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4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem 1. Mai WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA-Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:

5 Rechtsgrundlagen für die tägliche Betreuungsarbeit Neben den Kernvorschriften des Betreuungsrechts, geregelt in den 1896 ff. BGB, stehen in dieser Textsammlung die zahlreichen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen niedergelegten Regelungen zur Verfügung, die die tägliche Arbeit von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen, Berufsbetreuern, Rechtspflegern, Notaren, Richtern am Betreuungsgericht sowie Mitarbeitern in Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden berühren. Einzigartig und umso hilfreicher ist diese gezielt für die Praxis zusammengestellte kompakte Gesetzessammlung;wer sie nutzt, spart Zeit und hat Zugriff auf umfassende und zuverlässige Information. Das graue Griffregister und die Abschnittsübersichten verdeutlichen die klare rechts-bzw.themensystematische Gliederung. Die alphabetische Schnellübersicht sowie das Stichwortverzeichnis helfen beim schnellen Auffinden des maßgeblichen Paragraphen. Die Leitziffernsystematik am oberen Seitenrand funktioniert ganz einfach: Diese Textausgabe beruht auf dem Rechtsstand 1. Mai Gegenüber der letzten Auflage ergaben sich folgende Neuerungen: Da die Nachlasspflegschaft verstärkt von Berufsbetreuern durchgeführt wird, wurde der erbrechtliche Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend erweitert. Der Auszug des Melderechtsrahmengesetzes sowie die Auszüge der Landesmeldegesetze wurden gegen einen Auszug des Bundesmeldegesetzes ausgetauscht. Seit 1. November 2015 ist das Melderecht bundeseinheitlich geregelt. Da ein Trend zu erkennen ist, dass für junge Menschen, die in ihrer selbstständigen Lebensführung krankheitsbedingt eingeschränkt sind, nach Volljährigkeit ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, wurde ein Auszug des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder-und Jugendhilfe (SGB VIII) aufgenommen. Dieser enthält die Regelungen möglicher Hilfen für junge Volljährige. Wir danken für diesen Kundenhinweis. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und eine neue Begutachtungsmethode eingeführt. Wir stellen den leistungsrechtlichen Auszug des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) in zwei Textfassungen zur Verfügung: mit Rechtsstand 1. Januar 1016 und mit Rechtsstand 1. Januar Wir danken für die Anregungen zur weiteren Verbesserungen der Textausgabeund wünschen erfolgreiches Arbeiten mit Das gesamte Betreuungsrecht. Ihr Walhalla Fachverlag 5

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7 Schnellübersicht Alphabetische Schnellübersicht Alg II V Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung VII.1.1 AO Abgabenordnung VI.1 BeurkG Beurkundungsgesetz V.2 BGB Bürgerliches Gesetzbuch II.1 BMG Bundesmeldegesetz VI.11 BNotO Bundesnotarordnung V.1 BtBG Betreuungsbehördengesetz Ausführungsgesetze der Bundesländer EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche II.2 ErwSÜAG Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz III.8 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit GG Grundgesetz I.1 GNotKG Gerichts- und Notarkostengesetz III.6 GVG Gerichtsverfassungsgesetz III.1 IfSG Infektionsschutzgesetz VI.9 JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz III.5 MündelPfandBrV Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen PAuswG Personalausweisgesetz VI.10 RPflG Rechtspflegergesetz III.2 SGB I Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil VI.5 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB VIII Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe SGB X Zehntes Buch Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung IV.1 IV.2 IV.17 III.3 II.4 VII.1 VII.2 VI.6 VII.3 SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe VII.4 7

8 Schnellübersicht SGG Sozialgerichtsgesetz VI.7 StPO Strafprozessordnung VI.8 VBVG Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz II.3 VRegGebS Satzung über die GebühreninAngelegenheiten des Zentralen Vorsorgeregisters (Vorsorgeregister) VRegV Vorsorgeregister-Verordnung V.3 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung VI.4 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz VI.2 VwZG Verwaltungszustellungsgesetz VI.3 WBVG Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) ZPO Zivilprozessordnung III.4 V.4 VIII.1 8

9 Inhaltsübersicht I Grundrechte, Überstaatliches Recht I.1 Grundgesetz (GG) (Auszug) I.2 Bundeswahlgesetz (Auszug) I.3 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) (Auszug) II Materielles Betreuungsrecht II.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) II.2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) (Auszug) II.3 Gesetz über die Vergütung von Vormündernund Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz VBVG) II.4 Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (MündelPfandBrV) III Verfahren, Kosten III.1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) (Auszug) III.2 Rechtspflegergesetz (RPflG) (Auszug) III.3 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) (Auszug) III.4 Zivilprozessordnung (ZPO) (Auszug) III.5 Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs-und -entschädigungsgesetz JVEG) (Auszug) III.6 Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG) (Auszug) III.7 Justizbeitreibungsordnung III.8 Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz ErwSÜAG) III.9 Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) IV Betreuungsbehörden IV.1 Gesetz über die Wahrnehmungbehördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz BtBG) IV.2 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG BtG) (Baden-Württemberg) 346 IV.3 Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zurreform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes AGBtG) (Bayern) IV.4 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AGBtG) (Berlin) IV.5 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Betreuungsausführungsgesetz BtAusfGBbg)

10 Inhaltsübersicht IV.6 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (Bremen) IV.7 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (HmbAGBtG) IV.8 Hessisches Ausführungsgesetzzum Betreuungsgesetz IV.9 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern (Betreuungsrechtsausführungsgesetz AG BtG) IV.10 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz (Nds. AGBtG) IV.11 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (Landesbetreuungsgesetz LBtG) (Nordrhein-Westfalen) IV.12 Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts (AGBtR) (Rheinland-Pfalz). 364 IV.13 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG-BtG) (Saarland) IV.14 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AGBtG) (Sachsen) IV.15 Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz (BtG AG) (Sachsen-Anhalt) IV.16 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG BtG) (Schleswig-Holstein). 372 IV.17 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (ThürAGBtG) V Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht V.1 Bundesnotarordnung (BNotO) (Auszug) V.2 Beurkundungsgesetz (BeurkG) (Auszug) V.3 Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung VRegV) V.4 Satzung über die Gebühren in Angelegenheiten des Zentralen Vorsorgeregisters (Vorsorgeregister-VRegGebS) V.5 Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung VI Sonstige Mitteilungs-/Vertretungsregeln VI.1 Abgabenordnung (AO) (Auszug) VI.2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (Auszug) VI.3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) (Auszug) VI.4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Auszug) VI.5 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) AllgemeinerTeil (SGB I) (Auszug) VI.6 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)(Auszug) VI.7 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (Auszug) VI.8 Strafprozessordnung (StPO) (Auszug) VI.9 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) (Auszug) VI.10 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz PAuswG) (Auszug) VI.11 Bundesmeldegesetz (BMG) (Auszug)

11 Inhaltsübersicht VII Sozialrecht VII.1 Sozialgesetzbuch (SGB) ZweitesBuch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (Auszug) VII.1.1 Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung Alg II-V) VII.2 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) (Auszug) VII.3 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) (Auszug) Textfassung ab Textfassung ab VII.4 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe (SGBXII) VII.5 Verordnung nach 60des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe-Verordnung) VII.6 Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten VII.7 Verordnung zur Durchführung des 82des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 661 VII.8 Verordnung zur Durchführung des 90Abs. 2Nr. 9des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch VIII Heimrecht VIII.1 Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG)

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13 Inhaltsübersicht I Grundrechte, Überstaatliches Recht I.1 Grundgesetz (GG) (Auszug) I.2 Bundeswahlgesetz (Auszug) I.3 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) (Auszug) I 13

14 I.1 GG: Grundgesetz Inhaltsübersicht I Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Vom23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) Zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes(Artikel 91b) vom 23. Dezember2014(BGBl.IS. 2438) Auszug Inhaltsübersicht PRÄAMBEL I. Die Grundrechte Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) Artikel 2 (Persönliche Freiheit) Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) Artikel 4 (Glaubens- und Bekenntnisfreiheit) Artikel 5 (Freie Meinungsäußerung) Artikel 6 (Ehe, Familie, uneheliche Kinder) Artikel 7 (Schulwesen) Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) Artikel 9 (Vereinigungsfreiheit) Artikel 10 (Brief- und Postgeheimnis) Artikel 11 (Freizügigkeit) Artikel 12 (Freiheit des Berufes) Artikel 12a (Wehrpflicht, Ersatzdienst) Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) Artikel 14 (Eigentum, Erbrecht und Enteignung) Artikel 15 (Sozialisierung) Artikel 16 (Ausbürgerung, Auslieferung) Artikel 16a (Asylrecht) Artikel 17 (Petitionsrecht) Artikel 17a (Wehrdienst, Ersatzdienst) Artikel 18 (Verwirkung von Grundrechten) Artikel 19 (Einschränkung von Grundrechten) III. Der Bundestag Artikel 38 (Wahl) IX.Die Rechtsprechung Artikel 104 (Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung) 14

15 Art. 1 6 GG: Grundgesetz I.1 PRÄAMBEL Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. I. Die Grundrechte Artikel 1(Schutz der Menschenwürde) (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung allerstaatlichen Gewalt. (2)Das Deutsche Volk bekennt sich darumzu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, desfriedensund dergerechtigkeitinder Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2(Persönliche Freiheit) (1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2)Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffenwerden. Artikel 3(Gleichheit vor dem Gesetz) (1)AlleMenschen sindvor demgesetzgleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3)Niemand darf wegenseinesgeschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Artikel 4(Glaubens- und Bekenntnisfreiheit) (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Artikel 5(Freie Meinungsäußerung) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zuunterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2)Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sindfrei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Artikel 6(Ehe, Familie, uneheliche Kinder) (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze derstaatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst I 15

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