3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin
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- Minna Baumgartner
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1 3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin Fahrgeschäfte und deren Nutzung durch Menschen mit Behinderungen Eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Prüforganisation Frank-Michael Wagner Leiter der Prüfstelle für Fliegende Bauten TÜV Rheinland, Kaiserslautern
2 Fahrgeschäfte und deren Nutzung durch Menschen mit Behinderungen Eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Prüforganisation Im folgenden Vortrag werden kurz die in Deutschland geltenden rechtlichen Zusammenhänge für Fliegende Bauten dargestellt, die entsprechenden Fachbegriffe werden kurz erläutert. Anschließend werden die Vorgehensweise bei der Prüfung dieser Anlagen durch den TÜV und der derzeitige Stand der Regelwerke und Normen vor allem im Hinblick auf Nutzung durch Menschen mit Behinderungen vorgestellt. Es folgen Beispiele aus der Praxis zur Bauweise von Fliegenden Bauten und die damit verbundenen Probleme/Herausforderungen für die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen werden angesprochen. 2
3 Was sind überhaupt "Fliegende Bauten"? Karussells, Achterbahnen, Autoskooter, Geisterbahnen, aber auch Zirkuszelte und Konzertbühnen werden in Deutschland als "Fliegende Bauten" bezeichnet. Die rechtliche Einordnung erfolgt im Baurecht, siehe aktuelle Musterbauordnung: 3
4 Was sind überhaupt "Fliegende Bauten"? Details: siehe MBO 76 "Genehmigung Fliegender Bauten" (Auszug): 4
5 Was sind überhaupt "Fliegende Bauten"? Details: siehe MBO 76 "Genehmigung Fliegender Bauten" (Auszug 2): 5
6 Was sind überhaupt "Fliegende Bauten"? Details: siehe MBO 76 "Genehmigung Fliegender Bauten" (Auszug 3): 6
7 Was sind überhaupt "Fliegende Bauten"? Weitere wichtige Fachbegriffe (Quelle: VdTÜV-Merkblatt 1507): 7
8 Regelwerke für die Genehmigung: Muster-Verwaltungsvorschrift für Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten (2007) 8
9 Genehmigung Fliegender Bauten: durch zugelassene Genehmigungsstellen (in Rheinland-Pfalz: im Auftrag des zuständigen Ministeriums) 9
10 Regelwerke für die Prüfung (1): (Muster-) Richtlinie für Fliegende Bauten (2010) 10
11 Regelwerke für die Prüfung (2): Normen: DIN EN (Zelte) und DIN EN ("der ganze Rest") 11
12 Regelwerke für die Prüfung (3): Anwendung der Normen in D nur in der baurechtlich geltenden Einführung Musterliste der Technischen Baubestimmungen 12
13 Erstprüfung Fliegender Bauten: durch zugelassene Prüfstellen/Prüfämter 13
14 Ablauf der Prüfung durch die Prüfstelle (1) Vorprüfung der technischen Unterlagen Anlagenbeschreibung allgemein allgemeine "Risikoanalysen" Bautechnik (zumeist Stahlbau): Berechnungen, Pläne, Schweißtechnik, usw. Elektro- und Maschinentechnik: Stromlaufpläne, Steuerung, Bauteillisten, Berechnungen, usw. Hydraulik Pneumatik Evakuierungsbeschreibung 14
15 Ablauf der Prüfung durch die Prüfstelle (2) Bau- und Abnahmeprüfung der fertigen Anlage Übereinstimmung mit den vorgelegten und geprüften Unterlagen Funktionsprüfungen Messungen (z. B. Beschleunigungen) Probebelastungen Zugänge/Abgänge Evakuierungsmaßnahmen 15
16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 16
17 Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (1) 17
18 Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2) 18
19 Spannungsfeld: Anforderungen und Erwartungen einer modernen Gesellschaft an Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vs. Sicherer Betrieb von Anlagen, die teilweise hohe Ansprüche an die Fahrgäste stellen, im Hinblick auf alle Beteiligten 19
20 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, Richtlinie (1) 20
21 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, Richtlinie (2) 21
22 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, Richtlinie (3) 22
23 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, Richtlinie (4) 23
24 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, Richtlinie (5) 24
25 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, Richtlinie (6) 25
26 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, Richtlinie (7) 26
27 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, DIN EN (1) 27
28 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, DIN EN (2) 28
29 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, DIN EN (3) 29
30 Regelwerk zu Benutzereinschränkungen, DIN EN (4) (Auszug Musterliste der Technischen Baubestimmungen ): 30
31 Beispiele aus der Praxis (1.1): Fahrgeschäft "Around the world", Hersteller: Van der Beek (NL) "Kettenflieger" mit ca. 54 m Masthöhe 16 Gondeln mit jeweils 2 Sitzplätzen max. ca. 8 U/min, ca Auslenkung der Gondeln 31
32 Beispiele aus der Praxis (1.2): Fahrgeschäft "Around the world", Hersteller: Van der Beek (NL) Beispiel Zugang (1. Variante) barrierefrei??? 32
33 Beispiele aus der Praxis (1.3): Fahrgeschäft "Around the world", Hersteller: Van der Beek (NL) Beispiel Zugang (2. Variante) besser, aber barrierefrei? 33
34 Beispiele aus der Praxis (1.4): Fahrgeschäft "Around the world", Hersteller: Van der Beek (NL) Beispiel für Gondel mit Fahrgastsicherung: Sitz mit Höcker Gemeinsamer Sicherungsbügel 34
35 Beispiele aus der Praxis (1.5): Fahrgeschäft "Around the world", Hersteller: Van der Beek (NL) Konstruktion Mittelbauwagen 35
36 Beispiele aus der Praxis (1.6): Fahrgeschäft "Around the world", Hersteller: Van der Beek (NL) Konstruktion Mittelbauwagen 36
37 Beispiele aus der Praxis (1.7): Fahrgeschäft "Around the world", Hersteller: Van der Beek (NL) Auszug Prüfbericht 37
38 Beispiele aus der Praxis (2.1): Stahlachterbahn "G-Force", Holiday-Park, Hassloch Streckenlänge: ca m Max. v = 115 km/h Max. Höhe (Lift): ca. 55 m 38
39 Beispiele aus der Praxis (2.2): Stahlachterbahn "G-Force", Holiday-Park, Hassloch Detail Liftstrecke Evakuierung? 39
40 Beispiele aus der Praxis (2.3): Stahlachterbahn "G-Force", Holiday-Park, Hassloch Detail Fahrgastsicherung: Beckenbügel 40
41 Kriterien für Nutzereinschränkungen aus Sicht der Prüfstelle (1): Höhe (Bsp. "Around the world", "G-Force") "Power" Beschleunigungen, auf Fahrgäste wirkende Kräfte (Bsp.: "G-Force") Mithilfe der Fahrgäste beim Fahrablauf teilweise erforderlich ("Festhalten") Weitere individuelle Kriterien beim Fahrablauf (z. B. Dunkelheit "Höllenblitz") Kriterien bei Störungen: Mithilfe Fahrgäste bei Evakuierung 41
42 Kriterien für Nutzereinschränkungen aus Sicht der Prüfstelle (2): Allgemeiner Ablauf Anzahl Personal Qualifizierte Einschätzung und Bewertung der Situation vor Ort Evakuierung Forderungen der Versicherung 42
43 Selbsteinschätzung des Fahrgastes: Wie passt die eigene individuelle Situation zu den Anforderungen der Anlage? 43
44 Beispiel für Probleme in der Vergangenheit (1) 44
45 Beispiel für Probleme in der Vergangenheit (2) 45
46 Beispiel für Probleme in der Vergangenheit (3) 46
47 Beispiel für Probleme in der Vergangenheit (4) 47
48 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 48
49 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Prüfstelle für Fliegende Bauten Frank-Michael Wagner Merkurstr Kaiserslautern 0711/ /
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