Elternmerkblatt. Die KiTa Sternhuus wir von einem Förderverein unterstützt.
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- Calvin Küchler
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1 Elternmerkblatt Kindertagesstätte Sternhuus, Martina & Thomas Salvisberg, Würzenbachstrasse 18, 6006 Luzern, tel , Die KiTa Sternhuus wir von einem Förderverein unterstützt. 1) Betreuungsgrundsätze Gegenseitiges Vertrauen und Respekt sind uns sehr wichtig. Wir schenken jedem Kind die Aufmerksamkeit die es braucht, damit es sich angenommen und geborgen fühlen kann. In unserer Erziehung sind liebevolle, aber klare Linien und Konsequenz gross geschrieben, weil wir überzeugt sind, dass dies ihrem Kind Halt gibt, es Vertrauen lehrt und seine Sozialkompetenz fördert. Wir wollen eine Situation schaffen die dem Familienleben so ähnlich wie möglich ist. Der Bezug zu einer Mutter und zu einem Vater ist möglich. Die vier Salvisberg Kinder (Jg. 91, 92, 94, 97) sind geschätzte grosse Sternhuus- Geschwister. Um das Zusammenleben in der Kita so familienähnlich wie möglich zu gestalten, werden die Kinder situativ in die Hausarbeit (z.b. Aufräumen, Kochen, Reinigen) einbezogen. Gemeinsames Spielen, Basteln und Erlebnisse in der Natur sind eine Selbstverständlichkeit. Die Gestaltung des Morgenkreisli, der Bastelarbeiten, des Abenkreises sowie der Erzählstunde orientieren sich an saisonalen Themen und bringen viel inhaltliche Abwechslung in den immer gleich bleibenden, von den Kindern sehr geschätzten Tagesablauf. Die Kinder werden individuell und in der Gruppe mit gezielten pädagogischen Impulsen gefördert. Wir wollen die gesunde, saisonale, ausgewogene und bewusste Ernährung fördern. Unsere KiTa ist darauf ausgerichtet, den betreuten Kindern Werte zu vermitteln, die ihre Sozialkompetenz stärken. 1
2 2) Team 2.1. Leitung der Kita: Frau Martina Salvisberg: Kinderkrankenschwester, Haushaltlehrmeisterin und Tagesmutter, Mutter von vier Kindern (Jg. 91, 92, 94, 97). 2.2 Mitarbeiter: Herr Thomas Salvisberg: Vater der selben Kinder, Koch, Hotelier, eidg. dipl. Einkäufer, ab 2009 in Ausbildung zum Fachmann Betreuung, Fachrichtung Kinder. Frau Michelle Erb: Sozialagogin. Eine Jahrespraktikantin (Wechsel jeweils im Sommer) Eine Halbjahrespraktikantin vom Juweso Sozialjahr (Wechsel jeweils im August und im Februar) 3) Angebot 15 Ganztagesplätze die auch als Halbtage belegt werden können. Davon 2 Baby-Plätze pro Tag. Subventionierte Plätze für stadtluzerner Kinder. Stunden- und Notfallbetreuung je nach Auslastung möglich. In Notsituationen oder zur Entlastung der Eltern bietet die KiTa gelegentlich (je nach Ressourcen der Familie Salvisberg) auch Übernachtungsmöglichkeit und Wochenendbetreuung an. Dies ist möglich, weil die Famileinwohnung nur durch eine Tür von der KiTa getrennt ist. 4) Öffnungszeiten Die KiTa ist Montag bis Freitag durchgehend ab 7.00 Uhr bis Uhr geöffnet. 5) Betreuungsmöglichkeiten, Kosten und Zahlungsmodus Die KiTa bietet folgende Möglichkeiten an: Vormittag inkl. Z`Nüni und Z`Mittag Nachmittag Inkl. Z Mittag und Z Vieri Ganzer Tag inkl. allen Mahlzeiten Stundentarif Erste Stunde 10. Für Nicht-Kita-Kunden Weitere Stunde Für Nicht-Kita-Kunden Nacht zwischen zwei Betreuungstagen Freitag Nacht Wochenende Sa.9.00-So Das minimale Betreuungspensum beträgt 20% pro Woche. Dies entspricht einem ganzen oder zwei halben Tagen. Für die Integration des Kindes ist jedoch eine Betreuung von mindestens 30% empfehlenswert. Kinder unter 18 Monaten bezahlen bei einem Betreuungstag 150. Sfr. (Reglementierter Platzbedarf 1.5 Plätze), für jeden weiteren Tag pro Woche 120. Sfr. Das Betreuungsgeld errechnet sich je nach vereinbartem wöchentlichen Betreuungsmodus auf ein Jahr und wird auf 12 Monate verteilt. 2
3 Beispiel: 2 Ganztage pro Woche: x 48 Wochen (52 Jahreswochen minus 4 Wochen Ferien) geteilt durch 12 Monate. Monatspauschale: Sfr. Der monatliche Beitrag ist im Voraus zu bezahlen. So, dass er spätestens am 1. eines jeden Monats auf dem Konto der KiTa eingeht. Das Betreuungsgeld ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Ferien/Krankheit/Unfall) sowie den ortsüblichen Feiertagen geschuldet. Ausfalltage können nicht kompensiert werden. Die Eltern anerkennen hiermit, dass auch im Falle einer Kündigung das Betreuungsgeld ungeachtet der weiteren Inanspruchnahme der Betreuung während der Kündigungsfrist bis zu deren Ablauf geschuldet ist. Allfällige zusätzliche Betreuungstage oder Betreuungsstunden (nur nach Absprache mit der Leitung) sind am Ende dieser Betreuungszeit sogleich bar zu bezahlen. 6) Bringen und Abholen 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr: Eintreffen der Vormittags- und Ganztages-Kinder Uhr bis Uhr: Eintreffen der Kinder die zum Mittagessen und zur Nachmittagsbetreuung kommen Uhr: Abholen der Vormittags-Kinder Uhr bis Uhr: Abholen aller Kinder. Damit der Tagesablauf reibungslos funktionieren kann, sind wir darauf angewiesen, dass diese Zeitfenster respektiert werden. Verspätungen beim Abholen sind dem KiTa-Team sofort mitzuteilen. In Notsituationen kann der KiTa-Aufenthalt zum Stundentarif verlängert werden. Die Kinder werden grundsätzlich nur an die gesetzlich sorgeberechtigten Personen übergeben. Andere Personen bedürfen einer ausdrücklichen und persönlichen Ermächtigung durch eine sorgeberechtigte Person. Die Eltern sind verpflichtet, dem Betreuungs-Team täglich mitzuteilen, wer das Kind abholt. Die Kinder werden nicht an nicht benannte oder unbekannte Personen übergeben. Das KiTa-Team gibt gerne kurzfristig telefonisch Auskunft, ob die Kapazität für eine Stundenbetreuung besteht. 3
4 7) Aufnahmeverfahren Bei Interesse ist das Anmeldeformular ausgefüllt der Kita im Sternhuus zuzustellen. Danach findet ein persönliches Gespräch samt Besichtigung in der Kita statt. Bei diesem Gespräch wird dieses Merkblatt besprochen. Der Vertrag wird zum Ausfüllen abgegeben. Bei Vertragsunterzeichnung ist ein Depot von Sfr. einzuzahlen. Die Depotgebühr ist unverzinslich Sfr. werden am Ende des Betreuungsverhältnisses mit offenen Rechnungen verrechnet, oder zurückbezahlt. Die restlichen Sfr. des Depots fliessen bei Einzahlung in die Sternhuus Aktivitätenkasse. Davon werden gemeinsame Aktivitäten wie Ausflüge, Kita-Fest, usw. mitfinanziert. Dieser Betrag ist jährlich geschuldet. Tritt ein Kind das Betreuungsverhältnis nicht an, geht das gesamte Depot als Entschädigung für die Umtriebe an die Krippe. Grundsätzlich kann kein Platz länger als zwei Monate zum Voraus reserviert werden. Wird in Ausnahmefällen doch einmal ein Platz reserviert, ist die Monatspauschale für den ersten Betreuungsmonat bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Tritt ein Kind das Betreuungsverhältnis nicht an, geht dieser Betrag als Entschädigung an die KiTa. 8) Eingewöhnung In den ersten Wochen ab Vertragsbeginn kommt das Kind zu Eingewöhnungsaufenthalten. Es soll sich langsam anklimatisieren und die Betreuungspersonen sowie die anderen Kinder kennen lernen. Nach ein bis zweimaligem Besuch mit einem Elternteil bleibt das Kind für eine Weile alleine in der KiTa. Danach wird individuell gesteigert, z.b. mit Essen, Schlafen oder Pause machen. Auf die jeweilige Situation des Kindes wird bestmöglich Rücksicht genommen. Zur Vermeidung des Vertrauensmissbrauchs ist es uns wichtig, dass sich das Kind von den Eltern verabschiedet und sieht, wie die Eltern gehen. 9) Verpflegung Die Mahlzeiten Znüni, Zmittag und Zvieri werden von der KiTa besorgt. Die Verpflegung von Säuglingen erfolgt nach Absprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigten. Schoppenflaschen, Schnabelbecher, sowie Schoppenpulver bitte mit Name versehen in die KiTa bringen. 10) Bekleidung Die Eltern/Erziehungsberechtigten sorgen für zweckmässige und witterungsangepasste Bekleidung der Kinder. Wir gehen bei jedem Wetter nach draussen! Die Eltern bringen genügend Ersatzwäsche und für Säuglinge und Kleinkinder Papierwindeln mit. Die Kinder müssen gut gefederte Finken tragen. Für jedes Kind steht ein Körbchen für Kleider, Finken und weitere persönliche Sachen bereit. Angeschriebene Kleidungsstücke finden schneller zu Ihrem Besitzer zurück. Zur Sicherheit und zur Vermeidung von Unfällen wird empfohlen, die Kinder in der Kita keinen Schmuck tragen zu lassen. Die Kita haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Kleidern, mitgebrachten Spielsachen und Schmuck. 4
5 11) Krankheit Bei leichter Krankheit wie leichtes Fieber oder Erkältung darf das Kind die KiTa besuchen. Nicht jedoch bei ansteckender Krankheit (z.b. Brech-Durchfall). Die KiTa-Leiterin entscheidet, ob ein Kind zurückgewiesen bzw. unverzüglich abgeholt werden muss. Kann ein Kind infolge Krankheit die KiTa nicht besuchen, ist die Leitung bis spätestens 8.30 Uhr zu informieren. Benötigt das Kind Medikamente, dürfen diese nur in Originalpackung und beschriftet mit Name und Dosierung in die KiTa gebracht werden. 12) Unfall Bei einem Unfall werden die Eltern/Erziehungsberechtigten sofort informiert. In Notfällen ist die KiTa-Leiterin ermächtigt, auch ohne deren vorherige Information ärztliche Hilfe (Dr. Ph. Trefny) beizuziehen. 13) Versicherung Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für ihre in der KiTa betreuten Kinder eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Bei Eintritt ist der Leitung eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Verändern die Eltern während der Betreuungszeit das Versicherungsverhältnis, so ist dies mit einer aktualisierten Bescheinigung der KiTa mitzuteilen. Die Kita im Sternhuus verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. 14) Kündigung Nach Eintrittstermin ist der erste Betreuungsmonat in Probe und kann auf Ende desselben von beiden Seiten gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Änderung eines Betreuungsverhältnisses fällt grundsätzlich auch unter diese Frist. Sind die Eltern mit der Bezahlung des Betreuungsgeldes mehr als einen Monat in Verzug, kann die KiTa den Vertrag fristlos auflösen. 15) Ausschluss Bei Problemen in der Betreuung werden mit den Eltern Massnahmen besprochen und terminiert. Sollte sich die Situation wider Erwarten nicht verbessern und die Betreuung des Kindes für die KiTa untragbar werden, kann das Kind innert vier Wochen von der Kita ausgeschlossen werden und der Vertrag gilt als gekündigt. 5
6 16) Zusammenarbeit mit den Eltern Wir wollen einen offenen, klaren Dialog mit den Eltern. Beide Seiten informieren laufend über Beobachtungen und Fortschritte beim zu betreuenden Kind. Es findet jährlich ein Elternabend statt. Elerngespräche werden nach Bedarf vereinbart. 17) Betriebsferien Erste Fasnachts/Sportferienwoche Mittlere zwei Juli Wochen Erste Herbstferienwoche Zudem bleibt die Kita zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den Eidgenössischen, Kantonalen und Städtischen Feiertagen geschlossen. Die Kita behält sich vor, zusätzlich ein Tag für den Betriebsausflug (z.b. Freitag nach Auffahrt) geschlossen zu bleiben. Die genauen Daten werden jeweils ende Jahr für das Kommende bekanntgegeben. 18) Naturalspenden Naturalien wie Spielzeug, Bastelsachen, Inventar, Kleider werden nach Absprache mit der KiTa-Leitung sehr gerne entgegengenommen. 19) Geldspenden Der Förderverein KiTa Sternhuus ist dankbar für jede Zuwendung finanzieller Art. Einzahlungsscheine und weitere Auskünfte dazu sind bei der KiTa-Leitung erhältlich. Diese Gelder werden ausschliesslich zum Wohle der Sternhuus Kinder in pädagogisch wertvolle Anschaffungen investiert. Mai
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