Ergebnisbericht der Prüfung vom für Wohnstätte der Lebenshilfe in Heiden

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1 Seite 1 von 7 Ergebnisbericht der Prüfung vom für Wohnstätte der Lebenshilfe in Heiden Prüfung von Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot durch die Heimaufsicht des Kreises Borken Nach 23 Wohn-und Teilhabegesetz (WTG) werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher en als gilt jede erfüllung der gesetzlichen enfestgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur beseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des s erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung der wird zwischen geringfügigen und wesentlichen n unterschieden. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung, zum Beispiel Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc. erlassen wird. Manche en werden auch nicht, zum Beispiel weil sie zu einem früheren Zeitpunkt wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das wesentliche Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG und 4 und 5 WTG- DVO nachfolgend veröffentlicht. I. Allgemeine Angaben Angaben zum Träger und zum Wohn- und Betreuungsangebot Adressangaben zum Wohn- und Betreuungsangebot: Ne: Lebenshilfe Borken Wohnen ggmbh PLZ: Ort: Heiden Straße/ Nr.: Friesenstraße 28 Telefon: / FA: / wohnstaette-heiden@lebenshilfeborken.de Homepage:

2 Seite 2 von 7 Adressangaben zum Träger: Ne: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Borken und Umgebung e.v PLZ: Ort: Borken Straße/ Nr.: Mozartstraße 31 Telefon: / FA: / verwaltung@lebenshilfe-borken.de Homepage: Von der Möglichkeit einer Selbstdarstellung nach 14 Abs. 9 WTG, 5 WTG-DVO wurde kein Gebrauch gemacht. Angaben zur Wohn- und Betreuungsform: Wohn- und Betreuungsangebot nach 2 Abs. 2 WTG SGB I SGB II Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Angaben zu den Nutzerinnen- und Nutzerplätzen der Wohn- und Betreuungsform: Belegte Plätze: 26 Anzahl der Plätze lt. Vergütungs- bzw. Versorgungsvereinbarung: 26 Plätze für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Davon 21 Plätze in der Haupteinrichtung Friesenstraße 28 und 5 Plätze in der Außenwohngruppe (AWG) Friesenstraße 30 a.

3 Seite 3 von 7 Angaben zur Nutzerinnen- und Nutzerstruktur: Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit Eingruppierung in Leistungstypen nach Landesrahmenvertrag gemäß 79 Abs. 1 SGB II Gestanzahl der Nutzerinnen und Nutzer: 26 LT 9 / HBG 1 1 LT 9 / HBG 2 9 LT 9 / HBG 3 3 LT 10 / HBG 1 3 LT 10 / HBG 2 8 LT 12 / HBG 2 2 Angaben zu den Prüfpersonen: Ne und Vorne der Prüferin: Decking, Gudula Ne und Vorne der Prüferin: Schlottbohm, Ingrid Funktion/ Qualifikation der Prüferin: Pflegefachkraft Funktion/ Qualifikation der Prüferin: Verwaltungsfachwirtin Ne der Prüfbehörde: Kreis Borken, Heimaufsicht PLZ: Ort: Borken Straße/ Nr.: Burloer Straße 93 Telefon: / i.schlottbohm@kreis-borken.de FA: / Homepage: Datum der Prüfung:

4 Seite 4 von 7 An der Prüfung beteiligte Behörden/ Institutionen: Gesundheitst / Hygieneüberwachung Gesundheitst / Lebensmittelüberwachung Gesundheitst/ Apothekenaufsicht Bauordnungst Örtl. Ordnungsbehörde/ Feuerwehr Träger der Einrichtung Letzte Prüfung der WTG-Behörde Letzte Prüfung anderer Prüfinstitutionen: Behörde/ Institutionen Datum Bericht liegt vor Beanstandungen Gesundheitst ja nein Apothekenaufsicht / Vertragsapotheke (Protokoll der letzten Prüfung) Örtl. Ordnungsbehörde/ Feuerwehr Protokoll der letzten Brandschau ja nein ja nein Sonstige Liegen Prüfergebnisse anderer Behörden/ Institutionen vor, die nicht älter als ein Jahr sind, soll die erneute Prüfung dieser Sachverhalte vermieden werden. Ausnahmen sind aktuelle Hinweise, dass die en des Gesetzes nicht erfüllt sind.

5 Seite 5 von 7 Die Prüfung durch die Heimaufsicht des Kreises Borken erfolgte Wohnqualität 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergröße) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume (Raumgrößen/Unterteilung in Wohngruppen) 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung 11. Information über Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement

6 Seite 6 von 7 Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/Förderplanung Umgang mit Arzneimittel 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation

7 Seite 7 von 7 II. Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. III. Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin oder den Leistungsanbieter Der Leistungsanbieter verzichtet auf eine Selbstdarstellung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage:

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