AMTSBLATT. Gemeinde Journal. Hans-Jürgen Schaffarzyk. Verwaltungsgemeinschaft. Mellingen. Amtlicher Teil NACHRUF. Verwaltungsgemeinschaft

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1 AMTSBLATT Gemeinde Journal Jahrg. kostenl. in ca Haushalte Verwaltungsgemeinschaft Mellingen Der Geltungsbereich umfasst die Mitgliedsgemeinden: Buchfart Döbritschen / Vollradisroda Frankendorf Großschwabhausen / Hohlstedt / Kötschau Hammerstedt Hetschburg Kapellendorf Kiliansroda Kleinschwabhausen Lehnstedt Magdala / Göttern / Maina / Ottstedt Mechelroda / Linda Mellingen / Köttendorf Oettern Umpferstedt Vollersroda Wiegendorf / Schwabsdorf Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten: Montag 09:00-12:00 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr Freitag 09:00-11:30 Uhr Öffnungszeiten Bauamt / Ordnungsamt: Dienstag 13:00-18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Sprechzeiten Kontaktbereichsbeamter: Dienstag 15:30-18:00 Uhr Internetadresse: Anträge für die Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft sind über die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen einzureichen. Unter folgenden Nummern sind unsere Ämter zu erreichen: Allgemeine Verwaltung ( ) Telefax ( ) Meldeamt ( ) Standesamt ( ) Kämmerei ( ) Leiter Finanzen ( ) Kasse ( ) Personal / Kita / Abwasser ( ) Leiter Bau- und Ordnungsamt ( ) Bauamt ( ) Ordnungsamt ( ) Steueramt ( ) Kontaktbereichsbeamter ( ) Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft NACHRUF Wir trauern um den langjährigen Bürgermeister der Gemeinde Großschwabhausen Hans-Jürgen Schaffarzyk der am 30. Januar 2017 nach schwerer Krankheit im Alter von nur 55 Jahren verstorben ist. Herr Schaffarzyk war seit dem Jahr 1990 als Bürgermeister der Gemeinde Großschwabhausen tätig. Durch sein Engagement und seine Kompetenz wurde er gleichermaßen von den Mitarbeitern, Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft sowie ratsuchenden Bürgern sehr geschätzt. Wir werden Herrn Schaffarzyk stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Gemeinschaftsvorsitzender, Bürgermeister, Personalrat und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Mellingen Karl-Alexander-Straße 134 a Mellingen Presserechtliche Verantwortlichkeit für Texte der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen: A. Czerwenka Gemeinschaftsvorsitzender Karl-Alexander-Straße 134 a Mellingen Tel info@vgem-mellingen.de Für Texte der Gemeinden der jeweilige Bürgermeister Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ludwig Haase Druck Fotos, wenn nicht anders angegeben, die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen bzw. die jeweilige Gemeinde. Für den Inhalt der Texte der Mitgliedsgemeinden und Druckfehler werden keine Haftung übernommen. Druck: Ludwig Haase Druck Buttelstedt OT Daasdorf Nr. 29 Tel Fax: info@haasedruck.de Verteiler: Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen. Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch. Bezugsmöglichkeiten: Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 E + Porto bei der Druckerei bestellt werden. Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen zur Festsetzung des Wahltermines für die Wahl des/der ehrenamtlichen Bürgermeisters/-in in der Gemeinde Großschwabhausen Hiermit gibt die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen bekannt, dass mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom gegenüber der Gemeinde Großschwabhausen der Termin für die Wahl des/der ehrenamtlichen Bürgermeisters/-in auf Sonntag, den 14. Mai 2017 festgesetzt wurde. Eine ggf. erforderliche Stichwahl findet Sonntag, den 28. Mai 2017 statt. Mellingen, den Czerwenka, Gemeinschaftsvorsitzender

2 Großschwabhausen OT Hohlstedt / OT Kötschau BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters 1. In der Gemeinde Großschwabhausen wird am 14. Mai 2017 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Arti-kels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 60 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärungen nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahl-leiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat der Gemeinde Großschwabhausen vertreten sind, müssen neben den

3 Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 48 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen bis zum 10. April 2017, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüg lich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen, Karl-Alexander- Straße 134 a, Mellingen von Montag, Mittwoch u. Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Dienstag von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag von 09:00-12:00 Uhr im Meldeamt ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Aus-führungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 31. März 2017 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Großschwabhausen, Herr Steffen Voigt, Verwaltungsgemeinschaft Mellingen, Karl-Alexander-Straße 134 a, Mellingen einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 31. März 2017 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 10. April 2017 bis Uhr behoben sein. Am 11. April 2017 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Großschwabhausen, den S. Voigt Gemeindewahlleiter Kapellendorf Der Gemeinderat Kapellendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 21/2016 Der Gemeinderat beschließt, den Wortlaut der Niederschrift vom , zu genehmigen. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 22/2016 Der Gemeinderat beschließt, den Verkauf der in der KEBT gehaltenen Energieaktien zum angebotenen Preis von 240,00 pro Stück an die KEBT AG. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Verkaufsangebot der Gemeinde bei der KEBT AG vorzulegen. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 23/2016 Der Gemeinderat beschließt: Die Gemeinde Kapellendorf macht von ihrem Optionsrecht gemäß 27 Absatz 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch und wendet für sämtliche nach dem und vor dem ausgeübten Tätigkeiten und damit verbundenen steuerbaren Leistungen weiterhin 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom an. Der Bürgermeister gibt bis zum eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt ab. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 24/2016 Der Gemeinderat beschließt, den Beitritt zum Verein Selbstverwaltungen für Thüringen e.v.. Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100,00 ist nach Aufnahme durch den Vereinsvorstand auf das Konto des Vereins zu überweisen. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 16/2016 (Wiedervorlage) Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Eingangstür Kindergarten an die Firma Luft Fenstertechnik GmbH in Apolda in Kunststoff laut Angebot in Höhe von 2.951,20 brutto zu vergeben. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 17/2016 (Wiedervorlage) Der Gemeinderat beschließt, die dringende Reparatur der Treppe (Teilstück) im Kindergarten an die Firma Zimmerei Leinhos, Kapellendorf in Höhe von 2.677,50 brutto zu vergeben. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

4 Beschluss-Nr. 25/2016 Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag des Herrn Jens Aedtner, Flurstück 555/2 Gemarkung Kapellendorf zu den bereits gebauten Taubenschlägen, Hundezwinger und Einfriedung, zuzustimmen. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 26/2016 Der Gemeinderat beschließt, das Sitzungsgeld für Wahlhelfer auf 50,00 zu erhöhen. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 27/2016 Der Gemeinderat beschließt eine finanzielle Zuwendung für die Vereinstätigkeiten in Kapellendorf in Höhe von 900,00. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 28/2016 Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Kapellendorf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauG. Es wird das Verfahren gemäß 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: Der Gemeinderat Kiliansroda hat in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 01/2017 Der Gemeinderat genehmigt den Wortlaut der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 Anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Beschluss Nr.: 02/2017 Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf vom der Haushaltssatzung der Gemeinde Kiliansroda für das Haushaltsjahr 2017, mit den Anlagen Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt und Stellenplan, als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Satzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 Anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Beschluss Nr.: 03/2017 Der Gemeinderat beschließt den Entwurf vom des langfristigen Finanzierungsplanes für die Jahre 2016 bis 2020 der Gemeinde Kiliansroda. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 Anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Kiliansroda STELLENAUSSCHREIBUNG Die Gemeinde Kiliansroda sucht zum 01. August 2017 zwei Gemeindearbeiter/innen. Die Stelle der Gemeindearbeiterin/ des Gemeindearbeiters beinhaltet die Erledigung aller in der Gemeinde anfallenden Aufgaben, wie z.b.: - Straßenreinigung und Winterdienst - Grünflächenpflege, insbesondere Arbeiten im Bereich der öffentlichen Grünanlagen (Spielplatz, Friedhof und anderer öffentlicher Einrichtungen) - Bedienung, Wartung und Pflege der Technik des Bauhofes - Reparaturen und Renovierungen öffentlicher Einrichtungen - Instandhaltungsarbeiten auf Straßen, Wegen und Plätzen - Hausmeistertätigkeiten in den Gebäuden der Gemeinde Die/Der Bewerber/in sollte folgende Voraussetzungen erfüllen: - gültigen Führerschein Klasse B - Berechtigung zum Führen von einem Multi Car - Kenntnisse im handwerklichen und technischen Bereich - Flexibilität - Selbstständigkeit Wir bieten Ihnen ein: - unbefristetes Arbeitsverhältnis auf - Mindestlohnbasis Die monatliche Arbeitszeit beträgt maximal 48 Stunden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Bürgermeister Herrn Klemp oder senden Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Kiliansroda Im Dorfe Kiliansroda Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgen nur gegen die Einsendung eines ausreichend frankierten Rückumschlages oder sie können persönlich bis 8 Wochen nach dem Ende des Besetzungstermins in der Gemeinde Kiliansroda abgeholt werden, danach erfolgt die Vernichtung. Lehnstedt BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters 1. In der Gemeinde Lehnstedt wird am 14. Mai 2017 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den

5 für Beamte des Landes geltenden Bestim-mungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt wer-den; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Un-terschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberu-fen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürK-WO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 30 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärungen nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat der Gemeinde Lehnstedt vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 24 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen bis zum 10. April 2017, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen, Karl-Alexander-Straße 134 a, Mellingen von Montag, Mittwoch u. Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Dienstag von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag von 09:00-12:00 Uhr im Meldeamt ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.

6 Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 31. März 2017 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Lehnstedt, Frau Anja Schmidt, Verwaltungsgemeinschaft Mellingen, Karl- Alexander-Straße 134 a, Mellingen einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 31. März 2017 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 10. April 2017 bis Uhr behoben sein. Am 11. April 2017 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Lehnstedt, den A. Schmidt Gemeindewahlleiterin Der Gemeinderat Lehnstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 13/2016: Der Gemeinderat genehmigt den Wortlaut der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 Anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Beschluss-Nr.: 14/2016: Der Gemeinderat beschließt, den Verkauf von 100% der an der KEBT gehaltenen Anteile zum angebote-nen Preis von 240,00 pro Stück an die KEBT AG. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 Anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Beschluss-Nr.: 15/2016: Der Gemeinderat beschließt: Die Gemeinde Lehnstedt macht von ihrem Optionsrecht gemäß 27 Absatz 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch und wendet für sämtliche nach dem und vor dem ausgeübten Tätigkeiten und damit verbundenen steuerbaren Leistungen weiterhin 2 Absatz 3 UStG in der Fassung vom an. Der Bürgermeister gibt bis zum eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt Jena ab. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 Anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: Mechelroda / Linda Der Gemeinderat Mechelroda hat in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 01/01/2017 Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Beschluss-Nr.: 02/01/2017 Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Dachreparatur am Gemeindehaus in Mechelroda, an die Firma Senf in Mellingen. Sie soll auch weitere Kleinschäden am Hauptdach reparieren. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag auszulösen. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Beschluss-Nr.: 03/01/2017 Der Gemeinderat beschließt, die Auftragsvergabe zur Instandsetzung der Friedhofsmauer an die Firma Maik Seyfarth aus Mechelroda. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Beschluss-Nr.: 04/01/2017 Der Gemeinderat beschließt den Kauf von 5 Bänken für 1.100,00 der Firma Alizon in Freiburg. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0 Oettern Der Gemeinderat Oettern hat in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 4/2017 Der Gemeinderat beschließt aufgrund mangelnder Haushaltsmittel, der Breitbandausbau in der Gemeinde Oettern auf der Basis der Ergebnisse der Bedarfsplanung der MRK Media AG wird abgelehnt. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss Nr.: 1/2017 Der Gemeinderat genehmigt den Wortlaut der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. November 2017 mit einer Korrektur im Abstimmungsergebnis zum Beschluss Nr. 39/2016. Danach gab es bei 6 An-wesenden 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss Nr.: 2/2017 Der Gemeinderat beschließt den Entwurf vom der Haushaltssatzung der Gemeinde Oettern für das Haushaltsjahr 2017, mit den Anlagen Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt und Stellenplan, als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss Nr.: 3/2017 Der Gemeinderat beschließt den Entwurf vom des langfristigen Finanzplanes für die Jahre der Gemeinde Oettern. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss Nr.: 5/2017 Der Gemeinderat beschließt: Die Gemeinde Oettern macht von ihrem Optionsrecht gemäß 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch und wendet für sämtliche nach dem und vor dem ausgeübten Tätigkeiten und damit verbundenen steuerbaren Leistungen weiterhin 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom an.

7 - 7 - Die Bürgermeisterin hat bis zum eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss Nr.: 6/2017 Der Gemeinderat beschließt, die Vertragskündigung mit der Westfa zurückzunehmen, zum erneut zu kündigen und einen Vertrag mit Schröder-Gas zu schließen. Das Angebot, den Tank im Spätsommer vorzeitig auszutauschen und den Behälter von Schröder-Gas bis zum Ende des Vertrages mit Westfa mietfrei zu nutzen, nimmt der Gemeinderat an. Über den Kauf des Behälters zum angebotenen Preis wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden Abstimmung: gesetzl. Mitgl.: 7 anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 STELLENAUSSCHREIBUNG Die Gemeinde Oettern sucht zum 01. April 2017 eine/n Gemeindearbeiter/in im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Die/Der Bewerber/in hat in einem handwerklichen Beruf eine abgeschlossene Berufsausbildung und verfügt bereits über Berufserfahrung. Die Stelle der Gemeindearbeiterin/ des Gemeindearbeiters beinhaltet die Erledigung aller in der Gemeinde anfallenden Aufgaben, wie z.b. Waldarbeiten, Grünflächenpflege, Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Maschinenpflege etc. und Hausmeistertätigkeiten in den Gebäuden der Gemeinde. Die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und umsichtigen Handeln muss vorhanden sein. Die/Der Bewerber/in sollte im Besitz eines gültigen Führerscheines sein sowie die Berechtigung zum Führen von einem Multi Car aufweisen. Des Weiteren müssen Kenntnisse im handwerklichen und technischen Bereich vorhanden sein. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Bürgermeisterin Frau Michler (T ) oder senden Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Oettern, Im Dorfe Oettern Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur gegen die Einsendung eines ausreichend frankierten Rückumschlages oder sie können persönlich bis 8 Wochen nach dem Ende des Besetzungstermins in der Gemeinde Oettern abgeholt werden, danach erfolgt die Vernichtung. Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren Buchfart Schuster, Klaus zum 70. Großschwabhausen Eilenstein, Reinhard zum Delaporte, Karl-Adolf zum 70. OT Hohlstedt Langemann, Rainer zum 75. Hammerstedt Leutholf, Anneliese zum 80. Kapellendorf Rühl, Waltraud zum 90. Magdala Schmidt, Elisabeth zum Schwarze, Hannelore zum Schade, Regina zum Wötzel, Judith zum Mortag, Edgar zum 70. OT Göttern Sauerbrey, Reinhard zum 80. OT Ottstedt Grau, Helmut zum 70. Mechelroda Fiedler, Rudi zum 85. Mellingen Pittner, Hella zum Lappius, Lissa zum 90. Umpferstedt Wiegand, Gertruda zum Wolf, Roswitha zum 75. Vollersroda Kästner, Egon zum 75. Wiegendorf Gromball, Annemarie zum Anding, Hilmar zum 75. Abwasserzweckverband Mellingen TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 EINLADUNG zur öffentlichen Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mellingen am Donnerstag, den um 19:30 Uhr in den Jugendclub in der Malzdarre 1 Mellingen. Beschlussvorlage 01/Vvers/2017 zur Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom Beschluss 01/Vvers/2017 Informationen aus der Arbeit des Verbandsausschusses Beschlussvorlage 02/Vvers/2017 Diskussion und Beschlussfassung zum Investitionsplan 2017 Beschluss 02/Vvers/2017 Beschlussvorlage 03/Vvers/2017 Abschluss Ingenieurvertrag zu Gruppenlösung Kläranlage Kiliansroda - Oettern Beschluss 03/Vvers/2017 TOP 5 Informationen über Stand des Jahresabschlusses 2015 und des vorläufigen Jahresergebnisses 2016 TOP 6 Anfragen/Informationen Eberhard Hildebrandt, Verbandsvorsitzender Glückwünsche zum 65. Hochzeitstag wir gratulieren in Frankendorf am Dieter und Christa Hollmach Glückwünsche zum 60. Hochzeitstag wir gratulieren in Großschwabhausen am Dieter und Eva Carnarius Glückwünsche zum 60. Hochzeitstag wir gratulieren in Kleinschwabhausen am Günter und Renate Dennstedt

8 - 8 - ENTSORGUNGSTERMINE Eine Übersicht aller Entsorgungstermine finden Sie in ihrem Abfallkalender 2017 oder im Internet unter W mbh Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar DAS SCHADSTOFFMOBIL KOMMT! DIE FAHRBIBLIOTHEK KOMMT NACH: Döbritschen am :05-15:40 Uhr Frankendorf am :35-18:00 Uhr Großschwabhausen am :50-17:15 Uhr Großschwabhausen, Schule am :30-14:15 Uhr Hammerstedt am :55-16:25 Uhr Hetschburg am und :45-15:25 Uhr Hohlstedt am :00 Uhr Kapellendorf am :35-17:30 Uhr Kiliansroda am :25-17:10 Uhr Kleinschwabhausen am :25-18:00 Uhr Kötschau am :55-17:25 Uhr Lehnstedt am :30-15:45 Uhr Magdala, Schule am :30-14:00 Uhr Mechelroda am :15-18:00 Uhr Mellingen, Schule am :15-14:00 Uhr Oettern am :30-16:15 Uhr Vollersroda am :30-15:15 Uhr Vollradisroda am :00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Mellingen Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See Service vor Ort in der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge Ihr ehrenamtlicher Versichertenberater Ingo Torborg unterstützt Sie und hilft Ihnen gebührenfrei. Die nächste Sprechstunde findet in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr am Dienstag, den 28. März 2017 in der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen statt. Zusätzliche Sprechstunden in folgenden Nachbarorten: Mellingen, Magdala, Apolda Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten: Telefon: (Mo. - Do. 19:30-20:15 Uhr) oder ingo.torborg@gmx.de Ingo Torborg Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2017/ 1. Halbjahr Sehr geehrte Damen und Herren, das Schadstoffmobil fährt vom bis durch den Landkreis Weimarer Land, um folgende Schadstoffe aufzunehmen: Farben und Lacke (keine Wasserfarben) Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen (größere Mengen auf Betriebshof anliefern) Rost- und Holzschutzmittel Quecksilberthermometer Medikamentenreste Leim, Klebe- und Beizmittel Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen Spraydosen Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie Altöl und ölverunreinigte Materialien Bleistarterbatterien (nur PKW und Motorrad) Akkus und Batterien (können auch im Einzelhandel abgegeben werden) Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können. Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern. Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der Gefäße 10L) in haushaltsüblichen Mengen zum Standplatz zu bringen und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Stellplätzen ist nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Noch einmal kurz zur Erinnerung: Nicht ins Schadstoffmobil gehören Binderfarben, wasserlösliche Wandfarben und Baustoffe, Latex, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiver Abfall und infizierte Gegenstände, Feuerlöscher, Gasflaschen. Zur Information: - wasserverdünnbare Farben wie z. B. Wand-, Decken-, Außenfarbe und Klebstoffe, gehören in die Restmülltonne!!! Es ist wie folgt zu verfahren: - wenn die Farbe schon eingetrocknet ist: wird diese über die Restmülltonne entsorgt, der leere Plastikeimer gehört zum grünen Punkt (gelben Sack, gelbe Tonne) - oder die Farbe noch flüssig ist: machen Sie den Deckel auf und die Farbe trocknet aus - Altöl gehört zum Handel zurück, der Verkäufer ist verpflichtet, es wieder zurück zunehmen Altölverordnung (AltölVO) 8 Abs. 1 S. 1 - Handys, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Bügeleisen, Föne usw. gehören in den Elektronikschrott Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land Sitz Apolda, unter Telefon 03644/ oder an Ihre Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbh unter Telefon 03644/ Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten Abfuhr, den das Schadstoffmobil kommt wieder.

9 TOURENPLAN für die 1. mobile Schadstoffsammlung im Jahre 2017 Datum Gemeinde Standplatz Standzeit Kapellendorf gegenüber Burgplatz 16:00-16: Lehnstedt vor dem Saal / Feuerwehr 09:00-09: Großschwabhausen am Teich / Dorfstr. 09:45-10: Döbritschen Containerplatz / 10:30-10:45 Bushaltestelle Kleinschwabhausen Buswendeschleife 11:00-11: Maina Kirche 11:30-11: Ottstedt bei Magdala Kirchgasse / Containerplatz 12:00-12: Magdala Am Anger 3 12:30-13: Vollersroda Wendestelle Containerplatz 11:00-11: Buchfart Buswendeschleife 11:45-12: Oettern Bushaltestelle : Kiliansroda Buswendeschleife 14:00-14: Mechelroda Parkfläche / Im Dorfe : Mellingen Parkplatz altes Feuerwehr- 15:30-16:15 haus / Karl-Alexander-Str Hetschburg Parkfläche / Gaststätte 09:45-10: Göttern Waage Agrargenossenschaft : Hohlstedt Jenaer Str. / Ortsausgang 09:00-09:30 Richtung Kötschau Hammerstedt gegenüber Bushaltestelle 09:45-10: Frankendorf Am Teich / Am Anger 10:30-11: Umpferstedt Brückengasse / Teichstr. 11:15-11: Wiegendorf Gaststätte / Nähe Feuerwehr 12:00-12: Großschwabhausen OT Hohlstedt / OT Kötschau NACHRUF Hans-Jürgen Schaffarzyk Am haben wir nicht nur ein Mitglied der ersten Stunde verloren, Hans-Jürgen Schaffarzyk war stets der so wichtige Motor in unserer unabhängigen Wählervereinigung. Auch in unseren Reihen hinterlässt er eine Lücke, die kaum zu schließen sein wird. Wir sind betroffen und tief bewegt. Sein Leben galt der Gemeinde und die Gemeinde war sein Leben. Er hat das Dorf mit viel Gespür für das Machbare gestaltet und sein Vermächtnis erfüllt uns mit Stolz und Dankbarkeit. In seinem Gedenken sind wir bestrebt, sein Wirken fortzuführen. In unseren Gedanken sind wir auch bei seiner Familie, die ihm all die Jahre den Rücken gestärkt hat und ihm den nötigen Freiraum für dieses Engagement ermöglichte. In großer Anteilnahme wünschen wir viel Kraft, mit diesem unendlich traurigen Verlust umzugehen. Das Bürgerkomitee Großschwabhausen Buchfart Öffnungszeiten der Gemeindebücherei im Monat März am 8. März 2017 und am 22. März 2017 von 16:00 bis 17:00 Uhr. U. Lobenstein Frankendorf SPORTVEREIN SV 59 FORTUNA FRANKENDORF Am fand die Jahreshauptversammlung unseres Vereins statt. Dabei wurde ein neuer Vorstand gewählt, der sich wie folgt zusammensetzt: Vorsitzender: Falk Kohlmann Stellv. Vorsitzender: Christian Krähmer Kassenwart: Winfried Schorcht Jugendwart: Kerstin Merkel Der neue Vorstand wünscht sich auch weiterhin ein reges Interesse an unserem Verein und eine gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern, Sponsoren, Freunden und den Nachbargemeinden. Die fußballlose Zeit ist nun auch endlich vorbei. Nach den Trainingseinheiten und den Vorbereitungsspielen geht es im März wieder um Punkte und Platzierungen. Wir wünschen allen unseren Mannschaften eine erfolgreiche Rückrunde. HEIMSPIELE IN FRANKENDORF IM MÄRZ: Sa., :30 Uhr D2-Junioren - FSV GW Blankenhain Sa., :00 Uhr 1. Männer - SV 1951 Gaberndorf 1. So., :30 Uhr C-Junioren - SV GW 56 Großobringen 14:00 Uhr 2. Männer - SV Pfiffelbach 2. Sa., :00 Uhr 1. Männer - SV Pfiffelbach 1. Der Vorstand des SV 59 Fortuna Frankendorf NACHRUF Am verstarb Hans-Jürgen Schaffarzyk Bürgermeister der Gemeinde Großschwabhausen, im Alter von 55 Jahren. Als ausgezeichneter Fachmann und hervorragender Praktiker setzte er seine ganze Kraft, sein umfangreiches Können und Wissen stets für die Gemeinde ein. In den 27 Jahren als Bürgermeister konnte er nicht nur die Achtung und das Vertrauen des Gemeinderates gewinnen, sondern auch in der Bevölkerung eine hohe Wertschätzung erfahren. Seine großen Verdienste um die Entwicklung der Gemeinde Großschwabhausen und das Wohl der Bürger bleiben uns unvergessen. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Der Gemeinderat und die Freiwillige Feuerwehr Großschwabhausen

10 ACHTUNG, VORMERKEN!!! Sehr geehrte Frau Schaffarzyk, niemand kann den Schmerz ermessen, der Ihnen und Ihrer Familie nach dem tragischen, viel zu frühen Tod Ihres Mannes wiederfährt. Niemand kann einen untröstlichen Menschen trösten. Sie haben den langen, schweren Leidensweg aus nächster Nähe miterlebt und haben Ihren Mann durch diese schwierige Zeit begleitet. In solchen Situationen des Leidens erscheint der Tod zwar wie eine Befreiung von Ängsten und Leiden. Aber es entsteht dennoch eine schmerzliche Lücke. Wir verlieren mit Herrn Hans-Jürgen Schaffarzyk nicht nur unseren langjährigen Bürgermeister. Wir werden auch einen Mann vermissen, der durch sein dienstliches und privates Engagement als Bürgermeister und als sportbegeisterter Schiedsrichter im Jugendbereich wesentlich zur Entwicklung und Förderung unseres Sportvereins beigetragen hat. Wir trauern um einen streitbaren, beharrlichen Mahner, der in allem, was er tat, immer das Wohl seiner Gemeinde und damit auch unserer Fortuna im Auge hatte. Tief berührt möchte ich Ihnen im Namen aller Sportlerinnen und Sportler des SV Fortuna Großschwabhausen mein Beileid aussprechen. Thomas Blume 1. Vorsitzender SV Fortuna Großschwabhausen im Februar 2017 INFORMATIONEN aus der Gemeinderatssitzung vom Herr Ehm ist von seinem Ehrenamt als 1. Beigeordneter der Gemeinde Großschwabhausen zum zurück getreten. In der Sitzung des Gemeinderats, am Donnerstag, den , wurde Herr Florian Guddat durch den Gemeinderat einstimmig zum 1. Beigeordneten gewählt. Herr Guddat übernimmt in dieser Funktion stellvertretend die Aufgaben des Bürgermeisters bis zur Neuwahl. EINZELSKATTURNIER GUT BLATT Fortuna Großschwabhausen führt ein Einzelskatturnier für Großschwabhausen, deren Ortsteile und die Nachbargemeinden durch. Das Turnier findet am Freitag den , ab 18:00 Uhr, im Gasthaus Hänsgen statt. Es werden 2 Serien zu 40 Spielen gespielt. Das Startgeld beträgt 7,50 und wird in Form von Preisgeld wieder ausgeschüttet. Pro verlorenem Spiel werden 0,50 abgerechnet. Zur Organisation eines reibungslosen, zügigen Ablaufes bitten wir um rechtzeitige Anmeldung. Anmeldungen erfolgen an: Sportfreund Hans Steitz Döbritscher Straße Großschwabhausen Tel Mobil: h_steitz@yahoo.de Noch ein Hinweis in eigener Sache. Bei Interesse an einem öfteren Skatspiel laden wir jeden Interessierten jeweils Freitag ab Uhr zu einem Gastspiel in das Sportlerheim ein. George-E. Junger, Abteilungsleiter Kegeln SV Fortuna Großschwabhausen OT Hohlstedt HOHLSTEDTER HEIMATVEREIN gez. F. Guddat Jagdgenossenschaft Großschwabhausen EINLADUNG Am 31. März :00 Uhr findet im Gasthof Hänsgen die Versammlung der Jagdgenossen für das Jagdjahr 2016/17 statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung u. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Diskussion des Vorstands- und des Kassenberichtes 5. Erläuterung des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2017/18 6. Diskussion des Haushaltsplanes 7. Sonstiges 8. Beschlussfassung Wir wollen Skat spielen! Am soll das alljährliche Skatturnier stattfinden. Aushänge für diese Veranstaltung sind in Arbeit also aufgepasst und mitgemacht! Jede helfende Hand wird gebraucht! Bevor die Freiluftsaison wieder eröffnet werden kann, muss der Winterschmutz entfernt, muss das Plangelände aufgehübscht und müssen die Theken eingeräumt werden. Am soll der Frühjahrsputz auf dem Festgelände erfolgen. Im April wird nämlich der 20. Vereinsgeburtstag gefeiert. Und dabei soll alles sauber und freundlich erstrahlen. Also: Kommt und helft! M. & D. Achermann Hohlstedter Heimatverein Wir laden wir alle Jagdgenossen (Besitzer von jagdlich nutzbaren Waldoder Feldflächen) der Gemarkung Großschwabhausen und ihre Ehepartner herzlich ein und bitten um vollzähliges Erscheinen. Wichtiger Hinweis!! Wir bitten alle Mitglieder, die in der vergangenen Zeit jagdlich nutzbaren Flächen erworben haben, beim Jagdvorstand eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges abzugeben. gez. Reinhard Röder

11 Hetschburg Kleinschwabhausen Liebe Einwohner, Am Donnerstag, den 30. März 2017 laden wir Euch recht herzlich zur nächsten Bürgerversammlung ein. Diese findet um 19:00 Uhr im Saal der Gaststätte zum Lindenbaum statt. Erneut geht es um die bevorstehende Gebietsreform. Wir freuen uns auf einen regen Austausch und wünschen uns nachvollziehbare Argumente für den Anschluss an die Landgemeinde Mellingen oder an die Stadt Bad Berka. ACHTUNG! KEIN APRILSCHERZ Am 1. April 2017 wollen wir unseren diesjährigen Frühjahrsputz durchführen!!! Dazu brauchen wir Dich mit passenden Arbeitsgeräten, Handschuhen und viel Schaffenskraft. In diesem Jahr stehen vor allem Aufräumarbeiten auf der Tagesordnung. Wir treffen uns um 9 Uhr am Spielplatz. Der Gemeinderat wird im Vorfeld eine Liste aller anfallenden Arbeiten erstellen, welche dann verteilt werden. Im Anschluss an den Frühjahrsputz warten dann wie immer Bratwurst, Brötchen, Bier und rote Brause auf alle fleißigen Helfer. Sollte es wie aus Eimern gießen, verschieben wir den Frühjahrsputz um eine Woche auf Samstag, den 8. April Wir freuen uns auf viele helfende Hände. Der Gemeinderat mit Bürgermeister Alexander Loß Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See Kapellendorf Service vor Ort in der Gemeinde Kapellendorf Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge Ihr ehrenamtlicher Versichertenberater Ingo Torborg unterstützt Sie und hilft Ihnen gebührenfrei. Die nächste Sprechstunde findet in der Zeit von 16:30 bis 18:00 Uhr am Donnerstag, den 9. März 2017 im Gemeindehaus statt. Zusätzliche Sprechstunden in folgenden Nachbarorten: Mellingen, Magdala, Apolda Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten: Per Telefon: (Mo. - Do., 19:30-20:15 Uhr) oder per ingo.torborg@gmx.de Ingo Torborg EINLADUNG zur Einwohnerversammlung Am Freitag, den , 19:00 Uhr lädt der Gemeinderat in den Gemeinderaum Alte Schule zur diesjährigen Einwohnerversammlung ein. Tagesordnung: 1. Aktueller Stand der Gebietsreform 2. Stand und weiterer Verlaub Abwasserbeseitigung 3. Gründung eines gemeinnützigen Vereins 4. Sonstiges Sabine Gottschalg Bürgermeisterin Neuer Ortschronist Eine Ortschronik ist eine wichtige und gute Unterlage, um die Geschichte, das aktuelle Geschehen und die Entwicklung eines Ortes für die jetzige und kommende Generationen festzuhalten und zu dokumentieren. In der Ortschronik von Kleinschwabhausen sind Aufzeichnungen zu finden, die bis zur Siedlungsgeschichte in der Ur- und Frühzeit in unserer Gegend zurückblicken. Sehr verdient um die Ortschronik von Kleinschwabhausen hat sich Herr Herbert Romstedt gemacht, der die Ortschronik 30 Jahre lang bis zu seinem Ableben im Jahr 2004 führte. Nach einjähriger Unterbrechung führte Frau Hannelore Meyer ab 2006 die Ortschronik weiter. Aufgrund ihres Wegzugs aus Kleinschwabhausen (nach Isserstedt) beendete Frau Meyer diese Tätigkeit zum Jahresende Ab dem hat nun Herr Peter Kuhles die ehrenamtliche Tätigkeit als Ortschronist von Kleinschwabhausen übernommen, was uns sehr freut. Wir bitten alle Einwohner und Vereine Kleinschwabhausens, Herrn Kuhles bei dieser Tätigkeit zu unterstützen und ihm auch wichtige Informationen aus dem Ort, die für die Chronik interessant sein könnten, zukommen zu lassen. Eine wichtige Aufgabe wird es auch sein, die bestehende Ortschronik zu digitalisieren. Dazu eine Frage an die Einwohner Kleinschwabhausens: Wer hat hierzu geeignete Foto- und Scannertechnik, um hierbei mitzuhelfen? Mögliche Helfer melden sich bitte bei Herrn Kuhles (Tel.50003). Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Kiliansroda Lehnstedt Bereits zum neunten Mal überrascht das Apoldaer Kabarett Anakonda die Einwohner von Kiliansroda und Umgebung mit einem neuen Programm. In diesem Jahr steht der Auftritt unter der Überschrift Von Handywahn bis Erdogan. Der Heimatverein Kiliansroda e.v. ist in altbewährter Weise für die Vorbereitung und Durchführung dieses Abends verantwortlich, bei dem sicher besonders die Lachmuskeln strapaziert werden. Die Veranstaltung findet am um 20:00 Uhr im Gemeindesaal in Kiliansroda statt. Der Eintrittspreis beträgt 8. Alle, die gern lachen, sind dazu ganz herzlich eingeladen. Im Namen der Mitglieder des Heimatvereins Kiliansroda e.v. G.Völkel EINLADUNG zur Einwohnerversammlung Am Montag, den , 19:00 Uhr lädt der Gemeinderat im Gemeinderaum der Alten Schule Dorfstr. 26 zur diesjährigen Einwohnerversammlung recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Jahresrückblick und Haushaltssituation 2. Projekt Sanierung Straße am Kindergarten 2017/ Vorstellung Abwasserbeseitigungskonzept 4. Aktueller Stand Gebietsreform 5. Sonstiges Tobias Delle Bürgermeister

12 Magdala / Göttern / Maina / Ottstedt Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See Service vor Ort in der Stadt Magdala Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge Ihr ehrenamtlicher Versichertenberater Ingo Torborg unterstützt Sie und hilft Ihnen gebührenfrei. Die nächste Sprechstunde findet in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr am Dienstag, den 14. März 2017 im Rathaus der Stadt Magdala statt Zusätzliche Sprechstunden in folgenden Nachbarorten: Mellingen, Kapellendorf, Blankenhain Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten: Per Telefon: (Mo. - Do., 19:30-20:15 Uhr) oder per ingo.torborg@gmx.de Ingo Torborg Abwasserzweckverband Jena ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Das Amtsblatt des Zweckverbandes JenaWasser Nr. 1/2017 ist am 8. Februar 2017 erschienen. Für die Stadt Magdala mit Ihren Ortsteilen liegt es öffentlich in der folgenden Verwaltung aus: Stadtverwaltung Magdala, Am Rathaus 1 in Magdala Unterbringung von Flüchtlingen in Magdala dies war vor genau einem Jahr an dieser Stelle im Amtsblatt zu lesen und in aller Munde. Manche Wellen schlugen hoch und aus der Gerüchteküche kamen ständig neue Hiobsbotschaften. Nun ein Jahr später scheint das Thema in weite Ferne gerückt zu sein. Die AWO hat inzwischen, als neuer Eigentümer, das Objekt Winterstein in Besitz genommen und richtet dieses ein. Was und wer genau in dieses Objekt einziehen wird, werden wir in einem der nächsten Amtsblätter ausführlich berichten. Aber eines scheint absehbar, Flüchtlinge werden es wohl nicht sein. Straßenkehricht/Streukies wird abgeholt Straßenkehricht und gekehrtes Streugut von den Straßen vor Ihrem Haus, werden nach Anmeldung durch die Mitarbeiter des Bauhofes abgeholt und entsorgt. Zur Meldung verwenden Sie bitte die Kummerkastenkarten, senden eine oder sprechen die Bauhofmitarbeiter direkt an. Schon mal vormerken! Wahlhelfer gesucht Am 24.September 2017 finden die Bundestagswahlen statt. Wir suchen für diesen Tag Wahlhelfer für unsere Wahllokale in Magdala, Göttern und Ottstedt, welche uns bei der Durchführung und Auszählung unterstützen. Dabei teilen sich insgesamt sechs Helfer, je Wahllokal, den Wahltag in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht so, dass der jeweilige Zeitaufwand überschaubar bleibt. Zur abendlichen Auszählung ist dann ab 18:00 Uhr noch einmal ein Zeitaufwand von ca. 1-2 Std. erforderlich. Ehrenamtlich heißt aber hierbei nicht vollkommen umsonst! Für den Wahltag wird kostenfreie Verpflegung geboten sowie eine Aufwandentschädigung von 25,- + 9,- Erfrischungsgeld. Interessenten melden sich bitte kurzfristig beim Bürgermeister unter oder Di. zu den Sprechzeiten von 15:00-19:00 Uhr. Ihr Bürgermeister Mario Haßkarl Darüber hinaus finden Sie das Amtsblatt als Download unter Im Amtsblatt erfolgte die Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Beschlüsse der 134. Verbandsversammlung am 14. November Zweckverband JenaWasser Veranstaltungen im März Gemeindeabend zum Weltgebetstag Kirche Magdala Abschluss-GD zum Weltgebetstag Kirche Magdala Gemeindekino mit Gesprächsrunde Kirche Magdala Seniorennachmittag Stadt Magdala Treffen der Landfrauen Landfrauen ab jew.dienstags Bärbel's Trödelhof geöffnet Frau Witte Seniorenfahrt ins Blaue Friedrichroda Frau Meinberg Hauptvers.der thür. Philatelistenjugend junge Philatelisten Konfirmandenfreizeit Schwarzensburg Kirche Magdala Doppelkopfabend in Göttern DC Göttern Sitzung des Stadtrates Zur 1. Sitzung des Magdalaer Stadtrates im Jahr 2017 lade ich Sie recht herzlich für den in den Saal des Magdalaer Rathauses ein. Beginn 19:00 Uhr. Die aktuellen Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung in den Aushangkästen. Zu Beginn jeder Sitzung ist eine öffentliche Fragestunde vorgesehen, in der Sie persönliche Anliegen, Ärgernisse oder jegliche, unsere Stadt betreffende Fragen an den Bürgermeister oder an die anwesenden Stadträte stellen können. Senioren aktuell: Einladung zum Seniorennachmittag ins Magdaler Rathaus Das Thema Gesundheit wird bei uns traditionell zum Jahresbeginn ganz groß geschrieben! Aus diesem Grund geht es in unserem 1. Seniorennachmittag des Jahres um Gelenkpflege mit der Kraft des Meeres! Herr Hornickel ist hierzu als Referent unser Gast. Natürlich wie immer bei Kaffee und Kuchen. Los geht s um 15:00 Uhr in der ehem. Gaststube des Magdalaer Rathauses. Der Seniorenclub Magdala Ihr Bürgermeister Mario Haßkarl und die Helferinnen kommunale Dienste Jahreshauptversammlung Feuerwehr Magdala Am fand die jährliche Jahreshauptversammlung der Feuerwehren der Stadt Magdala unter Leitung des Stadtbrandmeisters Nico Schaffer statt. Neben unserem Bürgermeister Mario Haßkarl war der Kreisbrandinspektor Steffen Schirmer zu Gast. Der Stadtbrandmeister lies vor dem 54 Teilnehmer aus aktiver Einsatzgruppe und Alters- und Ehrenabteilung das Jahr 2016 Revue passieren. Aktuell haben die Feuerwehren 66 aktive Kameraden und 4 aktive Kameradinnen. Es kam im letzten Jahr zu 25 Einsätzen, die sich wie folgt auf die einzelnen Wehren verteilen: Magdala 22 Einsätze (20 Hilfeleistungseinsätze, 2 Brandeinsätze), Göttern 1 und Ottstedt 2 Hilfeleistungseinsätze. Vom Bürgermeister befördert wurden in diesem Jahr: Denis Peters zum Feuerwehrmann Ringo Faik zum Oberfeuerwehrmann Maximilian Maul zum Hauptfeuerwehrmann Norman Witte zum Löschmeister Nico Schaffer zum Oberbrandmeister

13 Stephan Köcher aus Göttern wurde zum Gruppenführer bestellt. Maximilian Maul und Florian Böhmer wurden für 10-jährige aktive und pflichtgetreue Dienstzeit mit der bronzenen Brandschutzmedaille geehrt. Im zweiten Teil der Versammlung erläuterte Kreisbrandinspektor Steffen Schirmer die aktuelle Situation zur Einführung des Digitalfunks bei den Feuerwehren im Kreis Weimarer Land. Und zusätzlich gab es von ihm noch 100 für die gute Arbeit und Organisation der Jugendfeuerwehr Magdala. Der Stadtbrandmeister bedankte sich im Anschluss bei allen Kameradinnen und Kameraden für ihre geleistete Einsatzbereitschaft und ihre geopferte Freizeit für die Feuerwehr. Nico Schaffer Stadtbrandmeister Magdala TSV 1864 MAGDALA E.V. SEKTION FUSSBALL OT Göttern Am Freitag, den , findet ab 19:00 Uhr im Gemeindezentrum (OBZ) in Göttern der Göttersche Doppelkopfabend statt. Gespielt wird nach Spielordnung. Da die Zahl der Teilnehmer auf 28 begrenzt ist, bitten wir um eine Anmeldung an Herrn W. Tittl unter Dorfclub Göttern Trainer für 1. Männermannschaft des TSV 1864 Magdala e. V. gesucht Wir, der TSV 1864 Magdala e. V. Sektion Fußball suchen einen Trainer für unsere 1. Männermannschaft. Unsere 1. Männermannschaft ist eine junge, motivierte, erfolgsorientierte sowie kämpferische Einheit, die sich seit vielen Jahren in der Kreisliga Mittelthüringen mit Erfolg behauptet. Dafür suchen wir ein dynamisches und flexibles Vorbild, das hochmotiviert mit Spaß und Ehrgeiz bei der Sache ist. Neben dem gemütlichen Vereinsleben rund um das für uns schönste Hobby der Welt, stellen wir eine gepflegte Sportanlage mit Rasenplatz, Flutlicht und eigener Turnhalle zur Verfügung. Weitere Mannschaften des TSV sind in der 2. Kreisklasse, in der Frauenkreisliga und in vier Nachwuchsklassen aktiv. Im gemeinsamen Gespräch kann eine pauschale Aufwandentschädigung besprochen werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: Falko Worbs falko.worbs@tsv-magdala.de Tel.: OT Ottstedt Jagdgenossenschaft Ottstedt EINLADUNG zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Ottstedt Hierzu lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ottstedt am Freitag, den um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus in Ottstedt ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 3. Bericht des Jagdpächters für das Jagdjahr 2016/ Bericht des Kassenführers 5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahres Entlastung des Vorstandes u. des Kassenführers 7. Sonstiges Anschließend gemütliches Beisammensein mit Wildessen Siegmund Wimmer, Vorstand Kreisvolkshochschule Weimarer Land Willkommen im Frühjahrssemester 2017 in Magdala Anmeldung unter: Pilates Dienstags 18:00/19:15 Uhr ab 14. Februar Rathaussaal Smovey Mittwochs 18:00/19:15 Uhr ab 8. März/29. März MZH Qigong Montags 18:00 Uhr ab 24. April MZH Malen nach Bob Ross Samstag, den 18. März 2017 von 10:00 17:00 Uhr und Samstag, den 1. April 2017 von 10:00 17:00 Uhr Nähere Informationen erhalten Sie über die Außenstellenleiterin Frau Zorn: Telefon oder kvhs.magdala@freenet.de Mellingen / Köttendorf Einwohnerversammlungen Gebietsreform Hiermit lade ich Sie als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mellingen zur Einwohnerversammlung - Gebietsreform recht herzlich ein. Diese Informationsveranstaltung findet am 3. März um 18:00 Uhr in der Alten Schule statt. Hier werden Sie über die Grundlagen und gesetzlichen Möglichkeiten informiert. Für alle die, die an diesem Tag nicht dabei sein können, gibt es eine weitere Veranstaltung zum Thema Gebietsreform am , dann um 16:00 Uhr ebenfalls in der Alten Schule. Nehmen Sie sich die Zeit und bestimmen Sie mit, wohin der Weg der Gemeinde Mellingen führen soll. 7. Gewerbestammtisch Der traditionelle Stammtisch mit Gewerbetreibenden und Vereinsvorständen wird in diesem Jahr am Freitag, den 17. März, um 16:00 Uhr in der Alten Schule, Weimarische Straße 55a in Mellingen stattfinden. Wir haben unseren Landrat Herrn Münchberg eingeladen, der unter der Überschrift Gebietsreform einen Vortrag hält. Dieses brandaktuelle Thema und eine anschließende lockere Gesprächsrunde sind sicherlich für uns alle von großem Interesse. Frühling 2017 Mit der aufsteigenden Sonne im März hoffen wir auf ein zeitiges Frühjahr und die Beendigung der Arbeiten rund um den Schweinanger. Diese Maßnahme war 2016 nicht nur die Größte, sondern auch wegen der engen Straßen, die Komplizierteste. Nun stehen 2017 neue Aufgaben vor uns und wir werden wiederum versuchen, die Infrastruktur im Ort zu verbessern. Die Bauvorhaben Schenkgasse, Umpferstedter Straße und Blankenhainer Straße sind auf einem guten Vorbereitungszustand. Beginnen werden die Straßenbauarbeiten in der Thälmannsiedlung, da hier schon der Auftrag an die Firma MST Laucha GmbH vergeben wurde. Diese

14 Firma arbeitete 2016 beim Flurbereinigungsverfahren bereits in Mellingen. Der Baustart wird den Anliegern rechtzeitig im Voraus bekannt gemacht. Da wir hier nur eine sehr kurze Bauzeit haben, werden die Behinderungen für alle Anlieger sehr gering sein. Damit ist dann endlich die Thälmannsiedlung abgeschlossen. Weiterhin möchte ich Sie informieren, dass im Jahr 2017 nach den Sommerferien die Baumaßnahme Kirchberg abgerechnet wird. Da diese Baumaßnahme wird Fördergeld gebaut wurde und wir ja seit Jahren die wiederkehrenden Beiträge in Mellingen haben, ist der noch zu errechnende Betrag pro Quadratmeter gewichtete Fläche sehr moderat. Die Fourtgasse, Enge Gasse, Neugasse und der Schweinanger werden dann im Jahr 2018 zur Abrechnung kommen. Auch hier haben wir durch den gemeinsamen Bau mit allen anderen Medien (außer Telekom) ebenfalls sehr viel Geld eingespart und hoffen auch noch bis zum Ende der Baustelle, Geld einsparen zu können. Nutzen Sie aber die ersten warmen Tage auch wieder zum Luft holen, Spazieren gehen und zum Gespräch auf der Straße oder auf den Wanderwegen in der Natur Nachruf Es macht uns traurig, dass unser treues Gemeindemitglied, unsere liebe Freundin und Nachbarin Elli Ludwig nicht mehr lebt. Wir möchten von ihr Abschied nehmen am Sonnabend, dem 4. März 2017 um Uhr in der Kirche St. Georg zu Mellingen. Die Kirchengemeinde und der Frauenkreis Mellingen JUGENDCLUB MELLINGEN Babette Volkland, Inhaberin des Kreativhofes Mellingen, leitet sehr erfolgreich unsere verschiedenen kreativen Kurse. Die große Resonanz zeigt, dass Interesse bei den Kindern vorhanden ist und wir auf dem richtigen Weg sind, den Jugendclub attraktiver zu machen. Herzlichen Dank an Babette Volkland und weiter so. Das Angebot umfasst immer 1,5 Stunden die auch immer am Mittwoch von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden können. Für die bereitgestellten Materialien ist ein minimaler Eigenkostenbeitrag von 2 Euro pro Veranstaltung mitzubringen. 01. März: Drahtskulpturen nach eigenen Entwürfen 08. März: für den Kaufmannsladen oder als Schlüsselanhänger - lustige Lebensmittel aus Filz 15. März: Prägearbeiten aus Metallfolie 22. März: pastellfarbene Naturkränze Kindersachenbasar Mellingen Am SONNTAG, den findet in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Alten Schule (Weimarische Str.55a) der fünfte Kindersachenbasar statt. Angeboten wird alles rund um Babys, Kids, Teens, Frühlings-/Sommerbekleidung, Schuhe, Spielsachen... ANNAHME VON BAUM- UND GRÜNSCHNITT Bitte bringen Sie Ihren Grünschnitt selbstständig zum Lagerplatz im Hammerstedter Weg. In besonderen Fällen (z.b. alters- und krankheitsbedingt) sowie auf Anfrage holen die Gemeindearbeiter den Grünschnitt auch am Haus ab. In diesen Fällen melden Sie sich bitte im Bürgermeisteramt. Öffnungstermine Lagerplatz Hammerstedter Weg: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 1. Samstag des Monats März, den von Uhr bis Uhr Der nächste Termin: 01. April 2017 ÖFFNUNGSZEITEN ALTE SCHULE Rentnernachmittage Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Galerie Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Bücherei Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr ÖFFNUNGSZEITEN JUGENDCLUB Montag bis Donnerstag 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Ferien abweichend nach Bedarf Samstag nach Vereinbarung Sonntag und Feiertag geschlossen KRABBELGRUPPE IM JUGENDCLUB Dienstag Uhr bis Uhr Bürgersprechstunde des Bürgermeisters immer Samstag von Uhr bis Uhr KEGELN SPORTVEREIN Anmeldungen zum Verkauf werden nur per an kinderkleiderbasar.mellingen@gmail.com entgegengenommen (pro Tisch 5 + ein Kuchen) Die Standgebühr sowie der Erlös aus dem Verkauf von Kaffee und Kuchen kommen dem Kindergarten Mellingen zugute. Ihr Team vom Kindersachenbasar Drei Auswärtssiege in Folge!!! Mit drei Auswärtssiegen in Folge haben wir Mellinger Kegler in den letzten drei Wochen eine echte kleine Serie hingelegt und uns damit nun endlich in den Kampf um die Kreismeisterschaft eingemischt. Die nackten Ergebnisse lauten wie folgt: SV Hochdorf 1. - Mellingen 1568 : 1574 Kevin Achermann (412 Holz), Jens Schenderlein (375 Holz),

15 Stefan Zangemeister Stive Kunze (404 Holz), (383 Holz) KV 74 Vollersroda 1. - Mellingen 1609 : 1679 Norbert Händel (409 Holz), Jens Schenderlein (434 Holz), Stefan Zangemeister (411 Holz), Kevin Achermann (425 Holz) Union Isserstedt 2. - Mellingen 1714 : 1735 Jens Schenderlein (414 Holz), Stive Kunze (442 Holz), Stefan Zangemeister (444 Holz) Kevin Achermann (435 Holz) Man sieht, dass wir uns diese Siege hart erkämpfen mussten. Gerade die Ergebnisse gegen Hochdorf und Isserstedt waren sehr knapp und die Spiele waren jeweils sehr hart umkämpft. Dennoch konnten wir uns durchsetzen und das macht auch den Unterschied zu den letzten Jahren aus, dass wir in diesem Jahr auch solche knappen Spiele für uns entscheiden können und dass die Mann-schaft immer ausgeglichen agiert bzw. so viel Klasse besitzt, dass sie den schlechten Tag eines Einzelnen dann ausgleichen kann. Wir haben im Vorfeld nicht unbedingt eingeplant, dass wir diese drei Auswärtsspiele so erfolgreich gestalten konnten. Nun sind wir an der Spitze der Tabelle und bei noch vier ausstehenden Spielen, je zweimal daheim auf der Burg und zweimal auswärts, sollten wir nun auch ganz klar das Ziel ausgeben, dass wir diese Spiele auch noch siegreich gestalten und uns dann die Kreismeisterschaft sichern. Wir haben jetzt schon den 2. Tabellenplatz sicher, wir können also aus dieser Position weiter voll angreifen. Gut Holz! Jens Schenderlein EINLADUNG zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Mellingen am Donnerstag, 16. März 2017, um 17:00 Uhr im Hotel,, limtal Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Kassenführers 3. Bericht der Revision 4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 5. Wahl der Wahlkommission 6. Wahl des Jagdvorstandes und der Revision 7. Beschluss zur Computermitnutzung und Km-Geld 8. Beschluss zur Auszahlung des Reinertrages 9. Beschluss zur Bildung von Rücklagen 10. Beschluss zur Verwendung von Rücklagen 11. Auflösung der Abrundung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Mellingen und Taubach 12. Auszahlung des Reinertrages Im Anschluss findet ein gemütliches Beisammensein mit Abendbrot statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Wir möchten darauf hinweisen, dass Jagdgenossen, die im zurückliegenden Jahr jagdlich nutzbare Fläche erworben haben, zur Vervollständigung des Jagdkatasters und um ihren Anspruch vom Reinertrag aufrecht zu erhalten, den Erwerb durch Abgabe einer Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges gegenüber dem Jagdvorstandes nachweisen müssen. Alle Mitglieder, die ihren Reinertrag per Überweisung erhalten, werden gebeten an den Jagdvorstand ihre SEPA Nr. bekannt zu geben. R. Schwarz Jagdvorstandsvorsitzende Schulnachrichten NACHRICHTEN AUS DER LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM MELLINGEN Weihnachtsprogramm für die Grundschule Am führten die Schüler der Klassen 5/2 und 5/3 ein vorweihnachtliches Programm auf, zu dem sie die Schüler der Klassen 4a und 4b der Lyonel- Feininger-Grundschule am Gymnasium begrüßten. Geboten wurden vorweihnachtliche Weisen sowie der Sketch Feierabend von Loriot und ein Märchenspiel. Herr Bergmann und Herr Kaminski probten und organisierten diese Veranstaltung. Bei allen Gästen und Beteiligten fand dieses Programm großen Anklang. Diese Veranstaltung sollte als Dankeschön für die Beteiligung der Schüler der Grundschule anlässlich der Feierlichkeiten zum 25-jährigen Bestehen der gymnasialen Oberstufe gesehen werden. Die Gruppe Öffentlichkeitsarbeit Basketballturnier der WK III Am war das Basketballturnier der WK III in der Riethsporthalle Erfurt. Nach zwei atemberau-benden Spielen hat unser Team den 3.Platz belegt. Die WK III bestand aus der 7. und 8. Klasse. Das Lyonel-Feininger- Gymnasium wurde von Sophie Jaene aus der 7. Klasse und Maxima Hermanns, Angelina Kellner, Kim Hofmann, Larissa Trappe, Marie Flauß, Luisa Reinn und Maria Schröder aus der 8. Klasse in Erfurt vertreten. Den Ansporn zum Sieg verdanken wir den neuen Trikots, die wir vom Schulförderverein gesponsert bekommen haben. Zusätzlich bedanken wir uns bei unserer Sportlehrerin Beate Köhler, die uns tatkräftig vom Spielfeldrand unterstützte. Marie Flauß und Kim Hofmann, Klasse 8/3 Tag der offenen Tür in Buttelstedt Am fand von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr der Tag der offenen Tür am Lyonel-Feininger-Gymnasium in Buttelstedt statt. Bereits vor Beginn mussten viele Vorbereitungen getroffen werden, dies wurde von den Schülern freiwillig erledigt. Die Schüler, die bei dem Programm mitwirkten, fanden sich bereits 16:00 Uhr vor der Aula ein, um sich auf ihren Auftritt vorzubereiten. Als sich alle Gäste in der Aula versammelt hatten, startete das Programm pünktlich um 16:30 Uhr. Zwei Moderatoren aus der 7. Klasse führten durch das abwechslungsreiche Programm bestehend aus Sketchen, Reden - auch von unserer Schulleiterin Frau Licht-, Dialogen und vielem mehr. Das Programm endete 17:00 Uhr. Neben dem tollen Programm, das die Schüler der einzelnen Klassenstufen mit dem jeweiligen Fachlehrer im Unterricht gestaltet haben, gab es für die Gäste auch andere Angebote im Schulhaus, wie zum Beispiel das Herstellen von Buttons im Kunstraum. Außerdem konnte man das Schulhaus auch mit einem Schülerguide besichtigen. Es waren extra alle Lehrer und einige auserwählte Schüler aus Mellingen anwesend. Sie stellten in den jeweiligen Fachräumen etwas zu dem Unterrichtsstoff aus. Aber auch zwischendurch gab es immer wieder kleine Programmpunkte, wie zum Beispiel das Szenenspiel der 7. Klasse zum Thema mittelalterliches Kloster oder Gummitwist der 6. und 7. Klassen. Auch für die Verpflegung war durch das London Cafe der 8. Klasse gesorgt. Hier konnte man Gebäck sowie Salate und andere Leckereien kaufen. Die Kinder und Eltern konnten sich einen Einblick in den Schulalltag sowie in die einzelnen Unterrichtsfächer verschaffen. Wir erhielten von vielen Gästen ein positives Feedback, da alle so engagiert und konzentriert in den Fachräumen an ihren Stationen gearbeitet haben und immer freundlich auf Fragen reagierten. Wir fanden den Tag der offenen Tür in Buttelstedt super, da es durch die vielen Stationen ein abwechslungsreiches und spannendes Programm war. Ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Schüler und Lehrer! Frances Aurin & Patricia Blume, Klasse 7/1

16 Umpferstedt Sport- und Freizeittreff Umpferstedt Hallo liebe Tischtennis- und Sportbegeisterte, mit einer Niederlage gegen den TTC Rotation Weimar begann unsere Rückrunde nicht so glücklich.doch mit einem Sieg gegen Großschwabhausen war das Ganze wieder vergessen. Mit neuen, frisch bedruckten Trikots nahmen wir am am offenen Tischtennisturnier in Milda teil. Wir waren mit 16 Spielern, so viel wie noch nie seit unserer ersten Teilnahme, vertreten. Für alle war es richtig schön mit vielen tollen Spielen. Louis, Ramon und Aaron belegten die Plätze eins bis drei in der Gruppe 1. bis 4. Klasse. Anton wurde Dritter in der Gruppe 5. bis siebente Klasse. Emma A. wurde Erste bei den Mädchen. Und Philipp wurde Erster in der Gruppe 8. bis 10. Klasse. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr. Spaß am Sport mit dem SV 90 Umpferstedt Hallo Sportfreunde, folgend anstehende Spiele unserer Mannschaften Spielansetzung SG SV Fortuna Frankendorf, A-Junioren Kreisliga St.1 16/17, Heimspiele in Umpferstedt Tag Datum Anstoßzeit Heim Gast SA :30 Uhr SG FSV Gräfenroda Fortuna Frankendorf SO :30 Uhr Fortuna Frankendorf VfB Oberweimar SO :30 Uhr SV 09 Arnstadt Fortuna Frankendorf SO :30 Uhr Fortuna Frankendorf SG VfB Apolda Spielansetzung SV 90 Umpferstedt E-Junioren Kreisliga St.1 16/17 Tag Datum Anstoßzeit Heim Gast SA :00 Uhr FSV Martinroda SG SV Umpferstedt SO :00 Uhr SG SV Umpferstedt SV 70 Tonndorf SO :00 Uhr SV Germania Ilmenau 1. SO :00 Uhr Wachsenb. Haarhausen 1. SG SV Umpferstedt SG SV Umpferstedt Spielansetzung SV 90 Umpferstedt F-Junioren Kreisoberliga 16/17 Tag Datum Anstoßzeit Heim Gast SO :00 Uhr SG SV Umpferstedt SV GW Niedertrebra SO :00 Uhr SV Fort. Großschwabhausen 1. SG SV Umpferstedt SO :00 Uhr SG SV Umpferstedt TSV 1864 Magdala In den nächsten Monaten stellen wir euch wieder Spieler mit einem kurzen Steckbrief vor. Heute Marius Pfeifer aus Wiegendorf. Marius ist 16 Jahre jung. Spielt seit zwei Jahren bei uns und übernimmt schon manchmal das Training mit der Absicht, den Trainerschein zu machen. Als weiteres Hobby hat er noch Gitarre spielen. Weitere Vorabinformationen auf der Seite des KFA Mittelthüringen unter: Ansetzung SV 90 Umpferstedt Alte Herren 16 Der Spielbetrieb beginnt im April, erste Ankündigungen unter Christian Becker, SV90 Umpferstedt Bis bald Anne Hermann und Hagen Börmel

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