Fragen und Antworten zum Kontrollbarometer

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1 Fragen und Antworten zum Kontrollbarometer Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes (KTG) werden seit 22. März 2017 in Nordrhein-Westfalen die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung öffentlich gemacht. Mit Hilfe eines Kontrollbarometers, auch als Hygieneampel bezeichnet, soll die Kundschaft in verständlicher Form über die Ergebnisse amtlicher Kontrollen informiert werden. Fragen rund um die Einführung des neuen Hygienebarometers im Kreis Höxter beantwortet die Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter: 1. Wem nützt das Kontrollbarometer? Der Kundschaft: Mit dem Kontrollbarometer erfährt die Kundschaft auf einen Blick, ob der Betrieb zuverlässig, nachvollziehbar und sauber arbeitet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Kauf- bzw. Konsumentscheidung auf der Grundlage von Informationen über den Betrieb treffen. Dem Anbieter: Gut geführte Unternehmen können damit werben, dass sie kontinuierlich im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben arbeiten. Dies kann dazu dienen, das Kundenvertrauen zu fördern. Der Lebensmittelüberwachung: Das Kontrollbarometer macht das behördliche Handeln für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter. 2. Welcher Betriebe bekommt ein Kontrollbarometer? Das neue System mit dem Kontrollbarometer gilt für nahezu alle Betriebe, die in irgendeiner Form mit Lebensmitteln umgehen. Nicht nur Gastronomiebetriebe wie Gaststätten, Imbissbetriebe und Hotels bekommen ein Kontrollbarometer, sondern beispielsweise auch Fleischereien, Bäckereien, Eisdielen, Großküchen, Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Marktstände, Bauerncafés und Hofläden. Im Kreis Höxter werden insgesamt Betriebe anhand des Kontrollbarometers beurteilt. Nur wenige Betriebsarten mit einem unbedeutenden Anteil von unkritischen Lebensmitteln wie Baumärkte, Fitnessstudios und Zeitungskioske fallen nicht unter die neue Regelung. 3. Wie sieht das Kontrollbarometer aus? Das Kontrollbarometer ist sehr verständlich. Verwendet werden die Ampelfarben grün, gelb und rot. Grün steht für ein sehr gutes Kontrollergebnis und bedeutet, dass der Betrieb die Anforderungen erfüllt. Bei Gelb werden die Anforderungen nur teilweise erfüllt. Das bedeutet, dass der Betrieb dafür sorgen muss, die Anforderungen zu erfüllen. Die Farbe Rot bedeutet, dass die Anforderungen der Lebensmittelhygiene zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle nur unzureichend erfüllt waren. Auch hier hat der Betriebsinhaber dafür zu sorgen, dass die Mängel schnellstmöglich beseitigt werden.

2 4. Wie wird das Kontrollbarometer öffentlich gemacht? Die Unternehmen hängen das Kontrollbarometer von außen gut sichtbar im Bereich der Eingangstür auf. Hat ein Betrieb keinen direkten Kundenkontakt, stellt er das Kontrollbarometer auf seiner Internetseite ein. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden veröffentlichen die Ergebnisse auf einer Internetplattform des Landes NRW. 4. Ab wann müssen Betriebe ihre Kontrollbarometer öffentlich machen? Bis März 2020 ist die Präsentation des Kontrollbarometers für die Betriebe freiwillig. Jeder Betrieb kann also selbst entscheiden, ob er das Kontrollbarometer aushängt oder nicht. Die Ergebnisse werden bis dahin auch noch nicht im Internet veröffentlicht. Nach der dreijährigen Übergangszeit ist die Veröffentlichung für die Betriebe Pflicht. Außerdem werden ab dann auch die Ergebnisse im Internet publik machen. 5. Wann und durch wen werden die Betriebe beurteilt? Jeder Betrieb wird wie bisher in regelmäßigen Abständen von der Lebensmittelüberwachung auf die Einhaltung der gesetzlichen Lebensmittelhygienevorschriften kontrolliert. Dafür sorgt im Kreis Höxter ein qualifiziertes und erfahrenes Team der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter, dem vier Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie zwei amtliche Tierärztinnen angehören. Im Anschluss an die Betriebskontrolle werden die Feststellungen aus der Kontrolle bewertet und hieraus der Zeitraum bis zum nächsten Kontrollbesuch festgelegt. Außerdem wird diese Beurteilung nun auch für die Erstellung des Kontrollbarometers verwendet, welches seit nach jeder Kontrolle ausgestellt und den Betrieben zugesandt wird. Betriebe, die nicht bis zum nächsten Kontrollbesuch warten möchten, um ein Kontrollbarometer zu erhalten, können sich bereits jetzt ein solches mit dem Ergebnis des letzten Kontrollbesuchs (vor dem ) ausstellen lassen. Hierzu reicht ein Anruf bei der Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter. 6. Was wird in den Betrieben geprüft und bewertet? Bei den Kontrollen werden drei Bereiche beurteilt und bewertet: 1. Zuverlässigkeit des Unternehmers 2. Verlässlichkeit der Eigenkontrollen 3. Hygienemanagement Diese Beurteilung und Bewertung ist bundesweit einheitlich geregelt und in einem Leitfaden für Nordrhein-Westfalen präzisiert worden. Damit wird sichergestellt, dass gleiche

3 Sachverhalte landes- und bundesweit auch gleich bewertet werden. Weitere Infos zum Leitfaden finden Sie hier. Für Mängel werden Punkte vergeben. Die Beurteilungsskala reicht von 1 (sehr gut, 0 Punkte) bis 5 (nicht ausreichend, viele Punkte). Je weniger werden, desto geringer ist die Punktzahl. Mängel, die die Sicherheit von Lebensmitteln oder die Betriebshygiene betreffen, wiegen schwerer als beispielsweise Mängel in der Dokumentation. Aus der Gesamtpunktzahl (je weniger, desto besser) ergibt sich dann die Einstufung im Kontrollbarometer: 0 36 Punkte Anforderungen erfüllt Punkte Anforderungen teilweise erfüllt Punkte Anforderungen unzureichend erfüllt keine oder geringfügige mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende mehrere schwerwiegende 7. Wie entsteht das Kontrollbarometer? Das Ergebnis der Kontrolle wird mit einem Pfeil im jeweiligen Farbbereich angezeigt. Je weiter links der Pfeil im Balkendiagramm steht, desto besser das Kontrollergebnis. Die bei der Kontrolle erreichte Punktzahl wird nicht angegeben. Neben der Einstufung im Farbbalken gibt es noch eine kurze textliche Bewertung in den drei regelmäßig überprüften Bereichen: Zuverlässigkeit, Eigenkontrollen und Hygienemanagement. Hier ein Beispiel:

4 8. Werden auf dem Kontrollbarometer auch noch Ergebnisse früherer Kontrollen ausgewiesen? Ja. Betriebe erhalten nach jeder erneuten Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung ein neues Kontrollbarometer, auf dem das aktuelle Ergebnis ganz oben abgebildet ist. Mit Beginn der Pflichtphase ab 2020 werden darunter zusätzlich die Ergebnisse der vorhergehenden drei Überwachungen, beginnend ab 2020, dargestellt. Durch diese Kontrollbiografie kann der Kunde erkennen, ob ein Betrieb kontinuierlich gut arbeitet oder ob seine Leistungen stark schwanken. Hier ein Beispiel: 9. Was passiert, wenn ein Betrieb schlecht abschneidet? Ein Betrieb, der weniger gut oder schlecht abschneidet (gelber oder roter Bereich), kann die Bewertung durch zügig durchgeführte Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen verbessern. Dafür muss der Betrieb eine zusätzliche gebührenpflichtige Kontrolle beantragen, die innerhalb von maximal sechs Wochen nach Antragsstellung von der Lebensmittelüberwachung durchgeführt wird. Derzeit kann man davon ausgehen, dass die Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter die sechswöchige Frist, die ihr vom Gesetzgeber eingeräumt wird, nicht ausschöpfen wird.

5 Das Ergebnis der zusätzlichen Kontrolle erscheint dann als aktuelles Ergebnis auf dem Kontrollbarometer ganz oben, das gelbe oder rote Ergebnis der vorherigen Kontrolle rutscht in die Betriebshistorie nach unten. Eine Ausnahme ist für den Fall vorgesehen, dass ein Betrieb bei einer Kontrolle erstmalig in rot eingestuft wird und bei der vorhergehenden Kontrolle noch mit grün bewertet wurde. Hier kann der Unternehmer unverzüglich einen Antrag auf eine zusätzliche Kontrolle stellen, die dann auch zeitnah durchgeführt wird. Ist das Ergebnis dieser Kontrolle zufriedenstellend, erscheint nur das Ergebnis der zusätzlichen Kontrolle im Kontrollbarometer. 10. Was sind Besonderheiten in der Übergangsphase? In der dreijährigen Übergangsphase ist der Aushang des Kontrollbarometers freiwillig. Auch wird nur das aktuellste Kontrollergebnis angezeigt (keine Kontrollbiografie). Unternehmer, die sich für eine freiwillige Veröffentlichung entschieden, können in der Übergangsphase zwischen zwei Varianten der Darstellung des Kontrollbarometers wählen: Das Ergebnis wird entweder durch einen Pfeil (wie oben dargestellt) angezeigt oder durch einen eingekreisten Farbbereich. Hier ein Beispiel:

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