwirt informiert die Trägerschaft über das Angebot (Gemüse, Beeren, Blumen, Obst) Bemerkungen Nur am Siedlungsrand von grösseren Orten anlegen Keine Selbstpflückanlagen mit Verkauf des von den interessierten Gruppen geernteten Produkts

28 ZH 29 Hofbereich (Seite 1) Aus der nachfolgenden Liste sind 2 oder 3 Elemente auszuwählen. Sie können jährlich gewechselt werden: Bauerngarten (mind. 40 m2 gross) Pflanzblätz (nicht auf BFF mit Qualitätsstufe 2) Vielfältige Tierhaltung (mind. 3 verschiedene Tierarten, pro Art mindestens 2 Tiere): Rind, Pferd, Pony, Esel, Maultier, Maulesel, Schwein, Schaf, Ziege, Hühner, Ente, Gans, Pfau, Kaninchen (Gruppenhaltung mit Auslauf) Hühnerhof mit mindestens 5 Hühnern und 1 Hahn Die landwirtschaftlichen Gebäude mit dem Hofbereich, dem Garten und Pflanzblätz, den Tieren, die sich um und auf dem Hof aufhalten, bereichern das Landschaftsbild. Tiere zu sehen und zu hören hat Erlebniswert. Die Vielfalt an Pflanzen und Tieren und der Aufwand sie zu pflegen wird mit LQ-Beiträgen abgegolten. Traditionelles Bienenhaus Markanter Einzelbaum auf dem Hofareal Hofbrunnen Gestockter Misthaufen Siehe nächste Seite 3 Elemente CHF / Betrieb 2 Elemente CHF / Betrieb

29 ZH 29 Hofbereich (Seite 2) Bauerngarten, mindestens 40 m2 gross: - Kombination aus Gartenbeeten verschiedener Gemüse, Blumen, Heilpflanzen, Beeren und/ oder Küchenkräuter - Keine invasiven Neophyten Pflanzblätz in Grün- oder Ackerland, nicht auf BFF mit Qualitätsstufe 2: - Mindestens 1 Are gross - Mehrere Kulturen in Gartenbeeten - Keine Bauten und Anlagen Die landwirtschaftlichen Gebäude mit dem Hofbereich, dem Garten und Pflanzblätz, den Tiere, die sich um und auf dem Hof aufhalten, bereichern das Landschaftsbild. Tiere zu sehen und zu hören hat Erlebniswert. Die Vielfalt an Pflanzen und Tieren und der Aufwand sie zu pflegen wird mit LQ-Beiträgen abgegolten. Vielfältige Tierhaltung (Tierarten siehe Seite 1): - Mindestens 3 verschiedene Tierarten, pro Art mindestens 2 Tiere - Raus-Bedingungen erfüllt. Hühnerhof: Mindestens 5 Hühner und 1 Hahn mit täglichem Auslauf im Hühnerhof oder Hofareal. Keine Geflügelweide. Bestehendes Bienenhaus, vom Landwirt zur Bienenhaltung / Honigproduktion genutzt. Ganzjährige Haltung von mindestens 1 Bienenvolk. Regionaltypischer Einzelbaum auf dem Hofareal Fester Hofbrunnen aus Holz, Stein oder Beton mit fliessendem Wasser

30 PS 1 Zahlreiche Grünlandtypen Gebiete mit einer Vielfalt unterschiedlich bewirtschafteter Futterflächen wirken auf den Betrachter abwechslungsreich. LQ-Beiträge sollen dazu beitragen, die Nutzungsvielfalt im Futterbau zu erhalten und zu fördern. Gemäss DZV für jeden Futterbautyp Flächen von mindestens 5 der folgenden 8 Futterbautypen (a-h) vorhanden: a) Kunstwiese (601) b) übrige Dauerwiesen (613) c) Weide (616) d) ext. und wenig int. genutzte Wiese Q 1 (611, 612) e) ext. und wenig int. genutzte Wiese Q 2 (611, 612) f) extensiv genutzte Weide Q 1 (617) g) extensiv genutzte Weide Q 2 (617) h) Streue Die Typen a), b) und d) müssen einen Anteil von mindestens 5% an der Gesamtfläche Dauergrünland und Kunstwiese ausmachen, damit sie angerechnet werden können. Bei den übrigen Typen reichen 2.5%. Basisbeitrag pro Are Dauergrünfläche und Kunstwiese Jährlich andere Flächengrössen möglich Massnahme kombinierbar mit verschiedenen BFF- Typen aus dem Bereich "Wiesen und Weiden" CHF pro Are Zusatzbeitrag von CHF pro Are pro zusätzliche Kultur über Mindestanforderung hinaus

31 PS 2 Streue (nur Q 1, nicht in Schutzgebiet) und Anmeldung als Streue Q 1 gemäss DZV (nicht für BFF Streue Q 2) sanforderung Keine Düngung Keine Pflanzenschutzmittel Schnitt ab 1. September maximal 1x pro Jahr, mindestens 1x pro 3 Jahre Im Sommer fallen die Streuwiesen auf, weil sie noch nicht gemäht sind und auf dem oft feuchten bis nassen Boden Pflanzen wachsen, die auf anderen Wiesen nicht vorkommen. Nach dem Schnitt im Herbst entsteht ein neues Landschaftsmuster. CHF 5.- pro Are

32 PS 3 Begrünte Rebberge mit Artenförderung Gestaffelte im ganzen Rebberg gemäss den Anforderungen der BFF Q 1 Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt Bei Anmeldung Förderung von Zwiebelgewächsen : Zwiebelgewächse sind vorhanden Rebflächen mit vielfältig begrünten Reihen sind aus Sicht der sinnvoll und bereichern die Landschaft. Mit LQ- Beiträgen soll der Aufwand für ihre Pflege entschädigt werden. CHF 2.- pro Are Rebfläche und CHF 1.- pro Are für die Förderung der Zwiebelgewächse Alternierender Schnitt in jeder zweiten Fahrgasse bis zur Erstellung des Vogelschutzes Ende August Zeitlicher Abstand zwischen zwei Schnitten derselben Fläche mindestens sechs Wochen Oberflächliches Einarbeiten des organischen Materials ist jährlich in jeder zweiten Fahrgasse erlaubt Jährliches leichtes Öffnen jeder zweiten Fahrgasse zur Förderung von Zwiebelgewächsen Bei Vorkommen von Zwiebelgeophyten und anderen seltenen Arten sind in Absprache mit dem Kanton Ausnahmen betreffend permanenter Begrünung möglich Massnahme kombinierbar mit BFF Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt

33 PS 4 Rebberge: Nutzung von Böschungen ohne BFF-Beiträge Fläche mindestens 0.5 Are, Länge mindestens 10 m Breite mindestens 1 m gemäss untenstehenden Anforderungen Lage: Nicht an Bahnböschungen, nicht an Strassenböschungen wenn motorisierter Verkehr sanforderung Terrassierte Rebberge mit wiesenartigem Bewuchs der Böschungen sind landschaftlich attraktiv. Deren ohne Mulchgerät ist aufwendig und wird mit LQ- Beiträgen entschädigt. CHF 16.- / Are Reben gemäss DZV Keine Düngung und keine Pflanzenschutzmittel (ausser Herbizide gegen Problemarten mit Einzelstockbehandlung Kein Einsatz von Mulchgeräten Massnahme zur Minimierung des Pflanzenschutzmittel- Einsatzes (Spritztechnik) Maximal 3 Nutzungen Beitrag pro Are Böschungsfläche Nur Böschungen ohne BFF-Beiträge, nicht kombinierbar mit ZH 27 Gut sichtbare Strukturelemente wie Lesesteinhaufen etc. fördern

34 PS 5 Kleiner Hochstamm-Obstgarten Zusammenhängende Baumgruppe desselben Landwirtschaftsbetriebs besteht aus mindestens 10 Bäumen Distanz der ersten Bäume zur Siedlung: Max. 100 m, Baumabstand, Dichte und Stammhöhe wie BFF Hochstamm-Obstbäume Q1 Anzahl Bäume bleibt während Vertragsdauer konstant Neupflanzung: Kaufquittung ist vorhanden Die traditionellen Gürtel aus Hochstamm- Obstbäumen bestimmten rund um viele Dörfer und Weiler das Landschaftsbild. Heute sind sie oft stark reduziert. Mit LQ-Beiträgen sollen bestehende kleine Obstgärten erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt werden. CHF 10.- pro Hochstamm-Obstbaum Regelmässiger und fachgerechter Baumschnitt Grosse Totholzbäume stehen lassen, abgehende Bäume ersetzen Weide- und Mäuseschutz anbringen Unternutzen Wiesland Bei Neupflanzungen: Abstand zu Drainagen gemäss Unterhaltsordnung einhalten Gut sichtbare Strukturelemente z.b. Asthaufen - anlegen Massnahme kombinierbar mit BFF Hochstamm- Obstbäume Einmaliger Beitrag CHF pro Neupflanzung Hochstamm-Obstbaum

35 ZO 56 Zaunübergänge an Wanderwegen Die Zaunübergänge sind funktionstüchtig und gut unterhalten. CHF 35.- pro Objekt Gefahrloses Überqueren von Zäunen oder Hindernissen in Weiden und Wiesen trägt zur Wanderfreude bei. sanforderung Zaunübergänge haben schliessbare Tore oder Holzübergänge. Sie sind gut unterhalten und funktionieren.

36 ZO 57 Zugängliche Aussichtspunkte Zugang ist gewährt Rund ums Bänkli ist aufgeräumt Bemerkungen Neue Aussichtspunkte erfordern eine Absprache mit der Gemeinde CHF 50.- pro Objekt (ein Durchgang mit rund 20 m Weg) Aussichtspunkte, Einzelbäume und Ruhebänkli sind beliebte Orte, um die Seele baumeln zu lassen. Gepflegt und leicht zugänglich machen sie umso mehr Freude. sanforderung Zugang freihalten Wiesenstreifen entsprechend mähen Für Ordnung sorgen

37 ZO 58 Holzpfähle zur Weideeinzäunung Mind. 50 m Länge Naturbelassenes, unbehandeltes, einheimisches Holz (neue Pfähle nicht aus Akazien), mindestens 5 cm Durchmesser Keine Kunststoff-, Metallpfosten, Plastikbänder oder Stacheldraht im Zaun (kurzzeitige Unterteilung von Weiden sogenannte Portionenweide mit Kunststoffpfählen erlaubt) Auf Mäh- und Dauerweiden (Code 613, 616, 617) Bemerkungen Holzpfähle strukturieren die Landschaft und geben eine Leitlinie vor. Im Zürcher Oberland begrenzen sie dem Vieh den Weideraum. sanforderung Annahme, dass 10% der Pfähle jährlich ersetzt werden Massnahme kann nicht mit ZH 23 traditionelle Weidebegrenzungen kombiniert werden. CHF pro Laufmeter Markante Holzpfähle das ganze Jahr sichtbar Draht im Winter abnehmen oder ablegen

38 5. Fotonachweis Copyright Andreas Bosshard, IG Kulturlandschaft: ZH 23 linkes Bild Carlota Erismann: ZH 10, 15 oben, 17, 18, 19, 22, 27 unten, 29, PS 1 René Gämperle, Strickhof: ZH1, 2, 3, ZO 58 Klaus Gersbach: PS 5 Susi Huber, Pfäffikon: ZH 16 Martin Hübscher, Liebensberg: ZH 7 Ursula Jenni: ZH 4 Hans-Michael Schmitt: Titelblatt, ZH 5, 6, 9, 20, 21, 23 rechts, 24, 25, 26, 27 oben Winu Schüpbach: PS 4 Tina Siegenthaler, Ortoloco: ZH 28 Christian Stutz, Pro Zürcher Berggebiet: ZO 56, ZO 57 Christian Wiskemann: PS 2, PS 3 Ortsangabe Gemeinde Bertschikon-Wiesendangen: ZH 7 Bözberg AG: ZH 15 unten Bülach: ZH 5 Buch am Irchel: ZH 1 Dietikon: ZH 28 Fehraltorf: ZH 23 unten rechts, ZH 29 Fischenthal: ZH 27 unten Fischingen TG: ZO 57 Gossau: ZH 18 Hittnau: ZH 27 oben, PS 2 Hüntwangen: ZH 20 Humlikon: ZH 2 Küsnacht: PS 2 Maur: ZH 19 Pfäffikon: ZH 9, 15 oben, 16, 17, 26, 27 oben, PS 1 Stadel: Titelblatt, ZH 21 Stäfa: ZH 22, PS 3, PS 4 Stammheim: ZH 4, PS 3 Südfrankreich: ZH 3 Tagelswangen: PS 5 Uster: ZH 24, 25 Wald: ZH 6, ZO 56 Winterthur: ZH 10

39 6. Liste der invasiven Neophyten Liste aus > Neophyten > Listen & Infoblätter (bis auf Berufskraut alle Pflanzen auf schwarzer Liste, Stand 2013) Botanischer Name Deutscher Name Botanischer Name Deutscher Name Ailanthus altissima Götterbaum Prunus serotina Herbstkirsche Ambrosia artemisiifolia Aufrechte Ambrosie Reynoutria japonica Japanischer Stauden- Knöterich Artemisia verlotiorum Verlot'scher Beifuss Reynoutria sachalinensis + R. X bohemica Sachalin-Knöterich + Bastard- Knöterich Buddleja davidii Sommerflieder, Schmetterlingsstrauch Rhus typhina Essigbaum Erigeron annuus s.l. Einjähriges Berufkraut Robinia pseudoacacia Falsche Akazie, Robinie Elodea canadensis Gewöhnliche Wasserpest Rubus armeniacus Armenische Brombeere Elodea nuttallii Nuttalls Wasserpest Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Solidago canadensis s.l. Kanadische Goldrute Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Solidago gigantea = S. serotina Spätblühende Goldrute Lonicera japonica Japanisches Geissblatt Ludwigia grandiflora Grossblütiges Heusenkraut Polygonum polystachyum Himalaja-Knöterich Lysichiton americanus Amerikanischer Stinktierkohl Prunus laurocerasus Kirschlorbeer Pueraria lobata Pueraria, Kudzu, Kopoubohne

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