Stand und Perspektiven der Nutzung der Gentechnik im Ackerbau
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- Heini Kohl
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1 Empfehlungen zur Frühjahrsaussaat Iden, / Dr. (LLFG) Abteilung 2: Zentrum für Acker- und Strenzfelder Allee 22, D Bernburg Fon: (03471) Fax: -205 Mail: Falko.Holz@llg.mlu.lsa-net.de Web:
2 Entwicklung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen weltweit (1996 bis 2005, Angaben in Mio. ha) 2
3 Überblick zum GVO-Anbau 2005 weltweit Anbauumfang: 90 Mio. ha nach STAATEN USA 50 Argentinien 17 Brasilien 9 Kanada 6 China 3 Pos. 6-10: Paraguay, Indien, Südafrika, Uruguay, Australien Pos : Mexiko, Rumänien, Philippinen, Spanien, Kolumbien nach FRUCHTARTEN Sojabohne 54 Mais 21 Baumwolle 10 Raps 5 3
4 Rechtssetzung Grundlagen EU-Freisetzungsrichtlinie Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt vom 12. März 2001 regelt für die Mitgliedsstaaten der EU einheitliche Vorschriften bei der Genehmigung von Freilandversuchen mit GVO und beim Inverkehrbringen von Produkten, die GVO enthalten Deutsches Gentechnikgesetz Gesetz zur Neuordnung des Gentechnik-Rechts setzt EU-Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht um seit 3. Februar 2005 in Kraft 4
5 Rechtssetzung EU-Verordnungen Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO und über die Rückverfolgbarkeit von aus GVO hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln 5
6 Knackpunkt Schwellenwerte! Schwellenwerte sind ein Maß für zufällige GVO- Verunreinigungen, die in Produkten toleriert werden und keine Kennzeichnungspflicht auslösen Lebensmittel und Futtermittel (LFM) sind nicht kennzeichnungspflichtig, wenn sie GVO-Material mit einem Anteil, der nicht höher als 0,9 Prozent des LFM ist, enthalten vorausgesetzt, dieser Anteil ist zufällig oder technisch nicht zu vermeiden gilt nur für zugelassene GVO! Saat- und Pflanzgut derzeit keine Rechtsvorschrift 6
7 Novellierung GenTG Regelungen Das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnik-Rechts sieht u.a. folgende Abwehr-, Ausgleichs- und Schutzregelungen vor: Haftungsregelung wesentliche Beeinträchtigung, gesamtschuldnerische Haftung Verpflichtung des Anbauers zur Anwendung der Guten Fachlichen Praxis kein Haftungsausschluss (verschuldensunabhängige Haftung); gesonderte Verordnung Standortregister Zugänglichkeit, Informationsgrad Schutz ökologisch sensibler Gebiete Beobachtung nach Zulassung (Monitoring) 7
8 Koexistenz aber wie? Quelle: Neue Landwirtschaft 8
9 Erprobungsanbau 2004 Ziele a. Erkenntnisse zur Koexistenz unter praktischen Bedingungen sammeln, b. praxisrelevante Maßnahmen zur Minimierung der Auskreuzung auf ihre Effizienz überprüfen sowie c. Anbauempfehlungen ableiten, die bei der Erarbeitung gesetzlicher Vorgaben zur Koexistenz Berücksichtigung finden sollen (Projektkoordination: Universität Halle, Institut für Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz, Prof. Dr. Eberhard Weber) 9
10 Erprobungsanbau 2004 Grundschema isogener konventioneller Mais = > 60 m Bt-Mais andere Kultur 1 = 0-10m 2 = 20-30m 3 = 50-60m 10
11 Erprobungsanbau Ergebnisse Übersichtsgrafik Schwellenwert: 0,9 % 11
12 Erprobungsanbau Ergebnisse Zusammenfassung Bei Silomais ebenso wie bei Körnermais die höchsten GVO- Einträge in unmittelbar angrenzenden Streifen bis zu einem Abstand von 10 m gefunden. Durch die separate Beerntung eines Trennstreifens von 20 Metern in dem unmittelbar angrenzenden Maisbestand lässt sich der gv-anteil in der übrigen Erntepartie eines benachbarten konventionellen Maisbestandes unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes halten. Besitzt das benachbarte konventionelle Maisfeld eine Feldtiefe von mindestens 100 (60) Metern, resultiert daraus ein gv-anteil unter 0,9% in der gesamten Erntepartie einschließlich des 10-Meter-Randstreifens. Blühzeitverschiebung ist als Maßnahme zur Verhinderung von GVO-Einträgen in der Praxis nicht geeignet. 12
13 Erprobungsanbau 2005 Ziele: Vertiefung und Erweiterung der Erkenntnisse aus dem Erprobungsanbau 2004 Schwerpunkt: Wirkung von Pufferzonen mit Nicht-Mais-Pflanzen auf die Pollenverfrachtung ( Auskreuzung ) in benachbarte konventionelle Maisbestände (Pufferkulturen - Getreide (Sommergerste) - Blattfrüchte (Kartoffel, Erbse) - Begrünung (Weidelgras, Brache)) Entwicklungsarbeit zur Methodik der Stichprobengestaltung, Probenahme und Analytik Partner: Bayern: Landwirtschaft (Dr. Eder) Mecklenburg-Vorpommern: Uni Rostock/FINAB (Prof. Broer) Sachsen-Anhalt: LLG 13
14 Erprobungsanbau 2005 Normalstandort 1 Abstände: 1: 50 m 2: 65 m 3: 100 m Anzahl der Probenahmereihen: 12 14
15 Drosa Gerste 15
16 Erprobungsanbau 2005 Groß Lüsewitz 16
17 Erprobungsanbau - Ergebnisse Bewertung Ergebnisse 2005 stehen noch aus, dennoch gilt generell: Aussagen und Schlussfolgerungen gelten nur für Mais! Erkenntnisse aus dem Erprobungsanbau können nicht die Probleme und Fragen der Schwellenwerte und der Haftung lösen Ergebnisse liefern wichtige Grundlagen für die Ausgestaltung der Koexistenz bzw. der guten fachlichen Praxis, wobei deren Beschreibung im Sinne GenTG noch aussteht 17
18 Anbau 2006 was ist zu beachten Rahmenbedingungen einzige praktisch in Frage kommende GVO-Pflanze ist Bt-Mais Sorten: bislang 3 Zulassungen (alle mit MON810) damit ist formal ein uneingeschränkter Anbau möglich Rechtsgrundlagen: für den Anbau 2006 gilt unverändert das novellierte, seit geltende Gentechnikgesetz (Haftungsregelungen, Standortregister/Meldung) deshalb rechtzeitige Mitteilung Standortregister: mind. 3 Monate vor Aussaat, also bis Ende Januar Maßnahmen zur Risikovermeidung: Abstände, Randstreifen, Pufferzonen 18
19 gv Maissorten Neuzulassungen vom Quelle: Bundessortenamt (2005) 19
20 Anbau 2006 was ist zu beachten fachliche Hinweise im Hinblick auf die Schaderregersituation (Maiszünsler) ist ein Anbau von gv Mais nur auf wenigen Standorten fachlich begründbar 20
21 Bedeutung des Maiszünslers (Ostrinia nubilalis) in Sachsen-Anhalt Landessortenversuche Silo- und Körnermais Anteil befallene Pflanzen (in %) (Mittel über alle Versuche) Beetzendorf 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Iden 0,00 0,19 0,15-1,5 Walbeck 0,06 4,0 7,9 3,7 5,1 Gadegast 0,32 5,8 5,3-7,5 Bad Lauchstädt 1,4 7,5 8,5 4,7 33,1 21
22 Anbau 2006 was ist zu beachten fachliche Hinweise im Hinblick auf die Schaderregersituation (Maiszünsler) ist eine Anbau von gv Mais nur auf wenigen Standorten fachlich begründbar Erfahrungen zeigen, dass die Maiszünslerkontrolle bei der derzeitigen Situation in Sachsen-Anhalt auch ohne gv Mais durch eine Kombination von Maßnahmen möglich ist: - Mulchen/Schlegeln/Scheiben/Pflügen - Fruchtfolgegestaltung/Anbaukonzentration - ggf. chemische Bekämpfung - regional abgestimmtes Vorgehen 22
23 Maiszünslerbefall im Kreis Köthen (prozentualer Anteil der bonitierten Schläge in den einzelnen Befallsklassen) ,5% 4% 14% 3% 29% 37,5% 36% 47% % 6% 3% % 8% 35% 56% 36% 52% Befallsklassen 0-5% 5%-20% 20%-40% 40%-80% 80%-100% Quelle: M. FASSHAUER 23
24 Anbau 2006 was ist zu beachten fachliche Hinweise im Hinblick auf die Schaderregersituation (Maiszünsler) ist eine Anbau von gv Mais nur auf wenigen Standorten fachlich begründbar Erfahrungen zeigen, dass die Maiszünslerkontrolle bei der derzeitigen Situation in Sachsen-Anhalt auch ohne gv Mais durch eine Kombination von Maßnahmen möglich ist: - Mulchen/Schlegeln/Scheiben/Pflügen - Fruchtfolgegestaltung/Anbaukonzentration - ggf. chemische Bekämpfung - regional abgestimmtes Vorgehen mit Verweis auf die derzeitige rechtliche Lage (Haftung) und unter Berücksichtigung der Schaderregersituation spricht die LLFG momentan keine Empfehlung zum Anbau von Bt-Mais aus im Falle eines Anbaus sind vom Landwirt Maßnahmen zum Resistenzmanagement zu ergreifen 24
25 Anbau 2006 was ist zu beachten einige Empfehlungen Die Entscheidung und das Risiko kann Dir keiner abnehmen, darum: Prüfe den Nutzen und bedenke die möglichen Folgen! Bekenne Dich zu Deinem Vorhaben! (über das Standortregister wird es sowieso öffentlich) Hole Dir Rat und Unterstützung! (GVO-anbauende Kollegen, Saatzüchter, Verbände, LLFG) Rede mit Deinen Nachbarn - vorher! Rede mit Deinen (Vertrags-)Partnern - vorher! (Verpächter, Saatgutfirma, Lohnunternehmen, Handel, Molkerei) Handle mit gebotenen Achtsamkeit! (Maßnahmen zur Vermeidung von Vermischungen auf dem Feld, bei der Ernte, im Lager; Dokumentation aller Maßnahmen) Prüfe anhand Deines Ergebnisses, ob sich der Anbau gelohnt hat! 25
26 Anbau 2006 Was tut die LLFG? Landessortenversuch Silo/Körnermais fachliche Prüfung, ob die zugelassenen gv Maissorten Aufnahme in den Landessortenversuch finden erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; deshalb vorsorgliche Anmeldung von kleinen Flächen für die Standorte Beetzendorf und Iden (sowie Bernburg) Fortführung Erprobungsanbau Bt-Mais? voraussichtlich Anmeldung einer Praxisfläche in Iden fachliche Begleitung des Praxisanbaus vergleichende Erhebungsuntersuchungen in Praxisbetrieben (Schaderregerauftreten, Schadwirkung u.a.) 26
27 Ausblick die neue Bundesregierung ist bestrebt, Gentechnikrecht so zu verändern, dass das Haftungsrisiko für den Anbauer deutlich geringer und überschaubar wird: - Definition der guten fachlichen Praxis und Haftungsfreistellung des Anbauers bei Einhaltung der GFP - Haftungsfonds Schwellenwerte so zu gestalten, dass sie differenzierter und verbindlicher werden sowie ausreichend belastbar für Fragen des Anbaus und der Koexistenz sind a b e r trotz gentechnikfreundlicher Haltung der neuen Bundesregierung werden mittelfristig gv-pflanzen nur mit geringen Flächenanteilen vertreten sein, weil: - Gesetzesänderungen Zeit brauchen - nur Mais mit wenigen Sorten in der Beantragung - andere Fruchtarten wie Raps problematisch bezügl. Koexistenz Chancen für gv Pflanzen hängen stark von Verbraucherverhalten ab 27
28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 28
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