Möglichkeiten der kommunalen Energieplanung
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- Stephan Fiedler
- vor 6 Jahren
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1 Möglichkeiten der kommunalen Energieplanung Tagung Energiewende in der kommunalen Bauleitplanung BUND Naturschutz in Bayern Bad Alexandersbad März 2018 Dr. Werner Neumann Sprecher des Bundesarbeitskreis Energie im Wissenschaftlichen Beirat des BUND / ehem. Leiter des Energiereferats der Stadt Frankfurt am Main / Mitglied im Beirat der Bundesstelle für Energieeffizienz 1
2 Überblick Warum? Ziele der kommunalen Energieplanung Wie? Pflicht und Kür Der rechtliche Rahmen Wie? Technische Energieplanung Wie? Kommunikation und Kooperationen Leitfäden Beispiele (Vortrag leicht verändert nach der Diskussion auf der Tagung)
3 Gute Gründe für kommunale Energieplanung Übergeordnete Ziele Klimaschutz, Luftreinhaltung Kommunale Ziele Schaffung günstiger Energieversorgung (Daseinsvorsorge) regionale Wirtschaft lokaler Immissionsschutz Umsetzung kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte Konkrete Umsetzung Verbindung Energieversorgung mit Stadtplanungaspekten Integration von Strom und Wärme in Gebiet und Gebäuden Abstimmung Gebäudeenergiebedarf mit Versorgungsangebot Abstimmung der Interessen von Hauseigentümern Versorgern Kommune Rolle der Kommune als Satzungsgeber, Koordinator, Betreiber
4 Grundlagen im Baugesetzbuch (1) 1 (5) (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
5 Grundlagen im Baugesetzbuch (2) 1 (6) ( ) 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a)die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, ( ) f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, ( )
6 Grundlagen im Baugesetzbuch (3) 9 (1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: ( ) 23. Gebiete, in denen a)zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes bestimmte Luft verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen, b)bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen, (ABER nur aus städtebaulichen Gründen (evtl. nun nach 1 (1) begründbar Klimaschutz als städtebaulicher Grund und nur Maßnahmen Nutzung selbst muss mit Verträgen oder Benutzungs zwang geregelt werden) Besser wäre ein KLIMASCHUTZGESETZ zur Ableitung von solchen Maßnahmen
7 Grundlagen im Baugesetzbuch (4) 11 (1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein: ( ) 4.entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft- Wärme-Kopplung; HIER geht vieles, was Kommune festlegen will (KWK, Passivhäuser, Solaranlagen, Wärmenetzanschluss usw.) wenn Kaufpartner mitmacht oder dies sogar als günstig auffasst.
8 Grundlagen im Baugesetzbuch (5) 9 (4) BauGB Gemeindliche Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang... sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden. 16 EEWärmeG Anschluss- und Benutzungszwang Die Gemeinden und Gemeindeverbände können von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Nah- oder Fernwärmeversorgung ermächtigt, auch des Klima und Ressourcenschutzes Gebrauch machen. HINWEIS Anschluss- und Benutzungszwang sollte eigentlich ein Anschluss- und Nutzungsvorteil sei daher immer Vollkostenberechnungen zum Vergleich von Varianten erstellen.
9 Klima im Baugesetzbuch: Erfahrungen Jahrzehntelange Diskussion über Klimaschutz im Baugesetzbuch (Schreiben des Klimabündnisses an Bauminister KlausTöpfer 1995) Diskussion über Zulässigkeit energetischer Vorgaben und Restriktionen aus städtebaulichen Gründen Umsetzung einiger Ziele in der BauGB-Klimaschutz- Novelle 2011 Reale Umsetzung eher im Bereich von 5-10 % aller Bebauungspläne und dies zudem sehr restriktiv (Quelle) orum_e_daab.pdf Gründe: Weiterhin keine Rechtssicherheit, ob bestimmte Maßnahmen durch BauGB gedeckt ist Angst vor Klagen von Bauleuten Grundstreit zwischen Stadtplanern und Klimaschützern
10 Alternative: auf den Weg machen Was nicht verboten ist und nicht verboten werden kann: Erstellung von Energiekonzept zu jedem Bebauungsplan Erhebung des theoretischen Bedarfs von Wärme und Strom der geplanten Bebauung Wärmekataster Erstellung von mehreren Varianten des Bedarfs und der Versorgung Durchführung von Optimierung Vorlage von 2-3 Hauptvarianten z:b. Niedrigenergiehaus KfW-55 Häuser und Wärmenetz mit KWK z.b. Passivhaussiedlung ohne weiteres Wärmenetz z.b. kalte Fernwärme statt Luft-Wasser-Wärmepumpen (Haßfurt) z.b. Einbindung Solarer Wärme in Hauswärmestationen z.b. Berücksichtigung von Photovoltaik und Bewertung der Varianten nach Energieaufwand, Kosten, CO2- Emissionen Strategieentscheidung setzt Kompetenz der Kommune voraus - Festlegung der Versorgung durch Satzung (A+B-Zwang = Klimaschutzangebot ) - Suche nach Dienstleister und Angebot (Frage von Alternativen) 10
11 ..Beispiel Gutleutmatten Freiburg 500 Wohneinheiten - Festlegung auf Freiburger Energiestandard - KfW-55 Konzept der Wärmeversorung durch Fernwärme von 700 m entfernter Schule mit Blockheizkraftwerk (KWK) Zusätzlich Zuordnung von Biogas aus Kompostwerk = CO2-freie Wärme Plus Aufbau von 2000 m2 thermischer Solaranlage auf den Dächern Modellprojekt das Wärmenetz im Sommer zeitweilig stillgelegt ist, wenn Solarwärme ausreicht Forschung durch Fraunhofer Institut Kosten nicht berechnet Vereinbarungen Stadt Freiburg mit BADENOVA (Anteil der Stadt 32,8%) Vertragliche Vereinbarungen mit Hausgruppen-Käufern mit Anschluss und Benutzungszwang im Kaufvertrag plus Preisgleitklausel Resultat: Wärmepreis > 11 /m2 Jahr teuerstes Klimaschutzprojekt Gutachterstreit über viele Jahre Kartellprüfung steht an. Benachbartes Bauprojekt hat halbe Energiepreise im Vergleich Stellungnahme W. Neumann: Überdimensioniertes Konzept Passivhäuser plus PV wären besser und preisgünstiger gewesen Foto. Stadt Freiburg i.br.
12 ..Beispiel Riedberg Frankfurt am Main 6000 Wohneinheiten langer Planungsprozess Vorgabe des Ziels Klimaschutz Energieeffizienz Erstellung von vergleichendem Energiekonzept Vergleichsrechnung auf Vollkostenbasis Erdgas inkl. allem und Fernwärme zeigt Kostenvorteil für FW auf zusätzlich Minderung CO2-Emissionen Stadtteil mit Passivhaus kultur Stadt als Vorbild (Riedbergschule) Zieht weitere Musterhäuser an Aktivplushaus Resultat: Akzeptabler Wärmepreis Passivhäuser vom Anschluss befreit Moderner Stadtteil Klimaschutz auch bei Belüftung einbezogen guter Anschluss an U- Bahn und Busse Foto Nassauische Heimstätte GmbH 3_Am_Riedberg.pdf Foto Passivhausinstitut
13 ..Beispiel Amöneburg Mardorf Ländlicher Raum Bestehende Gebäude keine Bebauungsplan Ca. 100 Häuser 6 km Nahwärmenetz Erstellung eines Wärmeversorgungskonzeptes Gründung einer Energiegenossenschaft Beauftragung einer Energieagentur plus eigene Kompetenz Erstellung von Energiekonzept und Wirtschaftlichkeit Verbindung bestehender Biogasanlage mit Holzhackschnitzelheizung Transparenter Tarif ca. 10 ct/kwh Freiwilliger Anschluss als Mitglied in Genossenschaft Foto Energieagentur-online
14 Bauleitplanung für die KWK Vorteile von KWK: KWK ist kein Brennstoff, KWK ist ein Prinzip! KWK ist vielfältig mit verschiedenen Energieträgern und allen Größenarten KWK ist effizient und verdrängt Atom- und Kohlekraftwerke KWK mindert CO2-Emissionen und ist leise KWK ist flexibel und bietet Versorgungssicherheit (wenn der Wind nicht weht) KWK ist dezentral mit vielfältigen Trägerschaften KWK baut Strukturen auf, heute mit Erdgas, künftig mit erneuerbaren Gasen KWK ist das Schlüsselelement der Energiewende KWK geht besser und gut mit Wärmenetzen daher Wärmenetze schaffen netze_node.html 14
15 ..solares Planen mit GOSOL Optimierung von Kubatur, Oberflächen zu Volumenverhältnis, Wärmedämmgrad/Energiebedarf und Anordnung der Gebäude - Integration von Solarenergie und Stadtplanung und Gebäudeenergie 15
16 Öffentlichkeitsbeteiligung für / durch die Bürger (und den BUND) Bauleitplanung Altenstadt (Hessen) 10 ha 160 Gebäude - erstellt einen sog Plan mit phantasieloser Anordnung von Einzelhäusern, fehlende Urbanität, fehlendes Energiekonzept, usw. BUND Altenstadt e.v. organisiert selbst die (teils moderierte) Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB inkl. Schüler*innen Ergebnis viele gute Vorschläge,. die ignoriert werden durch CDUSPDFDPFWG Machen Sie Bauleitplanung zur Öffentlichen Veranstaltung und Aktivierung lokaler Visionen! K. Oldenburg (KOKONSULT) + BUND Altenstadt: E. Hufnagel, W. Neumann 16
17 Leitfäden. Energienutzungsplan Bayern und zahlreiche Beispiele Digitaler Energienutzungsplan für Berchtesgadener Land Praxisleitfaden Klimaschutz in der Stadtplanung (+ 7 Anhänge) 29_Broschuere_Klimaschutz_RZ_p final.pdf 17
18 Energie in der kommunalen Bauleitplanung Das Machbare umsetzen auch ohne Satzungen es geht mehr als man denkt! Analyse des Energiebedarfs/Verbrauchs Wärmekataster Ziele formulieren Energieeffizienz KWK- erneuerbare Energien - Konzeptionen erstellen Vorteile erkennen und kommunizieren Kooperationen organisieren Vorbilder nutzen BUND Konzepte und Positionen bei Zukunftsenergiekonzept des BUND Energieeffizienz bei Strom und Wärme / Windenergie / Wasserkraft / Biomasse / Geothermie / Solarthermie / Standpunkte: Heizen mit Strom (Wärmepumpe, Power-to-heat) 13 Punkte Maßnahmen gegen Energieverschwendung Stellungnahme zum GEG Entwurf 2017 Kontakt: Dr. Werner Neumann bund.net
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