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- Katja Kopp
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8 Deutsches lnstitut fu r DIEt Zulassungsstelle fur Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prufamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Uindern gemeinsam getragene Anstalt des i:iffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und derwftao Datum : Geschiiftszeichen: /11 Zulassu ngsnu mmer: Z Antragsteller: Hilti Entwicklungsgesellschaft mbh Kaufering Geltungsdauer vom: 31. Juli 2011 bis: 31. Juli 2016 Zulassungsgegenstand: Kabelabschottung "Hilti Brandschutz-System CP 644-LK" der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sieben Seiten und drei Anlagen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vom 18. Juli DIBt I Kolonnenstraf!e 30 B I D Berlin I Tel.: I Fax: I E-Mai l: I
9 Deutsches lnst itut fur DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 2 von 7 I 3. August 2011 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Anforderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Personen nach den 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechenden Landerregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europaischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch fur im Rahmen des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die fur die Durchfuhrung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfugung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behorden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfugung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung dart nur vollstandig vervielfaltigt werden. Eine auszugsweise Veroffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen lnstituts fur. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften durfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Obersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mussen den Hinweis "Vom Deutschen lnstitut fur nicht geprufte Obersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung konnen nachtraglich erganzt und geandert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. Z / 11
10 Deutsches lnst it ut fur DIEt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 3 von 7 I 3. August BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich 1.1 Zulassungsgegenstand Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt for die Herstellung und Anwendung der Kabelabschottung, "Hilti Brandschutz-System CP 644-LK" genannt, als Bauart der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN Die Kabelabschottung dient zum SchlieBen von Offnungen nach Abschnitt in inneren Wanden und Decken nach Abschnitt 1.2.1, durch die lnstallationen nach Abschnitt hindurchgefuhrt wurden, und verhindert for eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten die Obertragung von Fe und Rauch durch diese Offnungen Die Kabelabschottung besteht im Wesentlichen aus ein Dichtungsmasse. Die Kabelabschottung ist gemab Absc Abschnitt 2 herzustellen Die Abmessungen der Kabelabschottung mussen den manschette entsprechen Die Kabelabschottung dart zum SchlieBen von Offnungen verwendet werden, durch die die folgenden lnstallationen hindurchgefohrt wurden 3 : Kabel und Kabeltragekonstruktionen - Elektrokabel und -leitungen aller Arten (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sog. Hohlleiterkabeln. Die GreBe des AuBendurchmessers der einzelnen Kabel dart 14 mm nicht uberschreiten. - Die Kabel mussen in Elektro-lnstallationsrohren nach Abschnitt verlegt werden Elektro-lnstallationsrohre Biegsame (gewellte) Elektro-lnstallationsrohre aus PVC nach DIN EN bzw. DIN EN mit einem AuBendurchmesser ~ 32 mm und Rohrwandstarken bis 2,1 mm; m it Kabeln nach Abschnitt m it einem AuBendurchmesser :::; 14 mm oder leer - Die Elektro-lnstallationsrohre mussen zu einem Bundel zusammengeschnurt werden. Die Kabelabschottung dart auch zum SchlieBen von Offnungen verwendet werden, durch die noch keine lnstallationen hindurchgefuhrt wurden (sog. Reserveabschottungen). Nachtragliche Anderungen an der Schottbelegung durten vorgenommen werden (s. Abschnitt 5) DIN : Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Kabelabschonungen; Begriffe, Anforderungen und Prufungen DIN : Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile; Begriffe, Anforderungen und Prufungen Technische Bestimmungen fur die Ausfi.ihrung der Leitungsanlagen und die Zulassigkeit von Leitungsdurchfi.ihrungen bleiben unberuhrt. DIN EN : DIN EN Elektroinstallationsrohrsysteme fur elektrische Energie und fur lnformationen - Teil 22: Besondere Anforderungen fur biegsame Elektroinstallationsrohrsysteme lnstallationsrohrsysteme zum Fuhren von Leitungen fur elektrische Energie und fur Information Z / 11
11 Deutsches lnstit ut fur DIEt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 4 von 7 I 3. August Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern), andere Teile oder Hilfskonstruktionen sowie andere Leitungen als nach Abschnitt durfen nicht durch die zu verschliebende Bauteiloffnung hindurchgefuhrt werden Die Anwendung der Kabelabschottung in Verbindung mit Stahlblechmanschetten nach Abschnitt in Bereichen standiger unmittelbarer Nasse ist mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht nachgewiesen Fur die Verwendung der Kabelabschottung in anderen Bauteilen - z. B. in Decken, deren Zuordnung in eine Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 nur mit Hilfe einer feuerwiderstandsfahigen Unterdecke moglich ist oder in leichten Trennwanden - oder fur lnstallationen anderer Anwendungsbereiche oder aus anderen Werkstoffen oder mit anderem Aufbau als nach Abschnitt ist die Anwendbarkeit gesondert nachzuweisen Die im Folgenden beschriebenen und in den Anlagezeichnungen dargestellten Ausfuhrungen stellen Mindestanforderungen zur Erfullung der Anforderungen an den Brandschutz dar. Sofern bauaufsichtliche Anforderungen an den Schall- oder Warmeschutz gestellt werden, sind entsprechende Nachweise anwendungsbezogen zu fuhren. Es ist im Obrigen sicherzustellen, dass durch den Einbau der Abschottu ng die Standsicherheit des angrenzenden Bauteils- auch im Brandfall - nicht beeintrachtigt wird. Die Vorschriften anderer Rechtsbereiche bleiben unberuhrt. 2 Bestimmungen fur die Bauprodukte 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzungen Stahlblechmanschette Dichtu ngsmasse Die Dichtungsmasse, "Hilti CP 606 Brandschutzfugenfuller" genannt, zum VerschlieBen der Enden der Elektro-lnstallationsrohre nach Abschnitt muss dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prufzeugnis Nr. P-3039/0298-MPA BS entsprechen. 2.2 Kennzeichnung Kennzeichnung der Bauprodukte nach den Abschnitten bis Diese Bauprodukte durfen fur die Herstellung der Kabelabschottung nur verwendet werden, wenn die Produkte/deren Verpackungen/die Beipackzettel/die Lieferscheine/die Anlagen zu den Lieferscheinen 6 jeweils vom Hersteller mit dem Obereinstimmungszeichen (U-Zeichen) nach den Obereinstimmungszeichen-Verordnungen der Lander gekennzeichnet wurden Kennzeichnung der Kabelabschottung Jede Kabelabschottung nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist vom Verarbeiter mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das folgende Angaben enthalten muss: - Kabelabschottung "Hilti Brandschutz-System CP 644-LK" der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach Zui.-Nr.: Z Name des Herstellers der Kabelabschottung (Verarbeiter) - Herstellungsjahr:... Das Schild ist jeweils neben der Kabelabschottung am Bauteil zu befestigen. Entsprechend den Bestimmungen des jeweiligen Verwendbarkeitsnachweises Z / 11
12 Deutsches lnstitut fi.ir DIEt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 5 von 7 I 3. August Einbauanleitung Der Antragsteller dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss dem Verarbeiter eine Anleitung fur den Einbau der Kabelabschottung zur Verfugung stellen, die mindestens folgende Angaben enthalten muss: - Art und Mindestdicken der Wande und Decken, in die die Kabelabschottung eingebaut werden darf, - Anforderungen an die Bauteiloffnung, - Grundsatze for den Einbau der Kabelabschottung mit Angaben uber die dafor zu verwendenden Baustoffe, - Anweisungen zum Einbau der Kabelabschottung mit Angaben zu notwendigen Abstanden, - Hinweise auf zulassige Verankerungs- oder Befestigungsmittel, - Hinweise auf die Reihenfolge der Arbeitsvorgange, - Hinweise auf zulassige Anderungen (z. B. Nachbelegung). 3 Bestimmungen fur den Entwurf 3.1 Bauteile Die Kabelabschottung darf in - Wande aus Mauerwerk nach DIN , aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN oder Porenbeton-Bauplatten nach Dl N oder - Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN oder aus Porenbeton gemab DIN und nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung eingebaut werden. Die Wande und Decken mussen den Bestimmungen des Abschnitts entsprechen Der Sturz oder die Decke uber der Kabelabschottung muss statisch und brandschutztechnisch so bemessen sein, dass die Kabelabschottung (auber ihrem Eigengewicht) keine zusatzliche vertikale Belastung erhalt Der Abstand der zu verschliebenden Bauteiloffnung zu anderen Offnungen oder Einbauten muss mindestens 20 cm betragen. Abweichend davon darf der Abstand zwischen Bauteiloffnungen fur Kabelabschottungen nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bis auf 10 cm reduziert werden. 3.2 lnstallationen Allgemeines Der gesamte zulassige Querschnitt der Kabel nach Abschnitt und der Elektro-lnstallationsrohre nach Abschnitt , die durch die Kabelabschottung gemeinsam hindurchgefuhrt werden durfen, ergibt sich in Abhangigkeit von der jeweiligen Gr6Be der Stahlblechmanschette unter Beachtung der geltenden Vorschriften der Elektrotechnik, insbesondere bezuglich der erforderlichen Mindestabstande zwischen den einzelnen Kabeln DIN DIN 1045 DIN 4166 DIN 4223 Mauerwerk; Berechnung und Austohrung (in der jeweils geltenden Ausgabe) Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausfi.ihrung (in der jeweils geltenden Ausgabe) Porenbeton-Bauplatten und Porenbeton-Pianbauplatten (in der jeweils geltenden Ausgabe) Vorgelertigte bewehrte Bauteile aus damplgehartetem Porenbeton- Teil 1: Herstellung. Eigenschaften, Obereinstimmungsnachweis (in der jeweils geltenden Ausgabe) Z /11
13 Deutsches lnstitut fur DIEt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 6 von 7 I 3. August Kabel und Kabeltragekonstruktionen Die Kabel mussen in Elektro-lnstallationsrohren nach Abschnitt verlegt werden. Die Gr6Be des AuBendurchmessers der einzelnen Kabel dart 14 mm nicht uberschreiten Die vor der Kabelabschottung endenden Kabeltragekonstruktionen sind so am angrenzenden Bauwerk zu betestigen, dass im Brandtall eine zusi:itzliche mechanische Beanspruchung der Kabelabschottung nicht auttreten kann Elektro-lnstallationsrohre Die Elektro-lnstallationsrohre mussen dem Abschnitt entsprechen und im Bereich der Kabelabschottung zu einem Bundel aus parallel verlautenden Rohren test zusammengeschnurt werden Halterungen (UnterstUtzungen) Bei Durchtuhrung von Kabeln und Elektro-lnstallationsrohren durch Wande mussen sich die ersten Halterungen (UnterstOtzungen) der Kabel bzw. Elektro-lnstallationsrohren beidseitig der Wand in einem Abstand ~ 30 cm betinden. Die Halterungen mussen in ihren wesentlichen Teilen nic DIN A) 11 sein. 4 Bestimmungen fur die Ausfuhrung Anordnung der Kabelabschottung Bei Einbau der Kabelabschottung in Wande muss aut jeder Wandseite je eine und bei Einbau der Kabelabschottung in Decken muss an der Deckenunterseite eine Stahlblechmanschette nach Abschnitt angeordnet werden (s. Anlagen 1 und 2) Es muss die zum jeweiligen Bundel aus Elektro-lnstallationsrohren passende kleinste Stahlblechmanschette verwendet werden. Der lnnendurchmesser der Stahlblechmanschette dart maximal 15 mm gr6ber sein als der Durchmesser des Bundels aus Elektro-lnstallationsrohren. 4.3 Einbau der Kabelabschottung Die Rest6ffnungen zwischen der Bauteillaibung und dem hindurchgetuhrten Bundel aus Elektro-lnstallationsrohren nach Abschnitt sind vor der Montage der Stahlblechmanschette mit tormbestandigen, nichtbrennbaren (Baustottklasse DIN 4102-A) 11 Baustoffen, wie z. B. Beton, Zementm6rtel oder Gipsm6rtel, vollstandig in Bauteildicke auszutullen (s. Anlagen 1 und 2) Die Stahlblechmanschette gemab Abschnitt ist uber die Betestigungshaken mittels 3 bzw. 4 datur geeigneter Stahldubel bzw. durchgehender Gewindestangen M8 an der Wand bzw. Decke zu betestigen Die Elektro-lnstallationsrohre sind im Bereich der Abschottung mit Hilte von Klebestreiten aus Kunststott zu einem Bundel zusammenzuschnuren Die Enden der Elektro-lnstallationsrohre mussen bei Wandeinbau aut beiden Seiten der Abschottung und bei Deckeneinbau aut der Deckenoberseite mit der Dichtungsmasse ''Hilti CP 606 Brandschutztugentuller" gemab Abschnitt in einer Tiete von mindestens 25 mm verschlossen werden. 11 DIN : Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prufungen Z / 11
14 Deutsches lnstitut fur OIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 7 von 7 I 3. August Die U:inge der Elektro-lnstallationsrohre muss auf jeder Bauteilseite mindestens 20 cm betragen. 4.4 Nachbelegungsvorkehrungen Wahlweise durfen Elektro-lnstallationsrohre nach Abschnitt als Leerrohre durch die Kabelabschottung hindurchgefohrt werden. Die Rohre mussen bei Wandeinbau auf beiden Seiten der Abschottung und bei Deckeneinbau auf der Deckenoberseite mit der Dichtungsmasse "Hilti CP 606 BrandschutzfugenfOIIer" gemab Abschnitt verschlossen werden. Die Verschlusstiefe muss mindestens 25 mm betragen. 4.5 Einbauanleitung Fur die AusfOhrung der Kabelabschottung sind im Obrigen die Angaben der Einbauanleitung zu beachten (s. Abschnitt 2.2.3). 4.6 Obereinstimmungsbestatigung Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Kabelabschottung (Zulassungsgegenstand) herstellt oder Anderungen an der Kabelabschottung vornimmt (z. B. Nachbelegung), muss for jedes Bauvorhaben eine Obereinstimmungsbestatigung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm hergestellte Kabelabschottung den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entspricht (ein Muster fur diese Bestatigung s. Anlage 3). Diese Bestatigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die zustandige Bauaufsichtsbeh6rde auszuhandigen. 5 Bestimmungen fur Nutzung und Nachbelegung 5.1 Bestimmungen fur die Nutzung Bei jeder AusfOhrung der Kabelabschottung hat der Unternehmer (Verarbeiter) den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Kabelabschottung stets in ordnungsgemabem Zustand zu halten ist und nach evtl. vorgenommener Belegungsanderung der bestimmungsgemabe Zustand der Kabelabschottung wieder herzustellen ist. lm Obrigen gelten die Bestimmungen gemab Abschnitt Bestimmungen fur die Nachbelegung Nachtragliche Anderungen an der Kabelabschottung durfen durch Nachbelegung von Elektro-lnstallationsrohren mit Kabeln vorgenommen werden. Die nachbelegten Elektrolnstallationsrohre sind so zu verschlieben, dass nach Abschluss der Belegungsanderung der bestimmungsgemabe Zustand der Kabelabschottung wieder hergestellt ist (s. Abschnitt 4.3). Juliane Valerius Referatsleiterin Z /11
15 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vom 3. August 2011 Deutsches lnstitut fi.ir DIEt Ansicht- unbelegt (Nachbelegungsvorkehrung) Elektro-1 nstallationsrohre, gemab Abschnitt , unbelegt Verfi..illung mit m ineralischem Mortel, Seton oder Gips Schnitt Wande aus Seton, /~ Porenbeton oder // Mauerwerk , Verschluss mittels Hilti CP 606 I Hilti CP 644 ', ' --~ Brandschutzmanschette -~ ' -.:.::.. DN 75 bis DN 125 ;;;....2:-~" ~ ~ r"- ~ -t ~--- --~-=2=-=o-=o,!--~ ~Q_-, ','- Wahlweise - geeignete DUbel - Gewindestange MB Ansicht - belegt Wande aus Seton, Porenbeton oder Mauerwerk s 300 / '// Schnitt ~~.../ / _/~- :s 300 ' ---- Elektro-lnstallations-, - rohre, gemab Abschnitt , belegt / / Kabel, s 0 14 mm I 1. Unterstlitzung der Kabel, beidseitig derwand J Verfullung mit mineralischem Mortel, Seton oder Gips ~ 20._,_0--f'-/,_1 --= 2: _,_ 15=0~-+--\,_ 2: / / / ' 2~ '. Verschluss mittels Hilti CP 606 Hilti CP Srandschutzmanschette \ I DN 75 bis DN 125 \ \ Wahlweise ' geeignete Dubel - Gewindestange MB Mar!e in mm Kabelabschottung "Hilti Brandschutz-System CP 644-LK" der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN W andabschottung Anlage 1 Z / 11
16 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vom 3. August 2011 Deutsches lnstitut fu r DIBt Ansicht - unbelegt (Nachbelegungsvorkehrung) Schnitt.-- Verschluss mittels _.,. Hilti CP 606 Verfullung mit mineralischem Mortel, Beton odergips Elektro-lnstallationsrohre, gemal! Abschnitt , unbelegt I ' j ) :1. ' " ' ~ j.,-~1 ") I 0 0 N /\I -l /\I Decke aus Beton oder Porenbeton Wahlweise - geeignete Dubel - Gewindestange MS... Hilti CP 644 Brandschutzmanschette /\I DN 75 bis DN N Ansicht - belegt Schnitt Kabel, s 014 mm Verschluss mittels...-- Hilti CP 606 Verflillung mit mineralischem Mortel, Beton oder Gips 0 0 N 1\J Decke aus Beton oder Porenbeton Wahlweise -- - geeignete Dlibel - Gewindestange MS Elektro-lnstallationsrohre, gemal! Abschnitt , belegt Hilti CP 644 Brandschutzmanschette DN 75 bis DN 125 Mal!e in mm Kabelabschottung "Hilti Brandschutz-System CP 644-LK" der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN Deckenabschottung Anlage 2 Z /11
17 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vom 3. August 2011 Deutsches lnstitut fur OIBt MUSTER Obereinstimmungsbestatiqung Name und Anschrift des Unternehmens, das die Kabelabschottung(en) (Zulassungsgegenstand) hergestellt hat: Baustelle bzw. Gebaude: Datum der Herstellung: Hiermit wird bestatigt, dass die Kabel, bschot un (en) de Feuerwiderstandsklasse S... zum Einbau in Wanden* und Decken* der Feuerwiderst~nds Ktas~e F... hlnsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmu119en der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z des Deutschen lnstituts for Bautechni vom... (u d gf. der Bestimmungen der Anderungs- und Erganzungsbescheide vom...) hergestellt un ingebaut so ie gekennzeichnet wurde(n) und die for die Herstellun, des Zulassungsgegenstands verwendeten Bauprodukte (z. B. Formteile, Rahmen bzw. Eintlausatz) entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gekennzeichnet waren. * Nichtzutreffendes streichen (Ort, Datum) (Firma/U nterschrift) (Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weitergabe an die zustandige Bauaufsichtsbehorde auszuhandigen.) Kabelabschottung "Hilti Brandschutz-System CP 644-LK" der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN Obereinstimmungsbestatigung Anlage 3 Z /11
Z April 2016
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