Aktuelles aus dem Infektionsschutz und zum Impfen
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- Louisa Siegel
- vor 6 Jahren
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1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Infektionsschutz, Prävention Aktuelles aus dem Infektionsschutz und zum Impfen Fortbildung Hygienebeauftragte Ärzte Güstrow 22. Juni 2011 Dr. med. Martina Littmann Enterohämorrhagische Landesamt für Gesundheit E. und coli Soziales (EHEC)/ Hämolytisch-Urämisches Syndrom (HUS) Erreger: gramnegative Stäbchenbakterien, Fähigkeit zur Bildung bestimmter Toxine Infektionsdosis: nur Erreger ausreichend IKZ: EHEC 3-4 (2-10) Tage HUS 5-12 Tage nach Auftreten des Durchfalls Übertragung: Symptome: fäkal-oral (orale Aufnahme von Fäkalspuren) kontaminierte Lebensmittel, direkter Kontakt zu Wiederkäuern, Mensch-Mensch leichte bis wässrige Durchfälle, Übelkeit, Erbrechen in % blutige Durchfälle mit Fieber in 5-10 % HUS (Nierenversagen, Thrombozytopenie, hämolytische Anämie) - Letalität 1-2 % Therapie: symptomatisch; AB-Gabe umstritten (Verlängerung Erregerausscheidung, Forcierung der Toxinausschüttung) Plasmapherese, Dialyse; ggf. alternativ Versuch der i. v. Antikörpertherapie mit Eculizumab (Blockierung des Komplementsystems; Folie 2 Verhinderung der Erythrozytenzerstörung) 1
2 Enterohämorrhagische Landesamt für Gesundheit E. und coli Soziales (EHEC)/ Hämolytisch-Urämisches Syndrom (HUS) Meldepflicht: Prävention: Erkrankte: Kontaktpers.: Verdacht, Erkrankung, Tod an HUS Klinische Symptomatik und direkter/indirekter NW von EHEC Falldefinitionen beachten! Lebensmittel-/Küchenhygiene Gekochtes Gemüse ist sicherer als rohes! bei 70 C für 10 min Händehygiene!!!!! Tätigkeits-/Besuchsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen und bei Tätigkeiten im Lbm-Bereich Ausdehnung auf Beschäftigte im Gesundheitswesen empfohlen Wiederzulassung nach klinischer Genesung und 3 negativen Stuhlproben Tätigkeits-/Besuchsverbot bei Tätigkeiten im Lbm-Bereich; Wiederzulassung nach klinischer Genesung und 3 negativen Stuhlproben in GE kann bei Symptomfreiheit und Einhaltung der Hygieneregeln Besuch/Tätigkeit erfolgen (Kontrolle von 3 Stuhlproben) Folie 3 Enterohämorrhagische Landesamt für Gesundheit und E. Soziales coli (EHEC)/ Hämolytisch-Urämisches Syndrom (HUS) Epidemiologische Situation (Stand Uhr) Deutschland: Elektronische Survnet-Daten: EHEC-Fälle (59 % weiblich; 86 % > 20 Jahre) 814 HUS-Fälle (68 % weiblich; 87 % > 20 Jahre) 39 gemeldete Sterbefälle (12 x EHEC; 27 x HUS) Als Ausbruchsstamm für aktuelles Geschehen vom NRZ EHEC O 104 identifiziert, gem Falldefinition vom 2.6. alle Erkrankungsfälle mit anderen SG nicht mehr zum Ausbruchsgeschehen gezählt) Folie 4 2
3 Geografische Landesamt für Verteilung Gesundheit der und HUS-Fälle Soziales in Deutschland nach Bundesländern Insgesamt 76 % aus Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Alle Bundesländer betroffen RKI Folie 5 Landesamt Enterohämorrhagische für Gesundheit E. coli und (EHEC)/ Soziales Hämolytisch-Urämisches Syndrom (HUS) Epidemiologische Situation M-V (Stand ) Insgesamt 170 Meldungen (EHEC/HUS), davon: 133 gemeldete EHEC-Infektionen/-Verdachtsfälle (exclusive nur klinischer Verdachtsfälle ); 18x < 18 Jahre 37 HUS/HUS-Verdachtsfälle (5x <18 Jahre); 1 Sterbefall 124 Hospitalisierungen (alle HUS und 87 EHEC) In mind. 25 Fällen vom NRZ EHEC O 104 identifiziert 7/6 1 EHEC/HUS 4/2 6/6 2/ / /2 27/7 0! 3/2 2 34/7 3 Besonders betroffen: - LWL - PCH - RUE - HRO Folie 6 3
4 Kumulative Landesamt für Gesundheit Meldungen und von Soziales HUS/HUS- Verdacht und EHEC/EHEC-Verdacht in M-V HUS/HUS-Verdacht EHEC/EHEC-Verdacht Gesamtmeldungen Umstellung Meldung Folie 7 Geschlechtsverteilung bei gemeldeten Ausbruchsfällen in M-V weiblich männlich 38% 62% EHEC-Fälle HUS-Fälle 49% weiblich männlich 51% Folie 8 4
5 Altersverteilung bei gemeldeten Ausbruchsfällen in M-V 14% 86% >18 Jahre < 18 Jahre HUS-Fälle EHEC-Fälle 13% 87% > 18 Jahre < 18 Jahre Folie 9 Hygieneempfehlungen Landesamt für Gesundheit und beim Soziales Umgang mit EHEC-/HUS-Patienten Expositionsprophylaxe in medizinischen Einrichtungen Hygienemaßnahmen bei stationären Patienten mit HUS bzw. blutigen Durchfällen durch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) Standardhygiene, dabei auf strikte Händehygiene (gelistetes Desinfektionsmittel Wirkbereich A ausreichend) achten, Einzelzimmer- / Kohorten- Isolierung symptomatischer Patienten, Kontakt mit (fragl.) EHEC-Trägern / Infizierten unter Nutzung von Handschuhen und Kittel, Spezifische Hygienemaßnahmen (z. B. Mund-Nasen-Schutz) bei Tätigkeiten wie Endoskopie, Regelmäßige Desinfektion aller Handkontaktflächen und des Sanitärbereiches, Desinfizierende Waschverfahren für kontaminierte Wäsche. Folie 10 5
6 Hygieneempfehlungen Landesamt für Gesundheit und beim Soziales Umgang mit EHEC-/HUS-Patienten Expositionsprophylaxe in der privaten Häuslichkeit Einfache aber korrekte Händehygiene, ggf. Händedesinfektion Wenn möglich, eigene Toilette Eigene Waschutensilien Frühzeitige räumliche Trennung, wenn möglich eigenes Bett keine Zubereitung von gemeinsamen Essen Hände und Küchenutensilien vor Zubereitung von Speisen gründlich mit Seife und Wasser waschen und trocknen, vor allem dann, wenn Speisen anschließend nicht erhitzt werden, Mit Stuhl oder Erbrochenem kontaminierte Flächen/Gegenstände oder Kleidung unter Nutzung von Handschuhen sofort reinigen bzw. waschen, Wäsche bei mind. 60 C waschen (Ober- u. a. temper atursensible Bekleidungsstücke bei Kontamination, wenn möglich 60 C-Wäsche oder mit Desinfektionswaschmittel, sonst normal waschen). Folie 11 Wiederzulassungsempfehlungen bei Erkrankten nach IfSG Erkrankte: Tätigkeits- und Besuchsverbot gemäß - 34 IfSG (1) für Gemeinschaftseinrichtungen (GE) - 42 IfSG (1 ) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich - Ausdehnung auch auf Beschäftigte im Gesundheitsdienst mit Tätigkeiten in der Pflege u. Behandlung von Menschen Wiederzulassung nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben i. A. von 1-2 Tagen Außerhalb dieser Bereiche Wiederzulassung nach klinischer Genesung Folie 12 6
7 Wiederzulassungsempfehlungen bei Erkrankten nach IfSG Ausscheider: Tätigkeits- und Besuchsverbot für Erkrankte und Ausscheider gemäß - 34 IfSG (2) für Gemeinschaftseinrichtungen - 42 IfSG (2) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich - Ausdehnung auch auf Beschäftigte im Gesundheitsdienst mit Tätigkeiten in der Pflege u. Behandlung von Menschen Wiederzulassung i. d. R. nach Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben i. A. von 1-2 Tagen, Abweichungen nach Absprache mit dem Gesundheitsamt Außerhalb dieser Bereiche keine Einschränkung Folie 13 Wiederzulassungsempfehlungen bei Kontaktpersonen Kontaktpersonen: Tätigkeits- und Besuchsverbot gemäß 34 IfSG (3) für Wohngemeinschaften (und GE): kann aufgehoben werden, solange - keine Symptomatik besteht, - empfohlene Hygieneregeln eingehalten werden. - zusätzlich Untersuchung von 1-3 Stuhlproben i. A. von 1-2 Tagen (i. A. mit dem Gesundheitsamt) Kontaktpersonen zu Beschäftigten im Lebensmittelbereich Untersuchung von 3 Stuhlproben, Wiederzulassung frühestens nach Vorliegen von mind. 1 negativer Stuhlprobe am Ende der IKZ sowie unter Einhaltung festgelegter Hygienemaßnahmen Bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst mit Tätigkeiten in der Pflege u. Behandlung von Menschen sorgfältige Prüfung des GÄ Außerhalb dieser Bereiche keine Tätigkeitsbeschränkungen Folie 14 7
8 Fazit und Schlussfolgerung Sowohl die deutschlandweiten Zahlen zu HUS und EHEC als auch die Ergebnisse der Surveillance blutiger Durchfälle in Notaufnahmen lassen einen rückläufigen Trend bei Neuinfektionen erkennen, noch keine Entwarnung, Ende der Epidemie??? In M-V gleiche Situation Deutliche anmanestische Hinweise auf Sprossen als (alleinige?) Infektionsquelle Aktuell: Bedeutung von Schmierinfektionen; Sekundärinfektionen??? HYGIENE!!!!! Folie 15 Wichtige Landesamt für Internet-Adressen Gesundheit und Soziales (Allgemeines, Meldeformulare, Hygienemaßnahmen, Teilnahme Surveillance, Falldefintionen, Hinweise zur Diagnostik etc.) (u. a. Informationen zum Verbraucherschutz, Nachweise in Lebensmitteln etc.) (Informationen für die Allgemeinbeölkerung) (z. B. Therapieempfehlungen) (u. a. Pressemitteilungen mit aktuellen Zahlen) Folie 16 8
9 Folie 17 Neue Pertussis-Standard- Impfempfehlung Juli 2009 Alle Erwachsenen erhalten die nächste fällige Tetanus-Impfung einmalig mit Pertussishaltigem Kombi- Impfstoff als Tdap (Covaxis TM, Boostrix ) Tdap-IPV (Repevax TM,Boostrix Polio) RKI; Littmannn LAGuS 2010 Folie 18 9
10 Indikationsimpfung für f r Erwachsene Kokonstrategie Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollen folgende Personengruppen 1 Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten: Frauen im gebärfähigen Alter präkonzeptionell (sonst bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes) Enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern (Vater), Geschwister) und Betreuer (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst 4 Wochen vor Geburt des Kindes Folie 19 STIKO 2010 Pertussis (B) Impfung für f r Personen mit erhöhtem htem beruflichen Risiko Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollen folgende Personengruppen 1 Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten: Gesamtes Personal im Gesundheitsdienst Personal in allen Gemeinschaftseinrichtungen Folie 20 STIKO
11 Tetanus-Immunprophylaxe im Verletzungsfall NEU Juli 2009: Tdap/Tdap-IPV-Gabe gilt auch für Tetanus- Impfungen im Verletzungsfall Anzahl der Tetanus- Impfungen Saubere, geringfügige Wunden Alle anderen Wunden Tdap/TdapIPV Tetanus-IG Tdap/TdapIPV Tetanus-IG Unbekannt Ja Nein Ja Ja 0-1 Ja Nein Ja Ja 2 Ja Nein Ja Nein 3 oder mehr Nein Nein Nein nein RKI 2010 Folie 21 Hepatitis Landesamt für A-Schutzimpfung Gesundheit und Soziales (Havrix Havrix, Vaqta, Havpur) Vortestung auf anti-hav bei Vor 1950 Geborenen, möglich positiver HA-Anamnese oder längerem Aufenthalt in HA-Endemiegebiet Impfabstände 6-12 Monate Schutz nach Güstrow 22. Tagen Juni 2011 Lang anhaltender Schutz Folie 22 11
12 Immunschutz Hepatitis Impfstoff GSK Havrix 720 Kinder Havrix 1440 Erwachsene SPMSD Vaqta Kinder Vaqta Möglicher Abstand bei verspäteter 2. Impfung Bis zu 5 Jahren Bis zu 4 Jahren Immunschutz NEU!!! rechnerisch 25 Jahre Booster erscheint nicht erforderlich rechnerisch 25 Jahre Booster erscheint nicht erforderlich Novartis Vaccines HAVpur Ringwald 2011; Littmann; LAGuS MV 2011? Folie 23 Rechnerisch 30 Jahre Booster erscheint nicht erforderlich Neue Landesamt STIKO-Impfempfehlungen für Gesundheit und Soziales Juli 2010 Erweiterung der Standardimpfung gegen Masern auf Alle nach 1970 Geborenen >=18 Jahre, die Ungeimpft in der Kindheit nur 1x geimpft mit unklarem Impfstatus Einmalige Masern- Impfung vorzugsweise mit MMR-Impfstoff Folie 24 12
13 Saisonaler Landesamt für Influenza-Impfstoff Gesundheit und Soziales 2011/2012 Gleiche Stammzusammensetzung wie im Vorjahr Virusstamm A/California/7/2009 (H1N1) Virusstamm A/Perth/16/2009 (H3N2) Virusstamm B/Bribane/60/2008-like-virus RKI 2011 Folie 25 Änderungen Influenza Erweiterung der Impfempfehlung auf Schwangere: Gesunde Schwangere vorzugsweise ab 2. Trimenon Schwangere mit Grunderkrankungen ab 1. Trimenon Erweiterung der Impfempfehlung auf Patienten mit chronisch neurologischen Krankheiten RKI 2010 Folie 26 13
14 Tollwut-Impfung Aktuelle Anpassung an epidemiologische Situation (letzter Fall bei Wildtier in Deutschland 2006, seit 2008 frei von klassischer Wildtiertollwut) Indikationen: präexpositionell Reisende Risikogruppen: - in Länder mit hoher Inzidenz - langer Aufenthalt in Gebieten ohne ärztliche Versorgung - Abenteuer-Reisen berufliche Indikation für Tierärzte, Jäger, Forstpersonal u. a. Personen mit Umgang mit Tieren nur dann gegeben, wenn in deren Tätigkeitsgebieten Wildtiertollwut neu aufgetreten ist Ausdrückliche Empfehlung für Personen mit beruflichem o. sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen Folie 27 Postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe Hunde oder Katzen Reele Gefahr nur bei illegal aus einem Endemiegebiet (z. B. Afrika, Asien, Balkan, Türkei) nach D gebrachten Tieren oder bei Kontakt zu diesen Unklar (flüchtig oder Halter nicht ermittelbar) im Zweifelsfall PEP einleiten Tollwutverdächtiges Verhalten?? s. Checkliste Impfmappe S. 36 Amtliche Beobachtung durch Veterinäre (wenn zum Biss-Zeitpunkt infektiös Tod innerhalb von 3-7 Tagen), wenn nach 10 Tagen noch symptomlos Abbruch der unverzüglich initial zu beginnenden PEP und Entlassung des Tieres aus Beobachtung Bei Tier-Euthanasie Tollwut-Diagnostik durch Veterinäre ACHTUNG: Tetanusprophylaxe und Antibiose Folie 28 RKI Epi Bull. 8/
15 Postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe Wildtiere Gelten derzeit als unbedenklich Nach direktem Schleimhautkontakt oder Biss in Deutschland derzeit keine PEP erforderlich, solange keine neuen Fälle auftreten Kleinsäuger (z. B. Maus, Ratte, Eichhörnchen) oder Hasenartige (z. B. Hasen, Kaninchen) spielen in Tollwut-Epidemiologie keine Rolle keine PEP erforderlich RKI Epi Bull. 8/2011 Folie 29 Postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe Fledermäuse HÄNDE WEG! Kein Berühren von flugunfähigen oder toten Fledermäusen Bei jedem Kontakt, Biss oder Kratzer in Deutschland und im Ausland PEP verabreichen, auch wenn keine Verletzung erkennbar! Tollwütige Fledermäuse zeigen nicht immer abnormales Verhalten, Bissverletzung häufig nicht sichtbar RKI Epi Bull. 8/2011 Folie 30 15
16 Impfzertifikat-Regelung in M-V ab 2011 ACHTUNG NEU: Vorstandsbeschluss Ärztekammer Februar 2011 (Ärzteblatt MV 03/2011): - Grundkurs (einmalig) 8 Stunden - Refresher (alle 5 Jahre ab ) 4 Stunden - Notfall-Impfzertifikat Tetanus, Diphtherie, Pertussis im Verletzungsfall sowie postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe durch Ärzte mit Impfzertifikat/Notfall-Impfzertifikat Folie 31 16
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