HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Irmer (CDU) vom betreffend Deutsch als Fremdsprache (DaZ) und Antwort. der Kultusministerin
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- Nora Friedrich
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1 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Kleine Anfrage des Abg. Irmer (CDU) vom betreffend Deutsch als Fremdsprache (DaZ) und Antwort der Kultusministerin Vorbemerkung der Kultusministerin: Die Anforderungen, die in der Schule an die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift gestellt werden, weisen deutlich über einen Beherrschungsgrad hinaus, der hinreichend ist, sich in Alltagssituationen einigermaßen verständlich machen zu können. Im schulischen Kontext muss die deutsche Sprache auf einem bildungssprachlichen und fachunterrichtlichen Niveau beherrscht werden, das ausreicht, sich das Wissen, das in den Schulfächern vermittelt wird, anzueignen. Der Grad, in dem die deutsche Sprache beherrscht wird, ist somit nicht nur für den schulischen Erfolg in einem bestimmten Fach, z.b. im Fach Deutsch, sondern für den schulischen Erfolg in allen Fächern ausschlaggebend. Diese Sprachkompetenz ist also beispielsweise auch im Fach Mathematik oder den naturwissenschaftlichen Fächern von grundlegender Bedeutung. Zudem muss das Wissen nicht nur rezipiert und mündlich reproduziert werden, es muss auch schriftsprachlich korrekt angewandt werden können. Die Beherrschung der Schriftsprache ist eine eigenständige komplexe Leistung, die Schülerinnen und Schüler meistern müssen. Im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind grundsätzlich zwei Gruppen zu unterscheiden: zum einen Kinder und Jugendliche, die bei fortgeschrittener Schullaufbahn aus dem Ausland nach Hessen zuziehen und meist über keine oder nur geringe Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen. Diese werden als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bezeichnet. Zum anderen geht es um Kinder und Jugendliche, die in Deutschland geboren oder bereits im Vorschulalter zugezogen sind, gleichwohl die deutsche Sprache nicht in dem eingangs dargelegten Sinne so gut beherrschen, dass sie den Anforderungen des Unterrichts in Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe und Schulform in angemessener Weise gerecht werden können. Anders als in den Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler z.b. beim Erwerb einer bestimmten Fremdsprache scheitern, ist mit einer unzureichenden Beherrschung der deutschen Sprache häufig allgemeines Schulversagen verbunden bzw. erreichen Schülerinnen und Schüler nicht die Schulabschlüsse, die ihren Fähigkeiten und Begabungen entsprechen. Um Schulversagen vorzubeugen bzw. diesen Schülerinnen und Schülern auch höherwertige Schulabschlüsse zu ermöglichen, werden Deutschfördermaßnahmen durchgeführt. Diese werden vor allem im Siebten Teil "Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache" der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 (ABl. 9/11) in den 45 bis 59 geregelt. Die Deutschfördermaßnahmen dienen insbesondere den Zielen, wie sie in 45 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 (ABl. 9/11) niedergelegt sind. Demzufolge sollen Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in Erfüllung der in 3 Abs. 14 des Hessischen Schulgesetzes niedergelegten Grundsätze so gefördert werden, dass sie befähigt werden, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen, entsprechend ihrer Eignung gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen zu Eingegangen am 12. Dezember 2013 Ausgegeben am 17. Dezember 2013 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/7637 erhalten und zu den gleichen Abschlüssen geführt zu werden wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler deutscher Herkunftssprache. Damit soll zugleich ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration dieser Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Diese Vorbemerkung der Kultusministerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Schüler in welchen Jahrgangsstufen gibt es in Hessen, die zum DaZ offiziell angemeldet sind? Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist kein Schulfach im engeren Sinne, zu dem Daten aus der Lehrer- und Schüler-Datenbank (LUSD) abgefragt werden könnten. Vielmehr gliedert sich der Förderbereich Deutsch als Zweitsprache in zahlreiche Maßnahmen wie beispielsweise freiwillige Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter zur Vorbereitung auf die Grundschule ( 49 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011), Intensivklassen und Intensivkurse und Seiteneinsteiger ( 50 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011), Alphabetisierungskurse ( 51 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011), schulische Sprachkurse bei Zurückstellung ( 53 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011) und Deutschförderkurse für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht über die für eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen ( 52 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011) wie z.b. das Programm "Deutsch und PC", an dem zurzeit hessenweit 73 Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil teilnehmen. Diese Deutschfördermaßnahmen sind häufig jahrgangsübergreifend angelegt. Intensivklassen und Intensivkurse sind außerdem schulformunabhängig, da die Empfehlung für eine Schulform erst dann ausgesprochen wird, wenn das Kind bzw. der Jugendliche die für die Teilnahme am Regelunterricht erforderlichen grundlegenden Deutschkenntnisse erworben hat. Aufgrund der vorgenannten Umstände können bislang Daten über Förderangebote im Bereich Deutsch als Zweitsprache nur auf dem Wege von Sondererhebungen gewonnen werden. Die folgende Tabelle gliedert den Maßnahmenkatalog nach Sprachförderbausteinen, Zielgruppen, Schulstufen bzw. Altersgruppen und teilnehmenden Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2012/13, für das Zahlen vorliegen. Diese Zahlen beruhen auf einer Abfrage des Landesschulamtes (Staatliche Schulämter) zur Verwendung der zugewiesenen Lehrerstellen für die Bereiche "Deutsch-Fördermaßnahmen einschließlich Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern" nach der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 (ABl. 9/2011), Siebter Teil: Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache. Deutsch als Zweitsprache - Fördermaßnahmen im Schuljahr 2012/13 Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Förderbaustein Vorlaufkurse Zielgruppe Vorschulkinder, von denen zu erwarten steht, dass sie bei Einschulung ohne vorschulische Deutschfördermaßnahmen nicht über die für den erfolgreichen Besuch der 1. Grundschulklasse erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen Schulstufe/ Altersgruppe Vorschulalter (5 bis 6 Jahre) Anzahl der Schülerinnen und Schüler Deutsch und PC Intensivklassen Schüler mit Migrationshintergrund noch keine Regelklasse besuchen Grundschule
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Intensivkurse Alphabetisierungskurse Deutsch-Förderkurse mit einem Teil der Wochenstunden parallel zum Klassenunterricht in eigens eingerichteten Kursen unterrichtet werden, aber bereits einer Regelklasse angehören bisher noch nicht (Erstalphabetisierung) oder nicht im lateinischen Alphabet (Zweitalphabetisierung) alphabetisiert sind - sofern die Alphabetisierung nicht im Rahmen von Intensivklassen oder - kursen im Wege der Binnendifferenzierung, sondern in eigenständigen Kursen erfolgt Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen in Wort und Schrift Im Schuljahr 2012/13 nahmen somit in Summe Kinder und Jugendliche an Deutschfördermaßnahmen teil. Frage 2. Wie viele Schüler nehmen konkret regelmäßig daran teil? Hinsichtlich der Anzahl der an Deutschfördermaßnahmen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird auf die Ausführungen in der Antwort auf die Frage 1 Bezug genommen. Ergänzend wird angemerkt, dass es sich nach 48 Abs. 3 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses bei Vorlaufkursen um freiwillige, bei allen anderen vorgenannten Deutschfördermaßnahmen jedoch um verpflichtende schulische Veranstaltungen handelt. Für die Letztgenannten gelten bezüglich der Teilnahme alle einschlägigen rechtlichen Regelungen, die für andere verpflichtende schulische Veranstaltungen ebenfalls feststehen. Zu nennen ist hier insbesondere 1 Abs. 2 der o.g. Verordnung. Danach haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht zur Teilnahme und aktiven Mitarbeit in Schule und Unterricht sowie die Pflicht, durch ihr Verhalten den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule verwirklichen zu helfen. Bei Vorlaufkursen handelt es sich um freiwillige schulische Veranstaltungen, da die Kinder im Vorschulalter sind und daher noch nicht der Schulpflicht unterliegen. Die Empfehlung zum Besuch eines Vorlaufkurses wird ausgesprochen, wenn im Rahmen der Schulanmeldung ca. 14 bis 15 Monate vor Schuleintritt festgestellt wird, dass ein Kind voraussichtlich bei der Einschulung nicht über die für den erfolgreichen Besuch der 1. Klasse erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen wird. Da die Schulanmeldung verpflichtend ist, werden bei der Untersuchung auch Kinder erfasst, die keine Kindertagesstätte besuchen. Die Vorlaufkurse umfassen ein Schuljahr. Sie können je nach regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen in einer Grundschule oder Kindertagesstätte stattfinden. Zur Beratung der Eltern formuliert 49 Abs. 4 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011, dass bei der Anmeldung nach 58 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes die Eltern von Kindern nach Abs. 1 über die Bedeutung der Beherrschung der deutschen Sprache zu informieren sind; die Teilnahme der Kinder an dem Vorlaufkurs ist ihnen dringend zu empfehlen. Obwohl es sich bei den Vorlaufkursen nicht um verpflichtende Maßnahmen handelt, folgten in den letzten Jahren durchschnittlich 90 bis 95 % aller Eltern einer entsprechenden Empfehlung. Rechtliche Handhaben zur Durchsetzung des Besuchs bzw. der Teilnahme gibt es bei Vorlaufkursen jedoch nicht.
4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/7637 Frage 3. Wer überprüft in welcher Form die Teilnahme? Wie bei anderen schulischen Veranstaltungen auch wird die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise von der unterrichtenden Lehrkraft festgestellt. Insbesondere gilt, dass bei Verhinderung oder Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers die Eltern, im Fall der Volljährigkeit die Schülerin oder der Schüler selbst unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen haben (vgl. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011). Hinsichtlich Befreiung und Beurlaubung gelten die Regelungen nach 3 der Verordnung. Bei Vorlaufkursen wird gemäß 2 Abs. 3 verfahren. Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Frage 4. Wie viele Lehrerstunden werden dafür an den Grundschulen und an den weiterführenden Schulen jeweils zur Verfügung gestellt? Da die Anzahl der Pflichtstunden je nach Schulform variieren kann, wird die Verteilung der personellen Ressourcen nachfolgend in Lehrerstellen angegeben. Im Schuljahr 2013/14 werden vom Hessischen Kultusministerium zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Lehrerstellen bereitgestellt. Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Förderung kommt der größere Teil dieses Kontingents in der Grundschule zum Tragen. Für die Gesamtförderung in Vorlaufkursen und die sonstigen sprachlichen Fördermaßnahmen in der Grundschule werden 64,7 %, für die Förderung der Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen insgesamt 35,3 % der Stellen - bezogen auf das Schuljahr 2013/14 - eingesetzt. Frage 5. Welche inhaltlichen Erkenntnisse gibt es bezüglich des Erfolgs von DaZ? Förderung kann nur dann erfolgreich sein, wenn die individuellen Lernbedürfnisse der jeweiligen Altersgruppen berücksichtigt werden und die Förderangebote den Interessen und dem Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen entsprechen. In diesem Sinne liegt der schulischen Sprachförderung von Zuwandererkindern ein Gesamt-Sprachförderkonzept zugrunde. Dieses berücksichtigt die unterschiedlichen sprachlichen Ausgangssituationen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und ermöglicht eine jeweils angemessene und altersgemäße Sprachförderung. Die Frage nach dem Erfolg der Deutschfördermaßnahmen wird mit jeweils konkretem Bezug auf diese wie folgt beantwortet: Vorschulische Förderung im Rahmen von Vorlaufkursen Wie bereits ausgeführt, ist der Besuch eines Vorlaufkurses freiwillig, da die Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Durchschnittlich entsprechen jedoch 90 bis 95 % aller Eltern einer entsprechenden Empfehlung. Von der Maßnahme konnten seit der landesweiten Einführung im Schuljahr 2002/03 mehr als Kinder profitieren. Der Erfolg der Maßnahme misst sich daran, wie viele Kinder nach dem Besuch des Vorlaufkurses eingeschult werden können, das heißt nicht aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse vom Schulbesuch zurückgestellt werden müssen. Diese "Erfolgsquote" liegt bei über 97 % Der Stand der deutschen Sprachkenntnisse eines Kindes ist am Anfang und am Ende des Vorlaufkurses in geeigneter Weise schriftlich zu dokumentieren. Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Rahmen von Intensivklassen/Intensivkursen und Alphabetisierungskursen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, d.h. Schülerinnen und Schüler, die bei fortgeschrittener Schullaufbahn aus dem Ausland nach Hessen zuziehen und über keine oder nur geringe Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen, werden in Intensivklassen oder Intensivkursen beschult. Die Verweildauer in einer Intensivklasse beträgt in der Regel nicht mehr als ein, in einem Intensivkurs in der Regel nicht mehr als zwei Jahre. Ob eine Schülerin bzw. ein Schüler über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, um am Regelunterricht teilnehmen zu können, entscheidet die Konferenz der die Schülerinnen und Schüler unterrichtenden Lehrkräfte. In dieser Form wird der Erfolg der Intensivmaßnahme festgestellt. Zusätzliche Erhebungen finden nicht statt.
5 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Förderung im Rahmen von Deutsch-Förderkursen Deutsch-Förderkurse müssen von den Schulen regelmäßig beim Landesschulamt (Staatliche Schulämter) beantragt werden. Der Bedarf ist nachzuweisen und die Zielsetzungen sind zu benennen. Die Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahmen obliegt dem Landesschulamt im Rahmen der Stellenzuweisung. Da Deutsch-Förderkurse je nach Erfordernis (Vorkenntnisse, Jahrgangsstufe, Schulform etc.) sehr unterschiedlichen Zuschnitt haben, können diese Maßnahmen nur sehr differenziert beurteilt werden. Dies obliegt den Schulen im Benehmen mit den regional zuständigen Dienstsitzen des Landesschulamtes. Förderung im Rahmen von Deutsch & PC Deutsch & PC wurde mit dem Ziel eingerichtet, eine Fördermaßnahme für einen frühzeitigen und intensiven Erwerb der deutschen Sprache an Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil zu schaffen. Dem Netzwerk gehören mittlerweile 73 Grundschulen an. Die Schülerinnen und Schüler werden parallel zum Klassenverband in eigenen Fördergruppen unterrichtet. Die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise regelmäßig zu erheben. Frage 6. Ist es zutreffend, dass gelegentlich Grundschullehrer mit fünf, acht oder zehn Stunden Unterrichtsverpflichtung bezüglich DaZ lediglich ein bis drei Schüler unterrichten? Die Größe der Fördergruppen und der Stundenumfang für die Förderung der deutschen Sprachkenntnisse sind durch Verordnung geregelt. An einem Vorlaufkurs nehmen nach 49 Abs. 2 in der Regel 10 bis 15 Kinder teil. Intensivklassen sind nach 50 Abs. 3 eigene Lerngruppen mit in der Regel nicht weniger als 12 und nicht mehr als 16 Schülerinnen und Schülern. Intensivkurse sind nach 50 Abs. 4 Lerngruppen mit in der Regel nicht mehr als 12 Schülerinnen und Schülern, die vorläufig einer Regelklasse zugeordnet sind. In der Grundschule finden die Deutsch-Förderkurse als zwei zusätzliche Unterrichtswochenstunden und/oder als paralleles kerncurriculumbezogenes Angebot zum planmäßigen Deutschunterricht statt. Die nach der Stundentafel für die Grundschule geltende Höchststundenzahl ist zu beachten (vgl. 52 Abs. 3 und 4 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011). In den weiterführenden Schulen kann ein Deutschförderkurs nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten der Schule bis zu vier zusätzliche Unterrichtsstunden umfassen. Die Gruppengröße der DaZ-Förderkurse ist nicht explizit geregelt und obliegt damit der Verantwortung der Schulleitung im Benehmen mit dem Landesschulamt. Eine Orientierung für die Gruppengröße, um die pädagogischen Zielsetzungen in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen, der Jahrgangsstufe und der Schulform zu erreichen, bieten jedoch die sonstigen Deutschfördermaßnahmen. In der Deutschfördermaßnahme Deutsch & PC werden im 1. Schuljahr 6 bis 8 Schülerinnen und Schüler jeweils mit zwei Stunden täglich in Deutsch und Mathematik parallel zum Klassenverband unterrichtet. Im 2. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler täglich eine Stunde Förderung. Schulische Sprachkurse bei Zurückstellung vom Schulbesuch umfassen in der Regel 15 bis 20 Wochenstunden und mindestens 8 Kinder. Mit Bezug auf die vorstehenden Ausführungen und die rechtlichen Vorgaben ist die Frage, ob in Hessen Lehrer mit fünf, acht oder zehn Stunden Unterrichtsverpflichtung lediglich ein bis drei Schüler unterrichten, zu verneinen. Entsprechende Sachverhalte sind dem Hessischen Kultusministerium nicht bekannt. Wiesbaden, 29. November 2013 Nicola Beer
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