SACHSEN. p März Jahr. Gesamtzahl der Fälle
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- Hajo Graf
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1 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden Durchwahl Telefon Telefax Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /168 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8439 Thema: Interkollegialer Informationsaustausch zwischen Ärzten bei Kindermissbrauchsverdachtsfällen 9 resden, p März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Kindesmissbrauchsfälle (körperliche Gewalt gegen Kinder) seit 2014 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren getrennt aufschlüsseln) Es wird davon ausgegangen, dass hier nach Fällen von sexueller Gewalt gegenüber Kindern gefragt wird. Juristisch definiert als Kind wird eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Zahl der Verfahren wegen akuter und latenter Kindeswohlgefährdung bei Anzeichen von sexueller Gewalt gegen Kinder hat sich seit 2014 in Sachsen wie folgt entwickelt: Jahr Gesamtzahl der Fälle Quelle: Stat1st1sches Landesamt des Freistaates Sachsen "Stat1st1k der Kinder- und Jugendhilfe" (siehe Anlage 1, 2, 3 und 4) Die Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Frage 2: ln wie vielen Fällen haben Ärzte als sog. Berufsgeheimnisträger von der Ermächtigung des 4 Bundeskinderschutzgesetz Gebrauch gemacht und einen Verdacht von Kindesmissbrauch dem Jugendamt ge- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o Dresden
2 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat ~~ SACHSEN meldet? (Bitte die Antwort in Jahren seit 2014 sowie in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Es wird davon ausgegangen, dass mit den in der Klammer erbetenen relativen Zahlen die Bezugnahme auf die Gesamtzahl der Fälle von sexueller Gewalt gegenüber Kindern gemeint ist. Bei der Erfassung der Kindeswohlgefährdungen durch das Statistische Landesamt im Freistaat Sachsen werden die bekannt machenden Institutionen oder Personen in Bereichen zusammengefasst. Die Meldungen von Ärzten werden nicht explizit aufgeführt. Dargestellt werden Bekanntmachungen durch "Hebamme/ArzVKlinik/Gesundheitsamt u.ä. Dienste". ln der nachfolgenden Tabelle werden diese unter dem Begriff "medizinisches Personal" zusammengefasst. Die Aufschlüsselung nach den bekanntmachenden Institutionen oder Personen gibt es nur für Fälle sexueller Gewalt gegenüber Minderjährigen, d.h. gegenüber 0- bis 18-Jährigen. Als sog. Berufsgeheimnisträger hat die nachfolgend aufgeführte Anzahl von Fachkräften aus dem medizinischen Bereich von der Ermächtigung des 4 Bundeskinderschutzgesetz Gebrauch gemacht und einen Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch dem Jugendamt gemeldet: Jahr Bekanntmachung durch me- Bekanntmachung durch medizinisches dizinisches Personal von Personal in Relation zur Gesamtzahl Fällen sexueller Gewalt von Fällen sexueller Gewalt ,8% ,2% Quelle: Stat1st1sches Landesamt des Freistaates Sachsen "Stat1st1k der K1nder- und Jugendhilfe" (siehe Anlage 5 und 6) Die Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Frage 3: Wie hat sich die Zahl der lnobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt seit 2014 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2014 sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Seit dem Jahr 2014 wird das Merkmal "lnobhutnahme" in der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen nicht mehr gesondert erfasst. "lnobhutnahmen" sind unter dem Merkmal "vorläufige Schutzmaßnahmen" erfasst. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder durch das Jugendamt hat sich seit 2014 wie folgt entwickelt: Seite 2 von 4
3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN ~ Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz, Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen "Statistik der K1nder- und Jugendhilfe" (siehe Anlage 7 und 8) Die Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Frage 4: ln wie vielen Fällen erfolgte eine lnobhutnahme von Kindern aufgrund einer Mitteilung durch einen Arzt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2014 aufschlüsseln.) ln den nachfolgend benannten Fallzahlen wurden durch eine Ärztin oder einen Arzt vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche angeregt: Jahr Anregung durch eine Ärztin I einen Arzt Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen "Statistik der Kinder- und Jugendhilfe" (siehe Anlage 9 und 10) Die Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Frage 5: Existiert in Sachsen ein lnformationssystem, auf welches Ärzte Zugriff haben, um potentielle Kindesmissbrauchsfälle zu dokumentieren bzw. zu recherchieren? Wenn nein, weshalb nicht? Seite 3 von 4
4 STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Alle Ärztinnen und Ärzte in Sachsen haben Zugriff auf das Fachkräfteportal Die dort abrufbare sog. "Rote Mappe" für die ärztliche Falldokumentation enthält u.a. Material zur Dokumentation von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Besonders verwiesen wird dazu auf den "Ausführlichen Dokumentationsbogen" und auf den "Extraverhaltensfragebogen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch". Die Materialien wurden im Rahmen des vom Freistaat Sachsen geförderten Projekts "Verstetigung des medizinischen Kinderschutzes im Freistaat Sachsen" erstellt. Mit freundlichen Grüßen I 10 Anlagen Seite4von 4
5 17 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/ Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2014 mit dem Ergebnis akute Kindeswohlgefährdung nach Alter, Art der Kindeswohlgefährdung sowie Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren 1 l Anzeichen for Verfah(en Zusammen2l I körperliche l psychische I sexuelle Gewalt Vernachlässigung I Misshandlung unter unter Zusammen weiblich unter Zusammen ) zum ZeltpUnkt der Gefährdungseinschätzung 2) einschließlich Stalis1isches Landesamt des Freistaates Sachsen K V 9 - j/14
6 18 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/ Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2014 mit dem Ergebnis latente Kindeswohlgefährdung nach Alter, Art der Kindeswohlgefährdung sowie Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren 11 Anzeichen fu.r Verfahren Zusammen 21 I körperliche l psychische l sexuelle Gewalt Vemachlässigung I Misshandlung unter unter Zusammen weiblich unter Zusammen ) zum Zeltpunkt der Gefährdungseinschätzung 2) einschließlich Mehrfachnennungen C Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen- K V 9 -j/14
7 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/ Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2015 mit dem Ergebnis akute Kindeswohlgefährdung nach Alter, Art der Kindeswohlgefährdung sowie Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren 1 1 Anzeichen für Verfahren Zusammen 21 Vernach- körperliche psychische lässigung Misshandlung sexuelle Gewalt unter unter Zusammen weiblich unter Zusammen ) zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung 2) einschließlich Slatlslisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K V 9 - V15
8 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/ Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2015 mit dem Ergebnis latente Kindeswohlgefährdung nach Alter, Art der Kindeswohlgefährdung sowie Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren 1 > Anzeichen für Verfahren Zusammen 2 > Vornach- körperliche psychische lässlgung Misshandlung sexuelle Gewalt unter unter Zusammen weiblich unter Zusammen ) zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung 2) einschließlich Mehrfachnennungen <D Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K V 9 - V15
9 31 Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/ Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2014 nach der/den bekannt machenden InstitutionJen oder Person/en, Art der Kindeswohlgefährdung sowie Geschlecht Bekannt machende Institution oder Persenfen Verfahren Darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Zusammen 1 l Vernach- I körperliche I psyc~~ sexuelle l!lssigung I Misshandlung Gewalt Sozialer Dienst/Jugendamt Beratungsstelle Andere/r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/Kinderund Jugendhilfe Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson Schule Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt u. ä. Dienste Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft Eltern(teii)/Personensorgeberechtigte/r Minderjährigair selbst Verwandte Bekannte/Nachbarn Anonyme Meldung Sonstige Sozialer Dienst/Jugendamt Beratungsstelle Andere/r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/Kinderund Jugendhilfe Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson Schule Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt u. ä. Dienste Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft Eltern(teii)/Personensorgeberechtigte/r Minderjährige/r selbst B 11 Verwandte Bekannte/Nachbarn Anonyme Meldung Sonstige Zusammen ) einschließlich Mehrfachnennungen C Statistisches Lßndesamt des Freistaates Sachsen - K V 9 - jl14
10 33 Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/ Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2015 nach der/den bekannt machenden lnstltution/en oder Person/en, Art der Kindeswohlgefährdung sowie Geschlecht Bekannt machende Institution oder Person/en Verfahren Darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung Anzeichen fur zusammen 1 l Vernach- I körperliche I psychische I sexuelle lässigung 1 Misshandlung I Gewalt Sozialer Dienst/Jugendamt Beratungsstelle Andere/r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/Kinderund Jugendhilfe Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson Schule Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt u. ä. Dienste Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft Eltem(teii)/Personensorgeberechtigte/r Minderjährigair selbst Verwandte Bekannte/Nachbarn Anonyme Meldung Sonstige Sozialer Dienst/Jugendamt ' Beratungsstelle Andere/r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/Kinderund Jugendhilfe Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson Schule Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt u. ä. Dienste Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft Eltern(teii)/Personensorgeberechtigte/r Minderjährige/r selbst Verwandte Bekannte/Nachbarn Anonyme Meldung Sonstige Zusammen ) einschließlich Mehrfachnennungen C> Statistisches Lendesamt des Freistaates Sachsen- KV 9- j/15
11 30 Anlage 7 zu Drs.-Nr. 6/ Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2014 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht und Alter Alter von... bis Kreisfreie SIBdt unter... Jahren auf wegen Landkreis insgesamt weiblich eigenen Gefähr- Land unter 14 I Wunsch dung Auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung 1 > Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Maißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen ) gern. Ba Absatz 1 SGB VIII II:) Slalistiaches Landeoaml des Fraislaalas Sachsen- K V 6- j/14
12 30 Anlage 8 zu Drs.-Nr. 6/ Vortäufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht und Alter Alter von... bis Maßnahme erfolgte Kreisfreie Stadt unter... Jahren Auf Grund einer vorangegangenen Landkreis Männlich Weiblich auf wegen Gefährdungs- Land unter eigenen Wunsch I Gefahr- einschätzung 1 > dung Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Gör1itz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen ) gem. Ba Absatz 1 SGB VIII C Sta~stischea Landesamt des Freistaates Sachsen - K V 6 - j/15
13 15 Anlage 9 zu Drs.-Nr. 6/ Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2014 nach Anregendem und Geschlecht Maßnahme wurde angeregt durch auf eigenen Wunsch Maßnahme erfolgte wegen Gefährdung j Auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung gern. Ba Absatz 1 SGB VIII Ins gesamt Kind/Jugendlichen selbst Eltern/Elternteil Soziale Dienste/Jugendamt Polizei/Ordnungsbehörde Lehrer/in, Erzieher/in Arzt, Ärztin NachbamNerwandte Sonstige Kind/Jugendlichen selbst Eltern/Elternteil 12B 128 Soziale Dienste/Jugendamt Polizei/Ordnungsbehörde Lehrer/in, Erzieher/in Arzt, Ärztin NachbarnNerwandte 9 9 Sonstige Zusammen weiblich Kind/Jugendlichen selbst Eltern/Elternteil Soziale Dienste/Jugendamt Polizei/Ordnungsbehörde Lehrer/in, Erzieher/in Arzt, Ärztin NachbarnNerwandte Sonstige Zusammen <1:! Stalistischas Landeoamt des Freistaates Sachsen- K V 6- j/14
14 15 Anlage 10 zu Drs.-Nr. 6/ Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2015 nach Anregendem und Geschlecht Maßnahme wurde angeregt durch Maßnahme erfolgte auf eigenen wegen Wunsch Gefährdung I I Auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung gern. Ba Absatz 1 SGB VIII Kind/Jugendlichen selbst Eltern/Elternteil Soziale Dienste/Jugendamt Polizei/Ordnungsbehörde Lehrer/in, Erzieher/in Arzt, Ärztin NachbarnNerwandte Sonstige Kind/Jugendlichen selbst Eltern/Elternteil Soziale Dienste/Jugendamt Polizei/Ordnungsbehörde Lehrer/in, Erzieher/in Arzt, Ärztin NachbamNerwandte Sonstige Zusammen weiblich Kind/Jugendlichen selbst Eltern/Elternteil Soziale Dienste/Jugendamt Polizei/Ordnungsbehörde Lehrer/in, Erzieher/in Arzt, Ärztin NachbarnNerwandte Sonstige Zusammen ~ Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen K V 6 j/15
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STAATSMlNlSTERlUM für SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ c:::::..~ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten
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