Breitband 2030/Version 2.0. Fortschreibung der Breitbandstrategie Schleswig-Holstein

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1 Breitband 2030/Version 2.0 Fortschreibung der Breitbandstrategie Schleswig-Holstein

2 Anlage 1 (Reinfassung) Fortschreibung der Breitbandstrategie Schleswig-Holstein Breitband 2030/ Version 2.0 (Stand: nach Auswertung der schriftlichen Anhörung zur Fortschreibung) Inhalt Einleitung... 2 Breitbandziele... 4 Ziel 1: Infrastrukturziel... 4 Ziel 2: Optimierung der Breitbandversorgung... 4 Ziel 3: Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten... 4 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele... 6 Block 1: Grundsätzliche Breitbandpolitik... 6 Maßnahme 1: Breitbandpolitik als Kernaufgabe der Landesregierung... 6 Maßnahme 2: Unterstützung der Marktteilnehmer... 9 Maßnahme 3: Monitoring der Breitbandstrategie Block 2: Information, Beratung und Koordination Maßnahme 4: Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH) Maßnahme 5: Stimulierung der Breitbandnachfrage Block 3: Umsetzung des Breitbandausbaus Maßnahme 6: Reduzierung der Kosten des Breitbandausbaus Maßnahme 7: Landesbackbone-Konzept Maßnahme 8: Investoren und Betreiber für den Breitbandausbau Maßnahme 9: WLAN-Konzept Block 4: Förderung und Finanzierung Maßnahme 10: Förderpolitik Maßnahme 11: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Maßnahme 12: Landesbürgschaften für Breitbandprojekte Maßnahme 13: Beihilferechtliche Rahmenbedingungen... 30

3 2 Einleitung Im März 2013 hat die Landesregierung ihre Breitbandstrategie Breitband 2030 verabschiedet. Als erstes und bislang immer noch einziges Bundesland hat Schleswig- Holstein als Kernaussage der Strategie kein Bandbreitenziel, sondern ein Infrastrukturziel formuliert: Bis 2030 sollen alle Haushalte und Unternehmen im Lande mit Glasfasernetzen im Sinne von Fiber to the Home (FTTH: Glasfaser bis in die Haushalte) bzw. Fiber to the Building (FTTB: Glasfaser bis in die Gebäude) versorgt sein. Hintergrund dieser strategischen Ausrichtung ist die Erkenntnis, dass Glasfaser die einzig zukunftssichere Breitbandtechnologie ist. Teil der Strategie ist es aber auch, Alternativen für Regionen mitzudenken, in denen kurz- bis mittelfristig keine Glasfaserlösung zu erwarten ist (ständige Optimierung der Breitbandversorgung). Hochleistungsfähige Glasfasernetze haben eine große Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Zum zweiten bieten moderne Breitbandnetze peripher gelegenen Regionen Entwicklungsperspektiven und leisten so einen Beitrag zur Strukturpolitik. Schließlich muss die digitale Teilhabe für alle Menschen im Lande gewährleistet sein: Telearbeit und Teilzeitarbeitsplätze, digitale Bildung, E-Government, Telemedizin und viele andere Anwendungen lassen sich nur oder zumindest deutlich besser mit leistungsfähigen Netzen sicherstellen. Die Breitbandstrategie von 2013 war mit 15 Maßnahmen unterfüttert, die im engen Schulterschluss mit allen Akteuren im Lande umgesetzt wurden. Der Erfolg der Breitbandstrategie lässt sich alleine daran ablesen, dass bereits 25% der Haushalte im Lande einen Glasfaseranschluss erhalten können ( homes passed ); einen Glasfaseranschluss gebucht ( homes connected ) haben bereits 15%. Dies sind im Bundesvergleich Spitzenwerte. Gleichwohl hat die Landesregierung entschieden, nach 3 Jahren eine externe Evaluation der Breitbandstrategie (durch atenekom, Berlin) durchführen zu lassen. Diese liegt seit dem in der Endfassung vor. Wichtig sind folgende Erkenntnisse: Die Strategie ist sehr gut auf die Gegebenheiten in Schleswig-Holstein abgestimmt, sie sollte grundsätzlich weiterverfolgt werden. Die Breitbandziele (vor allem das Infrastruktur- bzw. Glasfaserziel) sollten auch wegen der hohen Akzeptanz im Lande auf jeden Fall erhalten bleiben. Der Maßnahmenkatalog ist konkret und damit auch umsetzbar. Besonders vorteilhaft und erfolgsbestimmend sind die starke Einbindung der regionalen Akteure und die wichtige Rolle des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein (BKZSH). Auch die Befragung der wichtigsten Expertinnen und Experten im Lande ergab ein durchweg positives Bild, vor allem bezogen auf die Ziele, aber auch mit Blick auf die meisten Maßnahmen. Gleichwohl gab es auch Kritik an der Umsetzung einiger Maßnahmen, die beachtet werden muss. Die Kosten für einen flächendeckenden FTTB/H-Ausbau werden auf bis zu 1,38 Mrd. geschätzt, wobei viele laufende und geplante Projekte nicht berücksichtigt werden konnten, so dass von faktisch noch niedrigeren Ausbaukosten ausgegangen werden kann. 1 Für die Weiterentwicklung der Strategie hat der Evaluator viele interessante Vorschläge gemacht, die aber die Grundausrichtung der Strategie und der Maßnahmen nicht in Frage stellen. Für besonders bedeutsam werden die 1 Evaluation der Breitbandstrategie der schleswig-holsteinischen Landesregierung Breitband 2030 von atenekom, Berlin, vom , S Seite 2 von 30

4 3 Planung und Umsetzung eines Landesbackbone-Konzeptes (einschließlich einer Technischen Plattform für die regionalen Netze) sowie eine weitere Stärkung des BKZSH bezeichnet. Insgesamt ergibt die Evaluation also ein sehr positives Bild, aber auch viele wichtige Ansätze, mit denen die Strategie und ihre Umsetzung noch besser werden können; dadurch kann die Wahrscheinlichkeit der Erreichung der Breitbandziele weiter erhöht werden. Aus heutiger Sicht kann nach qualifizierten Schätzungen des BKZSH davon ausgegangen werden, dass bis 2020 gut 50% der Haushalte einen Glasfaseranschluss erhalten können; in einem Zeitraum von weiteren zwei Jahren kann der Wert voraussichtlich auf zwei Drittel steigen. Realistisch muss dabei aber gesehen werden, dass Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der Breitbandstrategie wie die meisten anderen Bundesländer auch maßgeblich von einer Fortführung und ausreichenden Dotierung eines Bundesförderprogramms sowie von wettbewerbsfreundlichen Regulierungsbedingungen abhängig ist. Ohne diese politischen Rahmenbedingungen kann eine noch so intelligente Breitbandstrategie ihre Ziele nicht erreichen. Die Landesregierung hat sich sehr intensiv mit den Bewertungen und Vorschlägen des Evaluators auseinandergesetzt. Daraus ist der Entwurf einer Fortschreibung der Breitbandstrategie entstanden, bei der die Maßnahmen entsprechend dem Vorschlag des Evaluators neu geordnet und zum Teil zusammengeführt worden sind. Diese Fortschreibung wurde anschließend in eine schriftliche Anhörung der wichtigsten Verbände, Organisationen und Unternehmen aus dem Breitbandbereich gegeben. Wichtige Hinweise und Änderungsvorschläge aus dieser Anhörung sind in den Text der Fortschreibung aufgenommen wurden. Das Kabinett hat im März 2017 die endgültige Fassung der Fortschreibung der Breitbandstrategie Schleswig-Holstein beschlossen. Die fortgeschriebene Breitbandstrategie Breitband 2030/ Version 2.0 (Ziele und Maßnahmen) ist im Folgenden dargestellt. Seite 3 von 30

5 4 Breitbandziele Ziel 1: Infrastrukturziel Ziel der Breitbandstrategie der Landesregierung ist es, in Schleswig-Holstein eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude bzw. Wohnungen 2 zu erreichen. Glasfaser ist die zukunftssicherste Breitbandtechnologie, die allen künftigen Bandbreitenbedarfen gerecht wird, alle Verfahren und Anwendungen bis in den Bereich mehrerer Gigabit pro Sekunde stabil sowie symmetrisch im Up- und Download abdecken kann, qualitativ (z.b. im Bereich von Latenzzeiten) allen anderen Technologien überlegen und zudem ohne weitere Tiefbauarbeiten zu noch höheren Bandbreiten erweiterbar ist. Bis 2025 soll der überwiegende Teil der Haushalte und Unternehmen in Schleswig- Holstein (mindestens 90%) über einen Glasfaseranschluss bis in die Gebäude bzw. Wohnungen verfügen, bis 2030 soll eine flächendeckende Versorgung erreicht sein. 3 Die Versorgung von Unternehmen bzw. Gewerbegebieten sollte aus wirtschafts- und strukturpolitischen Gründen (Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen) integraler Bestandteil aller Ausbauprojekte sein; im Einzelfall sollten bei akutem Bedarf Gewerbegebiete auch prioritär angeschlossen werden. In Gebieten, die mit Technologien versorgt sind, die qualitativ an die Glasfasertechnologie heranreichen (insbesondere Koaxialkabelnetze), sieht die Landesregierung kurz- bis mittelfristig keinen Handlungsbedarf, zumal die Koaxialkabelnetze zunehmend durch Glasfaserkabel ersetzt werden. Neben der Versorgung der Privathaushalte sollte die Versorgung von Gewerbebetrieben und von Gewerbegebieten mit Glasfasernetzen hohe Priorität haben. Ziel 2: Optimierung der Breitbandversorgung Aufgrund der Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur in Schleswig-Holstein und der damit verbundenen Kosten für den Ausbau werden nicht überall in naher Zukunft Glasfaserinfrastrukturen errichtet werden können. Um aber auch diesen Regionen Perspektiven zu bieten und die Akteure zu ermutigen, Lösungen zu finden und den Ausbau voranzutreiben, sind Zwischenziele erforderlich. In Regionen, in denen auf absehbare Zeit keine Realisierung von Glasfasernetzen (im Sinne von FTTB/FTTH) zu erwarten ist, sollte daher eine Verbesserung der Breitbandversorgung in Richtung möglichst hoher und stabiler Bandbreiten mit anderen geeigneten technologischen Lösungen erfolgen. Hierbei ist auf Folgendes zu achten: Die eingesetzte technologische Lösung sollte die grundsätzliche Ausrichtung der Breitbandstrategie auf FTTB/H-Netze unterstützen (insbesondere durch Heranführung von Glasfaserleitungen in die Orte). Des Weiteren muss die ausgewählte Lösung ein Konzept für den künftigen flächendeckenden Glasfaserausbau enthalten. Ziel 3: Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten Parallel zur stationären Breitbandversorgung ist eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten auf Basis des neusten technologischen Standards (derzeit 4 G/ LTE, künftig auch LTE advanced sowie 5 G) erforderlich. Mobilfunk wird dabei angesichts der ständig zunehmenden Kommunikation (Sprache, Internet, mul- 2 FTTB = Fiber to the Building = Glasfaser bis in die Gebäude; FTTH = Fiber to the Home = Glasfaser bis in die Haushalte 3 Die derzeitige Glasfaserversorgung (Stand ) beträgt nach qualifizierten Berechnungen des BKZSH 25%. Nach qualifizierten Schätzungen des BKZSH kann davon ausgegangen werden, dass bis 2020 gut 50% der Haushalte einen Glasfaseranschluss erhalten können; in einem Zeitraum von weiteren zwei Jahren kann der Wert voraussichtlich auf zwei Drittel steigen. Seite 4 von 30

6 5 timediale Dienste) zum einen für die eigenständige mobile Nutzung unterwegs bzw. an wechselnden Standorten genutzt; zum anderen kann Mobilfunk auch als Festnetzersatz an Standorten dienen, die über keine andere Breitbandverbindung verfügen. Des Weiteren muss der enge Zusammenhang zwischen Festnetz- und Mobilfunkkommunikation gesehen werden: Hochsensitive Echtzeitanwendungen wie ferngesteuerte medizinische Eingriffe oder automatisiertes Fahren erfordern ein hochleistungsfähiges und engmaschiges, mit Glasfaser angebundenes Netz von Mobilfunkbasisstationen. Auch die WLAN-Versorgung gewinnt für Privat- und Geschäftskunden und insbesondere im Tourismus eine immer größere Bedeutung. Die Landesregierung wird daher auf Basis eines noch zu erstellenden Konzeptes zur Verbesserung der WLAN- Versorgung in Schleswig-Holstein beitragen. Der Ausbau des Glasfasernetzes trägt auch zu einer Verbesserung der Qualität des Mobilfunknetzes bei, indem die Mobilfunk-Basisstationen mit hohen Bandbreiten für die Zu- und Abführung der Datenströme aus dem Mobilfunkverkehr versorgt werden. Ebenso wird das künftige 5G-Netz von Glasfaserverbindungen profitieren. Das Festnetz (Glasfasernetz) sowie das Mobilfunknetz (einschließlich des künftigen 5G- Netzes) sollten daher in einer integrativen Ausbauplanung betrachtet werden. Auch die WLAN-Access-Points müssen an das Glasfasernetz angebunden werden. Seite 5 von 30

7 6 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele Block 1: Grundsätzliche Breitbandpolitik Maßnahme 1: Breitbandpolitik als Kernaufgabe der Landesregierung Die Landesregierung betrachtet Breitbandpolitik als eine ihrer Kernaufgaben. Die Bedeutung des Themas Breitband schlägt sich auch in der Ende 2016 von der Landesregierung verabschiedeten Digitalen Agenda Schleswig-Holstein nieder, in der die Digitale Infrastruktur, also vor allem die Breitbandversorgung, einen zentralen Bereich darstellt. Die Digitale Agenda ist wiederum ein wesentliches Element der ebenfalls Ende 2016 vom Kabinett verabschiedeten Landesentwicklungsstrategie für Schleswig-Holstein. Der Stellenwert des Breitbandausbaus innerhalb der Landespolitik wird dadurch weiter erhöht, und es werden nutzbringende Querverbindungen zu anderen Handlungsfelder der Digitalen Agenda aufgebaut. Zur Umsetzung der Maßnahme Breitbandpolitik als Kernaufgabe der Landesregierung hat die Landesregierung einen Lenkungsausschuss Breitbandstrategie auf Staatssekretärsebene eingerichtet. Hauptaufgaben des Lenkungsausschusses sind die Steuerung der Umsetzung der Breitbandstrategie, die Identifizierung und Beseitigung von Umsetzungshindernissen sowie die Koordination der Breitbandpolitik innerhalb der Landesregierung. Unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT), das für alle Grundsatzfragen der Breitbandpolitik sowie die Breitbandstrategie und ihre Umsetzung zuständig ist, sind die Staatskanzlei, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das Innenministerium und das Finanzministerium beteiligt; andere Ressorts werden bei Bedarf hinzugezogen. Die für die Umsetzung der Strategie besonders wichtigen Institutionen Kommunale Landesverbände, Breitband- Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH), Investitionsbank Schleswig- Holstein (IB.SH), IHK Schleswig-Holstein sowie das Clustermanagement Digitale Wirtschaft werden in regelmäßigen Abständen zu den Sitzungen des Lenkungsausschusses hinzugezogen. Der Lenkungsausschuss wird durch eine beim MWAVT angesiedelte Geschäftsstelle vorbereitet; die Geschäftsstelle beteiligt die genannten Ministerien sowie die externen Institutionen in erforderlichem Umfang an der Vorbereitung der Sitzungen des Lenkungsausschusses sowie der Umsetzung seiner Beschlüsse und Ergebnisse. Die Arbeit des Lenkungsausschusses soll künftig wie folgt optimiert werden: Alle Ressorts sollten relevante Berührungspunkte zum Breitbandausbau sowie konkrete Anwendungsbereiche mit hohen Bandbreiten identifizieren, um so die Querschnittsbedeutung des Themas Breitband intern wie extern zu dokumentieren sowie die Nachfrage nach hohen Bandbreiten zu stimulieren (siehe auch Maßnahme 5). Jedes Ressort wird damit im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten zum Breitbandbotschafter. Die Identifizierung von Umsetzungshindernissen beim Breitbandausbau soll systematisiert werden (Vorbereitung durch die Geschäftsstelle; regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Sitzungen des Lenkungsausschusses). Seite 6 von 30

8 7 Wichtige, Schleswig-Holstein betreffende Maßnahmen auf EU- und Bundesebene sollen identifiziert und Handlungserfordernisse für Schleswig-Holstein festgelegt werden (Regulierungspolitik; DigiNetzG 4 ; Förderpolitik etc.). Bei geeigneten Themen sollen Anhörungen mit den relevanten Akteuren des Landes (Telekommunikationsunternehmen und Verbände) durchgeführt werden. Sollten die Erörterungen im Lenkungsausschuss Breitbandstrategie es erforderlich machen, werden zeitnah Entscheidungen in der Staatssekretärsbesprechung oder im Kabinett herbeigeführt. Bei akutem Entscheidungsbedarf im Zusammenhang mit Breitbandprojekten soll eine Task Force, bestehend aus Vertretern des MWAVT, des MELUR, des BKZSH und der IB.SH, tätig werden und nach Lösungen suchen. Bei Bedarf wird die Staatssekretärsebene (ggf. unter Hinzuziehung der externen Institutionen im Lenkungsausschuss) eingebunden, zum Beispiel im Rahmen einer Telefonkonferenz. Die Landesregierung wird bei Problemen bei der Genehmigung von Breitbandprojekten (einschließlich der entsprechenden Gebühren) vermittelnd zwischen den Projektträgern und den Genehmigungsbehörden auftreten, um sachgerechte Lösungen zu erreichen. Generell soll die Kommunikation zwischen Breitbandanbietern und Genehmigungsbehörden verbessert werden, um Verständnis für die jeweiligen Anforderungen und Restriktionen zu erwecken; hierzu eignen sich zum Beispiel gemeinsame Besprechungen und Workshops sowie Informationsmaterialien. Bei Rechtsvorschriften, die den Breitbandbereich maßgeblich betreffen, wird die Landesregierung den Belangen des Breitbandausbaus angemessen Rechnung tragen. Generelle Probleme bei Genehmigungen und Rechtsvorschriften sollen im Lenkungsausschuss Breitbandstrategie erörtert werden. Ein weiteres wichtiges Gremium der Breitbandpolitik der Landesregierung ist der Runde Tisch Breitband: Diesem Gremium gehören alle relevanten Akteure des Breitbandsektors in Schleswig-Holstein an (zurzeit ca. 70 Mitglieder, die sich alle der Breitbanderklärung Schleswig-Holstein verpflichtet haben). Im Runden Tisch Breitband findet einmal jährlich ein Austausch über die Umsetzung der Breitbandstrategie, Umsetzungshindernisse und Lösungsmöglichkeiten sowie neue Ansätze zum Breitbandausbau statt. Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH) sowie Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) sind zwei zentrale Partner der Landesregierung bei der Umsetzung der Breitbandstrategie. Die Landesregierung bindet diese Träger in besonderem Maße in die Umsetzung ihrer Strategie ein. Ebenso wichtig sind die Kommunen und ihre Repräsentanten, die Kommunalen Landesverbände: Die Kommunen im Lande sind in eine zunehmende Verantwortung für den Breitbandausbau geraten, weil der marktwirtschaftlich getriebene Ausbau (vor allem mit Hochgeschwindigkeitsnetzen) nicht überall zustande kommt und weil sich die Kommunen um die wirtschaftliche Zukunft ihrer Regionen sorgen. Faktisch ist der Breitbandausbau heutzutage in vielen Kommunen zu einem Teil der kommunalen Daseinsvorsorge geworden; in welcher Weise diese Aufgabe vor Ort wahrgenommen wird, obliegt selbstverständlich der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Fällen werden Breitbandzweckverbände gegründet oder vorhandene 4 Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze Seite 7 von 30

9 8 kommunale Zweckverbände mit der Aufgabe Breitband betraut, um so den Breitbandausbau voranzubringen. Aus dieser Situation heraus haben die Kommunalen Landesverbände auch die Trägerschaft für das BKZSH übernommen. Auch die Industrie- und Handelskammern als Repräsentanten der Wirtschaft spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Breitbandstrategie. Dies gilt alleine schon deswegen, weil in einer Marktwirtschaft der Breitbandausbau primär eine Angelegenheit der Wirtschaft ist und die öffentliche Hand nur dort tätig werden darf, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau mit den erforderlichen Bandbreiten nicht stattfindet. Die Industrie- und Handelskammern sowie auch die Handwerkskammern wirken zudem als Multiplikatoren in Richtung ihrer Mitgliedsunternehmen und haben eine wichtige Funktion im Rahmen der Politikberatung. Die Breitbandpolitik wird in einem erheblichen Umfang von Rahmensetzungen auf Bundes- und EU-Ebene bestimmt. Die Landesregierung wird daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und möglichst gebündelt mit anderen Ländern Einfluss auf breitbandpolitisch relevante Entscheidungen des Bundes und der EU nehmen. Die Realisierbarkeit der Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein ist in hohem Maße von einem auch künftig verfügbaren Förderprogramm des Bundes für Hochgeschwindigkeitsnetze sowie von wettbewerbsfördernden Rahmenbedingungen (vor allem regulatorischen Rahmenbedingungen) abhängig. Ansatzpunkte für eine Einflussnahme auf Bund und EU sind dabei vor allem: Forderung nach einer langfristigen, auf FTTB/H ausgelegten Breitbandstrategie des Bundes (und auch der EU). Forderung nach Fortführung des Bundesförderprogramms Breitband auch über 2018/2019 hinaus, mit einem möglichst klaren Fokus auf FTTB/H- Projekte. Sicherstellung einer investitions- und vor allem wettbewerbsfördernden Regulierung sowohl bezogen auf den EU-Rechtsrahmen als auch auf die Umsetzung in Deutschland im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (einschließlich der Regulierungspraxis der Bundesnetzagentur); die regulatorischen Rahmenbedingungen sollten insbesondere das Entstehen von FTTB/H- Netzen unterstützen. Bereitstellung ausreichenden Frequenzspektrums für die mobile Breitbandversorgung (LTE- und 5 G-Netze zur mobilen Versorgung und als Festnetzersatz in weißen Flecken ; Gewährleistung neuer Anwendungen z.b. im Bereich Industrie 4.0, autonomes Fahren, WLAN-Versorgung); dabei sind die Belange des Rundfunks und weiterer Anwender angemessen zu berücksichtigen. Bewertung weiterer ordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen (z.b. digitale Plattformen und Dienste, Netzneutralität, Telekommunikationsgesetz) hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Breitbandausbau. Die beihilferechtlichen Bestimmungen müssen praxisgerecht und so unbürokratisch wie möglich gestaltet und umgesetzt werden. Angesichts der vielfältigen, insbesondere vom MWAVT und vom MELUR zu leistenden Aufgaben zur Umsetzung der Breitbandstrategie werden das MWAVT und das MELUR zu gegebener Zeit prüfen, inwieweit die vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen sowie die organisatorischen Strukturen geeignet sind, die vorhandenen sowie die anstehenden Aufgaben adäquat abdecken zu können. Seite 8 von 30

10 9 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele Block 1: Grundsätzliche Breitbandpolitik Maßnahme 2: Unterstützung der Marktteilnehmer Nach der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes Ende der 90er Jahre erfolgt der Breitbandausbau in Deutschland grundsätzlich nach marktwirtschaftlichen Prinzipien. Die Unternehmen werden vor allem dort tätig, wo es sich wirtschaftlich rechnet oder der Wettbewerb dies erzwingt. Dieser Prozess ist von der Landesregierung nur begrenzt zu beeinflussen. Zudem sind die finanziellen Spielräume des Landes dort, wo die Unternehmen selbst aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht investieren, äußerst eng. Dies schränkt die Einflussmöglichkeiten des Landes auf das Marktgeschehen ein. Da aber der Markt den erforderlichen Breitbandausbau nicht in allen Regionen des Landes sicherstellen wird und die Erreichung der Breitbandziele aus wirtschafts-, struktur- und gesellschaftspolitischer Sicht dringend erforderlich ist, wird die Landesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente ausschöpfen, um den flächendeckenden Ausbau von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude bzw. Wohnungen voranzutreiben. Die Landesregierung betrachtet dabei die Umsetzung der Breitbandstrategie als einen partnerschaftlichen Prozess aller Akteure im Lande: Wirtschaft, Kommunen, Verbände und Organisationen, Landesregierung. Die Landesregierung wird in diesem Rahmen die Aktivitäten der Netzbetreiber, Diensteanbieter und Infrastrukturanbieter beobachten und begleiten. Sie wird dort, wo Ausbauhemmnisse auftreten, ihre Unterstützung anbieten (z.b. bei Genehmigungsverfahren). Ein wichtiges Instrument hierzu ist (neben bilateralen Gesprächen) der Runde Tisch Breitband (vgl. Maßnahme 1). Einen besonderen Schwerpunkt wird die Landesregierung unter Beachtung der genannten marktwirtschaftlichen Prinzipien - auf die Unterstützung der Aktivitäten auf kommunaler Ebene legen (Breitband-Zweckverbände, Stadtwerke, weitere kommunale Unternehmen), da hier derzeit der größte Beitrag zum Ausbau von Glasfasernetzen geleistet wird. Die unterstützenden Maßnahmen sollen grundsätzlich allen Anbietern zugutekommen und dürfen nicht wettbewerbsverzerrend wirken: Die Landesregierung begrüßt und unterstützt die Aktivitäten aller Anbieter, die die Ziele der Breitbandstrategie und insbesondere den Glasfaserausbau umsetzen. Die denkbaren Unterstützungsmaßnahmen sind in den folgenden Kapiteln dargestellt. Seite 9 von 30

11 10 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele Block 1: Grundsätzliche Breitbandpolitik Maßnahme 3: Monitoring der Breitbandstrategie Um die Breitbandstrategie zum Erfolg führen zu können, muss auch der Umsetzungsstand regelmäßig ermittelt werden, um gegebenenfalls nachsteuern zu können. Dabei ist auch eine Erfolgskontrolle geförderter Projekte einzubeziehen. Für das Monitoring der Breitbandstrategie sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Externe Evaluation der Umsetzung der Breitbandstrategie (in der Regel alle 3 Jahre). Ständige interne Überprüfung der Umsetzung durch das MWAVT und die Arbeitsgruppe Breitbandstrategie (mit den wichtigsten Ressorts und externen Institutionen). Controlling der Umsetzung durch den Lenkungsausschuss Breitbandstrategie (regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Sitzungen, einmal jährlich auf Basis eines Berichtes des MWAVT). Bei Bedarf (wichtige Meilensteine, neue Maßnahmen und Entwicklungen, grundsätzliche Umsetzungshemmnisse etc.) Bericht über die Umsetzung der Breitbandstrategie (einschließlich weitergehender Handlungsempfehlungen) für das Kabinett bzw. den Landtag/ Wirtschaftsausschuss (unter Berücksichtigung ohnehin laufender Debatten im Parlament). Definition von Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung und Wirksamkeit der Maßnahmen: Dies soll zumindest für die drei Breitbandziele erfolgen (Anteil der realisierten FTTB/H-Ausbauten; Qualität der Abdeckung der noch nicht mit FTTB/H versorgten Gebiete; Abdeckungsgrad mit LTE und ggf. Nachfolgetechnologien), für die einzelnen Maßnahmen ist noch zu prüfen, ob geeignete Indikatoren verfügbar sind. Beim Monitoring sollte deutlich stärker als bisher die Versorgungssituation von Gewerbebetrieben und Gewerbegebieten betrachtet werden. Seite 10 von 30

12 11 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele Block 2: Information, Beratung und Koordination Maßnahme 4: Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH) Das BKZSH wird von den Kommunalen Landesverbänden getragen und wurde 2010 auf Initiative des Landes errichtet. Das Land fördert das BKZSH von Beginn an, zunächst mit einer Förderquote von 70% aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft (872 T aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE sowie 415 T Landesmittel). Das BKZSH spielt bei der Umsetzung der Breitbandstrategie des Landes eine Schlüsselrolle und ist für die Landesregierung und die Akteure im Lande zu einem unverzichtbaren Partner geworden. Wegen der weiter gewachsenen Aufgaben hatten sich Landesregierung und Kommunale Landesverbände 2015 darauf verständigt, die personelle und sachliche Ausstattung des BKZSH deutlich aufzustocken; dabei wurde die Förderquote wegen der besonderen landespolitischen Bedeutung auf 80% erhöht und die Projektlaufzeit ist um 5 Jahre bis zum verlängert worden (Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft mit T EFRE-Mitteln und 840 T Landesmitteln). Die Landesregierung geht davon aus, dass die vom BKZSH geleisteten Aufgaben auch noch für einen längeren Zeitraum bis zur Erreichung der Breitbandziele wahrgenommen werden müssen. Die Landesregierung wird daher das BKZSH weiterhin im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und im Rahmen der Vorgaben der vorhandenen bzw. künftigen Programme unterstützen. Das BKZSH dient der nachhaltigen Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, da leistungsfähige Breitbandverbindungen essentielle Voraussetzung für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft und wegen deren Querschnittsfunktion auch der gesamten Wirtschaft sind. Folgende Schwerpunktaufgaben nimmt das BKZSH derzeit im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten wahr: Aufbau fachlicher Expertise und Überführung dieser im Zuge des Wissensund Technologietransfers in die Wirtschaft; systematische Vernetzung zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen einerseits und Wirtschaft andererseits Beratung und Begleitung der Kommunen und Unternehmen, die sich im Breitbandausbau engagieren, bereits in einer sehr frühen Phase, um eine optimale Planung und Umsetzung der Projekte sicherzustellen Beratung und Begleitung der kommunalen Projektträger bei Förderprojekten aller Förderprogramme Koordination von Breitbandausbauprojekten Bereitstellung von Empfehlungen und allgemeine Beratung zu technischen, organisatorischen, methodischen und wirtschaftlichen Aspekten des Breitbandausbaus Sammeln und Bereitstellen präziser Informationen zum Breitbandausbau in Schleswig-Holstein (vor allem Breitbandversorgung nach Technologien und Bandbreiten; vertiefende Analyse noch bestehender weißer Flecken; Ausbaupläne der Anbieter) für die Landesregierung, die engagierten Unternehmen, die Kommunen, die Anwender und die Bürger (Breitband-Informationssystem BISH/ Geodatenportal/ Breitbandportal) Seite 11 von 30

13 12 Dokumentation von Infrastrukturen, die für die Mitnutzung durch andere Breitband- und Infrastrukturanbieter geeignet sind (Glasfasernetze; Kabelanlagen; Leerrohre; Verteilereinrichtungen; Funkmasten etc.) Dokumentation von Baustellen, die für eine Mitverlegung von Breitband- Infrastrukturen geeignet sind Monitoring des Breitbandausbaus einschließlich des Monitorings verwendeter Fördermittel hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Breitbandausbau Enge Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein IB.SH (einschließlich Infrastruktur-Kompetenzzentrum der IB.SH) sowie den Industrie- und Handelskammern als Repräsentanten der gewerblichen Wirtschaft Arbeitskreise und Workshops mit Breitbandzweckverbänden, Breitbandberatern, Stadtwerken etc. Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten: Hilfreich wäre es in diesem Zusammenhang, wenn alle Kreise und kreisfreien Städte Breitband- Koordinatoren bestimmen würden, die die Arbeit des BKZSH aktiv unterstützen könnten. Beratung der Landesregierung bei der Umsetzung der Breitbandstrategie, insbesondere mit Blick auf eine nachhaltige Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Kooperation mit Hochschulen zur Anregung von Forschungs- und wissenschaftlichen Aktivitäten zum Themenfeld Breitband und zur Beförderung des Wissenstransfers von den Hochschulen in die Wirtschaft. Die Tätigkeiten des BKZSH (vor allem die Bereitstellung und Aufbereitung von Informationen zum Breitbandausbau) stehen dabei unter der Prämisse, dass dadurch Mehrwerte für die Politik und die Breitbandakteure (unter anderem im Rahmen der Förderprojekte) erzielt werden und der Aufwand für die Beteiligten so gering wie möglich gehalten wird. Derzeit zeichnen sich folgende zusätzliche oder intensiver wahrzunehmende Aufgaben des BKZSH ab: Betreuung der regionalen Ausbauprojekte Begleitung der Projektträger im Bundesförderprogramm, bei den Breitbandförderprogrammen des Landes, bei der neuen Förderung des Breitbandanschlusses von Gewerbegebieten und beim Zinssubventionierungsprogramm der IB.SH Unterstützung des LLUR als bewilligende Stelle bei wirtschaftlich-technischen Fragestellungen sowie Unterstützung für Vor-Ort-Kontrollen, Dokumentationsund Monitoringaufgaben Allgemeine Beratung in beihilfe-, vergabe- und kommunalrechtlichen Fragen (in Abstimmung mit MWAVT, MELUR sowie MIB) Beteiligung bei der Konzeption und Umsetzung des Landesbackbone- Konzeptes (einschließlich Lückenschlusskonzept und Technischer Plattform/ Diensteplattform); Sicherstellung einer Standardisierung des kommunalen (und generell des regionalen) Breitbandausbaus Verbesserung der Werkzeuge, vor allem des Breitband-Informationssystems BISH und des Breitbandportals Ausbau der Informationsarbeit (Systematisierung der Arbeitskreise und Workshops mit Breitbandzweckverbänden, Breitbandkoordinatoren der Kreise und kreisfreien Städte, Breitbandberatern, Stadtwerken und weiteren wichtigen Akteuren; Thementage; Publikationen etc.) Seite 12 von 30

14 13 Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Breitbandbüro des Bundes unter Berücksichtigung der Ziele der schleswig-holsteinischen Breitbandstrategie Mitarbeit bei der Umsetzung des Kommunikationskonzeptes Breitband; Schnittstelle zum Redaktionsbüro Breitband Ausbau der Kontakte mit den relevanten Breitbandanbietern im Lande; Ansprache neuer Investoren und Betreiber (in Abstimmung mit der IB.SH und dem MWAVT) Beteiligung an der Umsetzung des DigiNetzG (vor allem mit Blick auf die Informationsbereitstellung, die Mitnutzung von Infrastrukturen, die Nutzung von Baustellen für den Breitbandausbau sowie die verpflichtende Mitverlegung bei Neubaugebieten und öffentlichen Straßenbaumaßnahmen) Systematisierung der Zusammenarbeit mit der IB.SH sowie den Industrie- und Handelskammern des Landes Einrichtung eines strategischen Beirates beim BKZSH Das MWAVT wird zeitnah in Gesprächen mit den Kommunalen Landesverbänden abstimmen, welche Aufgaben das BKZSH künftig wahrnehmen soll, welche personellen und sachlichen Ressourcen (einschließlich des Ausbaus des Breitband-Informationssystems Schleswig-Holstein BISH) hierfür erforderlich sind und wie dieses finanziert werden kann. Das MWAVT ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung der Vorgaben bestehender Förderprogramme weitere Fördermittel für das BKZSH bereitzustellen, da der Erfolg der Breitbandstrategie maßgeblich von der Arbeit eines leistungsfähigen BKZSH abhängt. Seite 13 von 30

15 14 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele Block 2: Information, Beratung und Koordination Maßnahme 5: Stimulierung der Breitbandnachfrage Der Glasfaserausbau als zentrales Ziel der Breitbandstrategie ist mit hohen Kosten, vor allem im ländlichen Bereich, verbunden. Eine der Grundvoraussetzungen für einen Erfolg des Breitbandausbaus ist es daher, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, an die entstehenden Netz anschließen; zudem müssen sie bereit sein, eventuell höhere Preise für den Anschluss zu zahlen. Daher sind Maßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage (vor allem der Nachfrage nach hohen Bandbreiten) erforderlich, um damit die Notwendigkeit des Breitbandausbaus und speziell von Glasfaseranbindungen bis in die Gebäude bzw. Wohnungen deutlich zu machen und die Wirtschaftlichkeit der Breitbandprojekte zu verbessern. Die Landesregierung sieht folgende Ansatzpunkte zur Stimulierung der Breitbandnachfrage: Kommunikationskonzept Breitband: 2015 hat das MWAVT ein solches Konzept extern erstellen lassen, das speziell auf die Stimulierung der Nachfrage nach hohen Bandbreiten abstellt. Folgende wichtige Maßnahmen aus dem Konzept befinden sich bereits in Umsetzung: o Drei Erklärvideos zum Glasfaserausbau allgemein, zu den Erschließungsmaßnahmen sowie zur Inhouse-Verkabelung o Präsentationsfolien für Multiplikatoren im Breitbandausbau, differenziert nach verschiedenen Zielgruppen (Gewerbebetriebe; Immobilienbesitzer; Familien; Senioren) o Konzept zur Ansprache verschiedener Multiplikatoren o Redaktionsbüro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim BKZSH. Wichtig ist es, möglichst viele Multiplikatoren (z.b. Bürgermeister; Industrieund Handelskammern; Landfrauenverband/ Landjugend; Wohnungswirtschaft) in die Umsetzung einzubeziehen. Weitere Maßnahmen aus dem Kommunikationskonzept sollen zu gegebener Zeit geprüft werden. Zudem ist eine regelmäßige Evaluation der Wirksamkeit der Maßnahmen geplant. Eine spezielle Ansprache des Gewerbes vor allem im Rahmen von Industrie 4.0 erscheint sinnvoll, um die speziellen Bedürfnisse der Industrie aufzugreifen, sie aber andererseits auch für die Notwendigkeit von Glasfasernetzen zu sensibilisieren (siehe auch Maßnahme 8). Hierbei sollte eine enge Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern des Landes erfolgen. Im Zusammenhang mit dem Kommunikationskonzept spielt eine große Rolle, konkrete Anwendungen, die hohe Bandbreiten bzw. Glasfaseranschlüsse benötigen, aufzuzeigen (z.b. Telemedizin; Cloud Computing; Telearbeit; Kunden- und Lieferantenbeziehungen bei Unternehmen). Eine besondere Rolle bei hohen Bandbreitenbedarfen spielen Echtzeit-Unterhaltungsmedien (wie Streamingdienste, Video-Portale, Online-Spiele) sowie die technologischen Entwicklungen bei der Übertragungsqualität (4K-Fernsehen und Folgetechnologien). Zur Aufklärung über die künftigen Entwicklungen bietet sich eine Zusammenarbeit mit dem Clustermanagement Digitale Wirtschaft Schleswig- Holstein (DiWiSH) sowie den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern an. Seite 14 von 30

16 15 Auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (E-Government) hat neben den direkten Effekten eine starke indirekte Wirkung auf die allgemeine Nachfrage nach leistungsstarken Breitbandanschlüssen. Das Breitbandforum ist die zentrale Informationsveranstaltung zur Breitbandthematik, auf der über aktuelle Entwicklungen in der Breitbandpolitik, bei Fördermaßnahmen, bei konkreten Ausbauprojekten oder bei Breitbandtechnologien berichtet und diskutiert wird. Dieses Forum leistet auch Beiträge zur Stimulierung der Breitbandnachfrage. Eine spezielle Form der Information über künftige Bandbreitenbedarfe und Anwendungen können Breitbandmessen sein, bei denen Anbieter Anwendungsbeispiele und künftige Entwicklungen präsentieren. Unter der Maßnahme 1 wurde bereits darauf hingewiesen, dass alle Ressorts der Landesregierung konkrete Anwendungsbereiche mit hohen Bandbreiten identifizieren sollten, um einerseits die Querschnittsbedeutung des Themas Breitband intern wie extern zu dokumentieren, andererseits aber auch einen Beitrag zur Stimulierung der Breitbandnachfrage zu leisten. Jedes Ressorts wird damit im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten zum Breitbandbotschafter. Seite 15 von 30

17 16 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele Block 3: Umsetzung des Breitbandausbaus Maßnahme 6: Reduzierung der Kosten des Breitbandausbaus Die Tiefbaukosten machen bis zu 80% der Gesamtkosten des Breitbandausbaus aus; sie erschweren damit einen wirtschaftlich tragfähigen Ausbau der Netze vor allem im ländlichen Raum. Die Landesregierung wird alle geeigneten Möglichkeiten unterstützen, die Tiefbaukosten zu senken, auch wenn die Effekte häufig nur begrenzt sind: Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen Dritter (vor allem Glasfasernetze und Leerrohre); Erhöhung der Transparenz über diese Infrastrukturen im Rahmen des Breitband-Informationssystems Schleswig-Holstein (BISH) des BKZSH sowie durch Nutzung des Infrastrukturatlasses der Bundesnetzagentur Schaffung von mehr Transparenz über geplante Tiefbaumaßnahmen, um Kosten reduzierende Mitverlegungen nutzen zu können; hierzu Ausbau des Baustellenatlasses des BKZSH zu einem flexibleren System als Auskunftsmedium; Stärkung der koordinierenden Funktion des BKZSH bei Baustellen (jeweils in Abstimmung mit dem Bund und unter Berücksichtigung der Vorgaben und Möglichkeiten des DigiNetzG) Umsetzung des DigiNetzG (vor allem mit Blick auf die Informationsbereitstellung, die Mitnutzung von Infrastrukturen, die Nutzung von Baustellen für den Breitbandausbau sowie die verpflichtende Mitverlegung bei Neubaugebieten und öffentlichen Straßenbaumaßnahmen) durch MWAVT, BKZSH, Kommunale Landesverbände und weitere Beteiligte; die Umsetzung des DigiNetzG sollte so begleitet werden, dass ein möglichst großer Nutzen für den Breitbandausbau entsteht, Doppelinvestitionen möglichst vermieden werden und der Aufwand (einschließlich Zeitverzögerungen beim Ausbau) so gering wie möglich gehalten wird. Nutzung von Synergieeffekten beim Anschluss von Mobilfunkstandorten an das Glasfasernetz oder beim Ausbau öffentlicher Verwaltungsnetze (Netze der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben/ BOS-Netze; öffentliche Verwaltungsnetze; kommunale Verwaltungsnetze, Schulen etc.) Ausschöpfung aller geeigneten Möglichkeiten von Synergiepotenzialen zwischen dem Ausbau der Energienetze und dem Breitbandausbau: Mitverlegungen bei aus der Energiewende resultierenden Tiefbaumaßnahmen Gegenseitige Mitnutzung vorhandener bzw. neu entstehender Infrastrukturen Herstellung von Transparenz über geeignete Infrastrukturen und Baustel- len Identifizierung von konkreten Handlungsmöglichkeiten gemeinsam mit Vertretern des MWAVT, des MELUR des BKZSH, der IB.SH, der IHK Schleswig-Holstein sowie der Energiewirtschaft und der Breitbandanbieter Bewertung des Einsatzes von Kosten senkenden Bauverfahren; Verbesserung der Information über Kosten senkende Bauverfahren, Unterstützung des Einsatzes geeigneter alternativer Verlegemethoden. Seite 16 von 30

18 17 Rechtliche und inhaltliche Prüfung der Instrumente Aufbruchverbot (Verbot des Aufbruches neuer Wege-Infrastrukturen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von z.b. 5 Jahren) sowie Verpflichtung zum Clearing bei TK- Verlegung (verpflichtende Abstimmung für alle Versorger von Leitungsnetzwerken; Handlungsempfehlungen für kommunale Bauämter etc.). Mit der Wohnungswirtschaft wird die Landesregierung (unter Beteiligung des BKZSH und der IHK Schleswig-Holstein) Gespräche zu folgenden Themen führen: Notwendigkeit des Glasfaseranschlusses und der Inhouse- Glasfaserverkabelung Standardisierung der Inhouse-Verkabelung Möglichkeiten des kostengünstigen Ausbaus der Inhouse-Netze Zusammenarbeitspotenziale zwischen Wohnungswirtschaft und Breitbandbereich. Auch das Landesbackbone-Konzept sowie die Technische Plattform (siehe Maßnahme 7) bieten Potenziale zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung beim Breitbandausbau. Bei der Umsetzung der Maßnahme Reduzierung der Kosten des Breitbandausbaus werden die Belange der Straßenbaulastträger berücksichtigt. Seite 17 von 30

19 18 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele Block 3: Umsetzung des Breitbandausbaus Maßnahme 7: Landesbackbone-Konzept Die Idee besteht darin, ein möglichst flächendeckendes Glasfaser-Backbonenetz im Lande zu schaffen, um damit den weiteren Ausbau der Glasfasernetze auf Zugangsebene kostenmäßig und organisatorisch zu erleichtern. Open Access ist dabei eine Grundvoraussetzung. Ein Landesbackbone soll auf Glasfaserbasis ringförmig auf Landesebene geschaffen und durch weitere Ringe auf Kreis- und Ämterebene ergänzt werden. 5 Neue Trassen sollen dabei nur dort entstehen, wo nicht bereits Glasfasernetze vorhanden sind. Andersherum sollen vorhandene oder geplante Glasfasernetze in geeigneter Weise in das Landesbackbone-Konzept integriert werden. Das derzeit in Ausbau befindliche Landesnetz für Verwaltungsdienststellen des Landes, Polizei- und weitere BOS-Dienststellen sowie für alle öffentlichen Schulen soll sinnvoll mit dem Landesbackbone-Konzept verknüpft werden. Dabei soll auch geprüft werden, wie die Verknüpfung mit Bibliotheken, Museen, Bildungsstätten und Volkshochschulen sowie weiteren kulturellen Einrichtungen erfolgen kann. Soweit es im Landesnetz zu einem Eigenausbau von Glasfaserleitungen (bisher Anpachtung von Leitungen) kommt, könnten diese Leitungen Teil des Landesbackbones werden und dem allgemeinen Breitbandausbau zur Verfügung gestellt werden. Umgekehrt könnte ein künftig entstehender Landesbackbone für das Landesnetz genutzt werden. Landesbackbone-Konzept und Landesnetz sind also zwei getrennte Themenkomplexe, zwischen denen es aber enge Berührungspunkte und erhebliche Synergiepotenziale gibt. Organisation, Trägerschaft, Finanzierung und Vorgehensweise für einen Landesbackbone sind noch offen. Das MWAVT hat zu dieser komplexen Thematik eine Machbarkeitsstudie mit folgenden Fragestellungen vergeben: Planungsaspekte: Hier soll insbesondere analysiert werden, welche Glasfaserinfrastrukturen vorhanden bzw. geplant sind, wie die Zielnetzplanung für einen Landesbackbone aussieht, welches Lückenschlusskonzept sich daraus ergibt und welche Ausbaukosten zu veranschlagen sind. Rechtliche Fragen: In diesem Komplex sollen vor allem die relevanten Aspekte aus dem Beihilferecht, Telekommunikationsrecht (einschließlich DigiNetzG) sowie aus weiteren Rechtsgebieten geklärt werden. (Technische) Plattform für die regionalen Netze: Hintergrund dieser Fragestellung ist die Kleinteiligkeit, technische Zersplitterung und suboptimale Wirtschaftlichkeit vieler regionaler Netze. Geklärt werden soll, welche Synergiepotenziale durch gemeinsamen Betrieb, Einkauf, Service oder gemeinsame Vermarktung entstehen könnten, welche Organisationsmodelle hierfür geeignet sind und ob eine Verknüpfung mit der Trägerschaft für den Landesbackbone sinnvoll ist. Trägerschaft für ein Landesbackbone-Netz: Untersucht werden sollen einerseits die diversen rechtlichen Aspekte für einen Träger und ggf. Betreiber eines Landesbackbones, andererseits soll aber auch konkret unter- 5 Der Begriff Backbone wird hier also nicht im sonst üblichen Sinne einer Weitverkehrsstrecke verwendet, sondern beinhaltet auch regionale Glasfaserstrecken auf Kreis- und Ämterebene. Seite 18 von 30

20 19 sucht werden, welche Anbieter/ Anbieterzusammenschlüsse hierfür geeignet wären. Wirtschaftlichkeit und Finanzierung eines Landesbackbone-Netzes sollen ebenfalls untersucht werden. Schließlich soll ein Vorschlag für eine Umsetzung des Landesbackbone- Konzeptes mit einer detaillierten Roadmap erarbeitet werden. An der Erstellung der Machbarkeitsstudie werden alle relevanten Akteure im Lande beteiligt, um valide Ergebnisse zu erhalten. Keinesfalls will die Landesregierung in den Wettbewerb eingreifen bzw. Infrastrukturen oder Organisationstrukturen schaffen, die von der Privatwirtschaft bereits vorgehalten werden oder sich dort entwickeln. Dieses Konzept stellt bundesweites Neuland dar und muss sorgfältig analysiert werden, auch um größtmögliche Akzeptanz zu erzeugen. Das Konzept soll im ersten Quartal 2017 vorliegen; aus dem Konzept wird sich auch ergeben, in welchem Zeitraum eine Umsetzung vorstellbar ist. Die Landesregierung betrachtet das Landesbackbone-Konzept als eine Maßnahme, die erheblichen Schub in den Glasfaserausbau im Lande bringen kann. Zu betonen ist dabei, dass die Gutachter der Machbarkeitsstudie einen ergebnisoffenen Auftrag erhalten haben und dass sowohl das Ob als auch das Wie eines Landesbackbone-Konzeptes noch nicht fixiert sind. Seite 19 von 30

21 20 Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandziele Block 3: Umsetzung des Breitbandausbaus Maßnahme 8: Investoren und Betreiber für den Breitbandausbau In den letzten Jahren sind zusätzliche Investoren und auch Betreiber für Breitbandprojekte in Schleswig-Holstein tätig geworden, zum Teil mit Unterstützung bzw. Begleitung durch das Land, die IB.SH und das BKZSH. Daher geht es jetzt weniger um die aktive Ansprache solcher Investoren und Betreiber, sondern vielmehr um die Begleitung der bereits im Lande tätigen Unternehmen. Im Einzelfall kann es aber durchaus Sinn machen, neue Investoren und Betreiber anzusprechen (aktiv oder reagierend, wenn diese Gesprächsbedarf signalisieren). Die Landesregierung sieht in diesem Bereich folgende Ansatzpunkte: Ansprache/ Begleitung von Investoren und Betreibern: Die Landesregierung wird (gemeinsam mit der IB.SH und dem BKZSH) die im Lande tätigen Investoren und Betreiber von Breitbandnetzen intensiv begleiten, gemeinsam mit ihnen mögliche Umsetzungshindernisse für den Breitbandausbau identifizieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten für deren Beseitigung sorgen. Diese Unterstützung soll grundsätzlich allen Unternehmen entsprechend ihres Bedarfes zugutekommen. Gleichwohl sieht die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt bei der Unterstützung der Aktivitäten auf kommunaler Ebene (vor allem Breitbandzweckverbände sowie Stadtwerke) und bei weiteren regional tätigen Unternehmen, weil hier derzeit der größte Beitrag zum Ausbau von Glasfasernetzen geleistet wird. Die Unterstützung soll mit allen geeigneten Instrumenten der Breitbandstrategie erfolgen. Das MWAVT wird gemeinsam mit dem BKZSH weiterhin auf Stadt- und Gemeindewerke, die noch nicht im Breitbandausbau tätig sind, zugehen und sie zu entsprechenden Aktivitäten motivieren; dabei werden auch die Kommunalen Landesverbände sowie die Fachverbände (VSHEW, VKU) beteiligt. Neben der Landesregierung sind das BKZSH sowie die IB.SH die wichtigsten Unterstützer für Investoren und Betreiber. Landesregierung, BKZSH und IB.SH werden sich jeweils absprechen, wer welchen Unterstützungsbedarf leisten kann. Im Einzelfall kann es Sinn machen, neue Investoren oder Betreiber aktiv auf ihr Interesse am Breitbandausbau in Schleswig-Holstein anzusprechen. Dies kann aktiv bei geeigneten Unternehmen erfolgen oder reagierend, wenn Unternehmen Gesprächsbedarf signalisieren. Auch hier erfolgt die Ansprache in enger Abstimmung zwischen Landesregierung, IB.SH und BKZSH, je nachdem, wo die Unternehmen sich zuerst melden bzw. welchen Gesprächsbedarf sie haben. Auch bei institutionellen Investoren wird die Landesregierung eine Einzelfallprüfung vornehmen, ob diese für ein Engagement in Schleswig-Holstein zu gewinnen sind; Chancen könnten sich vor allem daraus ergeben, dass deren Geschäftsmodell mit der Ausrichtung der Breitbandstrategie der Landesregierung (Glasfaser-Infrastrukturziel) korrespondiert. Im Übrigen bedarf es wegen der sehr unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse neuer Investoren und Betreiber keines speziellen Akquisitionskon- Seite 20 von 30

22 21 zeptes, zumal das MWAVT, die IB.SH und das BKZSH genügend Erfahrungen im Umgang mit Investoren und Betreibern besitzen. Bürgerbeteiligung ( Bürger-Breitbandnetze ) Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Breitbandgesellschaften stellt eine interessante Form der Breitbandfinanzierung und der Teilhabe der regionalen Bevölkerung an der Breitbandentwicklung dar. Vor allem ermöglicht diese Form der Finanzierung eine stärkere Identifikation der Bevölkerung mit dem Breitbandausbau, die Regionen können auch größeren Einfluss auf den Breitbandausbau nehmen und von entstehenden Erträgen profitieren. Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch (regionale) Unternehmen an solchen Breitbandgesellschaften beteiligen. Bislang sind mit der Breitbandnetzgesellschaft und mit der BürgerBreitbandNetzgesellschaft (beide in Nordfriesland) zwei Beispiele in Schleswig-Holstein vorhanden: Derzeit sind auf Basis der in fast allen Regionen vorangeschrittenen Ausbauplanungen neue Modelle von Bürger-Breitbandnetzen nicht zu erkennen. Die Landesregierung wird daher vorrangig (gemeinsam mit der IB.SH und dem BKZSH) prüfen, wie die vorhandenen Projekte weiter bei der Realisierung ihrer Ausbaumaßnahmen unterstützt werden können. Insbesondere soll geprüft werden, inwieweit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine begleitende Managementunterstützung möglich ist. Soweit sich neue Modelle der Bürgerbeteiligung entwickeln, sollen auch diese in geeigneter Weise unterstützt werden. Des Weiteren wird die Landesregierung den Bund bitten zu prüfen, ob Bürgerinnen und Bürger die Kosten eines Breitband-Anschlusses steuerlich absetzen können. Regionale Wirtschaft und Breitbandausbau Die Wirtschaftsbetriebe in Schleswig-Holstein haben einen zunehmenden Bandbreitenbedarf, der dauerhaft nur durch Glasfasernetze im Sinne von FTTB/FTTH befriedigt werden kann. Zudem müssen alle Betriebe auch Interesse an einer guten Breitbandverbindung der Bevölkerung haben, um Arbeitskräfte in der Region zu halten und auch um Teilzeit- und Telearbeit zu ermöglichen. Die Landesregierung hält es daher für erforderlich, dass sich die Wirtschaft stärker als bisher an der Finanzierung von Breitbandprojekten beteiligt (regional oder landesweit); sie wird auf die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern zugehen und ausloten, wie diese Beteiligung aussehen kann. Eine direkte Beteiligung der Kammern wird nicht erwartet, wohl aber eine Unterstützung bei Gesprächen mit der regionalen Wirtschaft. An diesen Gesprächen sollten auch die IB.SH und das BKZSH beteiligt werden. Die Industrie- und Handelskammern und auch die Handwerkskammern spielen insbesondere bei der Sensibilisierung der gewerblichen Endkunden für die Notwendigkeit des Breitbandausbaus mit leistungsfähigen Netzen eine große Rolle; sie sollten daher im Rahmen des Kommunikationskonzeptes Breitband (siehe Maßnahme 5) eine auf die Informationsbedürfnisse der Unternehmen abgestimmte Rolle übernehmen. Zur Versorgungssituation von Gewerbe und Gewerbegebieten in Schleswig-Holstein sollte ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Industrie- und Handelskammern, BKZSH, den Wirtschaftsförderungsinstitutionen im Lande und der Landesregierung aufgesetzt werden. Dies soll vor allem die kartografische Abbildung der Gebiete, die derzeitige Versorgungssituation (Quoten für company passed = versorgbare Betriebe und company connected = ange- Seite 21 von 30

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