Betreutes Wohnen' in Abgrenzung zum Heimgesetz
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- Kirsten Reuter
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1 Karlheinz Bömer Betreutes Wohnen' in Abgrenzung zum Heimgesetz LlT
2 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS V A. EINLEITUNG 1 B. BETREUTES WOHNEN" 6 I. Begrifflichkeit 6 1. Allgemeines 6 2. Mögliche Definitionen 9 II. Typologien Grad des Betreuungsangebotes 14 a) Hausmeistermodell 14 b) Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner, aber ohne 14 eigenem sozialen Dienst oder Pflegestützpunkt c) Betreutes Wohnen mit Ansprechpartnern und 15 eigenem sozialen Dienst oder Pflegestützpunkt d) Betreutes Wohnen in einer Einrichtung mit 15 gesonderter Pflegeabteilung e) Betreutes Wohnen in einer an ein Pflegeheim 15 angekoppelten Wohnanlage 2. Entscheidungssituation der Betroffenen 15 a) So lange wie möglich zu Hause bleiben 16 aa) Barrierefreie Wohnung 16 bb) Angepasste Wohnung 17 cc) Siedlungsgemeinschaften 17 dd) Betreutes Wohnen zu Hause 18 b) Wohnsituation selbst verändern 18 aa) Selbstorganisierte Wohn-oder 19 Hausgemeinschaften bb) Integriertes Wohnen 19 cc) Unterstützes Wohnen 19 dd) Wohnstifte 20 c) Wohnsituation verändern, weil es nicht mehr anders 20 geht aa) Alten- und Pflegeheime 21 bb) KDA-Hausgemeinschaften 21 cc) Betreute Wohngemeinschaften Art und Weise der vorgehaltenen Service-Leistungen 22 a) Altengerechte Anpassungsmaßnahmen im 22 Wohnungsbestand b) Selbstorganisierte Gruppenvvohnprojekte 23 c) Wohnprojekte mit flankierenden Serviceangeboten 23 d) Wohnprojekte mit integrierten Serviceangeboten 24
3 II 4. Wohnbegleitenden Dienstleistungen und baulich- 25 technischen Ausstattung 5. Anhand der Rechtsverhältnisse 25 a) Allgemeines 25 b) Rechtlich relevante Fragestellung 25 III. Deskription bestimmter Wohn- und Betreuungsformen Im Bereich Altenhilfe 29 a) Allgemeines 29 b) Typen von Wohngemeinschaftsformen 29 c) Ambulant betreute Wohngemeinschaft für demenziell 30 erkrankte Menschen d) Hausgemeinschaften Im Bereich Behindertenhilfe 36 a) Wohnen im Verbund 36 aa) Allgemeines 36 bb) Wohnangebote 38 (1) Wohnheim/stationäre Wohnheimplätze 3 8 (2) Außenwohngruppe/Gruppen-/Einzel- 3 8 wohnungen (3) Trainingswohnung/Gruppen-/Einzel- 39 wohnungen (4) Intensiv Betreutes Wohnen 39 (5) Betreutes Wohnen 39 (6) Psychiatrische Familienpflege 39 (7) Selbstständiges Wohnen 40 b) Virtuelles Wohnen Neue Versorgungsansätze im Ausland 40 a) Special Care Units 40 b) Domus-Einheiten 41 c) Cantou 42 d) Hofje 42 e) Abbeyfield 43 C. HEIMGESETZ 44 I. Historie 44 II. (Schutz-)Zweck des Gesetzes 47 III. Schwerpunkte Anwendungsbereich Anforderungen Beratung Ordnungsrechtliche Instrumentarien Heimvertrag/Entgelt Sonstige Vorschriften Rechtsverordnungen 63
4 III a) Heimmitwirkungsverordnung 63 b) Heimmindestbauverordnung 64 c) Heimsicherungsverordnung 65 d) Heimpersonalverordnung 66 IV. Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und Heimgesetz 68 - gesetzliche Unstimmigkeiten V. Gesetzgebungsbefugnis Allgemeines Rechtsmaterie Föderalismusreform 74 a) Sozialstaatliche Gesichtspunkte 75 b) Erwägungen zum Verbraucherschutz 77 c) Rechtliche bzw. wirtschaftliche Gesichtspunkte 78 d) Fazit 80 D. RECHTSVERHÄLTNISSE BETREUTES WOHNEN" 82 I. Hinsichtlich des Wohnens Mietvertrag Erworbenes Eigentum 85 II. Hinsichtlich der Betreuung (Betreuungsvertrag) 86 III. Hinsichtlich der Pflege 89 IV. Fazit 92 E. ANWENDUNGSBEREICH HEIMGESETZ - ABGRENZUNG 96 BETREUTES WOHNEN" I. Entstehungsgeschichte des Anwendungsbereiches 96 II. Tatbestandliche Voraussetzungen des 1 Abs. 1 HeimG Einrichtung Heimträger Zweck dienen Ältere Menschen Pflegebedürftige Volljährige Behinderte Volljährige Volljährigkeit Aufnehmen Wohnraum Betreuung/Verpflegung Zur Verfügung stellen (Gewähren)/Vorhalten Unabhängig von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen 121 und Bewohner (personenneutral) 13. Entgeltlichkeit 122 III. Abgrenzung zum Betreuten Wohnen" Möglichkeiten zur Abgrenzung 123 a) (Nur) Legaldefinition des Heimbegriffs 123
5 IV b) (Zusätzliche) Legaldefinition des Betreuten 124 Wohnens" c) Legaldefinition des Heimbegriffs, nebst Auslegungs- 125 regelung 2. Auslegungsregelung - 1 Abs. 2 HeimG Problembereiche 128 a) Rechtliche Bedeutung des 1 Abs. 2 HeimG 128 b) Bezeichnung der Einrichtung" 129 c) Angebotsstruktur 129 aa) Vermittlung 129 bb) Verwendung mehrerer Verträge 130 cc) Verschiedene Anbieter 130 d) Pflegeleistungen über ambulante Dienste 132 e) Wohngemeinschaft^en) 134 f) Eigene Haushaltsführung 137 g) Verpflegung 137 h) Wohnraum 139 i) Gesamtbetrachtung Priifungsschemata Konkrete Prüfung der unter - B - angeführten Wohn- 147 formen F. (FLEXIBLE) ANWENDUNG DES HEIMGESETZES AUF 155 NEUE WOHNFORMEN" I. Heimpersonalverordnung Heimleitung Personalunion Heimleitung/Pflegedienstleitung 159 II. Heimmindestbauverordnung 160 III. Heimsicherungsverordnung 163 IV. Heimmitwirkungsverordnung 164 V. 25a HeimG - Erprobungsregelung Anwendbarkeit des Heimgesetzes Neue Betreuungs- oder Wohnform Erprobung der neuen Betreuungs- oder Wohnform muss 167 dringend geboten erscheinen 4. Zweck des Gesetzes nach 2 Abs. 1 HeimG darf nicht 167 gefährdet werden G. FAZIT 169 LITERATURVERZEICHNIS 174
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