Leitfaden für die Berufsreifeprüfung Berufsmatura Kursjahr 2012/2013. Stand April 2012 Gesetzliche Änderungen und Druckfehler vorbehalten

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1 Leitfaden für die Berufsreifeprüfung Berufsmatura Kursjahr 2012/2013 Stand April 2012 Gesetzliche Änderungen und Druckfehler vorbehalten

2 Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent! Aus- und Weiterbildung, lebenslanges Lernen, Flexibilität am Arbeitsplatz und in der Arbeitswelt sind längst weit mehr als nur Schlagworte. Fachkräfte mit einer fundierten beruflichen Grundausbildung und weiterführenden Kenntnissen, die zur Übernahme von mehr Verantwortung und qualitativ hochwertigen Tätigkeiten fähig sind, werden für Unternehmen immer wichtiger. Genau diese Anforderungen des Arbeitsmarktes werden mit der Verbindung einer Lehre/Fachschule/ Meisterprüfung/ Befähigungsprüfung bzw. einer mittleren Schule (z.b. Handelsschule, Fachschule) und der Berufsreifeprüfung erfüllt. Die Berufsreifeprüfung baut auf der fachlichen Ausbildung der Lehre/Fachschule/ Meisterprüfung/Befähigungsprüfung bzw. mittleren Schule (z.b. Handelsschule/Fachschule) auf und schließt daran an. Das Berufsreifeprüfungszeugnis berechtigt zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Die Berufsreifeprüfung auch Berufsmatura genannt - ist der normalen Matura gleichgestellt. Mit der Berufsreifeprüfung erwerben Sie außerdem wesentliche Schlüsselqualifikationen für die aktive, gestalterische Mitarbeit in einem Unternehmen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lernen und viel Erfolg bei der Umsetzung! WIFI Wien Aus- und Weiterbildung 2 WIFI Wien

3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort 2 Checkliste für Ihre persönliche Planung 5 Anmeldeformular, Anmeldung 37 Ansprechpartnerinnen im WIFI Wien 36 Auswahlverfahren, Aufnahmegespräch 7 Fachbereich (u. Ersatz von Fachbereichen = Anhang 1) Ab 16, 25 Förderungen, Steuertipps, Teilzahlung, Bildungsgutscheine ab 19 Gegenstände (Inhalte, Dauer) 8 Informationsveranstaltungen 7,10 Kosten (Vorbereitungslehrgänge, Prüfungen) 18 Kundenservice des WIFI Wien 36 Kursort 12 Lehrlinge 35 Methoden 9 Prüfungen (Entfall von Prüfungen, Wer prüft, Wo wird geprüft?) ab 15, 24 Prüfungskommissionen (Auswahl) ANHANG 2 ab 33 Teilnahmevoraussetzungen 6 Unterlagen, Skripten, Bücher 18 Zeitlicher Aufbau, Stundenplan, Kurszeiten ab 9 Ziele 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen WIFI Wien

4 Ziele Erlangung der Hochschulreife. Das staatlich anerkannte Berufsreifeprüfungszeugnis verleiht Ihnen die Berechtigung zum Besuch von Kollegs, Akademien, Fachhochschulen, Studiengängen, Hochschulen und Universitäten. Ablegung der Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung in den Gegenständen Deutsch Englisch Mathematik Fachbereiche - Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen - oder - Gesundheit und Soziales Sie haben ein großes Ziel vor Augen! Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung! Bitte studieren Sie diesen Leitfaden genau es zahlt sich aus! 4 WIFI Wien

5 Wie erreiche ich diese Ziele? Checkliste für die persönliche Planung Schritt 1: Erfülle ich die Zugangsvoraussetzungen? Habe ich ein Lehrabschlussprüfungszeugnis, ein Abschlusszeugnis einer mittleren (3- oder 4-jährigen Schule), ein Diplom einer Krankenpflegeschule, eine bestimmte Meisterprüfung, Befähigungsprüfung... (s. dazu Kapitel Teilnehmer/-innen auf Seite 6) Schritt 2: Muss ich auch eine Prüfung in einem Fachbereich ablegen? (s. Kapitel Prüfungen und Fachbereich, ab Seite 15 und ANHANG 1 auf Seite 25) Wenn ja welcher Fachbereich ist für mich möglich? (s. dazu ANHANG 2 auf Seite 33 Prüfungskommissionen an öffentlichen Schulen) Welche Schule prüft meinen Fachbereich? Gibt es für meinen Fachbereich Vorbereitungslehrgänge? (Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne!) Habe ich ein Sprachzertifikat, das mir die Prüfung für die Lebende Fremdsprache erspart? (s. dazu Kapitel Prüfungen und Fachbereich ab Seite 15 und ANHANG 1 auf Seite 25) Schritt 3: Welche Prüfung werde ich an der öffentlichen Schule ablegen? Wenn kein Erwachsenenbildungsinstitut (wie das WIFI) einen Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung in Ihrem Fachbereich anbietet, müssen Sie die Prüfung für den Fachbereich an einer öffentlichen Schule ablegen. Die von Ihnen gewählte höhere Schule ist dann IHRE Prüfungskommission und darf nicht mehr gewechselt werden. (s. Verzeichnis auf Seite 33) Schritt 4: Bei welchem Erwachsenenbildungsinstitut werde ich die Vorbereitungslehrgänge aus Deutsch, Mathematik, Englisch und dem Fachbereich (falls erforderlich) besuchen? Schritt 5: Wie viel Zeit habe ich für diese Weiterbildung neben Beruf und Familie? (Für die Reihenfolge der Prüfungen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. (s. dazu unsere Hinweise auf Seite 9 Zeitlicher Aufbau ). Alles geklärt jetzt geht s an die Detailplanung! (Die Wochenübersicht auf Seite 13 wird Ihnen dabei helfen.) Ein Anmeldeformular finden Sie am Ende dieses Leitfadens (Seite 37) Eine Anmeldung über das Internet ( ist selbstverständlich auch möglich (in diesem Fall müssen wir Sie ersuchen, das Lehrabschlussprüfungszeugnis, das Abschlusszeugnis der mittleren Schule, etc. spätestens am 1. Kurstag in Kopie mitzubringen). 5 WIFI Wien

6 Teilnehmer/-innen Voraussetzung, um die Berufsreifeprüfung (Berufsmatura) absolvieren zu können, ist der Nachweis einer der folgenden Berufsausbildungen bzw. Prüfungen: Lehrabschlussprüfung gemäß 21 des Berufsausbildungsgesetzes Facharbeiterprüfung gemäß 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes eine mindestens dreijährige mittlere Schule mindestens dreijährige Ausbildung nach Gesundheits- u. Krankengesetz eine mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung des med.-techn. Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste erfolgreiches Jahreszeugnis eines III JG einer BHS mit 3-jähriger Berufstätigkeit Zeugnis 4. Semester einer Höheren Schule für Berufstätige Zeugnis 3. Klasse HL Lehrer- und Erzieherbildung mit 3-jähriger Berufstätigkeit Dienstprüfung gem. Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 in Verbindung mit 28 BDG 1979 bzw. Vertragsbedienstetengesetz und eine dreijährige Dienstzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres Meisterprüfung gemäß 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, Befähigungsprüfung gemäß 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß 12 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990. erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum/zur Heilmasseur/-in (gem. dem Bundesgesetz MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002) Bitte bringen Sie eine Kopie Ihres Bildungsabschlusses zur Anmeldung mit. Ausländische Bildungsabschlüsse müssen in Österreich anerkannt sein, damit die Zugangsvoraussetzungen zur BRP erfüllt sind. Ausländische Schulzeugnisse müssen Sie beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur anerkennen/nostrifizieren lassen. Ob Ihre in Deutschland abgeschlossene Lehre in Österreich automatisch anerkannt wird, erfahren Sie unter (Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend) Wenn Sie Ihren Lehrabschluss nachholen wollen beraten wir Sie gerne. Informationen finden Sie im Internet unter WIFI Wien

7 Informationsveranstaltungen (kostenlos) Ziel: Sie erhalten ausführliche Informationen über gesetzliche Bestimmungen, Inhalte, Organisation und Ablauf der Lehrgänge und Prüfungen. Wir ersuchen um telefonische Anmeldung unter Tel. 01/476 77/5555 oder elektronisch Termine: Buchungs Nr / Do Uhr Buchungs Nr / Di Uhr Buchungs Nr / Di Uhr Buchungs Nr / Do 18:30 Uhr Buchungs Nr / Mi 18:30 Uhr Buchungs Nr / Sa 13:30 Uhr Buchungs Nr / Mi 18:30 Uhr Buchungs Nr / Di 18:30 Uhr Buchungs Nr / Do 18:30 Uhr Buchungs Nr / Fr 17:00 Uhr Buchungs Nr / Fr 17:00 Uhr Buchungs Nr / Mo 18:30 Uhr Buchungs Nr / Di 18:30 Uhr Buchungs Nr / Do 18:30 Uhr Die Teilnahme am Info-Abend wird empfohlen, da neben umfassenden Informationen die Möglichkeit besteht, etwaige offene Fragen zu klären. Auswahlverfahren/Aufnahmegespräch Es gibt keine Aufnahmegespräche und keine Auswahlverfahren. In allen Lehrgängen werden gute Hauptschulkenntnisse vorausgesetzt. Während des Kurses ist es notwendig ständig mitzulernen, die Hausübungen zu machen und im Kurs aktiv mitzuarbeiten. Sollte ein massiver Förderbedarf nötig sein, organisieren wir für Kleingruppen von mindestens 4 Personen gerne einen Förderunterricht. 7 WIFI Wien

8 Inhalte DEUTSCH + ENGLISCH + MATHEMATIK + ein FACHBEREICH Betriebswirtschaft und Rechnungswesen oder Gesundheit und Soziales Details zu den Themen, die in den einzelnen Gegenständen behandelt werden: Deutsch: (160 Lehreinheiten) Wiederholung der Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und des schriftlichen Ausdrucks. Textsorten: Brief, Kommentar, Leserbrief, Bericht, Problemarbeit etc. Mathematik (180 Lehreinheiten) Wiederholung der Grundlagen Inhaltsbereiche Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, funktionale Zusammenhänge, Analysis, Stochastik etc. Englisch (180 Lehreinheiten) Wiederholung und Vertiefung der Grammatik sowohl im Unterricht als auch als e-learning. Sprachtraining anhand von Themenkreisen (z.b.: Bildung, Gewalt, Umwelt, Energie und Klima, Life Style, Tourismus, Entwicklungsländer, Medien etc.) Betriebswirtschaft und Rechnungswesen (180 Lehreinheiten) RW: Buchhaltung, Jahresabschluss, Kostenrechnung, Kalkulation, Steuerlehre, Personalverrechnung etc. BWL: Kaufvertrag, Marketing, Unternehmensgründung, Unternehmensführung, Managementprozess, Volkswirtschaftliche Grundlagen etc. Gesundheit und Soziales (140 Lehreinheiten) Hygiene und Ernährung, Biomechanik und Stoffwechsel, Betreuungsmaßnahmen und Gesundheitstraining, Angewandte Psychologie & Psychosomatik, Soziale Verwaltung, Sanitätsrecht. 8 WIFI Wien

9 Methoden Vorträge, Diskussionen, Gruppenarbeiten, Hausübungen, Referate, Exkursionen, Probematura, Die Lernunterlagen, sowie allfällige Kopien, sind im Kursbeitrag enthalten. In Mathematik ist die Anschaffung eines programmierbaren Rechners notwendig (Bitte erst nach dem 1. Kursabend kaufen). Die Bücher und Skripten für das gesamte Kursjahr werden am ersten Kursabend ausgegeben. Eine Internet-Community dient als begleitendes Unterrichts- und Kommunikationsmittel. In Mathematik und Englisch gibt es zu Ihrer Unterstützung noch elearning-module. Die Zutrittsgenehmigung erhalten Sie in den ersten Kurstagen. Zeitlicher Aufbau Die Lehrgangsdauer beträgt: Deutsch 160 Lehreinheiten Mathematik 180 Lehreinheiten Englisch 180 Lehreinheiten Fachbereich Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Gesundheit und Soziales 180 Lehreinheiten 140 Lehreinheiten Pro Gegenstand dauert ein Vorbereitungslehrgang ein Schuljahr (September bis Juni bzw. Februar bis Jänner). Im Stundenplan ist immer derselbe Wochentag pro Gegenstand vorgesehen. Wegen Feiertagen und Ferien ist es aber in fast allen Gegenständen notwendig, Zusatztermine an Freitagen und/oder Samstagen einzuschieben. Bei Abendkursen müssen Sie pro Gegenstand mit einem Zusatztermin pro Monat rechnen! Theoretisch ist es möglich, alle vier angebotenen Vorbereitungslehrgänge in einem Schuljahr zu absolvieren. Bei der persönlichen Planung ist aber zu bedenken, dass für jeden Gegenstand nicht nur die Zusatztermine anfallen sondern zu Hause auch noch gelernt werden muss und Hausaufgaben zu erledigen sind. Beziehen Sie auch Ihren Beruf und Ihr privates Umfeld in die Planung mit ein. Berufstätigen empfehlen wir, nicht mehr als zwei Lehrgänge in einem Schuljahr gleichzeitig zu besuchen. Sie planen individuell wie viele und welche Gegenstände gleichzeitig besucht werden. Achtung: Wenn Abendkurse mit Wochenendkursen kombiniert werden kann es zu einer Überschneidung mit Zusatzterminen kommen. Es gibt keinen zeitlichen Rahmen innerhalb dessen Sie die einzelnen Teilprüfungen ablegen müssen. 9 WIFI Wien

10 Termine/Stundenplan/Kurszeiten/Prüfungstermine Informationsveranstaltungen (kostenlos) Buchungs Nr / Do Uhr Buchungs Nr / Di Uhr Buchungs Nr / Di Uhr Buchungs Nr / DO Uhr Buchungs Nr / Mi Uhr Buchungs Nr / SA 13:30 Uhr Buchungs Nr / Mi Uhr Buchungs Nr / Di Uhr Buchungs Nr / Do Uhr Buchungs Nr / Fr 17:00 Uhr Buchungs Nr / Fr 17:00 Uhr Buchungs Nr / Mo Uhr Buchungs Nr / Di Uhr Buchungs Nr / Do Uhr Deutsch - Vorbereitungslehrgänge Vormittagskurse: Buchungs-Nr / Juni 13 Do Uhr Buchungs-Nr / Jänner 14 Mi Uhr Abendkurse: - fallweise Zusatztermine - Freitag und/oder Samstag Buchungs-Nr / Juni 13 Di Uhr Buchungs-Nr / Juni 13 Mo Uhr Buchungs-Nr / Jänner 14 Mi Uhr Wochenendkurs: Kursrhythmus: ca. jedes zweite Wochenende frei Buchungs-Nr.02231/ Juni 2013 Fr Uhr Sa Uhr 10 WIFI Wien

11 Englisch - Vorbereitungslehrgänge Vormittagskurse: Buchungs-Nr / Juni 13 Di Uhr Buchungs-Nr / Februar 14 Mo Uhr Abendkurse: - fallweise Zusatztermine - Freitag und/oder Samstag Buchungs-Nr / Juni 13 Do Uhr Buchungs-Nr / Juni 13 Di Uhr Buchungs-Nr / Juni 13 Mi Uhr Buchungs-Nr / Februar 14 Mo Uhr Buchungs-Nr / Februar 14 Mi Uhr Wochenendkurs: Kursrhythmus: ca. jedes zweite Wochenende frei Buchungs-Nr / Juni 13 Fr Uhr Sa Uhr Mathematik Vorbereitungslehrgänge Vormittagskurse: Buchungs-Nr / Juni 13 Mo Uhr Buchungs-Nr / Februar 14 Do Uhr Abendkurse: - fallweise Zusatztermine - Freitag und/oder Samstag Buchungs-Nr / Juni 13 Mi Uhr Buchungs-Nr / Juni 13 Mo Uhr Buchungs-Nr / Juni 13 Di Uhr Buchungs-Nr / Februar 14 Di Uhr Buchungs-Nr / Februar 14 Do Uhr Wochenendkurs: Kursrhythmus: ca. jedes zweite Wochenende frei Buchungs-Nr / Juni 13 Fr Uhr Sa Uhr 11 WIFI Wien

12 Betriebswirtschaft und Rechnungswesen - Vorbereitungslehrgänge Vormittagskurse: Buchungs-Nr / Juni 13 Mi Uhr Buchungs-Nr / Jänner 14 Di Uhr Abendkurse: - fallweise Zusatztermine - Freitag und/oder Samstag Buchungs-Nr / Juni 13 Mi Uhr Buchungs-Nr / Juni 13 Do Uhr Buchungs-Nr / Jänner 14 Di Uhr Wochenendkurs: Kursrhythmus: ca. jedes zweite Wochenende frei Buchungs-Nr.02234/ Juni 13 Fr Uhr Sa Uhr Gesundheit und Soziales - Vorbereitungslehrgänge Vormittagskurse: Buchungs-Nr / Juni 13 Mi 8:15-13:15 Uhr Abendkurse: - fallweise Zusatztermine - Freitag und/oder Samstag Buchungs-Nr / Juni 13 Do Uhr Buchungs-Nr / Jänner 14 Di Uhr Prüfungstermine: Die Termine für die Abschlussprüfungen (nach Ende des jeweiligen Lehrgangs) werden zu Beginn der Kurse koordiniert. Fix sind die Termine erst nach Bestätigung durch den Stadtschulrat (ca. 1-2 Monate vor Kursende). Um am WIFI Wien zu einer Teilprüfung antreten zu dürfen, müssen Sie mindestens 75 % der Kurszeit anwesend gewesen sein. Veranstaltungsort der Vorbereitungslehrgänge und WIFI-Teilprüfungen WIFI Wien 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 Die folgende Wochenübersicht soll Ihnen die individuelle Planung erleichtern 12 WIFI Wien

13 Start September 2012 VORMITTAGSKURSE Mo-Do Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Mathematik Englisch Fachbereich: BWL/RW Fachbereich: Gesundheit und Soziales Deutsch bis Juni bis Juni bis Juni bis Juni 13 Buch.-Nr /50-2 Buch.-Nr /50-2 Buch.-Nr /50-2 Buch.-Nr /50-2 Buch.-Nr /50-2 Vormittagskurse haben 5 Lehreinheiten, deshalb gibt es nur in Ausnahmefällen Zusatztermine ABENDKURSE Mo-Do Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Deutsch Deutsch Mathematik Englisch bis Juni bis Juni bis Juni bis Juni 13 Buch.-Nr /02-2 Buch.-Nr /01-2 Buch.-Nr /01-2 Buch.-Nr /01-2 Mathematik Mathematik Englisch BWL/RW bis Juni bis Juni bis Juni bis Juni 13 Buch.-Nr /02-2 Buch.-Nr /03-2 Buch.-Nr /03-2 Buch.-Nr /02-2 Englisch BWL/RW Gesundheit und Soziales bis Juni bis Juni bis Juni 13 Buch.-Nr /02-2 Buch.-Nr /01-2 Buch.-Nr /01-2 Abendkurse in Mathematik, Englisch und BWL/RW haben 9 bis 10 Zusatztermine an Freitagen und/oder Samstagen. Die Abstimmung der Zusatztermine erfolgt in den ersten Kurswochen. In Deutsch und Gesundheit und Soziales gibt es nur wenige Zusatztermine. Abendkurse haben 4 Lehreinheiten á 50 Minuten. WOCHENENDKURSE Freitag Uhr, Samstag Uhr Deutsch Mathematik Englisch BWL/RW bis Juni bis Juni bis Juni bis Juni 13 Buch.-Nr /60-2 Buch.-Nr /60-2 Buch.-Nr /60-2 Buch.-Nr /60-2 Wochenendkurse lassen sich nur nach Rücksprache mit anderen Kursen kombinieren! Kursryhtmus: ca jedes zweite Wochenende frei! 13 WIFI Wien

14 Start Februar 2013 VORMITTAGSKURSE Mo-Do Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Englisch BWL/RW Deutsch Mathematik bis Februar bis Jänner bis Jänner bis Februar 14 Buch.-Nr /50-2 Buch.-Nr /50-2 Buch.-Nr /50-2 Buch.-Nr /50-2 Die Vormittagskurse und der Nachmittagskurs haben 5 Lehreinheiten. Deshalb gibt es nur in Ausnahmefällen Zusatztermine. ABENDKURSE Mo-Do Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Englisch BWL/RW Deutsch Mathematik bis Februar bis Jänner bis Jänner bis Februar 14 Buch.-Nr /01-2 Buch.-Nr /01-2 Buch.-Nr /01-2 Buch.-Nr /01-2 Mathematik Englisch bis Februar bis Februar 14 Buch.-Nr /01-2 Buch.-Nr /02-2 Gesundheit und Soziales bis Jänner 14 Buch.-Nr /01-2 Abendkurse in Mathematik, Englisch und BWL/RW haben 9 bis 10 Zusatztermine an Freitagen und/oder Samstagen. Die Abstimmung der Zusatztermine erfolgt in den ersten Kurswochen. In Deutsch und Gesundheit und Soziales gibt es nur wenige Zusatztermine. Abendkurse haben 4 Lehreinheiten á 50 Minuten WIFI Wien

15 Prüfungen Antrag auf Zulassung zur Berufsreifeprüfung Die Berufsreifeprüfung ist dem Gesetz nach eine sogenannte Externistenprüfung. Die Zulassung ist an einer öffentlichen höheren Schule mit einer Externistenprüfungskommission für Berufsreifeprüfung zu beantragen. Die Entscheidung darüber, an welcher öffentlichen höheren Schule der Antrag zu stellen ist, ist abhängig von Ihrer Berufsausausbildung, dem gewählten Fachbereich, etc. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung zur Berufsreifeprüfung an der gewählten Schule, sind die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung innerhalb von fünf Jahren nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften abzulegen danach nach den jeweils geltenden Vorschriften. Nach der Zulassung zur Berufsreifeprüfung an einer öffentlichen Schule ist ein Wechsel dieser Prüfungskommission nicht mehr zulässig. Mindestens eine Teilprüfung muss vor der Prüfungskommission der gewählten höheren öffentlichen Schule abgelegt werden. Diese Schule stellt auch das Berufsreifeprüfungszeugnis aus. Die restlichen Teilprüfungen können am WIFI abgelegt werden. Die Zeugnisse werden der gewählten öffentlichen Schule zur Anerkennung vorgelegt. Was wird im Rahmen der Berufsreifeprüfung geprüft? Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen: Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit UND mündliche Prüfung (mündliche Prüfung: Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben) Mathematik: eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit Lebende Fremdsprache: (z.b.englisch) eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit ODER eine mündliche Prüfung Im WIFI Wien werden Vorbereitungslehrgänge in Englisch angeboten diese enden mit einer mündlichen Prüfung. Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit UND einer anschließenden mündlichen Prüfung, mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau. Anstelle der schriftlichen Klausurarbeit kann auch eine projektorientierte Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes auf höherem Niveau) abgelegt werden. Fachbereiche im WIFI Wien: - Betriebswirtschaft und Rechnungswesen - Gesundheit und Soziales 15 WIFI Wien

16 Der Fachbereich leitet sich ab entweder vom erlernten Beruf oder aus dem Berufsfeld in dem die Person jetzt tätig ist. Letzteres ist durch Kursbesuchsbestätigungen und/oder einem Schreiben des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Anerkennung des Fachbereiches bestätigt die zuständige Externistenkommission an der von der Kandidatin/vom Kandidaten gewählten öffentlichen höheren Schule. Entfall von Prüfungen: Siehe Anhang 1, Seite 24 Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen von Studienberechtigungsprüfungen in den Pflichtfächern Mathematik 3 und Lebende Fremdsprache 2 sind als Abschlussprüfungen anzuerkennen Externistenprüfungskommissionen: Siehe Anhang 2, Seite 33 Sie finden eine Liste mit höheren öffentlichen Schulen, an denen eine Zulassung zur Berufsreifeprüfung beantragt werden kann. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Internetseite verschafft Ihnen einen bundesweiten Überblick über das Schulangebot WIFI Wien

17 Eine der notwendigen Prüfungen muss an einer öffentlichen Schule abgelegt werden (= Prüfungskommission) Stellt Maturazeugnis aus Öffentliche Schule!!! Jeder darf nur 1 haben!!! 1 Prüfung ablegen Zulassung zur Berufsmatura Genehmigung des Fachbereichs Es gibt keine fixe Reihenfolge in welcher die einzelnen Teilprüfungen abgelegt werden müssen. Um am WIFI Wien zu einer Teilprüfung antreten zu dürfen, müssen Sie mindestens 75 % der Kurszeit anwesend gewesen sein Nicht bestandene Teilprüfungen dürfen maximal zweimal wiederholt werden (mit einem jeweiligen zeitlichen Abstand von mindestens 3 Monaten). Die gewählte Prüfungsform (schriftl./mündl.) bei der Fremdsprache muss im Falle einer Wiederholungsprüfung beibehalten werden. Die Prüfungskommission darf nicht gewechselt werden! 17 WIFI Wien

18 Kosten Vorbereitungslehrgang Deutsch 790,-- Vorbereitungslehrgang Mathematik 860,-- Vorbereitungslehrgang Englisch 860,-- Vorbereitungslehrgang Fachbereich BWL/RW 890,-- Fachbereich Gesundheit und Soziales 860,-- Für die Vorbereitungslehrgänge zur BRP können die Bildungsgutscheine der Arbeiterkammer Wien in der Höhe von eingelöst werden. Der AK-Bildungsgutschein NÖ wird direkt mit der AK-NÖ verrechnet. Prüfungsgebühr für die Teilbereiche Mathematik, Englisch jeweils 158,-- Prüfungsgebühr für Deutsch 175,-- Prüfungsgebühr für Fachbereich BWL/RW, Gesundheit und Soziales jeweils 208,-- Informieren Sie sich über weitere Förderungen in Ihrem Bundesland! Ein weiterer WIFI-Vorteil! Wenn Sie in den letzten 5 Jahren Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung am WIFI Wien zu mindestens 75 % besucht haben, bekommen Sie auf Anfrage EINE Ermäßigung auf bestimmte Kurse, die als Erweiterung eines Gegenstandes der Berufsreifeprüfung gesehen werden können. zb ein Englisch-Konversationskurs, ein Kostenrechnungskurs, ein Bewerbungstraining, etc. Sie haben: 1 Vorbereitungslehrgang besucht Sie bekommen eine Ermäßigung über 25,- 2 Vorbereitungslehrgänge besucht Sie bekommen eine Ermäßigung über 40,- 3 Vorbereitungslehrgänge besucht Sie bekommen eine Ermäßigung über 60,- 4 Vorbereitungslehrgänge besucht Sie bekommen eine Ermäßigung über 80,- Kursunterlagen Die umfangreichen Lernunterlagen, sowie allfällige Kopien, sind in jedem Kursbeitrag enthalten WIFI Wien

19 Die WIFI-Teilzahlung Finanzieren Sie Ihre Bildung ohne zusätzliche Kosten und unkompliziert mittels Einzugsverfahren. Das Teilzahlungsservice des WIFI Wien macht es möglich. Um Ihnen die Finanzierung zu erleichtern, können Sie von der Möglichkeit profitieren, die Kosten für Ihren Kurs oder Lehrgang in Raten zu bezahlen und das ohne Mehrkosten! So geht es: Bitte geben Sie uns unbedingt vor Veranstaltungsbeginn Ihren Teilzahlungswunsch schriftlich mit Einzugsermächtigung bekannt. Diese finden Sie auf allen Anmeldeformularen. Die Teilzahlung ist nur mit Einzugsverfahren nutzbar. Die Teilzahlung erfolgt immer innerhalb der Dauer der Weiterbildungsveranstaltung. Die Teilbeträge werden in gleich hohen Raten im monatlichen Rhythmus von Ihnen bezahlt. Die minimale Anzahl der Raten beträgt zwei, die maximale fünfzehn Raten. Je nach Kursdauer können Sie die Anzahl der Raten mit dem Kundenservice des WIFI Wien vereinbaren. Prüfungskosten sind von der Teilzahlung ausgenommen. Informationen erhalten Sie beim Kundenservice des WIFI Wien, Kontaktformular T 01/ WIFI-Bildungsgutscheine Mit dem WIFI Wien Bildungsgutscheinen die Zukunft gestalten Der Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen und damit auch auf die Mitarbeiter/-innen wird weiter zunehmen. Gezielte Weiterbildung ist die beste Investition, um im permanenten Wettbewerb bestehen zu können. Jeder einzelne ist gefordert, rechtzeitig die Qualifikationen der Zukunft in seinem Bereich zu erkennen und daraus seine persönlichen Bildungsziele abzuleiten. Mit Bildungsgutscheinen des WIFI Wien können Sie den Grundstein für beruflichen Vorsprung Ihrer Freunde, Verwandten oder Mitarbeiter/-innen legen. Die Gutscheine sind für jeden Kurs und Lehrgang einlösbar. Zwecks Kauf oder Bestellungen wenden Sie sich bitte an das Kundenservice des WIFI Wien: Rufen Sie uns an unter oder benutzen Sie das Kontaktformular auf Nach Eintreffen Ihrer Bestellung erhalten Sie vom WIFI Wien einen Zahlschein. Sobald Sie den entsprechenden Betrag überwiesen haben, erhalten Sie den/die Bildungsgutschein(e) eingeschrieben per Post zugesandt. Oder kommen Sie in unser Kundenservice, wo Sie die Gutscheine sofort bezahlen und mitnehmen können WIFI Wien

20 Förder-Tipps Überblick über Förderungen in der Aus- und Weiterbildung Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Informationsveranstaltungen über mögliche Förderungen in der Aus- und Weiterbildung. Buchungs-Nr. Datum: Uhrzeit: 25340/ :00 20:00 Uhr 25340/ :00 20:00 Uhr 25340/ :00 11:30 Uhr 25340/ :30 14:00 Uhr 25340/ :00 20:00 Uhr 25340/ :00 20:00 Uhr 25340/ :30 18:00 Uhr 25340/ :30 20:00 Uhr 25340/ :00 20:00 Uhr 25340/ :00 20:00 Uhr 25340/ :00 20:00 Uhr Hinweis: Die Teilnahme ist kostenlos. Wir ersuchen jedoch um Anmeldung unter oder im WIFI Wien-eShop auf Das Arbeitsmarktservice und eine Reihe von Institutionen unterstützen abhängig vom jeweiligen Förderungsschwerpunkt Unternehmen und Beschäftigte bei der laufenden Weiterentwicklung ihres Qualifikationsspektrums. Wir haben für Sie einige Förderungen im Überblick zusammengestellt. Förderaktionen unterliegen einem ständigen Wandel. Nehmen Sie daher bitte persönlich mit den Förderstellen Kontakt auf. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei Ihrer fördernden Institution. Kursförderungsinformationen im Internet Informationen Betreiber Internet-Link Überblick über aktuelle Förderungen WIFI Wien für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer/-innen und Arbeitssuchende Übersicht über Formen der Wirtschaftskammer Wirtschaftsförderung in Österreich Österreich Überblick über Möglichkeiten der individuellen Weiterbildungsförderung Österreichisches Institut für Berufsbildforschung AMS Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: WIFI Wien

21 waff-förderungen Das Weiterbildungskonto ist eine Aktion des Wiener Arbeitnehmer/-innen Förderungsfonds (waff). Gefördert werden Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrer persönlichen Arbeitssituation. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim waff unter NOVA Informations- und Beratungsangebot für Frauen und Männer mit Betreuungspflichten, die ihren beruflichen Wiedereinstieg planen sowie für schwangere Frauen und karenzierte Personen. Ihre Fragen zur Förderung richten Sie bitte an das Informationstelefon: FRECH Frauen ergreifen Chancen Das Beratungscenter FRECH unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die sich verändern wollen und informiert über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Erstinformation: T Pisa Plus Mit dem Programm Pisa Plus unterstützt Sie der waff, wenn Sie einen Lehr- oder Hauptschulabschluss nachholen möchten, bzw. eine berufliche Weiterbildung planen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Niederösterreich Unselbstständig erwerbstätige Teilnehmer/-innen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben, können auf Antrag eine niederösterreichische Arbeitnehmerförderung (NÖ-Bildungsförderung) durch das Land Niederösterreich erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Oberösterreich Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslosengeld-Bezieher/-innen, Ein-Personen- Unternehmer/-innen, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt sowie geringfügig Beschäftigte und Krankenpflege-Schüler/- innen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen. Weitere Informationen finden Sie auf: mit dem Suchbegriff: Bildungskonto Bausparen jetzt auch als Bildungssparen Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, das Bauspardarlehen nicht ausschließlich für Wohnraumbeschaffung zu nutzen. Der Verwendungszweck wurde auf die Bereiche Bildung und Pflege ausgeweitet. Für diese neuen Möglichkeiten sind Darlehen bis ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Sollten Sie bereits vor Ablauf des Vertrages Kapital für Ihre Aus- oder Weiterbildung benötigen, stehen Ihnen das Sparguthaben und die staatliche Prämie jederzeit zur Verfügung. Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Förderstellen. Stand der Information: April WIFI Wien

22 Steuer-Tipps Steuerliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung Steuersparen leicht gemacht für Arbeitnehmer/-innen Weiterbildungskosten bei Arbeitnehmern/-innen Kosten für Weiterbildungen bzw. Umschulungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden, können Sie als Arbeitnehmer/-in als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen von der Steuer absetzen was zu einer Lohnsteuerersparnis (Rückerstattung) führt. Die Kosten der Kursbeitrag, Fachliteratur aber auch etwaige Reisekosten werden vor der Bemessung der Steuer abgezogen. Das geschieht im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Dazu reicht man das entsprechende Formular entweder elektronisch unter oder in Papierform beim Wohnsitz-Finanzamt ein. Absetzbare Bildungsmaßnahmen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit; umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Die Fortbildung muss mit dem Beruf zu tun haben, den man bereits ausübt oder sie muss nach einer Berufsausbildung für einen neuen Job benötigt werden bei bereits erfolgter Stellenzusage. Nicht abzugsfähig sind auch Aus- und Weiterbildungen, die hauptsächlich die Privatsphäre betreffen (z.b. Segelschein, B-Führerschein, Esoterik- und Bastelkurse). Nicht absetzbar sind daher Ausbildungskosten für den erstmaligen Berufseinstieg. Wurde aber bereits ein Beruf ausgeübt, hindert eine eingetretene Arbeitslosigkeit die Abzugsfähigkeit von Fort- und Weiterbildungskosten nicht. Die Steuerersparnis durch Absetzung kann man geltend machen für: den Kursbeitrag (abzüglich etwaiger Förderungen), Lehr- und Arbeitsunterlagen, Reisekosten: Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels oder amtliches Kilometergeld, Tagesgelder: Diäten für die ersten 5 Kurstage bzw. findet der Kurs unregelmäßig an verschiedenen Wochentagen statt, für die ersten 15 Kurstage, wenn die Weiterbildung nicht im Nahebereich des Wohn- oder Arbeitsortes (ca. 25 km) stattfindet, Nächtigungskosten: wenn aufgrund der Kurszeiten eine Heimreise nicht zumutbar ist. Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter: und und Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Stand der Information: April WIFI Wien

23 Steuersparen leicht gemacht für Unternehmer/-innen Weiterbildung von Unternehmern/-innen Selbstständige Unternehmer/-innen können die eigenen Fort- und Weiterbildungen als Betriebsausgaben geltend machen. Die Höhe der Steuerersparnis ist von der jeweiligen Steuerprogression abhängig. Voraussetzung für die Anerkennung als Betriebsausgaben ist, dass die Weiterbildung betrieblich veranlasst ist, also mit der ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang steht. Man kann in der Regel davon ausgehen, dass vergleichbare Maßstäbe wie bei Unselbstständigen angewandt werden. Für die Absetzbarkeit der Fort- und Weiterbildungskosten (Kurskosten, Diäten usw.) gelten ähnliche Bestimmungen wie für derartige Aufwendungen von Nichtselbstständigen. Weiterbildung von Arbeitnehmern/-innen durch Unternehmer/-innen Weiterbildungsausgaben für Arbeitnehmer/-innen sind Betriebsausgaben, wenn die Weiterbildung im betrieblichen Interesse liegt, und das Unternehmen die Kosten für die Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter/-innen trägt. Als Kosten der Weiterbildung gelten neben den direkt übernommenen Kurskosten auch weitere Kosten wie die Ausgaben für Fachbücher, Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten, die der Unternehmer trägt. Werden die Kosten für die Weiterbildung vom Betrieb getragen, gibt es für den Unternehmer einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil: den Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie. Der Bildungsfreibetrag wird als fiktive Betriebsausgabe verbucht und wirkt daher gewinnmindernd. Er beträgt 20 % von den Bildungsaufwendungen für die unmittelbaren Aufwendungen für externe Bildungsmaßnahmen (Unterbringungs- und Reisekosten können nicht einberechnet werden). Das heißt, durch diesen Bildungsfreibetrag werden die tatsächlichen Bildungsaufwendungen zu 120 % als Betriebsausgabe wirksam. Die Bildungsprämie von 6 % der Bildungsaufwendungen ist eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto, wenn sie mit einem der Steuererklärung angeschlossenen Verzeichnis geltend gemacht wird. Die Bildungsprämie kann jedoch nur für Bildungsausgaben geltend gemacht werden, für die kein Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen wurde. (Ob man besser den Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie wählt, hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Gewinns des Betriebes ab.) Auskünfte Bei Steuerfragen gibt es sehr viele Einzel- und Sonderregelungen. Bitte wenden Sie sich daher an das zuständige Wohnsitz-Finanzamt. Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter: und und Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Stand der Information: April WIFI Wien

24 ANHANG 1 Entfall von Prüfungen: Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen von Studienberechtigungsprüfungen in den Pflichtfächern Mathematik 3 und Lebende Fremdsprache 2 sind als Teilprüfungen anzuerkennen Die Teilprüfung in der Lebenden Fremdsprache entfällt, wenn eine der folgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt wurde: 1. Bereich Englisch: a) Certificate in Advanced English (CAE), b) Certificate of Proficiency in English (CPE), c) Business English Certificate (BEC), Niveau 3, d) Certificate in English for International Business and Trade (CEIBT), e) Vantage-Business English Certificate (BEC), f) TELC English, die dem Niveau B2 entsprechen, g) SLP-Prüfungsbestätigung des Sprachinstitutes des Bundesheeres in der lebendenden Fremdsprache Englisch mit dem Ergebnis von 2+/2+/2+/2+ bis zu 3/3/3/3 2. Bereich Französisch: a) Diplome de Francais Professionnel (DEP) Affaires B2, b) Diplome de Francais des Affaires (DFA 2) B2, c) Diplome d études en langue francaise (DELF) B2, 3. Bereich Italienisch: a) Certificato di Conoscenza della Lingua Italiana, Niveau 5 b) Certificato della Lingua Italiana Dante Alighieri Professionale 3 (CLIDA P3), c) Certificato della Lingua Italiana Dante Alighieri Professionale 5 (CLIDA P5), d) Certificato della Italiana Dante Alighieri Turistico-Commerciale (CLIDA TC), e) Progetto Lingua Italiana Dante Alighieri (PLIDA B2), f) Certificato di Lingua Italiana livello 3 (CELI 3), 4. Bereich Spanisch: Diplomas de Espanol como Lengua Extranjera, Nivel Intermedio (DELE B2) 24 WIFI Wien

25 Die Teilprüfung im Fachbereich entfällt, wenn eine der nachfolgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt wurde: 1. Abschlussprüfung an Werkmeisterschulen gemäß 59 Abs. 2a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, 2. Abschlussprüfung an Bauhandwerkerschulen gemäß 59 Abs. 2a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, 3. Diplomprüfung nach dem Krankenpflegegesetz, BGBl. Nr. 102/1961, gemäß der Ersten Krankenpflegeverordnung, BGBl. Nr. 634/1973, in der geltenden Fassung, und gemäß der Zweiten Krankenpflegeverordnung, BGBl. Nr. 73/1975, in der geltenden Fassung, sowie nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, gemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 179/1999, in der geltenden Fassung, 4. Abschlussprüfung an einer nachstehend genannten Fachakademie, die bei einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes im Mindestausmaß von Unterrichtseinheiten geführt wird: a) Fachakademie für Angewandte Informatik, b) Fachakademie für Angewandte Informatik Schwerpunkt Software-Entwicklung, c) Fachakademie für Angewandte Informatik Schwerpunkt System-Administration, d) Fachakademie für Automatisierungstechnik, e) Fachakademie für Fertigungstechnik, f) Fachakademie für Fertigungstechnik/Produktionsmanagement, g) Fachakademie für Handel, h) Fachakademie für Hochbau, i) Fachakademie für Holzbau, Design, Technologie und Betriebsmanagement, j) Fachakademie für Holzwirtschaft und -technologie, k) Fachakademie für Innenausbau/Raumgestaltung, l) Fachakademie für Konstruktion und Produktdesign, m) Fachakademie für Marketing, n) Fachakademie für Marketing & Management, o) Fachakademie für Medieninformatik, p) Fachakademie für Medieninformatik und Mediendesign, q) Fachakademie für Rechnungswesen/Controlling, r) Fachakademie für Umweltschutz, 5. erfolgreiche Abschlussprüfung von vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen, sofern im Rahmen der Prüfung eine Abschlussarbeit absolviert wurde, 6. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 39/2010) 7. a) Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen bzw. Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen an einer Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen gemäß Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 18. Feber 1975 über die Befähigungsprüfung in den Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, BGBl. Nr. 120/1975, b) Befähigungsprüfung für Erzieher an einer Bildungsanstalt für Erzieher gemäß Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 18. Feber 1975 über die Befähigungsprüfung in den Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, BGBl. Nr. 120/1975, c) Befähigungsprüfung für Arbeitslehrerinnen an einer Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen gemäß Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 18. Feber 1975 über 25 WIFI Wien

26 die Befähigungsprüfung in den Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, BGBl. Nr. 120/1975, 8. gewerbliche Meisterprüfung, a) die bis 30. Juni 1995 abgelegt worden ist, b) die nach dem 1. Juli 1995 gemeinsam mit der Unternehmerprüfung abgelegt worden ist, c) die nach dem 1. Juli 1995 abgelegt worden ist, - für Bäcker gemäß BGBl. Nr. 22/1981, - für Bildhauer gemäß BGBl. Nr. 74/1995, - für Binder gemäß BGBl. Nr. 180/1989, - für Blechblasinstrumentenerzeuger gemäß BGBl. Nr. 973/1994, - für Bodenleger gemäß BGBl. Nr. 290/1994, - für Bootbauer gemäß BGBl. II Nr. 464/1999, - für Buchbinder gemäß BGBl. Nr. 193/1989, - für Bürokommunikationstechniker gemäß BGBl. Nr. 909/1994, - für Dachdecker gemäß BGBl. Nr. 96/1981, - für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger gemäß BGBl. Nr. 567/1989, - für Drechsler gemäß BGBl. Nr. 181/1989, - für Elektroniker und Elektromaschinenbauer gemäß BGBl. Nr. 910/1994, - für Fleischer gemäß BGBl. Nr. 11/1981 idf BGBl. Nr. 59/1989, - für Fotografen gemäß BGBl. Nr. 52/1994, - für Gärtner gemäß BGBl. Nr. 467/1993, - für Glaser gemäß BGBl. Nr. 321/1981, - für Glasschleifer gemäß BGBl. Nr. 322/1981, - für Gold- und Silberschmiede und Juweliere gemäß BGBl. Nr. 207/1987, - für Hafner gemäß BGBl. Nr. 272/1981, - für Harmonikamacher gemäß BGBl. Nr. 553/1993, - für Holzblasinstrumentenerzeuger gemäß BGBl. Nr. 755/1994, - für Hörgeräteakustiker gemäß BGBl. II Nr. 501/1999, - für Kälteanlagentechniker gemäß BGBl. Nr. 908/1994, - für Karosseriebauer gemäß BGBl. Nr. 164/1981, - für Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer gemäß BGBl. II Nr. 70/1998 sowie gemäß BGBl. II Nr. 70/1998 idf BGBl. II Nr. 406/1998, - für Kartonagewarenerzeuger gemäß BGBl. Nr. 685/1992, - für Keramiker gemäß BGBl. Nr. 271/1981, - für Klaviermacher gemäß BGBl. Nr. 552/1993, - für Kraftfahrzeugtechniker gemäß BGBl. Nr. 113/1996 sowie gemäß BGBl. Nr. 113/1996 idf BGBl. II Nr. 191/1998, - für Kunststeinerzeuger gemäß BGBl. Nr. 213/1982, - für Kunststoffverarbeiter gemäß BGBl. Nr. 289/1994, - für Kupferschmiede gemäß BGBl. Nr. 190/1981, - für Landmaschinentechniker gemäß BGBl. Nr. 756/1995, - für Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner gemäß BGBl. Nr. 146/1991, - für Lüftungsanlagenbauer gemäß BGBl. Nr. 854/1994, - für Maler und Anstreicher gemäß BGBl. Nr. 312/1984, - für Maschinen- und Fertigungstechniker gemäß BGBl. Nr. 907/1994, - für Modellbauer/Modelltischler gemäß BGBl. II Nr. 465/1999, - für Molker und Käser gemäß BGBl. Nr. 53/1994, - für Optiker gemäß BGBl. Nr. 114/1981, - für Orgelbauer gemäß BGBl. Nr. 675/1990, - für Pflasterer gemäß BGBl. Nr. 71/1982, - für Platten- und Fliesenleger gemäß BGBl. Nr. 273/1981, - für Radio- und Videoelektroniker gemäß BGBl. Nr. 366/1995, - für Rauchfangkehrer gemäß BGBl. Nr. 328/1981, 26 WIFI Wien

27 - für Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer gemäß BGBl. Nr. 147/1991, - für Schilderhersteller gemäß BGBl. Nr. 211/1981, - für Schlosser gemäß BGBl. Nr. 459/1995, - für Schmiede gemäß BGBl. Nr. 460/1995, - für Spengler gemäß BGBl. Nr. 191/1981, - für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger gemäß BGBl. Nr. 554/1993, - für Stukkateure und Trockenausbauer gemäß BGBl. Nr. 718/1993, - für Tapezierer und Bettwarenerzeuger gemäß BGBl. Nr. 275/1984, - für Textilreiniger gemäß BGBl. Nr. 508/1989, - für Tischler gemäß BGBl. Nr. 182/1989, - für Tischler gemäß BGBl. II Nr. 463/1999, - für Vergolder und Staffierer gemäß BGBl. Nr. 267/1982, - für Wagner gemäß BGBl. Nr. 181/1989, - für Zentralheizungsbauer gemäß BGBl. Nr. 880/1984, d) die nach dem 1. Februar 2004 nach der gemäß 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 131/2004, erlassenen und im Internet kundgemachten Prüfungsordnung absolviert wurde, e) die nach der von der zuständigen Fachorganisation oder der Wirtschaftskammer Österreich gemäß den 21 und 22a der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 131/2004, verordneten und im Internet kundgemachten Prüfungsordnung absolviert wurde und durch die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses in folgenden Handwerken nachgewiesen wird: - Augenoptik, - Bäcker, - Bandagisten, - Bildhauer, - Binder, - Blumenbinder (Floristen), - Bodenleger, - Bootbauer, - Buchbinder, - Dachdecker, - Damenkleidermacher, - Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, - Drechsler, - Fleischer, - Floristen, - Friseur und Perückenmacher (Stylist), - Gärtner, - Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung, - Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, - Gold- und Silberschmiede, - Gold-, Silber- und Metallschläger, - Hafner, - Heizungstechnik, - Herrenkleidermacher, - Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, - Hörgeräteakustik, - Kälte- und Klimatechnik, - Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, - Kartonagewarenerzeuger, - Keramiker, - Kommunikationselektronik, - Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und 27 WIFI Wien

28 Schokoladewarenerzeugung, - Kraftfahrzeugtechnik, - Kunststoffverarbeitung, - Kupferschmiede, - Kürschner, - Lackierer, - Landmaschinentechnik, - Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner, - Lüftungstechnik, - Maler und Anstreicher, - Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, - Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, - Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, - Mechatroniker für Medizingerätetechnik, - Metalldesign, - Modellbauer, - Musikinstrumentenerzeuger wie folgend - Blechblasinstrumentenerzeuger, - Harmonikamacher, - Holzblasinstrumentenerzeuger, - Klaviermacher, - Orgelbauer, - Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger, - Oberflächentechnik, - Orthopädieschuhmacher, - Orthopädietechnik, - Pflasterer, - Platten- und Fliesenleger, - Rauchfangkehrer, - Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, - Schädlingsbekämpfung, - Schilderherstellung, - Schlosser, - Schmiede, - Schuhmacher, - Spengler, - Stukkateure und Trockenausbauer, - Tapezierer und Dekorateure, - Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler), - Tischler, - Uhrmacher, - Vergolder und Staffierer, - Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, - Zahntechniker, 8a. land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung, und zwar: - Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung auf Grund der Burgenländischen Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1993, LGBl. Nr. 51/1993, und der darauf basierenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft vom 9. April 1997, kundgemacht im Jahrgang 1997 des Landesamtsblattes für das Burgenland, 29. Stück, 458. Verlautbarung, in der Fassung der Novelle vom 31. Oktober 2003, kundgemacht im 73. Jahrgang, 44. Stück, 579. Verlautbarung, 28 WIFI Wien

29 - Meisterprüfung auf Grund der Kärntner Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991, LGBl. Nr. 144, und der darauf basierenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten vom 4. Dezember 1992 und vom 12. März 1996, kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung Nr. 5 vom 4. Februar 1993, Nr. 6 vom 11. Februar 1993, Nr. 7 vom 18. Februar 1993 und Nr. 15 vom 4. April 1996, alle in der Fassung der Novelle vom Juli 2002, kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung Nr. 28 vom 18. Juli 2002, bzw. der Prüfungsordnung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten vom 7. Oktober 2005, kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung Nr. 40 vom 13. Oktober 2005, - Meisterprüfung auf Grund der Niederösterreichischen Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991, LGBl. Nr , und der darauf basierenden Ausbildungsund Prüfungsordnung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle vom 25. Juni 1992 mit Genehmigung der Landesregierung vom 28. Juni 1993 in der Fassung der Novelle vom 25. Juni 2004 mit Genehmigung der Landesregierung vom 3. August 2004, kundgemacht in den Amtlichen Nachrichten Nr. 15/2004 vom 16. August 2004, - Meisterprüfung auf Grund des Oberösterreichischen Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 95, und der darauf basierenden Oberösterreichischen Land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung 1991 der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich vom 27. August 1991, kundgemacht in der Amtlichen Linzer Zeitung vom 3. Jänner 1992, Folge 1, in der Fassung der Novelle vom 3. April 2002, kundgemacht in der Amtlichen Linzer Zeitung vom 3. September 2002, Folge 19, - Meisterprüfung auf Grund der Salzburger land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991, LFBAO 1991, LGBl. Nr. 69/1991, und der darauf basierenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen auf dem Gebiete der land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiter- und Meisterausbildung der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg vom 5. Juni 2002, kundgemacht in der Salzburger Landes-Zeitung Nr. 20 vom 16. Juli 2002, - Meisterprüfung auf Grund des Steiermärkischen Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 65, und der darauf basierenden Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Ausbildung und Prüfung zum Facharbeiter und Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, LGBl. Nr. 74/1997, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 45/2002, - Meisterprüfung auf Grund des Tiroler Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2000, LGBl. Nr. 32, und der darauf basierenden Verordnung der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer vom 25. Mai 2001, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung über die Berufsausbildung in der Landund Forstwirtschaft erlassen werden, kundgemacht im Boten für Tirol vom 25. Juli 2001, Stück 30, 182. Jahrgang/2001, Nr. 777, - Meisterprüfung in der Land- und Forstwirtschaft auf Grund des Vorarlberger Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/1992, und der darauf basierenden Verordnung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle über die Facharbeiter- und Meisterprüfung in der Land- und Forstwirtschaft, ABl. Nr. 37/1995 in der Fassung der Novelle ABl. Nr. 12/2004, genehmigt vom Amt der Vorarlberger Landesregierung am 16. März 2004, kundgemacht im Amtsblatt für das Land Vorarlberg am 27. März 2004, 29 WIFI Wien

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