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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

2 Montag, 23. April 2018, 12. große Strafkammer, Vorsitz: Ri in Dr. Winkelsträter, Saal 272; mit Fortsetzungen am 25. April, 03., 07., 16. und 28. Mai 2018 jeweils 09:00 Uhr 12 KLs 4/17 Die 12. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 56-jährigen Angeklagten A. aus Quakenbrück, den jetzt 53-jährigen Angeklagten B. aus Quakenbrück, den jetzt 37-jährigen Angeklagten D. aus Quakenbrück, den jetzt 41-jährigen Angeklagten E. und gegen den jetzt 48-jährigen Angeklagten F. aus Quakenbrück wegen Wahlfälschung. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im August und September 2016 im Zuge der niedersächsischen Kommunalwahlen im Bezirk Quakenbrück in unzulässiger Weise den Ausgang der Wahl beeinflusst zu haben. Vier der Angeklagten hätten für die Liste der Partei DIE LINKE für die Stadtrats- sowie die Samtgemeinderatswahl kandidiert; zwei der Angeklagten hätten sich daneben auch für die Kreiswahl zur Wahl gestellt. Bei dem weiteren Angeklagten handelt es sich um ein Familienmitglied eines angeklagten Kandidaten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Dolmetscher geladen. Montag, 23. April 2018, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRi inlg Heppes, Saal 1; mit Fortsetzung am 14. Mai 2018, 14:00 Uhr 21 Ns 1/18 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. November 2017 wegen Körperverletzung in vier Fällen, wobei es sich in einem Fall um gefährliche Körperverletzung handelt, wegen Beleidigungen in zwei Fällen, sowie wegen versuchter Nötigung und räuberischer Erpressung und unter Einbeziehung der Entscheidung des Amtsgerichts Bad Iburg vom 16. Juni 2016 (22 Ds 33/ Js 492/16) zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Dem Angeklagten wird u.a. folgendes zur Last gelegt: - Am soll er einen Busfahrer beleidigt und angegriffen haben, indem er mit einem Fußtritt gegen die Brust des Geschädigten diesem Verletzungen zugefügt habe. - Weiter wird dem Angeklagten vorgeworfen, am den Zeugen X. durch Drohungen zur Herausgabe seines Smartphones genötigt zu haben. Anschließend soll der Angeklagte mit dem Smartphone des Geschädigten verschwunden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, sieben Zeugen, eine Nebenkläger und eine Nebenklägervertreterin geladen.

3 Dienstag, 24. April 2018, 6a. Strafkammer - Schwurgericht -, Vorsitz: VRi inlg Heppes, Saal 1; mit Fortsetzungen am 14., 16., 23. und 25. Mai 2018 jeweils 09:00 Uhr 6a Ks 1/18 Die 6a. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 41-jährigen Angeklagten B. zurzeit JVA Lingen, Abteilung Osnabrück. Am verurteilte das Landgericht den Angeklagten wegen Mordes, wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung sowie wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Daneben ordnete das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil insoweit aufgehoben, als das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet und von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hatte. Die Feststellungen des Landgerichts zum Tathergang hat der BGH nicht aufgehoben; auch den Strafausspruch von 14 Jahren und sechs Monaten hat der BGH nicht beanstandet. Der folgende Sachverhalt ist daher rechtskräftig festgestellt: Ende Juli 2016 hinderte der Angeklagte die Zeugin X. daran, das Schlafzimmer seiner Wohnung zu verlassen und fügte ihr durch die Anwendung von Gewalt Schmerzen im Kieferbereich sowie Hämatome zu. Außerdem veranlasste er den später getöteten Y. durch die Drohung, ihn ansonsten zu erstechen, den Bereich der Wohnung zu verlassen. Der Angeklagte verdächtigte den Y. grundlos, dieser habe eine sexuelle Beziehung mit der Zeugin H. und wollte ihn daher bestrafen und töten. Deshalb stürzte er sich zwei Tage nach dem ersten Vorfall auf den völlig überraschten Y. in dessen Wohnung und fügte ihm mit einem Küchenmesser zwei Stiche zu, an deren Folgen das Opfer verstarb. Anschließend bedrohte er die Zeugin X. mit den Worten: Wo bist du? Ich bring dich um!. Gegenstand der Verhandlung wird die Frage der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung und in einer Entziehungsanstalt sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten eine Nebenklägerin und eine Nebenklägervertreterin geladen. Mittwoch, 25. April 2018, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 272; mit Fortsetzungen am 08. Mai, 09:30 Uhr, 17. Mai 11:00 Uhr, 30. und 31. Mai und 07. Juni 2018, jeweils 09:30 Uhr 09:30 Uhr: 15 KLs 27/15 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 32-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück, den jetzt 31-jährigen Angeklagten C. aus Bremen, den jetzt 35-jährigen Angeklagten D. aus Bad Iburg, den jetzt 29-jährigen Angeklagten E. aus Osnabrück, den jetzt 25-jährigen Angeklagten F. aus Osnabrück, den jetzt 28-jährigen Angeklagten H. aus Bottrop und den jetzt 31-jährigen Angeklagten I. aus Osnabrück wegen des Verdachts der besonders schweren räuberischen Erpressung u. a.

4 Die Angeklagten sollen Angehörige der rockerähnlichen Vereinigung United Tribuns gewesen sein, die sich mit der Zielsetzung gegründet haben soll, sich durch Erpressungen und Schutzgelderpressungen eine fortdauernde Einnahmequelle zu verschaffen. Den Angeklagten wird u.a. vorgeworfen: Am letzten Novemberwochenende 2014 soll der Zeuge X. von zwei der Angeklagten aufgefordert worden sein, insgesamt ,- Euro Schutzgeld für seinen Betrieb zu zahlen. Dem soll ein gemeinsamer Tatentschluss aller Angeklagten zugrunde gelegen haben. Wenn der Zeuge nicht zahle, bekomme er keinen Schutz und müsse mit Geschäftseinbußen, Angriffen und Sachschäden rechnen. Auf dem Tisch sollen mehrere Schusswaffen ausgebreitet gewesen seien, um die Drohung zu untermauern. Weiter sollen die Angeklagten Schutzgeldzahlungen der Angestellten des Zeugen X. in Höhe von 500,- bis 1.000,- Euro pro Woche gefordert haben. Da der Zeuge die Forderungen zurückgewiesen habe, soll der Zeuge am nächsten Tag von insgesamt fünf Angeklagten und einigen weiteren unbekannten Komplizen aufgefordert worden sein, nunmehr ,- Euro Schutzgeld zu zahlen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Nebenkläger geladen. Mittwoch, 25. April 2018, 25. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6; mit Fortsetzungen am 03., 15., 16., 23., 24., 29., 29., 31. Mai, 05. und 12. Juni 2018 jeweils 09:00 Uhr 09:00 Uhr Uhr: 25 KLs 2/17 Die 25. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten A. aus Meppen wegen Betruges. Der Angeklagte soll Autoverkäufer eines Autohauses in Osnabrück gewesen sein. Im Rahmen seiner Tätigkeit soll der Angeklagte von Januar 2015 bis Mai 2016 Kundengelder für sich vereinnahmt haben und in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen zu seinem eigenen Gewinn veräußert haben. Außerdem soll er Fahrzeuge aus noch laufenden Leasingverträgen angenommen und sie ohne Rücksprache mit den finanzierenden Banken weiterveräußert haben, wobei er stets angegeben haben soll, dass der Kfz-Brief noch nachgeliefert werde. Ihm soll dabei bewusst gewesen sein, dass er den Käufern kein Eigentum habe verschaffen können, ihm sei es aber auf die Barzahlungen der Käufer angekommen, die er zu eigenen Zwecken verwendet haben soll. Insgesamt soll es auf diese Weise zu 48 Straftaten gekommen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Zeuge geladen. Donnerstag, 26. April 2018, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Heppes, Saal 1; mit Fortsetzungen am 27. April, 18. und 24. Mai 2018, jeweils 09:00 Uhr

5 3 KLs 2/18 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 19-jährigen Angeklagten B. zurzeit JVA Uelzen, den jetzt 23-jährigen Angeklagten C. zurzeit JVA Vechta, den jetzt 18-jährigen Angeklagten A. zurzeit JVA Vechta und den jetzt 19-jährigen Angeklagten E. zurzeit JVA Hameln wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung. Spätestens am sollen die Angeklagten beschlossen haben, die Westfalen- Tankstelle in Bissendorf zu überfallen. Dem Tatplan aller Angeklagten entsprechend sollen sich alle Angeklagten am in die Nähe der Tankstelle begeben haben. Sodann sollen die Angeklagten E. und A. maskiert den Innenraum der Tankstelle betreten haben. Dort soll der Angeklagte E. eine geladene Waffe auf den Angestellten der Tankstelle gerichtet haben, während der Angeklagte A. den Angestellten aufgefordert habe, die Kasse zu öffnen. Mit der Beute von 441,50 sollen die Angeklagten E. und A. geflüchtet sein. Die Beute soll zu gleichen Teilen unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Donnerstag, 26. April 2018, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 173/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32- jährigen Angeklagten A. aus Bersenbrück. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 20. September 2017 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Am 14. Mai 2017 soll es zwischen dem Angeklagten und der Zeugin X. zu häuslicher Gewalt gekommen sein. Als der Zeuge POK Y. den alkoholisierten Angeklagten der Wohnung verwiesen habe, soll der Angeklagten den Zeugen Y. geschubst haben. Der Angeklagte soll sich auch gegen die Festnahme gewehrt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, vier Zeugen und eine Bewährungshelferin geladen. 11:30 Uhr: 5 Ns 174/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23- jährigen Angeklagten B. aus Haren (Ems). Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 18. September 2017 wegen Nachstellung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Meppen 21 Cs 860 Js 62734/16 (62/17) zu einer Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 10,- sowie wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Der Angeklagte soll der Zeugin X. nachgestellt haben, indem er ihr, nach Beendigung der Beziehung Mitte 2016, immer wieder über Facebook und WhatsApp geschrieben habe, dass

6 er sie liebe. Außerdem soll er ihr mehrfach aufgelauert haben. auf dem Heimweg von der Ausbildung Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und zwei Zeuginnen geladen. 14:30 Uhr: 5 Ns 10/ Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. Oktober 2017 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,00. Am 10. April 2017 sollte das Firmengelände der Tochter des Angeklagten in Osnabrück wegen des Verdachts eines Umweltdeliktes polizeilich durchsucht werden. Der Angeklagte soll nach der Vorstellung der Beamten und Erläuterung der Durchsuchung gesagt haben, dass er die Polizeibeamten X. und Y. kenne und nun wisse, woher der Wind wehe. Weiter soll er gesagt haben, dass er den Beamten Y. vor einiger Zeit angezeigt habe, da dieser ihn als Zigeuner bezeichnet habe. Nach dem Einsatz soll der Beamte Y. von den Äußerungen erfahren und Strafanzeige erstattet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. Donnerstag, 26. April 2018, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Kolbe, Saal 87 7 Ns 201/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33- jährigen Angeklagten A. aus Köln. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 28. September 2017 wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, eine Zeugin und ein Bewährungshelfer geladen. Freitag, 27. April 2018, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 176/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24- jährigen Angeklagten B. aus Rheine. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 20. Juli 2017 wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten.

7 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. November 2016 den Zeugen X. offensiv angepöbelt zu haben. Als der Zeuge die Polizei haben rufen wollen, soll der Angeklagte ein Einhandmesser gezogen haben und den Zeugen mit gezücktem Messer aufgefordert haben, das Handy auf den Boden zu legen. Als der Zeuge sich geweigert habe, soll der Angeklagte das Handy des Zeugen X. aus dessen Hand geschlagen haben, sodass das Display zerbrochen sei. Am 13. Dezember 2016 soll der Angeklagte zwei Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt haben. Als diese die Personalien des Angeklagten hätten aufnehmen wollen, soll der Angeklagte Bier über die Hand eines Polizeibeamten geschüttet haben und beide Polizisten beleidigt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, drei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. 11:30 Uhr: 5 Ns 23/18 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35- jährigen Angeklagten A. aus Herzlake. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 23. Oktober 2017 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll am 01. April 2017 die Haselünner Straße befahren haben, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.

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