Rechtliche Spielräume und Grenzen der Leistungsbeurteilung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Spielräume und Grenzen der Leistungsbeurteilung"

Transkript

1 Vielfalt bewerten Vielfalt von Bewertung Tagungsreihe Brennpunkt Heterogenität Aarau, 3. November 2012 Workshop 10 Rechtliche Spielräume und Grenzen der Leistungsbeurteilung Marlies Stopper lic. iur. Dozentin PHZH Inhalt Einleitung Bundesrechtliche Vorgaben für die öffentliche Schule Kantonale Vorgaben zur Leistungsbeurteilung Vergleich und Diskussion 2 1

2 Einleitung Art. 62 der Bundesverfassung delegiert die Schulhoheit an die Kantone. Öffentliche Schulen sind an rechtliche Vorgaben gebunden Die Schulorganisation liegt in der Kompetenz der Kantone. (Darum grosse Vielfalt der Schulsysteme in CH) Kantone bestimmen für die Schule die Handlungsspielräume. Im Workshop diskutieren wir beispielhaft die rechtlichen Spielräume und Grenzen der Leistungsbeurteilung im Bereich der Volksschule (hauptsächlich Primarstufe) 3 Bundesrechtliche Vorgaben für die öffentliche Schule Die öffentliche Schule ist verpflichtet, die in Art. 5 der Bundesverfassung verankerten Grundsätze des staatlichen Handelns einzuhalten. Verhältnismässigkeit wahren Staatliches Handeln muss angemessen sein Verbot von Willkür Staatliches Handeln muss sachlich nachvollziehbar und transparent sein. Ermessensmissbrauch ist eine Rechtsverletzung. Treu und Glauben Staatliches Handeln ist verlässlich. 4 2

3 Forts. Bundesrechtliche Vorgaben für die öffentliche Schule Rechtsgleichheit beachten Staatliches Handeln sichert Gleichbehandlung in gleichen Bereichen. Ungleiche Bereiche müssen nach Massgabe der Ungleichheit verschieden behandelt werden. Privatsphäre wahren Staatliches Handeln schützt die Privatsphäre. Personendaten sind zu schützen. Rechtliches Gehör gewähren Vor belastenden Entscheiden muss die betroffene Person angehört werden. Akteneinsicht ist Teil des rechtlichen Gehörs. 5 Forts. Bundesrechtliche Vorgaben für die öffentliche Schule Legalitätsprinzip beachten Staatliches Handeln basiert auf Rechtsgrundlagen. Kantonale Vorgaben zur Leistungsbeurteilung müssen beachtet werden. 6 3

4 Kantonale Vorgaben zur Leistungsbeurteilung Kanton Zürich Gesamtbeurteilung ( 33 Volksschulverordnung) Leistungen, Arbeits-, Sozial- und Lernverhalten und persönliche Entwicklung Jährlich 2 Zeugnisse gemäss Zeugnisreglement Kindergarten und 1. Klasse: Elterngespräch, übrige Klassen Zeugnis mit Noten Leistungen werden benotet, Arbeits- Lern- und Sozialverhalten wird separat beurteilt. Schullaufbahnentscheide (Promotion und Stufenübertritte) Erfordernis: Gesamtbeurteilung, keine Notendurchschnitte in Promotionsfächern erforderlich. 7 Kantonale Vorgaben zur Leistungsbeurteilung Kanton Thurgau Gesamtbeurteilung individuelle Verhältnisse, prognostische Entwicklung, Lernzielbezug, Vergleich mit Bezugsgruppe Standortgespräche und Selbstbeurteilung Zeugnis gemäss Zeugnisreglement Leistungsbewertung mit Noten, separate Skala für Beurteilung von Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten Promotion auf Grund einer Gesamtbeurteilung (kein Notendurchschnitt in Promotionsfächern erforderlich) Zeugnisreglement Kt. TG 8 4

5 Kantonale Vorgaben zur Leistungsbeurteilung Kanton Aargau Pflicht zu Führung von Beurteilungsdossiers Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten mündliche Leistungen sind mit Datum zu dokumentieren. Anzahl Belege: pro Semester mind. so viele wie Wochenlektionen in betr. Fach, Minimum 2 Belege pro Fach, wenn nur 1 WL Zeugnis gemäss Zeugnisreglement 1. Klasse Lernbericht, übrige Klassen Zeugnis mit Noten Promotion abhängig von genügenden Notendurchschnitten in Kernund Erweiterungsfächern. Promotions-Verordnung Kt. AG 9 Kantonale Vorgaben zur Leistungsbeurteilung Kanton Basel-Land Leistungsbeurteilung und Gesamtbeurteilung Vergleichsarbeiten und Orientierungsarbeiten (kantonale Prüfungen mit kantonalem Notenmassstab) Zeugnis Ende Schuljahr mit Noten (Leistungsbeurteilung und Beförderungsentscheid), Mitte Schuljahr Beurteilungsgespräch. Anspruch der Eltern auf Information über Leistungsbeurteilung, Zustandekommen der Noten, Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Beförderung (Gesamtbeurteilung und Leistungsbeurteilung) 1. und 2. Kl. Lernziele in D & M / ab 5. Kl. Notendurchschnitt 4 in D, M, M+U Verordnung BBZ 10 5

6 Kantonale Vorgaben zur Leistungsbeurteilung Kanton Solothurn Ganzheitlich Beurteilung (Fachleistung, Arbeits- Lern- und Sozialverhalten) Nachvollziehbare Leistungsmessung. Bestandteile: Mündliche und schriftlich Leistungen, Schülerdossiers und Leistungsbelege wie Kt. AG (vgl. Folie 8) Zeugnis gemäss Zeugnisreglement Kl. Zeugnis Ende 2. Semester, ab 4. Kl. Zwei Zeugnisse pro Jahr, Leistungen benotet, separate Beurteilung von Fleiss und Betragen. Promotion Primarstufe: Promotion auf Grund einer Gesamtbeurteilung Sekundarstufe: Promotion mit Notendurchschnitt in Promotionsfächern Laufbahnreglement Kt. SO 11 Vergleich (der im WS betrachteten Beispiele) Alle Kantone stellen Zeugnisse mit Leistungsnoten in best. Fächern aus. Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten wird in allen Kantonen beurteilt, es wird aber nicht überall in den Zeugnissen vermerkt. Leistungserfassung: AG, SO, BL: mit Vorschriften ZH, TG: keine Vorschriften Promotionsentscheide mit Notendurchschnitten in Promotionsfächern: AG, BL, SO (Sek.stufe) Gesamtbeurteilung, ohne Notendurchschnitt in Prom.fächern: TG, ZH, SO (Primarstufe) 12 6

7 Fazit und Diskussion Leistungserfassung muss den Grundsätzen des staatlichen Handelns entsprechen: verhältnismässig und willkürfrei, d.h. sachlich nachvollziehbar Vorgaben zur Leistungserfassung kann hilfreich oder einschränkend sein. Ohne Vorgaben entfällt die Pflicht der Nachvollziehbarkeit nicht. Verantwortung liegt bei der LP Beförderung aufgrund von Notendurchschnitten in Promotionsfächern legt den Fokus auf Leistung. Beförderung auf Grund einer Gesamtbeurteilung legt den Fokus auf ganzheitliche Betrachtung der Persönlichkeit. 13 7

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969 )

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom 8. März 06 (Stand. August 06) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969

Mehr

Das Zeugnis für die Primarstufe

Das Zeugnis für die Primarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Primarstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Zeugnis 2. und 3. Klasse) Das neue Zeugnis für die Primarstufe Lehren,

Mehr

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung

Mehr

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten Zeugnis und Lernbericht für Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen,

Mehr

Juni Informationen für Eltern

Juni Informationen für Eltern Juni 2010 Informationen für Eltern Ab dem Schuljahr 2010/2011 gelten in der Volksschule Aargau neue Regelungen für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Diese Broschüre informiert über die Form

Mehr

Das Zeugnis für die Primarstufe

Das Zeugnis für die Primarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Primarstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Zeugnis 4. 6. Klasse) Das neue Zeugnis für die Primarstufe Lehren, Lernen,

Mehr

Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft

Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft 6. Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft Vom 5. Mai 007 (Stand. August 007) Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, gestützt auf der Verordnung vom

Mehr

Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen

Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen Realschule, Bezirksschule, Sekundarschule Herzlich Willkommen an der Sekundarstufe I in Brugg Schulpflege Michel Indrizzi Realschule Sekundarschule

Mehr

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung

Mehr

Primarschulen und Kreisschule Gäu. Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung!

Primarschulen und Kreisschule Gäu. Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung! Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung! Ablauf und Themen 1. Teil Wieso gibt es ein geändertes Verfahren? Wie sieht das neue Verfahren

Mehr

Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler

Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler Schule Rüterwis Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler erarbeitet durch die Schul- und Stufenkonferenzen der Schule Rüterwis, als Schwerpunktthema im Schulprogramm

Mehr

Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau 19.08.2010 Programmverlauf 1. Begrüssung 2. Referat von Herrn Raphael Arnet, Wissenschaftlicher Mitarbeiter,

Mehr

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I 3 Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I Inhalt 1. Allgemeines für alle Schultypen der Sekundarstufe I 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung

Mehr

Vorlage an den Landrat

Vorlage an den Landrat 2005/013 Kanton Basel-Landschaft Regierungsrat Vorlage an den Landrat Beantwortung der Interpellation 2005/013 von Landrätin Bea Fünfschilling vom 13. Januar 2005: Orientierungsarbeiten 2004 in Mathematik

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Folie 1 Ziele / Ablauf Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen das neue Übertrittsverfahren.

Mehr

Verordnung betreffend die Promotion und Leistungsbeurteilung an der Weiterbildungsschule 1) (Lernbeurteilungsverordnung WBS)

Verordnung betreffend die Promotion und Leistungsbeurteilung an der Weiterbildungsschule 1) (Lernbeurteilungsverordnung WBS) Lernbeurteilungsverordnung WBS.0 Verordnung betreffend die Promotion und Leistungsbeurteilung an der Weiterbildungsschule ) (Lernbeurteilungsverordnung WBS) Vom. Dezember 00 (Stand 5. August 0) Der Regierungsrat

Mehr

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft .6. Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft Vom. Februar 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt

Mehr

Informationen zur neuen Schullaufbahnverordnung für Eltern von Kindergarten- und Primarschulkindern in Bettingen und Riehen

Informationen zur neuen Schullaufbahnverordnung für Eltern von Kindergarten- und Primarschulkindern in Bettingen und Riehen Gemeinden Bettingen und Riehen Projekt Harmonisierung Informationen zur neuen Schullaufbahnverordnung für Eltern von Kindergarten- und Primarschulkindern in Bettingen und Riehen Stefan Camenisch Projektleiter

Mehr

schule stapfenacker brünnenstr bern Beurteilungskonzept

schule stapfenacker brünnenstr bern Beurteilungskonzept schule bümpliz/höhe wangenstr. 9 3018 bern 031 321 51 22 schule kleefeld mädergutstr. 56 3018 bern 031 980 24 26 schule oberbottigen bottigenstr. 293 3019 bern 031 926 11 74 www.schulen-buempliz.ch schule

Mehr

Beurteilungspraxis. N. Bussmann

Beurteilungspraxis. N. Bussmann Beurteilungspraxis N. Bussmann Inhaltsverzeichnis: 1. Beurteilungen Seite 3 2. Kompetenzraster Orientieren und Referenzieren Seite 4 - Kompetenzraster Beispiel Seite 5 3. Selbsteinschätzung / Selbstbeurteilung

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse. Informationen zur Sekundarstufe I

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse. Informationen zur Sekundarstufe I Departement für Bildung und Kultur Amt für Volksschule Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Informationen zur Sekundarstufe I Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung! Departement für Bildung

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Merkblatt Zeugnis der Primarstufe

Merkblatt Zeugnis der Primarstufe 1 Merkblatt Zeugnis der Primarstufe Inhalt 1. Allgemeines zum Zeugnis und zu den anderen Berichtsformen 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung

Mehr

Willkommen an der Sekundarschule Oberwil

Willkommen an der Sekundarschule Oberwil Willkommen an der Sekundarschule Oberwil 2016 Vielfältiger Lebensraum für uns alle Vielfältiger Lebensraum für uns alle Anlässe Sporttag / Spieltag Vielfältiger Lebensraum für uns alle Schulhaus- Umgebung

Mehr

Die neuen Beurteilungsinstrumente

Die neuen Beurteilungsinstrumente Die neuen Beurteilungsinstrumente Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung vom 19. August 2009; SAR 421.352) Raphael Arnet, BKS Abteilung Volksschule,

Mehr

Willkommen zur Elterninformation Übertritt

Willkommen zur Elterninformation Übertritt Willkommen zur Elterninformation Übertritt 23. August 2016 Übertrittsverfahren ab der 5./6. Klasse Oberstufe in Zuchwil Sekundarstufe P Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Sandro Rossetti Übertrittskoordinator

Mehr

Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule

Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Informationsveranstaltung Schulkreis 8. September 2010 Programm Begrüssung Das neue Prüfungsverfahren auf Stufe Primarschule Fragerunde zum Übertrittsverfahren

Mehr

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung

Mehr

Einheitliche Praxis zur Beurteilung im Schulkreis Länggasse Felsenau

Einheitliche Praxis zur Beurteilung im Schulkreis Länggasse Felsenau Einheitliche Praxis zur Beurteilung im Schulkreis Länggasse Felsenau Die Direktionsverordung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) vom 7. Mai 00, ergänzt mit den Änderungen

Mehr

Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ)

Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) 60. Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) Vom 9. November 00 GS 5.07 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 88 Buchstabe f des Bildungsgesetzes

Mehr

Leitfaden der Schule Oftringen für den Umgang mit Beschwerden

Leitfaden der Schule Oftringen für den Umgang mit Beschwerden Leitfaden der Schule Oftringen für den Umgang mit Beschwerden Grundsätzliches Die Schule Oftringen bearbeitet Beschwerden systematisch, konstruktiv und transparent. Der Umgang mit Beschwerden erfordert

Mehr

Guido Arnet Volksschule Baden Andrea Bösiger Primarschule Derendingen

Guido Arnet Volksschule Baden Andrea Bösiger Primarschule Derendingen Vielfalt bewerten Vielfalt von Bewertung Tagungsreihe Brennpunkt Heterogenität Aarau, 3. November 2012 Workshop 4 Mit dem Können beginnen förderorientierte Kompetenzraster Guido Arnet Volksschule Baden

Mehr

Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ)

Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) 7 60. 7 60. Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) Vom 9. November 00 GS.07 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 88 Buchstabe f des Bildungsgesetzes

Mehr

Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe

Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe Ablauf des heutigen Abends Begrüssung (SL Primar) Übersicht Sekundarstufe - Begriffsklärung SL Sek Der Weg in die Sekundarstufe LP Primar Zeitlicher

Mehr

BEURTEILUNGSKONZEPT. Genehmigt am 20. Januar 2015 von der Schulkommission Diemtigen

BEURTEILUNGSKONZEPT. Genehmigt am 20. Januar 2015 von der Schulkommission Diemtigen BEURTEILUNGSKONZEPT Genehmigt am 0. Januar 05 von der Schulkommission Diemtigen IMPRESSUM. Auflage im 0 4 Schule Diemtigtal Die gesetzlichen Grundlagen sind der Direktionsverordnung über Beurteilung und

Mehr

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS)

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS) PromotionsV IMS 41.740 Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS) Vom 17. Dezember 00 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Bern (Datei)

Zeugnisanleitung Kanton Bern (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Berufliche Orientierung an der Sekundarschule

Berufliche Orientierung an der Sekundarschule Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kanton Volksschulen Basel-Stadt Berufliche Orientierung an der Sekundarschule Dieter Baur, Leiter Volksschulen Das neue Schulsystem Vorteile Harmonisierung

Mehr

Handreichung. Abschlusszertifikat

Handreichung. Abschlusszertifikat Handreichung Abschlusszertifikat Inhalt Einleitung 3 1 Das Abschlusszertifikat Volksschule 4 2 Inhalt und Funktionen der einzelnen e 5 2.1 Check S2 und Check S3 5 2.2 Fachliche Semesterleistungen 6 2.3

Mehr

Elterninformation Sekundarstufe I im Kanton Solothurn

Elterninformation Sekundarstufe I im Kanton Solothurn Elterninformation Sekundarstufe I im Kanton Solothurn Im Schuljahr 2011/2012 starten wir mit der neuen Sekundarstufe I. Wir schaffen damit eine präzise Verbindung von der Primarschule zur Sekundar stufe

Mehr

Übertritt Primarschule - Oberstufe. Dienstag, 23. September Herzlich willkommen!

Übertritt Primarschule - Oberstufe. Dienstag, 23. September Herzlich willkommen! Übertritt Primarschule - Oberstufe Dienstag, 23. September 2014 Herzlich willkommen! Sek Real Primar Bez zum Wohl unserer Kinder Der Übertritt nach der 6. Klasse Empfehlungsverfahren Die drei Züge der

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Ziele / Ablauf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer > kennen das neue Übertrittsverfahren > kennen das Konzept

Mehr

Lehrplan Volksschule Thurgau geht in die Vernehmlassung

Lehrplan Volksschule Thurgau geht in die Vernehmlassung Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Textbaustein I zur laufenden Vernehmlassung (1. April - 30. Juni 2016) Ausführliche Version: 7025 Zeichen inkl. Leerzeichen Stand

Mehr

Das Zeugnis für die Sekundarstufe

Das Zeugnis für die Sekundarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Sekundarstufe Informationen für Eltern, Erziehungsberechtigte, Arbeitgeber und Lehrbetriebe Das Zeugnis für die Sekundarstufe Lehren, Lernen,

Mehr

Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe

Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe Informationen für Eltern, Erziehungsberechtigte, Arbeitgeber und Lehrbetriebe Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe

Mehr

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011)

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011) Nr. 05a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 5. Mai 007 * (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Beurteilungskonzept der Primarschule Ittigen. Das Lernen begleiten, begutachten und beurteilen

Beurteilungskonzept der Primarschule Ittigen. Das Lernen begleiten, begutachten und beurteilen Beurteilungskonzept der Primarschule Ittigen Das Lernen begleiten, begutachten und beurteilen Die Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) vom 14. Mai

Mehr

Kann die Sek I ihre Beurteilung verbessern?

Kann die Sek I ihre Beurteilung verbessern? Version française voir www.nahtstelle-transition.ch/files/tra6a02.pdf Aspekte der Nahtstelle Sekundarstufe I / Sekundarstufe II, Referat vom 27. September 2006 Kann die Sek I ihre Beurteilung verbessern?

Mehr

Beurteilungskonzept. Gültig ab 1. August 2012 Version 1.2 04.06.2012 27.04.2012. schulleitung@schule-ruefenacht.ch www.schule-ruefenacht.

Beurteilungskonzept. Gültig ab 1. August 2012 Version 1.2 04.06.2012 27.04.2012. schulleitung@schule-ruefenacht.ch www.schule-ruefenacht. Beurteilungskonzept Gültig ab 1. August 2012 Version 1.2 04.06.2012 27.04.2012 Rosenweg 9 3075 Rüfenacht schulleitung@schule-ruefenacht.ch www.schule-ruefenacht.ch 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis...

Mehr

REGIERUNGSRAT. Aarau, Juni 2014 HINTERGRUNDINFORMATION. Schlanke und effiziente Verwaltung im Kanton Aargau. 1. Zusammenfassung

REGIERUNGSRAT. Aarau, Juni 2014 HINTERGRUNDINFORMATION. Schlanke und effiziente Verwaltung im Kanton Aargau. 1. Zusammenfassung REGIERUNGSRAT Aarau, Juni 2014 HINTERGRUNDINFORMATION Schlanke und effiziente Verwaltung im Kanton Aargau 1. Zusammenfassung Der Kanton Aargau verfügt über eine schlanke und effiziente Staatsverwaltung.

Mehr

Sekundarstufe I im Kanton Solothurn

Sekundarstufe I im Kanton Solothurn Sekundarstufe I im Kanton Solothurn Informationsveranstaltung SLZ 5. September 2013 5.09.2013 Folie 1 Sekundarstufe I im Kanton Solothurn Überblick Zweck und Ausrichtung der Sek I Neue Elemente Das 3.

Mehr

Wie beurteilt man Klassen leistungsstarker Schülerinnen und Schüler? 3. Wie bestimmt man Leistungen?

Wie beurteilt man Klassen leistungsstarker Schülerinnen und Schüler? 3. Wie bestimmt man Leistungen? Wie beurteilt man Klassen leistungsstarker Schülerinnen und Schüler? Kurze Einleitung 1. Was sind Leistungen? 2. Was ist Leistungsstärke? 3. Wie bestimmt man Leistungen? 4. Wie geht man mit leistungsstarken

Mehr

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule 1) (Promotionsverordnung WMS)

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule 1) (Promotionsverordnung WMS) Promotionsverordnung WMS.75 Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule ) (Promotionsverordnung WMS) Vom. Dezember 999 (Stand 5. August 0) Der Regierungsrat

Mehr

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

Schülerinnen- und Schülerbeurteilung

Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Informationen Übersicht Neuerungen Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz 041

Mehr

Einführung für Lehrpersonen

Einführung für Lehrpersonen LEHRPLAN 21 Einführung für Lehrpersonen Oensingen, 14. Januar 2016 Fraktion LSO Primarstufe D-EDK Lehrplan 21 Einführungsplanung für SL und Lehrpersonen Umsetzung der Lektionentafel Fragen VOLKSSCHULAMT

Mehr

Unterrichtsteams an der Schule Meggen, Luzern

Unterrichtsteams an der Schule Meggen, Luzern Vielfalt strukturieren vielfältige Strukturen Tagungsreihe Brennpunkt Heterogenität Aarau, 9. November 2013 Unterrichtsteams an der Schule Meggen, Luzern Unterrichtsteams an der Schule Meggen, Luzern 1.

Mehr

Leistungs- und Bewertungskonzept. im Fach Informatik

Leistungs- und Bewertungskonzept. im Fach Informatik Leistungs- und Bewertungskonzept im Fach Informatik Nach Beschluss der Fachkonferenz Informatik vom 14.06.2011 wird das folgende fachspezifische Leistungs- und Leistungsbewertungskonzept ab dem Schuljahr

Mehr

Datenschutz und Qualitätssicherung

Datenschutz und Qualitätssicherung Datenschutz und Qualitätssicherung AQC-Tagung 2015 David Rosenthal 19. November 2015 1 Datenschutz? Personendaten? Jede Angabe, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht. Bestimmbarkeit?

Mehr

Einführung für KLS 1

Einführung für KLS 1 Einführung für KLS 1 Projektteam Volksschulen Einführung für KLS Bildungsharmonisierung Basel-Landschaft Urs Zinniker, Stv.-Leiter Projektteam Volksschule 2 Ausblick 2020 Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat

Mehr

Zeugnisanleitung Appenzell Ausserrhoden (Datei)

Zeugnisanleitung Appenzell Ausserrhoden (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Kanton Aargau: Liste der beitragsberechtigten Schulen zum RSA 2009, gültig vom bis zum AARGAU. Kantonsbeitrag. Schuljahr ab 1.8.

Kanton Aargau: Liste der beitragsberechtigten Schulen zum RSA 2009, gültig vom bis zum AARGAU. Kantonsbeitrag. Schuljahr ab 1.8. Anhang II zum Regionales Schulabkommen über die gegenige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen () zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura,

Mehr

Informationen. zur Beurteilung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I der Volksschule Überarbeitete Fassung August 2013

Informationen. zur Beurteilung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I der Volksschule Überarbeitete Fassung August 2013 Informationen für Eltern zur Beurteilung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I der Volksschule Überarbeitete Fassung August 2013 (Informationen zum Kindergarten, zur Basisstufe und zum Cycle élémentaire

Mehr

Mittelstufenkonferenz im Einzugsgebiet der Oberstufe Herzogenbuchsee. Informationen zum Übertritt aus der Primarschule in die Sekundarstufe 1

Mittelstufenkonferenz im Einzugsgebiet der Oberstufe Herzogenbuchsee. Informationen zum Übertritt aus der Primarschule in die Sekundarstufe 1 Mittelstufenkonferenz im Einzugsgebiet der Oberstufe Herzogenbuchsee Informationen zum Übertritt aus der Primarschule in die Sekundarstufe 1 Herzogenbuchsee, im Herbst 2014 Welche Leistungen muss das Kind

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation Von der Primarstufe in die Sekundarstufe Elterninformation Von der Primarstufe in die Sekundarstufe Nach der 6. Klasse der Primarstufe stehen den Kindern verschiedene Wege in ihrer Schullaufbahn offen.

Mehr

Grundätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik

Grundätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik Grundätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik Die von der Fachkonferenz Mathematik getroffenen Vereinbarungen bzgl. der Leistungsbewertung basieren auf den in 48 des Schulgesetzes und in 6 der APO

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Kanton Zug. Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen Vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 5

Mehr

Kanton Zürich: Liste der beitragsberechtigten Schulen zum RSA 2009, gültig vom 1.8.2012 bis am 31.7.2013 Z Ü R I C H. Schuljahr ab 1.8.

Kanton Zürich: Liste der beitragsberechtigten Schulen zum RSA 2009, gültig vom 1.8.2012 bis am 31.7.2013 Z Ü R I C H. Schuljahr ab 1.8. Anhang II zum Regionales Schulabkommen für die gegenige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen () zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Luzern,

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Kanton Zug. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom. März 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Bst.

Mehr

Reglement über die Notengebung und die Promotion an den gymnasialen Maturitätsschulen 1 2

Reglement über die Notengebung und die Promotion an den gymnasialen Maturitätsschulen 1 2 64. Reglement über die Notengebung und die Promotion an den gymnasialen Maturitätsschulen (Vom 4. September 997) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf und 6 des Mittelschulgesetzes vom 0.

Mehr

Zeugnis und Promotionsordnung für das Gymnasium Laufental-Thierstein

Zeugnis und Promotionsordnung für das Gymnasium Laufental-Thierstein .6. Zeugnis und Promotionsordnung für das Gymnasium Laufental-Thierstein Beschluss der Aufsichtskommission des Regionalen Gymnasiums Laufental- Thierstein vom 6. Juli 99 Die Aufsichtskommission des Regionalen

Mehr

Von der Primarschule in die Oberstufe

Von der Primarschule in die Oberstufe Von der Primarschule in die Oberstufe für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis Information der Eltern von Sechstklässler... 3 Übertrittskriterien von der

Mehr

Kreisschreiben zu den Inhalten und zur Organisation der kantonalen Orientierungsarbeit und der kantonalen Vergleichsarbeit

Kreisschreiben zu den Inhalten und zur Organisation der kantonalen Orientierungsarbeit und der kantonalen Vergleichsarbeit Amt für Volksschule und Kindergarten Amtsleitung St. Urbangasse 73 4509 Solothurn Telefon 032 627 29 37 Telefax 032 627 28 66 avk@dbk.so.ch www.avk.so.ch Andreas Walter Vorsteher An die Primarschulen im

Mehr

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote 640.6 Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote Vom 3. Oktober 000 (Stand 5. Februar 006) Der Regierungsrat, gestützt auf 8 des Schulgesetzes vom 6. April 979 ), beschliesst: Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27)

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27) Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Zürich

Zeugnisanleitung Kanton Zürich Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Beurteilung von Schülerinnen und Schülern Konzept

Beurteilung von Schülerinnen und Schülern Konzept Beurteilung von Schülerinnen und Schülern Konzept Fassung 05.02.2014 Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis 1. BEURTEILUNGSKONZEPT... 3 1. Rahmen... 3 2. Erklärungen... 4 2.1. Grundlagen... 4 2.2. Allgemein...

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. "Fit für die Schule"

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Fit für die Schule Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung "Fit für die Schule" Fit für die Schule Ablauf: 1. Änderungen / rechtliche Grundlagen 2. Zuständigkeiten 3. Kriterien aus Sicht der Schule 4. Möglichkeiten

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Solothurn

Zeugnisanleitung Kanton Solothurn Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN! an der Fachmittelschule Neufeld Bern

HERZLICH WILLKOMMEN! an der Fachmittelschule Neufeld Bern HERZLICH WILLKOMMEN! an der Fachmittelschule Neufeld Bern Marius Gränicher Ablauf Teil 1: 19.30 20.15 Uhr Informationen über die Fachmittelschule Teil 2: 20.15 20.30 Uhr Fragerunde Teil 3: 20.30 21.00

Mehr

1. Grundlagen der Beurteilung

1. Grundlagen der Beurteilung . Grundlagen der Beurteilung Inhaltsübersicht Seite. Zielsetzungen 2.2 en 3.3 Funktionen 4.4 Qualitätsanspruch 5 Amt für Volksschulen des Kantons Schwyz 0 . Zielsetzungen Beobachtungen und Beurteilung

Mehr

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Kinder kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und

Mehr

Übertrittsverfahren Primar - Oberstufe

Übertrittsverfahren Primar - Oberstufe Übertrittsverfahren Primar - Oberstufe September 2016 1 Ziel des Übertrittsverfahrens Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarschulzeit entsprechend ihren Fähigkeiten

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Powertage 2014 Rechtliche Aspekte der Zukunft der Netze im liberalisierten Markt

Powertage 2014 Rechtliche Aspekte der Zukunft der Netze im liberalisierten Markt Powertage 2014 Rechtliche Aspekte der Zukunft der Netze im liberalisierten Markt 03. Juni 2014 Zürich Dr. Stefan Rechsteiner, Rechtsanwalt, VISCHER AG Überblick Stromnetz gestern, heute und morgen Bisherige

Mehr

Kanton Zürich: Liste der beitragsberechtigten Schulen zum RSA 2009, gültig vom 1.8.2013 bis am 31.7.2014 Z Ü R I C H. Schuljahr ab 1.8.

Kanton Zürich: Liste der beitragsberechtigten Schulen zum RSA 2009, gültig vom 1.8.2013 bis am 31.7.2014 Z Ü R I C H. Schuljahr ab 1.8. Beschluss Konferenz der Abkommenskantone vom 24.4.2013 Anhang II zum Regionales Schulabkommen für die gegenige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen () zwischen den Kantonen Aargau,

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation Von der in die Sekundarstufe Elterninformation Von der in die Sekundarstufe Nach der 6. Klasse der stehen den Kindern verschiedene Wege in ihrer Schullaufbahn offen. Sie besuchen entweder weiterhin die

Mehr

Handbuch. Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement. Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I

Handbuch. Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement. Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I Handbuch Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I Ausgabe 2016 Inhalt 1 Informationsschrift für Erziehungsberechtigte 2 Überblick über das Verfahren 3 Termine

Mehr

Swiss Science Education. Naturwissenschaftliche Bildung Schweiz. Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen vom Kindergarten bis zum 9.

Swiss Science Education. Naturwissenschaftliche Bildung Schweiz. Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen vom Kindergarten bis zum 9. Swiss Science Education Foto: Swiss Science Center Technorama Swise Swiss Science Education Naturwissenschaftliche Bildung Schweiz Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr

Mehr

Konzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch

Konzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch Konzept Elternmitwirkung Schule Entlebuch Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Konzept 4 1.1 Warum ein Konzept Elternmitwirkung? 4 1.2 Erziehungsberechtigte und Schule: Gesetzliche Bestimmungen 5 1.3 Grenzen

Mehr

Beurteilungskonzept Schule August 2003

Beurteilungskonzept Schule August 2003 Beurteilungskonzept Schule August 2003 www.schulekappelen.ch / V 05.08.2003 Seite 2 Beurteilungskonzept Schule Kappelen Inhaltsverzeichnis 4 Information der Eltern 4 Lernziele zur Sachkompetenz 5 / 6

Mehr

1. Rechtliche Grundlagen

1. Rechtliche Grundlagen UNIV.-PROF. DR. DR. WERNER WIATER ANNETTE KLEER STRIN (RS) LEHRSTUHL FÜR SCHULPÄDAGOGIK PHILOSOPHISCH-SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT UNIVERSITÄT AUGSBURG 1. Rechtliche Grundlagen BayEUG Art. 2 - Aufgaben

Mehr

Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen

Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen Herzlich Willkommen an der Sekundarstufe I in Brugg Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen Realschule, Bezirksschule, Sekundarschule Schulpflege Evelyn Ziegler Ester Markus Michel Indrizzi

Mehr

Praxishilfe zur Beurteilung und Notengebung in der Primarschule im Kanton Solothurn

Praxishilfe zur Beurteilung und Notengebung in der Primarschule im Kanton Solothurn Praxishilfe zur Beurteilung und Notengebung in der Primarschule im Kanton Solothurn Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Auf vielseitigen Wunsch von Solothurner Primarlehrerinnen und Primarlehrer hat der

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

1. Vorstellung der anwesenden Personen. Die Schulleitung

1. Vorstellung der anwesenden Personen. Die Schulleitung 1. Vorstellung der anwesenden Personen Die Schulleitung 1. Vorstellung der anwesenden Personen Klassenlehrpersonen der Primarschule Carlo Knobel, Lehrperson der 6. Klasse in Basadingen Florian Spühler,

Mehr

Gemeinschaftsschule Zukunft gestalten. Norbert Zeller Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion

Gemeinschaftsschule Zukunft gestalten. Norbert Zeller Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion Gemeinschaftsschule Zukunft gestalten Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion Gemeinschaftsschule für alle Kinder sind unterschiedlich länger gemeinsam lernen voneinander und

Mehr