Agro - Gentechnik weltweit, in Europa und Deutschland. Milana Müller, Biopoli-Projekt Dresden, 10. April 2006
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- Maja Böhme
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1 Agro - Gentechnik weltweit, in Europa und Deutschland Milana Müller, Biopoli-Projekt Dresden, 10. April 2006
2 Überblick Verbreitung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen Rechtslage in der EU und in Deutschland Gentechnikgesetz, Haftung, "gute fachliche Praxis" Kennzeichnung & Rückverfolgbarkeit Saatgut Gentechnikfreie Regionen Widerstand
3 Weltweiter Anbau von GVO nach Ländern 5 Länder = 98 % des GVO Anbaus USA: 63 %, Argentinien: 13,9 %, Canada: 4,4 %, Brasilien 4 %, China 4% Ausserdem (>1%) Indien, Uruguay, Südafrika, Australien, Rumänien, Spanien,Portugal, Tschechien, Deutschland, Frankreich
4 Weltweiter GVO-Anbau nach Arten Anbaufläche 2005 Anteil am Anbau global % Soja 54,4 mio ha 55 % Mais 21,5 mio ha 11 % Raps 4,6 mio ha 16 % Baumwolle 9,8 mio ha 21 % Papaya > 1000 ha >1 % Summe 90,7 mio ha (Zahlen der internationalen Gentechnik-Vereinigung ISAAA, 2005) Tomaten, Kartoffeln und Tabak wurden wieder vom Markt genommen In der Pipeline: Reis, Weizen, Rüben, Senf, Sonnenblumen, Kartoffeln etc.
5 GVO-Eigenschaften auf dem Markt Herbizidetoleranz 77% (Roundup = Glyphosat, Basta = Gluphosinat, Imidazolinon) Insektengiftigkeit 15% (Bacillus Thuringiensis) Kombination HT / Bt 8% In der Pipeline (5 Jahre): V.a. noch mehr HT- und Bt-Sorten, Maiswurzelbohrer-Resistenz, Virusresistenzen, Veränderte Öl- und Stärkezusammensetzung (Raps, Kartoffeln, Soja) Reife- und Verrottungsverhalten (Tomaten)... Neue Farben (Blumen)
6 Terminator Technologie oder GURTs Gene Usage Restriction Technologies Samen, die nicht keimfähig sind oder bei Anwendung einer herstellereigenen Chemiklie keimen biologischer Patentschutz 1998 erstes Patent an Delta&PineLand erteilt Moratorium von den Mitgliedsstaaten der CBD
7 18. April 2004 ein magisches Datum Europa Freisetzungsrichtlinie und Lebens- und Futtermittelverordnung der EU treten in Kraft Schreibt die Koexistenz vor Information und Beobachtung (Monitoring) Regelt Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln Genzwert in Lebensmittel pro Zutat 0,9% GVO EU-Kommission läßt neue genmanipulierte Pflanzen zu u.a. MON 863, GA 21, Mon 863x810 Einzelne Genkonstrukte werden in einzelnen Ländern verboten 160 gentechnikfreie Regionen verbünden sich europaweit
8 Entwicklung in Deutschland seit 2004 Gentechnikgesetz Teil I wurde im Januar 2005 beschlossen Standortregister Haftungsregelungen Gentechnikgesetz Teil III im März 2006 beschlossen Sortenzulassungen in Deutschland im Nov u.a. Bt-Mais Geheimer sogenannter wissenschaftlicher Versuchsanbau 2005 Erstmalig kommerzieller Anbau von Bt-Mais Erste gentechnikfreie Region: Uckermark Es gründen sich in fast allen Bundesländern Aktionsbündnisse für gentechnikfreie Landwirtschaft der Widerstand wächst
9 Die Rechtslage in der EU und in Deutschland Freisetzungsrichtlinie 2001/18 Zulassung, Risikoprüfung, Monitoring, allgemeine Kennzeichnung, Verbot für Freisetzung und Inverkehrbringung von GVOs Lebens- und Futtermittel- Verordung Zulassung, Kennzeichung und Rückverfolgung von GVO in Lebens- und Futtermitteln Grenzwerte (0,9 %) St. Ausschuss GVO Gentechnikgesetz u.a. Umsetzung von 2001/18, Zulassung Gute fachliche Praxis / Koexistenz gentechnikfreie Zonen, Zuständigkeiten Haftung 906 BGB (Nachbarschaftsrecht) gilt unmittelbar (Durchführungsgesetz) Gentechnik-Saatgut-Richtlinie Kennzeichnung von GVO in Saatgut Saatgutverkehrs-Richtlinien Zulassung, Anbau Kennzeichnung von Saat- und Pflanzgut nach Arten St. Ausschuss Saatgut RL gemeinsamer Sortenkatalog Zulassung (national) und Eintragung in nationalen und gemeinsamen Sortenkatalog Bio-Verordnung Anbau, Zertifizierung, Kennzeichnung, Grenzwerte (für GVO nicht festgelegt) Kommissions-Leitlinien zur Koexistenz Rechtlich nicht bindende Empfehlungen an die Mitgliedstaaten Gemeinsamer Sortenkatalog St. Ausschuss Bio Saatgutverkehrsgesetz Prüfung, Anerkennung, Kennzeichnung, automatische" Eintragung und Anerkennung der Sorten im gemeinsamen Sortenkatalog Nationaler Sortenkatalog gilt unmittelbar
10 Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln Produkt GVO (Pflanze) Ab April JA Beispiel Maiskolben Kartoffel, Tomate, GW 0,9 % Lebensmittel, in denen GVO nachweisbar sind JA Mais-Chips, Lecithin 0,9 % Lebensmittel aus GVO, die im End-produkt nicht nachweisbar sind JA Stärke, Öl, Fructose 0,9 % Futtermittel JA Soja, Maiskleber 0,9 % Tierische Produkte, mit GVO gefüttert NEIN Fleisch, Milch, Eier - Mit Hilfe von GVO hergestellte Zusatzstoffe NEIN? Enzyme - Zusatzstoffe aus GVO JA? Chymosin, Phytasen 0,9 %
11 Wie wird gekennzeichnet?,
12 Molkereiprodukte
13 Sicher gentechnikfrei essen Bio -Produkte sind sicher gentechnikfrei
14
15 Gentechnikgesetz - Haftungsregelung Gesamtschulderische Haftung der anbauenden Landwirte Ausgleich wirtschaftlicher Schäden Gentechnikbefürworter wollen Haftungsfonds ungeklärt: 1. Was ist ein Schaden? Wie wird er bestimmt? 2. Wer trägt die Kosten der Kontrolle und Vermeidung? 3. Wer trägt die sonstigen zusätzlichen Kosten? 4. Wie hoch werden die Kosten tatsächlich sein?
16 Gentechnikgesetz gute fachliche Praxis ungeklärt: (keine Vorschrift durch Gesetzgeber) Welche Maßnahmen sind erforderlich und zumutbar? 1. Abstandsregeln 2. Information und Absprachen (Fruchtfolgen, Aussaatzeitpunkt etc.) 3. Reinigung, Trennung, Transport, Lagerung 4. "Pollenbarrieren" Wer muß die Maßnahmen ergreifen? 1. Hersteller / Saatguthandel 2. GVO Anbauer / GVO freie Betriebe / Biolandbau 3. Imker
17 Gentechnikgesetz - Information Standortregister Standorte müssen mind. drei Monate vor Aussaat gemeldet werden flächengenau einsehbar im Internet unter bis März 2006 ortsgenau einsehbar seit März 2006 Einsichtnahme nach Personen und genauer Flächenangabe beim BVL 1. sehr aufwändig 2. unklar: Wer hat Recht auf Einsicht
18 "Koexistenz" ist das machbar? Wissenschaftler legen sich grundsätzlich nicht fest und sehen "erheblichen Forschungsbedarf" ~ Bei Mais und Kartoffeln < 0,9 % machbar ~ Bei Rüben schwierig wegen Schossern ~ Bei Raps praktisch nicht machbar ~ Keine Langzeitprognosen ~ Rolle der Bienen umstritten
19 z.b. Raps-Anbau Raps-Saatgut überwintert mindestens 12 Jahre Nach einmaligem Anbau von GVO-Raps muß mindestens 10 Jahre lang mit Verunreinigung über 0,9% gerechnet werden GV-Raps-Pollen wurde noch in 26 km Entfernung von der Quelle gefunden Gerade Bio-Flächen wären ein Reservoir für GVO- Durchwuchs (weil nicht mit Herbiziden bekämpft) In Kanada ist der Anbau von Bio-Raps praktisch unmöglich, der gesamt Durchwuchs enthält herbizidresistente Sorten, z.t. 3-fach resistent
20 Die Gentechnik-Saatgut-Richtlinie der EU-Kommission Verunreinigung von konventionellem oder biologischem Saatgut mit GVO muss nicht gekennzeichnet werden, wenn sie nicht höher ist als 0,3 % in Raps 0,3 % (Wallström, Fischler) oder 0,5 % (Byrne) in Mais 0,5 % in Kartoffeln, Tomaten und Rüben (0,7 % in Soja) Weitere Grenzwerte werden bei Erstzulassung für neue Art festgelegt
21 jede 200ste Maispflanze auf dem Acker gentechnisch verändert? 500 GVOs auf jedem "gentechnikfreien" Hektar Maßstabsgetreu: Maisfeld mit 0,5% Verunreinigung
22 Vorsorge wird unmöglich Bei flächendeckender Saatgut-Kontamination Rückruf eines GVO wird praktisch unmöglich Keine Registrierung des GVO-Anbaus Umwelt-Monitoring auf der gesamten Anbaufläche? GVO-freie Flächen und Zonen nicht realisierbar
23 Verhältnismäßigkeit der Kostenverteilung Verhältnis Saatgut zu Ernte bei Mais Saatgut Ernt e
24 Verunreinigungs-Kalkulationen Quelle: Wissenschaftlicher Ausschuß der EU für Pflanzen Im Durchschnitt und unter idealen Anbaubedingungen und Vermeidungsmaßnahme 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 0,09 0,05 0,05 0,2 Prof. Sweet: 0,2 0,4% 0,3 0,13 0,05 0,2 0,28 0,1 0,5 0,5 Raps Mais Rüben Rest Lagerung Transport Ernte 0,01 % Durchwuchs Auskreuzung Saatgut Kommissar David Byrne an Europaparlament, : "...the SCP clearly shows that starting with seeds at the limit of such thresholds will result in a product with a GM presence of around 0,8%, which still leaves a margin vis à vis the 0,9 % threshold for the final product."
25 Produktionskette und kritische Punkte 0,3 0,5 % =Test erforderlich GVO GVO-Verunreinigung? Saatgut Vertrieb Import GVO GVO Verarbeitung A Lagerung A Transport A Import Futtermittel GVO Anbau Verarbeitung B-n B-n GVO Import GVO Bearbeitung GVO Lagerung Lagerung B-n B-n Futtermittel GVO GVO Ernte Lagerung Transport GVO Ende der Berechnung des wissenschaftlichen Ausschuss Transport Transport B-n B-n Verpackung Großhandel Import Sammellager Import Einzelhandel 0,9 %? adapted from: GAFTA commodity fact-sheet
26 "Gentechnikfreie Regionen" Die billigste und effektivste Methode der Koexistenz EU Kommission lehnt diese zwar "grundsätzlich" ab, sieht aber Möglichkeiten im Rahmen der Koexistenz-Regelungen (Kärntener Vorsorgegesetz) Der Schutz von "ökologisch sensiblen Gebieten" (FFH) ist rechtlich möglich Zwölf regionale Regierungen fordern gentechnikfreie Zonen Toskana, Aquitaine, Limousin, Baskenland, Schleswig-Holstein, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Thrazien, Wales, Burgenland, Schottisches Hochland Auf freiwilliger Basis sind gentechnikfreie Zonen jederzeit und überall machbar Uckermark, Warbel-Recknitz, Spreewald, Chiemgau, Miesbach, Tölz, Schwäbisch Hall, Bodensee, Starkenburg, und viele, viele kleinere Initiativen... Auch für Futtermittel?
27 Keine Gentechnik auf Kirchenland Aktueller Stand (April 04) der Beschlüsse in der Evangelischen Kirche von Deutschland, EKD Ausschluß von Gentechnik auf kirchlichem Pachtland Empfehlung des Ausschlusses von Gentechnik auf kirchlichem Pachtland Moratorium Empfehlung: Zurückhaltung bei Gentechnik auf kirchlichem Pachtland Nur Anwendung in umweltverträglichem Umfang Keine Beschlüsse Zentralkommittee der Deutschen Katholiken: "Aufgrund vieler ungeklärter Fragen bei der Anwendung der Grünen Gentechnik in der Landwirtschaft empfehlen wir den Eigentümern kirchlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen, den Anbau von gentechnisch manipuliertem Saatgut zu untersagen." (November 2003)
28 korn Freie Saat statt tote Ernte Saatgut wird seit 8000 Jahren von Generation zu Generation weitergegeben. Es ist unsere Überlebensgrundlage und das älteste Kulturgut der Menschheit
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