Abschlussbericht zur Überprüfung einiger Zentraler Orte höherer Stufe entsprechend der Festlegung im Landesentwicklungsplan (LEP) 2004 Thüringen

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1 Abschlussbericht zur Überprüfung einiger Zentraler Orte höherer Stufe entsprechend der Festlegung im Landesentwicklungsplan (LEP) 2004 Thüringen 23. Juni 2009

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 2 2. Zustandekommen und Auswahl der zu überprüfenden Mittelzentren 2 3. Vorgehensweise 3 4. Zwischenbericht 4 5. Anhörung durch den Ausschuss für Bau und Verkehr des Thüringer Landtags 5 6. Einzelergebnisse Bevölkerung Arbeitsplätze Bildungs- und Ausbildungsfunktion Kulturelle Angebote Nahverkehr Einzelhandel und Dienstleistungen Gesundheit und Sozialwesen Funktionsteilige Zusammenarbeit bzw. gemeinsame Flächennutzungsplanung Gesamtergebnis 16 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Ausschlaggebende Gründe für eine Aufnahme der Städte Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenstein, Neuhaus a. Rwg./Lauscha, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes als Mittelzentren in den LEP Tab. 2: Bevölkerungsentwicklung 6 Tab. 3: Entwicklung der Bevölkerungsverluste 7 Tab. 4: Entwicklung der SV-Beschäftigten am Arbeitsort 8 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Analyse der Erreichbarkeit der Mittelzentren für den Freistaat Thüringen gemäß Ziel LEP Abb. 2: Analyse der Erreichbarkeit der Mittelzentren für den Freistaat Thüringen ohne die zu überprüfenden Mittelzentren gemäß Ziel LEP Abb. 3: Legende der Analyse der Erreichbarkeit der Mittelzentren für den Freistaat Thüringen gemäß Ziel LEP 2004 (Abb. 1 und Abb. 2) 12 1

3 1. Vorbemerkung Mit der Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 6. November 2004 (GVBl. S. 754) wurde ein Netz von höherwertigen Zentralen Orten als Rückgrat der zukünftigen Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung sowie zur Stabilisierung der Versorgungsstrukturen gerade im Ländlichen Raum bestimmt. Einige Mittelzentren sollen nach drei Jahren dahingehend überprüft werden, ob sie die ihnen übertragenen Aufgaben auch tatsächlich erfüllen können. 2. Zustandekommen und Auswahl der zu überprüfenden Mittelzentren Mit dem LEP-Entwurf vom Mai 2003 (erster Entwurf) war ursprünglich eine deutliche Straffung des Zentrale-Orte-Netzes beabsichtigt, indem die Zahl der höherwertigen Zentren im Gegensatz zum LEP aus dem Jahr 1993 um sieben Orte auf 28 reduziert wurde. Im LEP- Entwurf vom Februar 2004 (zweiter Entwurf) waren 29 höherwertige Zentrale Orte ausgewiesen. Bis zu dem Zeitpunkt waren die ehemaligen teilfunktionalen Mittelzentren nicht enthalten. Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2004 geäußerten Stellungnahmen haben sich Gründe für eine Aufnahme der Städte Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenstein, Neuhaus a. Rwg./Lauscha, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes als Mittelzentren in den LEP ergeben. So hat sich gezeigt, dass die in Rede stehenden Städte als ehemalige Kreisstädte wesentliche mittelzentrale Ausstattungskriterien erfüllen, eine relativ hohe Einwohnerzahl sowie Wirtschaftskraft besitzen oder aufgrund ihrer Lage im Raum einen ausgeprägten Einzugsbereich vorweisen können. Da einerseits die demographische Entwicklung in Thüringen auch die Mittelzentren nicht verschont und andererseits auch ohne diese Zentren eine angemessene mittelzentrale Erreichbarkeit annähernd aller Landesteile gewährleistet werden könnte, wurde eine Überprüfung zu einem geeigneten Zeitpunkt vereinbart. Die Ausweisung aller funktionsteiligen Zentralen Orte ist zunächst auf drei Jahre befristet gewesen. Dies betrifft zusätzlich zu den o. g. Zentren die funktionsteiligen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Suhl/Zella-Mehlis und Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg. Es soll also überprüft werden, ob und inwieweit die in Rede stehenden Städte tatsächlich hinsichtlich einzelner mittelzentraler Funktionen kooperieren und welche Verbindlichkeit diese Kooperation erlangt hat. Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan (Stand: Entwurf vom 25. Juni 2007) soll die Befristung in eine Überprüfung nach drei Jahren umgewandelt werden. 2

4 3. Vorgehensweise Grundlage für die Überprüfung einiger Zentraler Orte sind insbesondere die Ziele und des LEP 2004 Thüringen sowie der Grundsatz des LEP 2004 Thüringen. In der Begründung zu Ziel werden die Prüfkriterien aufgelistet, in der Begründung zu Ziel werden die zu prüfenden Zentralen Orte genannt. In der Karte 1 des LEP 2004 Thüringen sind die entsprechenden Orte mit einem * gekennzeichnet und mit dem Hinweis der Überprüfung nach drei Jahren versehen. Die funktionsteiligen Zentralen Orte werden mit den Zielen und bestimmt. Ziel Begründung [ ] Die Ausweisung einiger Zentraler Orte wird nach drei Jahren überprüft [ 2.2.8]. Kriterien für die Überprüfung der Mittelzentren sind: positive Bevölkerungsentwicklung bzw. unterdurchschnittlicher Bevölkerungsrückgang, überdurchschnittliche Arbeitsplatzentwicklung, Stabilisierung bzw. Entwicklung der Bildungs- und Ausbildungsfunktion, Stabilisierung bzw. Ausweitung kultureller Angebote, verbesserte Ausrichtung des Nahverkehrs, Entwicklung der Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktion, Stabilisierung bzw. Entwicklung des Gesundheits- und Sozialwesens, gemeinsame Flächennutzungsplanung bei funktionsteiligen Zentralen Orten. Sofern die Kriterien zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht oder nur teilweise erfüllt werden, wird die Landesregierung auf eine Optimierung der weiteren Entwicklung hinwirken. [ ] Grundsatz Zentralörtliche Funktionen können funktionsteilig von mehreren Gemeinden auf der Grundlage eines raumordnerischen Vertrags bzw. durch Zusammenschluss zu Planungsverbänden zur gemeinsamen Flächennutzungsplanung für einen gemeinsamen Versorgungsbereich wahrgenommen werden (funktionsteilige Zentrale Orte). Die Ausweisung als funktionsteiliger Zentraler Ort wird zunächst auf drei Jahre befristet. Begründung (in der Fassung der Änderung der Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Stand: Entwurf vom 25. Juli 2007) [ ] Die Ausweisung der funktionsteiligen Zentralen Orte wird nach drei Jahren überprüft. [ ] Ziel Mittelzentren sind die Städte Apolda, Arnstadt, Artern/Unstrut, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Greiz, Heiligenstadt, Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Hildburghausen, Ilmenau, Leinefelde-Worbis, Lobenstein, Meiningen, Neuhaus am Rennweg/Lauscha, Pößneck, Schleiz, Schmalkalden, Schmölln/Gößnitz, Sömmerda, Sondershausen, Sonneberg, Stadtroda und Zeulenroda/Triebes. Begründung [ ] Die Ausweisung von Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Lobenstein, Neuhaus am Rennweg/Lauscha, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda/Triebes wird nach drei Jahren überprüft [ 2.1.1]. [ ] Ziel Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind Altenburg, Eisenach, Gotha, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen, Saalfeld/Rudolstadt/ Bad Blankenburg, Suhl/Zella-Mehlis und Weimar. auszugsweise 3

5 Da der LEP 2004 Thüringen am 30. November 2004 in Kraft getreten ist, ist entsprechend der o. g. LEP-Vorgabe eine Überprüfung nach dem 30. November 2007 erforderlich. Ziel war und ist, die Entwicklung zwischen 2003/2004 bis 2007/2008 messbar zu machen. Dazu werden die o. g. Kriterien herangezogen. Die Kriterien wiederum können durch einzelne Indikatoren untersetzt werden. Für die Indikatorenauswahl werden die Plansätze 2.2.4, 2.2.7, 4.3.2, 4.3.3, 4.3.4, und LEP herangezogen. Zur Beobachtung der Entwicklung der zu überprüfenden Zentralen Orte wurden die ausgewählten Indikatoren jährlich - beginnend rückwirkend mit dem Jahr erfasst. Im Falle einer Nichterfüllung der Kriterien hat sich der Freistaat gem. o. g. Zielstellung verpflichtet, auf eine Optimierung der weiteren Entwicklung hinzuwirken. Die Optimierungsmöglichkeiten bzw. Optimierungsbedarfe sollen Bestandteil dieses Abschlussberichts sein. Unter Optimierung ist eine auf die besondere Eigenart und das jeweilige Entwicklungspotenzial ausgerichtete Perspektive zu verstehen. Es kann aber keinesfalls darum gehen, nicht tragfähige Strukturen künstlich aufrecht zu erhalten, da dies weder effizient ist noch der speziellen Problemlage gerecht wird. 4. Zwischenbericht Die gemäß Ziel LEP 2004 betroffenen Mittelzentren wurden im Jahr 2006 in Form eines Zwischenberichts an der Überprüfung beteiligt. Bei dem Zwischenbericht handelte es sich um eine erste Standortbestimmung, mit der die betroffenen Städte über den Zielerreichungsgrad informiert und aufgefordert wurden, Maßnahmen einzuleiten, um die eigene Situation zu verbessern 1. Die Ausweisung als Mittelzentrum ist nicht nur mit Rechten verbunden, sondern auch mit der Pflicht, Versorgungs- und Entwicklungsleistungen über die eigene Gemeinde hinaus zu gewährleisten. Die zu überprüfenden Zentren haben allesamt sehr qualifizierte Stellungnahmen abgegeben. Im Mittelpunkt stand die Rechtfertigung für die Einstufung im LEP Auch wurden Entwicklungspotenziale und konkrete Maßnahmen benannt. Probleme oder Nachholbedarfe wurden nicht verschwiegen. Deutliche Veränderungen im Vergleich zur Ausgangssituation im Jahr 2004 können allerdings nur im Fall des Zusammenschlusses der Städte Zeulenroda und Triebes zur Stadt Zeulenroda-Triebes festgestellt werden, so dass sich hier eine Überprüfung hinsichtlich der funktionsteiligen Zusammenarbeit erübrigt. Die funktionsteiligen Zentren haben in der Regel eine gemeinsame bzw. abgestimmte Stellungnahme abgegeben. Lediglich die Stellungnahmen der Städte Suhl und Zella-Mehlis wichen voneinander ab. Aufgrund des Zwischenberichts aus dem Jahr 2006 und der eingegangenen Stellungnahmen waren noch keine entscheidungsrelevanten Aussagen möglich. 1 Die Städte Hermsdorf, Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenstein, Neuhaus a. Rwg., Lauscha, Schmölln, Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes wurden mit Schreiben vom 11. August 2006 beteiligt und um Stellungnahme zum Zwischenbericht gebeten, die Städte Suhl, Zella-Mehlis, Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg wurden mit Schreiben vom 12. Februar 2007 hinsichtlich ihrer funktionsteiligen Zusammenarbeit befragt. 4

6 5. Anhörung durch den Ausschuss für Bau und Verkehr des Thüringer Landtags Am 4. September 2008 fand eine Anhörung verschiedener Städte und Institutionen zum Thema Entwicklung der Städte als Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Thüringen durch den Ausschuss für Bau und Verkehr des Thüringer Landtags statt. Angehört wurden auch die von der Überprüfung betroffenen Städte. Die Anhörung hat den Landesentwicklungsplan (LEP) 2004 Thüringen und das damit verbundene Zukunftskonzept der Landesregierung zur räumlichen Entwicklung des Landes grundsätzlich bestätigt. Von allen Teilnehmern wurde das System der Zentralen Orte als bestmögliches Konzept zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zum Erhalt der polyzentrischen Siedlungsstruktur angesehen. Dabei würden die Mittelzentren das Rückgrat der Landesentwicklung darstellen. Auch die Überprüfung einiger Mittelzentren, einschließlich der Kriterien für deren Überprüfung, wurde als grundsätzlich richtig erachtet. Die betroffenen Städte forderten allerdings im eigenen Interesse eine Bestätigung der Ausweisung als Mittelzentren und somit Planungssicherheit für die kommunale Entwicklung. Von den angehörten Wissenschaftlern der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Fachhochschule Erfurt wurde darauf hingewiesen, dass mit der Ausweisung der Zentralen Orte grundsätzlich ein Mittelweg zwischen Daseinsvorsorge und wirtschaftlicher Tragfähigkeit gefunden werden müsse. Die Regionalen Planungsgemeinschaften bescheinigten den zur Anwendung kommenden Kriterien des LEP 2004 sowohl Kontinuität hinsichtlich der bisherigen Stadt- und Siedlungsentwicklung als auch eine angemessene Berücksichtigung der vielfältigen Siedlungsstrukturen Thüringens. 2 Kriterien seien für eine objektive Überprüfung von Zentralen Orten unumgänglich. Der Überprüfungszeitraum wurde allerdings für die betroffenen Städte als zu kurz eingeschätzt, um eine Ausrichtung auf die mit der Ausweisung als Mittelzentrum verbundenen Funktionen vorzunehmen. Es wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass einige Kriterien durch die Städte selbst nicht beeinflussbar seien. Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen der betroffenen Städte ist im Rahmen des Abschlussberichts berücksichtigt worden. 6. Einzelergebnisse Die nachfolgenden Einzelergebnisse werden hinsichtlich der zu untersuchenden Kriterien dargestellt. Die funktionsteiligen Zentren gem. Grundsatz Suhl/Zella-Mehlis und Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg werden ausschließlich hinsichtlich ihrer funktionsteiligen Zusammenarbeit (Abschnitt 6.8) überprüft. Die Gründe für eine Aufnahme der Städte Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenstein, Neuhaus a. Rwg./Lauscha, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes als Mittelzentren in den LEP haben sich unterschieden (siehe auch 2.). Im Rahmen der Überprüfung sind also die als Gründe angeführten besonderen Voraussetzungen, Eignungen oder Talente dieser Zentren jeweils besonders zu gewichten. 2 Gemeinsame Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaften Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthüringen vom 26. August 2008 an den Thüringer Landtag, Ausschuss für Bau und Verkehr 5

7 Tab. 1: Ausschlaggebende Gründe für eine Aufnahme der Städte Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenstein, Neuhaus a. Rwg./Lauscha, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes als Mittelzentren in den LEP 2004 Mittelzentrum Besondere Voraussetzungen zum Zeitpunkt der LEP-Aufstellung 2003/ Bad Lobenstein - wesentliche mittelzentrale Ausstattungsmerkmale - ausgeprägter Einzugsbereich Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz - überdurchschnittliche Entwicklungspotenziale Neuhaus a. Rwg./Lauscha - wesentliche mittelzentrale Ausstattungsmerkmale - ausgeprägter Einzugsbereich Schmölln/Gößnitz - wesentliche mittelzentrale Ausstattungsmerkmale - relativ hohe eigene Einwohnerzahl - relativ hohe Wirtschaftskraft Stadtroda - wesentliche mittelzentrale Ausstattungsmerkmale Zeulenroda-Triebes - wesentliche mittelzentrale Ausstattungsmerkmale - relativ hohe eigene Einwohnerzahl - relativ hohe Wirtschaftskraft 6.1 Bevölkerung Neben der eigenen Bevölkerungsentwicklung soll hier auch die Bevölkerungsentwicklung im Vergleich zu den übrigen Mittelzentren (ohne Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums 4 ) herangezogen werden. Tab. 2: Bevölkerungsentwicklung Gebietsstand 31. Dezember 2007 Zu überprüfende Mittelzentren Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner in % Bad Lobenstein ,5 Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz ,9 Neuhaus a. Rwg./ Lauscha ,1 Schmölln/Gößnitz ,6 Stadtroda ,9 Zeulenroda-Triebes ,4 Mittelzentren* gesamt ,9 * ohne Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Alle sechs untersuchten Mittelzentren hatten für den Betrachtungszeitraum 2003 bis 2007 einen Einwohnerverlust zu verzeichnen. Die Situation hat sich also im Vergleich zur Ausgangssituation verschlechtert. Auf die Gesamtheit der Mittelzentren betrachtet, kann allein 3 Bericht über die Fortschreibung des Entwurfs 2004 des Landesentwicklungsplans Thüringen vom 17. August Die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentren unterscheiden sich hinsichtlich Funktionsumfang und Einwohnerstärke deutlich von den übrigen Mittelzentren. 6

8 Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz einen unterdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang vorweisen. Der Einwohnerverlust in den übrigen zu überprüfenden Mittelzentren war im Beobachtungszeitraum höher als im Durchschnitt aller Mittelzentren (siehe Tab. 2). Die Bevölkerungszahl im Freistaat Thüringen ist im Beobachtungszeitraum um 3,5 % zurückgegangen. Die Bevölkerungsentwicklung der untersuchten Mittelzentren ist damit z. T. deutlich negativer als im Landesdurchschnitt. Die bereits geringe mittelzentrale Bevölkerungsbasis der Städte Bad Lobenstein und Stadtroda hat sich weiter verschlechtert. Im Einwohnervergleich der Mittelzentren wird diese Zahl nur durch das Mittelzentrums Artern/Unstrut mit Einwohnern zum 31. Dezember 2007 unterschritten. Betrachtet man den relativen Bevölkerungsverlust, dann weisen Neuhaus a. Rwg. und Lauscha die schlechtesten Werte auf (siehe Tab. 2). Die eigene Bevölkerungsbasis verschlechtert sich somit nennenswert. Tab. 3: Entwicklung der Bevölkerungsverluste Gebietsstand 31. Dezember 2007 Zu überprüfende Mittelzentren Bad Lobenstein Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz Neuhaus a. Rwg./Lauscha Schmölln/Gößnitz Stadtroda Zeulenroda-Triebes Mittelzentren* gesamt * ohne Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Betrachtet man die jährlichen Entwicklungen der Einwohnerverluste, so kann festgestellt werden, dass in den Mittelzentren Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz und Stadtroda ein Rückgang der absoluten Einwohnerverluste zu verzeichnen ist (siehe Tab. 3). Der Bevölkerungsverlust von Neuhaus a. Rwg./Lauscha, Schmölln/Gößnitz und Zeulenroda-Triebes bleibt relativ konstant, derjenige von Bad Lobenstein steigt tendenziell. Die Aussagekraft der Tabelle wird durch den kurzen Beobachtungszeitraum relativiert. Es sind z. T. starke jährliche Schwankungen zu beobachten. Insgesamt kann nur für Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz eine annähernde Stabilisierung der Einwohnerzahlen festgestellt werden. 6.2 Arbeitsplätze Als Indikator wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVAO) am Arbeitsort herangezogen. Vergleichsgruppe sind wiederum die übrigen Mittelzentren ohne die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums. 7

9 Tab. 4: Entwicklung der SV-Beschäftigten am Arbeitsort Gebietsstand 30. Juni 2007 Mittelzentren SVAO 2003 SVAO 2004 SVAO 2005 SVAO 2006 SVAO in % Bad Lobenstein ,2 Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz ,8 Neuhaus a. Rwg./ Lauscha ,2 Schmölln/Gößnitz ,0 Stadtroda ,8 Zeulenroda-Triebes ,8 Mittelzentren* gesamt ,4 SVAO Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort, Stand jeweils zum 30. Juni * ohne Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Im Mittelzentrum Bad Lobenstein ist die Zahl der SV-Beschäftigten im Beobachtungszeitraum entgegen der allgemeinen Entwicklung bei den übrigen Mittelzentren angestiegen. In den anderen zu überprüfenden Zentren ist die SV-Beschäftigtenentwicklung schlechter als im Durchschnitt aller Mittelzentren ohne Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums im Beobachtungszeitraum. Die relativ hohe Wirtschaftskraft der Stadt Zeulenroda-Triebes spiegelt sich nicht in der Entwicklung der SV-Beschäftigten im Beobachtungszeitraum wider. Einen positiven Trend im Vergleich zum Vorjahr 2006 können Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Schmölln/Gößnitz und Zeulenroda-Triebes vorweisen. Lediglich Stadtroda hat einen kontinuierlichen Rückgang im Beobachtungszeitraum zu verzeichnen. Durch die Kooperation mit der Gemeinde Bollberg und der Entwicklung des dortigen Industrie- und Gewerbegebiets rechnet die Stadt Stadtroda mit der Schaffung von 300 neuen Arbeitsplätzen für das Mittelzentrum. 5 Durch den Bau einer neuen Autobahnanschlussstelle an der A 4 östlich von Crimmitschau und den Ausbau der Staatsstraße S 61 in Sachsen zur Anbindung an die A 72 wird die Lagegunst des Mittelzentrums Schmölln/Gößnitz weiter verbessert. 6 Die Stadt Bad Lobenstein hat nach eigenen Angaben durch den gezielten Ankauf und die Verwertung innerstädtischer Brachflächen die gewerbliche Wirtschaft gestärkt und bereits neue Arbeitsplätze geschaffen. 7 Hier ist zu berücksichtigen, dass der Strukturwandel im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands noch nicht vollständig überwunden ist. Insgesamt kann bisher nur Bad Lobenstein eine positive Entwicklung vorweisen. 6.3 Bildungs- und Ausbildungsfunktion Entsprechend der Begründung des Ziels LEP 2004 wurden die für ein Mittelzentrum typischen Ausstattungseinrichtungen analysiert. Dies sind Gymnasien, Regelschulen, Berufsbildende Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie sonstige Ausbildungsstätten. 5 Gemeinsame Stellungnahme der überprüften Mittelzentren Bad Lobenstein, Hermsdorf, Bad Klosterlausnitz, Neuhaus/Rwg., Lauscha, Schmölln, Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes vom 13. Januar a. a. O. 7 a. a. O. 8

10 Im Beobachtungszeitraum 2003 bis 2007 fand die Aufhebung der Regelschule in Bad Klosterlausnitz statt. Die Beschulung der Regelschüler wurde in Hermsdorf konzentriert. Diese Veränderung wirkt sich aber nicht auf das Funktionsspektrum des funktionsteiligen Mittelzentrums Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz aus. Die Fachschule für Agrar- und Hauswirtschaft in Stadtroda wird bis zum Jahresende 2008 organisatorisch in die Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) in Jena eingegliedert. Der Standort Stadtroda bleibt erhalten. Nach eigenen Angaben 8 hat sich das Angebot der Erwachsenenbildung in Bad Lobenstein um eine Einrichtung erhöht. Es ist geplant, im Schulzentrum Bad Lobenstein das Gymnasium, eine mehrzügige Regelschule sowie Grundschule, eine Förderschule sowie eine Schule für Menschen mit Behinderungen vorzuhalten. 9 Damit würde die Bildungsfunktion der Stadt Bad Lobenstein nachhaltig gestärkt. Standortgemeinden der staatlichen Berufsbildenden Schulen sind Hermsdorf und Zeulenroda-Triebes. Das Gutachten der Universität Erfurt und der Projektgruppe Bildung und Region zur Entwicklung der Berufsbildenden Schulen in Thüringen im Auftrag des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringischen Landkreistags aus dem Jahr 2007 kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass der massive Rückgang der Schülerzahlen eine Konzentration des Berufsschulangebots erforderlich mache. Im Sinne einer ausgewogenen Reduzierung könne bei einer Reduzierung der Standorte um 1/3 dennoch in jedem Landkreis mindestens ein Berufsschulstandort erhalten bleiben. Die Veränderungen im Beobachtungszeitraum wirken sich nicht negativ auf die mittelzentrale Funktionsausübung aus. 6.4 Kulturelle Angebote Entsprechend der Begründung des Ziels LEP 2004 wurden die für ein Mittelzentrum typischen kulturellen Einrichtungen wie z. B. Theater, Bühnen und Orchester analysiert. Nach eigenen Angaben 10 haben sich die Einrichtungen für größere kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen in Stadtroda, Schmölln/Gößnitz und Zeulenroda-Triebes um jeweils eine Einrichtung erhöht. In Neuhaus a. Rwg./Lauscha sind nunmehr zwei und in Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz 11 drei öffentliche Bibliotheken mit Zugang zu wissenschaftlichen Beständen vorhanden. Das Angebot an Einrichtungen für Erholung und Tourismus sowie sonstige Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist ebenfalls nach eigenen Angaben in nahezu allen Städten verbessert worden. Die Veränderungen im Beobachtungszeitraum wirken sich insgesamt nicht negativ auf die mittelzentrale Funktionsausübung aus. 6.5 Nahverkehr Das Land verfolgt die Zielstellung, u. a. auf den Schienenstrecken - RE 1 (Göttingen) - Heiligenstadt Gotha Erfurt Gera Gößnitz (Zwickau/Chemnitz) 8 Gemeinsame Stellungnahme der Städte Bad Lobenstein, Hermsdorf, Bad Klosterlausnitz, Neuhaus a. Rwg., Lauscha, Schmölln, Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes vom 25. August 2008 an den Thüringer Landtag, Ausschuss für Bau und Verkehr 9 Gemeinsame Stellungnahme der überprüften Mittelzentren Bad Lobenstein u. a. vom 13. Januar Gemeinsame Stellungnahme der Städte Bad Lobenstein u. a. vom 25. August Gemeinsame Stellungnahme der überprüften Mittelzentren Bad Lobenstein u. a. vom 13. Januar

11 - RE 8 (Leipzig) Altenburg Gößnitz (Zwickau) - Re 12 Gera Zeulenroda (Hof Regensburg) - RB 103 (Leipzig) Gera Weida Zeulenroda (Mehltheuer) - RB 130 (Leipzig) Altenburg Gößnitz (Zwickau) Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen 12, die sich auch auf die mittelzentrale Funktionsausübung, insbesondere auf die Erreichbarkeit der überprüften Mittelzentren, positiv auswirken können. Die Angebote auf der Linie RE 1 (Göttingen) Heiligenstadt Gotha Erfurt Gera Gößnitz (Zwickau/Chemnitz) wurden verbessert. Die Strecke ist und wird ausgebaut, sodass künftig weitere Verbesserungen (Reisezeitverkürzung) möglich sind. Die Linien RE 8 und RB 130 (Leipzig) Altenburg Gößnitz (Zwickau) werden nach Fertigstellung des City-Tunnels Leipzig eine direkte Anbindung an die Leipziger Innenstadt herstellen. Sie sollen dann (d. h. ab Fahrplanwechsel 2011/2012) als S-Bahn-Linien im 30-Minuten-Takt verkehren. Zur Verbesserung des Angebots soll die Linie RE 12 Gera Zeulenroda (Hof Regensburg) künftig zwischen Gera und Hof im 2-Stunden-Takt verkehren, womit die bahnseitige Anbindung der Stadt Zeulenroda-Triebes verbessert wird. Die Linie RB 103 (Leipzig) Gera Weida Zeulenroda (Mehlteuer) soll künftig der Nachfrage angepasst werden und größtenteils nur noch zwischen Gera und Zeulenroda verkehren. Auf der Strecke Hockeroda Bad Lobenstein - Blankenstein ist eine Beseitigung von Mängelstellen, insbesondere im Bahnhof Bad Lobenstein vorgesehen. Die bestehende Regionalbuslinie Neuhaus a. Rwg. Saalfeld soll die Verknüpfung mit dem Eisenbahnknoten Saalfeld sichern und in Neuhaus a. Rwg. den Anschluss im SPNV gewährleisten. Im Zeitraum 2003 bis 2007 wurden Fördermittel im Rahmen des ÖPNV-Investitionsprogramms für den Ausbau der Zugangsstelle Stadtroda und den Neubau der Zugangsstelle Triebes bereitgestellt. Im Rahmen des Bahnhofsverschönerungsprogramms der NVS wurden 2003 bis 2007 Maßnahmen in Schmölln und Gößnitz realisiert. Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV ist Bestandteil der Fortführung des Städteverbunds Schmölln/Gößnitz. 13 In Bad Lobenstein, Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda (unterer Bf.) ist eine Verbesserung der Verknüpfungssituation erforderlich, da dort bisher die Verknüpfungsstellen räumlich getrennt sind. Im Jahr 2009 soll die Realisierung eines Verknüpfungspunkts zwischen Bahn und ÖPNV in Stadtroda begonnen werden. 14 Zeulenroda weist mit 2,5 km eine relativ große Entfernung zwischen Bahnhof und Busbahnhof auf. Die Stadt Zeulenroda-Triebes plant gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG einen Verknüpfungspunkt am unteren Bahnhof in Zeulenroda. Die Realisierung soll 2009 begonnen werden. 15 Für den Bahnhof Bad Lobenstein wird gegenwärtig eine Studie zur Schaffung eines Knotenpunkts Bus Bahn erarbeitet. 16 Die Verbesserung der ÖPNV-Situation in Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz ist im Nahverkehrsplan für den Saale-Holzland-Kreis verankert Nahverkehrsplan (NVP) für den Schienenpersonenverkehr (SPNV) im Freistaat Thüringen, 2. Fortschreibung ( ) 13 Gemeinsame Stellungnahme der überprüften Mittelzentren Bad Lobenstein u. a. vom 13. Januar a. a. O. 15 a. a. O. 16 a. a. O. 17 a. a. O. 10

12 Die zu überprüfenden Mittelzentren sind nicht durch Abbestellungen von SPNV-Leistungen betroffen. Nach eigenen Angaben 18 ist die Zahl der Regionalbuslinien in Neuhaus a. Rwg. um fünf auf neun Linien reduziert worden. Grund hierfür waren die im Jahr 2003 zwischen Sonneberg und Neuhaus a. Rwg. (über Lauscha) neu eingerichteten 20 bzw. 21 Fahrten der Südthüringenbahn nach Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke. In Stadtroda, Bad Lobenstein und Zeulenroda-Triebes konnte die Zahl der Buslinien leicht erhöht werden. Die Veränderungen im Beobachtungszeitraum wirken sich nicht negativ auf die mittelzentrale Funktionsausübung aus. Allerdings war der ausgeprägte Einzugsbereich von Neuhaus a. Rwg. und Bad Lobenstein ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme beider Zentren in den LEP Die Erreichbarkeitssituation sollte deshalb zukünftig besonders berücksichtigt werden. Erreichbarkeiten Aus der Abb. 1 geht hervor, dass die Erreichbarkeitsbedingungen im Bereich der zu überprüfenden Mittelzentren dem Orientierungswert des LEP 2004 entsprechen: Mittelzentren sollen mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 45 Minuten erreichbar sein (siehe Begründung zu Ziel LEP 2004). Abb. 1: Analyse der Erreichbarkeit der Mittelzentren für den Freistaat Thüringen gemäß Ziel LEP Gemeinsame Stellungnahme der Städte Bad Lobenstein u. a. vom 25. August

13 Abb. 2: Analyse der Erreichbarkeit der Mittelzentren für den Freistaat Thüringen ohne die zu überprüfenden Mittelzentren gemäß Ziel LEP 2004 Abb. 3: Legende der Analyse der Erreichbarkeit der Mittelzentren für den Freistaat Thüringen gemäß Ziel LEP 2004 (Abb. 1 und Abb. 2) TMBLM In den Abb. 1 und 2 ist jeweils die Erreichbarkeit der Mittelzentren im motorisierten Individualverkehr abgebildet und zwar unabhängig von Verwaltungsgrenzen oder raumordnerischen Versorgungsbereichen. Es werden keine tatsächlichen Verkehrsbeziehungen oder Verhaltensmuster, wie z. B. Einkaufsverhalten, abgebildet, sondern allein mögliche Erreichbarkeitszeiten. Die Fahrzeiten wurden mit dem internetbasierten Navigationssystem Map24 19 ermittelt. Als Grenzwert für die Erreichbarkeit wurden 30 Minuten angesetzt. Mit einem realistischen Umrechnungsfaktor von 1,5 lassen sich die Werte entsprechend den LEP-Vorgaben auf den ÖPNV übertragen. 19 URL: 12

14 Aus der Abb. 2 geht hervor, wie sich die ermittelten Erreichbarkeiten verändern, wenn die zu überprüfenden Mittelzentren (Ziel LEP 2004) nicht als Mittelzentren betrachtet würden. Die Mittelzentren in den Nachbarländern bleiben unberücksichtigt. Es lässt sich feststellen, dass eine Nichtberücksichtigung von Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Schmölln/Gößnitz und Zeulenroda-Triebes zu keinen Verletzungen des LEP-Orientierungswerts führen würde. Eine Nichtberücksichtigung von Stadtroda würde dagegen zur Verschlechterung der Erreichbarkeitbedingungen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler führen. Der LEP-Orientierungswert würde geringfügig nicht erreicht (5-Minuten-Bereich). Verbesserte Verkehrsinfrastrukturen, wie z. B. die neue A 9-Anschlussstelle Münchenbernsdorf, könnten dies kompensieren. Eine deutliche Verschlechterung der in der vorliegenden Analyse ermittelten Erreichbarkeitsmöglichkeiten wären bei einem Verzicht auf die Mittelzentren Neuhaus a. Rwg./Lauscha und Bad Lobenstein zu verzeichnen, wie aus der Abb. 2 anschaulich hervorgeht. Eine Erreichbarkeit Thüringer Mittelzentren aus den Bereichen Neuhaus und westlich sowie west-nordwestlich von Bad Lobenstein wäre nicht innerhalb des LEP- Orientierungswerts von 45 Minuten möglich. 6.6 Einzelhandel und Dienstleistungen Entsprechend der Begründung des Ziels LEP 2004 wurden die für ein Mittelzentrum typischen Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen analysiert. Dies sind Behörden allgemein, Amtsgerichte, Polizeidienststellen, Bibliotheken mit wissenschaftlichem Buchbestand, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten des gehobenen Bedarfs nach Branchen, Filialen von Banken, Sparkassen und Versicherungen sowie Hotels. In Bad Lobenstein sollen im innerstädtischen Bereich durch Umnutzung und Aufwertung ein Hotel sowie ein Einkaufszentrum entstehen. Die Stadt Stadtroda beabsichtigt, mit der Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts in der Innenstadt eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf die Einkaufsmöglichkeiten des gehobenen Bedarfs zu erreichen. 20 Dadurch würde die Funktionsfähigkeit der Mittelzentren Bad Lobenstein und Stadtroda gestärkt. Auch die Stadt Zeulenroda-Triebes beabsichtigt, die Innenstadt attraktiver zu gestalten, Handel, Dienstleistungen und Gastronomie zu beleben und den Leerstand in der Einkaufszone zurückzudrängen. 21 Im Beobachtungszeitraum 2003 bis 2007 erfolgte die Auflösung des Katasteramtstützpunkts Schmölln. Seit November 2007 ist eine räumliche Konzentration am Katasterbereichsstandort Zeulenroda-Triebes erfolgt. Das Amtsgericht Bad Lobenstein ist als selbständiger Standort entfallen und nunmehr Zweigstelle des Amtsgerichts Pößneck. Das damit aufgelöste Amtsgericht Bad Lobenstein bleibt als Zweigstelle am bisherigen Standort erhalten, bis die baulichen und räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung der Bediensteten in Pößneck geschaffen sind. Dies soll bis zum 31. Dezember 2011 der Fall sein. Das Amtsgericht Stadtroda wurde in den Jahren 2007 und 2008 durch eine grundlegende Sanierung deutlich aufgewertet und somit als Standort gesichert Gemeinsame Stellungnahme der überprüften Mittelzentren vom 13. Januar a. a. O. 22 a. a. O. 13

15 Als selbständiger Standort entfallen ist das Landwirtschaftsamt Stadtroda, welches nunmehr dem Landwirtschaftsamt Rudolstadt/Schwarza als Außenstelle zugeordnet ist. Mit Wirkung vom 1. Februar 2007 sind aus den Staatlichen Schulämtern in Jena und Stadtroda sowie in Gera und Schmölln die Staatlichen Schulämter Jena/Stadtroda und Gera/ Schmölln als jeweils eine Behörde mit zwei Standorten entstanden. Nach eigenen Angaben 23 hat sich die Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktion in allen zu überprüfenden Mittelzentren verbessert. Deutliche Veränderungen der übrigen o. g. Dienstleistungs- und Einzelhandelsstruktur konnten nicht festgestellt werden. Geringfügige Veränderungen führten im Beobachtungszeitraum nicht zu Funktionsverlusten oder -gewinnen. Eine weitere Konzentration von Behörden des Landes und der Landkreise könnte sich auf die Bedeutung der Städte hinsichtlich ihrer mittelzentralen Funktion auswirken. 6.7 Gesundheit und Sozialwesen Entsprechend der Begründung der Plansätze 2.2.7, und LEP 2004 wurden die für ein Mittelzentrum typischen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens analysiert. Dies sind Krankenhäuser, Fachärzte sowie Sportstätten mit zumindest regionaler Bedeutung (Gesamtsportanlagen, andere größere Sport- und Spielanlagen). Nach eigenen Angaben 24 ist die fachärztliche Versorgung relativ stabil. Der Verlust oder Zugewinn von Fachärzten hat sich nicht auf die Anzahl der jeweiligen Fachrichtungen vor Ort ausgewirkt. Die Stadt Zeulenroda-Triebes unternimmt nach eigenen Angaben besondere Anstrengungen, um einem drohenden Versorgungsengpass an Allgemeinmedizinern entgegenzuwirken. Darüber hinaus sei ein medizinisches Versorgungszentrum geplant, um die medizinische Versorgung weiter erfolgreich zu stabilisieren. 25 Die Veränderungen im Beobachtungszeitraum wirken sich insgesamt nicht negativ auf die mittelzentrale Funktionsausübung aus. 6.8 Funktionsteilige Zusammenarbeit bzw. gemeinsame Flächennutzungsplanung Neuhaus am Rennweg/Lauscha Im Mai 2006 wurde die kommunale Arbeitsgemeinschaft Neuhaus am Rennweg/Lauscha gegründet sowie eine Planungsgemeinschaft nach 204 BauGB zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans gebildet. Im September 2006 wurde eine über die bestehende kommunale Arbeitsgemeinschaft hinausgehende Kooperation im Rahmen eines Städteverbundes vereinbart. Der gemeinsame Flächennutzungsplan wurde am 18. Juni 2008 genehmigt. Mit dem Städteverbund und dem gemeinsamen Flächennutzungsplan liegt eine vertragliche Zusammenarbeit gemäß Grundsatz LEP 2004 vor. Die formellen Anforderungen können als voll erfüllt angesehen werden. Im Jahr 2009 soll die Umsetzung des Regionalen Maßnahmekatalogs fortgesetzt werden. Dabei soll u. a. am Schulcampus Neuhaus a. Rwg. eine multifunktionale interkommunale Sportfläche entwickelt werden 26, die zur Aufwertung der Sport- und Bildungsfunktion des funktionsteiligen Mittelzentrums beiträgt. 23 Gemeinsame Stellungnahme der Städte Bad Lobenstein u. a. vom 25. August a. a. O. 25 Gemeinsame Stellungnahme der überprüften Mittelzentren Bad Lobenstein u. a vom 13. Januar a. a. O. 14

16 Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz bilden seit 2003 gemeinsam mit Stadtroda einen Städteverbund auf der Grundlage eines raumordnerischen Vertrags. In diesem Vertrag wurden die Schwerpunkte der Zusammenarbeit formuliert. Eine gemeinsame Flächennutzungsplanung der Städte Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz soll im Jahr 2009 begonnen werden. 27 Damit liegt insgesamt eine vertragliche Zusammenarbeit gemäß Grundsatz LEP 2004 vor. Die formellen Anforderungen können als erfüllt angesehen werden. Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan würde die Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit der Zusammenarbeit stärker zum Ausdruck bringen und etwaige Funktionsteilungen bauplanungsrechtlich verbindlich machen. Die über die LEP-Anforderungen hinaus etablierte Zusammenarbeit im Städteverbund Hermsdorfer Kreuz mit der Stadt Stadtroda kann grundsätzlich als positiv eingeschätzt werden. Schmölln/Gößnitz Schmölln und Gößnitz bilden seit 2002 einen Städteverbund. In einem raumordnerischen Vertrag aus dem Jahr 2003 wurde diese Zusammenarbeit verbindlich organisiert. Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan der Städte Schmölln und Gößnitz ist gegenwärtig nicht vorhanden, aber perspektivisch für die weitere städtebauliche Entwicklung des Mittelzentrums Schmölln/Gößnitz vorgesehen. Die Flächennutzungspläne der Städte Schmölln und Gößnitz seien aber nach eigenen Angaben bereits aktuell eng aufeinander abgestimmt. 28 Hervorzuheben sind die gemeinsamen Planungen beider Städte zum Industrieverbundstandort Schmölln-Gößnitz im Rahmen der Fortführung des raumordnerischen Vertrags. Es liegt eine vertragliche Zusammenarbeit gemäß Grundsatz LEP 2004 vor. Die formellen Anforderungen können als erfüllt angesehen werden. Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan würde die Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit der Zusammenarbeit stärker zum Ausdruck bringen und etwaige Funktionsteilungen bauplanungsrechtlich verbindlich machen. Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg Die drei Städte haben sich im Jahr 1997 zum Städteverbund am Saalebogen zusammengeschlossen. Mit dem Neubau des Freizeitbads in Rudolstadt, der Umgestaltung des Bahnhofsbereichs in Saalfeld und der Sanierung der Stadthalle Bad Blankenburg sind konkrete Projekte nach dem Prinzip der Funktionsteilung umgesetzt worden. Mit der Gründung des Städteverbunds wurde ein Rat der Bürgermeister eingerichtet. Seit 2007 besteht mit dem sog. Kooperationsausschuss ein gemeinsamer Ausschuss der drei Stadträte, in dem wichtige interkommunale Entscheidungen behandelt werden. Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan liegt nicht vor, obwohl 2007 erste Schritte angekündigt wurden. Die drei Städte beabsichtigen, im Jahr 2009 eine gemeinsame Einzelhandelskonzeption als Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts in Auftrag zu geben. Diese soll u. a. als Grundlage für einen angestrebten gemeinsamen Flächennutzungsplan dienen Gemeinsame Stellungnahme der überprüften Mittelzentren Bad Lobenstein u. a vom 13. Januar a. a. O. 29 Stellungnahme des Städteverbunds Städtedreieck am Saalebogen Bad Blankenburg Rudolstadt Saalfeld vom 12. Dezember

17 Es besteht eine vertragliche Zusammenarbeit gemäß Grundsatz LEP Die formellen Anforderungen können als erfüllt angesehen werden. Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan würde die Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit der Zusammenarbeit stärker zum Ausdruck bringen und etwaige Funktionsteilungen bauplanungsrechtlich verbindlich machen. Suhl/Zella-Mehlis Es findet eine langjährige praktische Zusammenarbeit bei der Versorgung der Bevölkerung, insbesondere bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Energieversorgung und beim öffentlichen Personennahverkehr statt. Im Rahmen der Fortschreibung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte beider Städte soll die Entwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit nach eigenen Angaben einen besonderen Schwerpunkt bilden. 30 In die Zusammenarbeit sollen weitere Kommunen des Stadt-Umlands einbezogen werden. Als gemeinsame Projekte sind u. a. der abgestimmte Straßen- und Wegebau, die Optimierung der ÖPNV-Verbindung zwischen beiden Städten, die gemeinsame Nutzung von Schulstrukturen und vorhandenen Kultur- und Sporteinrichtungen sowie die verstärkte Kooperation vorhandener medizinischer Einrichtungen angekündigt. 31 Eine vertragliche Zusammenarbeit gemäß Grundsatz LEP 2004 liegt bisher nicht vor, ein gemeinsamer Flächennutzungsplan wird nicht angestrebt. Allerdings sollen die Stadtentwicklungskonzepte und die Flächennutzungspläne beider Städte aufeinander abgestimmt werden. Die Zusammenarbeit der Städte im Rahmen des Städteverbunds Südthüringen wurde mit dessen Auflösung im Jahr 2008 beendet. Die formellen Anforderungen können gegenwärtig als nicht erfüllt angesehen werden. Mit der Ankündigung einer Zusammenarbeit im Sinne einer Stadt-Umland-Region bewegen sich beide Städte allerdings in Richtung einer vertraglichen Zusammenarbeit gemäß LEP Gesamtergebnis Den zu überprüfenden Mittelzentren ist im November 2008 ein Entwurf des Abschlussberichts mit der Bitte um Stellungnahme zugesendet worden. Die Städte Bad Lobenstein, Hermsdorf, Bad Klosterlausnitz, Neuhaus/Rwg., Lauscha, Schmölln, Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Ebenfalls jeweils eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben die als funktionsteilige Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eingestuften Städte Bad Blankenburg, Rudolstadt, Saalfeld als Städteverbund Städtedreieck am Saalebogen sowie die Städte Suhl und Zella-Mehlis. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und Bedenken sind in den Abschlussbericht eingeflossen, sofern sie für die mittelzentrale Funktionsausübung relevant waren. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Beobachtungszeitraum keine erheblichen Funktionsverluste stattgefunden haben, die eine Rücknahme der Einstufung als Mittelzentrum zur Folge haben müsste. 30 Stellungnahme der Städte Suhl und Zella-Mehlis vom 18. Dezember a. a. O. 16

18 Die Überprüfung der in Rede stehenden Zentralen Orte hat konkret dazu geführt, dass vor Ort eine intensive Analyse der Stärken und Schwächen hinsichtlich der jeweiligen mittelzentralen Funktionsausübung erfolgt ist. Im Rahmen der Untersuchung haben die Städte eine umfangreiche Inventur der mittelzentralen Einrichtungen durchgeführt. Mit den damit vorliegenden Informationen können die Zentren besser als vorher selbst erkennen, ob der mittelzentrale Funktionsumfang gesichert oder gefährdet ist und bei Gefährdung rechtzeitig und vor allem zielsicher gegensteuern. Dabei muss natürlich anerkannt werden, dass der Strukturwandel in den neuen Ländern noch nicht abgeschlossen ist und sich die in Rede stehenden Städte allgemeinen Trends, z. B. hinsichtlich des demographischen Wandels und Veränderungen in der Arbeitswelt, kaum entziehen können. Darüber hinaus können bestimmte Entscheidungen des Landes, z. B. hinsichtlich einzelner Behördenstandorte, die mittelzentralen Funktionen beeinflussen. So sind Stadtroda, Schmölln und Bad Lobenstein stärker von den Veränderungen der Behördenstruktur betroffen. Vor allem für Stadtroda ist dies von Bedeutung, da die mittelzentralen Einrichtungen als ausschlaggebendes Merkmal für die Einstufung als Mittelzentrum festgestellt wurden (siehe Tab. 1). Bereits die Ankündigung einer Überprüfung hat bei den meisten funktionsteiligen Zentren eine Intensivierung der Zusammenarbeit ausgelöst. Das kann als Erfolg gewertet werden. Verbesserungspotenziale bestehen dennoch. Der größte Fortschritt im Untersuchungszeitraum konnte mit dem gemeinsamen Flächennutzungsplan in der Zusammenarbeit zwischen Neuhaus a. Rwg. und Lauscha beobachtet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Fusionsbemühungen zwischen Lauscha und Steinach auswirken. Eine tatsächliche Teilung einzelner mittelzentraler Funktionen findet allein zwischen Saalfeld, Rudolstadt und Blankenburg statt. Gemeinsame Flächennutzungspläne liegen nicht bei allen funktionsteiligen Zentren vor. Die geringste Verbindlichkeit hinsichtlich einer Zusammenarbeit gemäß Grundsatz LEP 2004 besteht zwischen Suhl und Zella-Mehlis, wenn auch in wichtigen Handlungsfeldern eine langjährige Zusammenarbeit besteht. Die Verwirklichung der angekündigten Verbesserung der interkommunalen Kooperation gilt es zu beobachten. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass sämtliche überprüften Städte als Mittelzentren bestätigt werden. Eine Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) 2004 ist deshalb nicht vorgesehen. Im Vergleich zum Ausgangszeitpunkt 2003/2004 konnten keine erheblichen Verschlechterungen beobachtet werden, die eine Rückstufung erfordern würden. Hinsichtlich der interkommunalen Kooperation der funktionsteiligen Mittelzentren ist überwiegend eine Verbesserung der Zusammenarbeit zu beobachten. Bei dem System der Zentralen Orte handelt es sich um das bestmögliche Konzept zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zum Erhalt der polyzentrischen Siedlungsstruktur. Die Zentralen Orte sollen auch weiterhin das Rückgrat der räumlichen Landesentwicklung bilden und Ankerpunkte für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse darstellen. 17

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