Maschinensicherheit für den Praktiker

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1 Maschinensicherheit für den Praktiker Suva Bereich Technik Peter Kocher Zertifizierung von Maschinen Zertifizierung von Sicherheitsbauteilen Zertifizierung von PSA gegen Absturz Beratung zur CE-Konformität 2,

2 Maschinensicherheit für den Praktiker Ziele Sensibilisieren für Maschinensicherheit Kennen der Grundlagen Kennen der Kontakt- und Informationsmöglichkeiten Inhalt Gesetzliche Grundlagen, Normen Ausgewählte Details Kontakte und Informationen Fragen, Diskussion 3 Gesetzliche Grundlagen Elektrische Installationen: EleG (Elektrizitätsgesetz) NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung) NIN (Niederspannungs-Installations-Norm) Maschinen: STEG (Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten) STEV (Verordnung über die Sicherheit ) Normen (zahlreiche) 4,

3 Maschinensicherheit: Gesetz STEG (Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten, Gesetz) Technische Einrichtungen und Geräte (TEG) dürfen Sicherheit und Gesundheit nicht gefährden TEG müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen Wenn keine grundlegenden Anforderungen festgelegt sind: Anerkannte Regeln der Technik Internationales Recht und international harmonisierte Normen werden berücksichtigt 5 Maschinensicherheit: Verordnung STEV (Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten, Verordnung) Grundlegende Sicherheitsanforderungen für Maschinen: Europäische Richtlinie 98/37/EG, Anhang I (Maschinenrichtlinie, MRL) Normen konkretisieren diese Anforderungen Falls keine harmonisierten Normen existieren: Anerkannte Regeln der Technik beachten 6,

4 Zertifizierung Konformitätsbewertung durch akkreditierte Stellen (Baumusterprüfung) Meist freiwillig, nur für wenige Maschinen und Sicherheitsbauteile obligatorisch (Anhang IV der Maschinenrichtlinie) Marktvorteil: Bewertung durch eine unabhängige neutrale Stelle Grundlage: grundlegende Sicherheitsanforderungen, harmonisierte Normen, anerkannte Regeln der Technik, weitere Dokumente 7 Tätigkeiten der Suva Obligatorische Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Durchführungsorgan für das UVG (Arbeitssicherheit in den versicherten Betrieben) Durchführungsorgan für das STEG im betrieblichen Bereich: Nachträgliche Kontrollen aufgrund von - Unfällen - Anzeigen - Stichproben Zertifizierung oder Beratung (diese Tätigkeiten sind administrativ und finanziell von den übrigen getrennt) 8,

5 Harmonisierte Normen EU und EFTA: Aufträge an CEN und CENELEC In letzter Zeit Zusammenarbeit mit ISO und IEC Europäisch: Maschinen: CEN ISO Elektrotechnik: CENELEC IEC Veröffentlichung im Amtsblatt der EU mit Bezug auf die entsprechende Richtlinie International: 9 Normenstruktur (MRL) A: Grundnormen B1: Gruppennormen Sicherheitsaspekte B2: Gruppennormen Sicherheitseinrichtungen C: Produktenormen A B1 B2 C 10,

6 Bestellnummer CE00-6.d 11 Wie verbindlich sind Normen? Wird nach harmonisierten Normen gebaut, so wird vermutet, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt sind. Wird NICHT nach harmonisierten Normen gebaut, so muss der Hersteller nachweisen, dass die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen auf andere Weise erfüllt sind. 12,

7 Vorgehen zum Erreichen der CE-Konformität von Maschinen 1. Sichten der relevanten Bestimmungen 2. Bau nach grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen 3. Technische Unterlagen: Nachweis, dass alle Anforderungen erfüllt sind 4. Konformitätsbewertung: Alle Anforderungen erfüllt? - kann meist vom Hersteller durchgeführt werden - Baumusterprüfung möglich - für Maschinen nach Anhang IV: besonderes Verfahren 5. Konformitätserklärung: Bescheinigung, dass die erforderlichen Bestimmungen erfüllt sind 6. CE-Kennzeichung 13 Risikobeurteilung Festlegung der Grenzen der Maschine Identifizierung der Gefährdungen Gemäss EN 1050 (in Zukunft EN ISO 14121) Risikoeinschätzung Risikobewertung Risiko hinreichend vermindert? Ja Ende Risikominderung Nein 14,

8 Risikominderung Inhärente Sicherheit Technische Schutzmassnahmen Ergänzende Schutzmassnahmen Benutzerinformation Beispiele kleine Leistung Kapselung Schutztüren Not-Halt Betriebsanleitung Warnhinweise Risikobeurteilung Gemäss Maschinenrichtlinie und EN ISO Reihenfolge muss eingehalten werden! 15 Ausgewählte Details Sicherheitsschalter (Wartungsschalter) Hauptschalter, Netz-Trenneinrichtung Not-Halt / Not-Aus Türüberwachungsschalter Zusammenbau von Maschinen zu Anlagen 16,

9 Sicherheitsschalter Auch: Revisionsschalter, Wartungsschalter usw. Schutzeinrichtung gegen unerwarteten Anlauf bei Störungsbehebung, Reinigung, Instandhaltung usw. Wirkung: - unterbricht Energiezufuhr zu gefährlichen Bewegungen - baut gespeicherte Energie ab - verhindert ungewolltes oder unbefugtes in Gang setzen Sinnvolle Bildung von Funktionseinheiten Normen: EN , EN ISO , EN 1037, SN SEV 1000 (NIN), Hauptschalter, Netz-Trenneinrichtung (1) Ab Netzanschlussklemmen: TN-S EN :1997, Ziffer 5.3 und folgende Arten: - Lasttrennschalter - Trennschalter, wenn er nicht unter Last schalten muss - Leistungsschalter mit Trenneigenschaften - Stecker/Steckdosen-Kombination, falls 16 A und 3 kw - Stecker/Steckdosen-Kombination, falls ohne Last schaltbar 2 Stellungen: 0 und I abschliessbar 18,

10 Hauptschalter, Netz-Trenneinrichtung (2) Sicherheitsschalter gegen unerwarteten Anlauf Hauptschalter z. B. Steuerung z. B. Heizung M M Antrieb 1 Antrieb 2 19 Not-Halt / Not-Aus Not-Halt: hält gefährliche Bewegung an Not-Aus: schaltet Energie ab (inkl. Steuerung) EN 418:1992 Sicherheit von Maschinen - NOT-AUS-Einrichtung, funktionelle Aspekte - Gestaltungsleitsätze EN ISO 13850:200x (in Zukunft Ersatz für EN 418) Sicherheit von Maschinen - NOT-HALT Gestaltungsleitsätze Eigenschaften: - rotes Stellteil / gelber Hintergrund - muss mechanisch verrasten - muss manuell zurückgestellt werden - Rückstellung darf keinen Neustart auslösen - nur ergänzende Schutzmassnahme 20,

11 Türüberwachungsschalter (1) Schutzverdeck geschlossen Schutzverdeck offen Zwangsläufige Betätigung Zwangsöffnung, Symbol auf Schalter: 21 Türüberwachungsschalter (2) Schutzverdeck geschlossen Schutzverdeck offen Auswertegerät Auswertegerät 1 oder 2 Überwachungsschalter? Risikobeurteilung! 22,

12 Zusammenbau von Maschinen zu Anlagen Unabhängig funktionierende Maschinen Konformitätserklärung (des Herstellers) Nicht unabhängig funktionierende Maschine Erklärung des Herstellers (Herstellererklärung) mit Verbot der Inbetriebnahme Gesamtanlage muss CE-konform sein Konformitätserklärung durch Generalunternehmer, Integrator, Planer, Ingenieurbüro oder Betreiber 23 Kontakte und Informationen (1) Für den betrieblichen Bereich Suva Luzern Arbeitssicherheit Tel Fax SuvaPro Informationsmittel/Publikationen Informationsmittel suchen und Suche nach Titel, Stichwort oder Bestellnummer 24,

13 Kontakte und Informationen (2) Für den ausserbetrieblichen Bereich Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) Laupenstrasse Bern Tel Fax Kontakte und Informationen (3) Meldeformular für technische Einrichtungen und Geräte (TEG), bei denen ein Mangel vermutet oder erkannt wird: Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) 26,

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