Teil B Bewertungsgrundlagen und Methodenbeschreibungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Teil B Bewertungsgrundlagen und Methodenbeschreibungen"

Transkript

1 LAWA-AO Rahmenkonzeption Monitoring Teil B Bewertungsgrundlagen und Methodenbeschreibungen Arbeitspapier IV.3 Konzeption für Biota-Untersuchungen zur Überwachung von Umweltqualitätsnormen gemäß RL 2008/105/EG Stand: 18. Oktober 2011 Die LAWA hat auf ihrer 143. Sitzung am 22./ das vorliegende Arbeitspapier zur Kenntnis genommen und den Ländern bei der Aufstellung ihrer Messprogramme für 2012 die Anwendung empfohlen.

2 1 Veranlassung In der Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2008 (Abl. L 348 vom , S. 84) sind Umweltqualitätsnormen (UQN) im Bereich der Wasserpolitik festgelegt worden. Aus Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 geht hervor, dass sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden können, anstelle der in Anhang I Teil A für die Wasserphase aufgeführten UQN, UQN für Sedimente und/oder Biota anzuwenden. Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 wenden Mitgliedstaaten, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, folgende UQN an: Quecksilber (Hg) Hexachlorbenzol (HCB) Hexachlorbutadien (HCBD) 20 µg/kg Nassgewicht 10 µg/kg Nassgewicht 55 µg/kg Nassgewicht Die Überwachung soll mindestens einmal jährlich stattfinden; es sei denn, dass nach dem aktuellen Wissensstand und dem Urteil von Sachverständigen ein anderes Intervall gerechtfertigt ist. Auszuwählen ist unter Fischen, Weichtieren, Krebstieren und anderen Biota. Weitere für das Monitoring wichtige Details, beispielsweise welches Gewebe bei Fischen untersucht werden soll, enthält die Richtlinie nicht. Auch die neue Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung OGewV) vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1429) macht hierzu keine konkretisierenden Vorgaben. Ein auf Initiative des Umweltbundesamtes (UBA) am 7. Mai 2009 durchgeführter Workshop hat gezeigt, dass im Vergleich der Bundesländer und der Umweltprobenbank des Bundes, die ihre Ergebnisse präsentiert hatten, deutliche methodische Unterschiede vorhanden sind. Damit die Ergebnisse bundesweit vergleichbar sind, ist eine möglichst weitgehende Harmonisierung der Methoden anzustreben. In dem vorliegenden Vorgehenskonzept werden die hierfür maßgeblichen Randbedingungen definiert. Sofern in einem Bundesland auch für die nach Artikel 3 Abs. 3 der Richtlinie 2008/105/EG, umgesetzt durch 11 Abs. 1 OGewV, zusätzlich geforderte langfristige Trendermittlung Biota-Untersuchungen durchgeführt werden, könnten dieselben Fischproben wie für die Überwachung der UQN verwendet werden. Auf jeden Fall sollte aber dieselbe Methodik wie unter Kapitel 3 beschrieben verwendet werden. 2

3 2 Grundsatz Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, die UQN für Biota nicht anzuwenden, wenn sie alternativ strengere Wasser-UQN einführen als in der RL 2008/105/EG Anhang I (Jahresdurchschnitts-UQN) aufgeführt, sofern diese das gleiche Schutzniveau gewährleisten und somit den Aspekt des secondary poisoning berücksichtigen. In der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juli 2011 wird für HCB und HCBD hiervon Gebrauch gemacht und alternativ auf die Wasserphase bezogene, strengere Wasser-UQN festgelegt. Dieses ist für Quecksilber nicht erfolgt, da kein einfacher Zusammenhang zwischen dem Gehalt in der Wasserphase bzw. Sediment und dem Gehalt in Biota besteht. Die Überprüfung der Umweltqualitätsnorm für Quecksilber kann daher nur mittels Biota-Untersuchungen erfolgen. Nach Bundesverordnung ist für die Überwachung ein Untersuchungsintervall von mindestens 3 Jahren vorzusehen. In Deutschland sollen sich die Biota-Untersuchungen zur Überprüfung der Umweltqualitätsnormen aus folgenden Gründen auf Fische beschränken. Die in Artikel 3 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2008/105/EG angegebenen Biota-UQN sind auf der Grundlage des Akkumulationsverhaltens in Fischen mit dem Ziel abgeleitet worden, ein ausreichendes Schutzniveau sowohl für Fisch fressende Säugetiere und Vögel als auch für den Mensch zu gewährleisten. Fische sind wie die langjährigen Erfahrungen in Bayern und Niedersachsen zeigen gut für das Biotamonitoring geeignet. Sie kommen in allen Gewässern vor und integrieren über Raum und Zeit. Eine Verknüpfung der Befischung für die Überwachung der UQN mit der Befischung für das Monitoring zur ökologischen Zustandsbewertung kann ebenfalls erfolgen. Nach Möglichkeit sollen Synergien zu bereits bestehenden Überwachungsprogrammen zur langfristigen Trendermittlung genutzt werden und wenn möglich, die gleiche Methodik genutzt werden. In den Binnengewässern stößt die Untersuchung von Muscheln dagegen auf verschiedene methodische und naturschutzrelevante Probleme. Aufgrund des vorgegebenen Untersuchungsintervalls wäre eine Altersklasse von 3 Jahren empfehlenswert, in der Regel werden allerdings Muscheln im Alter von lediglich 1 2 Jahren vorgefunden. Das passive Monitoring von Dreissena sp. ist nur in bestimmten Gewässern möglich, in denen diese Neozoenart verbreitet ist. Ein aktives Monitoring mit Dreissena sp. ist in den übrigen Gewässern, die noch nicht von dieser Neozoenart besiedelt sind, aus Gründen des Naturschutzes problematisch. Ein aktives Monitoring mit Großmuscheln ist sehr aufwändig. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Großmuscheln zu den besonders geschützten Arten gehören. 3

4 3 Methodik Die vorgeschlagene Methodik berücksichtigt eine Vielzahl fachlicher Anforderungen und Erfahrungen einzelner Bundesländer aus etablierten Überwachungsprogrammen auch für das Schutzgut Mensch, maßgebliche methodische Anforderungen, sowie Praktikabilität und Aufwand und stellt gleichzeitig einen Kompromiss zum Wunsch nach weitestgehender Vereinheitlichung der Vorgehensweisen dar. Dieser Ansatz ist im Rahmen wissenschaftlicher Studien weiter zu verifizieren. Die Kenntnis zur Verteilung der Schadstoffe im Fischgewebe, der für die Bewertung heranzuziehenden Fischarten und deren Verhältnis zur Belastung Gesamtfisch sind bislang unzureichend und sollten grundlegend untersucht werden. Dies wird als zwingend erforderlich angesehen, da nur so die Relevanz der Schadstoffbelastung für Fischräuber und somit deren ökotoxikologischen Relevanz besser eingeschätzt werden können. Aus dieser Erkenntnis sind dann ggfs. weitere Festlegungen abzuleiten. Sofern in einem Untersuchungsgebiet bereits jetzt ein Schadstoffmonitoring bei Fischen durchgeführt wird, soll bei der Anpassung des bestehenden Monitoringkonzeptes an die Vorgaben der OGewV vom 20. Juli 2011 versucht werden, die Datenkontinuität zu erhalten (Messstellenauswahl, Methodik, Fischarten). 3.1 Binnen- und Übergangsgewässer Artenspektrum und Altersklassen Das Artenspektrum der Fische ist von den Gewässertypen bzw. der Morphologie der Gewässer abhängig. Bevorzugt werden sollen Fischarten, die möglichst standorttreu sind und in genügender Anzahl vorkommen. Andererseits ist jedoch anzustreben, bundesweit möglichst wenige Fischarten zu betrachten, um eine hohe Vergleichbarkeit erreichen zu können. Die Auswahl der vorzugsweise zu untersuchenden Zielarten sollte sich an folgende Kriterien orientieren: möglichst weite Verbreitung in den unterschiedlichen Fließgewässertypen bzw. Regionen innerhalb Deutschlands ( von den Forellenregionen in Gebirgsbächen bis zur Brassenregion in den Marschengewässern ), Vorkommen in genügender Abundanz an möglichst allen Probenstellen eines Untersuchungsgebietes keine seltenen und oder gesetzlich geschützten Arten, praktikable Größen im Hinblick auf die Probengewinnung und die erforderliche Menge des Probenmaterials, Fangbarkeit mit üblichen fischereilichen Methoden muss gewährleistet sein. Um die möglichst aktuelle Belastung erfassen und dokumentieren zu können, sollten die Fische ein Alter von mindestens 3 Jahren haben. Die exakte Altersbestimmung der Fische vor Ort wird allerdings im Regelfall kaum möglich sein. 4

5 Um während der Befischungen vor Ort bereits eine Vorauswahl der zur späteren Untersuchung vorgesehenen Fische durchführen zu können, ist daher eine pragmatische Vorgehensweise angebracht, z. B. über das Kriterium einer praktikablen Größe. Je nach Gewässer (Nährstoffangebot, Raubdruck, Temperaturregime) ändert sich die Fischlängen- Altersbeziehung. Daher ist es von Vorteil, im Zuge der Befischungsplanung Daten früherer Befischungen heranzuziehen, um die benötigten Fischlängen für mindestens 3-jährige Fische abschätzen zu können. In Tabelle 1 sind die bevorzugt zu untersuchenden Fischarten aufgeführt. Zudem sind den jeweiligen Fischarten jeweils Grenzlängen zugeordnet, die im Sinne einer Faustformel einen Orientierungswert für die Durchschnittsgröße in der jeweiligen Altersklasse liefern. Diese Angaben erfolgten in Anlehnung an Zusammenstellungen fischereilicher Standardwerke von Bauch (Bauch, G. [1953]: Die einheimischen Süßwasserfische. Neumann Verlag, Radebeul und Berlin, S. 187), Schindler (Schindler, O. [1953]: Unsere Süßwasserfische. Franckh sche Verlagsbuchhandlung, W. Keller & Co., Stuttgart, S. 222) sowie Riedel (Riedel, D. [1974]: Fisch und Fischerei. Eugen Ulmer, Stuttgart, S. 287). Sofern nicht bei jeder Probenahme das Alter aller Fische bestimmt wird, sollte die Beziehung zwischen Alter und Länge an den jeweiligen Messstellen in regelmäßigen Abständen möglichst anhand der Otolithen überprüft werden. Tab. 1: Ranking-Liste von Fischarten für Binnen- und Übergangsgewässer Ranking-Nr. Fischart Empfohlene praktikable Größen und vermutliche Altersklasse Fließgewässer 1 Döbel cm (3 4 Jahre) 2 Brassen cm (3 4 Jahre) 3 Flussbarsch cm (3 4 Jahre) 4 Rotauge cm (3 5 Jahre) 5 Bachforelle* cm (3 4 Jahre) 6 Aal cm (etwa 8 Süßwasserjahre sowie mindestens 2 Larvaljahre im Salzwasser) Übergangsgewässer 1 Stint (Wanderform) cm (3 4 Jahre) 2 Hering cm (3 4 Jahre) 3 Flunder cm (3 4 Jahre) Stehende Gewässer 1 Flussbarsch cm (3 4 Jahre) 2 Brassen cm (3 4 Jahre) 3 Rotauge cm (3 5 Jahre) 5

6 4 Hecht cm (3 4 Jahre) 5 Kleinmaränen cm (3 4 Jahre) 6 Großmaränen cm (3 4 Jahre) 7 Seesaibling cm (3 4 Jahre) * in den von Salmoniden dominierten Fließgewässerregionen Aufgrund seines hohen Fettgehaltes und der weiten Verbreitung als Speisefisch wäre grundsätzlich auch der Aal besonders prädestiniert. Hier wären insbesondere Gelbaale zu untersuchen, da davon auszugehen ist, dass Probenahmeort und Aufwuchsgebiet mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit übereinstimmen als bei abwandernden Blankaalen, insbesondere in großen Fließgewässersystemen bzw. Flussunterläufen. Zwar gilt der Aalbestand europaweit als bedroht gemäß Verordnung 2007/1100/EG des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals (Abl. L 248 vom , S ). Dennoch ist die Aalfischerei weiterhin zulässig. Die im Zusammenhang mit den Biota-Untersuchungen entnommenen Mengen sind im Vergleich der durch die Fischerei entnommenen Mengen als gering anzusehen. Bei geringen Bestandsdichten sollte diese Fischart nicht übermäßig zu Untersuchungen herangezogen werden Die konkrete Auswahl der für die Untersuchungen heranzuziehenden Fischarten aus Tabelle 1 erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und in Abwägung der für die Untersuchungen anzustrebenden Mindestanzahl an Fischen der gewünschten Altersklasse sowie deren Stetigkeit. Sofern möglich sind aber in Anlehnung an das Guidance-Dokument Guidance on chemical monitoring of sediment and biota under the water framework directive in Fließgewässern Döbel oder Brassen, in Seen Flussbarsche oder Brassen für das Biota-Monitoring heranzuziehen. In den von Salmoniden dominierten Oberläufen von Fließgewässern kann insbesondere auf Bachforellen zurückgegriffen werden, in alpinen Seen auf den Seesaibling Überwachungsintervalle, Überwachungsfrequenzen und Probenahme Biota-Untersuchungen von Fischen zur Überwachung der UQN sind entsprechend der OGewV vom 20. Juli 2011 im Rahmen der Überblicksüberwachung 1 2-mal pro Jahr mit einem Überwachungsintervall von mindestens 1-mal in 3 Jahren, d. h. mindestens 2-mal pro Bewirtschaftungsplan durchzuführen. Entsprechend Anlage 9 der OGewV vom 20. Juli 2011 können die Intervalle und Frequenzen reduziert werden, wenn der Zustand der Gewässer durch eine ausreichende Datenbasis zuverlässig und genau bewertet werden kann. Dies würde beispielsweise für Quecksilber zutreffen, bei dem bundesweit deutlich Überschreitungen der UQN in Fischen zu verzeichnen sind und dieser Status quo somit nicht durch ständige Untersuchungen überprüft werden muss. Die Probenahme der Fische sollten saisonal vergleichbar in der 2. Jahreshälfte erfolgen, bevorzugt im August Oktober. Das Fangen der Fische kann mittels Elektrobefischung, Stellnetzen, Reusen und Angel erfolgen. Insbesondere bei Brassen kann es hilfreich sein, vor Ort tätige Berufsfischer in die Probenahme einzubinden, da sich diese Fische vorwie- 6

7 gend uferfern am Gewässergrund aufhalten und aufgrund einer hohen Fluchtdistanz mittels Elektrofischerei nur schwierig zu fangen sind Individuenzahl Um eine hinreichend repräsentative Bewertung vornehmen zu können, sind je Messstelle/Fanggebiet, zumindest bis die Streuung bei den einzelnen Parametern bekannt ist, mindestens 10 möglichst gleich alte Individuen einer Fischart zu entnehmen. Bei Folgeuntersuchungen ist darauf zu achten, dass in etwa wieder dasselbe Größen-/Altersspektrum derselben Fischart beprobt wird Untersuchungsgewebe und Begleitgrößen Zur Probencharakterisierung werden an jedem Fisch folgende Parameter erhoben, welche für die Interpretation der Analysenergebnisse von immanenter Bedeutung sind: Gewicht Länge Korpulenzfaktor (aus Gewicht und Länge zu berechnen) und möglichst Fettgehalt des zu untersuchenden Gewebes Alter Geschlecht Gesundheitszustand Die Schadstoffgehalte werden zumindest in der Muskulatur (Filet, ohne Haut) bestimmt, da diese für die Bewertung nach der OGewV vom 20. Juli 2011 herangezogen werden. Für diese Wahl spricht, dass die Muskulatur den essbaren und mengenmäßig bedeutsamen Teil des Fisches darstellt. Dies ermöglicht auch, die Schadstoffgehalte direkt in Relation zu den Höchstgehalten der Lebensmittelüberwachung setzen zu können. Hinzu kommt die leichte Sezierbarkeit und dass auch für die Untersuchung von Einzelfischen eine ausreichende Menge an Probenmaterial zur Verfügung steht (siehe auch Vorentwurf VDI 4230 Blatt 4). Je nach Fischgröße und Probenmengenbedarf werden entweder ein vollständiges Filet oder beide Filets (ohne Haut) vor der Analytik homogenisiert, da nach Erfahrungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt verschieden hohe Schadstoffkonzentrationen in verschiedenen Gewebekompartimenten durchaus vorkommen. Grundsätzlich sind auch Kenntnisse zur Belastung des Gesamtfisches sowie zur Leber wünschenswert. Die Leber stellt aufgrund ihrer Größe und ihrer zentralen Rolle im Stoffwechselgeschehen ein für Untersuchungen geeignetes Organ dar. Gleichzeitig werden dort bestimmte Schadstoffe wie z.b. HCB und HCBD in der Regel stärker angereichert als in der Muskulatur. Daher wird empfohlen, möglichst ebenfalls Leberproben zu untersuchen, um eine umfassendere Abschätzung der Belastung in Fischen zu erhalten. Für die Bewertung nach der OGewV vom 20. Juli 2011 sind jedoch die Gehalte der Muskulaturen maßgeblich. 7

8 Es können sowohl Pool- als auch Einzelproben untersucht werden. Poolproben werden von der Mehrzahl der Bundesländer bevorzugt, um den Aufwand in Grenzen zu halten Messstellenauswahl Grundsätzlich sollten Untersuchungen an wenigen, ausgewählten repräsentativen Überblicksmessstellen sowie besonderen Belastungsschwerpunkten durchgeführt und diese auch innerhalb der FGG-Messprogramme abgestimmt werden. Werden HCB, HCBD oder Hg in einen Oberflächenwasserkörper eingeleitet oder eingetragen, so wird im Rahmen der überblicksweisen oder operativen Überwachung die jeweilige Stoffkonzentration in Biota für die Oberflächenwasserkörper repräsentativ ermittelt. Im Falle einer diffusen Einleitung ist eine Gruppierung von Oberflächenwasserkörpern zulässig, sofern bekannt ist, über welche Oberflächenwasserkörper sich die diffuse Einleitung erstreckt Bewertung Bei Einzeluntersuchungsergebnissen wird in Anlehnung an den Modus der OGewV vom 20. Juli 2011 bezüglich der Bewertung von Wasserproben, das arithmetische Mittel gebildet und nach den o.a. UQN bewertet. Gehalte, bei denen die Bestimmungsgrenze unterschritten wird, werden näherungsweise mit dem Gehalt der halben Bestimmungsgrenze berücksichtigt. Liegt hierbei der Mittelwert unter der Bestimmungsgrenze, so wird als arithmetischer Mittelwertwert < Bestimmungsgrenze angegeben. Mischprobenbefunde, d.h. Poolproben, die aus aliquoten Gewebemengen von mindestens 10 möglichst gleich alten Individuen einer Fischart von einer Messstelle und für einen Befischungszeitraum bestehen, werden direkt mit der jeweiligen UQN bewertet. 8

9 3.2 Küstengewässer Die für die Binnen- und Übergangsgewässer beschriebene Methodik ist prinzipiell bis auf die zu untersuchenden Fischarten auch auf den Küstenbereich von Nord- und Ostsee übertragbar. Hierbei wird auf die in dem Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee enthaltenen Fischarten verwiesen Artenspektrum und Altersklassen In der Nord- und Ostsee können die in Tabelle 2 aufgeführten Fischarten zur Untersuchung herangezogen werden. Es sollten jedoch möglichst Aalmuttern zur Untersuchung verwendet werden, um eine gute Vergleichbarkeit der von den einzelnen Institutionen erhobenen Biota- Daten erreichen zu können. Können in bestimmten Regionen keine oder eine zu geringe Anzahl Aalmuttern gefangen werden, so ist ersatzweise eine andere Fischart entsprechend dem Ranking der Tabelle 2 zu wählen. Tab. 2: Ranking-Liste von Fischarten für Küstengewässer Ranking-Nr. Fischart empfohlene praktikable Größen und vermutliche Altersklasse 1 Aalmutter cm (3 4 Jahre) 2 Flunder cm (3 4 Jahre) 3 Dorsch/Kabeljau cm (3 Jahre) 4 Hering cm (3 Jahre) 5 Kliesche cm (3 5 Jahre) 6 Scholle cm (3 4 Jahre) Miesmuschel** 4 6 cm (3 5 Jahre) ** Es können bei den Miesmuscheln bezüglich der Längen und der Altersstruktur starke Schwankungen auftreten Schleswig-Holstein führt in Abweichung von dieser Empfehlung in ihren Küstengewässern keine Fisch-, sondern ausnahmslos Miesmuscheluntersuchungen zur Überwachung von UQN durch. Miesmuscheln zeichnen sich durch besondere Standorttreue aus Überwachungsintervalle, Überwachungsfrequenzen und Probenahme Biota-Untersuchungen sind 1 2-mal pro Jahr mit einem Überwachungsintervall von mindestens 1-mal in 3 Jahren, d. h. mindestens 2-mal pro Berichtszeitraum, durchzuführen. Die Probenahme sollte saisonal vergleichbar erfolgen, bevorzugt im Sommer bis Herbst (Juli Oktober). Auch hier gilt, dass entsprechend Anlage 9 der OGewV vom 20. Juli

10 die Intervalle und Frequenzen reduziert werden können, wenn der Zustand der Gewässer durch eine ausreichende Datenbasis zuverlässig und genau bewertet werden kann Das Fangen der Fische kann mittels Netzen, Reusen und Angel erfolgen. Die Entnahme der Muschelproben erfolgt entweder manuell bei Tideniedrigwasser oder mittels Pfahlkratzer Individuenzahl Um eine hinreichend repräsentative Bewertung vornehmen zu können, sind je Messstelle/Fanggebiet mindestens 10 Exemplare einer Fischart zu entnehmen, wobei die in der Tabelle 2 aufgeführten Mindestgrößen/Altersklassen zu berücksichtigen sind Untersuchungsgewebe und Begleitgrößen Um die Biota-Befunde auch in Relation zu den Höchstgehalten der Lebensmittelüberwachung setzen zu können, wird die Muskulatur (Filet, ohne Haut) untersucht. Dies wäre bei der Untersuchung der Leber oder des gesamten Fisches nach Homogenisierung nicht möglich. Zur Probencharakterisierung werden an jedem Fisch folgende Parameter erhoben, welche für die Interpretation der Analysenergebnisse von immanenter Bedeutung sind: Gewicht Länge Korpulenzfaktor (aus Gewicht und Länge zu berechnen) und möglichst Fettgehalt des zu untersuchenden Gewebes Alter Geschlecht Gesundheitszustand Auch hier wird empfohlen, bei Fischen möglichst ebenfalls Leberproben zu untersuchen, um eine umfassendere Abschätzung der Belastung in Fischen zu erhalten. Für die Bewertung nach der OGewV vom 20. Juli 2011 sind jedoch die Gehalte der Muskulaturen maßgeblich. Bei den entnommenen Miesmuscheln werden sowohl die Schalenlänge als auch das Gewebegewicht nach Abtropfen gemessen und ggf. das Geschlecht bestimmt. Die Miesmuscheln sind vor der Analyse ihres Gesamtgewebes über Stunden zu entkoten (mit mehrfachem Wasserwechsel). Es können sowohl Pool- als auch Einzelproben untersucht werden. Poolproben werden von der Mehrzahl der Bundesländer bevorzugt, um den Aufwand in Grenzen zu halten. 10

11 3.2.5 Messstellenauswahl Grundsätzlich sollten Untersuchungen an wenigen, ausgewählten repräsentativen Überblicksmessstellen sowie besonderen Belastungsschwerpunkten durchgeführt und diese auch innerhalb der FGG-Messprogramme abgestimmt werden. Die Auswahl der Messstellen bzw. Fanggebiete sollte sich neben der Bevorzugung von Überblicksmessstellen auch um langjährig vorliegende Datenreihen nutzen zu können an denen des Bund/Länder-Messprogramms für die Nord- und Ostsee bzw. OSPAR und HELCOM orientieren Bewertung Bei Einzeluntersuchungsergebnissen wird, in Anlehnung an den Modus der OGewV vom 20. Juli 2011 bezüglich der Bewertung von Wasserproben, das arithmetische Mittel gebildet und nach den o.a. UQN bewertet. Gehalte, bei denen die Bestimmungsgrenze unterschritten wird, werden näherungsweise mit dem Gehalt der halben Bestimmungsgrenze berücksichtigt. Liegt hierbei der Mittelwert unter der Bestimmungsgrenze, so wird als arithmetischer Mittelwertwert < Bestimmungsgrenze angegeben. Mischprobenbefunde, d.h. Poolproben, die aus aliquoten Gewebe-Mengen von mindestens 10 möglichst gleich alten Individuen einer Fischart bestehen, werden direkt mit der jeweiligen UQN bewertet. 11

Untersuchung des chemischen Zustands Bestimmung prioritärer Stoffe in Wasser und Biota

Untersuchung des chemischen Zustands Bestimmung prioritärer Stoffe in Wasser und Biota Untersuchung des chemischen Zustands Bestimmung prioritärer Stoffe in Wasser und Biota Dr. Peter Lepom Fachgebietsleiter Labor für Wasseranalytik Umweltbundesamt Berlin WRRL - Chemischer Zustand Oberflächengewässer

Mehr

Schutzzielorientierte Überwachung der Biota- UQN für prioritäre Stoffe der WRRL. Labor für Wasseranalytik Umweltbundesamt

Schutzzielorientierte Überwachung der Biota- UQN für prioritäre Stoffe der WRRL. Labor für Wasseranalytik Umweltbundesamt Schutzzielorientierte Überwachung der Biota- UQN für prioritäre Stoffe der WRRL Peter Lepom Labor für Wasseranalytik Umweltbundesamt Jahrestagung AQS Baden-Württemberg, Stuttgart 13.03.2014 RL 2013/39/EU

Mehr

Messung prioritärer Stoffe in Biota Pro und Kontra, Umweltbundesamt, Berlin 7. Mai 2009

Messung prioritärer Stoffe in Biota Pro und Kontra, Umweltbundesamt, Berlin 7. Mai 2009 Messung prioritärer Stoffe in Biota Pro und Kontra, Umweltbundesamt, Berlin 7. Mai 2009 Schadstoffuntersuchungen in Biota - Sachstand in Niedersachsen Dieter Steffen Niedersächsischer Landesbetrieb für

Mehr

Anforderungen des Meeresschutzes an die Umsetzung der WRRL. Dr. Britta Knefelkamp Grüne Liga / BUND Seminar

Anforderungen des Meeresschutzes an die Umsetzung der WRRL. Dr. Britta Knefelkamp Grüne Liga / BUND Seminar Anforderungen des Meeresschutzes an die Umsetzung der WRRL Dr. Britta Knefelkamp Grüne Liga / BUND Seminar 08.06.2016 Inhalt WRRL und MSRL o o Grundlagen Synergien in der Umsetzung Die SH-Küstengewässer

Mehr

Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer

Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer Anpassungsbedarf aufgrund der EU-Richtlinie 2008/105/EG Ergebnisse der Monitoringprogramme WKO Symposium Industrielle Schadstoffe in Gewässern, 17. September

Mehr

(Grundwasserrichtlinie)

(Grundwasserrichtlinie) Nationale Umsetzung der RICHTLINIE 2006/118/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie)

Mehr

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit Schlüsselfrage zu Beginn des neuen Bewirtschaftungszyklus

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit Schlüsselfrage zu Beginn des neuen Bewirtschaftungszyklus Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit Schlüsselfrage zu Beginn des neuen Bewirtschaftungszyklus Dipl.-Geogr. Stephan Naumann, Umweltbundesamt Dr. rer nat. Jens Arle, Umweltbundesamt Katrin Blondzik,

Mehr

Pflanzenschutzmittel-Rückstände und persistente organische Kontaminanten 107

Pflanzenschutzmittel-Rückstände und persistente organische Kontaminanten 107 Pflanzenschutzmittel-Rückstände und persistente organische Kontaminanten 107 den Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart auf das geforderte Wirkstoffspektrum untersucht. Die mittleren Gehalte

Mehr

1.2 Anschrift der hegepflichtigen Person, des Vereins bzw. des Fischereibetriebes:

1.2 Anschrift der hegepflichtigen Person, des Vereins bzw. des Fischereibetriebes: Fischereilicher Hegeplan für Gewässer in Schleswig-Holstein 1 Grundlagendaten zum Gewässer: Gewässername: 1.1 Lage des Gewässers: Landkreis: Flusssystem: (Bitte fügen Sie immer eine Übersichtskarte als

Mehr

Aktueller Zustand der deutschen Gewässer

Aktueller Zustand der deutschen Gewässer Stand: Oktober 2016 Factsheet Aktueller Zustand der deutschen Gewässer Alle Gewässer in Deutschland müssen bis spätestens zum Jahr 2027 einen guten Zustand erreichen. Um dieses Ziel der EU- Wasserrahmenrichtlinie

Mehr

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie Die EG-Wasserrahmenrichtlinie Anforderungen an die Qualitätssicherung Peter Lepom Labor für Wasseranalytik Umweltbundesamt, Berlin Europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG - Schutz aquatischer Ökosysteme

Mehr

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Veranstaltungen zum Informationsaustausch zur Maßnahmenplanung

Mehr

Die Oberflächengewässerverordnung des Bundes Überblick und Relevanz für Niedersachsen

Die Oberflächengewässerverordnung des Bundes Überblick und Relevanz für Niedersachsen Die Oberflächengewässerverordnung des Bundes Überblick und Relevanz für Niedersachsen Dipl.-Ing. Rudolf Gade Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Referat 24 Oberflächen- und Küstengewässer,

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Aufgrund des 30a Abs. 2 Z. 2 Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) %*%O]XOHW]WJHlQGHUW

Aufgrund des 30a Abs. 2 Z. 2 Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) %*%O]XOHW]WJHlQGHUW (QWZXUI 9HURUGQXQJ GHV %XQGHVPLQLVWHUV I U /DQG XQG )RUVWZLUWVFKDIW 8PZHOW XQG :DVVHUZLUWVFKDIW EHU GLH )HVWOHJXQJ GHV =LHO]XVWDQGHV I U 2EHUIOlFKHQJHZlVVHU 4XDOLWlWV]LHOYHURUGQXQJ&KHPLH2EHUIOlFKHQJHZlVVHU±4=92&KHPLH2*

Mehr

Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE in Bezug auf Baden-Württemberg

Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE in Bezug auf Baden-Württemberg Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE Die vorliegende Zusammenstellung wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und dem GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation

Mehr

LAWA-AO Technische Anleitung zur Oberflächengewässerverordnung

LAWA-AO Technische Anleitung zur Oberflächengewässerverordnung LAWA-AO Technische Anleitung zur Oberflächengewässerverordnung Arbeitspapier 2 Berücksichtigung der Bioverfügbarkeit bei der Beurteilung von Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen von Blei und Nickel

Mehr

Bezirksregierung Detmold. Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe.

Bezirksregierung Detmold. Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe. Bezirksregierung Detmold Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe www.weser.nrw.de Stand Mai 2014 Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe Das Land NRW hat mit bundesweit abgestimmten Methoden

Mehr

Die Umweltprobenbank im Web. Maria Rüther, maria.ruether@uba.de Workshop AK UIS 2009 beim LfU Bayern in Hof/Saale (04./05.

Die Umweltprobenbank im Web. Maria Rüther, maria.ruether@uba.de Workshop AK UIS 2009 beim LfU Bayern in Hof/Saale (04./05. Die Umweltprobenbank im Web Maria Rüther, maria.ruether@uba.de Workshop AK UIS 2009 beim LfU Bayern in Hof/Saale (04./05. Juni 2009) Überblick Einführung Die Umweltprobenbank eine Aufgabe des Bundes Das

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2011 K(2010) 9681 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 10.1.2011 zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR) EMPFEHLUNG

Mehr

Pflanzenschutzmittelmonitoring in Oberflächengewässern innerhalb der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Pflanzenschutzmittelmonitoring in Oberflächengewässern innerhalb der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Dezember 2013 Pflanzenschutzmittelmonitoring in Oberflächengewässern innerhalb der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 1. Einleitung

Mehr

Fische. Das Fischartenspektrum der Schunter bei Hondelage-Dibbesdorf: Leitbild und Entwicklungschancen. Dipl.-Biol. I. Brümmer:

Fische. Das Fischartenspektrum der Schunter bei Hondelage-Dibbesdorf: Leitbild und Entwicklungschancen. Dipl.-Biol. I. Brümmer: Fische Dipl.-Biol. I. Brümmer: Das Fischartenspektrum der Schunter bei Hondelage-Dibbesdorf: Leitbild und Entwicklungschancen Leitbild Grundlage: Referenzartenliste für Wasserkörper 15051 (Schunter; Einmündung

Mehr

Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Rothenburgsort

Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Rothenburgsort Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Rothenburgsort Vom 15.5.2000 bis zum 7.11.2001 wurden mit dem Messfahrzeug der Behörde für Umwelt und Gesundheit Luftschadstoffmessungen im Gebiet Rothenburgsort

Mehr

Umsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität

Umsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität AWZ Naturschutz Forschung Umsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität Axel Kreutle Bundesamt für Naturschutz FG II 5.2 Ergebnisse aktueller Meeresforschung des BfN und seiner Partner AWZ-Forschung

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden

Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden - - Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek Petra Günther (Dipl.-Biol.) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Mehr

Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Harburg-Seehafen

Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Harburg-Seehafen Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Harburg-Seehafen Vom 15.5.2000 bis zum 7.11.2001 wurden mit dem Messfahrzeug der Behörde für Umwelt und Gesundheit Luftschadstoffmessungen im Gebiet Harburg-Seehafen

Mehr

FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf

FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg Untere Seestraße 81. 8885 Langenargen

Mehr

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310 Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai 2012 - MinBl. 2012, S. 310 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

- ein Maßnahmenschwerpunkt. der WRRL- Umsetzung

- ein Maßnahmenschwerpunkt. der WRRL- Umsetzung Verringerung von Nährstoffeinträgen in die Gewässer - ein Maßnahmenschwerpunkt der WRRL- Umsetzung Überangebot bei Phosphor und Stickstoff verursacht Eutrophierung der Gewässer Erreichung guter ökologischer

Mehr

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) 06.03.15 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung

Mehr

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Monitoring Grundwasser und Seen Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Die EU-Wasserrahmenrichtlinie Monitoring Seen Die Europäische Folie: 2 Wasserrahmenrichtlinie

Mehr

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Was hat sich seit 2009 getan?

Was hat sich seit 2009 getan? Was hat sich seit 2009 getan? Der aktuelle Zustand der Oberflächengewässer Foto: Dr. Herbst Neiße-Spree-Schwarze Elster 19. Mai 2015 1 29. April 2015 Kerstin Jenemann Beteiligten Institutionen Staatliche

Mehr

EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir?

EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir? EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir? Johannes Reiss, Büro am Fluss e.v. Gliederung EG-WRRL: Inhalte und Ziele Der Zustand unserer Gewässer im Jahr 2016 Hindernisse auf dem Weg zum guten

Mehr

Synthetische Moschus-Duftstoffe in schwebstoffbürtigen Sedimenten und Fischen der Elbe und relevanten Nebenflüssen

Synthetische Moschus-Duftstoffe in schwebstoffbürtigen Sedimenten und Fischen der Elbe und relevanten Nebenflüssen Synthetische Moschus-Duftstoffe in schwebstoffbürtigen Sedimenten und Fischen der Elbe und relevanten Nebenflüssen Simone Wiegel 1) und Burkhard Stachel 2) 1) Hauptstraße 13, 21376 Gödenstorf 2) Wassergütestelle

Mehr

Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser

Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA-Ausschuss Oberirdische Gewässer und Küstengewässer (LAWA-AO) Rahmenkonzeption zur Aufstellung von Monitoringprogrammen und zur Bewertung des Zustands von Oberflächengewässern

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (VERA), Klasse 3, für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 21. August 2007 Am 8. und 10. Mai 2007 wurden in

Mehr

Fachtagung Feinstaub am Darstellung der Luftreinhalteplanung, Rückblick und Ausblick

Fachtagung Feinstaub am Darstellung der Luftreinhalteplanung, Rückblick und Ausblick Fachtagung Feinstaub am 23.10.2014 Darstellung der Luftreinhalteplanung, Rückblick und Ausblick Köln, 09.10.2014 Luftreinhalteplanung Woher kommt das Instrument und was ist das? in NRW gibt es bereits

Mehr

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung / Einleitung Inhaltlich entspricht der Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 weitgehend dem bisherigen Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 idgf. Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 übernimmt

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Risikobewertung von Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen/PCB in Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Dr. Monika Lahrssen-Wiederholt

Risikobewertung von Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen/PCB in Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Dr. Monika Lahrssen-Wiederholt BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Risikobewertung von Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen/PCB in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Dr. Monika Lahrssen-Wiederholt Dioxinen und PCB Risikobewertungen

Mehr

von Fußböden (Systemböden)

von Fußböden (Systemböden) Messverfahren zur Messung des Ableitwiderstandes von Fußböden (Systemböden) GIT ReinRaumTechnik 02/2005, S. 50 55, GIT VERLAG GmbH & Co. KG, Darmstadt, www.gitverlag.com/go/reinraumtechnik In Reinräumen

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung Vom Auf Grund des 23 Absatz 1 Nummer 1, 2, 8 bis 11 und 13 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), von denen Absatz 1 Satzteil

Mehr

Stoffeinträge in Oberflächengewässer Zustand, Ziele und Maßnahmen. Michael Trepel

Stoffeinträge in Oberflächengewässer Zustand, Ziele und Maßnahmen. Michael Trepel Stoffeinträge in Oberflächengewässer Zustand, Ziele und Maßnahmen 1 Eutrophierung anthropogen erhöhte, (gute) Nährstoffverfügbarkeit als Umweltproblem lange bekannt direkte Wirkung u. a. Verschiebung der

Mehr

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) - V o r d e r s e i t e - Teil 1 (verbleibt beim Arzt) 1. Angaben über den untersuchenden Arzt Familienname,

Mehr

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen

Mehr

Merkblatt. Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11

Merkblatt. Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11 Version 2016 Merkblatt Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11 Laut der AMA-Gütesiegel Richtlinie Version März/2011 Kapitel C.

Mehr

Chemikalienrichtlinie

Chemikalienrichtlinie natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit

Mehr

Hans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr

Hans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr Harmonisierung in Europa? Lkw-Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Hans-Gerhard Pernutz 1 Agenda 1. Aufgaben und Struktur des BAG 2. Der Straßenkontrolldienst 3. Harmonisierung auf EU-Ebene

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER

Mehr

Alles auf einen Klick - die Umweltprobenbank im Internet

Alles auf einen Klick - die Umweltprobenbank im Internet Alles auf einen Klick - die Umweltprobenbank im Internet Maria Rüther Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau maria.ruether@uba.de Überblick Einführung Die Umweltprobenbank eine Aufgabe des Bundes Die Webanwendung

Mehr

Stand der Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen

Stand der Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Für Mensch & Umwelt Stand der Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Dr. Regine Szewzyk, Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin Bundesimmissionschutzverrdnung

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Warme Kante für Fenster und Fassade

Warme Kante für Fenster und Fassade Seite 1 von 7 Dipl.-Phys. ift Rosenheim Einfache Berücksichtigung im wärmetechnischen Nachweis 1 Einleitung Entsprechend der Produktnorm für Fenster EN 14351-1 [1] (Fassaden EN 13830 [2]) erfolgt die Berechnung

Mehr

Vorschau. Zusammensetzung des HACCP-Teams

Vorschau. Zusammensetzung des HACCP-Teams Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur

Mehr

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Gegenstand

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Gegenstand Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG,

Mehr

Zuständige Behörden in Hessen für den Vollzug der Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Zuständige Behörden in Hessen für den Vollzug der Bioabfallverordnung (BioAbfV) Darmstadt Gießen Kassel n in Hessen für den Vollzug der Bioabfallverordnung () hinsichtlich der Vorlage von Unterlagen oder Anträgen sowie der Veranlassung besonderer n 3 Abs. 3 Satz 2 3 Abs. 3 Satz 4

Mehr

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften 2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)

Mehr

Überwachung der Gewässer (Monitoring)

Überwachung der Gewässer (Monitoring) Regierung von Überwachung der Gewässer (Monitoring) Dr. Andreas Schrimpf Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Rosenheim, den 14. Juni 2007 Inhalt Ziele und Zeitplan Gewässerüberwachung Überwachungsprogramme

Mehr

1. Wie hat sich das Messstellennetz bei Grundwasserkörpern im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

1. Wie hat sich das Messstellennetz bei Grundwasserkörpern im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Deutscher Bundestag Drucksache 18/7869 18. Wahlperiode 15.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter

Mehr

Neue Wege im Grundwasserschutz

Neue Wege im Grundwasserschutz Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung

Mehr

Ermittlung der Leistungsfähigkeit von Speichern bei der Trinkwassererwärmung in Anlehnung an pren 15332:2005

Ermittlung der Leistungsfähigkeit von Speichern bei der Trinkwassererwärmung in Anlehnung an pren 15332:2005 Ermittlung der Leistungsfähigkeit von Speichern bei der Trinkwassererwärmung in Anlehnung an pren 15332:2005 S. Bachmann, H. Drück, H. Müller-Steinhagen Universität Stuttgart, Institut für Thermodynamik

Mehr

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis Die Industriebaurichtlinie in Brandschutzkonzepte für Industriebauten der Praxis Lutz Battran München Lutz Battran 3. Berliner Brandschutz Fachgespräch 2013 1 Anwendungs bereich Liste der Technischen Baubestimmungen

Mehr

Institut für Krebsepidemiologie e.v. An der Universität zu Lübeck

Institut für Krebsepidemiologie e.v. An der Universität zu Lübeck Institut für Krebsepidemiologie e.v. An der Universität zu Lübeck Registerstelle des Krebsregisters Schleswig-Holstein Vorsitzender: Dr. med. M. Hamschmidt * Direktor: Prof. Dr. med. A. Katalinic Ratzeburger

Mehr

L 70/12 Amtsblatt der Europäischen Union

L 70/12 Amtsblatt der Europäischen Union L 70/12 Amtsblatt der Europäischen Union 9.3.2006 VERORDNUNG (EG) Nr. 401/2006 DER KOMMISSION vom 23. Februar 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle

Mehr

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für Probenahmen und Bestimmungsverfahren (Analytik) im LANU

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für Probenahmen und Bestimmungsverfahren (Analytik) im LANU Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für Probenahmen und Bestimmungsverfahren (Analytik) im LANU Hella Michelsen Die Abteilung Gewässer im LANU muss für die Monitoringaufgaben im Rahmen des Bund/Länder-Messprogramms

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 1. August 2016

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 1. August 2016 Richtlinie für die Beurteilung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft,

Mehr

Digital Signal Processing Audio Measurements Custom Designed Tools

Digital Signal Processing Audio Measurements Custom Designed Tools In einem idealen Hallraum, mit seinem diffusen Schallfeld, fällt der logarithmische Schallpegel linear mit der Zeit ab. Daher ist es sinnvoll, die akustischen Eigenschaften eines solchen Raumes durch einen

Mehr

Leitfaden zur Beprobung von Fischbeständen zum Nachweis von Koi-Herpesviren (KHV)

Leitfaden zur Beprobung von Fischbeständen zum Nachweis von Koi-Herpesviren (KHV) # $ $! "! Leitfaden zur Beprobung von Fischbeständen zum Nachweis von Koi-Herpesviren (KHV) Aus fachlicher Sicht können zum Thema KHV zum jetzigen Zeitpunkt (Februar 2007) folgende Empfehlungen gegeben

Mehr

Belastungen von Fließgewässern. von Dr. Klaus Wendling, MUEFF Referent für Gewässerqualität

Belastungen von Fließgewässern. von Dr. Klaus Wendling, MUEFF Referent für Gewässerqualität Belastungen von Fließgewässern von Dr. Klaus Wendling, MUEFF Referent für Gewässerqualität und Fischerei Gewässerüberwachung 1) Biologische Gewässerüberwachung (als Indikator für Gewässerqualität) 2) Chemisch-physikalische

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

DIN DIN 14676: Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung

DIN DIN 14676: Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung Einleitung: Rauchwarnmelder sind nicht Bestandteil einer Brandmeldeanlage.

Mehr

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit. Bericht zum nationalen Überwachungsschwerpunkt PAK in Reifen

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit. Bericht zum nationalen Überwachungsschwerpunkt PAK in Reifen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit Bericht zum nationalen Überwachungsschwerpunkt PAK in Reifen Impressum Herausgeber: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) www.blac.de

Mehr

ENTWURF WIENER LANDTAG

ENTWURF WIENER LANDTAG Beilage Nr. 26/2004 LG 03789-2004/0001 ENTWURF Beilage Nr. 26/2004 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtner/innen

Mehr

Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen -

Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Regierungspräsidium Darmstadt Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Referent: Dipl. Ing. Gerd Hofmann MBA Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz

Mehr

Statistisches Bundesamt. Qualitätsbericht. Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen. Stand: August 2007

Statistisches Bundesamt. Qualitätsbericht. Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen. Stand: August 2007 Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen Stand: August 2007 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

Regierung von Niederbayern

Regierung von Niederbayern Regierung von Niederbayern Per E-Mail Landratsämter: Deggendorf, Kelheim, Passau Straubing-Bogen kreisfreie Städte: Passau, Straubing nachrichtlich: Regierung von Oberbayern Regierung der Oberpfalz Ihr

Mehr

Teilnahmebedingungen der VDLUFA-FUTTERMITTEL-ENQUETE der VDLUFA-Fachgruppe Futtermitteluntersuchung

Teilnahmebedingungen der VDLUFA-FUTTERMITTEL-ENQUETE der VDLUFA-Fachgruppe Futtermitteluntersuchung Zielstellung Teilnahmebedingungen der VDLUFA-FUTTERMITTEL-ENQUETE der VDLUFA-Fachgruppe Futtermitteluntersuchung (Stand: August 2014) Die VDLUFA-FUTTERMITTEL-ENQUETE ist eine Ringanalyse in der Inhalts-,

Mehr

Wanderung durch die Fischregionen / Gewässerregionen

Wanderung durch die Fischregionen / Gewässerregionen Wanderung durch die Fischregionen / Gewässerregionen Der Europäische Stör ist ein Wanderfisch, der den größten Teil seines Lebens im Meer oder Brackwasser verbringt. Zum Laichen steigt er, wie auch der

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03

Mehr

Risiken für die deutsche Lebensmittelindustrie sowie den -handel bezüglich der Lebensmittelsicherheit beim Rohstoffbezug aus China

Risiken für die deutsche Lebensmittelindustrie sowie den -handel bezüglich der Lebensmittelsicherheit beim Rohstoffbezug aus China Risiken für die deutsche Lebensmittelindustrie sowie den -handel bezüglich der Lebensmittelsicherheit beim Rohstoffbezug aus China Fallstudie am Beispiel des Imports von Obst und Gemüse Charakterisierung

Mehr

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Der Fragenkatalog deckt die Schritte sieben bis neun ab, die in den Leitlinien zur Verbesserung von Organisationen

Mehr

Perfluorierte Tenside. in Fischen aus dem Bodensee. Einleitung:

Perfluorierte Tenside. in Fischen aus dem Bodensee. Einleitung: Perfluorierte Tenside in Fischen aus dem Bodensee Einleitung: Seit der industriellen Verwendung von perfluorierten Tensiden (ca. 5 Jahren) unter anderem zur Veredelung von Fasern und Papier, ist diese

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1974L0346 DE 07.07.1998 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE DES RATES vom 25. Juni

Mehr

Trinkwasseruntersuchungsstellen und Berichtspflichten nach TrinkwV

Trinkwasseruntersuchungsstellen und Berichtspflichten nach TrinkwV AQS-Jahrestagung 2014/2015 Trinkwasseruntersuchungsstellen und Berichtspflichten nach TrinkwV Inge Eversberg 1. Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen 15 Abs. 4 TrinkwV: Die nach 14, 16 Abs. 2 und

Mehr

Sie wendet sich sowohl an die KBS als auch an die Begutachter der DAkkS.

Sie wendet sich sowohl an die KBS als auch an die Begutachter der DAkkS. Sektorspezifische Kriterien zur Teilnahme an Eignungsprüfungen für im Umweltbereich tätige Prüflaboratorien, die eine Akkreditierung auf Basis der Fachmodule beantragen oder besitzen 71 SD 4 035 Revision:

Mehr

Festlegung von kritischen Flüssen zur Umweltbewertung

Festlegung von kritischen Flüssen zur Umweltbewertung Für Mensch & Umwelt Umweltbewertung und Ökofaktoren Festlegung von kritischen Flüssen zur Umweltbewertung Ulrich Gromke Fachgebiet III 2.1 Übergreifende Angelegenheiten, Chemische Industrie, Feuerungsanlagen

Mehr

Aktuelles zur Rechtsetzung im Bereich Tierversuche. Die neue EU-Versuchstierrichtlinie (RL 2010/63/EG)

Aktuelles zur Rechtsetzung im Bereich Tierversuche. Die neue EU-Versuchstierrichtlinie (RL 2010/63/EG) Aktuelles zur Rechtsetzung im Bereich Tierversuche Die neue EU-Versuchstierrichtlinie (RL 2010/63/EG) Vortrag Universität Tübingen 03.02.2011 Thomas Pyczak Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und

Mehr

Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) - Bedeutung für die Bewertung von Sedimentkontaminationen - Magdeburger Gewässerschutzseminar 2012 - die Elbe und ihre Sedimente - Dr. Christine Wenzel Ministerium

Mehr

Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie

Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Bericht über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Gemäß Artikel 5 Abs. 3 bzw. Artikel 10 Abs. 1 der KWK Richtlinie hat Österreich einen Bericht über das System

Mehr

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen

Mehr

Fischbestände erheblich bedroht

Fischbestände erheblich bedroht Presse - Info der ARGE Fisch(otter) Fischbestände erheblich bedroht Wir wollen die Existenz keiner Tierart in Frage stellen und treten für den Erhalt der Artenvielfalt ein. In unserer von Menschenhand

Mehr