Vertrag zur Durchführung des. strukturierten Behandlungsprogramms. nach 137 f SGB V. auf der Grundlage des 73 a SGB V. zur Verbesserung der Qualität

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1 Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V auf der Grundlage des 73 a SGB V zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Typ 2-Diabetikern zwischen der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die See-Krankenkasse dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg dem IKK-Landesverband Nord, Schwerin - mit Wirkung für die IKK Nord - der Knappschaft - Verwaltungsstelle Hannover - sowie nach Beitritt gem. 41 Abs. 3 dieses Vertrages dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. (VdAK) Landesvertretung Schleswig-Holstein, Kiel, handelnd für seine Mitgliedskassen, dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v. Landesvertretung Schleswig-Holstein, Kiel, handelnd für seine Mitgliedskassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

2 -2- Inhaltsverzeichnis: Erläuterungen Präambel Abschnitt I Ziele, Geltungsbereich 1 Ziel der Vereinbarung 2 Geltungsbereich Abschnitt II Teilnahme der Leistungserbringer 3 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des hausärztlichen Versorgungssektors (koordinierender Vertragsarzt) 4 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des fachärztlichen bzw. diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors 5 Krankenhäuser 5a Rehabilitationseinrichtungen 6 Überprüfung der Strukturqualitäten 7 Beginn und Ende der Teilnahme 8 Leistungserbringerverzeichnisse Abschnitt III Versorgungsinhalte 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Abschnitt IV Qualitätssicherung 10 Grundlagen und Ziele 11 Maßnahmen 12 Funktionen der Krankenkassen im Rahmen des DMP 13 Medizinische Fortbildung 14 Verstoß gegen die Ziele des Programms Abschnitt V Teilnahme und Einschreibung der Versicherten 15 Teilnahmevoraussetzungen 16 Information 17 Einschreibung 18 Teilnahme- und Einwilligungserklärung 19 Beginn und Ende der Teilnahme 20 Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes 21 Versichertenverzeichnis Abschnitt VI Information von Ärzten und Schulungen von Patienten 22 Information von Vertragsärzten 23 Schulungen von Versicherten Abschnitt VII Übermittlung der Dokumentation an die durch die Krankenkassen, die koordinierenden Vertragsärzte und die Arbeitsgemeinschaft beauftragte Stelle (Datenstelle) und deren Aufgaben 24 Datenstelle 25 Erst- und Folgedokumentationen 26 Datenfluss zur Datenstelle 27 Datenzugang in der Datenstelle 28 Datenaufbewahrung und löschung in der Datenstelle

3 -3- Abschnitt VIII Datenfluss an die Krankenkassen, die KVSH und die Gemeinsame Einrichtung 29 Datenfluss an die Vertragspartner und die Gemeinsame Einrichtung 30 Datenzugang im Rahmen des Datenflusses an die Krankenkassen, die KVSH und die Gemeinsame Einrichtung 31 Datenaufbewahrung und -löschung Abschnitt I - Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V und Gemeinsame Einrichtung 32 Fortführung der Arbeitsgemeinschaft 33 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft 34 Fortführung der Gemeinsamen Einrichtung 35 Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung 36 Evaluation Abschnitt Vergütung und Abrechnung 37 Vertragsärztliche Leistungen 38 Sondervergütung Abschnitt I Sonstige Bestimmungen 39 Weitere Aufgaben und Verpflichtungen 40 Erstattung von Verwaltungskosten 41 Laufzeit, Vertragsanpassung und Kündigung 42 Schriftform 43 Salvatorische Klausel Erläuterungen, Abschnitte und Anlagen ohne Kennzeichnung beziehen sich auf diesen Vertrag. Versicherte sind weibliche und männliche Versicherte. Patient sind weibliche und männliche Patienten. Vertragsärzte sind Vertragsärzte und Vertragsärztinnen nach den 3 und 4. Leistungserbringer im engeren Sinne sind die Vertragsärzte i. S. d. 3 und 4 sowie Krankenhäuser i. S. d. 5 Dokumentationsdaten 2a/b der RSAV sind die in der Anlage 2a/b der RSAV aufgeführten Daten. Krankenkassen sind die teilnehmenden Krankenkassen / -verbände. KVSH ist die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein. Koordinierender Vertragsarzt ist ein solcher i. S. d. 3. RSAV ist die Risikostrukturausgleichsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Gemeinsame Einrichtung ist eine solche i.s. d. 34, 35. Arbeitsgemeinschaft ist eine solche i.s.d. 32, 33. Datenstelle ist eine solche i.s.d. 24. EBM ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab.

4 -4- Übersicht Anlagen Die in dieser Übersicht aufgeführten Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. 1. Anlage Strukturqualität koordinierender Vertragsarzt nach 3 2. Anlage Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor nach 4 2a. Anlage Kriterien für die Genehmigung diabetologischer Schwerpunktpraxen 3. Anlage Strukturqualität Schulungsarzt 4. Anlage Strukturqualität Krankenhaus 5. Anlage Teilnahmeerklärung koordinierende Vertragsärzte und Schwerpunktärzte für Diabetes Typ 2 6. Anlage Verzeichnis der koordinierenden Ärzte und Schwerpunktpraxen 7. Anlage Versorgungsinhalte 8. Anlage Strukturqualität weitere Leistungserbringer 9. Anlage Qualitätssicherung (2 a) mit wissenschaftlicher Begründung - in der jeweils gültigen Fassung. Sollten Sich in der aktuellen Abstimmung mit dem BVA Änderungen ergeben, so werden diese übernommen. 10. Anlage Qualitätssicherung (2 b) mit wissenschaftlicher Begründung - in der jeweils gültigen Fassung. Sollten Sich in der aktuellen Abstimmung mit dem BVA Änderungen ergeben, so werden diese übernommen. 11. Anlage Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz 12. Anlage Eine Information für Patienten 13. Anlage Erläuterung zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung 14. Anlage Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte 15. Anlage Dokumentationsbogen 2a/b 16. Anlage Krankenkassenspezifische Zusatznutzen AOK16.1: Anlage AOK : Angebotsbeschreibung Anlage AOK : Therapieunterstützendes Informations- und Betreuungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Anlage AOK:16.1.3: Indikationskatalog Anlage AOK:16.1.4: Arztrückmeldebogen Anlage IKK 16.2: Anlage BKK 16.3: 17. Anlage Ergänzungsvereinbarung 18. Anlage Betrittsvereinbarung VdAK/AEV

5 -5- Präambel Die Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behandlungsprogramme (im Folgenden Disease-Management-Programme genannt) nach 137 f SGB V, die auf der RSAV in der jeweils gültigen Fassung beruhen, optimiert werden. Die Krankenkassen und die KVSH schließen folgenden Vertrag auf der Grundlage des 73 a SGB V zur Durchführung eines Disease-Management-Programms für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2. Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel aufgrund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht. Der Verbesserung der Versorgung von Patienten mit diesem Typ- 2-Diabetes wird von den Vertragspartnern ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Diabetes mellitus und die damit im Zusammenhang stehenden Stoffwechselstörungen stellen angesichts ihrer Häufigkeit Volkskrankheiten dar, die zu einer empfindlichen Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Lebenserwartung der Erkrankten führen können. Epidemiologische Untersuchungen zur Prognose des Diabetes mellitus Typ 2 zeigen, dass durch eine adäquate Betreuung und kompetenten Umgang der Patienten mit der Erkrankung der Gesundheitszustand, die Lebensqualität und die Folgekrankheiten positiv beeinflusst werden können. Durch eine frühzeitige Diagnostik im Rahmen einer optimalen Koordination und Einbindung der Versorgungssektoren, eine qualifizierte Schulung und Betreuung der Patienten sowie eine individualisierte Therapie beabsichtigen die Vertragspartner die Lebensqualität der Patienten zu erhöhen und die Behandlungskosten langfristig zu reduzieren. Für die Behandlung und Betreuung dieser Diabetes-Patienten müssen die Begleiterkrankungen (insbesondere die Hypertonie) und die besonderen Lebensumstände - unter Beachtung der evidenz-basierten Medizin - berücksichtigt werden. Die Vertragspartner vereinbaren unter Neufassung der bisherigen Regelungen aus dem im Jahre 2003 abgeschlossenen Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Typ 2 Diabetikern und den hierzu geschlossenen Änderungsvereinbarungen und Protokollnotizen, die Laufzeit des Vertrages zwecks Wiederzulassung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 für die Region Schleswig-Holstein zu verlängern. Abschnitt I Ziele, Geltungsbereich 1 Ziel der Vereinbarung (1) Ziel der Vereinbarung ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordinierung der Behandlung von chronisch kranken Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2, insbesondere im Hinblick auf eine interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen, um die Versorgung der Patienten zu optimieren. Die Vertragspartner wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten am Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 in Schleswig- Holstein hin. (2) Die Ziele und Anforderungen an das Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV festgelegt. Entsprechend der Anlage Versorgungsinhalte Ziffer der RSAV streben die Vertragspartner dieser Vereinbarung folgende Ziele an:

6 -6- a) Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, b) Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, c) Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), d) Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteoarthropathischen Läsionen und von Amputationen. (3) Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Diabetes mellitus Typ 2 beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele angestrebt. (4) Den Versicherten wird durch individuelle Beratungen und Informationen die Möglichkeit gegeben, stärker aktiv am Behandlungsprozess mitzuwirken. (5) Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass im Rahmen dieser Vereinbarung die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt nicht gestört werden soll. 2 Geltungsbereich (1) Diese Vereinbarung gilt für 1. Vertragsärzte im Bereich der KVSH, die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnahme erklärt haben, 2. die bei den teilnehmenden Krankenkassen Versicherten, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben und die Voraussetzungen zur aktiven Teilnahme erfüllen. (2) Dieser Vertrag gilt auch für die Behandlung von Versicherten anderer AOKn, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die Wahrnehmung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten durch die am Vertrag teilnehmende AOK SH mit der AOK des Versicherten geregelt und die KV darüber informiert wurde. Die betroffenen Krankenkassen erklären gegenüber der KV, dass sie die außerbudgetären Vergütungen gemäß 38 und Anlage 17 anerkennen. Die KVSH informiert die teilnehmenden Vertragsärzte. (3) Dieser Vertrag gilt für die Krankenkassen, die gegenüber dem BKK-Landesverband Nord ihren Beitritt erklären. (4) Dieser Vertrag gilt auch für Innungskrankenkassen, sofern sie gegenüber der KVSH und der IKK Nord erklären, dass sie die außerbudgetären Vergütungen gemäß 38 und Anlage 17 anerkennen. Die KVSH und die IKK Nord werden von der beitretenden Innungskrankenkasse informiert. Die KVSH informiert die teilnehmenden Vertragsärzte. Nach

7 -7- dem Beitritt gilt dieser Vertrag auch für Versicherte der beigetretenen Innungskrankenkasse (5) Grundlage dieses Vertrages ist die RSAV in der jeweils gültigen Fassung. Näheres hierzu regelt 41 dieses Vertrages. Die Anlagen, die die Versorgungsinhalte sowie die Dokumentation betreffen, entsprechen wortgleich den Anlagen 1 Ziffer 1, 2, 3 sowie 2a und 2b der RSAV. Abschnitt II Teilnahme der Leistungserbringer 3 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des hausärztlichen Versorgungssektors (koordinierender Vertragsarzt) (1) Die Teilnahme der Vertragsärzte an diesem Programm ist freiwillig. (2) Teilnahmeberechtigt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind grundsätzlich Vertragsärzte, die gemäß 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen und die Anforderungen an die Strukturqualität nach der Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Vertragsarzt erfüllen, sowie nach 4 Abs. 6 bestehende Ausnahmen. In Ausnahmefällen können zudem unter Beachtung der Anlage 1 Ziffer Satz 2-4 zur RSAV diabetologisch qualifizierte, an der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte oder diabetologisch qualifizierte Einrichtungen, die für die vertragliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind oder die nach 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an der ambulanten ärztlichen Versorgung teilnehmen, im hausärztlichen Versorgungssektor teilnehmen. Im übrigen gilt die RSAV in der jeweils gültigen Fassung. (3) Die Strukturqualität muss von den teilnehmenden Vertragsärzten zu Beginn der Teilnahme nachgewiesen werden. (4) Zu den Aufgaben des teilnehmenden Vertragsarztes (koordinierender Vertragsarzt) gehören insbesondere: 1. Die Koordinierung der Behandlung der Versicherten insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Leistungserbringer unter Beachtung der nach 9 geregelten Versorgungsinhalte und der Kooperationsregeln gemäß Punkt 1.8 der Anlage Versorgungsinhalte, 2. die Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten gemäß 16 und 17 sowie die Erhebung und Weiterleitung der Dokumentationen nach den Abschnitten VII, 3. die Beachtung der Qualitätsziele nach 10 einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums, 4. die Motivation der insulinpflichtigen und nichtinsulinpflichtigen Typ 2-Diabetiker zur Teilnahme an einer strukturierten Diabetikerschulung, 5. die Überweisung an andere Leistungserbringer entsprechend der Anlage 8 Strukturqualität weitere Leistungserbringer,

8 -8-6. die Durchführung von Schulungen von Versicherten gemäß 23, soweit die Schulungsberechtigung gemäß Anlage 3 Strukturqualität Schulungsarzt gegenüber der KVSH entsprechend nachgewiesen ist, 7. bei Überweisung an andere Leistungserbringer - therapierelevante Informationen entsprechend 9, z. B. die medikamentöse Therapie betreffend, zeitnah zu übermitteln, - von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzufordern, 8. bei Vorliegen der unter Ziffer der Anlage 7 Versorgungsinhalte genannten Indikationen eine stationäre Einweisung von teilnehmenden Versicherten unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstruktur in eine vertraglich eingebundene stationäre Einrichtung vorzunehmen (Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen.), 9. Der Vertragsarzt erklärt sich unter Angabe seiner Funktion als koordinierender Vertragsarzt nach 3 gegenüber der KVSH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 Teilnahmeerklärung koordinierende Vertragsärzte und Schwerpunktärzte zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Er genehmigt mit seiner Unterschrift auf dieser Erklärung den ohne Vollmacht in Vertretung für ihn mit der Datenstelle geschlossenen Vertrag. Für den Fall, dass die Arbeitsgemeinschaft und die Krankenkassen im Rahmen dieses Disease-Management-Programms die Datenstelle wechseln möchten, bevollmächtigt der Arzt die Arbeitsgemeinschaft, in seinem Namen einen Vertrag gleichen Inhalts mit der neuen Datenstelle zu schließen. Er wird dann unverzüglich die Möglichkeit erhalten, sich über den genauen Inhalt dieses Vertrags zu informieren. 10. Es ist der Gesundheitspass Diabetes der Deutschen Diabetes Gesellschaft auszugeben und zu führen. 4 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des fachärztlichen bzw. diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors (1) Die Teilnahme der Vertragsärzte an diesem Programm ist freiwillig. (2) Teilnahmeberechtigt für die diabetologisch qualifizierte Versorgung sind Vertragsärzte sofern sie die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 2 Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor nach 4 zu diesem Vertrag erfüllen. (3) Die Strukturqualität muss von den teilnehmenden Vertragsärzten zu Beginn der Teilnahme nachgewiesen werden. (3a) Für die Anerkennung von diabetologischen Schwerpunktpraxen (DSP) gilt neben Abs. 2 und 3 folgende Regelung: Die KVSH entscheidet auf Grundlage eines Vorschlages der Diabetes-Kommission über die Anerkennung von DSP. Eine Anerkennung kann nur erfolgen, wenn für den antragstellenden Vertragsarzt unter dem Gesichtspunkt einer regionalen Unterversorgung das Erfordernis zur Teilnahme an diesem Vertrag im Einzelfall durch die Diabetes- Kommission bejaht wird. Ist die Versorgung nach den in der Anlage 2a Kriterien für die Genehmigung diabetologischer Schwerpunktpraxen festgelegten Kriterien erfüllt, können keine weiteren Genehmigungen erteilt werden. Sofern eine aus der Sicht der KVSH erforderliche Versorgungsstruktur anders nicht erreicht werden kann, kann die KVSH im Einzelfall von der Empfehlung der Diabetes- Kommission abweichen und erforderlichenfalls ergänzende Auflagen erteilen.

9 -9- Soweit unter mehreren Bewerbern um die Teilnahme an diesem Vertrag auszuwählen ist, wird die Entscheidung nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen getroffen; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die KVSH im Rahmen eines ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes. (4) Die Tätigkeit des Vertragsarztes erfolgt grundsätzlich auf Überweisung. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: 1. die Mit- und Weiterbehandlung des teilnehmenden Versicherten unter Beachtung der in 9 geregelten Versorgungsinhalte, 2. das Führen des Gesundheitspasses Diabetes der Deutschen Diabetes Gesellschaft, solange der Versicherte ausschließlich in diesem Versorgungssektor betreut wird, 3. die Beachtung der Qualitätsziele gemäß 10, einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums, 4. die Durchführung von Schulungen von Versicherten gemäß 23, soweit die Schulungsberechtigung gemäß Anlage 3 Strukturqualität Schulungsarzt gegenüber der KVSH entsprechend nachgewiesen ist und nur bei Patienten, die diese Schulungen nicht bereits bei den koordinierenden Vertragsärzten erhalten haben, 5. die Überweisung an andere Leistungserbringer entsprechend der Anlage 8 Strukturqualität weitere Leistungserbringer und Punkt 1.8. der Anlage 7 Versorgungsinhalte, 6. bei Überweisung an andere Leistungserbringer - therapierelevante Informationen entsprechend 9, z. B. die medikamentöse Therapie betreffend, zeitnah zu übermitteln, - von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzufordern. 7. Sofern länger als ein Quartal eine begründete Mit- und Weiterbehandlung des Versicherten erfolgt, sind an den koordinierenden Vertragsarzt je Behandlungsfall therapierelevante Informationen zu übermitteln. 8. obligatorische Rücküberweisung des Versicherten zum koordinierenden Vertragsarzt nach 3 in der Regel innerhalb von längstens 6 Monaten. Eine Verlängerung dieses Zeitraumes ist nur in Abstimmung mit dem koordinierenden Vertragsarzt zulässig. 9. Organisation einer regelmäßigen Erreichbarkeit für Rückfragen des koordinierenden Vertragsarztes bei akuten Patientenproblemen und in Krisensituationen (24 Stunden Erreichbarkeit wird angestrebt). 10. bei Rücküberweisung des Versicherten an den koordinierenden Vertragsarzt nach 3 therapierelevante Informationen zur Erstellung der Dokumentation zu übermitteln. 11. bei Vorliegen der unter Ziffer der Anlage 7 Versorgungsinhalte genannten Indikationen ist eine stationäre Einweisung von teilnehmenden Versicherten unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstruktur in eine vertraglich eingebundene stationären Einrichtung vorzunehmen. Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen. Der koordinierende Vertragsarzt ist hiervon zu unterrichten. 12. bei zusätzlichem Nachweis der speziellen Anforderungen gem. Anlage 2 Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor nach 4 auch die Spezialisierung auf die Behandlung des diabetischen Fußes.

10 -10- (5) Der Vertragsarzt erklärt sich als diabetologisch qualifizierter Arzt gegenüber der KVSH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 Teilnahmeerklärung koordinierende Vertragsärzte und Schwerpunktärzte für Diabetes Typ 2 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. (6) Eine im hausärztlichen Sektor tätige Schwerpunktpraxis kann für Versicherte, die bisher keinen koordinierenden Vertragsarzt nach 3 haben, auf deren Wunsch in Ausnahmefällen zusätzlich die Aufgaben des koordinierenden Arztes nach 3 übernehmen. Dabei darf von Versicherten, die ohne Überweisung an die Schwerpunktpraxis herantreten von einem Hausarzt zur Durchführung von Schulungen überwiesen wurden nur ein Anteil von höchstens 20 % auf der Versorgungsebene 2 behandelt werden. Die Behandlung auf der Versorgungsebene 2 ist bei DMP-Versicherten, die durch die Schwerpunktpraxen eingeschrieben wurden, auf längstens 6 Monate beschränkt. Im übrigen gelten die Grundsätze der Überweisungskriterien gemäß der Anlage 1 Ziffer der RSAV in der jeweils gültigen Fassung. 5 Krankenhäuser Die Krankenkassen binden für stationäre Einweisungen von DMP-Teilnehmern aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 Krankenhäuser vertraglich ein. Dafür müssen die Krankenhäuser die Anforderungen entsprechend der Anlage 4 Strukturqualität Krankenhaus erfüllen. Die Teilnahme ist freiwillig. In dem Vertrag verpflichten sich die Krankenhäuser, aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 eingewiesene Versicherte entsprechend der RSAV zu behandeln. 5 a Rehabilitationseinrichtungen Die Krankenkassen binden mindestens eine Rehabilitationseinrichtung für die medizinische Rehabilitation von teilnehmenden Versicherten vertraglich ein. Die teilnehmenden Rehabilitationseinrichtungen werden verpflichtet, die medizinischen Grundlagen der RSAV zu beachten und die fachliche Qualifikation für die Rehabilitation von Patienten mit der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 sowie die Teilnahme an Qualitätssicherungssverfahren (der GKV bzw. der Rentenversicherungsträger) nachzuweisen. Die Teilnahme der Rehabilitationseinrichtungen ist freiwillig. 6 Überprüfung der Strukturqualitäten (1) Die KVSH prüft die Teilnahmevoraussetzungen entsprechend der jeweiligen Strukturqualität gemäß den 3 und 4 sowie die Schulungsberechtigungen entsprechend der Anforderungen des Schulungsprogramms in Verbindung mit 23 Abs. 5. (2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt die KVSH eine Teilnahmegenehmigung. (3) Die Strukturqualität erfüllen die koordinierenden diabetologisch qualifizierten Vertragsärzte und Schwerpunktärzte, die nach der Diabetesvereinbarung vom zur Teilnahme an der Versorgung der Diabetiker Typ 2 berechtigt waren.

11 -11- (4) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung der Krankenhäuser wird direkt von den Krankenkassen vorgenommen. 7 Beginn und Ende der Teilnahme (1) Die Teilnahme des Vertragsarztes am Programm beginnt vorbehaltlich der Teilnahmegenehmigung mit dem Tag der Einschreibung gemäß der Anlage 5 Teilnahmeerklärung koordinierende Vertragsärzte und Schwerpunktärzte für Diabetes Typ 2. Die Teilnahme wird schriftlich durch die KVSH bestätigt. (2) Der Vertragsarzt kann die Teilnahme schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist (Zugang bei der KVSH) beträgt vier Wochen zum Ende des Quartals. (3) Die Teilnahme endet auch mit dem Ende oder dem Ruhen der Teilnahme des Vertragsarztes an der vertragsärztlichen Versorgung. (4) Endet die Teilnahme eines Vertragsarztes an diesem Vertrag durch Wegfall der Voraussetzungen nach 3 oder 4, so ist dieser Vertragsarzt von diesem Vertrag durch die KVSH auszuschließen. Die Krankenkasse kann die hiervon betroffenen Versicherten auf andere nach diesem Vertrag zugelassene Vertragsärzte aufmerksam machen. (5) Die KVSH informiert die beteiligten Vertragspartner unverzüglich bei Zugang von Kündigungen und über das Ende der Teilnahme. (6) Bei Beendigung der Teilnahme gemäß Absatz 2 und 3 werden die Daten für einen Zeitraum von 7 Jahren beginnend mit dem auf das Berichtsjahr folgende Kalenderjahr gespeichert. Die Nutzung der Daten erfolgt für diese Personen ausschließlich im Rahmen der Evaluation gemäß 36 und der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfmöglichkeiten des BVA. 8 Leistungserbringerverzeichnisse (1) Die KVSH führt ein Verzeichnis über die teilnehmenden und ausgeschiedenen Vertragsärzte gemäß den 3 und 4 (Vertragsärzteverzeichnis). Die KVSH stellt dieses Verzeichnis den Krankenkassen bei jeder Änderung in elektronisch lesbarer Form (z.b. Excel-Datei) zur Verfügung (entsprechend der Anlage 6 Verzeichnis der koordinierenden Ärzte und Schwerpunktpraxen ). (2) Die Krankenkassen führen ein Verzeichnis über die nach 5 und 5a teilnehmenden stationären Einrichtungen. Das Verzeichnis stellen die Krankenkassen dem BVA nach Vertragsabschluss mit den stationären Einrichtungen beim Antrag auf Reakkreditierung, und nachfolgend dem BVA bzw. den Aufsichtsbehörden auf Anforderung zur Verfügung. Dieses Verzeichnis wird zudem der KVSH zur Information der am Vertrag teilnehmenden Vertragsärzte zur Verfügung gestellt. (3) Weiterhin werden die Leistungserbringerverzeichnisse nach Abs. 1 und Abs. 2 folgenden Personenkreisen zur Verfügung gestellt: 1. Am Vertrag teilnehmenden, bzw. teilnahmewilligen Leistungserbringern und 2. bei Bedarf den teilnehmenden, bzw. teilnahmewilligen Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen, insbesondere bei Neueinschreibung, 3. der Datenstelle nach 24, 4. beim Antrag auf Akkreditierung dem BVA bzw. der Aufsichtsbehörde,

12 nachfolgend dem BVA bzw. der Aufsichtsbehörde auf Anforderung. (4) Die Leistungserbringerverzeichnisse nach Abs. 1 und Abs. 2 können zudem in einem gesonderten Verzeichnis Teilnehmende Leistungserbringer am Behandlungsprogramm Diabetes Typ 2" veröffentlicht werden, wobei die beteiligten Fußambulanzen gesondert gekennzeichnet werden. Abschnitt III Versorgungsinhalte 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 (1) Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 7 Versorgungsinhalte definiert. Die Inhalte dieser Vertragsanlage entsprechen der Anlage 1der RSAV in der jeweils gültigen Fassung. Der teilnehmende Leistungserbringer verpflichtet sich durch seine Teilnahmeerklärung insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. (2) Bei Aktualisierung der evidenzbasierten Handlungsempfehlungen ist die Anlage 7 und damit die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen. Die Leistungserbringer werden von der KVSH über Änderungen nach Veröffentlichungen der neuen Handlungsempfehlungen informiert. Abschnitt IV Qualitätssicherung 10 Grundlagen und Ziele Grundlage der Qualitätssicherung sind die in den Anlagen 9 und 10 Qualitätssicherung (2a/b) genannten Ziele. Zu diesen gehören insbesondere: 1. Einhaltung der Anforderungen gemäß 137 f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V, 28 b RSAV einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie. 2. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß 1.8 der Anlage 7 Versorgungsinhalte. 3. Einhaltung der vereinbarten Anforderungen an die Strukturqualität gemäß den 3, 4 und Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation gemäß den Anlagen 2a und 2b der RSAV. 5. Aktive Teilnahme der Versicherten. 11 Maßnahmen (1) Entsprechend Ziffer 2 der Anlage 1 der RSAV sind diesem Disease-Management- Programm Maßnahmen und Indikatoren zur Erreichung der Ziele zugrunde gelegt.

13 -13- (2) Zu den Maßnahmen gehören entsprechend Anlage 1 Ziffer 2 der RSAV insbesondere: 1. Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldungsfunktionen (z.b. Remindersysteme) für Versicherte und Leistungserbringer, 2. strukturiertes Feedback auf der Basis der Dokumentationsdaten für die teilnehmenden Leistungserbringer mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Selbstkontrolle. Hierfür kann die regelmäßige Durchführung von strukturierten Qualitätszirkeln ein geeignetes Verfahren sein, 3. Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme und Eigeninitiative der Versicherten, 4. Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information der Leistungserbringer und eingeschriebenen Versicherten. (3) Zur Auswertung werden die in den Anlagen 9 und 10 Qualitätssicherung fixierten Indikatoren herangezogen, die sich aus den Dokumentationen, den Leistungsdaten der Krankenkassen sowie den Abrechnungsdaten der KV ergeben, herangezogen. (4) Die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen werden durch die Gemeinsame Einrichtung in geeigneter Weise der zuständigen Prüfbehörde gegenüber nachgewiesen und regelmäßig, mindestens einmal jährlich, z.b. im Internet, in Mitgliederzeitschriften, Fachpresse oder Ärztezeitung, öffentlich dargelegt. 12 Funktionen der Krankenkassen im Rahmen des DMP (1) Die teilnehmenden Krankenkassen nehmen im Rahmen des Behandlungsprogramms neben den teilnehmenden Ärzten und Krankenhäusern/Kooperationszentren eine unterstützende Rolle ein. Ihr Handeln unterstützt die Versorgung, ohne in das Arzt-Patienten- Verhältnis einzugreifen. (2) Für Maßnahmen, die die Krankenkassen zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung gemäß Anlage 10 durchführen, werden die Krankenkassen ausschließlich schriftliche Informationen versenden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen zur Sicherstellung und Förderung der aktiven und regelmäßigen Teilnahme der Versicherten. Die Krankenkasse stellt der KVSH alle schriftlichen Informationen gemäß Satz 2 als Musterschreiben vorab zur Verfügung. Bei bestehenden Bedenken hat die KVSH die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt Vorbehalte anzuzeigen. Bei Bedenken der KVSH verständigen sich die Krankenkasse und die KVSH unverzüglich auf eine geeignete Fassung. Wenn keine Vorbehalte innerhalb von vier Wochen angezeigt werden, gelten die schriftlichen Informationen als genehmigt. (3) Sofern die Krankenkasse persönlichen Kontakt zu einer/einem Versicherten aufnehmen möchte, weil bislang eine zweimalige schriftliche Erinnerung nach Absatz 2 erfolglos geblieben ist, wendet sich die Krankenkasse an den betreuenden DMP-Arzt, damit dieser mit der/dem betreffenden Versicherten ein (teilnahmeförderndes) Gespräch führt. Sofern dieses nicht zum Erfolg führt, steht es der Krankenkasse frei, sich direkt an die/den Versicherten zu wenden. (4) Seitens der teilnehmenden Krankenkassen können zusätzliche Service- und Betreuungsangebote für Versicherte vorgesehen werden, diese entsprechen der RSAV in der jeweils gültigen Fassung und sind in der Anlage 16 Kassenspezifische Zusatznutzen geregelt; weitere Angebote sind mit der KVSH abzustimmen.

14 Medizinische Fortbildung Die koordinierenden Vertragsärzte nach 3 verpflichten sich mindestens einmal im Jahr, die Vertragsärzte nach 4 mindestens zweimal im Jahr, an einer von der Gemeinsamen Einrichtung anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, die z. B. durch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), die Arbeitsgemeinschaft niedergelassener diabetologisch tätiger Ärzte (AND), die Schleswig-Holsteinische Diabetes-Gesellschaft, den Berufsverband der Diabetologen, die Ärztekammer Schleswig-Holstein oder die KVSH durchgeführt wird. Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist der KVSH durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung bis zum 31. März des Folgejahres nachzuweisen. Zusätzlich kann die Gemeinsame Einrichtung bedarfsorientierte Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte festlegen. 14 Verstoß gegen die Ziele des Programms (1) Im Rahmen des Disease-Management-Programms vereinbaren die Vertragspartner wirksame Maßnahmen, die dann greifen, wenn die mit der Durchführung dieses strukturierten Behandlungsprogramms beauftragten Leistungserbringer gegen die festgelegten Anforderungen und Pflichten aus diesem Vertrag verstoßen. (2) Unvollständige oder unplausible Dokumentationen werden nicht vergütet, ggf. sind bereits erfolgte Vergütungen nachträglich zu korrigieren. Gleiches gilt für verfristete Dokumentationen, es sei denn den Vertragsarzt trifft kein Verschulden an der Verfristung. (3) Verstößt der Vertragsarzt gegen die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen, erfolgen insbesondere nachfolgende Sanktionen: 1. Aufforderung durch die KVSH im Einvernehmen mit den von dem Verstoß betroffenen Krankenkassen, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten (z.b. bei nicht fristgerechter bzw. unterbliebener Übersendung der Dokumentationen oder bei Nichterfüllung der medizinischen Anforderungen), 2. hält der Vertragsarzt die vertraglichen Verpflichtungen weiterhin nicht ein, kann er von der Teilnahme an diesem Vertrag durch die KVSH ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheiden die Vertragspartner einvernehmlich. Abschnitt V Teilnahme und Einschreibung der Versicherten 15 Teilnahmevoraussetzungen (1) Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen können sich auf freiwilliger Basis für das Disease-Management-Programm einschreiben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. die schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) der Anlage 7 Versorgungsinhalte oder einer be-

15 -15- reits vorliegenden Therapie mit diabetesspezifischen blutglukosesenkenden Medikamenten auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten, 2. die schriftliche Einwilligung in die Teilnahme und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß Anlage 14 Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte, 3. die schriftliche Information des Versicherten über die Programminhalte, über die mit der Teilnahme verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten, insbesondere darüber, dass Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und von ihr im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden können, über die Aufgabenverteilung und Versorgungsziele, die Freiwilligkeit seiner Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs seiner Einwilligung, seine Mitwirkungspflichten sowie darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an dem Programm zur Folge hat, (2) Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) werden nicht in dieses Disease-Management-Programm aufgenommen. (3) Die Teilnahme schränkt nicht die Regelungen der freien Arztwahl nach 76 SGB V ein. 16 Information (1) Koordinierende Vertragsärzte, die gemäß 3 teilnehmen, informieren die Versicherten entsprechend 28 d Abs. 1 Nr. 3 RSAV in geeigneter Weise, insbesondere durch die Patienteninformation, bestehend aus dem Merkblatt, der Datenschutzinformation und der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlagen 12, 13 und 14) umfassend über das Disease-Management-Programm. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Der Versicherte bestätigt den Erhalt und die Kenntnisnahme der Informationen in der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß 18. (2) Die Krankenkasse informiert anhand des Patientenmerkblattes, der Teilnahme- und Einwilligungserklärung und der Datenschutzinformation entsprechend der Anlagen 12, 13 und 14 ihre Versicherten im Sinne der Anlage 7 Versorgungsinhalte, Ziffer 3 über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Daneben werden die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Ü- berweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (3) Die Krankenkassen werden ihre Versicherten entsprechend dem 28 d Abs. 1 Nr. 3 RSAV in geeigneter Weise informieren, Abs. 1 gilt entsprechend. (4) Die gemäß Abs. 1 oder 2 informierten Versicherten können sich mit der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß 18 bei einem von ihnen frei gewählten koordinierenden Vertragsarzt einschreiben. Im Rahmen der Einschreibung motiviert der koordinierende Vertragsarzt den Patienten unter Berücksichtigung seiner individuellen Möglichkeiten zu einer aktiven Teilnahme an der strukturierten Versorgung nach diesem Vertrag.

16 Einschreibung (1) Für die Einschreibung des Versicherten in das Disease-Management-Programm sind neben der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß 18 folgende Unterlagen notwendig: 1. die vollständigen und plausiblen Daten der Einschreibekriterien (Zeile 1 13 der Erstdokumentation der Anlage 15 Dokumentationsbogen 2a/b mit Versichertenund Leistungserbringerbezug) durch den behandelnden koordinierenden Arzt, 2. die Bestätigung auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung, dass für den vorgenannten Versicherten die Diagnose entsprechend der Erstdokumentation gesichert ist und die weiteren Einschreibekriterien überprüft sind. 3. die vollständigen und plausiblen Daten der Erstdokumentation gemäß der Anlage Dokumentationsbogen (Zeile 14 ff. der Erstdokumentation der Anlage 15 Dokumentationsbogen 2a/b mit Versichertenbezug). Der behandelnde Arzt prüft, ob der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer der Anlage 7 Versorgungsinhalte genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. (2) Mit der Einschreibung in das Disease-Management-Programm wählt der Versicherte seinen koordinierenden Vertragsarzt. Die Einschreibung wird nur wirksam, wenn der gewählte Vertragsarzt nach 3 an dem Vertrag teilnimmt und die Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß der Anlage 14 Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte sowie die vollständige Erstdokumentation an die Datenstelle entsprechend 24 weiterleitet. Die Vertragspartner stellen sicher, dass der Versicherte sich nur bei einem koordinierenden Vertragsarzt wirksam einschreibt. Die Krankenkassen können ihre Versicherten hinsichtlich ihrer Einschreibemöglichkeiten in das Disease-Management-Programm beraten. Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung kann der Versicherte auch bei seiner Krankenkasse unterschreiben. In diesem Fall werden dem Versicherten nach der Unterzeichnung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung von seiner Krankenkasse die Einschreibeunterlagen ausgehändigt. Der Versicherte wird daraufhin an seinen behandelnden Vertragsarzt verwiesen, damit die weiteren Einschreibeunterlagen nach Abs. 1 Nr. 3. erstellt und an die Datenstelle weitergeleitet werden. (3) Nachdem alle Unterlagen gemäß Abs. 1 in der Krankenkasse vorliegen, bestätigt die Krankenkasse dem Versicherten und dem koordinierenden Vertragsarzt schriftlich die Teilnahme des Versicherten an dem Disease-Management-Programm unter Angabe des Eintrittsdatums. (4) Versicherte, die an mehreren Disease-Management-Programmen teilnehmen, sollen sich für nur einen koordinierenden Arzt/Einrichtung entscheiden, um die Koordination und Synchronisation mehrerer Programme sicherzustellen. Die koordinierenden Ärzte und die Krankenkassen wirken darauf hin. Dies gilt auch beim Wechsel des koordinierenden Arztes. (5) Soweit ein an dem Disease-Management-Programm teilnehmender Versicherter einen Wechsel der Krankenkasse vornimmt und weiterhin am Programm teilnehmen möchte, sind die nach Abs. 1 notwendigen Einschreibeunterlagen für die nunmehr zuständige Krankenkasse erneut zu erstellen.

17 Teilnahme- und Einwilligungserklärung Nach umfassender Information über das Disease-Management-Programm entsprechend 28 d Abs. 1 Nr. 3 RSAV und der damit verbundenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erklärt sich der Versicherte gemäß der Anlage 14 Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte zur Teilnahme an dem Disease-Management-Programm bereit und willigt einmalig schriftlich in die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten ein. 19 Beginn und Ende der Teilnahme (1) Die Teilnahme des Versicherten am Disease-Management-Programm beginnt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch die Krankenkasse mit dem Tag, an dem das letzte Dokument nach 17 Abs. 1 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich die Einschreibung gemäß 17 Abs. 3. (2) Der Versicherte kann seine Teilnahme und/oder Einwilligung gemäß Anlage 14 Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte jederzeit schriftlich gegenüber seiner Krankenkasse kündigen und scheidet, sofern er keinen späteren Termin für sein Ausscheiden bestimmt, mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Krankenkasse aus dem Disease-Management-Programm aus. (3) Die Teilnahme des Versicherten endet mit dem Tag 1. des Endes der Programmzulassung, 2. der Kündigung der Teilnahme mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Krankenkasse, sofern er in diesem keinen späteren Termin für sein Ausscheiden bestimmt, 3. des Widerrufs der Einwilligungserklärung mit Zugang des Widerrufsschreibens bei der Krankenkasse, 4. des Kassenwechsels, 5. der letzten Dokumentation, wenn innerhalb von 12 Monaten zwei veranlasste Schulungen ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen wurden, 6. der letzten Dokumentation, wenn innerhalb von drei Jahren zwei der quartalsbezogen zu erstellenden Dokumentationen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der in 28f Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 RSAV genannten Frist übermittelt wurden und 7. der letzten Dokumentation bei Wegfall der Einschreibevoraussetzungen gemäß 28d Absatz 2 Nr. 2 RSAV. Eine erneute Einschreibung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nach 17 vorliegen. (4) Die Krankenkasse informiert den Versicherten und den koordinierenden Vertragsarzt schriftlich über das Ausscheiden des Versicherten aus dem Disease-Management- Programm. (5) Bei Beendigung der Teilnahme werden die Daten für einen Zeitraum von 7 Jahren beginnend mit dem auf das Berichtsjahr folgende Kalenderjahr gespeichert. Die Nutzung der Daten erfolgt für diese Personen ausschließlich im Rahmen der Evaluation gemäß 36 und der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfmöglichkeiten des BVA.

18 -18- (6) Sofern die KVSH zu Abrechnungszwecken Versichertendaten im Zuge der Beendigung der Teilnahme des Versicherten benötigt, werden diese der KVSH auf Anfrage im Einzelfall zur Verfügung gestellt. 20 Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes (1) Es steht dem Versicherten frei, seinen koordinierenden Vertragsarzt nach 3 zu wechseln. Hierfür unterschreibt der Versicherte bei seinem neu gewählten koordinierenden Vertragsarzt erneut die Einschreibeunterlagen nach 17 und kreuzt Arztwechsel an. Der neu gewählte koordinierende Vertragsarzt erstellt die Erstdokumentation entsprechend der Anlage 15 Dokumentationsbogen 2a/b und übersendet die Teilnahme- und Einwilligungserklärung sowie die vollständige Erstdokumentation an die Datenstelle. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen bestätigt die Krankenkasse dem Versicherten schriftlich den Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes. Der Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes wird vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch die Krankenkasse mit dem Tag wirksam, an dem das letzte erforderliche Dokument erstellt wurde. Der bisherige koordinierende Vertragsarzt wird von der Krankenkasse über den Wechsel informiert. (2) Der bisherige koordinierende Vertragsarzt ist verpflichtet, dem neu gewählten koordinierenden Vertragsarzt unverzüglich nach Bekanntwerden des Wechsels mit Einverständnis des Versicherten Kopien der bisherigen Dokumentationsdaten zu übergeben. 21 Versichertenverzeichnis Die Krankenkassen übermitteln der KVSH jeweils zum Quartalsende bei Bedarf eine Liste mit den Krankenversichertennummern für die gemäß 17 eingeschriebenen Versicherten zu Abrechnungszwecken. Abschnitt VI Information von Ärzten und Schulungen von Patienten 22 Information von Vertragsärzten (1) Die KVSH und die Krankenkassen informieren die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß 3 und 4 umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management- Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten Leistungserbringer bestätigen der KVSH schriftlich den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 5 Teilnahmeerklärung koordinierende Vertragsärzte und Schwerpunktärzte für Diabetes Typ 2. (2) Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit und der Einschreibekriterien nach Ziffer 3 der Anlage 7 "Versorgungsinhalte ab. Die schriftlichen Unterlagen zur Schulung der Ärzte zu Programmbeginn sind RSAV-konform.

19 -19- (3) In diese Schulungen müssen die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie gemäß 10 einbezogen werden. (4) Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt werden und die für die Durchführung von Disease-Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen nicht wiederholt werden. (5) Informationen und Schulungen der Leistungserbringer entsprechen der RSAV in der jeweils gültigen Fassung. 23 Schulungen von Versicherten (1) Sofern der koordinierende Arzt eine Schulung des Versicherten für angezeigt hält, überweist er den Patienten an einen nach Abs. 5 schulungsberechtigten Vertragsarzt, sofern er nicht selbst schulungsberechtigt ist. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm, das sich an internationalen Qualitätsstandards orientiert. Patientenschulungen dienen der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist, insbesondere bei Teilnahme an mehreren Disease-Management- Programmen, zu berücksichtigen. (3) In die jeweiligen Schulungsprogramme sind die strukturierten Versorgungsinhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie gemäß der Anlage 7 Versorgungsinhalte, einzubeziehen. Bei Schulungen muss auf Inhalte, die der RSAV widersprechen, verzichtet werden. (4) Im Rahmen dieses Disease-Management-Programms werden folgende Schulungsprogramme eingesetzt, da für diese Schulungen der Nachweis entsprechend Absatz 2 Satz 1 erbracht wurde: 1. Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen; in der jeweils aktuellsten Auflage, derzeit: 4. Auflage 2001 bearbeitet von Dr. M. Grüßer und Dr. V. Jörgens; Deutscher Ärzte Verlag. 2. Schulungsprogramm für Typ-2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen; in der jeweils aktuellsten Auflage, derzeit: 2. Auflage 2000 bearbeitet von Dr. M. Grüßer, Dr. V. Jörgens und Dr. M. Berger; Deutscher Ärzte Verlag. 3. Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Insulin spritzen; in der jeweils aktuellsten Auflage, derzeit: 4. Auflage 2001 bearbeitet von Dr. M. Grüßer und Dr. V. Jörgens; Deutscher Ärzte Verlag. 4. Strukturiertes Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm. Autoren: V. Jörgens, M. Berger, M. Grüßer, M. Middeke, F.W. Lohmann 5. Medias 2 (Mehr Diabetes Selbst-Management für Typ 2) Kulzer-B. Diabetes-Journal 2/2001 B. Kulzer 6. Strukturiertes Hypertonie Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP); T. Heise, E. Jennen, P. Sawicki, ZaeFQ 95; Modulare Bluthochdruck-Schulung IPM (Institut für Präventive Medizin); Danzer E, Gallert K, Friedrich A, Fleischmann EH, Walter H, Schmieder RE. Ergebnisse der Hypertonieschulung des Instituts für präventive Medizin. Dtsch Med Wochenschr Nov 17; 125(46): Fleischmann EH, Friedrich A, Danzer E, Gallert K, Walter H, Schmieder RE. Intensive training of patients with hypertension is effektive in modifying lifestyle risk factors. J Hum Hypertens Feb; 18(2):

20 -20- (5) Zur Durchführung von Patientenschulungen sind nach 3 und/oder 4 teilnahmeberechtigte Vertragsärzte berechtigt, wenn sie die Voraussetzungen der Anlage 3 Strukturqualität Schulungsarzt erfüllen. Die Durchführung der Schulungsprogramme gemäß Abs. 4 Nr. 5 erfolgen ausschließlich durch teilnahmeberechtigte Vertragsärzte gemäß 4. (6) Eine Einweisung in eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung zur Schulung oder zur Neueinstellung von Patienten soll grundsätzlich nicht erfolgen, in Einzelfällen jedoch nur nach Abstimmung mit einem Arzt des fachärztlichen bzw. diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors, soweit es nicht in der RSAV anders geregelt ist. Bei Entlassung aus der stationären Behandlung erfolgt die Weiterbehandlung grundsätzlich beim koordinierenden Vertragsarzt. (6) Informationen und Schulungen der Leistungserbringer entsprechen der RSAV in der jeweils gültigen Fassung. Abschnitt VII Übermittlung der Dokumentation an die durch die Krankenkassen, die koordinierenden Vertragsärzte und die Arbeitsgemeinschaft beauftragte Stelle (Datenstelle) und deren Aufgaben 24 Datenstelle (1) Die Krankenkassen und die Arbeitsgemeinschaft beauftragen eine andere Stelle (Datenstelle) insbesondere mit 1. der Entgegennahme der Dokumentationsbögen gemäß Anlage 15 Dokumentationsbogen 2a/b elektronisch gemäß akkreditierter Verfahrensvorgaben und im Papierformat, 2. der Erfassung der Dokumentationsdaten 2a und 2b der RSAV, 3. der Überprüfung der Dokumentationsdaten 2a und 2b der RSAV auf Vollständigkeit und Plausibilität, der Nachforderung ausstehender oder unplausibler Dokumentationsdaten, 4. der Pseudonymisierung der bei ihr eingehenden Dokumentationsdaten und 5. der Weiterleitung der Zeilen 1 13 der Dokumentationsdaten 2b (Erstdokumentation) der RSAV mit Versichertenbezug und Arztbezug an die Krankenkassen, 6. der Weiterleitung der Zeilen 14 ff der Dokumentationsdaten 2b (Erstdokumentation) der RSAV mit Versichertenbezug, aber ohne Arztbezug an die Krankenkassen, 7. der Weiterleitung der Dokumentationsdaten 2b (Folgedokumentation) der RSAV mit Versichertenbezug, aber ohne Arztbezug an die Krankenkassen, 8. der Weiterleitung der Dokumentationsdaten 2a der RSAV mit Arztbezug und pseudonymisiertem Versichertenbezug an die Gemeinsame Einrichtung nur für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung, 9. der Entgegennahme und Weiterleitung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten an die Krankenkassen. Das Nähere regeln die Krankenkassen und die Arbeitsgemeinschaft mit der Datenstelle in gesonderten Verträgen.

21 -21- (2) Die Teilnahmeerklärung des koordinierenden Vertragsarztes/der koordinierenden Einrichtung gemäß 3 beinhaltet die Genehmigung des in seinem/ihrem Namen von der Arbeitsgemeinschaft mit der Datenstelle geschlossenen Vertrages. Darin beauftragt er/sie die Datenstelle mit folgenden Aufgaben: 1. Überprüfung der von ihm/ihr erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität, 2. Trennung der Dokumentationsdaten in die Datensätze 2a und 2b der RSAV, 3. Pseudonymisierung des Arztbezugs bezüglich der Dokumentationsdaten 2b der RSAV mit Ausnahme der Zeilen 1 13 der Dokumentationsdaten 2b (Erstdokumentation) i. S. d. 28f Absatz 2 RSAV zu pseudonymisieren, 4. die Dokumentationsdaten 2a und 2b an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. (3) Nach Beauftragung dieser Datenstelle teilt die Krankenkasse den bereits teilnehmenden koordinierenden Ärzten und Einrichtungen gemäß 3 Name und Anschrift der Datenstelle mit. 25 Erst- und Folgedokumentationen Die Dokumentationen umfassen nur die in der Anlage 15 Dokumentationsbogen 2a/b aufgeführten Angaben und werden nur für die Behandlung nach 28 b RSAV, die Festlegung der Qualitätsziele und -maßnahmen und deren Durchführung nach 28 c RSAV, die Überprüfung der Einschreibung nach 28 d RSAV, die Schulung der Versicherten und Leistungserbringer nach 28 e RSAV und die Evaluation nach 28 g RSAV genutzt. 26 Datenfluss zur Datenstelle (1) Durch seine Teilnahmeerklärung gemäß 7 verpflichtet sich der nach 3 teilnehmende koordinierende Vertragsarzt, 1. die vollständige Erstdokumentation gemäß Anlage 15 Dokumentationsbogen 2a/b mit Versichertenbezug und Leistungserbringerbezug und 2. die vollständige Folgedokumentation gemäß Anlage 15 Dokumentationsbogen 2a/b mit Versichertenbezug und Leistungserbringerbezug, 3. die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes an die Datenstelle weiterzuleiten. Der koordinierende Vertragsarzt nach 3 vergibt für jeden Versicherten eine nur einmal zu vergebende DMP-Fallnummer nach seiner Wahl, die aus maximal sieben Ziffern (0 9) bestehen darf. Die in vorherigen Strukturverträgen verwendeten Patienten-Codes können damit weiter verwendet werden, sofern sie maximal sieben Ziffern haben. In anderen Fällen ist die Fallnummer vom Arzt neu festzulegen (Empfehlung: fortlaufende Nummerierung). Eine Fallnummer darf jeweils nur für einen Patienten verwendet werden. (2) Bei elektronischer Datenübermittlung sind die Vorschriften des 28f Abs. 2 Satz 1 Nummer 7 sowie Abs. 2a RSAV zu beachten; dazu unterschreibt der koordinierende Arzt zur gesonderten Bestätigung des Datums der Erstellung der Dokumentation eine Liste über die von ihm elektronisch erfassten und übermittelten Datensätze, die ihm die Datenstelle zur Verfügung stellt und versendet diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt an die Datenstelle. Näheres regelt der Datenstellenvertrag.

22 -22- (3) Der Versicherte willigt gemäß 18 in die Datenübermittlung auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung schriftlich ein. Einer Unterschrift auf dem Dokumentationsbogen bedarf es nicht. Der Versicherte wird vom Arzt schriftlich über die übermittelten Dokumentationsdaten 2a/2b der RSAV unterrichtet. Er erhält eine Ausfertigung des Dokumentationsbogens. Im Falle der elektronischen Übermittlung erhält der Versicherte einen Ausdruck der übermittelten Daten. 27 Datenzugang in der Datenstelle Zugang zu den an die Datenstelle übermittelten personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten haben nur Mitarbeiter der Datenstelle, die Aufgaben im Rahmen von 24 wahrnehmen und hierfür besonders geschult sind. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. 28 Datenaufbewahrung und löschung in der Datenstelle Die im Rahmen des Programms im Auftrag des Arztes übermittelten personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten werden nach der erfolgreichen Übermittlung an die Krankenkassen, die KV und die Gemeinsame Einrichtung von der Datenstelle gelöscht. Die Datenstelle archiviert die Originaldokumente des Datensatzes 2a bzw. 2b bis zum Ablauf des siebten auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres und vernichtet diese nach Ablauf dieser Frist. Abschnitt VIII Datenfluss an die Krankenkassen, die KVSH und die Gemeinsame Einrichtung 29 Datenfluss an die Vertragspartner und die Gemeinsame Einrichtung (1) Durch seine Teilnahmeerklärung gemäß 7 verpflichtet sich der nach 3 teilnehmende koordinierende Vertragsarzt, bei Ersteinschreibung des Versicherten die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten gemäß 18 über die Datenstelle an die Krankenkassen weiterzuleiten. Bei einem Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes nach 17 übermittelt der neue koordinierende Vertragsarzt nach 3 die erneut ausgefüllte Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten an die Datenstelle. (2) Die Datenstelle übermittelt bei der Ersteinschreibung oder bei Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes die Zeilen 1 13 der Dokumentationsdaten 2b (Erstdokumentation) der RSAV mit Versicherten- und Arztbezug an die DMP-Datenzentren der Krankenkassen. (3) Die Datenstelle übermittelt bei der Ersteinschreibung oder bei Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes die übrigen Dokumentationsdaten 2b (14ff der Erstdokumentation) mit Versichertenbezug, aber ohne Arztbezug an die DMP-Datenzentren der Krankenkassen.

23 -23- (4) Die Datenstelle übermittelt bei der Folgedokumentation die Dokumentationsdaten 2b der RSAV mit Versichertenbezug, aber ohne Arztbezug an die DMP-Datenzentren der Krankenkassen. (5) Die Datenstelle übermittelt bei der Erst- und Folgedokumentation die Dokumentationsdaten 2a der RSAV mit Arztbezug und pseudonymisiertem Versichertenbezug an die Gemeinsame Einrichtung. (6) Die Datenstelle übermittelt bei der Erst- und Folgedokumentation die Dokumentationsdaten 2a mit Arztbezug und pseudonymisiertem Versichertenbezug an die KVSH. 30 Datenzugang im Rahmen des Datenflusses an die Krankenkassen, die KVSH und die Gemeinsame Einrichtung (1) Zugang zu den übermittelten personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten haben nur Personen, die Aufgaben innerhalb dieses Programms wahrnehmen und hierfür besonders geschult sind. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. (2) Die Vertragspartner verpflichten sich, bei der Datenerhebung, -aufbewahrung und -nutzung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG, SGB, LDSG SH, die RSAV sowie weitere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. (3) Daten werden ausschließlich für DMP-Zwecke verwendet. 31 Datenaufbewahrung und -löschung (1) Die im Rahmen des Programms übermittelten personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten und Dokumente werden von den Krankenkassen, der KVSH und der Gemeinsamen Einrichtung, bis zum Ablauf des siebten auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist gelöscht bzw. vernichtet. Abschnitt I Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V und Gemeinsame Einrichtung 32 Fortführung der Arbeitsgemeinschaft Die Vertragspartner haben für das DMP Diabetes Typ 2 sowie für weitere DMP die Arbeitsgemeinschaft DMP Schleswig-Holstein nach 219 Abs. 2 SGB V gebildet. Diese Arbeitsgemeinschaft wird fortgeführt. Das Nähere ist in einem gesonderten Vertrag geregelt. 33 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft (1) Die Arbeitsgemeinschaft hat entsprechend 28f Absatz 2 RSAV die Aufgaben, den bei ihr eingehenden Datensatz zu pseudonymisieren und ihn dann an die KVSH und die von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft gebildete Gemeinsame Einrichtung nur für die Erfül-

24 -24- lung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß Anlage 9 Qualitätssicherung (2a) weiterzuleiten. (2) Die Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, auf Verlangen eines jeden Vertragspartners, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist, den Versichertenbezug wiederherzustellen, wenn dies im Einzelfall für die Erfüllung seiner jeweiligen Aufgabe zur Prüfung der Qualität der im Rahmen dieses Disease-Management-Programms erbrachten vertragsärztlichen Leistungen oder zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Plausibilität der auf Grundlage der Dokumentationsdaten 2a der RSAV erstellten Dokumentationen erforderlich ist. (3) Die Arbeitsgemeinschaft beauftragt unter Beachtung des 80 SGB die Datenstelle gemäß 24 mit der Durchführung der in den Abs. 1 und 2 beschriebenen Aufgaben. Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben kommt sie durch Ausübung von vertraglich gesicherten Kontroll- und Weisungsrechten nach. 34 Fortführung der Gemeinsamen Einrichtung Die Vertragspartner haben für das DMP Diabetes Typ 2 sowie für weitere DMP die Gemeinsame Einrichtung DMP Schleswig-Holstein gebildet. Diese Gemeinsame Einrichtung wird fortgeführt. Die Mitglieder der Gemeinsamen Einrichtung werden von den Vertragspartnern persönlich benannt. Das Nähere ist in einem gesonderten Vertrag geregelt. 35 Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung (1) Die Gemeinsame Einrichtung hat die Aufgabe, auf Basis der ihr übermittelten Dokumentationsdaten die ärztliche Qualitätssicherung gemäß Anlage 9 Qualitätssicherung (2a) durchzuführen. Diese umfasst insbesondere: 1. Umsetzung der Qualitätsziele anhand der quantitativen Angaben der Dokumentationsdaten 2a der RSAV, 2. die Unterstützung im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie gemäß RSAV anhand der Arzneimitteldaten der Dokumentationsdaten 2a der RSAV, 3. die Durchführung des ärztlichen Feedbacks anhand der quantitativen Angaben der Dokumentationsdaten 2a der RSAV, 4. die Pseudonymisierung des Arztbezugs und Übermittlung dieser Daten zur Evaluation nach 28 g RSAV, 5. die Beratung der KVSH im Hinblick auf die Teilnahme und den Ausschluss von DMP- Ärzten auf Basis der Anlage 9, 6. die Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (2) Die Gemeinsame Einrichtung kann zur Unterstützung und Koordination begleitender Maßnahmen im Sinne von 12 bei der Behandlung des Patienten zusätzliche Informationswege zwischen Ärzten und der Krankenkasse abstimmen und zum Einsatz bringen.

25 -25- (3) In der Gemeinsame Einrichtung werden die Empfehlungen der Vertragpartner gemäß 14 Abs. 1 und 3 getroffen. Dem Arzt ist zuvor Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. (4) Die Gemeinsame Einrichtung entwickelt ein Verfahren zur Feststellung leitlinienkonformen Verordnungsverhaltens für die Behandlung von DMP-Patienten. In diesem Verfahren soll arztindividuell eine entsprechende Testierung durchgeführt werden können. 1 (5) Die Gemeinsame Einrichtung führt die ärztliche Qualitätssicherung als gemeinsame Aufgabe der Vertragspartner durch. Dies erfolgt durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Mitarbeiter eines Dritten. Über die Beauftragung von Dritten entscheidet die Gemeinsame Einrichtung einvernehmlich. Alle Mitglieder der Gemeinsamen Einrichtung haben gleichberechtigten Zugriff auf alle Daten und weiteren Unterlagen der Gemeinsamen Einrichtung, die für die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe notwendig sind. Die von der Gemeinsamen Einrichtung beauftragten Mitarbeiter haben Zugriff auf die Daten und weiteren Unterlagen im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung. 36 Evaluation (1) Die Evaluation wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung des 28 g RSAV sowie der Vorgaben des Bundesversicherungsamts. Abschnitt Vergütung und Abrechnung 37 Vertragsärztliche Leistungen (1) Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen nach Maßgabe des EBM und sind in der Gesamtvergütung nach 85 SGB V enthalten, soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. (2) Die Vertragspartner beobachten die Mengenentwicklung der ärztlichen Leistungen auf Grund dieser Vereinbarung, auch fachgruppen- und leistungsbezogen, und werden über ggf. notwendige gesamtvertragliche Konsequenzen verhandeln. Die erste Betrachtung erfolgt nach einem Jahr Vertragslaufzeit. (3) Die Durchführung der augenärztlichen Betreuung (Funduskopie) bei eingeschriebenen Versicherten wird mit einem Betrag von 10,20 (Abr. pos ) vergütet. Die Krankenkassen finanzieren den hälftigen Anteil außerhalb der Gesamtvergütung. 38 Sondervergütung (1) Für die vollständig, fristgemäß und plausibel übermittelte Dokumentation - bei elektronischer Übermittlung gemäß den akkreditierten Verfahrensvorgaben bzw. bei Übermittlung 1 Die Vertragspartner gehen davon aus, dass leitlinienkonformes Verordnungsverhalten als Praxisbesonderheit Berücksichtigung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung findet.

26 -26- in Papierformat gemäß der Anlage 15 Dokumentationsbogen 2a/b in der jeweils gültigen Fassung und die vollständigen Unterlagen zur Einschreibung des Versicherten gemäß 17 können folgende Vergütungen abgerechnet werden: Leistungsinhalt Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten, Erstellung der Erstdokumentation sowie Versand der entsprechenden Unterlagen durch Vertragsärzte nach 3, wenn die Nachweise zur Strukturqualität vorliegen. Erstellung und Versand der Folgedokumentationen durch Vertragsärzte nach 3, wenn die Nachweise zur Strukturqualität vorliegen. Abrechnungsbetrag GoP 25, , Nimmt ein Versicherter an mehreren DMP für internistische Diagnosen teil, z.b. Diabetes Typ II und Koronare Herzkrankheiten (KHK) und wählt hierfür denselben Arzt gemäß 3, so verringert sich die o.g. Vergütung der Erstdokumentation auf 15,00 und die der Folgedokumentation auf 10,00. Dies setzt voraus, dass der Arzt gemäß 3 auch an diesem DMP als koordinierender Arzt teilnimmt. ab zwei Diagnosen GOP Erstdokumentation 15, B Folgedokumentation 10, C Die Vergütung der vorgenannten Leistungen ist damit abgegolten. Werden die Dokumentationen sowohl elektronisch erstellt als auch elektronisch versandt, wird ein Zuschlag in Höhe von 1,00 (Abr.pos A) auf die entsprechende Dokumentationspauschale vergütet. Diese Regelung gilt für Dokumentationen, die in der Zeit vom bis sowohl elektronisch erstellt als auch elektronisch versandt werden. Die Abrechnungspositionen sowie 99791B (Erstdokumentation) können grundsätzlich nur 1x je Versicherten abgerechnet werden. Die Abrechnungspositionen sowie 99791C (Folgedokumentation) können je Versicherten und Vertragsarzt nur entsprechend der festgelegten Dokumentationsfrequenz gemäß Anlage 11 Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz abgerechnet werden. (2) Vor Erstellung der Erstdokumentation klärt der Arzt beim Patienten durch Nachfrage ab, ob sich der Patient schon bei einem anderen Arzt eingeschrieben hat. Es wird geprüft, inwieweit unplausible Mehrfachanmeldungen auftreten. 14 gilt entsprechend. (3) Vor Erstellung der Folgedokumentation klärt der Arzt beim Patienten durch Nachfrage ab, ob sich der Patient unterdessen bei einem anderen Arzt eingeschrieben hat. Eine Prüfung erfolgt analog zu Absatz gilt entsprechend. (4) Die Vergütungen der vorgenannten Leistungen erfolgen außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung durch die Krankenkassen. (5) Die ggf. anfallenden Porto- und Versandkosten im Zusammenhang mit o.a. Leistungen sind in den o.g. Vergütungen enthalten. (6) Mit diesen Vergütungen sowie den in Abrechnung zu bringenden EBM-Leistungen sind alle medizinischen und nicht medizinischen Maßnahmen im Rahmen der Behandlung von Diabetes Mellitus Typ II abgegolten. Weitere Kosten mit Ausnahme der Vergütungen

27 -27- nach Anlage 17 können den Krankenkassen und dem Versicherten nicht in Rechnung gestellt werden. (7) Wenn vom koordinierenden Vertragsarzt gemäß Anlage 11 Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz eine quartalsweise Dokumentation als Dokumentationszeitraum angegeben worden ist, wird pro Versicherten und Kalenderquartal jedem Vertragsarzt höchstens eine Dokumentation vergütet. Das Dokumentationsintervall endet mit Ablauf des letzten Tages des auf die letzte Dokumentation folgenden Quartals. Wenn vom koordinierenden Vertragsarzt gemäß Anlage 11 Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz jedes zweite Quartal als Dokumentationszeitraum angegeben worden ist, wird pro Patient und jedem zweiten Quartal jedem Vertragsarzt höchstens eine Dokumentation vergütet. Das Dokumentationsintervall endet mit Ablauf des letzten Tages des auf die letzte Dokumentation folgenden übernächsten Quartals. (8) Die Datenstelle erstellt für die KVSH und die Krankenkassen jedes Quartal einen Nachweis der vollständig erbrachten und fristgerecht eingegangenen vollständigen Dokumentationen spätestens bis zum Ende des darauf folgenden Quartals. Dieser Nachweis ist allein maßgeblich zur Berechnung der Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen an die KVSH. (9) Die KVSH stellt den Krankenkassen quartalsweise unabhängig zur Abrechnung nach Formblatt 3 einzelfallbezogen die Kosten aus Sonderhonorierungen (einschließlich der Funduskopie) gegliedert nach Mitgliedern (M), Familienangehörige (F) und Rentnern (R) mit Vorname und Nachname je Arzt und Versorgungsebene für die teilnehmenden Versicherten zur Verfügung. Die KVSH stellt dieses Verzeichnis den Vertragspartnern regelmäßig in elektronischer Form (z.b. Excel-Datei) zur Verfügung. (10) Die KVSH sorgt dafür, dass die Vergütung aus diesem Vertrag gegenüber den teilnehmenden Vertragsärzten in den Abrechnungsunterlagen deutlich und gesondert herausgestellt wird. (11) Sofern für Positionen, für die nach diesem Vertrag extrabudgetären Vergütungen vorgesehen sind, sich vergütungsrelevante Änderungen im EBM des Bundesmantelvertrages oder des Gesamtvertrages ergeben, ist die extrabudgetäre Vergütung erneut zu verhandeln ggf. entsprechend anzupassen. Abschnitt I Sonstige Bestimmungen 39 Weitere Aufgaben und Verpflichtungen (1) Die KVSH liefert gemäß 295 Absatz 2 Satz 3 SGB V quartalsbezogen spätestens nach Erstellung der Honorarbescheide für die Vertragsärzte die für das Programm erforderlichen Abrechnungsdaten versicherten- und arztbezogen an die Krankenkassen. (2) Die Datenübermittlung erfolgt analog den Regelungen des zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossenen Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern in der jeweils gültigen Fassung. Die Entscheidung des Bundesschiedsamtes vom zur Datenübermittlung findet entsprechend Anwendung.

28 Erstattung von Verwaltungskosten (1) Kosten der Datenannahmestelle im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Erst- und Folgedokumentation (gemäß 24) werden aufwandsbezogen von der Datenstelle mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Hierunter fallen auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Daten nach Anlage 2 a und 2 b RSAV. (2) Kosten für die Evaluation des Programms (gemäß 36) tragen die Krankenkassen. (3) Kassenspezifische Zusatzleistungen der Datenstelle werden mandantenabhängig und gesondert abgerechnet. (4) Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufgaben der ärztlichen Qualitätssicherung (inkl. von entsprechenden Anteilen in der Datenannahmestelle) werden zur Hälfte von der KVSH und zur Hälfte von den Krankenkassen getragen. (5) Die Kostenaufteilung zwischen den Krankenkassen erfolgt nach der Anzahl der eingeschriebenen Versicherten. Die endgültige Abrechnung (Spitzabrechnung) erfolgt zum jeden Jahres. Die Anzahl der zum eingeschriebenen Versicherten je Kasse entspricht der KM6/2. Sollte durch eine Aufsichtsprüfung der DMP-Versichertenbestand nachträglich bei einer Kasse geändert werden, so ist eine nachträgliche Rückabwicklung (Änderung) der Umlage nicht vorgesehen. (6) Kosten im Zusammenhang mit der Erreichung der Qualitätsvoraussetzungen gemäß 6 zur Teilnahme an diesem strukturierten Behandlungsprogramm werden nicht von den Krankenkassen getragen. (7) Kosten der Durchführung von diabetologischen Fortbildungen, Arbeitskreisen und Qualitätszirkeln, die sich im Rahmen der ärztlichen Qualitätssicherung ergeben, sind nicht von den Krankenkassen zu tragen. 41 Laufzeit, Vertragsanpassung und Kündigung (1) Dieser Vertrag tritt am in Kraft und endet, sofern keine Kündigung erfolgt, spätestens drei Jahre nach der Reakkreditierung durch das Bundesversicherungsamt für die jeweilige Krankenkasse, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die im Zusammenhang mit der ersten Einschreibung abgegebenen Erklärungen der Leistungserbringer und der Versicherten gelten weiter; eine erneute Einschreibung der Leistungserbringer und Versicherten ist nicht notwendig. (2) Bei erneuter Reakkreditierung durch das BVA und Fortsetzung des Programms gilt dieser Vertrag für den erneuten Zulassungszeitraum weiter und endet mit Ablauf dieses Zeitraums, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Die im Zusammenhang mit der ersten Einschreibung abgegebenen Erklärungen der Leistungserbringer und der Versicherten gelten weiter; eine erneute Einschreibung der Leistungserbringer und Versicherten ist nicht notwendig.

29 -29- (3) Der VdAK und der AEV (Landesvertretungen Schleswig-Holstein) können diesem Vertrag beitreten. Der Beitritt erfolgt aufgrund der gesondert zwischen der KVSH und dem VdAK/AEV zu schließenden Beitrittsvereinbarung gemäß Anlage 18. Die vertragsschließenden Krankenkassen(-verbände) erklären hiermit ihre Zustimmung zu diesem Beitritt. (4) Während seiner Laufzeit kann der Vertrag von jedem Vertragspartner zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. Eines Kündigungsgrundes bedarf es nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Dieser Vertrag kann auch von oder gegenüber jeder einzelnen Krankenkasse gekündigt werden; eine solche Kündigung lässt den Vertrag im Übrigen unberührt. (6) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass Vertragsänderungen oder Anpassungen des Disease-Management-Programms, die infolge einer Änderung der RSAV, z.b. aufgrund einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 91 SGB V oder aufgrund sonstiger gesetzlicher, vertraglicher oder behördlicher Maßnahmen notwendig werden, unverzüglich vorgenommen werden. Die Anpassungsfristen des 28b Abs. 3 sind hierbei zu beachten. 42 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 43 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch gültig, es sei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an der Vereinbarung nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch Regelungen ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel unter Beachtung der arztrechtlichen Vorgaben am nächsten kommt. Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, sie unter Beachtung der erkennbaren wirtschaftlichen Zielsetzung und der arztrechtlichen Vorgaben zu ergänzen.

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31 Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Vertragsarzt nach 3 zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Teilnahmeberechtigt als koordinierender Arzt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind Vertragsärzte, die gemäß 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Besonders in medizinisch oder durch die vor Eintritt des Patienten in das Programm bereits bestehende Betreuung begründeten Ausnahmefällen können auch ein qualifizierter Facharzt oder eine qualifizierte Einrichtung diese koordinierende Funktion ausüben. Der/die koordinierende Arzt/Einrichtung muss nachfolgende Anforderungen an die Strukturqualität (StQ KA) erfüllen und die geregelten Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte und die erforderliche Dokumentation einhalten. StQ KA Voraussetzung Fachliche Voraussetzungen. 1. hausärztlicher Versorgungssektor 2. qualifizierter Facharzt/qualifizierte Einrichtung Voraussetzung Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information und Bestätigung der Kenntnisnahme des Arztmanuals Möglichkeit, Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards durchzuführen Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung (entsprechend der Richtlinie der BÄK nach 3.3.2) Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (Stimmgabel und Monofilament; Reflexhammer) Merkmale Facharzt/ärztin für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Praktische Ärzte, die gemäß 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen Qualifikation entspricht der Anlage Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor oder Facharzt/ärztin für Innere Medizin mit mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 / Quartal in dauerhafter Betreuung Zeitpunkt/Häufigkeit Einmalig, zu Beginn der Teilnahme In sinnvoller Frist, spätestens bis 6 Monate nach Beginn der Teilnahme Ab bei Beginn der Teilnahme Bei Beginn der Teilnahme Bei Beginn der Teilnahme

32 Anlage 2 Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor nach 4 zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK- Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Teilnahmeberechtigt für die diabetologisch qualifizierte Versorgung sind die Leistungserbringer, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität (StQ LED) erfüllen. (StQ LED) Leistungserbringer der zweiten Versorgungsstufe Diabetologisch qualifizierter Arzt / Schwerpunktpraxis Voraussetzungen Zur Leistungserbringung sind nur Ärzte mit einer Anerkennung als Diabetologe DDG der Deutschen Diabetesgesellschaft oder mit einer gleichwertigen Qualifikation berechtigt (unter Diabetologe DDG im Sinne dieser Vereinbarung sind ausschließlich Ärzte gemeint, die ihre Fachkunde nach dem Curriculum gemäß Anlagen C oder D der Zusatzvereinbarung erworben haben). Über das Vorliegen einer gleichwertigen Qualifikation entscheidet die Diabetes-Kommission ggf. nach Durchführung eines Kolloquiums in Abstimmung mit der Gemeinsamen Einrichtung. Betreuung von mindestens 300 Diabetiker pro Quartal, davon müssen a) mindestens 200 insulinbehandelt sein. b) mindestens 50 Patienten Typ 1 Diabetiker sein, die mit einer ICT oder Insulinpumpentherapie behandelt werden. c) mindestens 20 Patienten pro Quartal mit einer strukturierten ICT Schulung versorgt werden Entsprechende Nachweise sind der KVSH bei Antragstellung vorzulegen. Die zur Zeit zugelassenen Praxen dieses Sektors unterliegen hierfür einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem Sollte es hierdurch in den Flächenkreisen zu Versorgungsengpässen kommen, kann diese Frist auf Antrag verlängert werden. Bei Neuzulassungen sind die entsprechenden Zahlen vorzulegen. Für den Punkt c) genügt zum Zeitpunkt der Antragstellung die Erklärung des Arztes, diese Voraussetzungen innerhalb eines Jahres zu erbringen. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb eines Jahres erbracht, erlischt die Genehmigung. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung, bzw. Information durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme Personal: Die Einrichtung ist von einem diabetologisch qualifizierten Arzt zu leiten Mindestens ein/e Diabetesassistent/in DDG muss festangestellt sein

33 2 Leistungserbringer der zweiten Versorgungsstufe Voraussetzungen Mindestens ein/e Diabetesberater/in DDG, evtl. in Kooperation mit anderen Praxen, mindestens aber mit 20 % der Arbeitszeit Zusammenarbeit mit diabetologischer Schwerpunktpraxis, welche die speziellen Anforderungen zur Behandlung des diabetischen Fußes erfüllt. Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen und - berufen, auch solche, die speziell auf die Behandlung des diabetischen Fußes ausgerichtet sind (z.b. Neurologen, Angiologen, Nephrologen, Orthopäden, Radiologen, Gefäßchirurgen und Podologen). Ausstattung: Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards EKG Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z.b. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament) ein Schulungsraum Blutglukosemessung nach der BÄK-Richtlinie zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen Spezielle Anforderungen zur Behandlung des diabetischen Fußes in diabetologischen Schwerpunktpraxen gem. 4 Abs. 4 Nr. 12 Strukturqualität Fußbehandlungsraum: ausreichende Deckenhöhe und Raumgröße Fußbehandlungsplatz (Behandlungsliege/Behandlungsstuhl) mit Lupenleuchte durch intensive Anleitung des Diabetologen in Fußbehandlung geschultes Assistenzpersonal Fußbehandlungsinstrumentarium (sterile unsterile Handschuhe, Scheren spitz, Knopfsonden, Pinzetten) Erstausstattung Verbandsmaterial Hygiene Plan; Desinfektionsplan nach BG Möglichkeit zur Dopplersonographie der Fußarterien Prozessqualität Standardisierte Befundung entspr. Befundbogen entsprechend PD M.Spraul, Fotodokumentation"

34 Anlage 2a Kriterien für die Genehmigung diabetologischer Schwerpunktpraxen zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Die KVSH entscheidet auf Empfehlung der Diabetes-Kommission über die Anerkennung von diabetologischen Schwerpunktpraxen. Bei der Empfehlung sind folgende Grundsätze anzuwenden: 1. Die Anzahl der teilnehmenden diabetologischen Schwerpunktpraxen orientiert sich an den Bedarfsplanungsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Die Festlegung erfolgt mit einem Faktor von 60, bezogen auf die im 3. Abschnitt der Bedarfsplanungsrichtlinien festgelegte Einwohner/Arzt-Relation (allgemeine Verhältniszahlen) für Hausärzte in der jeweils geltenden Fassung. Ist die Versorgung nach diesen Kriterien erfüllt, können keine weiteren Genehmigungen erteilt werden. 2. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn für den antragstellenden Vertragsarzt unter dem Gesichtspunkt einer regionalen Unterversorgung das Erfordernis zur Teilnahme an diesem Vertrag im Einzelfall durch die Diabetes-Kommission bejaht wird. Soweit unter mehreren Bewerbern um die Teilnahme an diesem Vertrag auszuwählen ist, wird die Entscheidung nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen getroffen; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die KVSH im Rahmen eines ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes. Rechenbeispiel für die Stadt Kiel: Nach den Bedarfsplanungsrichtlinien beträgt die allgemeine Verhältniszahl für Hausärzte Einwohner je Arzt; multipliziert mit dem Faktor 60 ergibt dies eine Relation Einwohner / Diabetologische Schwerpunktpraxis von : 1. Bei einer Einwohnerzahl von ist demnach die Genehmigung von 3 diabetologischen Schwerpunktpraxen in Kiel als versorgungsgerecht anzusehen. Weitere Schwerpunktpraxen können nicht genehmigt werden.

35 Strukturqualität Schulungsarzt Anlage 3 zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Strukturqualität Schulungsarzt Leistungserbringer, die Patienten im Rahmen des Disease Management Programms Schulungen anbieten dürfen, sind Vertragsärzte, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität (StQ Schulungsarzt) erfüllen: (1) Notwendige Ausstattung Räumliche Ausstattung muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein über die wichtigsten am Markt befindlichen Geräte zur Blutzuckerselbstkontrolle und zur Insulininjektion verfügen. Außerdem muss Anschauungsmaterial (z.b. Schrifttum, Overheadfolien) vorliegen. (2) Qualifikation des Leistungserbringers Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, nachzuweisen. (3) Qualifikation des nichtärztlichen Personals Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, nachzuweisen. (4) Leistungserbringer nach 4 und Diabetesberaterinnen DDG, welche die Hypoglykämie- Schulung durchführen, haben die Befähigung nach CO nachzuweisen. Näheres ergibt sich aus den jeweils angebotenen Schulungsprogrammen.

36 Strukturqualität Krankenhaus Anlage 4 zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. 1. Bei der Aufnahme und Behandlung teilnehmender Versicherten aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 soll vorrangig in Krankenhäuser überwiesen werden, die die Inhalte der Anlage 1, Punkt 1 bis der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) beachten und folgende Voraussetzungen erfüllen: (1) Personelle Voraussetzungen: Ärztliches Personal mindestens ein Diabetologe DDG in dauerhafter Beschäftigung Möglichkeit der konsiliarischen Einbeziehung eines Kardiologen, eines Nephrologen, eines Augenarztes, eines Neurologen, eines Radiologen, eines interventionellen Angiologen sowie bei Sonderspezialisierung auf Füße, eines Gefäßchirurgen Nichtärztliches Personal mindestens ein Diabetesberater DDG und ein Diabetes-Assistent DDG in dauerhafter Beschäftigung Möglichkeit der konsiliarischen Einbeziehung eines Diätassistenten, eines Psychologen, eines Ergotherapeuten, eines Orthopädieschuhmachers sowie eines medizinischen Fußpflegers (möglichst mit Zusatzqualifikation zum Podologen) (2) Folgende Geräteausstattung muss dem Krankenhaus zur Verfügung stehen: Qualitätsgesicherte Blutzuckermessung Qualitätsgesicherte HbA1c-Messung Qualitätsgesicherte Blutdruckmessung Verbandswagen zur Grundversorgung diabetischer Füße Stimmgabel, Kalt-Warm-Test zur Messung von Neuropathien Ultraschall sowie 24-Std-Blutdruckmessung 2. Bei der Aufnahme und Behandlung teilnehmender Versicherten aufgrund einer anderen Diagnose gilt, dass das Krankenhaus die Inhalte der Anlage 1, Punkt 1 bis der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) beachtet, über die es zuvor informiert wurde. Gegebenenfalls zieht das Krankenhaus einen (niedergelassenen oder fest angestellten) Diabetologen konsiliarisch hinzu.

37 Teilnahmeerklärung koordinierende Vertragsärzte und Schwerpunktärzte für Diabetes Typ 2 Anlage 5 zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Arztnummer Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ Praxisort Teilnahmeerklärung am Programm Diabetes mellitus Typ 2 Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Disease-Management- Programms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrundegelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrags zwischen der KVSH und den teilnehmenden Krankenkassen nehme ich teil. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte und Kooperationsregeln gemäß 9, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitt II. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease- Management-Programms, dass ich die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Spezialvorschriften für die Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab die freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken).

38 Ich bin mit der Veröffentlichung meines Namens in dem gesonderten Verzeichnis Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2, der Weitergabe des Verzeichnisses Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2 an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die teilnehmenden Krankenkassen, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten, der Evaluation der Dokumentationsbögen und Verwendung der Dokumentationsbögen für die Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen einverstanden. Mir ist bekannt, dass 1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; 2. ich den Vertrag gemäß 7 Abs. 2 kündigen kann, 3. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet, 4. Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß 14 sanktioniert werden. 5. der Vertrag kann von der KVSH und teilnehmenden Krankenkassen zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. Eines Kündigungsgrundes bedarf es nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende Ich bin Hausarzt und möchte als Koordinationsarzt gemäß 3 des Vertrages teilnehmen. Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages, insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII. Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Ich ermächtige sie insbesondere dazu, Oder 1. die von mir im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und 2. die Trennung der Dokumentation in die Datensätze nach Anlage 2a und 2b der RSAV und die Anonymisierung des Leistungserbringerbezugs bezüglich der Dokumentationsdaten nach Anlage 2b der RSAV mit Ausnahme der Zeilen 1-13 der Dokumentationsdaten nach Anlage 2b (Erstdokumentation) im Sinne des 28 f Abs. 2 der RSAV durchzuführen und an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten Ich bin fachärztlich tätiger diabetologisch qualifizierter Internist und möchte als Koordinationsarzt gemäß 3 des Vertrages teilnehmen. Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages, insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII. Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Ich ermächtige sie insbesondere dazu,

39 Oder 3. die von mir im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und 4. die Trennung der Dokumentation in die Datensätze nach Anlage 2a und 2b der RSAV und die Anonymisierung des Leistungserbringerbezugs bezüglich der Dokumentationsdaten nach Anlage 2b der RSAV mit Ausnahme der Zeilen 1-13 der Dokumentationsdaten nach Anlage 2b (Erstdokumentation) im Sinne des 28 f Abs. 2 der RSAV durchzuführen und an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. 2. Ich möchte als diabetologisch qualifizierter Facharzt gemäß 4 des Vertrages teilnehmen. Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages, insbesondere die Aufgaben im Zusammenhang mit der Behandlung des diabetischen Fußes. In den Ausnahmefällen nach 4 Abs. 10 verpflichte ich mich zur Dokumentation gemäß der Abschnitte VII und VIII. Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Ich ermächtige sie insbesondere dazu, 1. die von mir im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und 2. die Trennung der Dokumentation in die Datensätze nach Anlage 2a und 2b der RSAV und die Anonymisierung des Leistungserbringerbezugs bezüglich der Dokumentationsdaten nach Anlage 2b der RSAV mit Ausnahme der Zeilen 1-13 der Dokumentationsdaten nach Anlage 2b (Erstdokumentation) im Sinne des 28 f Abs. 2 der RSAV durchzuführen und an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. 3. Das Arztmanual habe ich erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift und Kassenarztstempel

40 Anlage 6 zu dem Vertrag nach 73 a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord, Lübeck und der Bundesknappschaft. Verzeichnis der koordinierenden Ärzte und Schwerpunktpraxen Versorgungsebenen (nur Einfachnennung möglich) Schulungsberechtigung (Mehrfachnennungen möglich) A 1 = vertraglich eingebundener Hausarzt gemäß 73 1 = Diabetes mellitus Typ 2 ohne Insulin sowie der vertraglich vereinbarten Strukturqualität [1. Ebene] 2 = Diabetes mellitus Typ 2 mit Insulin A 2 = vertraglich eingebundener fachärztlich tätiger Internist, 3 = Diabetes mellitus Typ 2 Medias ohne Insulin der gemäß der vertraglich vereinbarten Strukturqualität diabetologisch 4 = Strukturiertes Hypertonie therapie- und Schulungsprogramm qualifiziert ist [1. Ebene, Ausnahmefälle] 5 = Strukturiertes Hypertonie Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP) B = Diabetologisch qualifizierter Arzt gemäß der vertraglich vereinbarten 6 = Modulare Blutdruckschulung (IPM) Strukturqualität, der in die 2. Versorgungsebene vertraglich eingebunden ist Arzt-Nr. Aktuelle Arzt-Nr. Anrede Titel Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ Ort Kreis Telefon-Nr. Koor. Arzt Versorgungsebene TN Ende der TN Beginn der Schulungsberechtigung Fußbehandlung* Hinweise: In Verzeichnis sind die koordinierenden Ärzte durch Ankreuzen in der Spalte "Koord.Ärzte" zu markieren. Das Verzeichnis ist zunächst nach koordinierenden Ärzten/Nicht koordinierenden Ärzten sodann nach Beginn der Teilnahme zu sortieren. * Auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung (bitte ankreuzen)

41 Versorgungsinhalte Anlage 7 zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Versorgungsinhalte gemäß Anlage 1 Ziffer 1 und 2 der RSAV in der jeweils gültigen Fassung Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2 Anlage 1 (zu 28b bis 28g) 1. Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) 1.1 Definition des Diabetes mellitus Typ 2 Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel auf Grund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht 1 ). 1.2 Diagnostik (Eingangsdiagnose) Die Diagnose eines Diabetes mellitus gilt als gestellt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: - Nachweis typischer Symptome des Diabetes mellitus (z. B. Polyurie, Polydipsie, ansonsten unerklärlicher Gewichtsverlust) und - Nüchtern-Glukose vorrangig im Plasma (i. P.) 7,0 mmol/l ( 126 mg/dl) oder Nicht-Nüchtern- Glukose i. P. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl). Bei Abwesenheit diabetischer Symptome: Die Diagnose eines Diabetes mellitus wird unabhängig von Alter und Geschlecht durch Messung mehrfach erhöhter Blutglukosewerte an mindestens zwei verschiedenen Tagen gestellt: - mindestens zweimaliger Nachweis von Nüchtern-Glukose i. P. 7,0 mmol/l ( 126 mg/dl), - mindestens zweimaliger Nachweis von Nicht-Nüchtern-Glukose i. P. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl) oder - Nachweis von Glukose i. P. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl)/2 Stunden nach oraler Glukosebelastung (75 g Glukose). Die Werte für venöses und kapilläres Vollblut ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: 1 Die Definition basiert auf der WHO-Definition (World-Health Organization. Definition, Diagnosis and Classification of Diabetes Mellitus and its Complications. Report of a WHO Consultation. Part 1: Diagnosis and Classification of Diabetes Mellitus. Geneva; 59p, WHO/NCD/NCS/99.2).

42 Interpretation eines Nüchtern-Blutglukosewertes sowie Zwei-Stunden-Blutglukosewertes nach oralem Glukosetoleranztest (75 g ogtt) Plasmaglukose Vollblutglukose venös kapillär venös kapillär mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl Nüchtern 7, , , , Std. nach ogtt 11, , , ,1 200 Bei verdächtigem klinischen Bild und widersprüchlichen Messergebnissen ist die Diagnosestellung mittels oralem Glukosetoleranztest möglich. Die zur Einschreibung führenden Messungen dürfen nicht während akuter Erkrankungen (z. B. Infektionen) oder während der Einnahme das Ergebnis verfälschender Medikamente (z. B. Glukokortikoide) durchgeführt werden, es sei denn, die Einnahme dieser Medikamente ist wegen einer chronischen Erkrankung langfristig erforderlich. Die Unterscheidung zwischen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 erfolgt anhand der Anamnese und des klinischen Bildes. Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer 3. Die Leistungserbringer sollen prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und an der Umsetzung mitwirken kann. 1.3 Therapie des Diabetes mellitus Typ Therapieziele Die Therapie dient der Erhöhung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung oder der Verbesserung der von einem Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen der Patientin oder des Patienten individuelle Therapieziele anzustreben: a) Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, b) Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, c) Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), d) Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteoarthropathischen Läsionen und von Amputationen Differenzierte Therapieplanung Auf der Basis der allgemeinen Therapieziele und unter Berücksichtigung des individuellen Risikos unter Einbeziehung des Alters sowie der vorliegenden Folgeschäden bzw. Begleiterkrankungen sind gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten individuelle Therapieziele festzulegen und eine differenzierte Therapieplanung vorzunehmen. Diese individuellen Therapieziele sollten sich an den unter Ziffer genannten Therapiezielen orientieren. Die Leistungserbringer haben zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die in Ziffer genannten Therapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. Die Durch-

43 führung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Patientin oder dem Patienten nach ausführlicher Aufklärung über Nutzen und Risiken. Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Maßnahmen als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Maßnahmen Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. 1.4 Basistherapie Ernährungsberatung Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 erhalten Zugang zu einer qualifizierten krankheitsspezifischen Ernährungsberatung (vor allem Reduktion von Übergewicht) im Rahmen eines strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms (siehe Ziffer 4.2) Tabakverzicht Im Rahmen des Schulungs- und Behandlungsprogramms sollen die Patientinnen und Patienten über die besonderen Risiken des Rauchens für Diabetiker informiert werden, insbesondere im Hinblick auf makro- und mikroangiopathische Komplikationen, verbunden mit der dringenden Empfehlung, das Rauchen aufzugeben Körperliche Aktivitäten Die Ärztin oder der Arzt überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Patientin oder der Patient von einer Gewichtsreduktion und einer Steigerung der körperlichen Aktivität profitiert. Mögliche Interventionen müssen darauf ausgerichtet sein, die Patientin oder den Patienten zu motivieren, das erwünschte positive Bewegungsverhalten eigenverantwortlich und nachhaltig in ihren/seinen Lebensstil zu integrieren Stoffwechselselbstkontrolle Im Rahmen des strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms sollen die Patientinnen und Patienten mit der Durchführung einer dem Therapieregime angemessenen Stoffwechselselbstkontrolle sowie der Interpretation der Ergebnisse vertraut gemacht werden. 1.5 Blutglukosesenkende Therapie Zur Erreichung der individuellen Therapieziele sollen nach Möglichkeit zunächst nichtmedikamentöse Maßnahmen ausgeschöpft werden. Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutglukosesenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesen wurden. Es handelt sich in der primären Monotherapie hierbei um folgende Wirkstoffe zur blutglukosesenkenden Behandlung: Glibenclamid (beim nicht übergewichtigen Patienten), Metformin (beim übergewichtigen Patienten), Human-Insulin oder Schweine-Insulin. Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere als die o. g. Wirkstoffe verordnet werden sollen (z. B. Insulin-Analoga, weitere orale Antidiabetika), ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, dass derzeit hierfür keine ausreichenden Belege zur Sicherheit im Langzeitgebrauch sowie zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. Sie oder er ist im Übrigen darüber zu informieren, ob für den jeweiligen Wirkstoff Daten zur Wirksamkeit, Steuerbarkeit und Verträglichkeit vorliegen.

44 1.6 Behandlung hyper-und hypoglykämischer Stoffwechselentgleisungen Bei hyperglykämischen Stoffwechselentgleisungen, insbesondere beim Vorliegen typischer Symptome (z. B. Gewichtsverlust, Durst, Polyurie, Abgeschlagenheit, Müdigkeit) ist eine Verbesserung der Blutglukose-Einstellung anzustreben. Für Patientinnen und Patienten, bei denen Symptomfreiheit das vorrangig vereinbarte Therapieziel ist, ist das Ausmaß der Blutglukosesenkung individuell anzupassen, um z. B. folgenschwere Hypoglykämien zu vermeiden. Das Auftreten von symptomatischen Hypoglykämien erfordert im Anschluss an eine Notfalltherapie eine zeitnahe Ursachenklärung, Therapiezielüberprüfung und ggf. Therapieanpassung. 1.7 Begleit-und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus Typ Makroangiopathie Die Makroangiopathie, insbesondere in Form der koronaren Herzkrankheit, stellt das Hauptproblem der Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 dar. Die Senkung eines erhöhten Blutdrucks bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 reduziert die kardio- und zerebrovaskuläre Morbidität und Mortalität bereits im Verlauf weniger Jahre. Vor der Einleitung einer Therapie sollte eine quantifizierte, individuelle Risikoabschätzung erfolgen. Primär sollen zur Beeinflussung makroangiopathischer Begleit- und Folgeerkrankungen Interventionen durchgeführt werden, deren positiver Effekt auf Mortalität und Morbidität, wie sie in den Therapiezielen formuliert wurden, nachgewiesen ist. Insbesondere kommen zur Prävention makroangiopathischer Folgeerkrankungen folgende Maßnahmen in Betracht: Antihypertensive Therapie (zur Primär-und Sekundärprävention), Statingabe (bei Hochrisikopatientinnen und -patienten und zur Sekundärprävention), Thrombozytenaggregationshemmer (nur zur Sekundärprävention) Antihypertensive Therapie Arterielle Hypertonie bei Diabetes mellitus Typ 2: Definition und Diagnosestellung Wenn nicht bereits eine Hypertonie bekannt ist, kann die Diagnose wie folgt gestellt werden: Eine Hypertonie liegt vor, wenn bei mindestens zwei Gelegenheitsblutdruckmessungen an zwei unterschiedlichen Tagen Blutdruckwerte von 140 mmhg systolisch und/oder 90 mmhg diastolisch vorliegen. Diese Definition bezieht sich auf manuelle auskultatorische Messungen durch geschultes medizinisches Personal und gilt unabhängig vom Alter oder von vorliegenden Begleiterkrankungen. Die Blutdruckmessung ist methodisch standardisiert gemäß den nationalen Empfehlungen durchzuführen. Sekundäre Hypertonie Bei Hinweisen auf das Vorliegen einer sekundären Hypertonie ist eine Abklärung erforderlich. Die Ärztin oder der Arzt soll die Notwendigkeit der gezielten Weiterleitung der Patientin oder des Patienten an eine/einen in der Hypertoniediagnostik besonders qualifizierte Ärztin/qualifizierten Arzt prüfen.

45 Therapieziele Durch die antihypertensive Therapie soll die Erreichung der unter Ziffer genannten Therapieziele (insbesondere Buchstaben b und c) angestrebt werden. Hierfür ist eine Senkung des Blutdrucks auf Werte systolisch unter 140 mmhg und diastolisch unter 90 mmhg anzustreben. Basistherapie Bei der Auswahl der unter Ziffer 1.4 genannten Maßnahmen ist das Vorliegen einer arteriellen Hypertonie gesondert zu berücksichtigen. Strukturiertes Hypertonie-Behandlungs-und Schulungsprogramm Jede Patientin und jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 und arterieller Hypertonie soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. Insbesondere können solche Schulungen angeboten werden, die bei diesen Patientinnen und Patienten auf klinische Endpunkte adäquat evaluiert sind. Medikamentöse Maßnahmen bei Hypertonie Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutdrucksenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer genannten Therapieziele (insbesondere Buchstaben b und c) in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich, in Monotherapie oder in Kombination, um folgende Wirkstoffgruppen: Diuretika, β1-rezeptor-selektive Betablocker, Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer). Nutzen und Sicherheit folgender Wirkstoffe dieser Wirkstoffgruppen sind in prospektiven, randomisierten Langzeitstudien nachgewiesen: Diuretika bei normaler Nierenfunktion: Hydrochlorothiazid bzw. Chlorthalidon ggf. in Kombination mit kaliumsparenden Diuretika (Amilorid, Triamteren), bei eingeschränkter Nierenfunktion: Schleifendiuretika (Furosemid); β1-rezeptor-selektive Betablocker: Metoprolol, Atenolol, Bisoprolol; Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer): Captopril, Enalapril, Ramipril. Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen.

46 Statintherapie Bei Patientinnen oder Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und mit einem erhöhten Risiko für makroangiopathische Komplikationen bzw. dem Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit soll die Therapie mit lipidmodifizierenden Medikamenten erwogen werden. Eingesetzt werden sollen Wirkstoffgruppen, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich in Monotherapie um die Wirkstoffgruppe der HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine). Dies gilt insbesondere für folgende Wirkstoffe dieser Wirkstoffgruppe: Pravastatin, Simvastatin, Atorvastatin Thrombozytenaggregationshemmer Grundsätzlich sollen alle Patientinnen und Patienten mit makroangiopathischen Erkrankungen (z. B. kardio- und zerebrovaskulären Erkrankungen) unter Beachtung der Kontraindikationen und/oder der Unverträglichkeiten Thrombozytenaggregationshemmer erhalten. Dies gilt insbesondere für Acetylsalicylsäure Mikrovaskuläre Komplikationen Allgemeinmaßnahmen Für Patientinnen und Patienten mit dem Therapieziel der Vermeidung von mikrovaskulären Folgeerkrankungen (vor allem diabetische Retinopathie und Nephropathie) ist über einen langjährigen Zeitraum die Senkung der Blutglukose in einen normnahen Bereich notwendig. Bereits bestehende mikrovaskuläre Komplikationen können insbesondere zu den Folgeschäden Sehbehinderung/Erblindung und/oder Niereninsuffizienz/Dialysenotwendigkeit führen. Zur Hemmung der Progression ist neben der Senkung der Blutglukose in einen normnahen Bereich die Senkung des Blutdrucks in einen normalen Bereich (systolisch unter 140 mmhg und diastolisch unter 90 mmhg) von entscheidender Bedeutung. Vor der Einleitung einer Therapie sollte eine quantifizierte, individuelle Risikoabschätzung gemäß Ziffer erfolgen Nephropathie bei Diabetes mellitus Typ 2 Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und langjähriger Hyperglykämie haben in Abhängigkeit von ihrem Alter und ihrer Diabetesdauer ein unterschiedlich hohes Risiko für die Entwicklung einer diabetesspezifischen Nephropathie. Hyperglykämie als alleinige Ursache von Nephropathie ist in den ersten 15 Jahren Diabetesdauer selten, bei längeren Verläufen nimmt das Risiko für eine Nephropathie deutlich zu. Bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 spielt eine unzureichend eingestellte Hypertonie die entscheidende Rolle für die Entwicklung und das Fortschreiten der Nierenschädigung. Patientinnen und Patienten mit Diabetes und einer progredienten Nierenfunktionsstörung (unabhängig von der Ursache) bedürfen einer spezialisierten Behandlung (siehe Ziffer 1.8.2). Die Ärztin oder der Arzt hat auf Grund des individuellen Risikoprofils (insbesondere Diabetesdauer, Alter, Retinopathie, weitere Begleiterkrankungen) zu prüfen, ob eine Patientin oder ein Patient von einer regelmäßigen Bestimmung der Eiweiß-Ausscheidung im Urin profitieren kann.

47 Zum Ausschluss einer diabetischen Nephropathie ist der Nachweis einer normalen Urin-Albumin- Ausscheidungsrate oder einer normalen Urin-Albumin-Konzentration im ersten Morgenurin ausreichend. Bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 ist einmal jährlich die Nierenfunktion vor allem durch Errechnung der glomerulären Filtrationsrate (GFR) auf der Basis der Serum- Kreatinin-Bestimmung zu ermitteln Diabetische Retinopathie Patientinnen und Patienten mit Diabetes können im Erkrankungsverlauf diabetesassoziierte Augenkomplikationen (z. B. diabetisch bedingte Retinopathie und Makulopathie) erleiden. Zur Früherkennung ist für alle in strukturierte Behandlungsprogramme eingeschriebene Versicherte mindestens einmal im Jahr eine ophthalmologische Netzhautuntersuchung in Mydriasis oder eine Netzhaut-Photographie (Fundus-Photographie) durchzuführen. Wenn eine diabetesassoziierte Augenkomplikation diagnostiziert wurde, sind Interventionen vorzusehen, für die ein positiver Nutzennachweis im Hinblick auf die Vermeidung der Erblindung erbracht ist. Dazu zählen eine normnahe Blutglukose- und Blutdruckeinstellung sowie ggf. eine rechtzeitige und adäquate Laser-Behandlung Diabetische Neuropathie Zur Behandlung der diabetischen Neuropathie sind stets Maßnahmen vorzusehen, die zur Optimierung der Stoffwechseleinstellung führen. Bei Neuropathien mit für die Patientin oder den Patienten störender Symptomatik (vor allem schmerzhafte Polyneuropathie) ist der Einsatz zusätzlicher medikamentöser Maßnahmen sinnvoll. Vorrangig sollten unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Behandlung der symptomatischen schmerzhaften Neuropathie verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Studien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Wirkstoffe: Amitriptylin und Carbamazepin. Bei Hinweisen auf eine autonome diabetische Neuropathie (z. B. kardiale autonome Neuropathie, Magenentleerungsstörungen, Blasenentleerungsstörungen) ist eine spezialisierte weiterführende Diagnostik und Therapie zu erwägen Das diabetische Fußsyndrom Patientinnen oder Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, insbesondere mit peripherer Neuropathie und/oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit, sind durch die Entwicklung eines diabetischen Fußsyndroms mit einem erhöhten Amputationsrisiko gefährdet. Es ist bei allen Patientinnen und Patienten eine Inspektion der Füße einschließlich Prüfung auf Neuropathie und Prüfung des Pulsstatus mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei Patientinnen oder Patienten mit erhöhtem Risiko soll die Prüfung quartalsweise, inklusive der Überprüfung des Schuhwerks, erfolgen. Bei Hinweisen auf ein vorliegendes diabetisches Fußsyndrom (mit Epithelläsion, Verdacht auf bzw. manifester Weichteil- oder Knocheninfektion bzw. Verdacht auf Osteoarthropathie) ist die Mitbehandlung in einer für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierten Einrichtung gemäß Überweisungsregeln in Ziffer erforderlich. Nach einer abgeschlossenen Behandlung einer Läsion im Rahmen eines diabetischen Fußsyndroms ist die regelmäßige Vorstellung in einer für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom qualifizierten Einrichtung zu prüfen. Die Dokumentation erfolgt nach der Wagner-Armstrong-Klassifikation.

48 1.7.3 Psychische, psychosomatische und psychosoziale Beeinträchtigung Auf Grund des komplexen Zusammenwirkens von somatischen, psychischen und sozialen Faktoren bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 ist durch die Ärztin oder den Arzt zu prüfen, inwieweit die Patientinnen oder Patienten von psychotherapeutischen, psychiatrischen und/oder verhaltensmedizinischen Maßnahmen profitieren können. Bei psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert soll die Behandlung durch qualifizierte Leistungserbringer erfolgen. Auf Grund der häufigen und bedeutsamen Komorbidität soll die Depression besondere Berücksichtigung finden. 1.8 Kooperation der Versorgungssektoren Die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 erfordert die Zusammenarbeit aller Sektoren (ambulant, stationär) und Einrichtungen. Eine qualifizierte Behandlung muss über die gesamte Versorgungskette gewährleistet sein Koordinierende/r Ärztin/Arzt Die Langzeitbetreuung der Patientin oder des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms erfolgt grundsätzlich durch die Hausärztin oder den Hausarzt im Rahmen der in 73 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschriebenen Aufgaben. In Ausnahmefällen kann eine Patientin oder ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 eine/n diabetologisch qualifizierte/n, an der fachärztlichen Versorgung teilnehmende/n Ärztin/Arzt oder eine diabetologisch qualifizierte Einrichtung, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt ist oder die nach 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an der ambulanten ärztlichen Versorgung teilnimmt, auch zur Langzeitbetreuung, Dokumentation und Koordination der weiteren Maßnahmen im strukturierten Behandlungsprogramm wählen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Patientin oder der Patient bereits vor der Einschreibung von dieser Ärztin/diesem Arzt oder von dieser Einrichtung dauerhaft betreut worden ist oder diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Überweisungsregeln unter Ziffer sind von der/dem gewählten Ärztin/Arzt oder der gewählten Einrichtung zu beachten, wenn ihre besondere Qualifikation für eine Behandlung der Patientin oder des Patienten aus den dort genannten Überweisungsanlässen nicht ausreicht Überweisung von der/dem koordinierenden Ärztin/Arzt zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung Bei Vorliegen folgender Indikationen muss eine Überweisung der Patientin oder des Patienten zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung und/oder zu einer/einem diabetologisch qualifizierten Ärztin/ Arzt oder zur diabetologisch qualifizierten Einrichtung erfolgen: zur augenärztlichen Untersuchung: Zum Ausschluss einer diabetischen Augenkomplikation bei Diagnosestellung des Diabetes mellitus Typ 2 mindestens einmal jährlich, bei einer Einschränkung der Nierenfunktion mit einer GFR auf weniger als 40 ml/min oder bei deutlicher Progression einer Nierenfunktionsstörung (jährliche Abnahme der GFR um mehr als 5 ml/min) zur/zum nephrologisch qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur nephrologisch qualifizierten Einrichtung, bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2 bis 5 und/oder Armstrong-Klasse C oder D in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung.

49 Bei Vorliegen folgender Indikationen soll eine Überweisung der Patientin oder des Patienten zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung und/oder zu einer/einem diabetologisch qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch qualifizierten Einrichtung erfolgen: bei Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikationen (Nephropathie, Retinopathie) oder Neuropathie zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung, bei allen diabetischen Fuß-Läsionen in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, bei Nicht-Erreichen eines Blutdruckwertes systolisch 140 mmhg und diastolisch 90 mmhg innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten an eine/einen in der Hypertoniebehandlung qualifizierte/n Ärztin/Arzt oder eine in der Hypertoniebehandlung qualifizierte Einrichtung, bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1c- Zielwertes (nach spätestens sechs Monaten) zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Überweisung Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere: bei Notfallindikationen (in jedes Krankenhaus), bei bedrohlichen Stoffwechselstörungen, bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z. B. häufige nächtliche Hypoglykämien, Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen), bei Verdacht auf infizierten diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikationen, gegebenenfalls zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgekrankheiten des Diabetes mellitus Typ 2. Bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1c- Zielwertes nach spätestens 12 Monaten ambulanter Behandlung soll geprüft werden, ob die Patientin oder der Patient von einer stationären Diagnostik und Therapie in einem diabetologisch qualifizierten Krankenhaus profitieren kann. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt oder die Einrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung Veranlassung einer Rehabilitationsleistung Im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms ist insbesondere bei Vorliegen von Komplikationen und/oder Begleiterkrankungen zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 von einer Rehabilitationsleistung profitieren kann. Eine Leistung zur Rehabilitation soll insbesondere erwogen werden, um die Erwerbsfähigkeit, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Patientin oder des Patienten am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen durch den Diabetes mellitus Typ 2 und/oder seine Begleit- und Folgeerkrankungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

50 2. Qualitätssichernde Maßnahmen ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) 1 Als Grundlage der Qualitätssicherung sind nachvollziehbare und relevante Ziele, die durch die Qualitätssicherung angestrebt werden, zu vereinbaren und zu dokumentieren. 2 Hierzu gehören insbesondere die Bereiche: Einhaltung der Anforderungen gemäß 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (einschließlich Therapieempfehlungen), Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie, Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungssektoren gemäß Ziffer 1.8, Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität, Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation nach den Anlagen 2a und 2b, aktive Teilnahme des Versicherten. 3 Die Vertragspartner haben dem Bundesversicherungsamt gegenüber nachzuweisen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der oben genannten Ziele bzw. zur Dokumentation der Qualitätsindikatoren getroffen haben. 4 Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung als Bestandteil seiner jährlichen Empfehlungen zum Aktualisierungsbedarf weitere Kernziele für die Qualitätssicherung empfehlen. 5 Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Erreichung der vereinbarten Ziele unterstützen. 6 Ihr Einsatz kann auf im Behandlungsprogramm zu spezifizierende Gruppen von Patienten und Leistungserbringern beschränkt werden, die ein ausreichendes Verbesserungspotenzial erwarten lassen. 7 Hierzu gehören insbesondere: Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldungsfunktionen (z. B. Remindersysteme) für Versicherte und Leistungserbringer, Strukturiertes Feedback auf der Basis der Dokumentationsdaten für Leistungserbringer mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Selbstkontrolle; die regelmäßige Durchführung von strukturierten Qualitätszirkeln kann ein geeignetes Feedbackverfahren für teilnehmende Leistungserbringer sein, Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme und Eigeninitiative der Versicherten, Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information der Leistungserbringer und eingeschriebenen Versicherten. 8 Maßnahmen im Verhältnis zu den Leistungserbringern sind entsprechend zu vereinbaren. 9 Im Rahmen der Programme sind außerdem strukturierte Verfahren zur besonderen Beratung von Versicherten durch die Krankenkassen oder von ihr beauftragten Dritten vorzusehen, deren Verlaufsdokumentation Hinweise auf mangelnde Unterstützung des strukturierten Behandlungsprozesses durch den Versicherten enthält. 10 Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind Regelungen zur Auswertung der für die Durchführung der Qualitätssicherung erforderlichen Daten zu treffen. 11 Hierbei sind sowohl die bei den Krankenkassen vorliegenden Dokumentationsdaten nach den Anlagen 2a und 2b als auch die Leistungsdaten der Krankenkassen einzubeziehen. 12 Eine angemessene Risikoadjustierung ist für die Interpretation der Ergebnisse sicherzustellen.

51 13 Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind wirksame Sanktionen vorzusehen, wenn die Partner der zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme geschlossenen Verträge gegen die im Programm festgelegten Anforderungen verstoßen. 14 Die Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen ist gegenüber der zuständigen Prüfungsbehörde nachzuweisen; die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind regelmäßig öffentlich darzulegen. 15 Ziel ist es, eine gemeinsame Qualitätssicherung im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme aufzubauen, um zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu kommen. 16 Die insoweit Zuständigen sind gleichberechtigt zu beteiligen. 17 Bis zur Einführung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gelten die getrennten Zuständigkeiten auch für die strukturierten Behandlungsprogramme. 3. Teilnahmevoraussetzungen und Dauer der Teilnahme der Versicherten ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. 3.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen 1 Voraussetzung für die Einschreibung Versicherter ist die schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt gemäß Ziffer 1.2, die schriftliche Einwilligung in die Teilnahme und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten und die umfassende, auch schriftliche Information der Versicherten über die Programminhalte, über die mit der Teilnahme verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, insbesondere darüber, dass Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und von ihr im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden können und dass in den Fällen des 28 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 die Daten zur Pseudonymisierung des Versichertenbezuges einer Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten übermittelt werden können, über die Aufgabenverteilung und Versorgungsziele, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihrer Mitwirkungspflichten sowie darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an dem Programm zur Folge hat. 2 Die Versicherten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung, dass sie im Einzelnen die Programm- und Versorgungsziele kennen und an ihrer Erreichung mitwirken werden, die Aufgabenteilung der Versorgungsebenen kennen und unterstützen werden, auf die Möglichkeit, eine Liste der verfügbaren Leistungsanbieter zu erhalten, hingewiesen worden sind, über die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihre Mitwirkungspflichten und die Folgen fehlender Mitwirkung informiert worden sind sowie über die mit ihrer Teilnahme an dem Programm verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten informiert worden sind, insbesondere über die Möglichkeit einer Übermittlung von Befunddaten an die Krankenkasse zum Zweck der Verarbeitung und Nutzung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms und dass in den Fällen des 28 f Abs. 2 Satz 1 Nr.

52 1 die Daten zur Pseudonymisierung des Versichertenbezuges einer Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten übermittelt werden können. 3.2 Spezielle Teilnahmevoraussetzungen Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 können in das strukturierte Behandlungsprogramm eingeschrieben werden, wenn die Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) gesichert ist oder eine Therapie mit diabetesspezifischen, blutglukosesenkenden Medikamenten bereits vorliegt. Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in ein strukturiertes Behandlungsprogramm aufgenommen. 4. Schulungen ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) 1 Die Krankenkasse informiert Versicherte und Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme. 2 Hierbei sind auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent darzustellen. 3 Die Krankenkasse kann diese Aufgabe an Dritte übertragen. 4.1 Schulungen der Leistungserbringer 1 Schulungen der Leistungserbringer dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. 2 Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Management-Komponenten insbesondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ab. 3 Die Vertragspartner definieren Anforderungen an die für die strukturierten Behandlungsprogramme relevante regelmäßige Fortbildung teilnehmender Leistungserbringer. 4 Sie können die dauerhafte Mitwirkung der Leistungserbringer von entsprechenden Teilnahmenachweisen abhängig machen. 4.2 Schulungen der Versicherten 1 Jede Patientin und jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. 2 Patientenschulungen dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und zur Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. 3 Hierbei ist der Bezug zu den hinterlegten strukturierten medizinischen Inhalten der Programme nach 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch herzustellen. 4 Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen. 5 Bei Antragstellung müssen die Schulungsprogramme, die angewandt werden sollen, gegenüber dem Bundesversicherungsamt benannt und ihre Ausrichtung an den unter Ziffer genannten Therapiezielen belegt werden. 6 Die Qualifikation der Leistungserbringer ist sicherzustellen. 5. Evaluation ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) 1 Grundziele der Evaluation sind die Überprüfung der Erreichung der Ziele des strukturierten Behandlungsprogramms, der Einhaltung der Einschreibekriterien sowie der Kosten der Versorgung im strukturierten Behandlungsprogramm. 2 Die Ziele des Programms ergeben sich aus den Anforderungen gemäß 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Anforderungen an die Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien o- der nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors) und 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (durch-

53 zuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen) sowie den Vereinbarungen zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen. 3 Grundlage der Evaluation bilden die für den Evaluationszeitraum relevanten versichertenbezogenen Dokumentationen nach 28f der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung, alle Leistungsdaten sowie Abrechnungsdaten der teilnehmenden Leistungserbringer für die im Evaluationszeitraum eingeschriebenen Versicherten. 4 Die Daten werden für die Zwecke der Evaluation pseudonymisiert. 5 Bei der Bewertung der Wirksamkeit des strukturierten Behandlungsprogramms ist zwischen der Funktionsfähigkeit des Programms und seiner Auswirkung auf die Versorgungslage zu unterscheiden. 6 Bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Programms sind insbesondere die Anforderungen gemäß 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich des Verfahrens der Vereinbarung individueller Therapieziele zu evaluieren. 7 Gradmesser für die Auswirkung auf die Versorgungslage ist die Veränderung der Ausprägungen von Parametern der Prozess- und Ergebnisqualität des Mindest-Datensatzes relativ zu den ermittelten Ausgangswerten. 8 Die Möglichkeiten des Vergleiches zu einer Kontrollgruppe nicht eingeschriebener Versicherter/nicht teilnehmender Leistungserbringer sind zu prüfen. 9 Die Evaluation kann auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe der eingeschriebenen Versicherten erfolgen; sie ermöglicht eine versichertenbezogene Verlaufsbetrachtung über den Evaluationszeitraum. 10 Der Prozentsatz sowie die Versichertenstruktur der teilnehmenden Versicherten je Krankenkasse ist zu berücksichtigen. 11 Versicherte, die das strukturierte Behandlungsprogramm freiwillig oder durch Ausschluss verlassen, sind besonders zu würdigen. 12 Die Evaluation soll auch subjektive Ergebnisqualitätsparameter (Lebensqualität, Zufriedenheit) auf der Basis einer einmaligen Stichproben-Befragung bei eingeschriebenen Versicherten mindestens jeweils zu Beginn und zum Ende des Evaluationszeitraums umfassen. 13 Hierfür ist ein Adressmittlungsverfahren durch die Krankenkasse vorzusehen. 14 Unter der Berücksichtigung der benötigten Datenbasis können die Vertragspartner vereinbaren, inwieweit zu evaluieren ist, ob die Programme Auswirkungen auf die Versorgung von nicht eingeschriebenen Versicherten haben. 15 Die Evaluation umfasst den Zeitraum der Zulassung. 16 Nach erstmaliger Zulassung sind ein erster Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm ein Jahr zugelassen ist, ein zweiter Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm 18 Monate zugelassen ist, und der Abschlussbericht mit einem Erhebungszeitraum Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem die Verlängerung der Zulassung endet, an die Krankenkassen zu liefern. 17 Nach Verlängerung der Zulassung eines Programms sind ein aktualisierter Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm 18 Monate verlängert zugelassen ist, und ein aktualisierter Abschlussbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem die Verlängerung der Zulassung endet, an die Krankenkassen zu liefern.

54 18 Die Berichte nach den Sätzen 16 und 17 sind dem Bundesversicherungsamt jeweils innerhalb eines Jahres nach Abschluss des jeweiligen Erhebungszeitraums zu übermitteln und binnen weiterer acht Wochen zu veröffentlichen.

55 Strukturqualität weitere Leistungserbringer Anlage 8 zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Leistungserbringer, zu denen bei entsprechender Mussindikation mit Auftragsleistung zu überweisen ist, sind Vertragsärzte, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität (StQ ZA) erfüllen. Leistungserbringer Facharzt zur jährlichen ophthalmologischen Kontrolle In der Hypertoniebehandlung qualifizierter Arzt Nephrologisch qualifizierter Arzt Vorraussetzungen Facharzt für Augenheilkunde Facharzt für Innere Medizin Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Nephrologie oder Facharzt für Innere Medizin, der in einer Praxis mit nephrologischem Schwerpunkt tätig ist

56 Anlage Qualitätssicherung (2a) Stand QUALITÄTSSICHERUNG DIABETES MELLITUS TYP 2 Auf Grundlage des Datensatzes 2a QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus I. Niedriger Anteil von Patienten mit hohen HbA1c-Werten Anteil von Patienten mit einem HbA1c-Wert 8,5% an allen Patienten Zielwert: 10% Auslöse- Algorithmus 1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien Zähler: Anzahl von Patienten mit Feld 24 (ED) und Feld 19 (FD) (HbA1c) a) 8,5% b) 7,5% < 8,5% c) 6,5% < 7,5% d) < 6,5% Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst QS-Maßnahme LE: Information durch das Feedback Nenner: Alle Patienten Gleichzeitig Angabe von jeweiligem Mittelwert und Median des HbA1c- Werts optional zusätzlich: Anteil von Patienten mit einem HbA1c von 8,5% an allen Patienten mit jeweils gleicher DMP Teilnahmedauer Zielwert: Bei Patienten, die 3 < 6 Jahre am DMP teilgenommen haben, 10%, bei 6 Jahren Teilnahmedauer 8%. Wie oben, jedoch Darstellung jeweils aller Dokumentationen gleicher Teilnahmedauer vergleichend nach Teilnahmedauer im zeitlichen Verlauf des DMP. LE: Information durch das Feedback Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 1

57 QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus II. Hoher Anteil von Patienten, die ihren individuell vereinbarten HbA1c- Wert erreicht haben Anteil von Patienten mit einem HbA1c-Wert, der gehalten werden soll, die also den individuell vereinbarten Zielwert erreicht haben, unter allen Patienten Zähler: Anzahl von Patienten mit Feld 43 (ED) oder Feld 39 (FD) (Zielvereinbarung HbA1c) = aktuellen HbA1c-Wert halten Auslöse- Algorithmus Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst QS-Maßnahme LE: Information durch das Feedback Zielwert: 55 % Nenner: Alle Patienten III. Vermeidung schwerer Hypoglykämien IV. Vermeidung stationärer Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen optional zusätzlich: Anteil von Patienten die den individuell vereinbarten Zielwert erreicht haben an allen Patienten mit jeweils gleicher DMP Teilnahmedauer Zielwerte: Bei Patienten, 3 < 6 Jahre DMP Teilnahmedauer am DMP 55%, bei 6 Jahren Teilnahmedauer 60% Anteil der Patienten mit zwei oder mehr dokumentierten notfallmäßigen Behandlungen von Hypoglykämien bei Betrachtung der letzten sechs Monate des DMP Zielwert: <1% Anteil der Patienten mit mehr als zwei stationären Behandlungen wegen Hyperglykämie bei Betrachtung der letzten sechs Monate des DMP Zielwert: < 0,5% Wie oben, jedoch Darstellung jeweils aller Dokumentationen gleicher Teilnahmedauer vergleichend nach Teilnahmedauer im zeitlichen Verlauf des DMP. Zähler: Anzahl von Patienten mit Summe der Einträge in Feld 21 (FD) 2 während der letzten 6 Monate Nenner: Alle eingeschriebenen Patienten mit mindestens 6 Monaten Teilnahmedauer am DMP Zähler: Anzahl von Patienten mit mind. einem Eintrag in Feld 22 (FD) > 2 in den letzten 6 Monaten Nenner: Alle eingeschriebenen Patienten mit mindestens 6 Monaten Teilnahmedauer am DMP Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information durch das Feedback LE: Information über das Feedback mit Nennung der Patienten mit zwei oder mehr notfallmäßigen Behandlungen wegen Hypoglykämie und Angabe der Häufigkeit im Erfassungsbereich des Berichts 1 LE: Information über das Feedback mit Nennung der Patienten mit stationärem Aufenthalt wegen schwerer Hyperglykämien und Angabe der Häufigkeit im Erfassungsbereich des Berichts 1 1 praxisbezogene Angaben zur Häufigkeit sind aufgrund der geringen Inzidenz nicht sinnvoll Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 2

58 QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus V. Hoher Anteil von Hypertonikern mit normotensiven Blutdruckwerten Anteil normotoner Patienten (Blutdruckwerte < 140mmHg syst. Und < 90mmHg diast.) unter den Patienten mit bekannter Hypertonie Zielwert: 40% Zähler: Anzahl von Patienten mit Feld 18 (Blutdruck) < 140/90mmHg Nenner: Alle Patienten mit einer Angabe Hypertonus in Feld 15 (ED) (bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen) oder einer Angabe Hypertonus in Feld 12 (FD) (neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen) in einer vorangehenden Folgedokumentationen Auslöse- Algorithmus Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst QS-Maßnahme LE: Information über das Feedback optional zusätzlich: Anteil normotoner Patienten (Blutdruckwerte 140mmHg syst. und 90mmHg diast.) unter den Patienten mit bekannter Hypertonie mit jeweils gleicher DMP Teilnahmedauer Wie oben, jedoch Darstellung jeweils aller Dokumentationen gleicher Teilnahmedauer vergleichend nach Teilnahmedauer im zeitlichen Verlauf des DMP. LE: Information durch das Feedback VI. Hoher Anteil von Patienten mit vorrangig empfohlener blutglukosesenkender Medikation bei antihyperglykämischer Monotherapie Zielwerte: Bei Patienten, die 3 < 6 Jahre am DMP teilgenommen haben 40%, bei 6 Jahren 50%. 2. Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Anteil von Patienten unter vorrangig empfohlenen blutglukosesenkenden Medikamenten an den Patienten, die nur ein Medikament zur Kontrolle des Glukosestoffwechsels einnehmen Zielwerte: Nach 3 6 Jahren DMP-Dauer 50%, nach 6 Jahren 60% Zähler: Anzahl der Patienten mit genau einer Angabe = ja in den Feldern 25, 26 oder 30 (FD) Nenner: Alle Patienten mit genau einer Angabe = ja in den Feldern (FD) Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information über das Feedback Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 3

59 QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus VII. Hoher Anteil von Metformin bei Übergewichtigen unter Monotherapie mit einem oralen Antidiabetikum VIII. Hoher Anteil an jährlichen augenärztlichen Untersuchungen I. Mitbehandlung durch eine auf die Behandlung des diabetisches Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußstatus 2 Anteil der Patienten, die mit Metformin behandelt werden, unter allen übergewichtigen mit einem oralen Antidiabetikum monotherapierten Patienten Zielwerte: Nach 3 6 Jahren DMP-Dauer 50%, nach 6 Jahren 60% Zähler: Anzahl der Patienten mit Feld 26 (FD) (Metformin) = ja Nenner: Alle Patienten mit Übergewicht aus BMI = (Feld 13 (FD) / Feld 17 (ED)²) 25 und genau einer Angabe = ja in den Feldern (FD) und keiner Angabe = ja in den Feldern (FD) Auslöse- Algorithmus Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst 3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 Anteil der in den letzten 12 Monaten vom Augenarzt untersuchten Patienten unter allen eingeschriebenen Patienten Zielwerte: Nach 3 6 Jahren DMP-Dauer 80%, nach 6 Jahren 90% Anteil der Patienten, die an eine auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung überwiesen werden, unter den Patienten mit auffälligem Fußstatus Zielwerte: Nach 3 6 Jahren DMP-Dauer 65%, nach 6 Jahren 75% Zähler: Anzahl der Patienten mit mindestens einer Angabe in Feld 41 (FD) (ophthalmologische Netzhautuntersuchung) = durchgeführt in den letzten 12 Monaten Nenner: Alle Patienten mit Teilnahmedauer 12 Monate Zähler: Anzahl der Patienten mit Feld 17 (FD) (bei auffälligem Fußstatus) = Überweisung ausgestellt/einweisung veranlasst und/oder Feld 42 (FD) (indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung) = diab. Fußambulanz/Einrichtung Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst QS-Maßnahme LE: Information über das Feedback LE: Information über das Feedback LE: Information über das Feedback 2 Indikator, Auswertung und QS-Maßnahme betreffen nur diejenigen koordinierenden Leistungserbringer, die nicht in Personalunion eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung repräsentieren. Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 4

60 QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus Nenner: Alle Patienten mit Feld 16 (FD) (Fußstatus) = auffällig im Berichtszeitraum Auslöse- Algorithmus QS-Maßnahme. Sicherstellung der korrekten Einschreibung I. Sicherstellung von Vollständigkeit und Qualität der Dokumentation Anteil nicht korrekt ausgefüllter Erstdokumentationen unter allen Erstdokumentationen Zielwert: 0% Anteil der beim ersten Eingang vollständig und korrekt ausgefüllten Dokumentationen unter allen eingegangenen Dokumentationen Zielwert: Nach drei Jahren DMP-Laufzeit 90%, nach 5 und mehr Jahren 95% 5. Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation Zähler: Anzahl negativ plausibilisierter Erstdokumentationen Nenner: Anzahl aller eingegangenen Erstdokumentationen im Berichtszeitraum Zähler: Anzahl unvollständiger und/oder inkorrekter Dokumentationen Nenner: Anzahl aller eingegangenen Dokumentationen im Berichtszeitraum Wenn der Plausibilitätstest der Felder 1-14 und der Erstdokumentation negativ ausfällt Wenn nicht alle erforderlichen Daten- Felder der Dokumentation korrekt ausgefüllt sind LE: Zurücksendung des Dokumentationsbogens mit der Bitte um Korrektur LE: Nachforderung der fehlenden oder inkorrekten Dokumentationsparameter Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 5

61 Erläuterungen und Begründung zur Qualitätssicherung auf Grundlage des Datensatzes 2a Abkürzungen ED = Erstdokumentation FD = Folgedokumentation LE = Leistungserbringer V = Versichertenkontakt QS = Qualitätssicherung Erläuterungen zu den Algorithmen In den angegebenen Algorithmen beziehen sich alle Feldnennungen ohne nähere Angabe auf die jeweilige Folgedokumentation. Der jeweilige Nenner formuliert entsprechend allgemeingültiger mathematischer Regeln die Grundgesamtheit, auf der der Zähler aufsetzt. Zu beachten sind jeweils die Zeiträume, auf die sich eine indikatorgestützte Auswertung oder Maßnahme bezieht. Da Feedbackberichte an den Arzt halbjährlich erfolgen, beziehen sich die Auswertungen auf einen Berichtszeitraum von jeweils einem halben Jahr. Liegen in diesem Zeitraum mehrere Dokumentationen vor, bezieht sich eine Auswertung auf die jeweils jüngste (= aktuelle), sofern dies nicht durch den Algorithmus implizit anders vorgegeben ist (z. B. augenärztliche Untersuchung, Hypoglykämien). Im Falle verlaufsbezogener Auswertungen nach Teilnahmedauer (s.u.) ergibt sich die Notwendigkeit, Zeiträume eindeutig zu definieren: Bezugsgrößen sind hier immer das Datum der Einschreibung sowie die im DMP durchlaufene Mindest-Teilnahmezeit, die durch den Beginn des darauf folgenden Berichtszeitraums beendet wird. So entspricht z. B. bei halbjährlichen Berichtszeiträumen eine Teilnahmedauer von 1 Jahr einer Folgedokumentation 1 Jahr und < 1,5 Jahre nach Datum der Einschreibung des zugehörigen Patienten. Auch hier gilt bei Vorliegen mehrerer Dokumentationen im selben Zeitraum, dass die jüngere Dokumentation maßgeblich ist. Nach längerer Laufzeit des DMPs können verlaufsbezogene Darstellungen aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit auch auf Jahresräume abzielen. Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 6

62 ALLGEMEIN Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die zentralen Intentionen, die mit dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 verbunden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Gemäß der RSAV muss die Qualitätssicherung folgende Bereiche abdecken: - Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (einschließlich Therapieempfehlung) - Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität - Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation - Aktive Teilnahme der Versicherten Die Auswahl der Qualitätssicherungsziele und maßnahmen wurde so getroffen, dass für alle relevanten Bereiche der Qualitätssicherung jeweils relevante und nachvollziehbare QS-Ziele überprüft werden. Die Interpretation der Ergebnisse einzelner Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt dabei risikoadjustiert Die Qualitätssicherung auf der Grundlage des Datensatzes 2a wird vorrangig über den Feedback- Bericht an den Leistungserbringer geleistet. Dieser Bericht wird halbjährlich erstellt und den teilnehmenden Ärzten zugesandt. Darin werden alle relevanten Daten ausgewertet und jeweils die Daten der eigenen Praxis mit dem Durchschnitt aller teilnehmenden Praxen gegenübergestellt. Dadurch ist ein aussagekräftiger Vergleich der jeweiligen Praxis mit dem Praxisdurchschnitt möglich. Zudem werden dem DMP-Arzt allgemeine Hinweise und Fragen zur möglichen Verbesserung der Patienten-Versorgung zur Verfügung gestellt. Dadurch wird der Feedback-Bericht zu einem praktischen Instrument zur Erreichung der QS-Ziele. Eve A. Kerr et al. haben in einer jüngeren Untersuchung auf die Unzulänglichkeiten vieler Qualitätssicherungsmaßnahmen hingewiesen, die eine zu ungenaue Verknüpfung von QS-Zielen und den klinischen Parametern aufweisen. Daher war die Absicht bei der Auswahl unserer Qualitätssicherungsziele und maßnahmen, eine möglichst enge Verbindung von QS-Zielen und klar definierten Ergebnisparametern herzustellen. Literatur E. Kerr et al: Avoiding Pitfalls in Chronic Disease Quality Management: A Case for the Next Generation of Technical Quality Measures, Am J Manag Care 2001; 7: 11, Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 7

63 Qualitätsindikatoren Qualitätsindikatoren sollen Qualität messbar machen und darüber hinaus einen Anreiz darstellen, unbefriedigende Werte zu verbessern; weiterhin sollten sie es durch die Schaffung eines gemeinsamen Koordinatensystems ermöglichen, Ergebnisse auf nationaler sowie internationaler Ebene miteinander zu vergleichen und zu diskutieren. Die bereits auf internationaler und nationaler Ebene (z.b. RAND, NCQA, FACCT, NHS; AQUA) 3 entwickelten und in Leitlinien 4 beschriebenen Qualitätsindikatoren wurden bei der Auswahl der Qualitätsziele, sofern dies die Datenvorgabe erlaubt, entsprechend berücksichtigt. Weitgehende Übereinstimmung besteht in den Prozessparametern, wie Durchführung von regelmäßigen Untersuchungen, jährliche ophthalmologische Untersuchung, Fußinspektion, Sensibilitätsprüfung sowie der Bestimmung der Albuminausscheidung im Urin. Andere Empfehlungen, z. B. die zur Häufigkeit oder dem Referenzbereich einer HbA1c-Bestimmung, fallen hingegen in den gebräuchlichen Systemen sehr unterschiedlich aus. Bezüglich der Blutdruckeinstellung beziehen sich die existierenden Qualitätsindikatoren auf regelmäßige Messungen und auch spezieller auf die Auswahl der antihypertensiven Medikation. Einigkeit besteht auch darin, dass gerade beim Diabetes Typ 2 die Mitarbeit der Patienten eine entscheidende Rolle spielt. Insofern gilt die Teilnahme an Schulungen ebenfalls als wichtiges abprüfbares Qualitätsziel. Für viele der Qualitätsziele bzw. indikatoren, die sich an den in der RSAV festgelegten Inhalten zu Dokumentation und Qualitätssicherung orientieren müssen, steht eine nur sehr eingeschränkte wissenschaftliche Evidenz zur Verfügung, aus der sich quantitative Zielformulierungen ableiten ließen. Hier können jedoch oftmals die aus dem bisherigen DMP-Verlauf gewonnenen Daten und Erfahrungen genutzt werden und Ziele entsprechend formuliert werden. Da das DMP Diabetes mellitus Typ-2 (Stand Ende 2005) in vielen Berichts- bzw. Vertragsregionen mittlerweile über zwei Jahre andauert und zahlreiche Feedback- und Qualitätsberichte zur Verfügung stehen, lassen sich nunmehr zumindest auf dieser Basis besser und realistischer fundierte Ziele / Indikatoren definieren als dies in den bisherigen QS-Anlagen der Fall war. Des weiteren lassen sich auch in Unkenntnis der tatsächlichen Versorgungsgegebenheiten aus der Beobachtung von Verläufen Trends ableiten ( time-trend-analysis ), die zumindest eine Aussage darüber erlauben, ob sich einzelne Parameter im Lauf des DMP gebessert (oder verschlechtert) haben. Diesen Trends läge die Hypothese zugrunde, dass durch eine Teilnahme am DMP prozess- 3 RAND: Research and Development- Collaboration ( NCQA: National Committee for Quality Assurance ( FACCT: FACCT (foundation for accountability; ( NHS: NHS (National Health Service) Performance Indicators. ( AQUA: Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen ( 4 S. Abschnitt Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien, Literatur Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 8

64 und ergebnisorientierte Parameter gebessert werden. Maßgeblich dafür wären die Charakteristika der DMP, die u.a. durch klar strukturierte Behandlungsabläufe, evidenzbasierte Grundlagen und den aktiven Einbezug der Patienten (Schulungen, verstärkte Informationen etc.) gekennzeichnet sind. Bei den hier vorliegenden Indikatoren und Algorithmen wurde im Unterschied zur bisherigen QS- Anlage grundsätzlich darauf verzichtet, Auswertungen nur auf Patienten mit Abweichungen von Zielen des DMP aufzusetzen. Beispiele hierfür wären die Gruppen derer, die bei einer Konsultation Symptome oder einen hohen Blutdruck aufgewiesen hatten und bei der darauffolgenden Gelegenheit auf die Persistenz oder Nicht-Persistenz des Problems hin überprüft wurden. Hierbei tritt immer ein von der Intervention (dem DMP) unabhängiger Effekt zurück zum Durchschnitt oder dem Normalen ein ( Regression-to-the-Mean ), der empirisch kaum quantifizierbar ist. Analyse von Zeitverläufen bei Ergebnisparametern Bei verlaufsbezogenen Analysen sind im Kontext des DMP grundsätzlich mehrere Methoden denkbar: A. Auswertung nach Teilnahmedauer Auswertung aller Dokumentationen, die ein gleiches DMP-Alter bzw. eine gleiche DMP- Teilnahmedauer aufweisen, also alle Dokumentationen, die im 1., 2., 3. etc. Quartal der Teilnahme aller Patienten erstellt wurden. Sie sind damit unabhängig vom Datum der Einschreibung eines Patienten oder dem kalendarischen Alter des DMP an sich. Hat ein Patient bereits 2 Jahre teilgenommen, fließen alle ihm zuzuordnenden vorherigen Daten entsprechend der jeweiligen Teilnahmedauer der Dokumentationen in die Verlaufsbeobachtung ein. So werden z. B. seine nach einem Jahr Teilnahme erhobenen Daten mit all denjenigen Daten anderer Patienten, für die das Kriterium ein Jahr Teilnahme am DMP gilt, gepoolt. Mit zunehmender Teilnahmedauer nimmt dementsprechend die Anzahl der ausgewerteten Dokumentationen in der Zeitreihe ab. Des weiteren ändert sich mit jedem Bericht die Anzahl der in die Auswertung eingeschlossenen Dokumentationsbögen (und damit auch die Ausprägung der Parameter) für alle Zeiträume. Diese Analyseart ist für Prozess- und Ergebnisparameter anwendbar. Vorteile dieser Methode: Keine Regression-to-the-Mean als systematischer Fehler. Ausgleich von Verzerrungen durch einen Selektions-Bias, der durch mögliche Unterschiede zwischen Patienten, die sich früh in das DMP eingeschrieben haben (die Interessierteren, Aktiveren) gegenüber denen, die später kamen, resultieren könnte. Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 9

65 Abbildung der Hypothese, dass sich eine positive Wirkung des DMP auf Patientenseite durch Lern- und Informationsprozesse eher langsam und schrittweise einstellt. Zugleich werden damit Effekte auf Seiten der LE erfasst. Für viele Indikatoren besteht im Feedback an den Leistungserbringer das Problem kleiner Fallzahlen. Gepoolte Daten nach Teilnahmedauer minimieren dieses Problem, indem die Fallbasis erweitert wird. Betrachtung des Gesamtverlaufs des DMP. Hauptnachteil ist die sich ändernde Datengrundlage für jeden Berichtszeitraum. B. Auswertung von Kohorten Sie basieren darauf, dass Patientengruppen mit gleichem Einschreibezeitpunkt oder -quartal über die Zeit analysiert werden. Für die Auswertung werden also nur die Daten dieser speziellen Gruppe in ihrem Verlauf betrachtet. Bei halbjährlichen Berichtszeiträumen ließen sich nach 1,5 Jahren Existenz des DMP drei separate Kohorten (eine mit 1, eine mit 2 und eine mit 3 Halbjahren Teilnahme am DMP) bilden und getrennt voneinander bzgl. ihres Verlaufs analysieren. Ein gutes Beispiel hierfür liegt bei der Methodik für die gesetzliche Evaluation vor. Ein wesentlicher Vorteil liegt in der gegenüber Methode A höheren Aussagekraft über die Entwicklung von Parametern im Verlauf des DMP. Dies trifft allerdings nur unter der Voraussetzung zu, dass ausreichend große Fallzahlen zur Verfügung stehen. Daraus leitet sich unmittelbar der Hauptnachteil im Rahmen einer Feedback-Berichterstattung ab: Die Fallzahlen sind für das Feedback an die Leistungserbringer zu klein. Zudem lassen sich verschiedene Kohorten ohne Kenntnis weiterer Charakteristika kaum miteinander vergleichen. Im Kontext der QS - Anlage wird daher auf diese Art der zeitbezogenen Auswertung verzichtet. C. Berichtszeitraumauswertungen mit/ohne Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum Hier wird unabhängig von der tatsächlichen Teilnahmedauer der Patienten am DMP ein Querschnitt durch alle in einem definierten Berichtszeitraum vorliegenden Ausprägungen von Parametern durchgeführt und mit denen anderer, im Falle der Feedback-Funktion mit dem vorangegangenen Berichtszeitraum verglichen. Damit lassen sich in erster Linie Eigenschaften der LE bzw. Prozessparameter abbilden, z. B. das Verschreibungsverhalten bei Arzneimitteln oder die Rate verordneter Schulungen. Für Indikatoren, die stark vom Patienten abhängen oder ergebnisorientiert sind, ist das Verfahren zwar weniger geeignet. Andererseits bietet diese Art der Darstellung jedoch den Vorteil, dass sie im Sinne des Feedbacks unmittelbar und leichter nachvollziehbar ist als eher evaluative Ansätze mit Betrachtung größerer Zeiträume. Im Hinblick auf die Hauptfunktion der Feedbackberichte wird daher dieser Analyseart meist der Vorzug eingeräumt. Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 10

66 Die in den Anlagen formulierten QS-Ziele sollen für die Feedback- bzw. QS-Berichte jeweils nach folgender Methode ausgewertet werden: Nach Methode A: I, II, V (jeweils optional vereinbar) Nach Methode C: alle Spezielle Indikatoren 1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien Bei der Auswahl der QS-Ziele wurden diejenigen Aspekte berücksichtigt, die im strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 von zentraler Bedeutung sind. Medizinischer Kernpunkt ist dabei die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien. Die vorliegende QS-Anlage berücksichtigt in diesem Kontext HbA1c-Wert, Blutdruck und Stoffwechselentgleisungen. Die Definition von Indikatoren, die sich auf Folgeerkrankungen beziehen, scheint wegen der langen Latenz dieser wichtigen Endpunkte gegenwärtig noch nicht bzw. unter dem Aspekt einer individuellen Feedbacksituation gar nicht sinnvoll. Ebenso wurde der Indikator zu Diabetes-bezogenen Symptomen nicht mehr aufgenommen, da er definitorisch kaum abgrenzbar und damit wenig valide und reliabel ist. Zu QS-Ziel I Als intermediärer oder Surrogatparameter hat der HbA1c-Wert breiten Eingang in bestehende QS- Systeme gefunden. Er ist zumindest mit mikrovaskulären Folgeerkrankungen des Diabetes evidenzbasiert assoziiert. Ein exakter Grenzwert (oder mehrere risikobezogene Grenzwerte) als Indikator für den HbA1c-Wert ist aus der wissenschaftlichen Evidenz jedoch nicht ableitbar, dieser soll vielmehr individuell auf den Patienten angepasst und mit diesem abgestimmt werden. Daher sind Grenzen bei der Darstellung als eher willkürlich zu erachten. Auch eine Durchsicht verschiedener Indikatorsysteme oder -sets (HEDIS/USA, DQIP/USA, AQUA-Indikatorenset) oder von Leitlinien liefert keine eindeutige Stütze. Während die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) einen Wert < des 1,2-fachen der Norm anzielt, werden in anderen Leitlinien z.b. Werte generell unter 7% gefordert, oder es werden Standardabweichungen der Normalverteilung oder Durchschnittswerte beschrieben. Zudem darf ein niedriger HbA1C-Wert nicht mit einer Steigerung der Häufigkeit von Hypoglykämien "erkauft" werden. Durch die Senkung der HbA1C-Werte in die Nähe des Normbereichs lässt sich das Risiko für mikroangio- und neuropathische Komplikationen mindern. Es existiert jedoch kein Schwellenwert, unter dem kein Risiko nachweisbar ist. Die HbA1C-Einstellung ist daher immer ein Kompromiss zwischen der Vermeidung von Hypogykämien einerseits und der Vermeidung von diabetischen Spätkomplikationen sowie den individuellen Bedürfnissen eines Patienten andererseits. Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 11

67 Daher erscheint die hier gewählte Aufteilung gerechtfertigt, die sich den in der Nationalen Versorgungsleitlinie genannten Grenzen von <6,5, 6,5-7,5 und >7,5 anlehnt. Aus dem 1. indikationsspezifischen Bericht der GE Bremen zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 geht hervor, dass der Anteil von Patienten mit HbA1c-Werten über 8,5% in einem Zeitraum von ½ Jahr von 9,7% auf 9% gesenkt wurde. Das entspricht einer relativen Verringerung von etwa 7,2%. Entsprechend des 2. Qualitätsberichts der Gemeinsamen Einrichtung in Hessen betrug dieser Anteil nach 7 Quartalen Teilnahmedauer nur noch 8%, während es für den Durchschnitt aller Patienten nach dem 1. Quartal, also zu Beginn ihrer DMP-Teilnahme, 10% waren. Dabei fallen jedoch deutliche Schwankungen innerhalb der einzelnen HbA1c-Wert-Strata auf. Eine durchschnittliche Senkung des Anteils der Patienten mit einem HbA1c von 8,5% auf unter 10% ist dem gemäß ein realistisches Ziel. Bei Patienten, die lange am DMP teilgenommen haben, kann ein niedrigerer Zielwert angesetzt werden. Allgemein ist davon auszugehen, dass eine normnahe Stoffwechseleinstellung längerfristig hilft, Folgekomplikationen und Erkrankungen des Diabetes zu vermeiden. Daraus lässt sich ableiten, dass eine Senkung des durchschnittlichen HbA1c-Werts dazu beiträgt, die Häufigkeit der Diabetesfolgen in der Population der DMP-Teilnehmer insgesamt zu reduzieren, vorausgesetzt, es bestehen grundlegende Abweichungen vom Referenzbereich. Wie oben bereits ausgeführt, ist ein solcher Referenzbereich jedoch nur allgemein zu formulieren. Wichtig ist daher im Hinblick auf die Wirksamkeit der vereinbarten therapeutischen Bemühungen, wie sich der durchschnittliche HbA1c- Wert bei längerer Teilnahmedauer am DMP verhält. Median und Mittelwert zusammen geben Aufschluss darüber, wie die HbA1c-Werte bei den Patienten verteilt sind. Zu QS-Ziel II Aus der evidenz-basierten Vorgabe, für jeden Patienten entsprechend seiner Risikokonstellation ein individuelles Therapieziel festzulegen, resultiert das QS-Ziel, den Anteil von Patienten, die ihren individuell vereinbarten HbA1c-Wert erreicht haben, zu steigern. Die Angabe eines Referenzbereichs ist auch hier mangels verfügbarer Studien nicht möglich. Es stehen jedoch aus dem bisherigen DMP- Verlauf Daten zur Verfügung, aus denen ersichtlich ist, dass im Lauf der Teilnahme am DMP der durchschnittliche Anteil von Patienten, die ihr individuell vereinbartes Therapieziel erreichen zunimmt. 5 Zu QS-Ziel III und IV Schwere Stoffwechselentgleisungen sind seltene Ereignisse. Inzidenzangaben für Deutschland im Bereich der Primärversorgung reichen von 0,004/Patient/Jahr (Holstein 2003) bis zu 0,04/Patient/Jahr (nur Patienten mit Insulintherapie) bei den Hypoglykämien. Bei Patienten mit Koma und/oder 5 Bei DMP-Teilnehmern der AOK aus 5 Ländern (n = ca ) stieg der Anteil von Patienten, die ihr Therapieziel erreichten, von 52,83% nach 1 Quartal auf 55,25% nach 5 Quartalen (AOK-Bundesverband). Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 12

68 schwerer Ketoazidose liegen vergleichbare populationsbezogene Zahlen in der Größenordnung von 0,0024/Patient/Jahr (Müller 1995) vor. Aus den bisherigen DMP-Erfahrungen geht hervor, dass mehr als 2 Stoffwechselentgleisungen (Hypo- und Hyperglykämien gemeinsam) bei Beobachtung der letzten 6 Monate bei ca. 0,1% der Patienten auftraten. Aufgrund dieser Daten ist eine Anpassung der bisherigen Indikatoren auf deutlich niedrigere Werte gerechtfertigt. Gleichzeitig wird wegen der zu erwartenden statistischen Schwankungen auf die auf einen einzelnen Arzt bezogene Rückmeldung von Raten zugunsten der Übermittlung der einzelnen Patienten verzichtet. Eine Häufigkeitsangabe erfolgt nur in Bezug auf die gesamte Berichtsregion. Zu QS-Ziel V Als normotoner Blutdruckbereich gelten heute Werte von <140/90mmHg, je nach Risikokonstellation kann das Therapieziel auch darunter, kaum hingegen darüber liegen. Deutsche Studien zur Blutdruckeinstellung im primärärztlichen Bereich zeigen in der Regel eine Zielwerterreichung (<140/90mmHg) von maximal 40%. International ist je nach Definition des Zielwerts das Ergebnis bei großer Varianz ähnlich. Auswertungen von DMP-Daten weisen auf einen deutlich höheren Anteil von hypertensiven Teilnehmern mit nach Zieldefinition ausreichend eingestelltem Blutdruck hin. 6 Dies kann als deutlicher Hinweis auf eine Inkongruenz zwischen angestrebtem Zielbereich und dem eigentlichen durch Evidenz unterlegten numerischen Blutdruckmaximum gewertet werden. Zudem bestehen sowohl bei den veröffentlichten Studien wie auch bei den im Rahmen der Dokumentation im DMP erhobenen Daten methodische Einschränkungen, die ihren Wert als Grundlage für die Formulierung von Indikatoren begrenzen. Daher sollte auch hier ein verstärktes Augenmerk auf den Verlauf des Parameters gerichtet werden. Literatur Beeinflussung des HbA1c-Werts AOK-Bundesverband: Sonderauswertung von b-daten aus dem DMP Diabetes mellitus Typ 2, Nov 2005 (nicht veröffentlicht). Indikationsspezifischer Bericht zum Diabetes mellitus Typ 2 für die Gemeinsame Einrichtung Bremen, Ausgabe für den Berichtszeitraum bis UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Intensive blood-glucose control with sulphonylureas or insulin compared with conventional treatment and risk of complications in patients with type 2 diabetes (UKPDS 33). Lancet 1998; 352: Vermeidung schwerer Stoffwechselentgleisungen M. Berger: Der schlecht eingestellte Diabetiker, in: M. Berger (Hrsg.): Diabetes mellitus, 2. Auflage, München, Jena, 2000, S. 533f. (mit weiterführenden Literatur-Hinweisen) Senkung des Blutdruckes auf Werte unter 140/90 mmhg 6 In der gleichen Auswertung bestand bei 60% der Patienten bereits bei Einstieg in das DMP keine Notwendigkeit das Therapieziel anzupassen, nach 1 Jahr lag der Anteil bereits bei über 70% (AOK-Bundesverband). Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 13

69 AOK-Bundesverband: Sonderauswertung von b-daten aus dem DMP Diabetes mellitus Typ 2, Nov 2005 (nicht veröffentlicht). Grossman E, Messerli FH: High Blood Pressure and Diabetes Mellitus. Arch Int Med 2000; 160: Holstein A, Plaschke A, Egberts EH (2003) Clinical characterisation of severe hypoglycaemia--a prospective population-based study. Exp Clin Endocrinol Diabetes 111: Müller UA, Müller R, Meier F: Inzidenz von Ketoazidosen unter zentralisierter und dezentral organisierter Diabetesbetreuung in Thüringen. Diab Stoffw 1995; 4: Schiel R e.a.: Cognitive function and quality of diabetes care in patients with type-2-diabetes mellitus in general practitioner practice. Eur J Med Res 2003; 8: UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Intensive blood-glucose control with sulphonylureas or insulin compared with conventional treatment and risk of complications in patients with type 2 diabetes (UKPDS 33). Lancet 1998; 352: UK Prospective Diabetes Study Group: Tight blood pressure control and risk of macrovascular and microvascular complications in type 2 diabetes (UKPDS 38). BMJ 1998; 317: Wittchen HU, Krause P, et al. Hydra-Studie. Fortschritte der Medizin 2003, Sonderheft I. Leitlinien American Association of Clinical Endocrinologists, American College of Endocrinology. Medical guidelines for the management of diabetes mellitus: the AACE system of intensive diabetes selfmanagement.endocrine Practice 2002;8: American Diabetes Association. American Diabetes Association: Clinical practice recommendations Diabetes Care 2003;26 Suppl 1:S1-S Canadian Diabetes Association clinical practice guidelines for the management of diabetes in Canada. CMAJ 1998;159 Suppl 8:S1-S29. Deutsche Diabetes Gesellschaft. Therapie der Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1. Diabetes und Stoffwechsel 2003;12 Suppl 2: Hierunter weiterhin erschienen: Kerner W, Fuchs C, Redaelli M,. Boehm B.0, Köbberling J, Scherbaum WA, Tillil H. Definition, Klassifikation und Diagnostik des Diabetes mellitus. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Joost HG (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2001 Janka HU, Redaelli M, Gandjour A, Giani G, Hauner H, Michaelis D, Standl E. Epidemiologie und Verlauf des Diabetes mellitus in Deutschland. In : Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft Hammes HP, Bertram B, Bornfeld N, Gandjour A, Parandeh-Shab F, Danne D, Kroll P, Lemmen KD, Look D. Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle der diabetischen Retinopathie und Makulopathie. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes- Gesellschaft Standl E, Fuchs Ch, Parandeh-Shab F, Janka HU, Landgraf R, Lengeling HF, Philipp Th, Petzold R, Sawicki P, Scherbaum WA, Tschöpe D. Management der Hypertonie beim Patienten mit Diabetes mellitus. In : Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft Hasslacher C, Gandjour A, Redaelli M, Bretzei RG, Danne D, Ritz E, Sawicki P, Walter H. Diagnose, Therapie und Verlaufskontrolle der Diabetischen Nephropathie. In : Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 14

70 Haslbeck M, Redaelli M, Parandeh-Shab F, Luft D, Neundörfer B, Stracke H, Ziegler D. Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle der sensomotorischen diabetischen Neuropathien. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft European Diabetes Policy Group, International Diabetes Federation. Guidelines for diabetes care: A desktop guide to type 1 (insulin-dependent) diabetes mellitus Available from: Fachkommission Diabetes Sachsen. Praxisleitlinien Diabetes mellitus. Diabetes mellitus Typ überarb. Aufl New Zealand Guidelines Group. Primary care guidelines for the management of core aspects of diabetes care p NSW Department of Health. Principles of care and guidelines for the clinical management of diabetes mellitus. North Sydney: NSW Department of Health; p Scottish Intercollegiate Guidelines Network. Management of diabetes: a national clinical guideline p State of Florida Agency for Health Care Administration. Diabetes medical practice guidelines p Vermont Program for Quality in Health Care. Recommendations for management of diabetes in Vermont Veterans Health Administration/Department of Veterans Affairs. Clinical practice guideline for the management of diabetes mellitus in the primary setting p Zentralstelle der Deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin: Leitlinien- Clearingbereicht Diabetes mellitus Typ 1: 2. Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Gegenstand der Qualitätssicherung sind die Verfolgung des Anteils von gemäß den Empfehlungen der RSAV vorrangig verordneten Arzneimitteln sowie das Ziel, innerhalb der Gruppe von übergewichtigen Patienten unter Monotherapie mit einem oralen Antidiabetikum denjenigen Anteil zu steigern, der Metformin erhält. Eine evidenzbasierte Aussage im Hinblick auf Wirksamkeit und Sicherheit ist im Rahmen der Empfehlungen des DMP nur für Monotherapien möglich, für die Kombination von Arzneimitteln liegen keine oder nur wenige entsprechende Studien vor. Daher erstreckt sich die Aussagekraft von Indikatoren auf diejenigen Patienten, die nur mit einem Wirkstoff behandelt werden. Bislang liegen bezüglich der gewählten Indikatoren keine Referenzgrößen vor. Darüber hinaus implizieren die beiden Indikatoren deutlich normative Elemente. Dementsprechend zurückhaltend wurden hier Zielgrößen gewählt. Für die Gabe von Metformin bei Übergewichtigen ist aus dem 2. Qualitätssicherungsbericht der Gemeinsamen Einrichtung Brandenburg bekannt, dass der Anteil nach 1 Jahr bei knapp über 40% lag. Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 15

71 Literatur Biguanide (Metformin) nur bei Übergewicht UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Effect of intensive blood-glucose control with Metformin on complications in overweight patients with type 2 diabetes (UKPDS 34). Lancet 1998; 352: Qualitätsbericht zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 für die Gemeinsame Einrichtung Brandenburg, Ausgabe für den Berichtszeitraum bis Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 Der Abschnitt 1.8 der RSAV benennt eindeutige Vorgaben für die Kooperation der Versorgungsebenen. Dementsprechend wurden relevante und nachvollziehbare QS-Ziele für diesen Bereich definiert. Dazu gehören die Sicherstellung der jährlichen augenärztlichen Untersuchung für alle Diabetes-Patienten sowie die Mitbehandlung durch eine auf Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußbefund. Diese beiden QS-Ziele decken wesentliche Aspekte bei der Kooperation der Versorgungsebenen ab, die in der aktuellen Versorgung Verbesserungspotenziale aufweisen. Aus den Auswertungen des bisherigen DMP-Verlaufs sind Daten über den Anteil der Patienten, bei denen in den vorangegangenen 12 Monaten eine Augenuntersuchung durchgeführt wurde, bekannt. Diese Rate betrug je nach Land - zwischen 72% und 89%. Im Hinblick auf die Überweisung zu auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtungen bestehen Zweifel, ob dies unter den gegebenen strukturellen Bedingungen (Personalunion zwischen betreuendem Arzt und spez. Einrichtung, regionale Nicht-Verfügbarkeit von Einrichtungen, Operationalisierbarkeit des Indikators) ein geeigneter Indikator ist. Literatur Jährliche Überweisung zum Augenarzt Primary Care Guidelines for the Management of Core Aspects of Diabetes Care. Published by the New Zealand Guidelines Group, June 2000 Feedbackberichte an die Leistungserbringer aus Bremen, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Westfalen-Lippe (1. bzw. 2. Bericht der Gemeinsamen Einrichtung) Mitbehandlung durch eine auf Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußstatus Primary Care Guidelines for the Management of Core Aspects of Diabetes Care. Published by the New Zealand Guidelines Group, June 2000 Mason J, O Keeffe C, McIntosh A, et al.: A systematic review of foot ulcer in patients with type 2 diabetes mellitus. I: prevention. Diabet Med 1999; 16: Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation Für diesen Bereich soll die Qualitätssicherung gewährleisten, dass in allen Fällen eine korrekte Einschreibung erfolgt. Das heißt, dass auch tatsächlich nur Versicherte mit einer gesicherten Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben werden und die ausgefüllten Dokumentationen zeitnah zur Verfügung stehen. Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 16

72 Die Vollständigkeit der Dokumentationen ist eine wesentliche Vorraussetzung für die Qualitätssicherung und die Evaluation. Jedoch zeigen die Erfahrungen aus früheren Modellvorhaben zur strukturierten Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 auch nach einer Laufzeit über mehrere Jahre und einer Vergütungsabhängigkeit an die vollständige Dokumentation, dass zu keiner Zeit alle eingegangenen Dokumentationsbögen ohne Nacherfassung vollständig waren. So wurden in einem AOK-Modellvorhaben in Thüringen Vollständigkeitsquoten von maximal 60-70% erreicht. Allerdings unterscheiden sich die Gegebenheiten in den Modellprojekten deutlich von denen im DMP, umso mehr als dass im Rahmen der DMP zunehmend auf elektronische Formen der Dokumentation umgestellt wird. Aus Analysen des ZI für das Rheinland lässt sich herleiten, dass bei elektronischer Datenerhebung Fehlerquoten von unter 5% möglich sind. Literatur Evaluationsbericht der TU Dresden, Vollständigkeit der Dokumentation AOK-Modellvorhaben zur Optimierung der Diabetikerversorgung in Thüringen. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung mdl. Mitteilung zur Entwicklung von Fehlerquoten im DMP Diabetes mellitus Typ2 Feedback und Reminder Gormann CA et al., DEMS a second generation diabetes electronic management system. Comput Methods Programs Biomed 2000; 62: Shea S et al. A meta-analysis of 16 randomized controll trials to evaluate computer-based clinical reminder systems for preventive care in the ambulatory setting. J Am Med Inform Assoc 1996; 3: Weingarten et al. Practice guidlines am reminders to reduce duration of hospital stay for patients with chest pain. An interventional trail. Ann Intern Med 1995; 120: Anlage 09 SH Muster-Anlage QS 2a mit Begründung.doc 17

73 Anlage 10 Qualitätssicherung (2b) zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Stand (die mit dem BVA abgestimmte Version) QUALITÄTSSICHERUNG DIABETES MELLITUS TYP 2 DURCH DIE KRANKENKASSEN Auf Grundlage des Datensatzes 2b QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus I. Vermeidung schwerer Stoffwechselentgleisungen: Hypoglykämien Auslöse- Algorithmus 1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien entfällt entfällt Wenn Angabe in Feld 12 2 QS-Maßnahme V: Basis-Information über Diabetes und Diabetes- Symptome, Hypo- und Hyperglykämie, Möglichkeiten der Einflussnahme durch den Versicherten; maximal einmal pro Jahr II. Vermeidung schwerer Stoffwechselentgleisungen: Hyperglykämien entfällt entfällt Wenn Angabe in Feld 13 > 0 V: Basis-Information über Diabetes und Diabetes- Symptome, Hypo- und Hyperglykämie, Möglichkeiten der Einflussnahme durch den Versicherten; maximal einmal pro Jahr Anlage 10 DM2_Muster-Anlage QS 2b mit begr_ _1.doc 1

74 QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus Auslöse- Algorithmus III. Erreichung der entfällt entfällt Wenn Feld 10 (neu Zielvereinbarung Blutdruck aufgetretene Begleitoder Folgeerkrankung) = Hypertonie oder QS-Maßnahme V: Infos über die Problematik Hypertonie beim Diabetiker und seine Einflussmöglichkeiten (Blutdruckbroschüre); maximal einmal pro Jahr Feld 20 (Zielvereinbarung Blutdruck) = senken in zwei konsekutiven Dokumentationen IV. Hoher Anteil an jährlichen augenärztlichen Untersuchungen 3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 entfällt entfällt Wenn in Feld 21 (ophthalmologische Netzhautuntersuchung) nicht mindestens einmal in 12 Monaten durchgeführt oder veranlasst angegeben ist V: Infos über Diabetes- Komplikationen und Folgeschäden am Auge, Notwendigkeit einer jährlichen augenärztlichen Untersuchung; maximal einmal pro Jahr Anlage 10 DM2_Muster-Anlage QS 2b mit begr_ _1.doc 2

75 V. Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme des Versicherten VI. Information der Versicherten bei auffälligem Fußstatus VII. Wahrnehmung empfohlener Schulungen VIII. Erhöhung der Rate verordneter und durchgeführter Schulungen Anteil der Versicherten mit regelmäßigen Dokumentationen (entsprechend dem dokumentierten Dokumentationszeitraum) an allen eingeschriebenen Versicherten Zielwert: Im Mittel 90% über die gesamte Programmlaufzeit 6. Aktive Teilnahme der Versicherten Zähler: Anzahl der in einem Quartal eingegangenen Dokumentationen Nenner: Alle in einem Quartal erwarteten Dokumentationen Wenn keine gültige Folgedokumentation innerhalb der vorgesehenen Frist vorliegt entfällt entfällt Wenn erstmalig Feld 11 Fußinspektion= auffällig bei einem Versicherten entfällt entfällt Wenn Feld 16 (empfohlene Diabetes- Schulung und/oder Hypertonie-Schulung wahrgenommen) = nein oder zweimal war aktuell nicht möglich Anteil der verordneten Schulungen, die abgerechnet worden sind. Zielwert: 85% Zähler: Anzahl der Patienten, für die innerhalb von 4 Quartalen nach Empfehlung eine Schulung abgerechnet wird. Nenner: Anzahl der Patienten mit Feld 18 (ED) / 15 (FD) der Vordokumentation (Schulung empfohlen) "Diabetes-Schulung und/oder Hypertonie-Schulung = ja entfällt V: Reminder an Versicherten, Infos über DMP, Bedeutung aktiver Teilnahme und regelmäßiger Arzt-Besuche V: Infos über Diabetes- Komplikationen und Folgeschäden am Fuß, Möglichkeiten der Mitbehandlung in diabetischen Fußambulanzen o.ä. (evtl. regionale Infos, Adressen); V. Aufklärung / Information über die Wichtigkeit von Schulungen; maximal einmal pro Jahr Auswertung im Qualitätsbericht Anlage 10 DM2_Muster-Anlage QS 2b mit begr_ _1.doc 3

76 Begründung zur Qualitätssicherung auf Grundlage des Datensatzes 2b Allgemein Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die zentralen Intentionen, die mit dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 verbunden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Gemäß der RSAV muss die Qualitätssicherung folgende Bereiche abdecken: - Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (einschließlich Therapieempfehlung) - Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität - Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation - Aktive Teilnahme der Versicherten Die Auswahl der Qualitätssicherungsziele und maßnahmen wurde so getroffen, dass für alle relevanten Bereiche der Qualitätssicherung, die über die Parameter der beiden QS-Anlagen und/oder die Leistungsdaten der Krankenkassen überprüfbar sind, jeweils relevante und nachvollziehbare QS- Ziele überprüft werden. Die Qualitätssicherung auf der Grundlage des Datensatzes 2b wird vorrangig über eine individuelle, anlassbezogene Versichertenkommunikation geleistet. Diese Aufklärung erfolgt primär durch die Zusendung von Broschüren oder Informationsschriften, ggf. kann ein persönliches Telefonat oder ein Gespräch mit dem dafür einschlägig geschulten Krankenkassen-Mitarbeiter stattfinden. Die Begründungen für die Qualitätsziele I-IV entsprechen den in Erläuterungen und Begründung zur Qualitätssicherung auf Grundlage des Datensatzes 2a zu den Bereichen Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien und Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 erfolgten Angaben und sind in diesem Dokument nachzulesen. Die in der vorliegenden Anlage erfolgte redundante Nennung der Indikatoren zu diesen Zielen unterstreicht nochmals den Kontext, in dem die versichertenbezogene Maßnahme ihre Wirkung ausüben soll. Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität Anlage 10 DM2_Muster-Anlage QS 2b mit begr_ _1.doc 4

77 Entgegen der Vorgaben in 28c und der Ziffer 2 der Anlage 1 der RSAV wird in den Qualitätssicherungsanlagen auf eine explizite Nennung des Bereichs einzuhaltende Strukturqualität verzichtet. Leistungserbringer bzw. Versorgungseinrichtungen müssen festgelegte Mindestkriterien zu beruflicher Qualifikation sowie personeller und apparativer Ausstattung erfüllen, um am DMP teilnehmen zu können. Diese Anforderungen sind in den DMP-vertraglichen Anlagen zur Strukturqualität festgelegt und werden zu Beginn einer Teilnahme geprüft. Ein Nicht-Vorliegen der geforderten Qualifikation schließt die Teilnahme aus. Die vertragliche Vereinbarung stellt damit indirekt sicher, dass alle teilnehmenden Leistungserbringer die geforderten Voraussetzungen erfüllen, wodurch ein mit einem Indikator unterlegtes Qualitätsziel im Kontext dieser Anlage entbehrlich wird. Dementsprechend wird im Rahmen der Dokumentation auch kein Parameter erhoben, der die Messung oder Überprüfung eines Ziels zur Einhaltung der Strukturqualität gestatten würde. Aktive Teilnahme der Versicherten Die aktive Teilnahme der Versicherten ist ein essentieller Bestandteil, den die RSAV für strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2 fordert. Dementsprechend wurden die QS-Ziele V-VIII für diesen Bereich definiert: Die Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme des Versicherten, die Information bei auffälligem Fußstatus und die Wahrnehmung empfohlener bzw. die Erhöhung der Rate verordneter und durchgeführter Schulungen. Aus Erfahrungen mit anderen Projekten ist abzulesen, dass eine direkte Versichertenkommunikation die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme steigert. Die einzige Ausnahme von den anlassbezogenen sich direkt an den Versicherten richtenden Maßnahmen liegt bei dem Qualitätsziel Erhöhung der Rate verordneter und durchgeführter Schulungen vor. Hier wird durch die Berücksichtigung von Abrechnungsdaten die Rate tatsächlich durchgeführter Schulungen unter den empfohlenen Schulungen ermittelt. Über diese Rate gibt der jährliche Qualitätsbericht der Krankenkassen Aufschluss. Die Berücksichtigung eines Parameters zur Abrechnung für versichertenorientierte Maßnahmen ist wegen der großen Latenzzeit, mit der solche Daten vorliegen, nicht sinnvoll im Rahmen einer anlassbezogenen Versichertenkommunikation zu operationalisieren. Diese Latenz beträgt unter Berücksichtigung der Möglichkeit, einen Schulungstermin aus guten und unverschuldeten Gründen nicht wahrnehmen zu können, über ein Jahr. Ein Bezug zur Empfehlung des Arztes an einer Schulung teilzunehmen wäre damit für den Patienten in der Regel nicht mehr nachvollziehbar. Literatur Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme des Versicherten Evaluation des Gesundheitsmanagementprojektes der AOK Schleswig-Holstein im Rahmen der Sekundär-/Tertiärprävention, Abschlussbericht, WIDO Anlage 10 DM2_Muster-Anlage QS 2b mit begr_ _1.doc 5

78 Anlage 11 Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz zu dem Vertrag nach 73a SGB V zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der KVSH und der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse -, Kiel zugleich für die Seekrankenkasse; dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg; dem IKK-Landesverband Nord - mit Wirkung für die IKK Nord, Lübeck und der Knappschaft. Zur Unterstützung bei der Wahl der geeigneten Dokumentationsfrequenz wird folgende Empfehlung ausgesprochen: Dokumentation jedes zweite Quartal Patienten mit manifestem Diabetes mellitus Typ 2 ohne Folgeerkrankungen und ohne Begleiterkrankungen ausgenommen der stabil eingestellten arteriellen Hypertonie Dokumentation Quartalsweise Patienten mit Erstdiagnose Diabetes mellitus Typ 2 im ersten halben Jahr Patienten mit manifestem Diabetes mellitus Typ 2 mit nicht stabil eingestelltem Blutzucker mindestens einer der aufgeführten Begleit- und/oder Folgeerkrankungen (Herzinfarkt; pavk, Schlaganfall, diab. Nephropathie, diab. Retinopathie, diab. Fuß/Amputation, Blindheit, Niereninsuffizienz, diab. Neuropathie) oder mit nicht stabil eingestelltem Hypertonus

79 Strukturiertes Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde ein Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms wollen wir Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen fertig zu werden und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende Betreuung. Deshalb sollten Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen nutzen. Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieses Behandlungsprogramms. Sie werden durch intensive Beratung, Zugang zu qualifizierten Schulungen und umfassende Informationen in die Lage versetzt, gemeinsam mit dem Arzt Ihres Vertrauens individuelle Therapieziele festzulegen und aktiv an der Umsetzung mitzuwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, Senkung des Schlaganfall- und Herzinfarktrisikos, Vermeidung von Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, Vermeidung von Nervenschädigungen und dem diabetischen Fuß-Syndrom, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), Dieses Behandlungsprogramm, das auch Disease-Management-Programm genannt wird, basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die gemeinsam von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurden. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen, die regelmäßig von einer neutralen Stelle überprüft werden. Die medizinische Behandlung Im Rahmen des Programms sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Behandlung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen werden in dem Programm auch Wirkstoffe zur Blutzuckereinstellung, zur Blutdrucksenkung und zur Behandlung von erhöhten Blutfettwerten sowie von diabetischen Nervenschäden genannt, die vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: Insulin, Sulfonylharnstoffe, Biguanide Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer Pravastatin, Simvastatin, Atorvastatin Amitryptilin, Carbamazepin Der von Ihnen gewählte Arzt ist Ihr Koordinator im Programm Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der Sie in allen Fragen berät und unterstützt. Voraussetzung ist, dass dieser Arzt seine Teilnahme am DMP erklärt hat. Leiden Sie an mehreren Krankheiten (z.b. Diabetes und Koronare Herzkrankheit) können Sie gleichzeitig an mehreren Programmen teilnehmen. Das Programm sieht vor, dass Ihr Arzt Sie über Nutzen und Risiken der jeweiligen Therapie aufklärt, damit Sie gemeinsam mit ihm den weiteren Verlauf und die Ziele der Behandlung festlegen können. Er wird mit Ihnen regelmäßige Untersuchungstermine vereinbaren. Darüber hinaus übernimmt Ihr Arzt die nötige Abstimmung mit anderen Fachärzten und Therapeuten und sorgt dafür, dass alle Spezialisten reibungslos zu Ihrem Wohl zusammenarbeiten. Außerdem prüft Ihr Arzt immer wieder, ob Sie eine Behandlung durch weitere qualifizierte Spezialisten benötigen. So ist beispielsweise eine regelmäßige augenärztliche Untersuchung im Programm vorgesehen. Dokumentationen verschaffen Ihnen Transparenz über Ihre Behandlung Im Rahmen des Behandlungsprogramms füllt Ihr koordinierender Arzt regelmäßig einen ausführlichen Dokumentationsbogen mit Ihren persönlichen Behandlungsdaten aus, der von Ihrem Arzt unterschrieben wird. Damit sichergestellt ist, dass Sie einen Überblick über Ihren Krankheitsverlauf haben, erhalten Sie von jeder Dokumentation eine Kopie oder einen Ausdruck für Ihre Unterlagen. Die Dokumentation übermittelt Ihr Arzt an die Krankenkasse oder einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) und zur wissenschaftlichen Auswertung an eine gemeinsam von Krankenkassen und Ärzten getragene unabhängige Stelle. Die Auswertungen und Analysen sind Grundlage für zukünftige Verbesserungen der Therapie von Patienten mit Diabetes mellitus. Vor der Weiterleitung von Daten hat der Gesetzgeber eine ausführliche Information hinsichtlich des Datenschutzes der Programmteilnehmer vorgesehen. Möchten Sie an einem Programm außerhalb des (Diabetes)

80 Zuständigkeitsbereichs Ihrer Krankenkasse teilnehmen z.b. wenn Ihr Wohnort oder Ihre Arztpraxis in einem anderen Bundesland liegt werden Sie gegebenenfalls von der Krankenkasse in dieser Region betreut. Patientenschulungen Ihr Arzt kann für Sie eine qualifizierte Schulung veranlassen, in der Sie lernen, Ihr Leben und Ihre Erkrankung besser aufeinander abzustimmen. Dabei geht es z. B. um die richtige Ernährung, die Blutdruck- und Blutzucker-Selbstkontrolle, die Interpretation der Werte und die richtigen Folgerungen aus den Messungen. Was Ihre Krankenkasse für Sie tut! Ihre Krankenkasse unterstützt Sie mit Informationsmaterialien zur Diagnose und zum Programmablauf sowie auf Wunsch auch im Rahmen von persönlichen Gesprächen. Darüber hinaus bietet sie Ihnen kassenspezifische Serviceangebote an. Wann können Sie teilnehmen? Voraussetzungen für Ihre Teilnahme sind, Sie sind bei einer Krankenkasse, die dieses Programm anbietet, versichert, Ihre Diabeteserkrankung ist eindeutig diagnostiziert, Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder in den Geschäftsstellen der Krankenkassen. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Die Teilnahme am Programm kann jederzeit von Ihnen ohne Angabe von Gründen beendet werden, ohne dass Ihnen dabei persönliche Nachteile entstehen. Der Gesetzgeber sieht ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Programm vor, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei Schulungen ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen haben. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse schnellstens. Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Ihre Krankenkasse und Ihr koordinierender Arzt möchten Sie aktiv bei der Behandlung Ihrer Erkrankung unterstützen.

81 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum geb. am 010B Erklärung Diabetes mellitus zur Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Ersteinschreibung Typ 1 Typ 2 Arztwechsel Krankenhaus-IK Tel.-Nr. privat (Angabe freiwillig) Tel.-Nr. dienstlich (Angabe freiwillig) Fax-Nr. (Angabe freiwillig) Exemplar für die Datenstelle -Adresse (Angabe freiwillig) 1. Teilnahmeerklärung (vom Versicherten auszufüllen) Hiermit erkläre ich, dass mich mein koordinierender Arzt bzw. meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse ausführlich über die Programminhalte, die Versorgungsziele des Programms sowie über die Aufgabenteilung zwischen meinem Arzt, anderen Fachleuten und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung informiert hat. Ich habe diese ausführlichen schriftlichen Materialien zur Versicherteninformation erhalten und kenne sie, dass ich darüber informiert bin, dass mir auf Verlangen Verzeichnisse über die am Programm teilnehmenden Leistungserbringer von meiner Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden, dass mir bekannt ist, welche Mitwirkung meinerseits erforderlich ist und ich bereit bin, mich im erforderlichen Umfang aktiv an der Behandlung zu beteiligen, und mir auch bekannt ist, wann meine Teilnahme an dem Programm, beispielsweise aufgrund meiner Kündigung oder der fehlenden Mitwirkung, beendet wird, dass ich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Programm hingewiesen wurde und darauf, dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen die Teilnahme am Programm bei meiner Krankenkasse kündigen kann. Bei Nichtteilnahme oder Kündigung werde ich genauso gut betreut wie bisher, dass ich über die Aufgaben des Arztes informiert wurde. Die Auswahl meines Arztes ist Voraussetzung für die Programmteilnahme und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden (bei einem Arztwechsel ist eine erneute Teilnahmeerklärung erforderlich), dass ich den angegebenen Arzt als koordinierenden Arzt wähle: Name des koordinierenden Arztes oder Krankenhauses: Praxisanschrift: Straße/Nr: PLZ, Ort: 2. Einwilligungserklärung (vom Versicherten auszufüllen) Die vom Gesetzgeber vorgegebene und im Merkblatt zum Datenschutz (diesem Formular beigefügt) beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von genau bestimmten Daten (standardisierte Dokumentationsbögen) habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist mir bekannt, dass die Erhebung von medizinischen Daten sowie Daten zum Behandlungsverlauf regelmäßig durch meinen koordinierenden Arzt erfolgt, ich eine Ausfertigung bzw. einen Ausdruck der übermittelten Daten erhalte und ich mit dieser Erklärung in die nachfolgend beschriebene Übermittlung der Daten einwillige (siehe Rückseite), dass diese Daten neben meiner Teilnahmeerklärung unter Beachtung des Datenschutzes an eine Datenstelle (siehe Rückseite) gesendet, dort erfasst, aufbereitet, teilweise pseudonymisiert und wie im Folgenden beschrieben weitergeleitet werden können. Mein Name und alle weiteren Merkmale, über die es möglich wäre, diese Daten meiner Person zuzuordnen, werden bei der Pseudonymisierung durch ein Kennzeichen ersetzt und nur in Verbindung mit diesem Kennzeichen gespeichert, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen und gesondert gekennzeichneten Daten versichertenbezogen an meine Krankenkasse oder an einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information genutzt werden, dass im Fall einer Programmteilnahme außerhalb des Geltungsbereichs meiner Krankenkasse die o. g. Daten gegebenenfalls an die von meiner Krankenkasse beauftragte Krankenkasse oder einen von dieser beauftragten Dritten weitergeleitet und von dieser ebenfalls unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information im Programm genutzt werden, dass mir meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse einen Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusenden kann, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung von der Gemeinsamen Einrichtung (siehe Rückseite) genutzt werden, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für eine Analyse an ein wissenschaftliches Institut (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort mit ebenfalls pseudonymisierten Leistungs- und Abrechnungsdaten meiner Krankenkasse sowie der Kassenärztlichen Vereinigung sowie ggf. mit meinen pseudonymisierten Angaben aus dem o. g. Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusammengeführt werden, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann und mit Zugang des Widerrufs bei der Krankenkasse der Austritt aus dem Programm verbunden ist, dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Programm gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den Ausführungen unter 1. an dem Programm teilnehmen und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. zu 2.: Ja, ich bin mit der unter 2. beschriebenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen meiner Teilnahme am Programm einverstanden und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. Bitte das heutige Datum eintragen. Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters zur Bestätigung der Erklärungen unter 1. und 2.: T T M M J J J J - vom koordinierenden Arzt oder Krankenhausarzt auszufüllen - Ich bestätige, dass für den vorgenannten Versicherten die Diagnose entsprechend der Erstdokumentation Stempel: gesichert ist und die weiteren Einschreibekriterien überprüft sind. Insbesondere habe ich geprüft, dass mein Patient grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen bereit ist und im Hinblick auf die vereinbarten Therapieziele von der Einschreibung profitieren kann. Bitte das heutige Datum eintragen. Unterschrift des koordinierenden Arztes: T T M M J J J J (Diabetes)

82 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum 010B Erklärung Diabetes mellitus zur Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Ersteinschreibung Typ 1 Typ 2 Arztwechsel Krankenhaus-IK Exemplar für den Arzt Tel.-Nr. privat (Angabe freiwillig) Tel.-Nr. dienstlich (Angabe freiwillig) Fax-Nr. (Angabe freiwillig) -Adresse (Angabe freiwillig) 1. Teilnahmeerklärung (vom Versicherten auszufüllen) Hiermit erkläre ich, dass mich mein koordinierender Arzt bzw. meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse ausführlich über die Programminhalte, die Versorgungsziele des Programms sowie über die Aufgabenteilung zwischen meinem Arzt, anderen Fachleuten und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung informiert hat. Ich habe diese ausführlichen schriftlichen Materialien zur Versicherteninformation erhalten und kenne sie, dass ich darüber informiert bin, dass mir auf Verlangen Verzeichnisse über die am Programm teilnehmenden Leistungserbringer von meiner Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden, dass mir bekannt ist, welche Mitwirkung meinerseits erforderlich ist und ich bereit bin, mich im erforderlichen Umfang aktiv an der Behandlung zu beteiligen, und mir auch bekannt ist, wann meine Teilnahme an dem Programm, beispielsweise aufgrund meiner Kündigung oder der fehlenden Mitwirkung, beendet wird, dass ich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Programm hingewiesen wurde und darauf, dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen die Teilnahme am Programm bei meiner Krankenkasse kündigen kann. Bei Nichtteilnahme oder Kündigung werde ich genauso gut betreut wie bisher, dass ich über die Aufgaben des Arztes informiert wurde. Die Auswahl meines Arztes ist Voraussetzung für die Programmteilnahme und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden (bei einem Arztwechsel ist eine erneute Teilnahmeerklärung erforderlich), dass ich den angegebenen Arzt als koordinierenden Arzt wähle: Name des koordinierenden Arztes oder Krankenhauses: Praxisanschrift: Straße/Nr: PLZ, Ort: 2. Einwilligungserklärung (vom Versicherten auszufüllen) Die vom Gesetzgeber vorgegebene und im Merkblatt zum Datenschutz (diesem Formular beigefügt) beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von genau bestimmten Daten (standardisierte Dokumentationsbögen) habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist mir bekannt, dass die Erhebung von medizinischen Daten sowie Daten zum Behandlungsverlauf regelmäßig durch meinen koordinierenden Arzt erfolgt, ich eine Ausfertigung bzw. einen Ausdruck der übermittelten Daten erhalte und ich mit dieser Erklärung in die nachfolgend beschriebene Übermittlung der Daten einwillige (siehe Rückseite), dass diese Daten neben meiner Teilnahmeerklärung unter Beachtung des Datenschutzes an eine Datenstelle (siehe Rückseite) gesendet, dort erfasst, aufbereitet, teilweise pseudonymisiert und wie im Folgenden beschrieben weitergeleitet werden können. Mein Name und alle weiteren Merkmale, über die es möglich wäre, diese Daten meiner Person zuzuordnen, werden bei der Pseudonymisierung durch ein Kennzeichen ersetzt und nur in Verbindung mit diesem Kennzeichen gespeichert, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen und gesondert gekennzeichneten Daten versichertenbezogen an meine Krankenkasse oder an einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information genutzt werden, dass im Fall einer Programmteilnahme außerhalb des Geltungsbereichs meiner Krankenkasse die o. g. Daten gegebenenfalls an die von meiner Krankenkasse beauftragte Krankenkasse oder einen von dieser beauftragten Dritten weitergeleitet und von dieser ebenfalls unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information im Programm genutzt werden, dass mir meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse einen Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusenden kann, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung von der Gemeinsamen Einrichtung (siehe Rückseite) genutzt werden, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für eine Analyse an ein wissenschaftliches Institut (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort mit ebenfalls pseudonymisierten Leistungs- und Abrechnungsdaten meiner Krankenkasse sowie der Kassenärztlichen Vereinigung sowie ggf. mit meinen pseudonymisierten Angaben aus dem o. g. Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusammengeführt werden, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann und mit Zugang des Widerrufs bei der Krankenkasse der Austritt aus dem Programm verbunden ist, dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Programm gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den Ausführungen unter 1. an dem Programm teilnehmen und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. zu 2.: Ja, ich bin mit der unter 2. beschriebenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen meiner Teilnahme am Programm einverstanden und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. Bitte das heutige Datum eintragen. Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters zur Bestätigung der Erklärungen unter 1. und 2.: T T M M J J J J - vom koordinierenden Arzt oder Krankenhausarzt auszufüllen - Ich bestätige, dass für den vorgenannten Versicherten die Diagnose entsprechend der Erstdokumentation Stempel: gesichert ist und die weiteren Einschreibekriterien überprüft sind. Insbesondere habe ich geprüft, dass mein Patient grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen bereit ist und im Hinblick auf die vereinbarten Therapieziele von der Einschreibung profitieren kann. Bitte das heutige Datum eintragen. Unterschrift des koordinierenden Arztes: T T M M J J J J (Diabetes)

83 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum geb. am 010B Erklärung Diabetes mellitus zur Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Ersteinschreibung Typ 1 Typ 2 Arztwechsel Krankenhaus-IK Tel.-Nr. privat (Angabe freiwillig) Tel.-Nr. dienstlich (Angabe freiwillig) Fax-Nr. (Angabe freiwillig) Exemplar für den Patienten -Adresse (Angabe freiwillig) 1. Teilnahmeerklärung (vom Versicherten auszufüllen) Hiermit erkläre ich, dass mich mein koordinierender Arzt bzw. meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse ausführlich über die Programminhalte, die Versorgungsziele des Programms sowie über die Aufgabenteilung zwischen meinem Arzt, anderen Fachleuten und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung informiert hat. Ich habe diese ausführlichen schriftlichen Materialien zur Versicherteninformation erhalten und kenne sie, dass ich darüber informiert bin, dass mir auf Verlangen Verzeichnisse über die am Programm teilnehmenden Leistungserbringer von meiner Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden, dass mir bekannt ist, welche Mitwirkung meinerseits erforderlich ist und ich bereit bin, mich im erforderlichen Umfang aktiv an der Behandlung zu beteiligen, und mir auch bekannt ist, wann meine Teilnahme an dem Programm, beispielsweise aufgrund meiner Kündigung oder der fehlenden Mitwirkung, beendet wird, dass ich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Programm hingewiesen wurde und darauf, dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen die Teilnahme am Programm bei meiner Krankenkasse kündigen kann. Bei Nichtteilnahme oder Kündigung werde ich genauso gut betreut wie bisher, dass ich über die Aufgaben des Arztes informiert wurde. Die Auswahl meines Arztes ist Voraussetzung für die Programmteilnahme und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden (bei einem Arztwechsel ist eine erneute Teilnahmeerklärung erforderlich), dass ich den angegebenen Arzt als koordinierenden Arzt wähle: Name des koordinierenden Arztes oder Krankenhauses: Praxisanschrift: Straße/Nr: PLZ, Ort: 2. Einwilligungserklärung (vom Versicherten auszufüllen) Die vom Gesetzgeber vorgegebene und im Merkblatt zum Datenschutz (diesem Formular beigefügt) beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von genau bestimmten Daten (standardisierte Dokumentationsbögen) habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist mir bekannt, dass die Erhebung von medizinischen Daten sowie Daten zum Behandlungsverlauf regelmäßig durch meinen koordinierenden Arzt erfolgt, ich eine Ausfertigung bzw. einen Ausdruck der übermittelten Daten erhalte und ich mit dieser Erklärung in die nachfolgend beschriebene Übermittlung der Daten einwillige (siehe Rückseite), dass diese Daten neben meiner Teilnahmeerklärung unter Beachtung des Datenschutzes an eine Datenstelle (siehe Rückseite) gesendet, dort erfasst, aufbereitet, teilweise pseudonymisiert und wie im Folgenden beschrieben weitergeleitet werden können. Mein Name und alle weiteren Merkmale, über die es möglich wäre, diese Daten meiner Person zuzuordnen, werden bei der Pseudonymisierung durch ein Kennzeichen ersetzt und nur in Verbindung mit diesem Kennzeichen gespeichert, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen und gesondert gekennzeichneten Daten versichertenbezogen an meine Krankenkasse oder an einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information genutzt werden, dass im Fall einer Programmteilnahme außerhalb des Geltungsbereichs meiner Krankenkasse die o. g. Daten gegebenenfalls an die von meiner Krankenkasse beauftragte Krankenkasse oder einen von dieser beauftragten Dritten weitergeleitet und von dieser ebenfalls unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information im Programm genutzt werden, dass mir meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse einen Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusenden kann, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung von der Gemeinsamen Einrichtung (siehe Rückseite) genutzt werden, dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für eine Analyse an ein wissenschaftliches Institut (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort mit ebenfalls pseudonymisierten Leistungs- und Abrechnungsdaten meiner Krankenkasse sowie der Kassenärztlichen Vereinigung sowie ggf. mit meinen pseudonymisierten Angaben aus dem o. g. Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusammengeführt werden, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann und mit Zugang des Widerrufs bei der Krankenkasse der Austritt aus dem Programm verbunden ist, dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Programm gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den Ausführungen unter 1. an dem Programm teilnehmen und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. zu 2.: Ja, ich bin mit der unter 2. beschriebenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen meiner Teilnahme am Programm einverstanden und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. Bitte das heutige Datum eintragen. Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters zur Bestätigung der Erklärungen unter 1. und 2.: T T M M J J J J - vom koordinierenden Arzt oder Krankenhausarzt auszufüllen - Ich bestätige, dass für den vorgenannten Versicherten die Diagnose entsprechend der Erstdokumentation Stempel: gesichert ist und die weiteren Einschreibekriterien überprüft sind. Insbesondere habe ich geprüft, dass mein Patient grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen bereit ist und im Hinblick auf die vereinbarten Therapieziele von der Einschreibung profitieren kann. Bitte das heutige Datum eintragen. Unterschrift des koordinierenden Arztes: T T M M J J J J (Diabetes)

84 Erläuterung zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Was ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm der Krankenkasse? Strukturierte Behandlungsprogramme richten sich an Versicherte, die an einer oder mehreren bestimmten chronischen Erkrankungen leiden. Die Behandlungsprogramme basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die gemeinsam von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurden. Sie werden eventuell erleben, dass Ihr Arzt aufgrund der Programme häufiger einen anderen Kollegen für Ihre Behandlung zu Rate zieht oder bestimmte Werte öfter überprüft, als es in der Vergangenheit vielleicht geschehen ist. Außerdem bieten die Programme Schulungen für Sie an. Hier lernen Sie, so mit Ihrer Erkrankung/Ihren Erkrankungen umzugehen, dass Ihre Lebensqualität so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Aufgabe zur Durchführung dieser Programme übertragen. Das heißt, sie müssen sicherstellen, dass das jeweilige Programm mit all seinen Inhalten korrekt durchgeführt wird. Daher benötigt die Krankenkasse einen Teil der personenbezogenen Daten, die Ihr Arzt im Rahmen des Betreuungsprogramms von Ihnen erhebt. Außerdem werden zur Überprüfung der Wirksamkeit und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Programme krankheitsbezogene Daten erhoben und extern wissenschaftlich ausgewertet. Zu dieser wissenschaftlichen Begleitung gehört auch, dass die Qualität der Programme bewertet wird, indem ein zufällig ausgewählter Teil der eingeschriebenen Versicherten persönlich zu Lebensqualität und Zufriedenheit befragt wird. Warum sollten Sie an strukturierten Behandlungsprogrammen teilnehmen? Diese Programme stellen sicher, dass Sie nach neuesten medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnissen versorgt werden und die Zusammenarbeit der Ärzte optimiert wird. Mit diesen strukturierten Behandlungsprogrammen will Ihre Krankenkasse gewährleisten, dass Sie jederzeit gut betreut werden. Ihre Teilnahme an einem/mehreren Programm/en ist freiwillig und kostenfrei. Die Teilnahme ist jedoch nur möglich, wenn Sie in den nachfolgend beschriebenen Ablauf einwilligen. Was passiert mit den krankheitsbezogenen Daten? Mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung willigen Sie ein, dass die erforderlichen Daten mit Personenbezug von Ihrem koordinierenden Arzt erhoben und an eine beauftragte Datenstelle weitergegeben werden. Ein Teil der Daten wird von dieser Datenstelle an Ihre Krankenkasse oder an einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) übermittelt, ein anderer Teil an die Kassenärztliche Vereinigung und an eine Gemeinsame Einrichtung, die von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung zur Qualitätssicherung gegründet wurde. Für den Fall, dass Sie an einem Programm außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer Krankenkasse teilnehmen, werden Sie gegebenenfalls von der Krankenkasse in dieser Region im Programm betreut und die Daten von den dort ebenfalls vorgesehenen Stellen angenommen und verarbeitet. Die in diesen Programmen erfassten Informationen werden zu wissenschaftlichen Zwecken ausgewertet. Um den Datenschutz sicherzustellen, wird vor dieser Auswertung gewährleistet, dass niemand erkennen kann, zu welcher Person diese Daten gehören die Daten werden mit verschlüsselten Nummern versehen (pseudonymisiert). Die wissenschaftliche Auswertung überprüft, ob und wie das Programm von den beteiligten Ärzten und Patienten angenommen wird und ob es sich auf die Qualität der Behandlung auswirkt. Eine anderweitige Verwendung Ihrer Daten ist ausgeschlossen. Wohin werden die Daten weitergeleitet? Ihr Arzt Die das Programm betreffenden Daten leitet Ihr Arzt in Form standardisierter Dokumentationen an die Datenstelle weiter. Damit Ihr Arzt Ihre Daten weiterleiten darf, benötigt er von Ihnen eine einmalige schriftliche Einwilligung. Um zu wissen, welche Daten Ihr Arzt weiterleitet, erhalten Sie eine Kopie oder einen Ausdruck der Dokumentation. Die Daten, die an die Krankenkassen weitergeleitet werden, sind zudem gesondert gekennzeichnet. Die beauftragte Datenstelle Die Datenstelle wird durch Ihren Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die Arbeitsgemeinschaft von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung beauftragt. Sie prüft die Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie die fristgerechte Erstellung und Übermittlung und leitet die Daten an die Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung bzw. an die Gemeinsame Einrichtung weiter. Der Schutz Ihrer Daten wird dadurch gewährleistet, dass unter Beachtung strenger Sicherheitsvorschriften nur speziell für das Programm ausgewählte und dafür besonders geschulte Mitarbeiter Zugang zu den Daten haben. Ihre Krankenkasse Die Krankenkasse führt in ihrem Datenzentrum für strukturierte Behandlungsprogramme die von Ihrem Arzt gelieferten Daten mit weiteren Leistungsdaten (z.b. Krankenhausdaten) zusammen. Die Krankenkasse nutzt diese Daten für Ihre individuelle Beratung, z.b. erhalten Sie gezielte Informationsmaterialien. Zu ihrer Unterstützung kann die Krankenkasse hierfür auch einen Dienstleister (sog. Dritte ) einbinden oder beauftragen. Das Datenzentrum Ihrer Krankenkasse sowie mögliche Dritte behandeln Ihre Daten vertraulich, sie sind nur speziell für das Programm ausgewählte und dafür besonders geschulten Krankenkassenmitarbeitern zugänglich. Eine externe Institution wird mit der wissenschaftlichen Bewertung (Evaluation) des jeweiligen Programms beauftragt. Die Evaluation beinhaltet auch eine Untersuchung der subjektiven Lebensqualität und Zufriedenheit der Teilnehmer. Falls Sie zu den Teilnehmern gehören, die vom evaluierenden Institut zu Lebensqualität und Zufriedenheit befragt werden sollen, wird die Krankenkasse Ihnen die Bögen zusenden. Die Gemeinsame Einrichtung Die Gemeinsame Einrichtung erhält ausschließlich pseudonymisierte Daten, also Daten ohne Bezug zu Ihrer Person. Die Daten aller teilnehmenden Ärzte und eingeschriebenen Versicherten werden hier nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet. Im Rahmen dieser Auswertung wird unter anderem untersucht, ob die Durchführung des Behandlungsprogramms die Behandlung der teilnehmenden Versicherten nachweislich verbessert. Für diese wissenschaftliche Auswertung werden nur pseudonymisierte Daten, also Daten ohne Bezug auf Personen, verwendet. Ihr Arzt erhält einen Bericht über die Ergebnisse dieser Auswertung. Zudem werden die Daten aus der Gemeinsamen Einrichtung sowie aus dem DMP-Datenzentrum der Krankenkassen bzw. von einem durch diese beauftragten Dritten für strukturierte Behandlungsprogramme von einem externen Institut in pseudonymisierter Form ausgewertet. Diese Ergebnisse werden anschließend zum Beispiel in der Mitgliederzeitschrift Ihrer Krankenkasse oder im Internet veröffentlicht (Diabetes)

85 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Erst-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Arztwechsel DMP-Fallnummer Blatt 1 Original für die Datenannahmestelle Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Arztstempel (bitte auch auf Blatt 2 und 3) Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum Paul Albrechts Verlag, Lütjensee RSAV Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Einschreibung Diagnose bekannt seit J J J J Diabetestypische Symptome vorhanden ja nein Diagnosespezifische Medikation ja nein nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt: BZ-Messungen einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend) zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten) ogtt aktuelle Befunde BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.) nüchtern (Plasma venös oder kapillär 126 mg/dl oder 7,0 mmol/l) nüchtern (Vollblut venös oder kapillär 110 mg/dl oder 6,1 mmol/l) postprandial/ogtt (Plasma venös oder Vollblut kapillär 200 mg/dl oder 11,1 mmol/l) postprandial/ogtt (Plasma kapillär 220 mg/dl oder 12,2 mmol/l) postprandial/ogtt (Vollblut venös 180 mg/dl oder 10,0 mmol/l) Anamnese Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen keine Hypertonus Fettstoffwechselstörung KHK Herzinfarkt Schlaganfall pavk Nephropathie Nierenersatztherapie diab. Retinopathie Blindheit diab. Neuropathie diab. Fuß Amputation sonstige Körpergröße, m Körpergewicht kg Peripherer Pulsstatus nicht Überweisung erhoben unauffällig auffällig ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.b. 10g-Mono-Filament-Test) nicht Überweisung durchgeführt unauffällig auffällig ausgestellt Blutdruck / mmhg Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten aktuelle Medikation Anzahl nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid ja nein Kontraindikation Metformin ja nein Kontraindikation Glucosidase-Inhibitoren ja nein Kontraindikation Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) ja nein Kontraindikation Glitazone ja nein Kontraindikation 011A HbA1c, % und oberer Normwert des Labors, % Serum-Kreatinin µmol/l oder, mg/dl nicht untersucht relevante Ereignisse Diabetesbedingte retinale Lasertherapie ja nein Fußstatus Schulungen Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Behandlungsprogramm wahrgenommen Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen ja nein Ernährungsberatung empfohlen ja nein Zielvereinbarung HbA1c aktuellen Wert: halten senken anheben Zielvereinbarung Blutdruck aktuellen Wert: halten senken Ophthalmologische Netzhautuntersuchung durchgeführt nicht durchgeführt veranlasst Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich nein diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung diab. Fußambulanz/Einrichtung akut-stationär Reha sonstige nicht erhoben unauffällig auffällig Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) Antihypertensive medikamentöse Therapie Thrombozytenaggregationshemmer Dokumentationsintervall Unterschrift des Arztes ja ja ja quartalsweise jedes zweite Quartal Raucher ja nein ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: Anzahl Insulin nein intensiviert nicht intensiviert Insulin-Analoga nein intensiviert nicht intensiviert Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T. M M. J J J J (optionales Feld) Datum Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: re. oder li. Grad nach Wagner/Armstrong 0 I II III IV V und A B C D Osteoarthropathie re. oder li. Überweisung ausgestellt Einweisung veranlasst T T. M M. J J J J Vordruck 011A

86 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Erst-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Arztwechsel DMP-Fallnummer Blatt 2 Durchschrift für den ausstellenden Arzt Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Arztstempel (bitte auch auf Blatt 1 und 3) Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum Paul Albrechts Verlag, Lütjensee RSAV Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Einschreibung Diagnose bekannt seit J J J J Diabetestypische Symptome vorhanden ja nein Diagnosespezifische Medikation ja nein nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt: BZ-Messungen einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend) zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten) ogtt aktuelle Befunde Körpergröße, m Körpergewicht kg Peripherer Pulsstatus nicht Überweisung erhoben unauffällig auffällig ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.b. 10g-Mono-Filament-Test) nicht Überweisung durchgeführt unauffällig auffällig ausgestellt relevante Ereignisse Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten aktuelle Medikation BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.) Diabetesbedingte retinale Lasertherapie ja nein Anzahl nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid ja nein Kontraindikation Metformin ja nein Kontraindikation Glucosidase-Inhibitoren ja nein Kontraindikation Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) ja nein Kontraindikation Glitazone ja nein Kontraindikation 011A nüchtern (Plasma venös oder kapillär 126 mg/dl oder 7,0 mmol/l) nüchtern (Vollblut venös oder kapillär 110 mg/dl oder 6,1 mmol/l) postprandial/ogtt (Plasma venös oder Vollblut kapillär 200 mg/dl oder 11,1 mmol/l) postprandial/ogtt (Plasma kapillär 220 mg/dl oder 12,2 mmol/l) postprandial/ogtt (Vollblut venös 180 mg/dl oder 10,0 mmol/l) Anamnese Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen keine Hypertonus Fettstoffwechselstörung KHK Herzinfarkt Schlaganfall pavk Nephropathie Nierenersatztherapie diab. Retinopathie Blindheit diab. Neuropathie diab. Fuß Amputation sonstige Blutdruck / mmhg HbA1c, % und oberer Normwert des Labors, % Serum-Kreatinin µmol/l oder, mg/dl nicht untersucht Fußstatus Schulungen Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Behandlungsprogramm wahrgenommen Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen ja nein Ernährungsberatung empfohlen ja nein Zielvereinbarung HbA1c aktuellen Wert: halten senken anheben Zielvereinbarung Blutdruck aktuellen Wert: halten senken Ophthalmologische Netzhautuntersuchung durchgeführt nicht durchgeführt veranlasst Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich nein diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung diab. Fußambulanz/Einrichtung akut-stationär Reha sonstige nicht erhoben unauffällig auffällig Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten Dokumentationsintervall Unterschrift des Arztes quartalsweise jedes zweite Quartal Raucher ja nein Anzahl Insulin nein intensiviert nicht intensiviert Insulin-Analoga nein intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) Antihypertensive medikamentöse Therapie Thrombozytenaggregationshemmer Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T. M M. J J J J (optionales Feld) Datum Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: re. oder li. Grad nach Wagner/Armstrong 0 I II III IV V und A B C D Osteoarthropathie re. oder li. Überweisung ausgestellt Einweisung veranlasst T T. M M. J J J J ja ja ja Vordruck 011A

87 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Erst-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Arztwechsel DMP-Fallnummer Blatt 3 Durchschrift für den Versicherten Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Arztstempel (bitte auch auf Blatt 1 und 2) Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum Paul Albrechts Verlag, Lütjensee RSAV Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Einschreibung Diagnose bekannt seit J J J J Diabetestypische Symptome vorhanden ja nein Diagnosespezifische Medikation ja nein nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt: BZ-Messungen einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend) zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten) ogtt aktuelle Befunde Körpergröße, m Körpergewicht kg Peripherer Pulsstatus nicht Überweisung erhoben unauffällig auffällig ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.b. 10g-Mono-Filament-Test) nicht Überweisung durchgeführt unauffällig auffällig ausgestellt relevante Ereignisse Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten aktuelle Medikation BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.) Diabetesbedingte retinale Lasertherapie ja nein Anzahl nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid ja nein Kontraindikation Metformin ja nein Kontraindikation Glucosidase-Inhibitoren ja nein Kontraindikation Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) ja nein Kontraindikation Glitazone ja nein Kontraindikation 011A nüchtern (Plasma venös oder kapillär 126 mg/dl oder 7,0 mmol/l) nüchtern (Vollblut venös oder kapillär 110 mg/dl oder 6,1 mmol/l) postprandial/ogtt (Plasma venös oder Vollblut kapillär 200 mg/dl oder 11,1 mmol/l) postprandial/ogtt (Plasma kapillär 220 mg/dl oder 12,2 mmol/l) postprandial/ogtt (Vollblut venös 180 mg/dl oder 10,0 mmol/l) Anamnese Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen keine Hypertonus Fettstoffwechselstörung KHK Herzinfarkt Schlaganfall pavk Nephropathie Nierenersatztherapie diab. Retinopathie Blindheit diab. Neuropathie diab. Fuß Amputation sonstige Blutdruck / mmhg HbA1c, % und oberer Normwert des Labors, % Serum-Kreatinin µmol/l oder, mg/dl nicht untersucht Fußstatus Schulungen Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Behandlungsprogramm wahrgenommen Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen ja nein Ernährungsberatung empfohlen ja nein Zielvereinbarung HbA1c aktuellen Wert: halten senken anheben Zielvereinbarung Blutdruck aktuellen Wert: halten senken Ophthalmologische Netzhautuntersuchung durchgeführt nicht durchgeführt veranlasst Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich nein diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung diab. Fußambulanz/Einrichtung akut-stationär Reha sonstige nicht erhoben unauffällig auffällig Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten Dokumentationsintervall Unterschrift des Arztes quartalsweise jedes zweite Quartal Raucher ja nein Anzahl Insulin nein intensiviert nicht intensiviert Insulin-Analoga nein intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) Antihypertensive medikamentöse Therapie Thrombozytenaggregationshemmer Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T. M M. J J J J (optionales Feld) Datum Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: re. oder li. Grad nach Wagner/Armstrong 0 I II III IV V und A B C D Osteoarthropathie re. oder li. Überweisung ausgestellt Einweisung veranlasst T T. M M. J J J J ja ja ja Vordruck 011A

88 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Folge-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 DMP-Fallnummer Blatt 1 Original für die Datenannahmestelle Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Arztstempel (bitte auch auf Blatt 2 und 3) Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum 012A Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Anamnese Diabetestypische Symptome vorhanden ja nein Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen keine Hypertonus Fettstoffwechselstörung KHK Schlaganfall Blindheit pavk diab. Neuropathie Nephropathie diab. Fuß Nierenersatztherapie Amputation aktuelle Befunde Körpergewicht kg Peripherer Pulsstatus nicht Überweisung erhoben unauffällig auffällig ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.b. 10g-Mono-Filament-Test) nicht Überweisung durchgeführt unauffällig auffällig ausgestellt Blutdruck / mmhg HbA1c, % und oberer Normwert des Labors, % Serum-Kreatinin µmol/l oder, mg/dl nicht untersucht Fußstatus nicht erhoben unauffällig auffällig Herzinfarkt diab. Retinopathie sonstige Osteoarthropathie re. oder li. Überweisung ausgestellt Einweisung veranlasst Raucher ja nein Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: re. oder li. Grad nach Wagner/Armstrong 0 I II III IV V und A B C D relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation Diabetesbedingte retinale Lasertherapie ja nein Schwere Hypoglykämien aktuelle Medikation Anzahl Diagnosespezifische Medikation ja nein Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen Anzahl nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid ja nein Kontraindikation Metformin ja nein Kontraindikation Glucosidase-Inhibitoren ja nein Kontraindikation Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) ja nein Kontraindikation Glitazone ja nein Kontraindikation Insulin nein intensiviert nicht intensiviert Insulin-Analoga nein intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) Antihypertensive medikamentöse Therapie Thrombozytenaggregationshemmer ja ja ja Schulungen Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation) Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Paul Albrechts Verlag, Lütjensee RSAV Diabetes-Schulung: ja nein war aktuell nicht möglich Hypertonie-Schulung: ja nein war aktuell nicht möglich Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen ja nein Ernährungsberatung empfohlen ja nein Zielvereinbarung HbA1c aktuellen Wert: halten senken anheben Zielvereinbarung Blutdruck aktuellen Wert: halten senken Ophthalmologische Netzhautuntersuchung durchgeführt nicht durchgeführt veranlasst Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich nein diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung diab. Fußambulanz/Einrichtung akut-stationär Reha sonstige Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T. M M. J J J J (optionales Feld) Dokumentationsintervall Datum T T. M M. J J J J Unterschrift des Arztes quartalsweise jedes zweite Quartal Vordruck 012A

89 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Folge-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 DMP-Fallnummer Blatt 2 Durchschrift für den ausstellenden Arzt Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Arztstempel (bitte auch auf Blatt 1 und 3) Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum 012A Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Anamnese Diabetestypische Symptome vorhanden ja nein Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen keine Hypertonus Fettstoffwechselstörung KHK Schlaganfall Blindheit pavk diab. Neuropathie Nephropathie diab. Fuß Nierenersatztherapie Amputation aktuelle Befunde Körpergewicht kg Peripherer Pulsstatus nicht Überweisung erhoben unauffällig auffällig ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.b. 10g-Mono-Filament-Test) nicht Überweisung durchgeführt unauffällig auffällig ausgestellt Blutdruck / mmhg HbA1c, % und oberer Normwert des Labors, % Serum-Kreatinin µmol/l oder, mg/dl nicht untersucht Fußstatus nicht erhoben unauffällig auffällig Herzinfarkt diab. Retinopathie sonstige Raucher ja nein Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: re. oder li. Grad nach Wagner/Armstrong 0 I II III IV V und A B C D Osteoarthropathie re. oder li. Überweisung ausgestellt Einweisung veranlasst relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation Diabetesbedingte retinale Lasertherapie ja nein Schwere Hypoglykämien aktuelle Medikation Anzahl Diagnosespezifische Medikation ja nein Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen Anzahl nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid ja nein Kontraindikation Metformin ja nein Kontraindikation Glucosidase-Inhibitoren ja nein Kontraindikation Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) ja nein Kontraindikation Glitazone ja nein Kontraindikation Insulin nein intensiviert nicht intensiviert Insulin-Analoga nein intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) Antihypertensive medikamentöse Therapie Thrombozytenaggregationshemmer ja ja ja Schulungen Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation) Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Paul Albrechts Verlag, Lütjensee RSAV Diabetes-Schulung: ja nein war aktuell nicht möglich Hypertonie-Schulung: ja nein war aktuell nicht möglich Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen ja nein Ernährungsberatung empfohlen ja nein Zielvereinbarung HbA1c aktuellen Wert: halten senken anheben Zielvereinbarung Blutdruck aktuellen Wert: halten senken Ophthalmologische Netzhautuntersuchung durchgeführt nicht durchgeführt veranlasst Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich nein diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung diab. Fußambulanz/Einrichtung akut-stationär Reha sonstige Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T. M M. J J J J (optionales Feld) Dokumentationsintervall Datum T T. M M. J J J J Unterschrift des Arztes quartalsweise jedes zweite Quartal Vordruck 012A

90 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Folge-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 DMP-Fallnummer Blatt 3 Durchschrift für den Versicherten Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Arztstempel (bitte auch auf Blatt 1 und 2) Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum 012A Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Anamnese Diabetestypische Symptome vorhanden ja nein Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen keine Hypertonus Fettstoffwechselstörung KHK Schlaganfall Blindheit pavk diab. Neuropathie Nephropathie diab. Fuß Nierenersatztherapie Amputation aktuelle Befunde Körpergewicht kg Peripherer Pulsstatus nicht Überweisung erhoben unauffällig auffällig ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.b. 10g-Mono-Filament-Test) nicht Überweisung durchgeführt unauffällig auffällig ausgestellt Blutdruck / mmhg HbA1c, % und oberer Normwert des Labors, % Serum-Kreatinin µmol/l oder, mg/dl nicht untersucht Fußstatus nicht erhoben unauffällig auffällig Herzinfarkt diab. Retinopathie sonstige Osteoarthropathie re. oder li. Überweisung ausgestellt Einweisung veranlasst Raucher ja nein Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: re. oder li. Grad nach Wagner/Armstrong 0 I II III IV V und A B C D relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation Diabetesbedingte retinale Lasertherapie ja nein Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Schwere Hypoglykämien Anzahl Entgleisungen aktuelle Medikation Diagnosespezifische Medikation ja nein Anzahl nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid ja nein Kontraindikation Metformin ja nein Kontraindikation Glucosidase-Inhibitoren ja nein Kontraindikation Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) ja nein Kontraindikation Glitazone ja nein Kontraindikation Insulin nein intensiviert nicht intensiviert Insulin-Analoga nein intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) Antihypertensive medikamentöse Therapie Thrombozytenaggregationshemmer ja ja ja Schulungen Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation) Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Paul Albrechts Verlag, Lütjensee RSAV Diabetes-Schulung: ja nein war aktuell nicht möglich Hypertonie-Schulung: ja nein war aktuell nicht möglich Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen ja nein Ernährungsberatung empfohlen ja nein Zielvereinbarung HbA1c aktuellen Wert: halten senken anheben Zielvereinbarung Blutdruck aktuellen Wert: halten senken Ophthalmologische Netzhautuntersuchung durchgeführt nicht durchgeführt veranlasst Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich nein diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung diab. Fußambulanz/Einrichtung akut-stationär Reha sonstige Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung keine Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T. M M. J J J J (optionales Feld) Dokumentationsintervall Datum T T. M M. J J J J Unterschrift des Arztes quartalsweise jedes zweite Quartal Vordruck 012A

91 Anlage Krankenkassenspezifische Zusatznutzen AOK - Schleswig-Holstein Angebotsbeschreibung Die AOK selbst bietet ein therapieunterstützendes Informations- und Beratungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 an. Die einzelnen Module dieses Programms können behandlungsunterstützend und patientenaktivierend eingesetzt werden. Ebenso wie die strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramme sind sie interdisziplinär, informations-, verhaltens- und handlungsorientiert aufgebaut. Jedes Beratungsmodul steht dabei für ein strukturiertes und zielorientiertes Vorgehen gemäß den Vorgaben der Evidenzbasierten Medizin. Eine übersichtliche Darstellung findet sich in der Anlage Ablauf AOK Informations- und Beratungsprogramm. Der koordinierende Vertragsarzt informiert nach Erfordernis den Versicherten der AOK über notwendige ergänzende Maßnahmen im Sinne seiner Therapieplanung und vermittelt den Versicherten an das zuständige Team des Fachbereichs Gesundheitsmanagement der AOK. Dazu verwendet er die Anlage (hier Indikationsbogen) Die AOK benennt qualifizierte Ansprechpartner und erstellt ein indikationsspezifisches Programmangebot für den Versicherten. Die Kommunikation zwischen dem zuständigen Team des Fachbereichs Gesundheitsmanagement der AOK und dem Arzt wird seitens der AOK durch die Anlage Arztrückmeldebogen sichergestellt. Die genauen Inhalte und Abläufe dieses Programms sind zur Information des Arztes dem Arztmanual beigelegt.

92 Anlage Ablauf therapieunterstützendes Informations- und Beratungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 eingeschriebener Patient Vertragsarzt im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 Patient ohne Schulung Patient mit Schulung Rückmeldung an den Arzt (Arztrückmeldebogen) Überweisung an das Curaplan-Team (Indikationsbogen) AOK-Curaplan: Informations- und Beratungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 therapieunterstützende Angebote Beratungsmodule Maßnahmenplanung Erstgespräch Einzelberatung je nach Indikation Maßnahmen- einzel Planung parallel Gruppenberatungen nachfolgend Coachinggespräche Abschlußgespräch Leben mit Diabetes Der gesunde Weg zum Wohlfühlgewicht Bluthochdruck Herzgesund essen Aquagymnastik Ergometer-Training Spiel und Ausdauer Walking Bewegtes Abnehmen Progressive Muskelrelaxation Aktiv Stress abbauen Nichtrauchertraining Weitervermittlung SHG, Sportvereine, Fitnesseinrichtungen, Wiegetreffs in Eigenregie

93 AOK Name, Vorname des Versicherten geb. am Indikationskatalog zur Überweisung an das CURAPLAN-Team der AOK Schleswig-Holstein Fachbereich Gesundheitsmanagement DMP-Indikation Diabetes mellitus Typ 2 Diabetes mellitus Typ 1 KHK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum Empfehlung im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme Hinweise zur Belastungsgestaltung (Dauer, Umfang, Intensität) Besondere Hinweise Ernährung Entspannung Bewegung Nichtrauchertraining sonstiges Telefonische Rücksprache vor/nach Maßnahmenbeginn erwünscht? Ja, vor Ja, nach Bei Inanspruchnahme des Angebotes legt der Versicherte den Diabetes-Pass mit den für das aktuelle Quartal geltenden Einträgen vor. Datum Stempel, Unterschrift des Arztes Anlage

94 AOK Schleswig-Holstein -Die Gesundheitskasse- Fachbereich Gesundheitsmanagement Sabine Mustermann Musterstr Musterstadt Tel.: 01234/ Fax:01234/ Anlage Arztrückmeldebogen therapieunterstützendes Informations- und Beratungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 für geboren am Durchgeführte /Geplante Maßnahmen: Einzelberatung Ernährung Bewegung Entspannung Nichtrauchertraining Gruppenberatungen Leben mit Diabetes Herzgesund essen Aquagymnastik Spiel und Ausdauer Bewegtes Abnehmen Aktiv Stress abbauen sonstiges Angebot Der gesunde Weg zum Wohlfühlgewicht Bluthochdruck Walking Ergometer-Training Progressive Muskelrelaxation Nichtrauchertraining Es wurden Einzelberatungen durchgeführt. Die Betreuung wurde am.. abgeschlossen. Die Betreuung wird fortgeführt. Die/Der Patient/in ist nicht zum vereinbarten Termin erschienen. Die/Der Patient/in lehnt eine Betreuung ab. Die Teilnahmequote lag bei Vermittlung: Selbsthilfegruppe Sportverein Fitnesseinrichtung sonstiges Besondere Hinweise: Datum / Unterschrift: AOK-Logo Anlage

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