a n > d a s s u n s H e c r JnsoWverwalter über das .l 5 A u f b a u o, :ma

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "a n > d a s s u n s H e c r JnsoWverwalter über das .l 5 A u f b a u o, :ma"

Transkript

1 01/05 VOIGT SALUS. KW R " h t S A n w a,, t»""«««.ws.«.ntonn. 2a. I B a, f t l m Herrn Rechtsanwalt DipJ Pol Bernd Schräder Westfälische Str Berlin McchiKinwSlBii Kaclirin IWuihiu H, vr IW" Bi-riin KankmmRi:.1.1. IH7K«Hirtin Tel Jismi?..» l'nsc 11.1(1 :>.12,<I02.22 vorab per Telefax: Ihr Zeichen: 25730«i Ihr/c M.nJ»nt/in; Murnd I'. Unkc.ii» SaL'hljL'itrbeircnn: l-nui f-'cnrych Zeichen: 280/08RO06 Durchwahl: D.W) 212BII2-S2 D»lum: L2.lr5.2O10 Sieuemuininer: 231/166/50303 Bitte NWIX angeben: Verjähr^ de f Aufh.H,YBJMM»m»e G m h H M t. ^» T LlTn^ Sehr gechjtcr Herr Kollege Schräder, «x der verzeichneten Angelegenheit.eigen wk a n > d a s s u n s H e c r Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus al s JnsoWverwalter über das Vermögen der Aufbau Liquidanonsgcscllschaft mbh ( V o, :ma.l 5 A u f b a u Vcrkgsgnappe GmbH) mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen bc JOACHIM V0I6T-SALUS' lnr.alvnnr.viirwaltar Faehanwali. mr Inf olw»nirecm OLIVER SIBTZ' Insolvenz Verwalter Oiplom* Volkswirt AMOREASOCRNER' FjcnsnwsltWrBeu. und Areiiit*ii(enrtch( OB. IRIS HfNKeV f«h»nwatiln tür Arbeil srwbl BEATRIX HERZOGIN VON 0LDE.NBUR0 1 THOMAS ELLRICH' KATHRIN DOROTHEA R05T 1 RALF HAGE' Insolvencvcrur.ilicr bcrlliiravolglfiituf.rle auftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wi.,.d anwaltlich versichert. Wie Urnen, bekannt ist, hat unser Mandant die sich aus dem Etgcnkapitalersatzrccht ergebenden Wirkungen, die tischen Ihrem Mandanten, Herrn Bernd F. Lunkewitz, und Herrn Voigt-Salus streitig s l nd, nicht in. die Vcrglcichslö.sung einfließen lassen, die in Bezug auf die gemeinsame Veräußerung des Aufbau VcrJages gefunden wurde. Die von Herrn Voigt-Salu» geltend gemachten Rechtsfolgen des Eigenkapitalcrsaurechtes beaeffen insbesondere auch Rückgcwähr- und Entattungeansprül'\H/i\Ot.\OltAl.wu. SflH' I vnr -I 'BÜRO BERLIN Rankeslrafle Borlln Tel.-/? (020. fm,',i 30 2I25P222 'BORO DRESDEN Obersten nrrifd'n Tel.-* F«ttf 35 t 25050M 'BÜRO KÖLN Plerdmcnoe=strnl!e 2^1 509*1) Kfltn X.-M22J 37Ü2075. F,1«T fln«72 'BÜRO LEIPZIG GroOer BreekruH'S I. IM10] Lcipiio Tel. */.9 3< Fny.J? B2J2

2 12/85/ : q*j0/:i vo IGT SALUS 02/05 che ^ de, Insolvent, 5 0 W e l t d e r Ä, ^ f o oder aus Mitteln der Gesellschaft befreit worden ist. Nach unsere, Ansicht bestehen gegenüber Ihrem Mandanten, Herrn Bernd I, T. u n k w j t z, d e r a r Q g e V» Unfalls unter dem Gesichtspunkt der von der Insoh^schuidncnn an Ihren Mandanten gelegen Mietzahlungen fix das Objekt Neue Promenade 6 in Bcriin. Konkret hat Ihr Mandant die seit Dezember 2005 bis einschlich April 2008 gemäß 5 H5 InsO a-f bzw. gemäß 30, 31 «mbhg analog (sogenannte Rechtsprechungsrcgeln >um n^kap.taler- ««) erhaltenen Minsen für das Obiekt Neue Promenade 6 in Bcrlrn,u ersten w eil das Nut,ungsvcrhäknis seit Derber 2005 dgenkapicalersatzrechdich verstrickt war. Da- Rück,^ Jungsanspi-ucb belauft sich auf ,12 zzgl. Zinsen. Im Einzelnen: 1. Ihr Mandant hat der Insolvcnzschuldncrin mit Vertrag- vom , geändert durch Frgän^ngsvercinbarung vom und / , Räumlichkeiten in dem Objekt Neue Promenade 6 zur Nutzung überlassen. Die Nutzungsübcrlassung «teilt eine darlehensgleichc FW.iemngslcistung im Sinne des 32. Abs. 3 S. 1 GmbHG a.k dar che - mit Kriscncintritr - ebenso wie ei, Gesellschafterdarichen den Wirkungen des Rigenkapitalersaezrechtes unccrfiilk l Zw«war Ihr Mandant zu keinem Zeitpunkt unmittelbarer Gesellschafter der InsoWschuldnem, das Kgcnkapitalersatzrechtgut jedoch auch für den Gesellschafter, der etw. über «ne Zwischengeschäfte Gesellschaft eben beherrschenden Haft«auf die Insolvcnrschuldnerm, vornehmlich aufgrund einer ouajjfeienen Mehrheit der Anteile oder der Stimmrechte, ausüben kann. Ihr Mandant konnte über die swischengeschaltcte BFI. Betcihguogsgcscllschaft mbh stets über die Geschicke der- InsoWschuidnerin bestimmen. Vr\aA\t>(lM32(.W.lJ[.»(. Seile 2 < ->n -i

3 - J J U i^oo^ VOIGT SALUS S. B 3 / 0 5 Seite 3 Die Insolveiiachuldnerin ist jedenfalls mit Vcrkünduog des Urteils des Landgerichts Frankf u r t / M a U 1 a m, ' ( Gesc hnr O 238/04) in eine wtechafthehe Krise m Sinne des 32 a Abs. 1 GmbHG a.f. geraten. Bilanziell hätte die Wvenzschuldncrin spätestens seit diesem Zeitpunkt Rückstellungen für die im Raum stehenden, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabellc angemeldeten, Ansprüche bilden müssen, War also bei sachgerechter Bilanzierung überschuldet. 4. Obwohl die Insolvenzschuldncrin ab Kriseneincritt zur unentgeltlichen Nutzung der von Ihrem Mandanten überkssenen Micträume berechtigt war, erfolgten - bis einschließlich März gleichwohl Micteablungen. Der monatliche Nctto-Mietzins belief sich dabei auf ,79, so dass sich - für 28 Monate - ein Erstattungsanspruch in Höbe von ,12 ergibt, 5. Die Rückzahlung der zwischen Juni 2007 und März 2008 geleisteten Mahlungen (10 Monate) kann auf 135 Ziff. 2 InsO a.f. gestützt werden. Insoweit entstehen seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ( ) kraft Gesetzes Verzügensen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Eine Berechnung der bis zum heurigen Tag aufgelaufenen Zinsen erhalten Sie anliegend. Wir fordern Diren Mandanten hiermit auf, den Betrag in Höbe von zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem ßasiszinssatz gemäß 247 BGB aus ,90 f seit dem insgesamt p.d. spätestens bis zum , ':MU\«f.\l32ft.U.U(»r:.SCHI 1 vtm J

4 Seite 4 auf das nachfolgend genannte Rechtsanwaltsandcrkonto zu erstatten. Jeder weitete Tag ab ist mit 25,11 zu verzinsen. Badcn-Würrtcmbergischc Bank, Kto.-Nr BLZ Verwendungszweck: 280/08RO, Aufbau Vcrlatg./. Lunkewitz Mit freundlichen kollegialen Grüßen (Kathrin Dorothea Rost) Recbtsanwältin Aalagg: wie erwähnt PAJVA\»/.\D2A.ur«ir:

5 6 1 1 Z VOIGT SALUS S. 05/05 ZINSBERECHNUNG nach Bankenmethode (30 / 380 Zinatage) Anlage ^ a " 5 a r t a n 9 ' a t Z 6 r e n z w e r t Zeltraum Zinsbetrao B7.90 Basiszins + 5, 0 0 % bis fstessl SUMME Zinsbeträge " ' " s t a (? e Tageszins <? " f Summe Forderungen und Zinsbeträge ,49

Die von Herrn Voigt-Salus geltend gemachten Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzrechtes betreffen insbesondere auch Rückgewähr- und Erstattungsansprü-

Die von Herrn Voigt-Salus geltend gemachten Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzrechtes betreffen insbesondere auch Rückgewähr- und Erstattungsansprü- VOIGT SALUS. Rechtsanwälte VOIGT SALUS. RankestraOe 33. 10789 Berlin Herrn Rechtsanwalt Dipl Pol Bernd Schräder Westfälische Str. 41 10711 Berlin Rechtsanwältin Kathrin Dornthea Rost Büro Berlin Rankestraße

Mehr

VOIGT & SCHEID RECHTSANWÄLTE 23. DEZ. 2008. Antens. Ruth Imbsweiler-Oswalt u.a../. Bundesrepublik Deutschland

VOIGT & SCHEID RECHTSANWÄLTE 23. DEZ. 2008. Antens. Ruth Imbsweiler-Oswalt u.a../. Bundesrepublik Deutschland VOIGT & SCHEID RECHTSANWÄLTE VOIGT & SCHEID RANKESTRASSE 33 10789 BERLIN Bundesverwaltungsgericht Postfach 100854 04008 Leipzig vorab per Telefax: 0341/2007-1000 Antens RANKESTRASSE 33 (AN DER GEDÄCHTNISKIRCHE)

Mehr

Ihr Zeichen Bearbeiter Tel. 269

Ihr Zeichen Bearbeiter Tel. 269 Landgericht Berlin 10589 Berlin, Tegeler Weg 17-21 Fernruf (Vermittlung): (030) 90188-0, Intern: (9188) Apparatnummer siehe (8) Telefax: (030) 90188-618 www.berlin.de/lg Postbank Berlin, Konto der Kosteneinziehungsstelle

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Mandantenbogen (Privat)

Mandantenbogen (Privat) Rechtsanwälte Dr. Recht & Partner Übungsweg 1-3, 12345 Testhausen Telefon: 0123 12 34 56-0, FAX - 9 E-Mail: info@ra-recht-testhausen.de Mandantenbogen (Privat) Geben Sie uns bitte einige Informationen

Mehr

Teil F. Übungsfälle C Klageschrift

Teil F. Übungsfälle C Klageschrift Teil F Übungsfälle C Klageschrift 1. a) Arnotro GmbH Herrn GF... Straße, Hausnummer 01744 Dippoldiswalde Walter Gerätetechnik GmbH./. Arnotro GmbH Auftrag vom 18. Dezember... (Auftragsnummer...) Sehr geehrter

Mehr

Rudolf Steiner Nachlassverwaltung Postfach 135 CH-4143 Dornach SCHWEIZ Dr. Thomas Brandes Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Bauund Architektenrecht Telefon 05 31-28 20-3

Mehr

Einladung. zur. Hauptversammlung der Kliniken Bad Bocklet AG

Einladung. zur. Hauptversammlung der Kliniken Bad Bocklet AG Einladung zur Hauptversammlung 2017 der am 22. Juni 2017 Frankenstr. 36 D-97708 Bad Bocklet Wertpapier-Kennnummer: A2DAPB ISIN: DE000A2DAPB4 Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am: im: Donnerstag, den

Mehr

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der Nr. der Urkundenrolle für Verhandelt zu am. In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar mit dem Amtssitz in, erschienen heute: 1. Frau: Anja Eichler geboren: wohnhaft: handelnd in ihrer Eigenschaft

Mehr

1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist.

1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist. Gesellschaftsvertrag einer GmbH (Form: notarielle Beurkundung, 2 Abs. 1 GmbHG) 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist. 2 Gegenstand des Unternehmens (1)

Mehr

Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Eigentumsvorbehalt

Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Eigentumsvorbehalt : Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads

Mehr

Ausfertigung. r Verkündet am Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. der' Klägerin, Rechtsanwalt!

Ausfertigung. r Verkündet am Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. der' Klägerin, Rechtsanwalt! 2 um* k'jw z ''X t r o p. : - Ausfertigung r Verkündet am 27.08.2012 Kamps Justizbesc als Urkun äftsstelle Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der' Klägerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Darlehensvertrag (partiarisches Nachrangsdarlehen)

Darlehensvertrag (partiarisches Nachrangsdarlehen) - info@skml-ottobrunn.com Darlehensvertrag (partiarisches Nachrangsdarlehen) zwischen Solarkraftwerke München-Land GmbH Daimlerstr. 15 85521 Ottobrunn nachstehend Darlehensnehmerin genannt und Name. Anschrift

Mehr

Berechnung Rückabwicklung. für Herrn Widerruf. Berechnungsvariante:

Berechnung Rückabwicklung. für Herrn Widerruf. Berechnungsvariante: Berechnung Rückabwicklung für Herrn Widerruf Berechnungsvariante: Zinsen Ansprüche Kreditinstitut: Zinssatz Ansprüche Verbraucher: aus jeweiliger Restvaluta 5,00 % p.a. über Basiszins Wichtiger Hinweis:

Mehr

Ausfertigung. Beschluss. ln dem Rechtsstreit. gegen

Ausfertigung. Beschluss. ln dem Rechtsstreit. gegen .... Ausfertigung.. ~ - - 16 0 19/12 Beschluss des ln dem Rechtsstreit -Kläger- - Prozessbevollmächtigte; Rechtsanwälte Mietehen & Coll.. Osterbekstraße 90c, 22083 Harnburg gegen - Beklagte - beschließt

Mehr

Fax-Nummer:

Fax-Nummer: Bei Rücksendung per Post bitte an: Prof. Dr. Christoph Hommerich Hommerich Forschung Am Broich 2 51465 Bergisch Gladbach Befragung im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz den Auswirkungen des geänderten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 14. Januar 2010 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 14. Januar 2010 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 93/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Januar 2010 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Prüfungsbestätigung 1. Bilanz zum 31. Dezember Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 23. November bis 31.

Prüfungsbestätigung 1. Bilanz zum 31. Dezember Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 23. November bis 31. Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 23. November bis zum 31. Dezember 2006 der Sechsundvierzigste Media Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh Berlin (künftig: Axel Springer Medien Accounting Service

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 17/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 8 O 24/02 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren 1.) L B, 2.

Mehr

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung: Praxis der Forderungsbeitreibung Herr Süffig betreibt ein wunderschönes Brauhaus in München. Bei ihm feiert am 04. Oktober 2012 der Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein mit Sitz in München, bestehend aus 150

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes ....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das

Mehr

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Koblenz Rheinstraße 24 56068 Koblenz Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mit Zweigniederlassung

Mehr

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der Nr. der Urkundenrolle für Verhandelt zu am. In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar mit dem Amtssitz in, erschienen heute: 1. Frau: Anja Eichler geboren: wohnhaft: handelnd in ihrer Eigenschaft

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 5. Mai 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 5. Mai 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES II ZR 108/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. Mai 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

mit Wirkung ab 1. Januar 2015

mit Wirkung ab 1. Januar 2015 Bewirtschaftungsgrundsätze des Saarlandes für die Verwendung von Investitionszuschüssen an die gewerbliche Wirtschaft in der Fassung vom 5. Dezember 2014 mit Wirkung ab 1. Januar 2015 Die Bewirtschaftungsgrundsätze

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil. In dem Rechtsstreit. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Hamecher, Karl-Oberbach-Str. 50,41515 Grevenbroich,

IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil. In dem Rechtsstreit. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Hamecher, Karl-Oberbach-Str. 50,41515 Grevenbroich, Abschrift 90 C 4074/09 Verkündet am 10.12.2010 Spremberg Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Neuss IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil In dem Rechtsstreit I i Eingegangen 2l

Mehr

Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft?

Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft? -1- Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft? 1. Haben einzelne Erwerber von Wohnungseigentum den Veräußerer in Verzug

Mehr

Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)

Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Anlage Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Sachsen Abt. Zulassung Glacisstraße 6 Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen 01099 Dresden Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Pyrolyx AG. München EINLADUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNG. betreffend die. bis zu ,- 10 % Wandelschuldverschreibungen

Pyrolyx AG. München EINLADUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNG. betreffend die. bis zu ,- 10 % Wandelschuldverschreibungen Pyrolyx AG München EINLADUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNG betreffend die bis zu 10.071.600,- 10 % Wandelschuldverschreibungen der Pyrolyx AG mit Sitz in München ISIN: DE000A1X3MC1 (die Wandelanleihe ) eingeteilt

Mehr

Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats

Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats Auswahl eines geeigneten Verwalters und Procedere des Verwalterwechsels Oliver Dr. Elzer Grundlagen Verwalter

Mehr

Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren

Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren Über die Rechtslage informiert test.de unter www.test.de/kreditgebuehren. Für die folgenden Mustertexte gilt: Suchen Sie den für Ihren Fall passenden Mustertext

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach

Mehr

Rietz, Justizsekretärin Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig

Rietz, Justizsekretärin Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Landgericht Trier RAI F i r' 4 nnt LandgerichtTi4stizstraße 2, 4, 6 * 54290 Trier ISB 2 4 SEP. 2010 Rechtsahwälte Papenmr&er Puschkinstraße 68 04838 Eilenburg W. Justizstraße 2, 4, 6 54290 Trier Ihr Schreiben

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Ergänzende Hinweise zur Rechtsänderung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen ab dem 15.

Ergänzende Hinweise zur Rechtsänderung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen ab dem 15. KRÖNER MELTZOW & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbh Am Pappelried 1 63505 Langenselbold Kröner Meltzow & Kollegen StBG mbh Postfach 1217 63502 Langenselbold Mandanteninformation Telefon: 0049(0)6184/9208-0

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft

Mehr

Name des Notars Notar in Köln

Name des Notars Notar in Köln Urkundenrolle Nr /2011 Verhandelt in Köln am Vor Name des Notars Notar in Köln erschienen: 1. Herr Muster Mann, geb. am 99.96.1955, wohnhaft Musteralle 5, 9999 Musterstadt, von Person bekannt, hier handelnd

Mehr

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil. Geschäftsnummer: 38 O 88/14 verkündet am :

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil. Geschäftsnummer: 38 O 88/14 verkündet am : Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 38 O 88/14 verkündet am : 19.12.2014 In dem Rechtsstreit Justizobersekretärin 1. der Frau E R, 2. des Herrn S R, beide N, - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Im Namen des Volke s

Im Namen des Volke s Abschrift EINGE GANGE N 1Z Okt,201 1 12, Geschäftsnummer: 70 C 78/12.WEG In dem Rechtsstrei t WANDERER und PA RTNE R T Amtsgericht Spanda u Im Namen des Volke s Urtei l verkündet am : 02.10.201 2 Eberhärdt,

Mehr

Amtsgericht Stuttgart. Beschluss

Amtsgericht Stuttgart. Beschluss Abschrift Aktenzeichen: 6 IN 190/17 Amtsgericht Stuttgart INSOLVENZGERICHT Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EN Storage GmbH, Kalkofenstr.51, 71083 Herrenberg, vertreten durch die

Mehr

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber): E-Mail:..

Mehr

Verzinsung des Gerichtskostenvorschusses

Verzinsung des Gerichtskostenvorschusses Verzinsung des Gerichtskostenvorschusses Autor: Rechtsanwalt Adrian Hoppe WERNER Rechtsanwälte Informatiker Im Zivilprozess ist der Kläger gesetzlich verpflichtet, zu Beginn des Prozesses die Gerichtskosten

Mehr

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht Ebersberg durch den Richter am Amtsgericht Kaltbeitzer im vereinfachten.

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht Ebersberg durch den Richter am Amtsgericht Kaltbeitzer im vereinfachten. Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Ebersberg Az.: 2 C 19/15 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr.d.d. Hauptstraße 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin - gegen - Beklagte - wegen

Mehr

Köln. ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Köln.

Köln. ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Köln. Köln WKN 586353 / ISIN DE0005863534 WKN 586350 / ISIN DE 0005863500 Wir berufen hiermit unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, 10.00 Uhr, im Konferenzzentrum

Mehr

Merkblatt Mindestrückkaufswert Kapitallebensversicherungen

Merkblatt Mindestrückkaufswert Kapitallebensversicherungen Merkblatt Mindestrückkaufswert Kapitallebensversicherungen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Oktober 2005 und am 11. September 2013 verkündet, dass bestimmte Versicherer verpflichtet sind, Versicherungsnehmern,

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Die Firma der Gesellschaft lautet:. Die Gesellschaft hat ihren Sitz

Mehr

Vertrag. über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen)

Vertrag. über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen) Vertrag über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen) PERSÖNLICHE ANGABEN Titel, Vorname, Name Straße PLZ und Wohnort Telefon und email Der Darlehensgeber

Mehr

Vereinbarung. über Zertifizierungsleistungen zwischen. Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention

Vereinbarung. über Zertifizierungsleistungen zwischen. Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention Vereinbarung über Zertifizierungsleistungen zwischen Deutsche Hochdruckliga e.v. DHL Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention - im Folgenden "Deutsche Hochdruckliga" genannt - und Klinikum/

Mehr

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen; besondere Bemerkungen auf gesondertem Blatt. Rechtsanwaltskammer Bockenheimer Anlage 36 60322 Frankfurt

Mehr

MIETVERTRAG. I. Mietgegenstand und Vermietung. Die ist zu Anteilen Eigentümerin für den Tiefgaragenabstellplatz auf der GP in,, EZ, GB.

MIETVERTRAG. I. Mietgegenstand und Vermietung. Die ist zu Anteilen Eigentümerin für den Tiefgaragenabstellplatz auf der GP in,, EZ, GB. Steuer/Gebührenbemessung zu Steuernummer: 840132278 Erfassungsnummer: Gebühr: 33 TP 5 GebG Gebührenbetrag: Datum: GRJ Steuerberatung GmbH Fassung vom MIETVERTRAG abgeschlossen zwischen 1. 2. (im folgenden

Mehr

Leitsätze. OLG Dresden, Beschluss vom W 554/04 - LG Dresden

Leitsätze. OLG Dresden, Beschluss vom W 554/04 - LG Dresden Leitsätze 1. Leistet der Kommanditist einer GmbH & Co. KG seine Einlage durch Zahlung auf ein debitorisches Gesellschaftskonto kann er - wenn die Gesellschaft nicht über eine Kreditlinie für das Konto

Mehr

Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren und Geltendmachung eines Rechts am Einkommensbezug

Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren und Geltendmachung eines Rechts am Einkommensbezug Nur vom Gericht auszufüllen Eingangsvermerk des Gerichts Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren und Geltendmachung eines Rechts am Einkommensbezug Gericht und Gericht * Schuldnerin/Schuldner Akademischer

Mehr

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG

Mehr

Mietvertrag für Untermieter

Mietvertrag für Untermieter Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Landgericht Berlin. Beschluss

Landgericht Berlin. Beschluss Landgericht Berlin Beschluss Geschäftsnummer: 19 T 27/16 36c IK 3341/14 Amtsgericht Charlottenburg In dem Insolvenzverfahren des Herrn Berlin, Schuldners, Insolvenzverwalter und Beschwerdeführer: Rechtsanwalt

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 13. Dezember 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 13. Dezember 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 116/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. Dezember 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Garantieerklärung im Rahmen einer stillen Gesellschaftsbeteiligung

Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Garantieerklärung im Rahmen einer stillen Gesellschaftsbeteiligung Leitsatz: Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Garantieerklärung im Rahmen einer stillen Gesellschaftsbeteiligung OLG Dresden, Beschluss vom 14.10.2005-2 U 1444/05 - 2 Oberlandesgericht Dresden 2. Zivilsenat

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 2zr108_07 letzte Aktualisierung: 5.5.2008 BGH, 5.5.2008 - II ZR 108/07. GmbHG 32 a Abs. 3; AktG 76 Abs. 1

DNotI. Dokumentnummer: 2zr108_07 letzte Aktualisierung: 5.5.2008 BGH, 5.5.2008 - II ZR 108/07. GmbHG 32 a Abs. 3; AktG 76 Abs. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2zr108_07 letzte Aktualisierung: 5.5.2008 BGH, 5.5.2008 - II ZR 108/07 GmbHG 32 a Abs. 3; AktG 76 Abs. 1 Eigenkapitalersatzregeln gelten nicht für Finanzierungshilfe

Mehr

Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte Müller & Tausendfreund in Bürogemeinschaft. I. Gebührenhinweis

Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte Müller & Tausendfreund in Bürogemeinschaft. I. Gebührenhinweis Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte Müller & Tausendfreund in Bürogemeinschaft Der Rechtsanwalt bearbeitet die von ihm übernommenen Mandate zu folgenden Bedingungen: I. Gebührenhinweis Es wird

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 256/14 (5) Chemnitz, Ca 2308/14 ArbG Dresden B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 256/14 (5) Chemnitz, Ca 2308/14 ArbG Dresden B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 19.01.2015 4 Ca 2308/14 ArbG Dresden B E S C H L U S

Mehr

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der

Mehr

Antragstellerin zu 1),

Antragstellerin zu 1), Dahlbusch Aktiengesellschaft (früher: Dahlbusch Verwaltungs-Aktiengesellschaft) Gelsenkirchen Bekanntmachung gemäß 306 Abs. 6 AktG a.f. mit ergänzenden Hinweisen zu den Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten

Mehr

Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigung DeutscheAnwaltAkademie Rechtsanwalt Rechtsanwälte & Fachanwälte Traphan & Graute Rüttenscheider Straße 194-196 Berlin, 17.11.2015 Sehr geehrter Herr Traphan, Sie haben durchgehend an unserer folgenden

Mehr

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Was ist die spezifische Funktion der Anfechtung nach 130, 131? Welche Rechtsfolgen kann die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung auslösen? Welche Qualität hat der Rückgewähranspruch

Mehr

An alle Gläubiger im Verfahren Contor Treuhandgesellschaft mbh. Unser Zeichen: Bi/mor

An alle Gläubiger im Verfahren Contor Treuhandgesellschaft mbh. Unser Zeichen: Bi/mor RECHTSANWÄLTE M H B K, SCHWANTHALERSTR. 32, 80336 MÜNCHEN An alle Gläubiger im Verfahren Contor Treuhandgesellschaft mbh Unser Zeichen: Bi/mor Insolvenzverfahren Contor Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

* H10943* Ihr Zeichen: 13 KLs 672 Js 14849/13 (20/16) 1. schnellstmöglich einen Termin zur mündlichen Haftprüfung anzuberaumen;

* H10943* Ihr Zeichen: 13 KLs 672 Js 14849/13 (20/16) 1. schnellstmöglich einen Termin zur mündlichen Haftprüfung anzuberaumen; Matthias J. Maurer Rechtsanwalt Steffen Wünsch Rechtsanwalt RAe StB Maurer u. Kollegen Maxim-Gorki-Str. 10 06114 Halle (Saale) *20160004464H10943* Landgericht Halle Hansering 13 06108 Halle (Saale) Thomas

Mehr

LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf. Der CRO und Berater in der Unternehmenskrise Vermeidung von Haftungsrisiken

LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf. Der CRO und Berater in der Unternehmenskrise Vermeidung von Haftungsrisiken LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf Martin Lambrecht Rechtsanwalt I Partner Insolvenzverwalter Dipl. Kaufmann Dipl. Volkswirt Der CRO und Berater in der Unternehmenskrise Vermeidung von Haftungsrisiken IfUS

Mehr

Leitsatz: Vorschriften: 5 Abs. 4 GmbHG. Suchbegriffe: Sachgründung Gegenstand der Sacheinlage Bezeichnung

Leitsatz: Vorschriften: 5 Abs. 4 GmbHG. Suchbegriffe: Sachgründung Gegenstand der Sacheinlage Bezeichnung Leitsatz: Bei einer Sachgründung müssen die eingebrachten Sachen nicht im Gesellschaftsvertrag identifizierbar beschrieben sein. Es reicht aus wenn der Registerrichter aus dem Zusammenspiel von Gesellschaftsvertrag

Mehr

Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrages geleisteten Bearbeitungsgebühr

Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrages geleisteten Bearbeitungsgebühr LG München II, Urteil v. 24.11.2014 11 O 1018/14 Titel: Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrages geleisteten Bearbeitungsgebühr Normenkette: BGB 14, 195, 199 Abs. 1, 204 Abs. 1 Nr. 1, 305 Abs.

Mehr

Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren

Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren Nur vom Gericht auszufüllen Eingangsvermerk des Gerichts Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren Gericht und Gericht * Schuldnerin/Schuldner Akademischer Grad Familienname oder Firma * Vorname

Mehr

Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren

Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren Nur vom Gericht auszufüllen Eingangsvermerk des Gerichts Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren Gericht und Gericht * Schuldnerin/Schuldner Akademischer Grad Familienname oder Firma * Vorname

Mehr

Fragen zur Haftung von Geschäftsführer und Gesellschafter

Fragen zur Haftung von Geschäftsführer und Gesellschafter Fragen zur Haftung von Geschäftsführer und Gesellschafter GD SOLUTIONS GROUP CORP. 141 NE 3 RD AVENUE SUITE 8022 MIAMI, FL 33132 www.gd-solutions-consulting.com office@gd-solutions-consulting.com Fragen

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis V IX I. Einführung 1 II. Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz 3 III. Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz 19 IV. Begriffe und deren Bedeutung im Privatinsolvenzverfahren

Mehr

Präambel. Darlehensvereinbarung. 1. Der Investor gewährt der blitzzcar ein Darlehen in Höhe von x.000, (in 1.000, Schritten bis zu max. 21.

Präambel. Darlehensvereinbarung. 1. Der Investor gewährt der blitzzcar ein Darlehen in Höhe von x.000, (in 1.000, Schritten bis zu max. 21. DARLEHENSVERTRAG abgeschlossen am unten angeführten Tage zwischen Max Mustermann, geb. 31.12.2000 AT 1990 Wien, Mustergasse 8/15 nachfolgend kurz: Investor und der blitzzcar GmbH. FN 416066m AT-1220 Wien,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 611/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Dezember 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

1. Erste Zweifel ergeben sich bereits aus dem Wortlaut der 30 I, 31 I GmbHG ( Zahlungen ). Der Begriff Zahlungen ist hier jedoch weit zu verstehen:

1. Erste Zweifel ergeben sich bereits aus dem Wortlaut der 30 I, 31 I GmbHG ( Zahlungen ). Der Begriff Zahlungen ist hier jedoch weit zu verstehen: Fall 4: Die 1986 gegründete Bau-GmbH ist wegen der anhaltenden Flaute im Baugewerbe mittlerweile überschuldet. Gesellschafter G, der von der Überschuldung der GmbH weiß, seine Einlage aber bereits vollständig

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 U 104/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 623/04 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 14.02.2007 Verkündet am 14.02.2007 Brandenburgisches Oberlandesgericht Im Namen des Volkes Urteil

Mehr

Landgericht Essen Beschluss

Landgericht Essen Beschluss 7 T 305/15 LG Essen 4 UR 11 613/15 AG Bottrop Beglaubigte Abschrift L. Landgericht Essen Beschluss In dem Beratungshilfeverfahren betreffend der Angelegenheit "Abmahnungen wegen angeblich unerlaubter Verwertung

Mehr

Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Beglaubigte Abschrift 9 O 545/09 Verkündet am 26.03.2010 Olejniczak Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Firma

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Wir sind Dein Auto. DARLEHENSVERTRAG. abgeschlossen am unten angeführten Tage zwischen

Wir sind Dein Auto. DARLEHENSVERTRAG. abgeschlossen am unten angeführten Tage zwischen DARLEHENSVERTRAG abgeschlossen am unten angeführten Tage zwischen Max Mustermann, geb. 08.08.1998 AT-1000 Musterstadt, Musterstrasse 1 nachfolgend kurz: Investor und der blitzzcar GmbH. FN 416066m AT-

Mehr

Urteil Az. 10 S 110/14

Urteil Az. 10 S 110/14 Urteil Az. 10 S 110/14 LG Detmold 14. Januar 2015 Leitsätze 1. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 KSt 1000.09 (BVerwG 4 A 1001.04) In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Oktober 2009 durch den Vorsitzenden

Mehr

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Amtsgericht Villingen-Schwenningen Az.: 1 IN 30/14 Amtsgericht Villingen-Schwenningen Beschluss vom 18.06.2014 Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister von Freiburg (HRB 611393) eingetragenen RENA GmbH, Höhenweg 1, 78148

Mehr

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen S C H W A R Z RECHTSANW ÄLTE SCHWARZ RECHTSANWÄLTE Postfach 2723 58477 Lüdenscheid BRUNO Q. SCHWARZ Rechtsanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Werkvertragsrecht Privates Baurecht ANETTE C. SCHWARZ Rechtsanwältin*

Mehr

Herrn Max Mustermann Bahnhofstraße 1 Hausgeldabrechnung 2011 01234 Dresden WE Nummer: 1006 E / 10.001

Herrn Max Mustermann Bahnhofstraße 1 Hausgeldabrechnung 2011 01234 Dresden WE Nummer: 1006 E / 10.001 Herrn Max Mustermann Bahnhofstraße 1 Hausgeldabrechnung 2011 01234 Dresden WE Nummer: 1006 E / 10.001 Lage: WE 1, EG Datum: 29.05.2012 Sehr geehrter Herr Mustermann, Wohnungseigentümergemeinschaft Bahnhofstraße

Mehr

Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Ludwigsburg

Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Ludwigsburg Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Ludwigsburg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 17. Juli 2007, um 10:00

Mehr

LEONHARDT RATTUNDE. Das Unternehmen in der Krise Haftungsgefahren / Sanierungsoptionen

LEONHARDT RATTUNDE. Das Unternehmen in der Krise Haftungsgefahren / Sanierungsoptionen LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf Martin Lambrecht Rechtsanwalt I Partner Insolvenzverwalter Dipl.-Kaufmann Dipl.-Volkswirt Das Unternehmen in der Krise Haftungsgefahren / Sanierungsoptionen Atreus A.partnership

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 2zr129_03 letzte Aktualisierung: 13.04.2005 BGH, 14.03.2005 - II ZR 129/03. GmbHG 30, 31, 32 a, 32 b

DNotI. Dokumentnummer: 2zr129_03 letzte Aktualisierung: 13.04.2005 BGH, 14.03.2005 - II ZR 129/03. GmbHG 30, 31, 32 a, 32 b DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2zr129_03 letzte Aktualisierung: 13.04.2005 BGH, 14.03.2005 - II ZR 129/03 GmbHG 30, 31, 32 a, 32 b Verbotene Einlagenrückgewähr an GmbH-Gesellschafter bei

Mehr

Das Sozialgericht Köln hat mit Urteil vom 08.06.2012 S 18 U 319/11 wie folgt entschieden:

Das Sozialgericht Köln hat mit Urteil vom 08.06.2012 S 18 U 319/11 wie folgt entschieden: UV-Recht Aktuell 03/2013-114 - 1. Der Erstattungsanspruch eines privaten Krankenversicherers gegen einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geltend

Mehr

Musterbriefe zum Widerruf von Kreditverträgen

Musterbriefe zum Widerruf von Kreditverträgen e zum Widerruf von Kreditverträgen VORBEMERKUNG: Unbedingt lesen Lesen Sie die Informationen sorgfältig durch. Widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag nur, wenn Sie sicher sind, alles richtig verstanden zu

Mehr

LANDESFEUERWEHRVERBAND BRANDENBURG e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND BRANDENBURG e.v. Richtlinie für die Bildung und Anwendung eines Solidaritätsfonds des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.v. i.d.f. vom 17.04.1999, geändert durch die Neufassung vom 13.04.2002, geändert durch die ergänzenden

Mehr

HAUPTVERSAMMLUNG 2017

HAUPTVERSAMMLUNG 2017 HAUPTVERSAMMLUNG 2017 2017 HAUPTVERSAMMLUNG TAGESORDNUNG 02 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2017 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG IVU TRAFFIC TECHNOLOGIES AG AM 31. MAI 2017 Berlin WKN 744850

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Amtsgericht Wedding. Im Namen des Volkes. Anerkenntnisteil- und Schlussurteil

Amtsgericht Wedding. Im Namen des Volkes. Anerkenntnisteil- und Schlussurteil Amtsgericht Wedding Im Namen des Volkes Anerkenntnisteil- und Schlussurteil Geschäftsnummer: 16 C 418/12 verkündet am : 20.11.2012 \ Justizbeschäftigte In dem Rechtsstreit der vertreten d.d. Vorstand -

Mehr