Erlebniswelt Modellbau Februar 2016

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1 Anmeldeunterlagen für Aussteller Veranstalter: Brandvorwerkstraße Leipzig Angaben zum Aussteller: Alphabetisch einzuordnen vollständige Firmenbezeichnung (Rechtsform) unter Buchstabe [-----] Betriebsart: Straße, Hausnummer Hersteller Händler Verein Länderkennzeichen, PLZ, Ort Medien Sonstige Inhaber / Geschäftsführer / gesetzl. Vertreter Handelsregister-Nr. / zust. Amtsgericht Umsatzsteuer IdNr Internetadresse Ansprechpartner Telefon Telefax Angaben zum Stand: Reihenstand 1 Seite offen Front: m x Tiefe: m Eckstand 2 Seiten offen Front: m x Tiefe: m Kopfstand 3 Seiten offen Front: m x Tiefe: m Blockstand 4 Seiten offen Front: m x Tiefe: m Mietpreis Flächenabhängig pro m²: 0 10 m² - 55,00 / m² m² - 44,00 /m² m² - 33,00 / m² m² - 22,00 / m² über 150 m² - 11,00 / m² Alle Preise verstehen sich zzgl. 20,00 Müllgebühr sowie der gesetzl. Umsatzsteuer. Für die Eintragung im Messeführer sowie die Aufnahme im Online Ausstellerverzeichnis wird eine Werbepauschale in Höhe von 65,00 zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer fällig. Ich/wir haben zusätzlich eine Standfläche zur Erlebniswelt Modellbau in Kassel vom gebucht und erhalten dadurch einen Nachlass in Höhe von 10 % auf den angegebenen Quadratmeterpreis für beide Messen. Der Nachlass für diese beiden Messen wird vollständig mit der Standmiete für die Erlebniswelt Modellbau Erfurt verrechnet.

2 Weitere Informationen zum Stand: Wir verwenden einen eigenen Stand / ein eigenes System. Wir benötigen Standwände, (weiter auf Seite 3) Wir stellen folgende Modelle/Waren / Erzeugnisse /aus: Bezeichnung Kennzeichen lt. Warenverzeichnis Wir möchten folgende Einrichtungen nutzen: Wasserbecken Flugfläche Rennstrecke Militär-/Panzerstrecke Truck Trial Strecke Funktionsmodellbau Fläche Drift - Parcours RC-Car Parcours Wir planen folgende Vorführungen bzw. Aktionen: Sonstiges / Bemerkungen / Mitaussteller: Mitaussteller, die eigene Waren oder Leistungen an einem Messestand anbieten, müssen angemeldet werden. Sie werden im Messeführer sowie dem Online Ausstellerverzeichnis veröffentlicht und es wird die Werbepauschale in Höhe von 100,00 zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer fällig. Wir melden hiermit folgenden Mitaussteller an vollständige Firmenbezeichnung (Rechtsform) Straße, Hausnummer Länderkennzeichen, PLZ, Ort Ansprechpartner Kennzeichen lt. Warenverzeichnis Telefon Telefax

3 Zusatzleistungen: Hiermit bestelle/n ich/wir folgende Zusatzleistungen zu den angebotenen Festpreisen: Standwände weiß (2,50 x 1,00 m) Stromanschluss 230 V bis 1 KW inkl. Verbrauch Stromanschluss 230 V bis 2 KW inkl. Verbrauch Stromanschluss CEE 16 A, zzgl. Verbrauch 27,00 / lfm 78,00 / Stück 91,00 / Stück 108,00 / Stück Parkausweis für: a) PKW (15 ) b) PKW + Anhänger o. Transporter (21 ) c) LKW (33 ) d) Wohnwagen inkl. Stromversorgung (15 /Tag) / Stück Sonstiges: Bitte Angebot erstellen Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer von 19 Prozent. Ausstellerausweise: Als Aussteller erhalten Sie kostenlos Ausstellerausweise wie folgt: bis 12 m² Standfläche je weitere 10 m² Standfläche 2 Ausweise 1 Ausweis Für angemeldete Mitaussteller erhalten Sie je einen Ausweis kostenlos. Die Ausweise werden unaufgefordert zugesendet, nachdem die Standmiete vollständig gezahlt wurde. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise können gegen eine Gebühr in Höhe von 11,00 EUR / Stück bei IDECON-team bestellt werden. Ich / Wir bestelle/n hiermit gegen eine Gebühr von 11,00 / Stück (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) Stück kostenpflichtige Ausstellerausweise. Letzter Termin zum Versand von Ausstellerausweisen ist der Anzeigen im Messeführer / Programmheft: Der Messerführer / Programmheft bietet eine ideale Möglichkeit der gezielten Werbung direkt an den Messebesucher. Nutzen diesen Weg um ohne Streuverlust Ihre Werbung zu platzieren. Der Messeführer / Programmheft wird kostenlos an die Besucher verteilt. Auflage: Stück Format: DIN-Lang Hochformat / 4c Druckvorlage: mind. 300 dpi als pdf, tif, jpg Druckunterlagenschluss: Redaktionsschluss: Anzeigenpreise: U4 500,00 ich/wir buche/n die 1/1 Seite 300,00 ich/wir buche/n 1/1-Seite 1/2 Seite 200,00 ich/wir buche/n 1/2-Seite Logo 100,00 ich/wir buche/n einen Logoeintrag Alle Preise gelten zzgl. der gestzl. Umsatzsteuer Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Die Besonderen Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Teilnamebedingungen erkenne/n ich/wir mit Unterzeichnung ausdrücklich an Ort, Datum rechtsverb. Unterschrift + Firmenstempel

4 Warenverzeichnis Erlebniswelt Modellbau 1. Flugzeugmodellbau 1.1. Flugzeuge 1.2. Flugzeuge mit Strahlenantrieb 1.3. Hubschrauber 2. Raketenmodellbau 3. Schiffsmodellbau 4. Fahrzeugmodellbau 4.1. Truck 4.2. Truck-Trial 4.3. Militärtechnik 4.4. Slotcars 4.5. RC-Cars 4.6. Landmaschinen 4.7. Autorennbahn 5. Eisenbahnmodellbau 6. Plastikmodellbau 7. Modellbaumaterial 7.1. Airbrush 7.2. Ätztechnik 7.3. Bauteile 7.4. CNC-/CAD-Systeme 7.5. Fernsteuerungen 7.6. Holz 7.7. Klebstoff 7.8. Landschaften 7.9. Löttechnik Motoren Sonst. Zubehör 8. Sonstiges 8.1. Bausätze 8.2. Fachliteratur 8.3. Spiel & Unterhaltung 8.4. Sonstiges 8.5. Werkzeuge 8.6. Videos/DVD 9. Spiele

5 Besondere Teilnahmebedingungen 1. Allgemein: Die nachfolgenden Besonderen Teilnahmebedingungen bilden die vertragliche Grundlage für die Teilnahme des Ausstellers an der Messe Erlebniswelt Modellbau. Daneben gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie technische und sonstige Bestimmungen, die dem Aussteller mit Übersendung/Download der Anmeldeunterlagen zugegangen sind. Der Aussteller sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Unklarheiten oder falsche Angaben gehen zu seinen Lasten. 2. Ort/Zeiten Die Messe Erlebniswelt Modellbau findet vom auf dem Gelände der Messe Erfurt statt. Aufbau: von Uhr von Uhr Abbau : ab Uhr Uhr Messetage mit Öffnung für Besucher: Freitag, von Uhr Samstag: von Uhr Sonntag: von Uhr Aufplanungsbeginn ist am Anmeldeschluss ist der Standmieten / Standbestätigung / Standbau Die Standmiete / der Beteiligungspreis zur Erlebniswelt Modellbau sind in den Anmeldeunterlagen abgedruckt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zuteilung von Standflächen kann nur in vollen Meterzahlen (Frontbreite und Tiefe) erfolgen. Grundlage zur Bemessung und Berechnung ist die rechtwinklige Außenfläche des Standes. Vorsprünge, Säulen, Feuerlöscheinrichtungen und Träger werden nicht abgezogen. Mit dem Zugang der Standbestätigung beim Aussteller kommt der Mietvertrag zwischen dem Aussteller und IDECON-team GmbH zustande. Die Standmieten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung, spätestens jedoch zum zur Zahlung fällig. Nach dem ausgestellte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Sollten beim Aufbau Abweichungen von den angemeldeten Standabmessungen bekannt werden, so ist IDECON-team davon sofort in Kenntnis zu setzen. Sollte mehr Fläche in Anspruch genommen werden, als angemeldet, wird pro angefangenen Quadratmeter der jew. gültige Preis nachberechnet. Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden nach dem für die Beendigung des Abbaus festgelegtem Termin auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und entweder kostenpflichtig eingelagert oder entsorgt. Die Standflächen und das Mietmaterial sind in ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich an IDECON-team mitzuteilen. Hierfür haftet der Mieter. Der Abschluss einer Versicherung für das Ausstellungsgut und die Haftpflicht wird empfohlen. 4. Standaktivitäten / Verkauf Verlosungen, Auktionen, Gewinnspiele oder Versteigerungen jeglicher Art sowie propagandistische Aktivitäten sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen bedürfen der vorherigen, schriftlichen Genehmigung von IDECON-team. IDECON-team übernimmt keine Kosten für GEMA-pflichtige Vorführungen/Darbietungen jeglicher Art. Diese sind vom Aussteller selbst anzumelden und zu vergüten. Der Barverkauf an Messebesucher ist zugelassen. Die Abgabe von Kostproben, Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, muss von IDECON-team genehmigt werden. 5. Werbepauschale Die Werbepauschale in Höhe von 65,00 zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer ist für jeden Aussteller verpflichtend. Hierfür wird der Aussteller im Messeführer / Programmheft sowie im Online Ausstellerverzeichnis aufgenommen. Die Aufnahme enthält folgende Daten: Firmenname, Ansprechpartner, Ort. Zusätzliche Eintragungen wie Logo oder Texte sind gegen Gebühr möglich. Schadenersatz für fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Eintragungen und Anzeigen im Katalog ist ausgeschlossen. 6. Gesetzl. Vorschriften Es besteht Auspreisungspflicht, d. h. jeder Aussteller ist verpflichtet, sämtliche der zum Verkauf angebotenen Waren gut leserlich mit den Endverbraucherpreisen zu versehen. Die ausgestellten Produkte müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen aufweisen. Weiterhin sind vom Aussteller die die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes, einschl. aller Rechtsverordnungen sowie die Anforderungen des gesetztes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen, das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetztes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, das Batteriegesetz und des Kreislaufwirtschaftsgesetztes einschließlich aller Verordnungen zu beachten. 7. Rücktritt Bis zur Übersendung der Standbestätigung ist der Rücktritt gegen eine Stornogebühr in Höhe von 200,00 zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer möglich. Danach ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. 8. Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen. Gerichtsstand ist Leipzig. Sollten einzelne Bestimmungen der besonderen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. IDECON-team GmbH Leipzig, Mai 2015

6 Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) 1. Allgemeines Veranstalter der Erlebniswelt Modellbau ist: IDECON-team Eventmanagement und TV-Produktionsgesellschaft mbh Brandvorwerkstraße Leipzig Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen jeweils in der aktuellen Fassung. Hierzu gegenteilige oder abweichende Bedingungen erkennt IDECON-team ausdrücklich nicht an, es sei denn, es wurde zusätzlich schriftlich zwischen IDECON-team und dem Aussteller vereinbart. Alle Vereinbarungen zwischen IDECON-team und dem Aussteller in Bezug auf die Messe sind in den Anmeldeunterlagen schriftlich festgehalten. Änderungen und Ergänzungen zur Anmeldung sind schriftlich zu vereinbaren. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die in den Anmeldeunterlagen gemachten Daten des Austellers werden zur Weiterverarbeitung gespeichert und ggf. an Dritte weitergegeben bzw. über Internet und Printmedien in Bezug auf die Veranstaltung verbreitet. Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung. 2. Anmeldung Anmeldungen sind ausschließlich unter Verwendung der Anmeldeunterlagen für Aussteller möglich. Diese müssen vollständig ausgefüllt, mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Anmeldungen, bei denen vom Austeller eigenmächtig Änderungen der Bedingungen vorgenommen wurden oder Bedingungen oder einseitigen Vorbehalten abgegeben wurden, haben keinen Anspruch auf Bearbeitung und Zulassung. Mit Einreichung der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Teilnahmebedingungen des Veranstalters, die für die Erlebniswelt Modellbau gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen, die Hausordnung sowie die technischen Richtlinien der Messe Erfurt als verbindlich an. Dies gilt für alle für den Teilnehmer auf der Messe tätigen Personen. Alle weiteren sonstigen gesetzlichen Vorschriften wie z. B. Arbeits-und Gewerberecht, Feuerschutz, Unfallverhütung und weitere sind einzuhalten. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie den darin festgelegten Platzbedarf. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Ausstellungsgüter dürfen nicht ausgestellt werden. Darüber hinaus darf für andere Produkte auch nicht in anderer Form z. B. in Form von Werbebroschüren oder Verkaufsgesprächen geworben werden. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die erfolgte Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. 3. Ausstellungsfläche Mit der Zulassung werden dem Aussteller bestimmte Ausstellungsflächen zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. IDECON-team ist berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der Größe der angemeldeten Ausstellerfläche vorzunehmen. Der Aussteller hat in diesem Fall das Recht innerhalb von 14 Werktagen ab schriftlichem Zugang der Zulassung seine Anmeldung zurückzunehmen. Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. Nimmt der Aussteller seine Anmeldung nicht innerhalb der Frist zurück, gelten die Änderungen durch den Aussteller als angenommen. Nachträgliche Änderungen der zugewiesenen Ausstellungsfläche hinsichtlich Größe oder Lage können, soweit zwingend aus technischen oder organisatorischen Gründen notwendig und für den Aussteller zumutbar, nach Rücksprache mit dem Aussteller durch IDECON-team vorgenommen werden. Trennwände, Wandvorsprünge, Säulen, Regenrohre, Heizungen, Kabelkanäle und Feuerlöschkästen sowie andere vorhandene technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugewiesenen Standfläche. Über die Lage und Maße derselben muss sich der Aussteller ggf. vor Ort unterrichten. Ein Austausch der zugewiesenen Ausstellungsfläche mit einem anderen Aussteller, sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung der Ausstellungsfläche an Dritte ist, ohne die Zustimmung von IDECON-team nicht gestattet. 4. Preise Der Mietpreis für die Nutzung der Ausstellungsflächen richtet sich nach der jeweiligen Standgröße und ergibt sich aus dem Anmeldeformular. Die Preise für Nebenkosten und sonstige Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen gesonderten Bestellformularen. Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 5. Standgestaltung Der Aussteller ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften beim Standbau und dessen Gestaltung einzuhalten. Bei Verstößen ist IDECON-team berechtigt, Änderungen auf Kosten des Ausstellers durchführen zu lassen

7 oder ggf. den Stand zu schließen. Ansprüche auf Rückerstattung des Preises oder sonstige Ansprüche kann der Aussteller aus der Schließung nicht herleiten. Der Aussteller ist allein dafür verantwortlich, dass sein aufgestellter Messestand, dessen Nutzung und die ausgestellten Gegenstände nicht zu Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen führt. Bei allen Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Verteilerkästen, Feuerlöscher, Fluchtwege, Notausgänge usw. Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müssen sie jederzeit zugänglich sein. IDECON-team kann vom Aussteller verlangen, dass Gegenstände vom Messegelände entfernt werden, die in der Anmeldung nicht enthalten waren oder sich als belästigend, gefährdend oder ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch IDECON-team auf Kosten des Ausstellers. Der Aussteller versichert, dass die von ihm angemeldeten Ausstellungsgegenstände seiner uneingeschränkten Verfügungsmacht unterliegen und er über eventuell notwendige behördliche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse zum Betrieb verfügt. Der Aussteller steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Standgestaltung und seinen Ausstellungsgegenständen keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Wird IDECON-team von einem Dritten deswegen in Anspruch genommen, so ist der Aussteller verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung des Ausstellers bezieht sich auf alle Aufwendungen, die IDECON-team aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. 6. Standauf- bzw. abbau Die Zeiten für Standaufbau und Standabbau ergeben sich aus den Anmeldeunterlagen sowie den Besonderen Teilnahmebedingungen. Der Aufbau und die Einrichtung des Standes dürfen nur innerhalb der dort festgelegten Zeiten erfolgen. Ist mit dem Aufbau des Standes nicht bis 12:00 Uhr am Tag vor Beginn der Messe erkennbar begonnen wurden, so kann IDECON-team anderweitig über die Fläche verfügen. Der Aussteller schuldet dennoch den vollen Preis für die Nutzung der Ausstellungsfläche als Ersatz des entstandenen Schadens. Findet sich infolge der Kürze der Zeit kein Interessent, so wird darüber hinaus die Gestaltung der Standfläche auf Kosten des Ausstellers vorgenommen. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Messezeiten den Stand mit Personal zu besetzen. Der Abbau und die Beräumung des Standes dürfen nur innerhalb der festgelegten Abbauzeit erfolgen. Ein Abbau vor Beginn der Abbauzeiten am letzten Veranstaltungstag ist nicht zulässig. Vor dem offiziellen Abbautermin ist der Aussteller weder berechtigt Ausstellungsgut vom Stand zu entfernen, noch mit dem Abbau von Standaufbauten zu beginnen. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, vom Aussteller eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 300,00 zu erheben. Der Aussteller hat seine Ausstellungsfläche bis zum festgelegten Ende der Abbauzeit vollständig zu beräumen; andernfalls ist IDECON-team berechtigt, die Ausstellungsfläche auf Kosten des Ausstellers zu beräumen. Zudem ist IDECON-team berechtigt, für nicht termingemäß abgebaute und abtransportierte Messe-/Ausstellungsgüter eine Einlagerungsgebühr in angemessener Höhe zu verlangen. 7. Bewachung und Reinigung IDECON-team übernimmt die allgemeine Bewachung der Ausstellungsflächen. Die Standbewachung ist generell Sache des Ausstellers. Es wird empfohlen, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Auch bei allgemeiner Bewachung des Messe- und Ausstellungsgelände durch IDECON-team, haften wir nicht für Verluste und Beschädigungen. IDECON-team sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller, sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Sollten nach Räumung des Standes Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelassen worden sein, ist IDECON-team berechtigt, diesen bzw. diese auf Kosten des Ausstellers, zuzüglich eines Aufschlages von 25% beseitigen und vernichten zu lassen. 8. Werbung Werbung jeglicher Art ist nur innerhalb der zugewiesenen Ausstellungsfläche gestattet. Werbung außerhalb der eigenen Ausstellungsfläche, das Umhertragen oder Fahren von Werbeträgern auf dem Messegelände, sowie das Verteilen von Drucksachen und Kostproben außerhalb der eigenen Ausstellungsfläche ist ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung von IDECON-team möglich. Darüber hinaus ist das Ansprechen und Befragen von Besuchern außerhalb des Standes strikt untersagt. Für den Inhalt der Werbung ist der Aussteller allein verantwortlich. Bei der Erstellung und Verwendung von Werbemitteln sind Urheberrechte und sonstige Schutzrechte Dritter vom Aussteller zu beachten.

8 Der Aussteller stellt IDECON-team in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Verwendung unzulässiger oder unlauterer Werbemittel kann von IDECON-team untersagt und vorhandene Bestände dieses Materials für die Dauer der Veranstaltung entfernt und sichergestellt werden. Werbung für Firmen, die nicht in der Ausstelleranmeldung genannt sind, ist unzulässig. Alle Arten von Vorführungen (z.b. die Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen, Maschinen, Filmvorführungen usw.) bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und ist zuvor anzumelden. Wir sind berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub oder Abgase verursachen oder sonst zu einer Beeinträchtigung Dritter führen oder führen könnten. Akustische Werbung kann nur mit unserer Genehmigung durchgeführt werden und hat so zu erfolgen, dass sie die benachbarten Aussteller nicht stört. Ebenso sind politische Werbung bzw. politische Aussagen unzulässig, es sei denn, die politische Aussage gehört in den Rahmen der Messe/Ausstellung. Die Wiedergabe von mechanisch vervielfältigter Musik (Tonband, Kassette, Schallplatte, CD oder anderen Tonträgern) erfordert aufgrund urheberrechtlicher Bestimmungen eine Aufführungsgenehmigung der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA. 9. Nichtteilnahme Ein Rücktritt des Ausstellers nach erfolgter Zulassung der Anmeldung ist ausgeschlossen. Nimmt der Aussteller gleichwohl an der Veranstaltung nicht teil, hat er dennoch den gesamten Preis für die Nutzung der Ausstellungsfläche lt. Anmeldeunterlagen und Zulassungsbescheinigung zu zahlen sowie bereits erbrachte sonstige Leistungen zu vergüten. Davon unberührt bleibt das Recht des Ausstellers zur Kündigung aus wichtigem Grund. In diesem Fall entsteht keine Pflicht zur Zahlung des Preises für die Nutzung der Ausstellungsfläche. 10. Haftung Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, die Veranstaltung zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, den Veranstaltungsort zu verlegen oder die geplante Teilnehmeranzahl zu reduzieren oder zu vergrößern, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche uns gegenüber. Bei Ausfall der Veranstaltung sind beide Vertragsparteien von ihren vertraglichen Pflichten befreit. Bereits geleistete Beträge, Vergütungen oder Honorare werden zurückerstattet. Der Aussteller hat jedoch bereits ausgeführte Arbeiten und Dienstleistungen in voller Höhe zu zahlen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, IDECON-team gegenüber, sind ausgeschlossen. Ist der Ausfall der Veranstaltung von IDECON-team zu vertreten, ist der Aussteller von seinen vertraglichen Pflichten befreit. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber IDECON-team, ist auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Im Übrigen haftet IDECON-team nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IDECON-team nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden und nur für Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. Soweit die Schadensersatzhaftung IDECON-team gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Beteiligung an der Veranstaltung entstehen. Seinem eigenen Verschulden steht das seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie Angehörigen und Beauftragten gleich. Der Aussteller haftet insbesondere für alle Schäden, die Dritte oder IDECON-team durch seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Alle eingetretenen Schäden sind IDECON-team unverzüglich anzuzeigen. 11. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. IDECON-team GmbH Leipzig, Mai 2015

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