1. Anforderungen der Deponieverordnung an Wasserhaushaltsschichten als Ersatz von Abdichtungskomponenten
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- Johannes Goldschmidt
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1 Fachliche Fragestellungen bei der Genehmigung von Wasserhaushaltsschichten an Stelle von Abdichtungskomponenten nach Anhang 1. Nr. 2.3 Deponieverordnung Ulrich Stock 1) Mit der am 16. Juli 2009 in Kraft getretenen Deponieverordnung wurde die Bedeutung der Wasserhaushaltsschicht als Stilllegungsmaßnahme erheblich aufgewertet. Es ist nunmehr zulässig, Abdichtungskomponenten in Deponien der Klassen I und II durch eine Wasserhaushaltsschicht zu ersetzen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Fußnoten 5 und 6 zur Tabelle 2 Anhang 1 benannt. Wasserhaushaltsschichten wurden auch vor dem Inkrafttreten der Deponieverordnung errichtet, meist als Ergänzung zu den zulässigen Oberflächenabdichtungssystemen oder im Rahmen von Ausnahmeregelungen nach 14 Absatz 6 der alten Deponieverordnung. Die neuen Regelungen stellen neue Anforderungen an Planung, Ausführung und Genehmigung von Wasserhaushaltsschichten. Insbesondere steht die Notwendigkeit, die Erfüllung der Anforderungen der Deponieverordnung an die Leistungsfähigkeit der Wasserhaushaltsschicht repräsentiert durch die Durchflussrate nachzuweisen und durch ein Qualitätsmanagement sicherzustellen. Die mit der Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Qualitätsstandards nach Anhang 1 Nr Deponieverordnung beauftragte LAGA-ad-hoc-AG Deponietechnik sieht es daher als notwendig an, auch für Wasserhaushaltsschichten einen solchen bundeseinheitlich zu gewährleistenden Qualitätsstandard zu erarbeiten (siehe auch BRÄCKER; Karlsruhe 2010). Viele der fachlichen Fragestellungen, die in einem solchen Papier abgearbeitet werden müssen, waren Gegenstand eines Fachgesprächs, das die die Leipziger Deponiefachtagung veranstaltenden Institutionen (HTWK Leipzig, LAU Sachsen-Anhalt, LUGV Brandenburg) am 25. November 2009 in Potsdam durchführten. Der Vortrag soll den derzeitigen Diskussionsstand wiedergeben. 1. Anforderungen der Deponieverordnung an Wasserhaushaltsschichten als Ersatz von Abdichtungskomponenten Wie sind die Anforderungen des Anhangs 1 der Deponieverordnung zu Wasserhaushaltsschichten zu bewerten? Grundsätzlich müssen nach Nr des Anhang 1 der Deponieverordnung Wasserhaushaltsschichten eine Mindestdicke von 1,50 m und eine nutzbare Feldkapazität von 220 mm, bezogen auf die Gesamtdicke, aufweisen. Auf die Kommentierung der Verwendung des Begriffs nutzbare Feldkapazität im Zusammenhang mit den Anforderungen der neuen Deponieverordnung durch EGLOFFSTEIN et.al. (Karlsruhe 2009, Tagungsband S. 167 ff.) sei an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Deponiebetreibers bei niederschlagsarmen Standorten (weniger als 600 mm pro Jahr) Abweichungen von der nutzbaren Feldkapazität nach Ziffer 2 zulassen, wenn durch Erhöhung der Mächtigkeit nachgewiesen wird, dass eine gleichwertige Dicht- und Schutzwirkung erreicht wird. 1) Dr. Ulrich Stock, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Abteilung Technischer Umweltschutz, Potsdam, OT Groß Glienicke, Seeburger Chaussee 2, Tel / , Fax / , ulrich.stock@lugv.brandenburg.de
2 Schon diese Ausnahmeregelung ist mit Fragezeichen zu versehen, da - die gleichwertige Dicht- und Schutzwirkung repräsentiert durch die Anforderungen an die Durchsickerung bei sehr niederschlagsarmen Standorten auch ohne Erhöhung der Mächtigkeit nachweisbar wäre - andererseits eine Erhöhung der Mächtigkeit allein nicht automatisch zu einem erhöhten Wasserrückhaltevermögen führt. An die Durchsickerung werden für die DK I und II unterschiedliche, in sich nicht konsistente Anforderungen erhoben: DK II (Fn. 6 zu Tabelle 2): Verweis auf Nr des Anhang 1 höchstens 10% vom langjährigen Mittel des Niederschlags (in der Regel 30 Jahre) höchstens 60 mm/a spätestens 5 Jahre nach der Herstellung (Die Anforderung für die DK II ist sicher so zu verstehen, dass der jeweils strengere Wert gilt. Das heißt für einen Standort mit 550 mm Niederschlag pro Jahr im langjährigen Mittel: Es gilt die 10%-Regel Die zulässige Durchsickerung beträgt 55 mm/a. für einen Standort mit 750 mm Niederschlag pro Jahr im langjährigen Mittel: Es gilt die 60mm-Regel Die zulässige Durchsickerung beträgt 60 mm/a.) DK I (Fn. 5 zu Tabelle 2): nicht mehr als 20 mm/a im fünfjährigen Mittel Es fällt auf, dass - für die DK II ein nicht zu überschreitender Maximalwert, für die DK I jedoch ein Mittelwert vorgegeben wird, - für die DK II eine Karenzzeit eingeräumt wird, für die DK I jedoch nicht. Für die unterschiedliche Herangehensweise gibt die Deponieverordnung keine Erklärung. Nach Auffassung der an den Fachgesprächen teilnehmenden Experten müsse auch für die Deponieklasse II der Wert der höchstzulässigen Durchsickerung als Durchschnittswert betrachtet werden. Andernfalls könnten Wasserhaushaltsschichten nicht realisiert werden, da die Einhaltung des vorgegebenen Wertes als Maximalwert nicht nachweisbar bzw. erfüllbar sei. Des weiteren müsse auch für die DK I eine Karenzzeit für die Erfüllung des vorgegebenen Wertes eingeräumt werden, da der Bewuchs eine gewisse Zeit für die vollständige Ausbildung benötigt. Die Karenzzeit sollte bewuchsabhängig festgelegt werden, da höherer Bewuchs längere Zeit für die Ausbildung benötigt als Grasbewuchs. Die LAGA-ad-hoc-AG ist gehalten, eine vollzugstaugliche Empfehlung für die Anwendung der Vorgaben der Deponieverordnung zu geben. Können Wasserhaushaltsschichten als Ersatz für Abdichtungskomponenten dienen? Die am Potsdamer Fachgespräch teilnehmenden Experten waren der Auffassung, dass an niederschlagsarmen Standorten Wasserhaushaltsschichten nachweislich ein solch hohes Wasserrückhaltevermögen aufweisen und solche Durchsickerungsraten erreichen, dass die Anforderung der Deponieverordnung an Abdichtungskomponenten, deren Leistung durch eine Durchsickerungsrate beschrieben wird, erfüllt werden (20 mm/a). Solche niederschlagsarmen Standorte finden sich aber nur in Ostdeutschland und an einigen wenigen anderen Stellen (z.b. in der Rheinpfalz) des Bundesgebietes.
3 In der weiteren Diskussion wurden Kartenwerke vorgeschlagen, in denen die Gebiete dargestellt werden, in denen die Anforderungen der Deponieverordnung an Wasserhaushaltsschichten sicher erfüllt werden können, diejenigen Gebiete, in denen dies wegen der zu erwartenden hohen Qualitätsanforderungen kritisch zu sehen ist und diejenigen Gebiete, in denen auf die Planung von Wasserhaushaltsschichten wegen der meteorologischen Rahmenbedingungen von vornherein verzichtet werden sollte. Es wurde die Auffassung vertreten, dass die Wasserhaushaltsschicht eine besonders nachhaltig wirkende Stilllegungsmaßnahme ist. Da mache es auch nichts aus, dass sie erst nach einem gewissen Zeitraum ihre volle Wirksamkeit entfaltet. Denn in Kombinationsabdichtungen mit konvektionsdichter Abdichtungskomponente wird die Leistung der Wasserhaushaltsschicht erst nach deren Versagen gefragt, was erst nach einem langen Zeitraum der Fall sein wird. 2. Eignungsnachweis 2.1 Gutachterlicher Eignungsnachweis durch Wasserhaushaltsmodellierungen Müssen auch für Wasserhaushaltsschichten Eignungsnachweise gemäß Nr. 2.1, Satz 1 Ziffer 2 des Anhangs 1 der Deponieverordnung geführt werden? Die LAGA-ad-hoc-AG ist der Auffassung, dass sich aus Nr. 2.1, Satz 1 Ziffer 2 des Anhangs 1 der Deponieverordnung auch für Wasserhaushaltsschichten die Notwendigkeit der Erbringung eines Eignungsnachweises ergibt. Die Besonderheit bei der Wasserhaushaltsschicht besteht darin, dass der Eignungsnachweis den rechnerischen Nachweis der Erbringung einer Leistung (hier: zulässige Durchsickerungsrate) beinhalten und das Zusammenspiel von Baustoff (hier: Boden) und Vegetation berücksichtigen muss. Im Gegensatz dazu wird beispielsweise die Wirksamkeit der mineralischen Dichtungsschicht durch einen laborativ zu ermittelnden bodenphysikalischen Parameter den Durchlässigkeitsbeiwert - bestimmt. Für die Durchführung des Eignungsnachweises können Wasserhaushaltsmodelle zum Einsatz kommen. (Über die Notwendigkeit der Erbringung des Eignungsnachweises vor Errichtung der Wasserhaushaltsschicht ergab sich während des Fachgesprächs in Potsdam durchaus kein einheitliches Bild. Es wurden auch Vorstellungen dahingehend geäußert, die Durchsickerung der Wasserhaushaltsschicht nach dem Einbau auf der Grundlage der Eigenschaften der Böden und des Bewuchses zu ermitteln. Das Risiko des Nichtnachweises und der Verweigerung der Schlussabnahme wurde dabei durchaus gesehen und problematisiert.) Sind Wasserhaushaltsmodelle für die Führung des Eignungsnachweises von Wasserhaushaltsschichten geeignet und ausreichend validiert? Die am häufigsten in Deutschland für die Modellierung des Wasserhaushaltes in Oberflächenabdichtungen angewendeten Modelle sind HELP (in der Version 3.80) und BOWA- HALD. Diese Modelle waren Gegenstand der Fachgespräche. Für beide Modelle lässt sich das Fachgespräch in Potsdam wie folgt zusammenfassen: Beide Modelle liefern für Grasvegetation plausible und durch zahlreiche Testfelder validierte Ergebnisse. Für HELP liegt darüber hinaus eine umfangreiche Validierungsstudie vor. Für Grasvegetation können beide Modelle als ausreichend validiert gelten. Zur Untersuchung des Wasserhaushaltes in Deponieabdichtungen/-deckungen wurden an 16 Standorten insgesamt 62 Testfelder errichtet (BEHLING). Die zusammenfassende Aus-
4 wertung dieser Testfelder würde mit Sicherheit einen Beitrag zur weiteren Validierung der Wasserhaushaltsmodelle leisten. Die Aussagen sind unter folgende Vorbehalte zu stellen: - Die Wasserhaushaltsmodelle liefern keine tagesaktuell genauen Werte. Für Monats- und erst recht für Jahressummenwerte lassen sich aber recht gute Übereinstimmungen zwischen Modellierung und Testfeld feststellen. - Wegen der modellhaften Betrachtungen sind die Berechnungsergebnisse der Wassehaushaltsmodelle mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Diese schränken die Brauchbarkeit der Wasserhaushaltsmodelle nicht grundsätzlich ein, sind jedoch bei der gutachterlichen Bewertung zu berücksichtigen. Es ist auf keinen Fall sachgerecht, den Nachweis durch einen einzigen Simulationslauf zu führen. Die natürlichen Schwankungen der Eingangsparameter und die Unsicherheiten der Ergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass es sich bei den Wasserhaushaltsmodellierungen eben um modellhafte Betrachtungen handelt, müssen durch eine ausreichende Varianz der Eingangsparameter und gutachterliche Bewertung der Simulationsergebnisse berücksichtigt werden. Können die Anforderungen der DepV allein durch Grasbewuchs erfüllt werden? Die Anforderung 20 mm/a kann mit Grasbewuchs nur an wenigen Standorten mit sehr günstigen meteorologischen Bedingungen erfüllt werden. An anderen Standorten mit insofern geeigneten meteorologischen Rahmenbedingungen können die Anforderungen durch Aufbringung von mehrschichtiger Vegetation ( höherer Bewuchs ) erfüllt werden. Wie ist die Anwendbarkeit der Wasserhaushaltsmodelle bei Aufbringung von höherem Bewuchs zu bewerten? Sowohl HELP Version 3.80 als auch BOWAHALD unterschätzen die Verdunstungsleistung bei höherem Bewuchs. Auch das ist durch Testfelder belegt. Damit bewegt man sich zwar auf der sicheren Seite: Wird der Nachweis bereits mit Grasbewuchs erbracht, werden die Anforderungen bei höherem Bewuchs erst recht erfüllt. Andererseits wird im Nachweis die volle Leistungsfähigkeit von Wasserhaushaltsschichten mit höherem Bewuchs nicht ausgeschöpft. Die Einführung monatsvariabler Bestandsfaktoren könnte ein Ausweg sein. Bei den monatsvariablen Bestandsfaktoren K C handelt es sich um Korrekturfaktoren, mit denen die Verdunstungsleistung von Grasbewuchs multipliziert wird. Er stellt das Verhältnis zwischen der Verdunstung bei höherem Bewuchs und der Verdunstung von Grasbewuchs bei ansonsten gleichen Standortbedingungen dar. Aus folgenden Gründen wird die Anwendung der monatsvariablen Bestandsfaktoren auch kritisch gesehen: Die Anwendung der monatsvariablen Bestandsfaktoren kann nur als Hilfsmittel gesehen werden. Der wissenschaftlich saubere Weg wäre die Weiterentwicklung der PENMAN- Gleichung, mit der die potentielle Evapotranspiration ermittelt wird, für höheren Bewuchs. Des weiteren sind K C -Faktoren in der Literatur für höheren Bewuchs nicht veröffentlicht. Nach derzeitigem Diskussionsstand kann die Anwendung der K C -Faktoren nur dann akzeptiert werden, wenn aus Testfeldern K C -Faktoren standortspezifisch bestimmt werden können.
5 Welche Eingangsparameter haben besondere Auswirkungen auf die Ergebnisse der Wasserhaushaltsmodellierungen? In die Wasserhaushaltsmodellierungen gehen eine Vielzahl von meteorologischen, pflanzenund bodenkundlichen Parametern sowie Elemente der Deponiekontur ein. Der wichtigste meteorologische Parameter ist der Niederschlag. Die beiden am umfangreichsten in Potsdam diskutierten Parameter waren (abgesehen von den im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des höheren Bewuchses erörterten monatsvariablen Bestandsfaktoren K C ) die effektive Durchwurzelungstiefe und die nutzbare Feldkapazität. Nutzbare Feldkapazität: Die nutzbare Feldkapazität ist der wichtigste bodenkundliche Parameter bei der Wasserhaushaltsmodellierung. Für den Eignungsnachweis müssen Werte für die nutzbare Feldkapazität angesetzt werden. Im allgemeinen verwenden die Gutachter dafür die Werte aus der Bodenkundlichen Kartieranleitung bzw. es sind diese Werte in den Wasserhaushaltsmodellen für die einzelnen Bodenarten hinterlegt. Im Rahmen der Erstellung des bundeseinheitlich zu gewährleistenden Qualitätsstandards wird sich die LAGA-ad-hoc-AG mit folgenden Sachverhalten auseinandersetzen und klären müssen, wie diese Sachverhalte in den Nachweisen berücksichtigt werden: - Die Werte aus der Bodenkundlichen Kartieranleitung gelten nur für ungestörte Böden. Durch Aufnahme, Transport und Lagerung kommt es zu Veränderungen der Bodenstruktur und damit zu einer Verringerung der nutzbaren Feldkapazität. - Die nutzbare Feldkapazität wird durch Bodenart und Lagerungsdichte bestimmt. Ein lockerer Einbau beeinflusst die nutzbare Feldkapazität positiv. Allerdings erfahren locker eingebaute Böden auch Setzungen und Sackungen und damit eine Verringerung der nutzbaren Feldkapazität nach dem Einbau. Die Entwicklung der nutzbaren Feldkapazität über die Zeit wurde beim Fachgespräch in Potsdam kontrovers diskutiert. Gegenläufig zur Verringerung der nutzbaren Feldkapazität infolge Setzungen/Sackungen wirken bodenbildende Prozesse, die zu einer Verbesserung der Bodeneigenschaften führen. Einführung von Sicherheitsfaktoren für die Simulationsergebnisse? Ansatz ungünstigerer Bodenarten oder ungünstigerer Lagerungsdichten als geplant? Abschläge von Werten der nutzbaren Feldkapazität? Effektive Durchwurzelungstiefe: Das Ergebnis der Wasserhaushaltsmodellierung wird durch die Festlegung der effektiven Durchwurzelungstiefe als wichtigstem pflanzenkundlichen Parameter entscheidend beeinflusst. Dem richtigen Ansatz dieses Parameters kommt daher große Bedeutung zu: Nur solche Wurzeln dürfen Berücksichtigung finden, die einen Beitrag zur Verdunstung leisten Die effektive Durchwurzelungstiefe darf nicht zu groß angesetzt werden. Die kapillare Steighöhe ist einzurechnen Die effektive Durchwurzelungstiefe darf nicht zu klein angesetzt werden.
6 Wie soll der Klimawandel bei der Nachweisführung berücksichtigt werden? Diese Frage wurde in Potsdam naturgemäß kontrovers diskutiert. Klärungsbedarf besteht zu der Frage, wie sich die Erscheinungen des Klimawandels (Brandenburg: allgemeine Erhöhung der Temperatur, gleichbleibende Niederschläge bei größerer Anzahl von Starkniederschlagsereignissen und Verlagerung der Niederschläge in die Winterperiode) auf die Verdunstungsleistungen der verschiedenen Bewuchsformen auswirken. Im Rahmen der Erarbeitung des bundeseinheitlich zu gewährleistenden Qualitätsstandards wird zu diskutieren sein, ob es vertretbar ist, als Grundlage der Modellierung weiterhin die sogenannte meteorologische Normalperiode von 1961 bis 1990 zu verwenden. 2.2 Behördliche Prüfungen der Eignungsnachweise Welche Instrumente können den Genehmigungsbehörden zur Prüfung von auf Basis von Wasserhaushaltsmodellen erstellten Gutachten an die Hand gegeben werden? Die Diskussion wurde vor dem Hintergrund geführt, dass viele Genehmigungsbehörden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Bodenkunde verfügen, um auf der Basis von Wasserhaushaltsmodellierungen erstellte Eignungsnachweise für Wasserhaushaltsschichten selbst prüfen zu können. (Wobei es durchaus keine einheitliche Meinung zu der Frage gab, ob ein solcher Eignungsnachweis überhaupt geprüft werden sollte. Bis hin zu Meinungsäußerungen, die von großem Vertrauen in die Ausarbeitungen der Gutachters sprachen) Um zu verhindern, dass solche Kenntnislücken zu einer generellen Ablehnung der Wasserhaushaltsschicht als Option im Stilllegungsverfahren führen, wurde überlegt, ob man den Genehmigungsbehörden einfache Prüfinstrumente an die Hand geben kann. Ein solches einfaches Prüfinstrument wäre eine für definierte meteorologische Standorttypen in Gestalt von Grafiken, Kurventafeln, Tabellen etc. ausgewiesene, auf der Basis von Modellrechnungen erstellte Kombinationen von geeigneten Böden und Bewuchs. Diese in Potsdam erörterte Variante kann für den bundesweit zu gewährleistenden Qualitätsstandard Wasserhaushaltsschichten wegen des mit der Erstellung verbundenen Aufwandes nicht mehr zum tragen kommen. Der Genehmigungsbehörde, die einen auf der Basis von Wasserhaushaltsmodellen erstellten Eignungsnachweis für eine Wasserhaushaltsschicht prüfen will, stehen folgende Wege offen: - Beauftragung eines Gutachters, der den Eignungsnachweis für die Behörde prüft - eigene Prüfungen, z.b. durch stichprobenartige Nachrechnungen - Plausibilitätsprüfungen der Wasserhaushaltsmodellierungen Will sich die prüfende Behörde nicht vollständig von Gutachtern abhängig machen, bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich die für das Verständnis der Wasserhaushaltsmodellierung notwendigen Kenntnisse anzueignen. Wie können Zulassungsbehörden die Plausibilität der Wasserhaushaltsmodellierungen prüfen? Hierzu wurde mit den Experten eine Reihe von Möglichkeiten erörtert, die da wären: - ausschließliche Verwendung ausreichend valadierter, beschriebener und erprobter Verfah-
7 ren (HELP 3.80, BOWAHALD mögen diese Kriterien erfüllen, doch wäre eine Beschränkung auf diese beiden Verfahren unzulässig) Zertifizierung von Modellierungsverfahren? - Hinterlegung der Originalversionen der Programme bei irgendeiner zentralen Stelle? Möglichkeit der stichprobenartigen Prüfung durch die zentrale Stelle - ausreichende Dokumentation der Simulationsläufe, Übergabe von Eingabe- und Ergebnisdateien auf Datenträgern Möglichkeit der stichprobenartigen Prüfung durch die Zulassungsbehörde - Prüfung der Eingangswerte auf Plausibilität 3. Errichtung von Wasserhaushaltsschichten Können die für die Erreichung der angesetzten nutzbaren Feldkapazitäten erforderlichen geringen Lagerungsdichten bautechnisch hergestellt werden? Wie bereits oben dargelegt, hat die Lagerungsdichte der eingebauten Böden Einfluss auf die nutzbare Feldkapazität und die Luftkapazität: Je geringer die Dichte, mit der die Böden eingebaut werden, desto größer sind nutzbare Feldkapazität und Luftkapazität. Dementsprechend gehen die gutachterlichen Vorgaben von einem Einbau mit geringer oder mittlerer Trockendichte (nach Bodenkundlicher Kartieranleitung) aus. Verschiedentlich wird angezweifelt, ob solche geringen Trockendichten bautechnisch realisierbar sind. Das Ergebnis der Diskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen: Durch Einsatz spezieller Technik (Moorraupen, Pistenbullies, Langarmlöffelbagger) und bei Beachtung besonderer Einbautechnologien (Vermeidung der Überfahrung fertiggestellter Abschnitte, Ein-Schicht- Einbau, Vor-Kopf-Einbau) können sehr geringe Lagerungsdichten bautechnisch herstellt werden. Allerdings sind der Einsatz der Geräte und die genannten Einbautechnologien kostenintensiv. Auf einem anderen Blatt Papier steht, wie lange die erzielten Einbaudichten gehalten werden (siehe oben). Nach übereinstimmender Ansicht aller Experten sollte dem Parameter Luftkapazität hohe Bedeutung zukommen. Eine hohe Luftkapazität beeinflusst die Bodenbildungsprozesse positiv. Gleichwohl hat die Deponieverordnung keine konkrete Anforderung für die Luftkapazität aufgenommen. Wie sind die für Wasserhaushaltsschichten geeigneten Böden unter dem Aspekt der Erosions- und Standsicherheit zu bewerten? Die locker eingebauten schwachbindigen Böden, die für Wasserhaushaltsschichten besonders geeignet sind, sind in besonderem Maße erosionsgefährdet. Jeder Deponieinhaber, der die Errichtung einer Wasserhaushaltsschicht beabsichtigt, sollte daher zusätzliche Maßnahmen zur Erosionssicherung einplanen. Solche Maßnahmen können sein: Auflage von Erosionsschutzmatten, Anspritzbegrünung, Langstrohmulchung etc.. Des weiteren ist bei Standsicherheitsberechnungen zu berücksichtigen, dass locker eingebaute Böden eine geringere Scherfestigkeit aufweisen als verdichtete Böden.
8 Welche Anforderungen werden hinsichtlich der Qualitätssicherung erhoben? Hierzu lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich ausführen, dass der bundeseinheitlich zu gewährleistende Qualitätsstandard auch umfassende Anforderungen zu den notwendigen Qualitätssicherungsmaßnahmen während der Eignungsprüfung potentiell geeigneter Böden und während der Bauausführung beinhalten muss. Die Qualitätssicherung umfasst dabei sowohl die Böden als auch den Bewuchs. Hinsichtlich der Qualitätssicherung der einzubauenden Böden ist festzulegen, welche Parameter in welcher Häufigkeit zu bestimmen sind. Zentrale Frage ist die Bestimmung der nutzbaren Feldkapazität. Es wird zu klären sein, in welchem Verhältnis die recht aufwändige laborative Bestimmung der nutzbaren Feldkapazität zur indirekten Abschätzung aus Kornverteilung und Lagerungsdichte gemäß den Werten der Bodenkundlichen Kartieranleitung stehen muss. Die LAGA-ad-hoc-AG kann bei der Erarbeitung auf die GDA-Empfehlung E2-31 Rekultivierungsschichten sowie auf Erfahrungsberichte zurückgreifen. Literatur: Die vorstehenden Ausführungen basieren im Wesentlichen auf den Vorträgen, vorbereiteten Diskussionsbeiträgen und Wortmeldungen des Fachgesprächs vom 25. November Die Dokumentation dieses Fachgesprächs befindet sich in Arbeit. Der Autor hofft, die Dokumentation in naher Zukunft auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg präsentieren zu können.
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