Standards für Fortbildungsveranstaltungen des Landesinstitutes
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- Angela Amsel
- vor 6 Jahren
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1 Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Standards für Fortbildungsveranstaltungen des Landesinstitutes Leitung Abteilung Fortbildung OSR Dr. Uwe Heinrichs Dr. Mareile Krause I Einführung Zur Begrifflichkeit Von der Wortbedeutung her ist ein Standard eine möglichst präzise Festlegung der Eigenschaften, die eine Person, ein Objekt oder ein Prozess haben müssen, um definierten Qualitätskriterien zu genügen. Die KMK-Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht die folgende Unterscheidung zwischen Kompetenzen (= Fähigkeiten in bestimmten Bereichen/Domänen) und Standards, die als Maßstäbe den Ausprägungsgrad der jeweiligen Kompetenzen zu bestimmen ermöglichen, vorgenommen: Ziele Unter Kompetenzen werden in dem Bericht die berufsbezogenen, im Verlauf der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten von Absolventen der Lehrerbildung verstanden. Dabei können diese Kompetenzen bei den einzelnen Personen unterschiedlich hoch ausgeprägt bzw. entwickelt sein. Um den Ausprägungsgrad erfassen zu können, benötigt man Standards als Maßstab. Bei ihrer Anlegung wird deutlich, welche der notwendigen Kompetenzen wie stark ausgeprägt sind. Die Verständigung über Standards ist eine Voraussetzung für Qualitätsentwicklung und Verlässlichkeit, da mit ihnen das Ziel verbunden ist, dass sie allgemein gelten und sich alle daran halten. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Fort- und Weiterbildung des Landesinstitutes vereinbart die Abteilung Fortbildung Qualitätsstandards für ihre Arbeit. Diese sind die Orientierung für die Gestaltung der pädagogischen Dienstleistungen, sie sind die Grundlage für die Ableitung von Kompetenzen (erwartete Fähigkeiten) und damit auch für die Personalauswahl und entwicklung und für die Bewertung von Leistungen. Das vorliegende Papier verfolgt damit das Ziel: 1. grundlegende, zu erfüllende Standards (inhaltlich-methodisch) auf einer mittleren Abstraktionsebene für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen festzulegen, die für alle gelten und für die konkrete Arbeit eine Orientierung bieten; 2. auf der Basis der Prozessstandards Qualitätskriterien für die konkrete Planung und Umsetzung von Fortbildungsveranstaltungen als Orientierung zu formulieren, die jedoch nach dem Prinzip Form folgt Funktion der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung angepasst werden müssen;
2 3. auf der Basis der inhaltlich-methodischen Standards und der Prozessstandards die Ergebnisse einer kompetenzorientierten Fortbildung (hier Fachleiterinnen und Fachleiter) in Form von Anforderungen (Outputstandards) zu formulieren. Bei der Ausformung von Standards sind die unterschiedlichen Veranstaltungsformen zu unterscheiden. Seminare/Trainings, Beratung und Begleitung, Intervision, Coaching und Supervision unterscheiden sich je nach Zielgruppe, Funktion und inhaltlich/fachlicher Ausrichtung. Im Folgenden werden Standards für Fortbildungsveranstaltungen, d.h. Seminare und Trainings beschrieben. 2
3 II Standards für Fortbildungsveranstaltungen im Landesinstitut (Inhaltlich-methodische Standards) 1. Die Inhalte der Veranstaltungen der Abteilung Fortbildung entsprechen den inhaltlichen Vorgaben der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung des Landesinstituts mit der Behörde für Bildung und Sport. Sie sind orientiert an der Nachfrage der Schulen, der Praxis der Lehrkräfte und bieten die Möglichkeit zur theoretischen Durchdringung und zur Teilhabe an der aktuellen pädagogischen Diskussion. 2. In der Veranstaltung besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Inhalt der Veranstaltung, der methodischen Vorgehensweise und dem Transfer in den beruflichen Alltag. 3. Die Planung und Durchführung der Veranstaltung erfolgt nach dem Prinzip Form folgt Funktion. Die inhaltliche Funktion bestimmt den Ablauf, die Präsentation, die Visualisierung und andere formale Mittel. (siehe auch Prozessstandards) 4. Die Veranstaltung zielt darauf ab, möglichst allen Teilnehmenden einen Lernzuwachs zu ermöglichen. Dies setzt voraus, dass die Teilnehmenden durch die Ankündigung der Veranstaltung darüber informiert sind, welche Kompetenzen sie erwerben können und welche ggf. erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind; das Vorwissen sowie die Interessen und Erfahrungen der Teilnehmenden in die Durchführung und möglichst auch in die Planung der Veranstaltung einbezogen werden; das gemeinsame Lernen der Teilnehmenden voneinander geplant, ermöglicht und gefördert wird; beim Transfer der Veranstaltungsergebnisse in den beruflichen Alltag die unterschiedlichen beruflichen Bedingungen der Teilnehmenden berücksichtigt und einbezogen werden. 5. Am Ende der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe wird eine der Veranstaltung angemessenen Evaluation durchgeführt, in der die Teilnehmenden den Erfolg der Veranstaltung beurteilen. 3
4 III Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen ( Prozessstandards ) Die folgenden Prozessstandards sind nach dem Prinzip Form folgt Funktion der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung anzupassen. 1. Vorlaufphase Eine rechtzeitige (2 Wochen vorher) Einladung mit klarer Zeit-, Themen- und Raumangabe ist erfolgt. Mehrere Teilnehmer(innen) einer Schule sind eingeworben. Die Raumplanung über den Raumverantwortlichen hat stattgefunden. Die Raumgestaltung ist geplant. 2. Gestaltung der Eingangsphase Die Ziele des Seminars sind visualisiert; evtl. gibt es eine Produktbeschreibung Die Teilnehmer(innen) sind über den Umfang des Seminars informiert und ggf. über die erforderliche Vorbereitung. Der Ablauf des Seminars ist den Teilnehmer/innen präsent (durch Plakat, Präsentation, Handout, Zeitplan...) Zeitliche Veränderungen erfolgen nur in Absprache mit den Teilnehmer(inne)n. Ein Abgleich der Teilnehmererwartung mit Seminarzielen und konzept findet statt. Es wird eine Vereinbarung über das Vorgehen getroffen. 3. Arbeitsphase Die Inputteile sind fachlich und wissenschaftlich fundiert. Es werden klare (und visualisierte) Aufträge mit Zeitangaben vergeben. Es gibt eine Methodenvielfalt, die selbsttätiges Lernen und Übungsphasen ermöglicht. Die Seminarleiter/innen aktivieren die Teilnehmer/innen zur selbständigen Mitarbeit und Gestaltung des Seminars in Eigenverantwortung. Die Teilnehmer(innen) haben Raum für Nachfragen und Kommentare. Die Teilnehmer(innen)-Beiträge sind visualisiert. Umsetzungsmöglichkeiten in den Schulalltag sind thematisiert. 4. Abschlussphase / Ende eines längeren Seminars / Feedback nach einem Seminartag Ein Rückblick auf das Seminar und eine Einordnung der Seminarinhalte findet statt. Ein Feedback wird eingeholt und gegeben. Ein Ausblick auf das Folgeseminar wird gegeben. Die Teilnehmer(innen) erhalten einen Evaluationsbogen, der sich auf die Ziele des Seminars bezieht und werden gebeten, den Bogen auszufüllen, abzugeben oder zu schicken. 5 Seminarleitung 4
5 Die Seminarleitung moderiert und gestaltet den Prozess anregend und geht mit Widerstand und Konflikten kompetent um. Die Seminarleitung setzt ihre kommunikative Kompetenz anlassbezogen ein. 6. Material Die Teilnehmer(innen) erhalten Fotoprotokolle der Visualisierungen oder andere Formen der Mitschriften. Die Teilnehmer(innen) erhalten ein Handout, eine Datei o.ä., evtl. auch durch Teilnehmer/innen erstellt. 7. Organisatorisches Eine Teilnehmerliste wird geführt und mit einer -Liste ergänzt. Die Teilnehmer(innen) erhalten Teilnahmebestätigungen. Der untere Teil ist ein zu sammeln und auf dem Dienstweg (zur Personalakte) weiter zu geben. Das Seminar ist im Referat abgerechnet worden und auf den Listen ausgetragen, so dass es in der Datenbank als durchgeführt vermerkt werden kann. 5
6 IV Beispiel: Anforderungen für eine kompetenzorientierte Fortbildung für Fachleiterinnen und Fachleiter ( Outputstandards ) 1 Unter Berücksichtigung der inhaltlich-methodischen Standards und der Prozessstandards sind themen- und teilnehmerbezogene Outputstandards für die Fortbildung erforderlich. Die Fachleiterinnen und Fachleiter haben eine hervorgehobene Aufgabe und Funktion in den Schulen. Sie müssen über erweiterte und vertiefte Fähigkeiten verfügen. Fortbildungsveranstaltungen, die auf diese spezielle Zielgruppe ausgerichtet sind, müssen durch die Wahl der Inhalte, Methodik und Reflexions- und Transfermöglichkeiten das Ziel erreichen, die in den u.a. Kompetenzbereichen genannten spezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben Kompetenzbereich: Lernen und Wissenserwerb Die Fachleiterinnen und Fachleiter kennen lerntheoretische und entwicklungspsychologische Grundlagen des Unterrichts, wie er von den Bildungs- und Rahmenplänen erwartet wird, und vermitteln diese ihren Kolleginnen und Kollegen z.b. in Fachkonferenzen. 2. Kompetenzbereich: Unterricht methodisch vielfältig planen und durchführen Die Fachleiterinnen und Fachleiter kennen aktuelle fachdidaktische Konzepte und unterstützen ihre Kolleginnen und Kollegen, diese produktiv zu nutzen. 3. Kompetenzbereich: Umgang mit Heterogenität Die Fachleiterinnen und Fachleiter kennen und berücksichtigen bei der Planung und Durchführung des Unterrichts durchgehend die kulturelle, soziale, sprachliche und kognitive Heterogenität der Schülerinnen und Schüler; kennen und vermitteln ihren Kolleginnen und Kollegen vielfältige Differenzierungsmöglichkeiten methodisch-didaktisch, medial, sozial. 4. Kompetenzbereich: Unterricht beobachten, reflektieren, evaluieren und weiterentwickeln Die Fachleiterinnen und Fachleiter reflektieren und evaluieren eigenen und beobachteten Unterricht mit adäquaten Instrumenten und ziehen daraus angemessene Konsequenzen für die Unterrichtsentwicklung; entwickeln den Unterricht ihrer Schule auch auf der Grundlage von kollegialen Hospitationen weiter; 1 entwickelt von LIF12 / LIF 21 2 Die o.a. Kompetenzen stellen einen hohen Anspruch dar und können nicht in einem Schritt realisiert werden. Daher sind Fortbildungen für Fachleiterinnen und Fachleiter eher als eine Folge von Veranstaltungen (Modulen) anzulegen, die vor dem Hintergrund der Kompetenzbereiche aufeinander aufbauen. Auch sind möglicherweise Kooperationen z. B. zwischen verschiedenen Referaten aus LIF1 mit LIF 21 sinnvolle Maßnahmen, um dem Ziel näher zu kommen. Ziel ist es, dass sich Fachleiter/innen, die an einer Fachleiterfortbildung im Landesinstitut teilnehmen, darauf verlassen können, dass die Veranstaltungen an dem Erwerb von Kompetenzen ausgerichtet sind und sie die Möglichkeit haben, diese gezielt zu erweitern. 6
7 ziehen aus Ergebnissen von Vergleichsstudien und zentralen Arbeiten angemessene Konsequenzen für die didaktische und methodische Konzeption des Unterrichts an ihrer Schule. 5. Kompetenzbereich: Lernprozesse und Lernergebnisse wahrnehmen, auswerten und beurteilen Die Fachleiterinnen und Fachleiter beobachten Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern (Fehleranalyse), ziehen Konsequenzen bezüglich der Förderung und beraten ihre Kolleginnen und Kollegen; entwickeln gemeinsam mit ihrer Fachkonferenz sinnvolle Bewertungskriterien sowohl von Lernprozessen als auch von Lernergebnissen. 6. Kompetenzbereich: Medien und Neue Medien im Unterricht Die Fachleiterinnen und Fachleiter entwickeln und nutzen Kriterien zur Auswahl und zum sinnvollen Einsatz von Medien und neuen Medien im Fach. 7. Kompetenzbereich: Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung Die Fachleiterinnen und Fachleiter haben fundierte Kenntnisse von den Zielen und didaktischen Grundsätzen des Rahmenplans sowie von den Zielsetzungen des Schulprogramms und nutzen diese für die Weiterentwicklung des Unterrichts an ihrer Schule. 7
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