m.m.warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien stiftungen Sinn stiften der Zukunft dienen

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2 Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Bank begleitet Vermögensinhaber über Generationen. Die auf dem Titel abgebildeten Figuren von Stiftern des Naumburger Doms zeigen eindrucksvoll, wie langfristig Stiftungen einem Sinn dienen können. Unser Haus ist Partner für Gründer und Organe bei der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen. Der langfristige Vermögenserhalt zum Nutzen des Stiftungszweckes verbindet unser eigenes Denken als Privatbank mit dem von generationsübergreifenden Vermögensinhabern. Verantwortungsbewusstes Handeln und sinnvolles Wirken für Familien und die Gesellschaft sind unsere Überzeugung. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen. Ihr Joachim Olearius Partner M.M.Warburg & CO

3 Unabhängige Privatbank mit überzeugender Stiftertradition M.M.Warburg & CO KGaA ist eine 1798 gegründete Privatbank, an deren Kapital bis heute ausschließlich Privatpersonen beteiligt sind. Die Führung unseres Hauses liegt in den Händen der Inhaber. Diese Unabhängigkeit von institutionellen Einflüssen ermöglicht es uns, die Chancen und Risiken von Geschäftsmöglichkeiten allein im Sinne unserer Kunden abzuwägen. Das Wissen, wie man Vermögen langfristig erhält und die generationsübergreifende Weitergabe dieser Kenntnisse gehört zu den wesentlichen Kompetenzen unseres Hauses. Als verlässlicher Partner mit kurzen Entscheidungswegen bieten wir unseren Kunden umfassende Dienstleistungen und Lösungskonzepte.

4 Vermögenserhalt mit Stiftungen Die wohlüberlegte und geplante Weitergabe von Vermögen in verantwortungsbewusste Hände ist eine Grundvoraussetzung, um den Fortbestand von Lebenswerken und Familienvermögen zu sichern. Durch die Errichtung einer Stiftung ist dies nach geltendem Recht möglich. Unternehmens- oder Familienvermögen können über Generationen hinweg erhalten werden, sei es zu gemeinnützigen Zwecken oder im Rahmen der Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung erbschaftssteuerlicher Aspekte. Wir sind kompetente Ansprechpartner in allen Vermögensfragen und bieten in diesem Zusammenhang eine umfassende, ganzheitliche Stiftungsbetreuung an. Im Vordergrund steht der kontinuierliche Kontakt mit Stiftern und Stiftungsorganen sowie der konservative, verantwortungsvolle Umgang mit dem Stiftungsvermögen. Durch die Stiftungen unserer Inhaber zeigen wir unser Bekenntnis zum Stiftungswesen und sind mit den relevanten Stiftungsformen aus eigener Arbeit vertraut. Auf dieser Basis von Wissen und Erfahrung unterstützen wir Stifter bei der Erarbeitung des Stiftungszwecks und achten bei der Erstellung der Satzung auf die Umsetzung der Vorstellungen und Wünsche des Stifters. Bei der Klärung aller rechtlichen und steuerlichen Themen arbeiten wir mit dem Stifter bereits vertrauten Beratern eng zusammen. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir außerdem auf von uns eigens hierfür ausgewählte und geprüfte externe Partner mit anerkannter Expertise im Stiftungsrecht zurückgreifen. Auf Wunsch koordinieren wir gemeinsam mit den ausgewählten Rechts- und Steuerberatern die Abstimmungen mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt, unterstützen Stifter in Gremien oder vermitteln im Bedarfsfall erfahrene und zuverlässige Mandatsträger für die Stiftungsverwaltung. Der Austausch mit den Stiftern ist uns sehr wichtig; aus diesem Grund organisieren wir regelmäßig Kapitalmarkttreffen und Netzwerkveranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Stiftungsbereich.

5 Geeignete Kapitalanlagen in allen Assetklassen Dynamik und Tradition stehen für unser Haus im Einklang mit persönlichem Engagement eines historisch gewachsenen Privatbankhauses. Die in mehr als 200 Jahren gesammelten Erfahrungen im Bankgeschäft kommen unseren Kunden in individuell geprägten Anlagekonzepten zugute. Für die besonderen Bedürfnisse von Stiftungen umfasst unser Angebot eine spezialisierte Betreuung in allen Fragen der Vermögensverwaltung. Die dem Stiftungszweck dienenden Anlageziele mit spezifischen, transparenten Strategien bei konservativer Verwaltung des Vermögens zu erreichen ist unsere Hauptaufgabe. Der Erhalt des Stiftungskapitals, die Erzielung regelmäßiger Erträge und Planungssicherheit stehen damit im Zentrum unserer Arbeit. Dabei achten wir selbstverständlich auch auf Rechtssicherheit. Vor dem Hintergrund des jeweils aktuellen Kapitalmarktumfeldes gestalten wir für Stiftungen effiziente Vermögensstrukturen. Die gemeinsame Bestimmung von Rendite- und Risikoverhältnissen und die optimale Vermögensstruktur über die in Frage kommenden Anlageklassen trägt maßgeblich zu einem erfolgreichen Anlagekonzept unter Berücksichtigung aller stiftungsspezifischen Anforderungen bei. Um diese hohen Ansprüche mit Leben zu füllen, nutzen wir die umfassende Anlage- und Kapitalmarktexpertise und Erfahrung der Unternehmen des Warburg Verbunds.

6 M.M.Warburg & CO kommanditgesellschaft auf aktien Stiftungsberatung Sie erreichen unsere Stiftungsexperten unter folgenden Kontaktdaten: Private Banking Hamburg Ferdinandstraße Hamburg Telefon Private Banking Köln Brückenstraße Köln Telefon Private Banking Frankfurt Liebigstraße Frankfurt am Main Telefon stiftungen@mmwarburg.com Foto Titelseite: Bildarchiv der Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz, Fotograf Matthias Rutkowski

7 Die eigene Stiftung: Was Sie wissen sollten Anlagerichtlinien Der Stifter oder der Vorstand einer Stiftung hat die Möglichkeit, Richtlinien für die Vermögensanlage zu verfassen. Wichtig ist, dass die Anlagerichtlinien als sog. Nebenordnung der Satzung nicht widersprechen dürfen. Änderungen bedürfen nicht der Zustimmung der Stiftungsaufsicht. Besteuerung Wer dauerhaft sein Vermögen oder einen Teil davon in eine gemeinnützige Stiftung einbringt, kann steuerliche Vorteile nutzen, die vom Staat als Anreiz zur Stiftungserrichtung geschaffen wurden. Die Steuervergünstigung wird unabhängig davon gewährt, ob das Vermögen der erstmaligen Dotation dient oder in Form einer Zustiftung an eine bereits bestehende Stiftung geht. Familienstiftung Stiftungszweck ist hier die Unterstützung einer oder mehrerer Familien. Das Vermögen kann dabei über Generationen für die Familienmitglieder gesichert werden. Da die Stiftung privatnützig tätig ist, ist eine Steuervergünstigung bzw. -befreiung im Wesentlichen nicht möglich. Gemeinnützigkeit Eine Stiftung kann vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und damit von einer Besteuerung befreit bzw. begünstigt werden. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der der Abgabenordnung. Management Der Vorstand oder die Geschäftsführung einer Stiftung setzen den Stiftungszweck in der täglichen Arbeit um. Wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit ist die Erfüllung des Stiftungszwecks durch die Auswahl von Förderprogrammen und Projekten und die Auswahl der Förderempfänger. Hinzu kommen z.b. Entscheidungen über die Vermögensanlage und die Darstellung der Stiftung in der Öffentlichkeit. Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts Gesetzliche Grundlage für die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts sind die 80 ff. BGB sowie das Stiftungsgesetz des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat. Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit ist die Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht. Rechnungslegung Ziel der Rechnungslegung ist es, ein zutreffendes, vollständiges und klares Bild der Vermögenslage, der Erträge und der Mittelverwendung zu zeigen. Dies erfolgt über Vermögensübersichten (inkl. Ein- und Ausgabenrechnung) und Jahresabschlüsse nach handelsrechtlichen Vorschriften (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung). Rücklagen Um die Leistungsfähigkeit einer Stiftung dauerhaft zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten geschaffen, Rücklagen zu bilden. Beispielsweise kann eine Stiftung bis zu 1/3 der Erträge (nach Kosten) in eine sog. freie Rücklage einstellen. Stiftungsaufsicht Die staatliche Stiftungsaufsicht liegt in der Zuständigkeit des Bundeslandes, in dem die Stiftung

8 ihren Sitz hat. Die Stiftungsaufsicht stellt sicher, dass dem Willen des Stifters dauerhaft Folge geleistet wird. Bei einer steuerbegünstigten gemeinnützigen Stiftung überwacht zudem die Finanzverwaltung, ob die in der Abgabenordnung genannten Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit in der Praxis erfüllt werden. Satzung In der Satzung legt der Stifter die Rahmenbedingungen für die Stiftungsarbeit fest. Dabei sind gesetzliche Mindestbestandteile wie der Name, Sitz und Stiftungszweck, aber auch das Stiftungsvermögen sowie die Stiftungsorganisation zu beachten. Stiftungsfonds Der Stiftungsfonds ist eine Sonderform der Zustiftung. Die Empfängerstiftung wird dabei Eigentümerin der Zuwendung. Innerhalb der Empfängerstiftung kann der Fonds einen eigenen Namen erhalten, wodurch das Engagement des Zuwendenden dauerhaft gewürdigt wird. Der wesentliche Vorteil des Stiftungsfonds liegt in der Vermeidung von Verwaltungsaufwand. Stiftungsgeschäft Als Stiftungsgeschäft wird die einseitige Willenserklärung des Stifters bezeichnet, ein bestimmtes Vermögen dauerhaft zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu übertragen. Dies kann entweder lebzeitig als Schenkung oder von Todes wegen im Rahmen ds Testaments oder Erbvertrages erfolgen. Stiftungszweck Stifter können für nahezu jeden Zweck eine Stiftung errichten. Soll die Stiftung jedoch gemeinnützig sein, muss der Zweck den in der Abgabenordnung aufgeführten Themen entsprechen. Dazu zählen Bildung, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Sport, Umwelt, Denkmalschutz, Tierschutz, bürgerschaftliches Engagement, Soziales sowie mildtätige und kirchliche Zwecke. Treuhandstiftung / unselbständige Stiftung Basis einer unselbständigen Stiftung ist ein Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder. Als Treuhänder kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen (wie eine andere Stiftung) in Frage. Eine Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht erfolgt hier nicht. Das Finanzamt überprüft die Erfüllung der Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit. Unternehmensstiftung Unternehmen können ihr gesellschaftliches Engagement durch Sponsoring, Einzelspenden oder in Form einer Stiftung zum Ausdruck bringen. Eine Stiftung kann auch die Nachfolge im Unternehmen des Stifters regeln. ablaufplan für eine steuerbegünstigte selbstständige stiftung: Planung Satzungsentwurf Gespräch mit der Stiftungsaufsicht Kontakt zum zuständigen Finanzamt Anerkennung der Stiftung Beginn der Stiftungsarbeit

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