Welche Aufgaben haben die beteiligten Akteure bei der Sicherstellung von Qualität und Verbraucherschutz?

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1 1 Fachtagung Ambulant betreute Wohngemeinschaften des Bundesmodellprojekts: Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen (nicht nur) mit Demenz Welche Aufgaben haben die beteiligten Akteure bei der Sicherstellung von Qualität und Verbraucherschutz? Interventionsansätze zur Qualitätssicherung in einzelnen Bundesländern I) Initiativen zur Qualitätssicherung Es gibt bereits in einzelnen Bundesländern und auch bundesweit Initiativen, die sich mit Qualitätsentwicklung und -sicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften beschäftigen oder mit der Auseinandersetzung beginnen. Zu nennen sind hier der Verein für selbstbestimmtes Wohnen im Alter in Berlin (SWA), die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg, die Initiative Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige in Baden-Württemberg (IWO) niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung das Freiburger Netzwerk Wohngruppen für Menschen mit Demenz eine gemischte Kooperation in Hamburg, die Expertengruppe Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke in Bayern das Kuratorium Deutsche Altershilfe und einige mehr. Hier geht es also vornehmlich um private Initiativen, die teilweise öffentlich gefördert werden. Qualitätssicherung ist aber auch unter Berücksichtigung von Aspekten staatlichen Handelns der Länder und möglicherweise des Bundes zu betrachten. Dazu kann u.a. auf Veröffentlichungen in Baden-Württemberg und Brandenburg, auf Erklärungen aus Bayern und Schleswig-Holstein, auf Vereinbarungen von Initiativen mit staatlichen Leistungsträgern zur freiwilligen Durchführung externer Kontrollen und auf die privat/öffentliche Kooperation in Hamburg hingewiesen werden. II) Werkzeuge der Qualitätssicherung: Leitfaden, Qualitätskriterien, Empfehlungen Der Berliner Verein für selbstbestimmtes Wohnen im Alter e.v. (SWA) entwickelte gemeinsam mit den dortigen Wohngemeinschaften Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. Diese wurden 2003 veröffentlicht. Die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e. V. veröffentlichte 2005 den Leitfaden über die Struktur- und Prozessqualität zur ambulanten Betreuung von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften. Das Projekt wurde durch das Land Brandenburg gefördert. Im Jahr 2003 wurde die Initiative Wohngemeinschaft (IWO) in Baden- Württemberg durch das dortige Wohlfahrtswerk B-W gegründet veröffentlichte IWO die gemeinsamen Ziele und Grundsätze der IWO- Wohngemeinschaften. 1

2 startete das Projekt Netzwerk Wohngruppen für Menschen mit Demenz (Freiburger Modell), später begleitet durch den gleichnamigen Verein formulieren Personen und Verbände in diesem Zusammenhang das Freiburger Memorandum Rahmenbedingungen für Wohngruppen - in geteilter Verantwortung Die niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung ist ein Folgeprojekt der hannoverschen Koordinierungsstelle Selbstbestimmt Wohnen im Alter des gleichnamigen dreijährigen Bundesmodellprogramms des BMFSFJ, das im Oktober 2001 endete. Die Fachstelle nahm zu Beginn 2002 unter privater Trägerschaft ihre Tätigkeit auf. Das Land gewährte eine Anschubfinanzierung. Sie hat nun umfängliche Qualitätskriterien und Empfehlungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Niedersachsen veröffentlicht. Die Stadt Hamburg und die Alzheimergesellschaft Hamburg haben als Ergebnis einer Kooperation im Mai 2007 den Leitfaden für Angehörige Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz herausgegeben Die Expertengruppe Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke in Bayern, ein Gremium von Fachleuten mit praktischem Arbeitsbezug zum Thema, legte Ende 2006 Qualitätskriterien ( erste Arbeitsergebnisse ) für ambulant betreute WG vor. KDA und Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten 2006 eine Arbeitshilfe für Initiatoren - Ambulant betreute Wohngruppen III) Kriterien der Qualität Alle Akteure formulieren umfängliche und ambitionierte Kriterien/Leitlinien/Empfehlungen für Qualität zu Strukturen der und Prozesse in der WG Selbstbestimmung Wohnung und Wohnumfeld Betreuung, Pflege und Hauswirtschaft Personalausstattung/ Mitarbeiterqualifikation Finanzierung Die Qualitätskriterien beziehen sich also auf die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz, auf die Wohnung und das Wohnumfeld und auf die Personalausstattung. Anforderungen an die Rolle der Angehörigen bzw. der gesetzlichen Betreuerinnen/Betreuer in der Wohngemeinschaft werden definiert, ebenso an die Rolle des Dienstleistungsanbieters. Es wird beschrieben, welche Strukturen notwendig sind, damit die Gemeinschaft der WG-Mitglieder bzw. ihrer gesetzlichen Vertreterinnen/ Vertreter unabhängig von Dritten agieren kann und die gemeinschaftlichen Entscheidungen auch verbindlich umsetzen können. Die Initiativen zur Qualitätssicherung bemühen sich, durch gezielte Qualifizierung der Mitarbeiter die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherzustellen. Die Werke enthalten zum Teil allgemeine Informationen über Wohngemeinschaften und Anlaufstellen, Voraussetzungen für den Einzug und Hinweise zur Gründung Sie besitzen teilweise einen umfänglichen Anhang, der tabellarische Übersichten, Musterverträge und Checklisten enthält. 2

3 3 IV) Interventionsansätze Die Umsetzung der Qualitätskriterien in Berlin erfolgt durch eine unterzeichnete Selbstverpflichtung der Pflegedienste bzw. Dienstleistungsanbieter, die in den Wohngemeinschaften tätig sind. Sie verpflichten sich, die formulierten Qualitätskriterien einhalten und Angehörige über die bestehenden Qualitätskriterien informieren. Bei auftretenden Problemen agiert der SWA als Beschwerdestelle für Angehörige und auch als Schiedsstelle. Dies wird auch in Anspruch genommen. Darüber hinaus unternimmt der Verein anlassbezogene Kontrollbesuche in den Wohngemeinschaften, die die Selbstverpflichtung unterschrieben haben. Auch in Niedersachsen besteht das Verfahren zur Qualitätssicherung im Wesentlichen darin, dass die jeweils für die Umsetzung der Qualitätskriterien Verantwortlichen (Dienstleistungsanbieter, Angehörige/ gesetzliche Vertreterinnen/Vertreter, Trägervereine oder Interessenvertreterinnen / Interessenvertreter, Wohnungsanbieter) sich selbst verpflichten, die entwickelten Qualitätskriterien einzuhalten und sowohl die Qualitätskriterien als auch die eigene Selbstverpflichtung zum Zweck der Transparenz zugänglich zu machen. Auszug aus: Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung, Qualitätskriterien und Empfehlungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Niedersachsen Verfahrensschritte: 1. Die Qualitätskriterien stehen allen Beteiligten zur Verfügung (z.b. Broschüre, Internet). 2. Die Qualitätskriterien sind allen Beteiligten bekannt. 3. Die mit der Umsetzung der Qualitätskriterien verbundenen Aufgaben werden zwischen den Beteiligten verteilt und es wird geklärt, wer jeweils für die Umsetzung welcher Qualitätskriterien verantwortlich ist. 4. In der Selbstverpflichtung wird schriftlich dargelegt, welche Qualitätskriterien eingehalten werden. 5. Es wird dargelegt, wer für die jeweilige Umsetzung verantwortlich ist. 6. Es wird offen gelegt, welche Qualitätskriterien gegebenenfalls nicht eingehalten werden können und wie damit umgegangen wird. 7. Die Selbstverpflichtung wird von allen, die für die Umsetzung der Qualitätskriterien zuständig sind, unterschrieben. 8. Alle, die unterschrieben haben, sind dafür verantwortlich, dass die formulierten Qualitätskriterien und die Selbstverpflichtung zugänglich gemacht werden. Die WG- Mitglieder und/oder deren Vertreterinnen/Vertreter erhalten jeweils ein Exemplar. Auch begleitenden Vereinen, zuständigen Behörden oder Kassen werden diese Informationen bei Bedarf zur Verfügung gestellt. 9. Alle, die unterschrieben haben, sind dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Qualitätskriterien regelmäßig in den stattfindenden WG-Sitzungen und in Teambesprechungen überprüft wird. Die Beteiligten vereinbaren, wie häufig diese Treffen stattfinden. Diese Vereinbarung ist Bestandteil der Selbstverpflichtung. Es werden Protokolle über die Inhalte der Treffen angefertigt. 10. Sofern sich der Stand der Selbstverpflichtung ändert, wird diese aktualisiert.... Mit dieser Vorgehensweise ist ein Verfahren geschaffen, das es ermöglicht, die Qualität einer Wohngemeinschaft sowohl von innen als auch von außen zu bewerten und gegebenenfalls Nachbesserungen einzufordern. Die verantwortlichen Akteure in der Wohngemeinschaft kontrollieren sich gegenseitig und tragen gemeinsam zur Qualitätssicherung bei. Betroffene und Außenstehende können die Umsetzung der Qualitätskriterien leichter überprüfen, da die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der Qualitätskriterien und auch die entsprechenden Zuständigkeiten transparent sind. 3

4 4 Auf eine außen stehende Kontrollinstanz und auf die Festlegung, wie viele und welche Kriterien auf jeden Fall eingehalten werden müssen, wird (zunächst) verzichtet. Es wird davon ausgegangen, dass die mit dem Primat der Selbstbestimmung verbundene Eigenverantwortlichkeit und Handlungsfähigkeit der WG-Mitglieder bzw. deren gesetzlichen Vertreterinnen/ Vertreter und die Offenlegung der angebotenen Leistungen zurzeit ausreichen und besser geeignet sind, um die jeweils gewünschte Qualität sicherzustellen... Die IWO setzt auf die externe Kontrolle ( Externe Kontrollen werden sichergestellt. ). Diese kann in einem Qualitätssicherungsverbund erfolgen oder durch Kooperation mit einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, die Qualitätssicherungsaufgaben übernimmt. Die Details dazu werden auf der website der IWO nicht dargestellt. Daneben haben einzelne Träger eigene Konzepte für die Qualitätsentwicklung. Initiativen versuchen, die Einhaltung der geforderten Standards durch vertragliche Vereinbarungen zu sichern. So haben z. B. in Münster und Braunschweig Initiatoren von ambulant betreuten Wohngruppen mit ihren Kommunen eine vertragliche Leistungs-/Qualitäts- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung werden u. a. genaue Personalschlüssel für die Betreuung der Bewohner festgelegt. Im Gegenzug garantiert die Stadt die Übernahme der Kosten bei Sozialhilfebedürftigkeit in Höhe der Personalausgaben. Die Dienstleister müssen die Qualität ihrer Leistungen durch Dokumentation des Pflege- und Betreuungsprozesses für jeden Bewohner nachweisen. Die Kommune kann nach diesen vertraglichen Vereinbarungen jederzeit eigene Qualitätsprüfungen durchführen. Alzheimer Gesellschaft Brandenburg und Ns. Fachstelle lehnen zunächst ordnungsrechtliche Interventionen ab, unter Bedingungen: Im Land Brandenburg wird davon ausgegangen, dass es keines ordnungsrechtlichen Schutzes bedarf, wenn das einzelne Mitglied einer Wohngemeinschaft dem Pflegedienst gegenüber als souveräner Kunde auftreten kann. Es muss rechtlich und tatsächlich die Freiheit haben, den Pflegedienst zu wechseln, ohne hierfür sein gemietetes Zuhause verlassen zu müssen. Weiter wird davon ausgegangen, dass dieses Wahlrecht auch als Gemeinschaft wahrgenommen werden kann. Dies setzt voraus, dass eine Eigeninteressenvertretung realisiert wird. Deren Wirksamkeit wird durch einen förmlich vereinbarten und tatsächlich handlungsfähigen Zusammenschluss als Gemeinschaft sicher gestellt. KDA und Bertelsmann bilanzieren: Gegenwärtig liegt noch wenig Erfahrungswissen vor, welche Instrumente und Instanzen zur Qualitätskontrolle für ambulant betreute Wohngruppen geeignet sind. Es wird kein allgemeingültiges Patentrezept geben, vielmehr werden unterschiedliche Modelle zu erproben und anzuwenden sein. Dabei ist es wichtig, Kontrollinstanzen aus Betroffenen und Fachleuten zu bilden, die einen tieferen Einblick in die Arbeitsweise ambulant betreuter Wohngemeinschaften haben und qualifizierten Rat zur Verbesserung der Betreuungsqualität geben können. Die Schaffung von Transparenz ist ein zentraler Aspekt der Qualitätssicherung. Hierfür ist sowohl eine gezielte Aufklärung der Verbraucher notwendig, damit diese wissen, was sie von diesem Wohnangebot erwarten können, als auch der potenziellen Initiatoren, damit diese die Aufgabe der Planung und der Organisation des Betriebs mit entsprechendem Handlungswissen bewältigen können. 4

5 5 Darüber hinaus kommt dem organisierten Erfahrungsaustausch unter den Akteuren dieser Wohnform eine erhöhte Bedeutung zu. Ein wichtiges Instrument ist die Dokumentation. Um das Handeln in der Wohngemeinschaft gezielt planen und auswerten zu können, sollten die Handlungsschritte und Vorgänge schriftlich festgehalten werden. Als weitere Initiative zur Qualitätssicherung wird ab 2007 das KTQ- Zertifizierungsverfahren (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) für Wohngruppen mit demenziell Erkrankten getestet. Das von Fachleuten entwickelte Verfahren enthält einen Fragenkatalog, der Wohngruppen wertvolle Hilfen bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems leisten soll. Im Ergebnis: Qualitätssicherung durch Stärkung der Potenziale Wesentliche Elemente neuer Instrumente der Qualitätssicherung müssen sein: Öffentliche, bürgerschaftliche Kontrolle Qualifizierte Beratung Organisatorischer Erfahrungsaustausch unter den Akteuren V) Ordnungspolitische Dimension - Aspekte staatlichen Handelns der Länder Der Staat mischt mit. Natürlich geht es in heutiger Zeit auch darum, welche Maßnahmen die Länder bei der Schaffung neuer Heim- oder Einrichtungs- und Dienstegesetze ergreifen werden. Dabei wird in Bezug auf ambulant betreute WG immer wieder von Ansätzen außerhalb des Heimgesetzes versus solchen innerhalb des Heimgesetzes gesprochen. a) Als Vertreter der ersten gilt das brandenburgische Sozialministerium (U. Wendte) nach der Veröffentlichung 2005: Verbraucherschutz auch ohne Heimgesetz - Ein Diskussionsbeitrag zur Frage der Anwendung des Heimrechts auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Auszug: Entscheidend für die Frage, ob der Sache nach ein Bedarf nach ordnungsrechtlichem Schutz besteht, ist das Maß der strukturellen Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber dem Pflegedienst. 4. Es bedarf dann keines ordnungsrechtlichen Schutzes, wenn der einzelne Nutzer dem Pflegedienst gegenüber souverän als Kunde auftreten kann. Dies setzt voraus, dass er rechtlich und tatsächlich die Freiheit hat, notfalls auch den Pflegedienst zu wechseln, ohne hierfür sein (separat) gemietetes Zuhause verlassen zu müssen. 5. In vielen Wohngemeinschaften besteht das gesetzlich als Abgrenzungsmerkmal vorgegebene Wahlrecht des einzelnen Bewohners nur auf dem Papier. Da der einzelne Bewohner faktisch auf die Leistungen eines gemeinschaftlichen Pflege- und Betreuungsarrangements angewiesen ist, kann er das individuelle Wahlrecht faktisch nicht ausüben. 6. Das rechtlich bestehende Wahlrecht kann faktisch nur gemeinsam ausgeübt werden. Für eine solche gemeinsame Eigeninteressenvertretung sind besondere organisatorische und rechtliche Voraussetzungen erforderlich. Fehlen sie, ist auch das kollektive Wahlrecht nicht wirksam. Dann ist aufgrund der strukturellen Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner das Heimgesetz anzuwenden... 5

6 6 b) Dagegen plädiert das Pendant in Baden-Württemberg für einen Ansatz innerhalb des Heimgesetzes aufgrund eines hohen Schutzbedürfnisses der Bewohner. Statt der Frage, ob das Heimgesetz Anwendung findet, ist dann zu klären, wie es anzuwenden ist, um das Schutzbedürfnis der Betroffenen und die beschränkten konzeptionellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten solcher Einrichtungen möglichst sinnvoll in Einklang zu bringen. Daher bedurfte es aus baden-württembergischer Sicht eines Ansatzes innerhalb des Heimgesetzes. Auf Initiative des Ministeriums für Arbeit und Soziales wurde über die Frage der Ermöglichung sinnvoller Projekte durch abgestufte Lockerungen einzelner Anforderungen mit den Heimrechtsreferenten der Länder und des Bundes intensiv beraten. Konsens wurde über den Grundsatz erzielt, dass betreuten Wohngemeinschaften mit gegenüber einem Pflegeheim eingeschränkten personellen und baulichen Ressourcen (z. B. keine ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft, kein Aufzug) Befreiungen von heimrechtlichen Vorschriften erteilt werden können. Dies gilt aber nur, wenn und solange eine fachgerechte Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner möglich ist. Das bedeutet umgekehrt, dass nicht Bewohnerinnen und Bewohner mit beliebigem Hilfe- und Pflegebedarf aufgenommen werden können. Dem Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner muss zu jeder Zeit mit den nach der Konzeption vorgesehenen personellen und baulichen Ressourcen angemessen begegnet werden. c) Das bayerische Sozialministerium hat in Bezug auf das Landesheimgesetz verlautbart: Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden künftig klar vom Anwendungsbereich des Heimgesetzes ausgenommen; Die Qualitätssicherung erfolgt durch Aufnahme einer sicherheitsrechtlichen Befugnisnorm (Mindestsicherung/anlassbezogene Überprüfungen). In manchen Ländern wird erwogen, eine generelle Anzeigepflicht für den Betrieb einer betreuten WG einzuführen, so z.b. Ba-Wü in Eckpunkte des Heimgesetzes Ba-Wü, In Schleswig-Holstein fördert die Landesregierung zur Unterstützung innovativer Wohn- und Betreuungsformen insbesondere für demenzkranke Menschen eine landesweite Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter. Die hauptamtlich zu besetzende Stelle soll neben der Beratungsarbeit und der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit ein Netzwerk aufbauen, um alle beteiligten Institutionen in den Entwicklungsprozess einzubinden. Sie weist daraufhin, dass sich das geltende Heimgesetz für die Entwicklung neuer Wohnformen mit Betreuung als Hindernis herausgestellt hat, weil keine eindeutige und praktikable Abgrenzungsvorschrift besteht. Bei der weiteren Diskussion wird eine solche Regelung zu erörtern sein (Bericht der Landesregierung/Seniorenministerium Ds 16/936 des Landtags). Dieter Lang/ November

7 Fachtagung Ambulant betreute Wohngemeinschaften Welche Aufgaben haben die beteiligten Akteure bei der Sicherstellung von Qualität und Verbraucherschutz? 7. November 2007 in Kassel

8 Interventionsansätze zur Qualitätssicherung in einzelnen Bundesländern Dieter Lang November 2007

9 Qualitätsentwicklung durch Initiativen/ Organisationen: der Verein für selbstbestimmtes Wohnen im Alter in Berlin (SWA), die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg, die Initiative Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige in Baden-Württemberg (IWO) das Freiburger Netzwerk Wohngruppen für Menschen mit Demenz eine Kooperation in Hamburg, Expertengruppe Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke in Bayern das Kuratorium Deutsche Altershilfe und andere

10 Werkzeuge 1 Leitfaden/ Empfehlungen/Qualitätskriterien: SWA: 2003, Qualitätskriterien für ambulant betreute WG für Menschen mit Demenz Alzheimer Brandenburg: 2005, Leitfaden über die Strukturund Prozessqualität zur ambulanten Betreuung von Menschen mit Demenz in WG Initiative Wohngemeinschaft (IWO): Gemeinsame Ziele und Grundsätze von IWO Wohngemeinschaften Ns. Fachstelle für Wohnberatung: Qualitätskriterien und Empfehlungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Niedersachsen

11 Werkzeuge 2 Leitfaden/ Empfehlungen/Qualitätskriterien Hamburger Kooperation: Leitfaden für Angehörige Ambulant betreute WG für Menschen mit Demenz Freiburger Memorandum: Wohngruppen in geteilter Verantwortung KDA + Bertelsmann-Stiftung, 2006: Ambulant betreute Wohngruppen Arbeitshilfe für Initiatoren Und einige mehr

12 Qualitätssicherung Instrumente 1: Kriterien der Qualität Alle Akteure formulieren umfängliche und ambitionierte Kriterien/Leitlinien für Qualität zu: Strukturen der und Prozesse in der WG Selbstbestimmung Wohnung und Wohnumfeld Betreuung, Pflege und Hauswirtschaft Personalausstattung/ Mitarbeiterqualifikation Finanzierung

13 Qualitätssicherung Instrumente 2: Umsetzung/ Intervention SWA und Fachstelle Ns: Selbstverpflichtung der WG und der beteiligten Akteure Beinhaltet die Verpflichtung die Qualitätskriterien und die eigene Verpflichtung öffentlich zu machen SWA agiert als Schieds- und Beschwerdestelle und macht anlassbezogene Kontrollbesuche IWO: Externe Kontrolle durch Qualitätssicherungsverbund oder durch Übertragung auf Pflegeeinrichtung Jährliche Aktualisierung der Kriterien

14 Qualitätssicherung Instrumente 2: Umsetzung/ Intervention Einzelne Träger setzen auf Vereinbarungen mit der Stadt (Leistungs-/Qualitäts-/Vergütungsvereinbarung) Dadurch Nachweise durch Dokumentation erforderlich und Kontrolle durch Kommune möglich Alzheimer Bbg. und Ns. Fachstelle: Zunächst Verzicht auf externe Kontrollen/ Primat der Selbstbestimmung KDA und Bertelsmann: Qualitätssicherung durch Stärkung der Potenziale, durch Bildung von Kontrollinstanzen aus Betroffenen und Fachleuten und Zertifizierung (KTQ)

15 Ordnungspolitische (-rechtliche) Dimension - Aspekte staatlichen Handelns der Länder Ansatz außerhalb des Heimgesetzes: Das Maß der strukturellen Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner entscheidet den Bedarf nach ordnungsrechtlichem Schutz, der verzichtbar ist, wenn der einzelne Nutzer dem Pflegedienst gegenüber souverän als Kunde auftreten kann Brandenburg (MASGF/Wendte): Verbraucherschutz auch ohne Heimgesetz - Ein Diskussionsbeitrag zur Frage der Anwendung des Heimrechts auf ambulant betreute Wohngemeinschaften (2007) Ansatz innerhalb des Heimgesetzes (Ba-Wü und Bayern) abgestufte Lockerungen einzelner Anforderungen eines Heimgesetzes, Flexibilisierung der Erprobungsregel des HeimG, Aufnahme einer sicherheitsrechtlichen Befugnisnorm Baden-Württemberg: Neue Wohnformen für ältere Menschen - Stand und Perspektiven (2006)

16 Ordnungspolitische Dimension 2 Bayern: Mindestsicherung im neuen Heimgesetz Generell: Erwägung von Anzeigepflichten, z.b. in Eckpunkte des Heimgesetzes Ba-Wü, 2007 Schleswig-Holstein: Fördert hauptamtliche Koordinierungs- und Beratungsstelle, die u.a. Netzwerk der Akteure aufbaut Hamburg: Runder Tisch in Kooperation mit Alzheimer-Gesellschaft

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