Zugänglichkeit von Webseiten der öffentlichen Verwaltung

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1 Zugänglichkeit von Webseiten der öffentlichen Verwaltung Vortrag bei der e-government Fachtagung "Elektronische Verfahren" an der Donau-Universität Krems, am 7. Mai Finden Sie diese Folien mit einem vollständigen Transkript des Vortrags auch als Online Version ( Autor: Mag. Mario Batusic

2 Folienindex 1 Einführung WWW Überblick 2 Was ist Web-Zugänglichkeit? Was ist Web-Zugänglichkeit Grundsätze der Zugänglichkeit 3 Wer braucht Web-Zugänglichkeit? Wer braucht Web-Zugänglichkeit? Menschen mit Behinderung Blinde Menschen und IKT Blinde Menschen und IKT - Beispiel 1 Blinde Menschen und IKT - Beispiel 2 Blinde Menschen und IKT - Beispiel 3 Blinde Menschen und IKT - Beispiel 4 Blinde Menschen im Web Sehbehinderte Menschen und IKT Sehbehinderte Menschen und IKT - Beispiel 1 Sehbehinderte Menschen im Web Gehörlose Menschen und IKT Gehörlose Menschen und IKT - Beispiel Gehörlose Menschen im Web Hörbehinderte Menschen und IKT Hörbehinderte Menschen und IKT - Beispiel Hörbehinderte Menschen im Web Mobilitätsbehinderte Menschen und IKT Mobilitätsbehinderte Menschen und IKT - Beispiel 1 Mobilitätsbehinderte Menschen und IKT - Beispiel 2 Mobilitätsbehinderte Menschen im Web Menschen mit kognitiven, sprachlichen oder Lern-Schwirigkeiten im Web (1) Menschen mit kognitiven, sprachlichen oder Lern-Schwirigkeiten im Web (2) Ältere Menschen im Web (1) Ältere Menschen im Web (2) Menschen in besonderen Lebenslagen 4 Warum sollen öffentliche Seiten zugänglich sein? Warum sollen öffentliche Seiten zugänglich sein? Soziale Gründe EU Aktivitäten Rechtliche Situation in Österreich Artikel 7 der Bundesverfassung Artikel 8 der Bundesverfassung Bundesbehindertengleichstellungsgesetz e-government-gesetz Wirtschaftliche Gründe 5 Wie implementiert man die Web-Zugänglichkeit? Wie implementiert man die Web-Zugänglichkeit? Barrierefreie Eigenschaften der Web-Anwendungen Barrierefreie Eigenschaften des Web-Inhalts (1) Inhalt soll wahrnehmbar sein Inhalt soll bedienbar sein Inhalt soll verständlich sein Inhalt soll robust sein

3 6 Gegenwärtige Situation in Österreich Gegenwärtige Situation in Österreich 7 Angebote des Instituts Integriert Studieren Angebote des Instituts Integriert Studieren Vielen Dank! 1 Einführung WWW Das wichtigste Werkzeug, die breiteste Basis der modernen Informationsgesellschaft. ( Tim Berners-Lee, Direktor des W3C: Die Stärke des Webs besteht in seiner Universalität. Zugang für jeden ungeachtet von Behinderung ist ein wesentlicher Aspekt. Überblick Was ist Web-Zugänglichkeit? Wer braucht Web-Zugänglichkeit? Warum sollen öffentliche Seiten zugänglich sein? Wie implementiert man die Web-Zugänglichkeit? Gegenwärtige Situation in Österreich. 2 Was ist Web-Zugänglichkeit? Was ist Web-Zugänglichkeit Verwirklichung von Design for All in Web, Vobedingung der Usability für behinderte Menschen Grundsätze der Zugänglichkeit Um für alle benutzbar zu sein, müssen Web-Inhalte 1. wahrnehmbar, 2. bedienbar, 3. verständlich und 4. robust kodiert sein. 3 Wer braucht Web-Zugänglichkeit? Wer braucht Web-Zugänglichkeit? Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Menschen in besonderen Lebenslagen, Suchmaschinen, Web-Fortschritt. Menschen mit Behinderung Blinde, Sehbehinderte,

4 Menschen mit Farbsehstörungen, Gehörlose, Hörbehinderte, Mobilitätsbehinderte, Menschen mit Lernschwäche, Menschen mit Sprachschwierigkeiten, Kognitivbehinderte Menschen, Menschen mit Anfällen verursacht durch Photosensitivität. Blinde Menschen und IKT IKT muss durch Sprachausgabe oder taktile Ausgabegärete angepast werden. Computernutzung / Screen Reader Software mit Sprachausgabe und/oder Braille Display. Sprechende Handys, Bankomaten,... Blinde Menschen und IKT - Beispiel 1 Der Screenreader ist eine Brücke zwischen dem Bildschirminhalt und der Ausgabe in Sprache oder Braille.

5 Der WebFormator ist eine Erweiterung für IE. Sehende können sich einen Eindruck verschaffen, wie sich die Gestaltung von Internetseiten auf Blinde auswirkt, bzw. Überprüfen, ob der gesamte Inhalt zugänglich ist.

6 Blinde Menschen und IKT - Beispiel 2 Braille Display Braille Wave der Firma Handy Tech.

7 Blinde Menschen und IKT - Beispiel 3 Blindenschrift - 6-Punkte-System

8 Blinde Menschen und IKT - Beispiel 4 Blinde Menschen im Web Blindenschrift - 8-Punkte-System Übersicht und Zugang zu allen Seitenbereichen, Funktional richtige alternative Texte für Grafiken: Logos, grafische Links, Fotos, Zeichnungen, Gemälden, Inhaltstragende Grafiken: Charts, Diagramme,... Programmatische Beschriftungen und Betitelungen, Einsatz vom logischen Markup, Auszeichnung der natürlichen Sprache. Sehbehinderte Menschen und IKT Systemeinstellungen, Vergrößerungssoftware, Sprachausgabe. Sehbehinderte Menschen und IKT - Beispiel 1 Startmenü / Programme / Zubehör / Eingabehilfen / Bildschirmlupe.

9 Sehbehinderte Menschen im Web Microsoft Bildschirmlupe Gute Orientierung durch Kennzeichnung der Seitenbereiche, Ausreichender Kontrast, Gut lesbare Schriftarten, Ausreichende Schriftgröße, Personalisierungsangebote: Persönliche Farbauswahl, Persönliche Auswahl der Schriftgröße. Gehörlose Menschen und IKT Visuelle Darstellung der Audiosignale, Untertitel des kompletten Audioinhalts. Gehörlose Menschen und IKT - Beispiel Untertitelungssystem beim ZDF "Emma" = Spracherkennungscomputer des ZDF (Abbildung links). Über Kopfhörer hört der Redakteur das ZDF-Programm und spricht es in das Mikrofon des Computers. Dieser setzt dann die gesprochenen Worte in Text um. Die Ausgabe des Textes erfolgt direkt unter dem Bild (Abbildung rechts).

10 Gehörlose Menschen im Web Textäquivalente für reine Audioinhalte, Untertitel für Audiospur des Videoinhalts, Wichtige Informationen angeboten in Gebärdensprache, Einsatz der Einfachen Sprache auf den Seiten ( easy-to-read ). Hörbehinderte Menschen und IKT Hörgeräte, Induktionsschleife. Hörbehinderte Menschen und IKT - Beispiel Hörgerät hinter dem Ohr Beispiele für Hörgeräte Hörgerät im Ohr Induktionsanlage Cochlea Implantat Hörbehinderte Menschen im Web Audiokontrast: Informationstragende Fordergrundtöne müssen mind. 20 decibel lauter sein als die Hintergrundklänge, Untertitel. Mobilitätsbehinderte Menschen und IKT Spezielle Tastaturen, Spezielle Zeigergeräte Head tracking, Eye tracking, Fußschalter, Saug-blas-Schalter. Mobilitätsbehinderte Menschen und IKT - Beispiel 1 Die Kopfmaus (Fa. Rehatronik, Modell "IRNAV") verarbeitet Bewegungen des Kopfes in Realzeit und orientiert sich an einem selbstklebenden Reflexionspunkt, der an der Stirn oder einem Brillengestell angebracht wird.

11 Die Augensteuerung (Fa. Rehatronik, Modell "EyeCatch") erlaubt dem Benutzer, den Mauszeiger mit den Augen zu bewegen, indem er seinen Blick über den Bildschirm wandern lässt. Mobilitätsbehinderte Menschen und IKT - Beispiel 2 Binäre bzw. Mehrfachschalter IntegraMouse Iso Möglichkeit mit dem Mund sämtliche Funktionen einer Computermaus zu bedienen. Durch geringfügiges Auslenken des Mundstücks kann der Mauszeiger am Bildschirm bewegt werden. Ein minimales Saugen oder Blasen genügt, um entweder die Funktion der linken oder rechten Maustaste auszulösen. Eine gute Kopfkontrolle und Mundmotorik sind Voraussetzung. Scanning Software wird eingesetzt, um die Funktionalität zu erhöhen und das Schreiben zu erleichtern. Programme wie z. B. WiViK, TEDI, Altus-Pro, Click-N-Type werden eingesetzt, da keine Standard- oder Sondertastur bedient werden kann. Mobilitätsbehinderte Menschen im Web Bedienung aller Fuktionen per Tastatur möglich, Schnellzugang zu Seitenbereichen Ausreichende Größe der klickbaren Symbole, Ausreichende Entfernung zwischen den Aktionsbereichen (Links, Buttons, sensitive Bereiche der Image Maps). Menschen mit kognitiven, sprachlichen oder Lern-Schwirigkeiten im Web (1) Sprache Zu komplizierte Ausdrucksweise: Sehr lange Sätze, Passiv statt Aktiv, Vermehrte Verwendung von Archaismen und nicht alltäglichen Synonymen. Mehrere Themen pro Absatz Fehlender Einsatz von preloading Ganz wichtig ist der Einsatz der einfachen Sprache.

12 Menschen mit kognitiven, sprachlichen oder Lern-Schwirigkeiten im Web (2) Strukturierung Von großer Wichtigkeit sind: Klar strukturierte Seiten, gut portionierter Informationsgehalt auf der Seite, klare, gut lesbare Schriftarten, Lockerung des Textes durch Icons und andere Grafiken. Ältere Menschen im Web (1) Es handelt sich oft um eine Kombination von verschiedenen Behinderungsformen in abgeschwächter Form. Bei meisten Personen zeichnet sich eine langsame Minderung des Seh- und/oder Hörvermegens. Kognitive Funktionen werden bei einigen beeinträchtigt. Viele tun sich schwer mit dem Lernen und haben scheu vom Computer. Ältere Menschen im Web (2) Alle Zugänglichkeitseigenschaften für Behinderte Menschen kommen auch den älteren Menschen zugute. Besonders nützlich sind: klare Seitenstruktur, gut lesbare Schriften (serifenlos), skalierbare Schrift- und Grafikgrößen. Menschen in besonderen Lebenslagen Durch Unfälle kurzfristig behindert, durch die Arbeitsumgebung (Fabrikhalle,...), beim Autofahren ist man im Hinblick auf Web blind und mobilitätsbehindert. 4 Warum sollen öffentliche Seiten zugänglich sein? Warum sollen öffentliche Seiten zugänglich sein? Wenn Government geht in Richtung e-government, dann muss sich auch Inclusion Richtung e-inclusion entwickeln. soziale, gesetzliche, wirtschaftliche Gründe für die Web-Zugänglichkeit. Soziale Gründe Behinderung kann jeden treffen. Selbstschutzgrundsatz: Was du möchtest, dass man dir tut, tu auch dem anderen! EU Aktivitäten Dezember 1999 Start der Initiative eeurope durch Veröffentlichung eines Entwurfes über eine Initiative für das Treffen des Europarates in Lissabon in März 2000: e-europe - An Information Society For All

13 (Dokumentennummer: COM(1999) 687) Juni 2000 Während des Ratstreffens in Feira einigen sich die Mitgliedsstaaten auf den Aktionsplan eeurope 2002 September 2001 Die Europäische Kommission veröffentlicht die Kommunikation eeurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten (Dokumentennummer: COM(2001) 529) Juni 2002 Während des Ratstreffens in Sevilla wird der Aktionsplan eeurope 2005 gestartet. (Dokumentennummer: COM(2002) 263) Juni 2005 Die Europäische Kommission startet durch die Veröffentlichung der Kommunikation i Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung - eine fünfjährige Aktion zur Förderung der Wirtschaft (Dokumentennummer: COM(2005) 229) September 2005 Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Kommunikation zum Thema eaccessibility (Dokumentennummer: COM(2005) 425) Mehr auf der Seite der EU Kommission: Rechtliche Situation in Österreich Bundesverfassung Artikel 7 (Gleichheitsgrundsatz) Artikel 8 (Anerkennung der Österr. Gebärdensprache) Bundesbehindertengleichstellungsgesetz e-government-gesetz Artikel 7 der Bundesverfassung Gesetzestext: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (...) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Schlußfolgerung: öffentliche Seiten müss(t)en barrierefrei sein Artikel 8 der Bundesverfassung Am 6. Juli 2005 beschloss der Nationalrat eine Änderung der Österreichischen Bundesverfassung, mit der die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache als eigenständige Sprache verankert werden soll. Mit BGBl. I Nr. 81/2005 wurde diese Anerkennungsbestimmung in Art. 8 Abs. 3 B-VG am 9. August 2005 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Art. 8 Abs. 3 lautet demnach: Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze. Die Bestimmung trat mit Ablauf des Monates der Kundmachung in Kraft, also mit 1. September 2005 und damit ist die Österreichische Gebärdensprache tatsächlich eine in Österreich als eigenständig anerkannte Sprache. Bundesbehindertengleichstellungsgesetz Gesetzestext: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische

14 Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Erläuterungen aus der Regierungsvorlage: Das Vorliegen von Barrierefreiheit ist nach dem Stand der technischen Entwicklung zu beurteilen. Herangezogen werden dafür können beispielsweise die einschlägigen ÖNORMEN in den Bereichen Bauen und technische Ausstattung sowie die WAI-Leitlinien betreffend Angebote im Internet. e-government-gesetz Gesetzestext: Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden. Dokument online (PDF) ( Wirtschaftliche Gründe Web-Accessibility lohnt sich auch wirtschaftlich mittel- bis langfristig in e-government e-banking e-business... Bereichen Belegt durch die EC Studie: Accessibility of ICT products and services to Disabled and Older People ( vom 29. November Wie implementiert man die Web-Zugänglichkeit? Wie implementiert man die Web-Zugänglichkeit? Durch die Barrierefreiheit von Web-Anwendungen ( Browser, Media-Player ) Autorenwerkzeugen, Web-Inhalt. Technische Verwirklichung: Durch die Einhaltung internationaler Standards und Richtlinien WCAG 2.0 und andere von W3C/WAI, Zugänglichkeitsrichtlinien für alle proprietären Formate (DOC, PDF, Flash usw.) Barrierefreie Eigenschaften der Web-Anwendungen Schnittstelle zu Accessibility API des jeweiligen Betriebsystems, Alle Funktionen auch per Tastatur erreichbar, Alle Buttons beschriftet, Alle eingebauten Dialoge zugänglich (richtig beschriftete Dialogfelder),

15 Menü-Äquivalente für alle Symbolleisten. Barrierefreie Eigenschaften des Web-Inhalts (1) Maßgebende internationale Richtlinien: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 ( Inhalt soll wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Inhalt soll wahrnehmbar sein Text Alternativen für alle nichttextuellen Inhalte, Alternativen für aufgenommene und live Media, Programmatisch erfassbare und sinnenunabhängige Informationen und Inhaltsabhängigkeiten, Farbe ist nicht der einzige Inhaltsträger, ausreichender Kontrast (visuell und audio). Inhalt soll bedienbar sein Navigation und alle Komponenten der Benutzeroberfläche sind auch per Tastatur bedienbar, ausreichende Zeit zum Lesen und Agieren, Inhalt darf nicht photosensitive Anfälle auslösen, Inhalt ist navigierbar: Seitenbereichsmenü, zugängliche Suche, Positionsanzeige. Inhalt soll verständlich sein Inhalt ist lesbar und verständlich: Auszeichnung der Sprache, Erklärung von Begriffen und Abkürzungen (Glossar, Tips), einfache Sprache, Inhalt ist vorhersagbar: Konsistente Navigation und Objektbeschriftung, keine automatischen Kontextänderungen, Hilfe bei Vermeiden und Korrigieren von Fehlern. Inhalt soll robust sein Markup muss vollständig und valide sein. 6 Gegenwärtige Situation in Österreich Gegenwärtige Situation in Österreich Evaluation von Webportalen der Ministerien 2009 (durch KI-I ( Oberösterreich) Alle anderen Webauftritte nicht ausgewertet. Vorschlag: Mehr Transparenz und mehr Engagement!

16 7 Angebote des Instituts Integriert Studieren Angebote des Instituts Integriert Studieren Web-Zugänglichkeits- und AT-Kurse Austrian Accessibility Academy (AAA Linz) ( Evaluierung und Redesign-Beratung Mail an Mario Batusic Vielen Dank!

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