Sie denken daran, Ihr Kind in Kindertagespflege zu geben beispielsweise weil Sie wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen möchten?

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2 Inhaltsverzeichnis Sie denken daran, Ihr Kind in Kindertagespflege zu geben beispielsweise weil Sie wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen möchten? Dann stellen sich für Sie sicherlich viele Fragen: 1. Welche Betreuungssituation wünsche ich mir für mein Kind? 2. Wie finde ich die richtige Kindertagespflegeperson oder soll mein Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut werden? 3. Was bedeutet das für uns finanziell? In dieser Broschüre finden Sie Antworten und erfahren, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um einen Kindertagespflegeplatz zu finden. Seite 3 bis 6 Sie möchten Kindertagespflegeperson werden? Die Betreuung von Kindern ist eine schöne und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe. Um eine optimale Tagespflege für Kinder zu gewährleisten, bedarf es deshalb einer ausreichenden Vorbereitung. Erste Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten 7 bis 12 Übersicht über die Tagespflegesätze Seite 13 Übersicht über die Kostenbeiträge Seite 14 Seite 2

3 Infos für Eltern Sehr geehrte Eltern, die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein in der Förderung von Kindern und richtet sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr. Seit dem besteht der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familiennahe und individuelle Betreuung aus. Sie findet im Haushalt oder in anderen privaten Räumen der qualifizierten Tagespflegepersonen statt und bietet einen überschaubaren und geschützten Rahmen für die Förderung Ihres Kindes, ganz nach dessen individuellen Bedürfnissen. Durch regelmäßige Beratung, Begleitung und Qualifizierung in der Kindertagespflege garantieren wir Ihnen Professionalität sowie kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Angebotes. Für das Gelingen eines Tagespflegeverhältnisses ist es Voraussetzung, dass im Rahmen der Beratung und Vermittlung die passenden Partner - Eltern, Kinder und Tagespflegepersonen - zueinander finden. Für alle Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes gerne zur Verfügung. Seite 3

4 Infos für Eltern Was ist Kindertagespflege? Eine Kindertagespflegeperson betreut im eigenen Haushalt Kinder im Alter von in der Regel einem Jahr bis maximal 14 Jahren, wenn deren Eltern die Betreuung ihrer Kinder nicht selber leisten können. Sie betreut im Auftrag des Jugendamtes bis zu fünf Kinder den ganzen Tag oder einen Teil des Tages (auch als Ergänzung zur Kindertageseinrichtung oder Betreuung in der Schule). Bei einem Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen können bis zu neun Kinder in einer sogenannten Großtagespflegestelle betreut werden. So z.b. bei den 1000-Füßlern in Viersen-Dülken, oder in der Bunten Villa in Viersen-Süchteln. Geplant sind weitere Großtagespflegestellen auch in enger Kooperation mit Kindertageseinrichtungen. Wann kommt Kindertagespflege in Frage? wenn Sie sich eine individuelle, bindungsgerechte Betreuung durch eine bestimmte Bezugsperson für Ihr Kind wünschen, wenn Sie Ihr Kind in einer familienähnlichen, überschaubaren Betreuungssituation aufwachsen lassen möchten, wenn Sie in Bezug auf Ihr Kind Wert auf ein selbstverständliches Alltagslernen als Voraussetzung für weitere formale Lernprozesse legen, wenn Sie die geschwisterähnlichen Beziehungen Ihres Kindes in einer kleinen Betreuungsgruppe schätzen, wenn Sie für Ihr Kind eine alltagsnahe, entwicklungsgerechte und individuelle Förderung und Bildung wünschen, Wann vermittelt das Jugendamt eine Kindertagespflegestelle? bei Erwerbstätigkeit der Eltern und bei einem Betreuungsbedarf von mindestens 15 Stunden wöchentlich bei Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung bei Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeitsmaßnahmen. nach Erfüllung des Rechtsanspruches ab Vollendung des ersten Lebensjahres Seite 4

5 Infos für Eltern Was kostet eine Kindertagespflegestelle? Für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflegestelle ist ein Kostenbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Kostenbeitrages ist abhängig von der Höhe Ihres Bruttoeinkommens und der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden. Auf Antrag kann der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die finanzielle Belastung der Familie nicht zuzumuten ist. Ein Erlass kann erst mit dem Datum der Antragstellung wirksam werden. Kosten für die Ernährung des Kindes und für Pflegemittel (z. B. Windeln, Cremes usw.) müssen von den Eltern direkt an die Kindertagespflegeperson entrichtet werden und sind nicht Bestandteil des Pflegegeldes. Benötigt mein Kind eine Eingewöhnungszeit? Für das Wohl des Kindes und das Gelingen einer Kindertagespflegebetreuung ist es von großer Wichtigkeit, dass die Chemie zwischen Ihnen und der Kindertagespflegeperson stimmt. Vor Beginn der eigentlichen Betreuung sollte dem Kind deshalb eine Eingewöhnung ermöglicht werden. Die Eingewöhnungsphase ist die Zeit für das Kind, in der es die Beziehung zur Tagespflegeperson aufbauen kann. Das dauert etwa vier Wochen. Die Anwesenheit eines Elternteils in den ersten Tagen schafft dabei einen geschützten Raum, in dem sich das Kind sicher fühlt und auf die neue Betreuungsperson zugehen kann. Tipps für die Eingewöhnung Ihres Kindes nach dem sogenannten "Berliner Modell" sowie weitere Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachberaterin während der Erstberatung. Sprechen Sie bitte mit der Kindertagespflegeperson unbedingt auch über Ihre Erziehungsvorstellungen und -wünsche, über die Entwicklung Ihres Kindes und seine Gewohnheiten. Die behutsame Eingewöhnung Ihres Kindes in die Kindertagespflegestelle ist die beste Gewähr für einen positiven Verlauf der Betreuung. Was muss ich zur Kindertagespflegeperson mitnehmen? Es wird gut sein, Lieblingsspielzeug und auch ein Kuscheltier Ihres Kindes mitzubringen; bei Kleinkindern je nach Vereinbarung Babynahrung, Windeln usw., bei großen Kindern die entsprechenden Schulsachen. Sorgen Sie bitte dafür, dass das Kind der Jahreszeit entsprechend gekleidet ist. Die Kindertagespflegeperson möchte mit dem Kind auch die Wohnung verlassen können. Bekleidung zum Wechseln sollten Sie in der Kindertagespflegestelle deponieren. Seite 5

6 Infos für Eltern Nimmt die Kindertagespflegeperson mein Kind auch, wenn es krank ist? Wenn Ihr Kind krank ist, sollten Sie sich wegen der Pflege und Behandlung mit der Kindertagespflegeperson absprechen. Ob das Kind in der Kindertagespflegestelle auch dann betreut wird, wenn es krank ist, hängt vom Einverständnis der Kindertagespflegeperson ab. Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit, muss das Kind sowohl zum eigenen Schutz als auch zum Schutz der anderen Kinder vorzeitig abgeholt werden. Leidet Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit oder an Fieber, wird in der Regel erwartet, dass Sie es selbst versorgen und pflegen. Die Kindertagespflegeperson kann in solchen Fällen ein ärztliches Attest einfordern. In Notfällen wird die Kindertagespflegeperson Ihr Kind zum Arzt oder in die Klinik bringen. Für dringend notwendige Arztbesuche müssen Sie der Kindertagespflegeperson eine Vollmacht ausstellen. Was ist, wenn die Kindertagespflegeperson längerfristig ausfällt? In einem solchen Fall versucht das Jugendamt, für Ihr Kind eine andere Betreuungsmöglichkeit zu finden. Was sollten Eltern noch über die Kindertagespflege wissen? Die Kindertagespflegeperson, die Ihnen über das Jugendamt der Stadt Viersen vermittelt wird, ist qualifiziert und überprüft worden. Sie besitzt eine Pflegerlaubnis nach 43 SGB VIII. Die Kindertagespflegeperson wird eine wesentliche Rolle im Leben Ihres Kindes spielen. Sie übernimmt die Verantwortung für Ihr Kind und wird es liebevoll betreuen, fördern und ihm den nötigen Freiraum für seine Entwicklung geben. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie mit ihr partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Versuchen Sie bitte, alle Schwierigkeiten zu besprechen, sobald diese auftauchen. Benötigen Sie dabei eine Beratung, so sind Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes gerne behilflich. Für die Betreuung Ihres Kindes schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson in der Regel einen Betreuungsvertrag (Mustervertrag im Jugendamt erhältlich) ab, in dem wichtige Punkte in der Kindertagespflege wie z. B. Betreuungszeiten, Urlaubszeiten, Versicherungspflicht etc. schriftlich vereinbart werden. Seite 6

7 Infos für Kindertagespflegepersonen Wie werde ich Kindertagespflegeperson? Interessierte Personen können sich durch das Jugendamt informieren, beraten und gegebenenfalls vermitteln lassen. Das Jugendamt stellt die Eignung der Kindertagespflegeperson fest. Seit dem muss beim örtlich zuständigen Jugendamt die notwendige Pflegeerlaubnis dann beantragt werden, wenn ein Kind betreut wird. länger als drei Monate, mindestens 15 Wochenstunden und gegen Entgelt Mindestvoraussetzungen, die von den Bewerbern in der Kindertagespflege erwartet werden: Sie sollten: Erfahrung im Umgang mit Kindern und Kindererziehung haben Zeit, Interesse und Spaß am Umgang mit Kindern haben, sowie Einfühlungsvermögen und Verständnis für deren Probleme zeigen längerfristig Verantwortung übernehmen können und offen sein für pädagogische Fragen (Bildungsdokumentation) in geordneten persönlichen Verhältnissen leben sich gesundheitlich fit fühlen und belastbar sein geeignete Räumlichkeiten in einer kinderfreundlichen Umgebung und hygienische Wohnverhältnisse anbieten können den Kindern ausreichend Platz und Rückzugsmöglichkeiten anbieten und geeignetes Spielmaterial zur Verfügung stellen können bereit sein, mit den Eltern des Tagespflegekindes partnerschaftlich zusammenzuarbeiten die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen mitbringen über Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese müssen durch die Teilnahme an einem Grund- und Aufbauqualifikationskursus im Umfang von je 80 Stunden = 160 Std. insgesamt (mit anschl. Abschlussgespräch/Colloquium) nachgewiesen werden. die Bereitschaft mitbringen, vertrauensvoll mit dem Jugendamt der Stadt Viersen zusammenzuarbeiten einwandfreie Führungszeugnisse von allen über 18-jährigen Haushaltsangehörigen vorlegen können. (Erneuerung nach 5 Jahren) ein aktuelles ärztliches Attest über Ihre psychische und physische Gesundheit vorlegen Seite 7

8 Infos für Kindertagespflegepersonen Wie erhalte ich eine Pflegeerlaubnis? Die Pflegeerlaubnis kann erteilt werden, soweit die Kindertagespflegeperson qualifiziert und geeignet ist (siehe Punkt: Mindestvoraussetzungen). Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis wird sich eine Mitarbeiterin des Jugendamtes durch einen Hausbesuch und durch Gespräche mit Ihnen ein Bild von Ihnen und Ihren Lebensverhältnissen machen. Nach der Absolvierung der Grundqualifikation wird die Pflegeerlaubnis befristet auf zwei Jahre für max. zwei Kinder erteilt. Sie erlischt, wenn die Aufbauqualifikation nicht innerhalb von zwei Jahren absolviert wird. Nach der Aufbauqualifikation und dem sich anschließenden Abschlussgespräch wird die Pflegeerlaubnis befristet auf fünf Jahre für max. fünf Kinder erteilt und muss nach Ablauf im Jugendamt wieder neu beantragt werden. Personen, die ein Kind ohne eine Pflegeerlaubnis betreuen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Seite 8

9 Infos für Kindertagespflegepersonen Wie werden Kindertagespflegepersonen auf ihre Aufgabe vorbereitet? Das Jugendamt bietet in Kooperation mit dem Katholischen Forum für Erwachsenenund Familienbildung Krefeld und Viersen Grund- und Aufbauqualifikationskurse für in der Kindertagespflege tätige Personen nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes an. Die Kurse finden statt in Zusammenarbeit mit dem Kath. 'forum', Krefeld-Viersen, Rektoratstraße 25, Viersen Informationen unter: Tel /17290, von Uhr, oder unter Informationen zu diesen Kursen erhalten Sie auch im Jugendamt der Stadt Viersen. Nach der Erteilung der Pflegeerlaubnis und nachdem Ihnen das erste Tagespflegekind durch das Jugendamt vermittelt wurde, erhalten Sie die Hälfte der Teilnahmegebühren für die Grundqualifikation erstattet. Die Teilnahme an der Aufbauqualifikation ist Voraussetzung für die weitere Vermittlung von Kindern durch das Jugendamt. Die Kosten hierfür und für das Abschlussgespräch werden Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung in voller Höhe vom Jugendamt erstattet. Für die Kindertagespflegepersonen finden regelmäßig vom Jugendamt organisierte Treffen statt. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und der Vertiefung bestimmter pädagogischer Themenschwerpunkte. Ferner werden in den Stadtteilen verschiedene Spielgruppen für die Tagespflegekinder gemeinsam mit ihren Betreuungspersonen angeboten. Es wird gewünscht, dass die Kindertagespflegepersonen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Seite 9

10 Infos für Kindertagespflegepersonen Wie wird ein Tagespflegekind vermittelt? Grundsätzlich ist eine Betreuungsbedarf mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim örtlichen Jugendamt anzumelden. Die wichtigsten Daten vorab sind das Alter des Kindes, die mögliche Betreuungszeit und der Wohnsitz des Kindes. Zum Beginn eines Kindergartenjahres am werden in der Regel alle Kinder in der Vermittlung berücksichtigt, die bis zum eines Jahres ein Jahr werden. In einem persönlichen Antragsgespräch mit der zuständigen Fachberaterin vom Jugendamt entscheidet diese, welche Kindertagespflegeperson die Richtige sein könnte. Das unverbindliche Erstgespräch zwischen den Eltern des Kindes und Ihnen wird in der Regel eigenständig arrangiert. Wenn Ihre Erwartungen und Vorstellungen nicht erfüllt werden und die Chemie zwischen Ihnen und den Eltern nicht stimmt, können Sie das Tagespflegeverhältnis ablehnen. Sollten Sie in grundsätzlichen Fragen übereinstimmen, werden weitere Treffen zum besseren Kennenlernen und zur Eingewöhnung des Kindes vereinbart. Mit den Eltern schließen Sie nach einer erfolgreichen Vermittlung eine privatrechtliche Vereinbarung ab (Mustervertrag im Jugendamt erhältlich). Wie viele Stunden wird ein Tagespflegekind betreut? Die Festlegung der genehmigten Betreuungsstunden wird im Antragsgespräch mit der Fachberaterin geklärt und umfasst die Zeiten, in denen beide Elternteile, bzw. der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig sind oder sich in Schul-Aus-oder Weiterbildung befin- det. Wegezeiten werden bei der Berechnung mit be- rücksichtigt. Anderen Personen können maximal 25 Stunden Stunden gewährt werden. Die Stunden kön- nen auch während einer laufenden Betreuung nach vorheriger Absprache dem geänderten Bedarf ange- passt werden. Seite 10

11 Infos für Infos Kindertagespflegepersonen für Tagespflegepersonen Wie wird die Kindertagespflege finanziert? Die Tagespflegesätze sind davon abhängig, ob die Kindertagespflegeperson die Grundqualifikation oder auch die Aufbauqualifikation absolviert hat. Sie richten sich ferner danach, wie viele Stunden das Kind in Ihrem Haushalt betreut wird. Zeiten zwischen Uhr und 6.00 Uhr werden nur zur Hälfte finanziert. Für Kinder unter zwei Jahren wird 100 % des aktuellen Aufwendungsersatzes gezahlt. Die derzeit geltenden Tagespflegesätze finden Sie am Ende der Broschüre. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihnen vom Jugendamt ein Zuschuss zu einer Unfallversicherung und zu den Sozialversicherungen (Renen-, Kranken,- und Pflegeversicherung) gewährt. Nähere Informationen hierzu sind im Jugendamt erhältlich. Wer zahlt während des Urlaubs oder bei Krankheit? Der Tagespflegeperson werden unabhängig vom Entstehungsgrund (z.b. Urlaub, Krankheit, Kur) max. 30 betreuungsfreie Tage pro Kind und Kalenderjahr finanziert (s. hierzu weitere Regelungen in den aktuellen Richtlinien der Stadt Viersen, erhältlich im Jugendamt). Wie können Sie dem Kind bei Eingewöhnungsschwierigkeiten helfen? Damit das Kind den Übergang aus seiner Herkunftsfamilie in die noch unbekannte Tagespflegestelle schafft, bedarf es einer behutsamen Eingewöhnung. Dies bedeutet für jedes Kind eine große Herausforderung an seine Fähigkeiten, sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen und Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen. Für die angstfreie Erkundung des neuen Umfeldes ist die anfängliche Anwesenheit der Hauptbezugsperson notwendig. Die Form der Eingewöhnung orientiert sich am Berliner Eingewöhnungsmodell. Die Länge der Eingewöhnungsphase beträgt ca. 3-5 Wochen. Sie ist abhängig vom Alter und der persönlichen Entwicklung des Kindes. In der Eingewöhnungs- und Kontaktphase stellt das Jugendamt Ihnen gerne einen Fragebogen zur Verfügung, den Sie gemeinsam mit den Eltern des Tagespflegekindes ausfüllen und besprechen können. In diesem Bogen sind detaillierte Angaben über den Gesundheitszustand des Kindes, sein Verhalten, Essgewohnheiten, Sauberkeitserziehung, Schlafgewohnheiten, Spielverhalten und vieles mehr vorgesehen. Er soll Ihnen helfen, dass Sie sich so schnell wie möglich mit dem Kind vertraut machen. Wichtig ist auch, dass beide Seiten ihre Erziehungsvorstellungen besprechen. Seite 11

12 Infos für Kindertagespflegepersonen Was geschieht, wenn Konflikte zwischen Ihnen und den Eltern des Tagespflegekindes auftauchen? Versuchen Sie, alle Schwierigkeiten zu besprechen, sobald sie auftauchen. Wenn es gewünscht wird, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes für Beratungsgespräche zur Verfügung. Sie werden bemüht sein, die Angelegenheiten auf einer sachlichen und fairen Ebene mit allen Beteiligten zu klären. Denken Sie in diesen Konfliktsituationen auch an das Kind. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie nicht gleich auf eine Beendigung der Kindertagespflege drängen. Ein Kind braucht dauerhafte Beziehungen. Für ein gut funktionierendes Kindertagespflegeverhältnis ist es wichtig, dass Kindertagespflegeperson und Eltern sich regelmäßig über den Tagesablauf und die Entwicklung des Kindes austauschen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes in der Zeit von 8.30 bis Uhr zur Verfügung. Für ein persönliches Gespräch ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Zuständig für PLZ: und im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Tönisvorsterstr Viersen 02162/ Zuständig für PLZ: im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Tönisvorsterstr Viersen 02162/ Zuständig für PLZ: im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Tönisvorsterstr Viersen 02162/ Seite 12

13 Infos für Infos Kindertagespflegepersonen für Tagespflegepersonen Tagespflegesätze Za h lungen der Sätze bei Förderbedarf sind Einzelfa llabhäng ig und können va r iieren. Stunden/ Woche Betrag/Monat Grundqualifikaton Aufbauqualifikation besonderer Förderbedarf ab ,00 216,50 281,50 bis ,50 260,00 338,00 bis ,00 303,50 394,50 bis ,00 346,50 450,50 bis ,50 390,00 507,00 bis ,00 433,50 563,50 bis ,50 476,50 619,50 bis ,00 520,00 676,00 bis ,00 563,50 732,50 bis ,50 606,50 788,50 bis ,00 650,00 845,00 bis ,50 693,50 901,50 bis ,00 736,50 957,50 bis ,00 780, ,00 bis ,50 823, ,50 bis ,00 866, ,50 bis ,50 910, ,00 bis ,00 953, ,50 bis ,00 996, ,50 bis , , ,00 bis , , ,50 über , , ,50 Seite 13

14 Seite 14 Infos für Eltern

15 Seite 15

16 Stadt Viersen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie - Kindertagespflege - Tönisvorster Str Viersen Stadtbezirk Viersen 02162/ Stadtbezirk Dülken / Boisheim 02162/ Stadtbezirk Süchteln 02162/ / tagespflege@viersen.de Stand: August 2017

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