Herkunftssprachliche und mehrsprachige Bildungsangebote dienen der Sprachbildung sowie der Identitäts und Lernentwicklung.

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1 Die Schulen mit den Herausforderungen nicht allein lassen... Vorbemerkung: Der folgende Beitrag basiert auf einem Vortrag von Maike Wiedwald, stellvertretende Landesvorsitzende GEW Hessen, der im Rahmen Fachtagungen für LehrerInnen und Lehrer aus Intensivklassen Ende März 2016 gehalten worden ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Hauptvorstand der GEW hat im Januar eine wegweisende Erklärung zum Thema Bildung kann nicht warten gute Bildung von Anfang an verabschiedet. Ich möchte mich im Folgenden an den drei aus meiner Sicht wichtigsten Kernaussagen beziehen, die ich den jeweiligen Abschnitten voran stellen werde. Für alle Menschen, die nach Deutschland zuwandern, muss der Zugang zu Bildungsangeboten passend zu ihrem Lern und Bildungsstand und ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Herkunftssprachliche und mehrsprachige Bildungsangebote dienen der Sprachbildung sowie der Identitäts und Lernentwicklung. Bildung in der Migrationsgesellschaft ist die Kernaufgabe gut ausgebildeter Pädagoginnen und Pädagogen in den öffentlichen Bildungseinrichtungen. Diese Forderungen sind umzusetzen. Doch Antworten konkret zu finden, erfordert einen vielfältigen Blick auf Voraussetzungen, Situationen von zugewanderten Menschen, Lern und Lebensbedingungen. Damit möchte ich heute bezogen auf den Bereich der schulischen Umsetzung in Hessen beginnen. Statistische Daten Doch mit welchen Voraussetzungen kommen zugewanderte Menschen in die Bundesrepublik? Wie muss ein passendes Bildungsangebot dann aussehen? Hier ist ein Blick in die Statistik sehr wichtig. 1 Im Jahr 2015 sind fast Flüchtlinge in die Bundesrepublik und nach Hessen zugewandert. Von diesen sind ca. 2/3 Männer und 1/3 Frauen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre stellen dabei mit fast 60% die größte Gruppe dar. Die größte Gruppe der Flüchtlinge kommt aus Syrien, die zweitgrößte aus Afghanistan, gefolgt von Flüchtlingen aus Albanien, Pakistan und Eritrea. Genau für diese gilt es passende Bildungsangebote zu finden und zu gestalten. Wichtig ist hierbei, sich Qualifikationen, die die Flüchtlinge mitbringen anzuschauen. Hier hilft ein Blick auf eine Befragung, die das BAMF durchgeführt hat. 1 Eine sehr gute Darstellung der statistischen Daten findet sich auf der Internetseite der Hessenschau

2 Nach Angaben des BAMF gaben von den Asylsuchenden im Alter über 20 Jahre an: 13 Prozent eine Hochschule besucht zu haben, 17,5 Prozent ein Gymnasium, 30 Prozent eine Mittelschule, 24 Prozent hatten lediglich die Grundschule besucht, 8 Prozent gar keine Schule. Was bedeuten diese mitgebrachten und vorhandenen Qualifikationen denn nun für Schule und die passenden Bildungsangebote? Die KollegInnen, die in den InteA Kursen unterrichten berichten von einer sehr großen Heterogenität. Zum einen haben sie doch junge Erwachsene sitzen, die bereits an der Hochschule studiert haben und andererseits junge Erwachsene, di noch nie eine Schule besucht haben und alphabetisiert werden müssen. Das ist bei mittlerweile zumeist 20 SchülerInnen in einem InteA Kurs ein unbeschreiblich schwieriges Unterfangen, eigentlich nicht machbar. Es wirft aber auch die Frage auf, warum es so schwer ist, Abschlüsse, die in anderen Ländern erworben worden sind, möglichst schnell anzuerkennen. So wären der schnelle Erwerb weiterer Abschlüsse, die Aufnahme eines Studiums oder die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen. Gleichzeitig weist aber auch der Anteil von über 30% Asylsuchender, die keine oder höchstens 4 Jahre eine Schule besucht haben auf ein weiteres Problem: Es bedarf besonderer Angebote für diese, um zum einen überhaupt noch Abschlüsse erwerben zu können und zum anderen besonderer Angebote im Bereich der Alphabetisierung. Aber dazu später mehr. Welche Antworten findet die hessische Landesregierung? Aktionsplan der Landesregierung Die Maßnahmen des Aktionsplans reichen von der Förderung des kommunalen Wohnungsbaus bis zu mehr Stellen für den Verfassungsschutz. Insgesamt sollen die im Haushalt 2016 vorgesehenen Ausgaben des Landes für die Integration von Flüchtlingen von dem bereits auf 628 Millionen Euro erhöhten Haushaltsansatz auf über eine Milliarde Euro steigen. Der vom Landtag im Dezember verabschiedete Haushalt für 2016 sieht: 630 zusätzliche Stellen im Bereich des Ministeriums für Soziales u. Integration 350 zusätzliche Stellen im Bereich des Ministeriums des Inneren und für Sport 800 neue Stellen im Bereich des Hessischen Kultusministeriums (HKM) vor. Nach Angaben von Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sollen von den für den Schulbereich vorgesehenen 40 Millionen Euro 30 Millionen für Intensivsprachförderung für Flüchtlinge und Zugewanderte unter 18 Jahren aufgewendet werden und 10 Millionen Euro für die Beschulung von jungen Erwachsenen bis 21 Jahren. Die Zahl der Stellen in Intensivkursen soll von im November auf über erhöht werden. Auf die Ungenauigkeit dieser Zahl werde ich später noch eingehen. Für die psychologische Betreuung von traumatisierten Flüchtlingskindern sind elf zusätzliche Stellen in den Staatlichen Schulämtern vorgesehen.

3 Die Umsetzung der Besetzung der zusätzlichen 8000 Stellen über Rangliste (Merkmal DaZ/DaF) ist mit dem Hauptpersonalrat diskutiert worden. Die Höhe ist von Seiten der GEW von Beginn an als deutlich zu niedrig bewertet worden. Aber es war zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) konnte erreichen, dass die Verpflichtung zu einem überwiegenden Einsatz (nicht vollständigen!) in den Intensivklassen nur für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren besteht. Weiter macht sich der HPRLL auch für ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot für die Fort und Weiterbildung stark. Doch genau an dieser Stelle erreichen uns sehr viele Klagen aus den Schulen. Angebote sind so gering bemessen, dass die KollegInnen keinen Platz bekommen und nur mit einer 6tägigen Einführung in die Thematik, Alphabetsierung in InteA Klassen gestalten sollen. Dass dieses selbst gestandene KollegInnen überfordern würde, ist das eine, für BerufsanfängerInnen stellt dieses teilweise eine unüberwindliche Situation dar, der sie sich tagtäglich wieder neu stellen müssen. Hier muss es nicht nur Fort und Weiterbildungsangebote geben, sondern auch Unterstützung im Alltag durch Doppelbesetzungen und Supervision. Selbstverständlich müssen auch die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Was ist das schulische Gesamtkonzept? Für das Kultusministerium gehören zu einem schulischen Gesamtkonzept verschiedene Angebote, die man sich aber es genau anschauen muss. Im März 2016 wurden fast 1823 Stellen in diesen Bereich investiert. 2 Zum einen gehören zu den Angeboten, die über einen Haushaltstitel abgerechnet werden Vorlaufkurse vor der Einschulung, Sprachkurse bei Zurückstellung, Deutsch & PC an Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil, Deutsch Förderkurse an allgemeinbildenden Schulen und Intensivkurse an allgemeinbildenden Schulen. Im März 2016 umfasste allein dieser Bereich 864 Stellen. Gerade die beiden ersten Bereiche gehören in ein Konzept vorschulischer Angebote und sollten auch daraus finanziert werden. Die Erhöhung der Anzahl von Kursen in diesem Bereich reduziert die Anzahl zum Beispiel von Deutsch Förderkursen erheblich, sodass teilweise keine Angebote im Bereich der Nachförderung nach dem Besuch der Intensivklasse mehr stattfinden kann. Es gibt aber auch viele SchülerInnen mit Migrationshintergrund, die in Hessen geboren worden sind und auch Förderung benötigen. Für die bleiben fast keine Stunden mehr übrig. Daran ändern auch zusätzliche Stunden über den Sozialindex wenig. Im März 2016 gab es 574 Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen und in diese integriert Alphabetisierungskurse. Intensivklassen an beruflichen Schulen in Kooperation mit dem HMSI (Integration und Abschluss InteA) gibt es erst seit diesem Schuljahr. Auch sie steigen monatlich an und umfassten im März 2016 fast 264 Stellen. Neu seit dem 1. März 2016 gibt es Angebote an den Schulen für Erwachsene für 20jährige junge Erwachsene. Die Zuweisung mit knapp 4 Stellen war im März noch sehr gering, wird aber künftig steigen. 2 In der Anlage 19.1 des Zuweisungserlasses werden die Stellen für diesen Bereich ausgewiesen. Dieser wird derzeit monatlich aktualisiert. In den letzten 4 Jahren (und nicht erst im letzten Jahr) ist er kontinuierlich um letztlich 800 Stellen gestiegen. Dieses zeigt auch, dass nicht nur mehr Flüchtlinge nach Hessen kamen, sondern auch mehr EU BürgerInnen ihren Wohnsitz vor allem in der Rhein/Main Region gewählt haben, deren Kinder als sogenannte SeiteneinsteigerInnen in die Schulen drängten und drängen.

4 Geplant sind diese Angebote für 20 Jährige Flüchtlinge, die bereits alphabetisiert sind. Laut HKM soll dieses Angebot 1500 Plätze umfassen. Unterricht in der Herkunftssprache wird nur noch durch Lehrkräfte im Umfang von etwas mehr als 90 Stellen durchgeführt., die auch zu diesem Haushaltbereich gehören. Alle weiteren Angebote werden mittlerweile durch die Konsulate organsiert und wahrgenommen. Diese Herangehensweise widerspricht vollkommen den wissenschaftlichen Erkenntnissen beim Spracherwerb bei Mehrsprachigkeit. Hier ist dringend eine umfassende Diskussion notwendig, die in eine andere Perspektive weist und staatlich organisierte Angebote in der Herkunftssprache ebenso umfasst wie die mehrsprachige Angebote und mögliche Wechsel der Sprachenfolge, wie dieses zum Beispiel für Russisch und Polnisch möglich ist. 3 Intensivklassen an Schulen Bedingungen desolat... Ein Blick auf die aktuelle Situation der Umsetzung ist notwendig. Zu allererst dokumentiert die Schaffung von Planstellen, dass es sich nicht um eine momentane Spitze handelt, die man nur vorrübergehend Überbrücken müsse. Es ist klar, dass die SchülerInnen in den Intensivklassen zum allergrößten Teil in Regelklassen der allgemeinbildenden und besonderen Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen wechseln werden werden und dort qualifiziert unterrichtet werden müssen. Hierfür müssen alle Lehrkräfte im Bereich DaZ/DaF in jedem Fach qualifiziert sein Fortbildungen entsprechend angeboten werden. Aber auch die Bedingungen müssen in den Intensivklassen und in der Nachförderung stimmen. Die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses regelt hierzu: (3) In Intensivklassen sind eigene Lerngruppen mit in der Regel nicht weniger als 12 und nicht mehr als 16 Schülerinnen und Schülern. Sie werden eingerichtet, wenn dies personell, sächlich und organisatorisch möglich ist. [...] Der Umfang der Wochenstundenzahl orientiert sich an den personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Schulen; er beträgt in der Grundschule in der Regel mindestens 20, in den anderen Schulformen in der Regel mindestens 28 Wochenstunden. Die Maßnahme dauert für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler in der Regel nicht länger als ein Schuljahr; [...] Die Praxis sieht aber leider deutlich anders aus. Intensivklassen können ab einer SchülerInnenzahl von 10 gebildet werden. Der Klassenteiler ist 16. In der Primarstufe erhält jede Intensivklasse eine Zuweisung von 18 Wochenstunden, in der Sekundarstufe I 22 Wochenstunden. Für die Zuweisung ist eine Übereinstimmung mit den gemeldeten Daten des ABZs erforderlich. Im Zweifelsfall gilt die kleinere SchülerInnenzahl. Es muss also konstatiert werden, dass die gängige Zuweisungspraxis nicht der gültigen VOGSV entspricht! 70 % aller Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen finden im Bereich der SEK I statt, von diesen finden knapp 40% an Haupt und Realschulen, 54% an Gesamtschulen (KGS und 3 Mehrsprachigkeit Umsetzung Russisch und Polnisch...

5 IGS), 2,5% an Gymnasien und 3,5% an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen statt. 4 Zugewiesen werden die SchülerInnen den Schulen über das Aufnahme und Beratungszentrum. 5 Eine Vorzuordnung zu bestimmten Bildungsgängen und Abschlüssen soll dabei nicht erfolgen. Im Gegenteil: Alle SchülerInnen sollen mindestens ein Jahr lang schulische Erfahrungen sammeln können, die Chance haben, sich in Sprachbildung zu üben sowie Zeit für die Identitäts und Lernentwicklung haben. Aber es Bedarf auch im Anschuss Möglichkeiten, in Regelklassen wechseln zu können und Abschlüsse zu erwerben. Die schulische Praxis steht diesen Notwendigkeiten oft im Weg. Oft müssen SchülerInnen nach dem Besuch der Intensivklasse die Schule verlassen, weil es keinen Platz in Regelklassen dieser Schulen gibt. Wer schon in einer Intensivklasse war, darf eine InteA Klasse nicht mehr besuchen, aber in andere berufsbildende schulische Angebote kommen sie auch nicht problemlos hin, geltende Bestimmungen zu notwendigen Schulbesuchsjahren stehen dem entgegen. 6 Doch wo können diese SchülerInnen dann Abschlüsse erwerben? Auch der Wechsel von Grundschule zur weiterführenden Schule kann sich sehr schwierig gestalten. Hier muss in Zukunft sehr genau hingeschaut werden, eine entsprechende Nachförderung gestaltet werden etc. Hierbei muss konstatiert werden, dass die Gymnasien vor diesen Problemen kaum stehen, da es bei ihnen nur sehr wenige Intensivklassen gibt. Hier muss es zu einem strukturellen Ausgleich kommen. Dieser darf jedoch nicht einmal in Ansätzen zu Lasten der Lern und Arbeitsbedingungen an den Gymnasien erfolgen. Die Kürzungen müssen rückgängig gemacht werden. Aber es bedarf einer deutlichen Verbesserung der Bedingungen insbesondere an Gesamtschulen. Hierzu gehört, dass Plätze von Beginn an in Regelklassen freigehalten werden, um den SchülerInnen den Wechsel in eine Regelklasse an der Schule, an der sie die Intensivklasse besucht haben, zu ermöglichen. Zuweisungen müssen so erfolgend, dass zumindest in ausgewählten Fächern (z.b. Deutsch und Fremdsprachen) eine Doppelbesetzung erfolgen kann. InteA gestalten statt verwalten Die InteA (Integration und Abschluss) Intensivklassen gibt erst seit diesem Schuljahr und dauert für die SchülerInnen zwei Jahre. In welcher Art und Weise der Abschluss dieser Maßnahme zu sehen ist, muss noch im folgenden Schuljahr geklärt werden. Die Jugendlichen sind bei Beginn der Beschulung mindestens 16 und unter 20 Jahre alt. Zugewanderte junge Erwachsene dürfen bei Beginn keine 18 Jahre alt, Flüchtlinge keine 20 Jahre alt sein. Die Beschulung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) beginnt erst mit der Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft. Die Beschulung kann ausschließlich im zuständigen Schulamtsbezirk stattfinden. Dies gilt auch, wenn bereits eine Schulzuweisung stattgefunden hat oder die Beschulung sogar schon begonnen hat und erst danach eine Verlegung oder ein Umzug in einen anderen Schulamtsbezirk stattfindet. Die Anzahl der SchülerInnen, die in eine InteA Klasse unterrichtet werden, ist auf 20 SchülerInnen erhöht worden. Erst ab dem 21 Schüler/der Schülerin darf eine neue Klasse eröffnet werden und die Zuweisung erfolgt entsprechend einen Monat später. 4 Zahlen HKM 5 Was ist ein ABZ?! 6 Zu BZB und so

6 Ein sehr großes Problem in den InteA Maßnahmen ist die große Heterogenität. Für die Alphabetisierung junger Erwachsener fehlen zuallermeist die Qualifikationen der LehrerInnen und Lehrer. Ein Resultat dieser Situation ist die große Überforderung der unterrichtenden LehrerInnen. Hier müssen unbedingt qualifizierte Fort und Weiterbildungsangebote entwickelt und umgesetzt werden. Zu diskutieren wäre hier zumindest auch die Hinzunahme von weiteren qualifizierten Personen (mit Hochschulabschluss!) aus dem Bereich der Erwachsenenbildung und deren Weiterqualifizierung für einen Einsatz in Schule. Was fehlt noch? Echte Ganztagsschulen und in sie integrierte Förderangebote auf allen Ebenen sind für alle Kinder und Jugendliche gut. Es geht um die Verwirklichung von Chancengleichheit und Bildungsmöglichkeiten für alle. Ungleiche Voraussetzungen müssen durch die Entwicklung und Umsetzung besonderer Angebote für diejenigen ansatzweise ausgeglichen werden, die ansonsten keine Chance hätten. Dies bedeutet aber ein mehr an Bildung, ein mehr an Förderung, ein mehr an Vielfalt und richtet sich damit gegen weitere Kürzungen ob an Gymnasien oder Grundschulen oder in Intensivklassen. Bildung kann nicht warten... Auf den drei Fortbildungen sind vielfältige Forderungen aufgestellt worden. Die folgenden stehen als Erstforderungen und müssen und werden ständig erweitert werden. Aufgrund der mittlerweile jahrzehntelangen Erfahrung mit den Intensivkursen und Intensivklassen ergeben sich folgende Forderungen: mindestens 500 zusätzliche unbefristete Stellen für Lehrerinnen und Lehrer sofort und weitere 500 im Lauf des Schuljahres (zu den 800!) Ausbau der Fort und Weiterbildung für DaZ und DaF auch für Lehrkräfte, die noch nicht oder nur befristet beschäftigt sind Gruppen mit maximal 12 Kindern und Jugendlichen (keinesfalls mehr als 16), um Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen individuell fördern zu können Rücknahme der Stundenkürzungen für Intensivklassen; mindestens 20 Stunden in der Grundschule und 28 Stunden in der Sekundarstufe I Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger müssen sowohl in der Intensivklasse als auch in der Regelklasse angerechnet werden, da sie beide Klassen besuchen und die Eingliederung in die Regelklasse vorbereitet werden muss. maximal drei Intensivklassen pro Schule und nicht mehr als 25 % Flüchtlingskinder in einer Bestandsklasse keine reinen Seiteneinsteigerklassen nach der Intensivklasse und keine Ghetto Schulen Die Aufnahme und Beratungszentren müssen so ausgestattet sein, dass sie den Kindern und Jugendlichen ohne lange Wartezeiten einen Schulplatz vermitteln können. Die zehn zusätzlich bereitgestellten Stellen für ganz Hessen reichen bei weitem nicht aus. ausreichend Lehrmittel und Fördermaterialien Doppelbesetzungen in Intensivklassen Daz/DaF als Studienfach für ein Lehramtsstudium anerkennen

7 Konzepte und Erkenntnisse zum Spracherwerb bei Mehrsprachigkeit berücksichtigen (Angebote in Herkunftssprache, Wechsel der Sprachenfolge) Fortbildung zum Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen durch das Schulamt Einrichtung eines Dolmetscherpools beim Staatlichen Schulamt zusätzliche Raumkapazitäten an den Schulen Sozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und Psychologinnen und Psychologen, die den schulischen Alltag von Flüchtlingskindern begleiten und sie und ihre Familien unterstützen Anspruch auf Deutschunterricht bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen Ausweitung des Rechts auf Schulbesuch auch über die Schulpflicht hinaus Schulische Angebote für junge Erwachsene bis 27 Jahre Anrechnung der Koordination des DaF/DaZ Bereiches an Schulen Eigenständige Durchführung von Alpha Klassen Fort und Weiterbildungsangebote im Bereich der Alphabetisierung Probleme bei Übergängen (4/5, weiterführende Schule/ berufliche Schule) anschauen und Unterstützungen entwickeln und einrichten (Nachförderung an weiterer Schule) Interkulturelles Lernen ins Schulcurriculum der Schulen verankern...

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