Praxishilfe zur Beurteilung und Notengebung in der Primarschule im Kanton Solothurn

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1 Praxishilfe zur Beurteilung und Notengebung in der Primarschule im Kanton Solothurn Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Auf vielseitigen Wunsch von Solothurner Primarlehrerinnen und Primarlehrer hat der LSO in Zusammenarbeit mit dem Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Solothurn (VSL SO) und dem Institut für Weiterbildung und Beratung (IWB) eine Umsetzungshilfe für die Beurteilung auf der Primarschulstufe ausgearbeitet. Mit dieser Praxishilfe leistet der LSO einen Beitrag zur einheitlicheren Umsetzung der Beurteilung und der Notengebung innerhalb des Kantons. Das vorliegende Dokument soll Schulleitungen und Lehrpersonen unterstützen, Absprachen im Schulkreis und innerhalb der eigenen Schulstufen zu treffen, um somit die Koordination untereinander zu erleichtern. Die blau hinterlegten Bereiche können Anregungen zur Reflexion des eigenen Unterrichts geben. Mathias Stricker Präsident Fraktion Primarlehrpersonen LSO, Juli 2011 Eine Note drückt die nach fachlichen Kriterien festgestellte Qualität der Lernzielerfüllung eines Schülers bzw. einer Schülerin aus. Zeugnisnoten stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Schülerinnen und Schüler im entsprechenden Fachbzw. Teilbereich stützt. Sie begründen sich nicht arithmetisch, sondern Kriterien orientiert. Das Setzen einer Zeugnisnote ist immer ein professioneller Ermessensentscheid der Lehrperson, welcher gegenüber den Eltern und den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht wird. Lehrpersonen wissen, wie Beurteilungsfehler entstehen und minimieren diese in ihrer Praxis. Die kantonalen Leistungsmessungen ermöglichen einen Vergleich des je individuellen Leistungsstandes einer Schülerin bzw. eines Schülers im kantonalen Vergleich. Unterschiedliche Vorbereitungen der Klassen auf Leistungsmessungen relativieren allerdings die Aussagekraft der Ergebnisse im Querschnittsvergleich. Es ist deshalb sinnvoll im Sinne eines fachlichen Commitment sich auf gemeinsame Kriterien der Notengebung, Notensetzung und Leistungsmessungen zu einigen. Die vorliegende Praxishilfe schafft dieses Commitment. Sie ist nicht eine amtliche Verordnung, sondern beschreibt auf der Basis der aktuellen Schulgesetzgebung und kantonalen Vorschriften die Regel der Kunst nach schulpädagogischen, fachlichen Gesichtspunkten. Dieses gemeinsame Verständnis schafft grössere Sicherheit auf allen Ebenen und dient dem AVK bei Beschwerdeentscheiden als lege artis. Ich danke der Fraktion Primarlehrpersonen des Verbands Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Solothurn (LSO) als Herausgeberin und den Autorinnen und Autoren für diese wertvolle, transparente Praxishilfe. Andreas Walter Vorsteher Amt für Volksschulen und Kindergarten

2 Inhaltsverzeichnis 1. Sinn und Zweck der Praxishilfe... 3 A. Notengebung findet in einem doppelten Spannungsfeld statt: zwischen professionellem Ermessensentscheid und mathematischer Berechnung sowie zwischen Förderung und Selektion. 3 B. Die Orientierung an Kompetenzen wirkt sich auf die Beurteilung aus C. Die Praxishilfe unterstützt eine vergleichbare und transparente Notengebung Empfehlungen der Praxishilfe... 4 A. Absprachen im Beurteilungskreislauf... 4 B. Vorschläge zur Gewichtung und zu Leistungsbelege pro Lernbereich/Teilkompetenz bis 3. Klasse... 4 a) Deutsche Sprache inklusive Sachunterricht... 4 b) Mathematik bis 6. Klasse... 5 a) Deutsche Sprache... 5 b) Mathematik... 6 c) Sachunterricht... 6 C. Umgang mit Orientierungsarbeiten (OA) und Vergleichsarbeiten (VA)... 7 I. Vorbereitung auf die OA5 einheitlich gestalten... 7 II. Rückgabe der OA5 einheitlich gestalten... 7 III. Vorbereitung auf die VA6 einheitlich gestalten... 8 IV. Rückgabe der VA6 einheitlich gestalten... 8 V. Orientierung der Langzeitbeurteilung an der OA... 8 D. Hinweise zum Erstellen von Zeugnisnoten... 8 E. Dokumente und Links, Anhang... 9 Die Praxishilfe wurde erarbeitet (Januar Juni 2011, 1. Änderung August 2012) von: Martin Fürst, Mathias Stricker (LSO); Gisela Bolliger, Corinne Gonseth Neuenschwander, Heidi Kleeb, John Klaver, Walter Rohrer (IWB PH FHNW); Andreas von Felten (VSL SO) 2

3 1. Sinn und Zweck der Praxishilfe Auf den Punkt gebracht: Ziel ist eine vergleichbare Leistungsbeurteilung und Notengebung, damit die Leistungen aller Schülerinnen und Schüler pädagogisch verantwortungsvoll beurteilt sind. Dabei bewegen sich Lehrpersonen in Spannungsfeldern, sie müssen Vorgaben und Erwartungen erfüllen. Gleichzeitig sollen sie ihren professionellen Ermessenspielraum ausschöpfen. Grundlage der Leistungsbeurteilung und Notengebung bilden folgende im Kanton Solothurn gültigen Dokumente: a) Laufbahnreglement, Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I, Lehrplan enthalten die verbindlichen Vorgaben. b) Die Broschüre fördern und fordern. Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule, herausgegeben vom AVK, nimmt die Anforderungen an Beurteilung und Notengebung auf. Sie hat die Funktion einer Auslegungs-, Interpretations- und Umsetzungshilfe für die Aussagen des Laufbahnreglements. Die Praxishilfe will mit den unten ausgeführten Vorschlägen ein möglichst einheitliches Vorgehen in der Leistungsbeurteilung und Notengebung unterstützen. Transparente Kriterien und Absprachen unter den Lehrpersonen erhöhen die einheitliche Praxis der Leistungsbeurteilung. A. Notengebung findet in einem doppelten Spannungsfeld statt: zwischen professionellem Ermessensentscheid und mathematischer Berechnung sowie zwischen Förderung und Selektion. Beurteilen und Notengebung dienen der Förderung und der Selektion. Der Beurteilungsprozess ist dementsprechend anspruchsvoll und mit hohen Erwartungen verbunden. Im Konflikt dazu können Noten nur scheinbar genau erbrachte Leistungen abbilden. Noten sollten darum nicht aus mathematischen Berechnungen (z.b. Durchschnitte) resultieren. Eine Zeugnisnote enthält einen Ermessensentscheid der beurteilenden Lehrperson. Das Ermessen geht ein auf nicht messbare Aspekte der individuellen Leistung (Entwicklung der Leistungen, verschiedenen Formen wie schriftliche/mündliche/praktische Leistung, Selbsteinschätzung der eigenen Leistungen durch die Schülerinnen und Schüler, etc.). Die förderorientierte und die selektive Beurteilung unterscheiden sich auf den verschiedenen Stufen. Von der 1. bis zur 4. Klasse steht bei der Beurteilung vor allem die Förderorientierung im Vordergrund. In der 5. und 6. Klasse fällt die Berechnung der Noten wegen der möglichen Einsprachen im Rahmen des Übertritts in die Sekundarstufe I höher ins Gewicht. B. Die Orientierung an Kompetenzen wirkt sich auf die Beurteilung aus. In den kommenden Jahren wird die Orientierung an Kompetenzen (Wissensanwendung) weiter an Bedeutung gewinnen. Es ist sogar vorgesehen, dass in künftigen Lehrplänen die zu erwerbenden Kompetenzen in den Bildungsstandards im Zentrum stehen. Ein Beispiel dafür sind die Kompetenzraster des Europäischen Sprachenportfolios, die für den Kanton Solothurn bereits zur Verfügung stehen. So wirkt sich diese Kompetenzorientierung deutlich auf die neue Fremdsprachendidaktik aus. Neuere Lehrmittel wie "Sprachland" und "Sprachstarke" basieren bereits auf einem übergreifenden fachdidaktischen Kompetenzmodell. Dies hat Konsequenzen auf Formen und Aufgabenstellungen in Prüfungen und Lernkontrollen. C. Die Praxishilfe unterstützt eine vergleichbare und transparente Notengebung. Lehrpersonen im Kanton Solothurn wollen die Leistungsbeurteilung und Notengebung in den erwähnten Spannungsfeldern gerecht und vergleichbar vollziehen. Eine übereinstimmende Handhabung des Beurteilungsprozesses führt dazu, dass die Erziehungsberechtigten, andere Lehr- 3

4 personen und weiterführende Schulen eindeutig und transparent darüber informiert sind, was eine Note bedeutet. Die Praxishilfe soll stufenspezifische Herausforderungen der Beurteilung und Notengebung thematisieren. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In der vom AVK herausgegebenen Broschüre fördern und fordern. Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule finden Lehrpersonen viele Hinweise zu den Grundlagen der Beurteilung sowie zum fachlich korrekten Umgang mit Beurteilen und Benoten. 2. Empfehlungen der Praxishilfe A. Absprachen im Beurteilungskreislauf Eine Lehrperson kann als Ausgangspunkt für die Formulierung von Lernzielen den Lehrplan, Kompetenzraster oder Kompetenz-orientierte Lehrmittel nehmen. Idealerweise sprechen sich Lehrpersonen (gleicher Stufen und Klassen) über die Bestimmung der Lernziele und über die Auf den Punkt gebracht: Voraussetzung für eine einheitliche Beurteilungspraxis ist eine einheitliche Handhabung der einzelnen Schritte im Beurteilungskreislauf ( fördern und fordern S. 18f.). Dies verlangt nach möglichst verbindlichen Absprachen. Form der summativen Beurteilung ab. Damit gewährleisten sie eine Voraussetzung für Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit. B. Vorschläge zur Gewichtung und zu Leistungsbelege pro Lernbereich/Teilkompetenz Das Amt für Volksschule und Kindergarten überlässt die Übernahme der Differenzierung innerhalb eines Faches oder einer Fächergruppe den Lehrpersonen. Die Praxishilfe macht für die verschiedenen Fächer der Primarstufe Vorschläge zu Lernbereichen / Teilkompetenzen, Gewichtung und Leistungsbelegen. Eine einheitliche Anwendung dieser Vorschläge erhöht die Vergleichbarkeit der Zeugnisnoten und bietet ein Argumentarium in Gesprächen mit Erziehungsberechtigten. Die Vorschläge sind auf die Anwendung im LehrerOffice (LO) abgestimmt. 1. bis 3. Klasse Benotete Fächer: Eine Zeugnisnote erfolgt in der Fächergruppe Deutsche Sprache inklusive Sachunterricht sowie im Fach Mathematik. In den Bereichen Schrift und Musik ist keine summative Beurteilung vorzunehmen. Diese sind nur formativ zu beurteilen. a) Deutsche Sprache inklusive Sachunterricht Die Ausführungen für die Beurteilung und die summativen Lernkontrollen in der 1. bis 3. Klasse basieren auf dem Laufbahnreglement 10 und den Erläuterungen zum Laufbahnreglement 3. Präzisierungen sind im Kreisschreiben des AVK vom 25. Mai 2011 enthalten. Teilkompetenz Klasse Leistungsbelege (LB) Leseverstehen Differenzierung der Teilkompetenzen im LO zu gleichen Teilen gewichtet 1 1. Klasse mind. 8 LB 2. Klasse mind. 10 LB 3. Klasse mind. 12 LB Hörverstehen 1 In der Teilkompetenz Sachunterricht Schreiben* 1 sind 4 möglichst unter- Sprechen 1 schiedliche Leistungsbelege Kompetenzübergreifend** 1 vorzuweisen. Sachunterricht 1 * beinhaltet z. B. Texte schreiben, Rechtschreibung, Grammatik ** siehe Anhang 4

5 b) Mathematik Überprüfungsformen Gewichtung Leistungsbelege Schriftlicher Leistungsbeleg (umfangreichere Themen ) 2 Mind. 5 Leistungsbelege sind vorzuweisen. Kurze mündl. / schriftl. Lernzielkontrollen (z. B. 1 2 Themen) 1 4. bis 6. Klasse Benotete Fächer: Die Ausführungen für die Beurteilung und die summativen Lernkontrollen in der Klasse basieren auf dem Laufbahnreglement 10 und den Erläuterungen zum Laufbahnreglement 3. Präzisierungen sind im Kreisschreiben des AVK vom 25. Mai 2011 enthalten. a) Deutsche Sprache Teilkompetenzen Klasse Leistungsbelege Differenzierung der Teilkompetenzen im LO zu gleichen Teilen gewichtet 4. Klasse mind. 8 LB 5. Klasse mind. 7 LB 6. Klasse mind. 7 LB Leseverstehen 1 Hörverstehen 1 In allen fünf Teilkompetenzen Schreiben* 1 ist mind. 1 Leistungsbeleg vorzuweisen. Sprechen 1 Kompetenzübergreifend** 1 * beinhaltet z. B. Texte schreiben, Rechtschreibung, Grammatik. Schulung und Anwendung der Schrift werden ausschliesslich formativ beurteilt. ** siehe Anhang Anregungen zur Reflexion in der Praxis Im Zentrum dieses Abschnittes steht die Praxis von Diktaten zur Überprüfung von Rechtschreibekompetenz. Diktate sind einfach in der Durchführung, bieten gleiche Rahmenbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler und können wie andere schriftlichen Überprüfungsformen in Ruhe analysiert werden. Um richtig schreiben zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Teilbereiche der Rechtschreibekompetenz beherrschen (Lautprinzip, Sichtwortschatz, Gross- Kleinschreibung, etc.). Regelmässiges Schreiben von Diktaten deckt nicht alle Teilbereiche ab (z.b. Stammprinzip zur Ableitung von Schreibweisen verstehen und situativ anwenden können). Deshalb sind Diktate nicht als einzige Übungs- und gleichzeitig Überprüfungsform der Rechtschreibung geeignet. Diktate erfüllen ihre Funktion vor allem bei der förderorientierten Überprüfung der Rechtschreibekompetenz während der Phase der Einübung und der Planung der darauf folgenden Lernphasen. Folgende Fragen können zu einem Austausch in Unterrichtsteams und Stufenkollegien anregen: Sind zu Hause gelernte Diktate für eine summative Beurteilung sinnvoll oder nicht? Sind ungelernte Diktate für eine summative Beurteilung sinnvoll oder nicht? Welchen Stellenwert sollen Diktate bei der Beurteilung der Rechtschreibekompetenz haben? Für eine summative Überprüfung der Rechtschreibekompetenz eignen sich komplexe Anwendungsaufgaben (Textproduktion, z.b. Berichte, Texte, Briefe) besser. Dabei werden Verständlichkeit und Schreibkompetenz (z.b. Sprachstil) höher gewichtet als die Rechtschreibung (20 bis 30 %). (vgl. Broschüre "fördern und fordern", S ) 5

6 b) Mathematik Überprüfungsformen* Gewichtung Leistungsbelege Schriftlicher Leistungsbeleg (umfangreichere Themen ) 2 Mind. 5 Leistungsbelege sind vorzuweisen. Kurze mündl. / schriftl. Lernzielkontrollen 1 (z. B. 1 2 The- men) * Es wird empfohlen, sich für die Beurteilung im Mathematikunterricht an den Grundlagen des Schweizer Zahlenbuches zu orientieren. Dort sind verschiedene summative Beurteilungsformen und Kriterien aufgeführt. Zu bedenken ist, dass unvorbereitete oder nicht im Voraus bekannt gegebene Lernkontrollen einer transparenten Beurteilung widersprechen. Anregungen zur Reflexion in der Praxis Im Zentrum dieses Abschnittes steht Kopfrechnen und Blitzrechnen als Überprüfungsform von mathematischen Fertigkeiten. Das Kopfrechentraining 'mach mit bliib fit' und der Blitzrechenkurs der Schweizer Zahlenbücher 4., 5. und 6. Klasse verdeutlichen die Bedeutung der Automatisierung von grundlegenden Wissenselementen und Fertigkeiten in der Mathematik. Kopfrechnen und Blitzrechnen haben in der Praxis sowohl formativen als auch summativen Charakter. Geübt werden kann im Klassenverband, in Gruppen, in Lernpartnerschaften oder einzeln. Der Begleitband 4 schlägt vor, Kopfrechenübungen im Rahmen von schriftlichen Lernzielkontrollen zu überprüfen (vgl. Schweizer Zahlenbuch, Begleitband 4, S. 243). Die Broschüre "fördern und fordern" führt Blitzrechnen im Zusammenhang mit mündlichen Einzelprüfungen auf. Die Broschüre hebt damit hervor, dass die Lehrperson bei der Vorbereitung der Überprüfungssituation auf den individuellen Lernstand der Schülerin oder des Schülers eingehen soll (vgl. S. 26). Zu bedenken ist zudem, dass der Zusammenhang zwischen Angst/Stress und Denkblockaden speziell beim Kopfrechnen belegt ist. Schwächere Schülerinnen und Schüler können bei dieser Überprüfungsform zusätzlich benachteiligt sein. Anregung für einen Austausch in Unterrichtsteams und Stufenkollegien: Wie kann Kopfrechnen bzw. Blitzrechnen sinnvoll in die Beurteilung einfliessen (bspw. durch eine individuelle Bezugsnorm, förderorientiert)? Welcher Stellenwert soll dem Kopfrechnen bei einer summativen Beurteilung zugemessen werden? c) Sachunterricht Sachunterricht enthält ab der 4. Klasse zwei Differenzierungen: Naturlehre und Geographie/Geschichte. In der 6. Klasse muss diese Differenzierung in der Sachunterrichtsnote berücksichtigt werden (vgl. Kreisschreiben zur Ausgestaltung der 6. Klasse, Punkt 5). Fachbereich Differenzierung der Fachbereiche Leistungsbelege Naturlehre Geographie / Geschichte Klasse mind. 3 LB 5. Klasse mind. 3 LB 6. Klasse mind. 4 LB In beiden Fachbereichen ist mind. 1 Leistungsbeleg vorzuweisen. Anregungen zur Reflexion in der Praxis Im Zentrum dieses Abschnittes steht der sinnvolle Umgang mit verschiedenen Anspruchsniveaus von Überprüfungsaufgaben im Sachunterricht. Die Broschüre "fördern und fordern" (vgl. S. 19) betont die Relevanz des Verstehens und Anwendens für die Herausbildung von Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler zum verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und allgemein zur Bewältigung des Alltags befähigen 6

7 sollen. Das Verstehen von Zusammenhängen und Ereignissen in der Umwelt setzt ein gewisses Grundwissen voraus. Die Überprüfung von Faktenwissen bspw. spezifischen Begriffen zu einem Thema ist auf dieser Basis durchaus gerechtfertigt. Anregung für einen Austausch in Unterrichtsteams und Stufenkollegien: Wie orientiert sich der Erwerb von spezifischen Begriffen zu einem Thema an kompetenzorientierten Lernzielen? Welche Gewichtung von Reproduktionswissen macht bei einer Überprüfung Sinn? Wie ist das Wissen verknüpft? Bezugsnormen bei Partner- bzw. Gruppenprüfungen: Die Broschüre "fördern und fordern" (vgl. S 27) führt u.a. mündliche Partner- bzw. Gruppenprüfungen als geeignete Überprüfungsformen für Sachunterrichtsthemen auf. Anregung für einen Austausch in Unterrichtsteams und Stufenkollegien: Wann sollen die Gruppenleistungen individuell beurteilt werden (formativ und summativ)? Wann ist eine gemeinsame Beurteilung (Mittelwert der Einzelnoten) angebracht? Wie werden die Zusammenhänge zwischen Anspruchsniveaus, Motivation zur Zusammenarbeit und Rückmeldungen zu Leistungen und kooperativem Lernen berücksichtigt? C. Umgang mit Orientierungsarbeiten (OA) und Vergleichsarbeiten (VA) I. Vorbereitung auf die OA5 einheitlich gestalten Die OA5 dient einerseits als Standortbestimmung und als Überprüfung des Beurteilungsmassstabes. Eine Vorbereitung ist nicht notwendig, deshalb schlägt die Praxishilfe vor, die OA5 nicht vorzubereiten, damit eine aussagekräftige Standortbestimmung über den Wissensstand der Schüler und Schülerinnen gemacht werden kann. Diese dient nach der OA als Ausgangslage der individuellen Förderung. Die Praxishilfe empfiehlt, die Schüler und Schülerinnen vor der Durchführung mit der Form der OA vertraut zu machen (z.b. Teile einer OA im Klassenverband lösen und besprechen). Anregung zur Reflexion in der Praxis In der Volksschule werden (international) vermehrt Checks und Tests eingesetzt, um überregional den Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern vergleichen zu können. Solche Tests werden in der Regel nicht summativ bewertet. Anregung für einen Austausch In Unterrichtsteams und Stufenkollegien: Sollen Testergebnisse summativ bewertet werden? II. Rückgabe der OA5 einheitlich gestalten Die OA5 wird mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht gemeinsam besprochen, den Eltern zur Einsicht abgegeben und wieder eingezogen. Ende Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler die OA5 ausgehändigt (vgl. Merkblatt Datenschutz in den solothurnischen Kindergärten und Schulen). Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Noten, das Säulendiagramm mit dem kantonalen Vergleich und den kantonalen Durchschnitt. Die Diagramme des Schulkreises und der eigenen Klasse sowie die dazugehörenden Durchschnitte werden nicht verwendet. Später wird bei den Vergleichsarbeiten ebenfalls der Vergleich mit allen Schülerinnen und Schülern des Kantons angestrebt. Bei Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen wird nur das Säulendiagramm mit allen Kleinklassenschülern verwendet. Ab dem Schuljahr 2011/2012 betrifft dies alle Schülerinnen und Schüler im Förderkreis 2 mit individuellen Zielen. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten analog dem Zeugnis in den Fächern mit individuellen Zielen keine Noten. 7

8 Der Leistungsstand der eigenen Klasse im Vergleich mit den anderen ist an Beurteilungs- oder Elterngesprächen zu diskutieren und gehört nicht in die Rückmeldung mit der OA zusammen. Die Schulleitungen erhalten die Zusammenzüge des Korrekturtages und die Auswertungen des Kantons sowie diejenige des Schulkreises. III. Vorbereitung auf die VA6 einheitlich gestalten Die Praxishilfe schlägt vor, die VA des Vorjahres in den Fächern Deutsch und Mathematik im Klassenverband zur Vorbereitung zu lösen und danach gemeinsam zu besprechen (formativ beurteilen). Die VA darf nicht für die Langzeitbeurteilung berücksichtigt werden. Absprachen im Schulkreis tragen zu einer einheitlichen Handhabung bei. IV. Rückgabe der VA6 einheitlich gestalten Die VA6 wird mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht gemeinsam besprochen und wieder eingezogen. Die Kinder erhalten wie bei der OA5 nur ihre Noten und Kopien der Säulendiagramme mit dem kantonalen Vergleich und dem kantonalen Durchschnitt. Die Erziehungsberechtigten haben am Übertrittsgespräch die Möglichkeit, die VA6 einzusehen. Diese bleibt nach dem Gespräch bei der Lehrperson. V. Orientierung der Langzeitbeurteilung an der OA Die Notenangaben zur OA und zur VA orientieren sich an der Vorgabe zur prozentualen Zuweisung in die drei Stufen der Sek I (vgl. Merkblatt Übertritt in die Sekundarstufe I, S. 1). Um eine Vergleichbarkeit in der Beurteilungspraxis zu fördern und dem Anliegen der Einzelfallgerechtigkeit nachzukommen, ist es sinnvoll, wenn sich die Langzeitbeurteilung ebenfalls an diesen Zahlen orientiert. Für die einzelnen summativen Beurteilungen der Leistungsnachweise bedeutet dies: In der 5. und 6. Klasse orientiert sich der Schnitt der Zeugnisnoten pro Klasse in den drei Fächer Deutsche Sprache, Mathematik und Sachunterricht am Durchschnitt der beiden Orientierungsarbeiten in den Fächern Deutsche Sprache und Mathematik (z.b. OA Deutsche Sprache Note 5, OA Mathematik Note 4,5 = Schnitt 4,75; Zeugnisschnitt Deutsche Sprache, Mathematik, Sachunterricht = 4,75). Die Differenz der beiden Durchschnitte sollte in der Regel nicht mehr als zwei Zehntel betragen. Die Orientierungsarbeiten dienen somit als Referenzarbeiten für die Überprüfung des eigenen Beurteilungsmassstabs. Ergänzend dazu ist es wichtig, dass sich die summativen Beurteilungen der Leistungsbelege an den Vorgaben zur prozentualen Zuweisung orientieren (vgl. Merkblatt Übertritt in die Sekundarstufe I, S. 3), insbesondere bei grösseren Vergleichsgruppen, bei denen eine soziale Bezugsnorm gerechtfertigt ist. D. Hinweise zum Erstellen von Zeugnisnoten Professioneller Ermessensentscheid Vorgaben, Formeln, Berechnungen können zu einem vermeintlichen Gefühl der Sicherheit führen im Bestreben, jeden Schüler und jede Schülerin individuell gerecht und vergleichbar zu benoten. Massgebend für die Beurteilung einer Einzelleistung und das Setzen einer Zeugnisnote bleibt jedoch immer der professionelle Ermessensentscheid (vgl. Broschüre "fördern und fordern", S. 35). Beispiel professioneller Ermessensentscheid: Der professionelle Ermessenspielraum kommt beispielsweise zum Tragen, um individuelle Leistungsentwicklungen zu berücksichtigen. Zeigt ein Schüler zu Beginn des Semesters schlechtere 8

9 und mit der Zeit dann bessere Leistungen, kann damit ein Aufrunden der Note begründet werden; im umgekehrten Fall ein Abrunden. Auch zwischen den Fächern auszugleichen liegt im professionellen Ermessenspielraum. Bedeutung des Portfolios im Übertrittsgespräch Im Primarschulbereich wird das Portfolio bis auf das Übertrittsgespräch im förderorientierten Sinn (formativ) eingesetzt. Es dient zur Dokumentation des Lernfortschrittes. Beim Übertrittsgespräch hat es bei den Grenzfällen nebst der Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhalten einen prognostischen Charakter. Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens als separater Eintrag im Zeugnis Beim Setzen von Zeugnisnoten ist zu bedenken, dass das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten bei der Beurteilung der Sachkompetenz nicht berücksichtigt wird. Die Beurteilung des Lern- Arbeitsund Sozialverhaltens erfolgt am Ende eines Semesters und wird separat im Zeugnis festgehalten (vgl. Laufbahnreglement 3). Anregungen zur Reflexion im Umgang mit dem LehrerOffice (LO) Das LehrerOffice unterstützt die Lehrpersonen in der genauen Erfassung und Dokumentation von summativer Bewertung (Sammeln von Lernkontrollen, Ermitteln von Gesamtnoten, etc.). und ermöglicht auch formative Interpretationen (Sammeln von Standortgesprächen, Beobachtungen, Selbstbeurteilungen). Um den Ermessensspielraum der Lehrpersonen in der formativen Beurteilung nutzen zu können, muss die einzelne Leistungsmessung vor der Verarbeitung im LO zum Tragen kommen. Gleichzeitig verleitet das LehrerOffice dazu, Noten einzig als mathematisch berechenbare Werte zu interpretieren und darzustellen. Mit seinen Berechnungsformeln unterstützt das LO eine korrekte Beurteilung. Es entbindet aber die Lehrperson nicht von der Verantwortung, sowohl die einzelne Leistungsmessung als auch die Zeugnisnote nach begründetem Ermessen zu setzen. Anregung für einen Austausch in Unterrichtsteams und Stufenkollegien: Wie wirken sich die verschiedene vorgegebenen Berechnungsformeln und das Setzen individueller Notenpunkte auf die Resultate aus? Wie gross ist der Ermessensspielraum beim Setzen der Einzelnote / der Zeugnisnote? Wie lässt sich eine Abweichung der Zeugnisnote vom berechneten Wert den Eltern gegenüber begründen und kommunizieren? E. Dokumente und Links, Anhang Arbeitsgrundlagen AVK (2011). Fördern und Fordern. Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule. fordern_web-1.pdf AVK (2008). Kreisschreiben zur Ausgestaltung der 6. Klasse. KS_Ausgestaltung_6.Klasse_ pdf AVK (2011). Kreisschreiben vom 25. Mai Umsetzung des Laufbahnreglementes vom 12. Juli 2010: Präzisierungen zum Ermitteln von Zeugnisnoten an der Primarschule. Departement für Bildung und Kultur (2010). Laufbahnreglement für die Volksschule, Verfügung vom 12. Juli Departement für Bildung und Kultur (2008). Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Verfuegung_Uebertrittsreglement_ pdf 9

10 Merkblatt Datenschutz in den solothurnischen Kindergärten und Schulen Ueberarb_ pdf Pädagogische Hochschule FHNW, IWB (2010). Leistungsbeurteilung und Notengebung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht (5. und 6. Klasse). Anhang ** Bei der Differenzierung "Kompetenzübergreifend" werden Lernkontrollen eingetragen, welche Lernziele beinhalten, die verschiedenen Teilkompetenzen (TK) zuzuordnen sind: z.b. eine Lernkontrolle mit dem Thema Fälle (TK Schreiben) und einem Leseverstehen(TK LV). Es sind verschiedenste Kombinationen möglich und lässt den Lehrpersonen "Spielraum". Somit kann z.b. das Schreiben auch stärker gewichtet werden, da es in zwei Differenzierungen berücksichtigt werden kann. In der Regel handelt es sich auch um grössere Lernkontrollen über mehrere Themen (z.b. Quartals- oder Semesterlernkontrollen). 10

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