Planung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen im Kiesabbaugebiet Hohentannen. Ausführungshinweise

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1 Planung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen im Kiesabbaugebiet Hohentannen Ausführungshinweise Frauenfeld, den 04. August 2014, aktualisiert 13. Oktober 2015 Bahnhofstrasse 43 CH-8500 Frauenfeld Tel Fax

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Bereich Freudenberg Bereich Bild / Halte Bereich Bild / Befig Bereich Chroomrig Bereich Halte Bereich Dreispitz Bereich Chroomring Bereich Merzenkopf / Underi Hueb Bereich Underi Hueb Bereich Paradiis Bereich Garte / Wide Bereich Noodler / Foren Bereich Pfatt Ansprechpartner für die Umsetzung der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen: Andi Hafner kaden & partner ag Frauenfeld Tel: ah@kadenpartner.ch Seite 2

3 1 Einleitung Im Zuge der Kiesgewinnung auf dem Gebiet Hohentannen wurden ökologische Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Bei der Anlage der Ausgleichmassnahmen muss berücksichtigt werden, dass Teile des Kiesabbaugebietes aufgrund des Vorkommens der Gelbbauchunke als Amphibienschutzgebiet von nationaler Bedeutung (TG 62) ausgewiesen wurde. Ausserdem kommen der Grasfrosch, Bergmolch sowie der Fadenmolch vor. Die Einwanderung neuer Arten wird begünstigt durch die Lage der Kiesgrube Freudenberg am Rand des Vernetzungsprojektes TG, Korridor Nr. 456 (Thurtal-Felsenholz-Aachtal) sowie des Vernetzungskorridor Nr. 585 (Thurtal- Weinmoos). Prägende regionale Landschaftselemente sind Hochstammobstwiesen. Dazwischen befindet sich Grünland mit vereinzelten kleineren Waldstücken. Natürlicher Bodentyp ist hier die Braunerde über früh- bis hoch-glazialem Schotter mit normaler Wasserdurchlässigkeit. Im folgenden werden für die verschiedenen Etappen in jedem Bereich des Kiesabbaugebietes detaillierte Ausführungshinweise für die geplanten Ausgleichsmassnahmen gegeben. Die Umsetzung sollte durch eine Umweltbaubegleitung beaufsichtigt werden. Sämtliche Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen im Gestaltungs- und Rekultivierungsplan Hohentannen sind entsprechend Direktzahlungsverordnung (DZV) entweder als ökologische Ausgleichsfläche (ÖA) anrechenbar oder beitragsberechtigt. Zusätzlich können für einzelne Flächen Beiträge gemäss Öko-Qualitätsverordnung generiert werden. Damit Flächen Beiträge erhalten bzw. anrechenbar sind, müssen die Vorgaben der Direktzahlungsverordnung (DZV) bzw. der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) eingehalten werden. Die Gemeinde Hohentannen (Bezirk Weinfelden) mit ca. 610 Einwohnern grenzt südwestlich an die Thur an und liegt auf einem Hochplateau mit Blick in das Alptsteingebiet und in das Thurtal. Seite 3

4 2 Bereich Freudenberg 2.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Lebensraumtyp [are] Feuchtgebiet Hecke mit Feuchtgebiet (kiesig, SaumMager- FeldGrundeigentümer Parz. mit Teich ruderal) streifen wiese weg Meyer Kieswerk AG Markus Tanner Politische Gemeinde Hohentannen Ruderalflur Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; nrp Ingenieure, Amriswil). Seite 4

5 2.1.1 Feuchtgebiet mit Teichen Die Anlage eines Feuchtgebietes inklusive Teichen hat zum Ziel, die Populationen der vorkommenden Amphibienarten nach dem Auffüllen der Grube zu erhalten bzw. diese zu fördern (Gelbbauchunke, Fadenmolch, Bergmolch und Grasfrosch). Die gesamte Fläche muss abhumisiert werden. Im östlichen Bereich werden längliche Teiche mit einer maximalen Tiefe von 1 m angelegt. Diese entlang der Höhenline verlaufenden, länglichen Teiche werden in das vegetationslose, abhumisierte Gelände gegraben. Sollte das anfallende Aushubmaterial lehmig-sandig bis kiesige sowie nährstoffarm sein, kann dieses zur Geländegestaltung gut verwendet werden. Das Material soll zwischen den Teichen flächig verteilt werden. Die Teiche werden durch einen kleinen offenen Graben miteinander verbunden. Um die Teichböden abzudichten, sollten diese mit Lehm aus der näheren Umgebung ausgestrichen werden. Die abdichtende Lehmschicht sollte mindestens 0.5 m dick sein. Eine gute Lehmqualität ermöglicht eine dünnere Abdichtungsschicht als Lehm mit Einschluss von Sand und Steinen. Eine genügend dicke Lehmschicht ist auch notwendig um nachfolgende maschinelle Pflegeeingriffe, wie sie für die Wiederherstellung von Pioniergesellschaften notwendig ist, unbeschadet zu überstehen. Die Lehmschicht sollte von einer Schicht Kies oder Sand überdeckt werden um diese bei Trockenheit vor dem Austrocknen und der damit verbundener Rissbildung zu bewahren. Für die Ansaat wird eine spezielle artenreiche Samenmischung mit einheimischen Wildkräutern verwendet (UFA-Wildblumenwiese feucht CH-G). Beste Saatzeit ist Mitte April bis Mitte Mai. Die Ansaat der Wildblumenwiese ist gemäss den Hinweisen des Saatgutherstellers durchzuführen. Die Gestaltung soll mit dem Amt für Raumplanung des Kanton Thurgaus (Dr. Raimund Hipp u. Guido Leutenegger) koordiniert werden. Pflege: Es sollte darauf geachtet werden, dass die Gewässer nicht zuwachsen oder durch aufkommende Gehölze zu stark beschattet werden. Sollte dieses Stadium erreicht sein (ca Jahre), kann die Vegetationschicht vorsichtig mit einem Bagger entfernt werden. Die Pflegemassnahmen sollten am besten im Herbst (September/Oktober) durchgeführt werden. Die Pflege der Feuchtwiese sollte je nach Wüchsigkeit 1-2 Schnitte pro Jahr umfassen, wobei 10% an wechselnden Stellen stehen gelassen wird Feuchtgebiet (kiesig, ruderal) Zum Erhalt und der Förderung der stark gefährdeten Gelbbauchunke sollten am Hangfuss zum Betriebsgelände hin, mehrere kleine unbewachsene, gut besonnte und seichte (maximale Wassertiefe 25 cm) Teiche durch Verdichten des Bodens oder allenfalls durch Ausbringen von Lehm angelegt werden. Diese werden durch das Hangdruckwasser gespeist und fallen immer wieder trocken. Die im Nordosten geplante vegetationsarme Magerwiese, die ruderale Böschung sowie die Hecken vervollständigt die Lebensraumansprüche der Gelbbauchunke. Pflege: Die kleinen Teiche sollen nicht mit Gehölzen oder Vegetation zuwachsen. Deswegen wird mit der Hilfe eines kleinen Baggers im Turnus alle paar Jahre die Vegetation entfernt, um ein frühes Sukzessionsstadium wiederherzustellen Hecke mit Saumstreifen Die zu pflanzenden Hecken sollen gleichzeitig der Vernetzung von Lebensräumen in der Landschaft als auch als Sichtschutz des weiterhin genutzten Kiesgrubenareals dienen. Bei der Sortenauswahl der Feldgehölze muss die Anfälligkeit gegenüber Feuerbrand bedacht werden. Aus diesen Grund schlagen wir eine Hochhecke mit folgenden standortheimischen Gehölzarten vor: Gemeiner und Wolliger Schneeball, verschiedene Strauchrosen (Rosa arvensis, canina, rubiginosa), Liguster, Pfaffenhütchen, Schlehe, Vogelkirsche, Kreuzdorn, Faulbaum, Roter Hartriegel, Hasel, Schwarzer Holunder oder etwa die Rote Heckenkirsche. Mindestens 20% der Strauchschicht muss dornentragende Sträucher umfassen. Grössere Seite 5

6 Steine können verwendet werden, um Steinhaufen zu bilden. Die Saumstreifen sollen mit ihrem Angebot an Pollen und Nektar Insekten und Kleinlebewesen fördern sowie für eine gute Vernetzung des Gebietes und der Umgebung sorgen. Für die Anlage der Säume wird eine Samenmischung mit einheimischen Wildkräutern verwendet (z.b. UFA Krautsaum trocken oder allenfalls UFA Krautsaum feucht CH). Beste Saatzeit ist April bis Mitte Juni. Der Saumstreifen beidseits der Hecke hat mindestens je eine Breite von 3 Metern. Die Breite des Gehölzes ohne Krautsaum beträgt 3 bis 5 m. Sollen entsprechend der Direktzahlungsverordnung bzw. der Öko-Qualitätsverordnung Beiträge beantragt werden, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Pflege: Im Aussaatjahr sollten austreibende Wurzelunkräuter sowie invasive Neophyten laufend durch selektives ausreissen bekämpft werden. In den folgenden Jahren wird jährlich im Wechsel die Hälfte des Krautsaumes ab dem 1. September gemäht. Das Schnittgut muss abgeführt werden. Weiterhin sind invasive Neophyten sowie auch die Ackerkratzdistel durch geeignete Massnahmen zu entfernen. Die Hecke sollte alle 5-10 Jahre partiell auf den Stock gesetzt werden. Die Pflege der Hecke darf nur während der Vegetationsruhe (Nov.-Feb.) durchgeführt werden Magerwiese Es ist vorgesehen, dass die Magerwiese als ökologische Ausgleichsfläche (ÖAF) angemeldet werden kann. Für die Anlage der Magerwiese ist ein nährstoffarmes Ausgangssubstrat Voraussetzung. In Bereichen, in denen ein humoser Oberboden vorhanden ist, ist dieser abzutragen. An geeigneten Stellen soll zusätzlich noch kiesiges Material ausgebracht werden, um die Standortsvielfalt weiter zu erhöhen und um einen trockenen Standort zu schaffen. Die Anlage der Magerwiese soll durch Ansaat mit Hilfe einer geeigneten Saatmischung erfolgen. Sollte das Amt für Raumplanung des Kt. Thurgau seine Blumenwiesenaktion fortführen, könnte darüber günstig eine geeignete Samenmischung, welche speziell an die Standortsverhätnisse abgestimmt wurde, erworben werden (Broma, Spezialmischung Thurgau, sehr trocken bis sandig). Die Ansaat der Wildblumenwiese ist gemäss den technischen Hinweisen des Kt. Thurgaus (siehe Anhang) durchzuführen. Pflege: Die Magerwiese muss jährlich zwei Mal, erstmals frühestens ab dem 15. Juni gemäht werden. Der Schnitt sollte mindestens in zwei Tranchen erfolgen, welche mind. 10 Tage auseinander liegen. In mageren Bereichen sollte an wechselnden Stellen ein Streifen stehen gelassen werden (mind. 10% der Fläche). Das Schnittgut muss abgeführt werden. Düngen sowie Mulchen ist verboten Feldweg Der Weg, der als ökologisches Gestaltungselement dient, soll als schmaler ca. 3 m breiter Kiesweg gestaltet werden. Der Untergrund soll verdichtet werden und darauf Kies oder Schotter ausgebracht werden. So entsteht ein ruderaler Pionierstandort, der von spezialisierten Pflanzen nur langsam besiedelt werden soll und gleichzeitig das Gebiet strukturiert und erschliesst Ruderalflur Auf der steilen Böschung hin zum Betriebsgelände kann eine kiesige Ruderalvegetation entstehen. Die Entwicklung dieser soll durch eine geeignete Samenmischung (z.b. UFA Ruderalflora CH) ergänzt werden. Pflege: Falls sich der Standort als sehr wüchsig herausstellt, soll jährlich abwechselnd ein Teil der Fläche geschnitten werden Offene Gräben Die offenen Gräben sollen für eine genügende Entwässerung auch bei langanhaltenden Nie- Seite 6

7 derschlagsereignissen sorgen sowie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere dienen. Ihre Längen-, Breiten- und Tiefendimension wird dementsprechend ausgerichtet. Aus ökologischer Sicht schlagen wir folgende Dimensionen vor: Tiefe ca. 1 m, Breite mit Böschung ca. 2 m, Sohlenbreite ca. 0.8 m. Die Sohle darf nicht verbaut werden. Die Begrünung soll entsprechend des angrenzenden Krautsaums mit einer Samenmischung erfolgen. Pflege: Die Pflege erfolgt entsprechend des angrenzenden Krautsaums. Sollte die Grabenfunktion durch Ablagerungen von Material (z.b. durch Erosion) eingeschränkt sein, kann eine Räumung abschnitsweise höchstens alle fünf Jahre im Zeitraum September bis Oktober durchgeführt werden. Dabei sollen nur Schlammablagerungen entnommen werden. Seite 7

8 3 Bereich Bild / Halte 3.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Grundeigentümer Parz. Peter Beck 365 Egolf AG 418 Lebensraumtyp [are] Hecke mit Saumstreifen Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand , nrp Ingenieure, Amriswil) Hecke mit Saumstreifen Die zu pflanzenden Hecken sollen gleichzeitig der Vernetzung von Lebensräumen in der Landschaft als auch als Sichtschutz des weiterhin genutzten Kiesgrubenareals dienen. Bei der Sortenauswahl der Feldgehölze muss die Anfälligkeit gegenüber Feuerbrand bedacht werden. Aus diesen Grund schlagen wir eine Hochhecke mit folgenden standortheimischen Gehölzarten vor: Gemeiner und Wolliger Schneeball, verschiedene Strauchrosen (Rosa arvensis, canina, rubiginosa), Liguster, Pfaffenhütchen, Schlehe, Vogelkirsche, Kreuzdorn, Faulbaum, Roter Hartriegel, Hasel, Schwarzer Holunder oder etwa die Rote Heckenkirsche. Mindestens 20% der Strauchschicht muss dornentragende Sträucher umfassen. Grössere Seite 8

9 Steine können verwendet werden, um Steinhaufen zu bilden. Die Saumstreifen sollen mit ihrem Angebot an Pollen und Nektar Insekten und Kleinlebewesen fördern sowie für eine gute Vernetzung des Gebietes und der Umgebung sorgen. Für die Anlage der Säume wird eine Samenmischung mit einheimischen Wildkräutern verwendet (z.b. UFA Krautsaum trocken oder allenfalls UFA Krautsaum feucht CH). Beste Saatzeit ist April bis Mitte Juni. Der Saumstreifen beidseits der Hecke hat mindestens je eine Breite von 3 Metern. Die Breite des Gehölzes ohne Krautsaum beträgt 3 bis 5 m. Sollen entsprechend der Direktzahlungsverordnung bzw. der Öko-Qualitätsverordnung Beiträge beantragt werden, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Pflege: Im Aussaatjahr sollten austreibende Wurzelunkräuter sowie invasive Neophyten laufend durch selektives ausreissen bekämpft werden. In den folgenden Jahren wird jährlich im Wechsel die Hälfte des Krautsaumes ab dem 1. September gemäht. Das Schnittgut muss abgeführt werden. Weiterhin sind invasive Neophyten sowie auch die Ackerkratzdistel durch geeignete Massnahmen zu entfernen. Die Hecke sollte alle 5-10 Jahre partiell auf den Stock gesetzt werden. Die Pflege der Hecke darf nur während der Vegetationsruhe (Nov.-Feb.) durchgeführt werden Offener Graben Der offene Gräben soll für eine genügende Entwässerung auch bei langanhaltenden Niederschlagsereignissen sorgen sowie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere dienen. Ihre Längen-, Breiten- und Tiefendimension wird dementsprechend ausgerichtet. Aus ökologischer Sicht schlagen wir folgende Dimensionen vor: Tiefe ca. 1 m, Breite mit Böschung ca. 2 m, Sohlenbreite ca. 0.8 m. Die Sohle darf nicht verbaut werden. Die Begrünung soll entsprechend des angrenzenden Krautsaums mit einer Samenmischung erfolgen. Pflege: Die Pflege erfolgt entsprechend des angrenzenden Krautsaums. Sollte die Grabenfunktion durch Ablagerungen von Material (z.b. durch Erosion) eingeschränkt sein, kann eine Räumung abschnitsweise höchstens alle fünf Jahre im Zeitraum September bis Oktober durchgeführt werden. Dabei sollen nur Schlammablagerungen entnommen werden. Seite 9

10 4 Bereich Bild / Befig 4.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Beilage 1 Planungsbericht (nrp Ingenieure Oktober 2015) Lebensraumtyp [are] Grundeigentümer Rolf Stark Peter Beck HochstammParz. obstgarten Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; nrp Ingenieure ag, Amriswil) Hochstammobstgarten Die Anlage der Hochstammobstgärten sollte in geometrischer Anordnung erfolgen um eine guten Lichteinfall und einen rationellen Maschineneinsatz zwischen den Bäumen zu ermöglichen. Die Pflanzabstände ergeben sich aus der Wüchsigkeit der Obstart und dem zu erwarteten Kronendurchmesser. Für Apfelbäume sollte dieser innerhalb der Reihe sowie zwischen den Reihen ca. 10 m betragen (ca. 1 Baum pro Are). Die Baumreihen sollten 5 m versetzt angeordnet werden um eine gute Belüftung sowie Besonnung zu gewährleisten welche den Seite 10

11 Krankheitsdruck vermindert. Aus Pflege- und Naturschutzgründen sollten mindestens 70 aber nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar gepflanzt werden. Randbäume sollten mindestens 7 m vom Rand entfernt gepflanzt werden. Bei der Sortenauswahl sollten besonders resistente Arten berücksichtigt werden, um mit einem Minimum an Pflanzenschutz zuverlässige Erträge zu erwirtschaften und gleichzeitig die Fauna, v.a. Nützlinge zu schonen. Anfälligkeiten gegenüber Mehltau, Schorf aber besonders gegen Feuerbrand sind zu beachten. Unter diesen Gesichtspunkten wären Sorten wie z.b Julia, Hana, Ariwa, Resi oder Rubinola geeignet (FiBL 2012). Wünschenswert wäre wenn die Auswahl der Hochstammobstbäume in Zusammenarbeit mit Pro Specie Rara (Stiftung zur Erhaltung des genetischen und kulturgeschichtlichen Erbgutes, erfolgen würde. Beim Pflanzmaterial soll die Stammhöhe bis zu den Leitästen mindestens 1.6 m betragen. Pflege: Jährlich ist ein fachgerechter Baumschnitt durchzuführen Unternutzung der Hochstammobstgärten Eine extensive Nutzung des Unterwuchses der Hochstammobstgärten wertet den Lebensraum für Insekten aber auch für Vögel und Säugetiere auf. Ideal ist eine extensiv bewirtschaftete, ungedüngte Wiese. Die Anlage der artenreichen Wiese soll durch Ansaat mit Hilfe einer geeigneten Saatmischung erfolgen. Sollte das Amt für Raumplanung des Kt. Thurgau seine Blumenwiesenaktion fortführen, könnte darüber günstig eine geeignete Samenmischung, welche speziell an die Standortsverhätnisse abgestimmt wurde, erworben werden (Salvia, Spezialmischung Thurgau, trocken-frisch). Die Ansaat der Wildblumenwiese ist gemäss den technischen Hinweisen des Kt. Thurgaus (siehe Anhang) durchzuführen. Pflege: Je nach Wüchsigkeit soll die Wiese mit einem 2-3maligen Schnitt kurzgehalten werden. Dabei soll jeweils ein Teil der Fläche mit höherer Vegetation stehen gelassen werden, welcher als Rückzugsraum für Kleintiere erhalten bleibt. Sollen entsprechend der Direktzahlungsverordnung bzw. der Öko-Qualitätsverordnung Beiträge beantragt werden, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Die extensive Wiese als Unternutzung der Hochstammobstgärten ist kumulierbar mit Beiträgen der Direktzahlungsverordnung für Hochstammobstgärten. 4.2 Literatur FiBL 2012: Sorten für den biologischen Obstbau auf Hochstämmen. Bestellnr. 1039, Ausgabe Schweiz, 4. Auflage, 13 Seiten, Seite 11

12 5 Bereich Chroomrig 5.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Lebensraumtyp [are] Grundeigentümer Martin Helg Kibag Kies Weinfelden Parz Offene Bachführung Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil) Offene Bachführung / Ausdolung Der offene Graben soll für eine genügende Entwässerung auch bei langanhaltenden Niederschlagsereignissen sorgen, seine Längen-, Breiten- und Tiefendimension wird dementsprechend ausgerichtet. Bei der Gestaltung der offenen Bachführung ist wichtig, dass eine Abfolge von strömungsschwachen und rasch fliessenden Bereichen entwickelt wird. So können sich vielfältige Kleinlebensräume entwickeln. Die Üferböschungen sollen so modelliert werden, dass unter- Seite 12

13 schiedliche Böschungswinkel entstehen. Die Sohle sollte zusätzlich mit einer Kiesschicht abgedeckt werden, damit Lebensräume für wirbellose Kleinlebewesen entstehen. Eine Initialbepflanzung ist durchzuführen. Die Böschungen sollen mit einer geeigenten Wiesensamenmischung vorbereitet werden (z.b. UFA Saliva CH). Um das Vernetzungspotential zu erhöhen und um auch der Erosion vorzubeugen, sollen vereinzelt Gehölzgruppen aus standortheimischen Arten gepflanzt werden. Diese sollten gegen Feuerbrand weitestgehend resistent sein. Gut geeignete Arten sind: Gemeiner und Wolliger Schneeball, verschiedene Strauchrosen (Rosa arvensis, canina, rubiginosa), Liguster, Pfaffenhütchen, Schlehe, Vogelkirsche, Kreuzdorn, Faulbaum, Roter Hartriegel, Hasel, Schwarzer Holunder oder etwa die Rote Heckenkirsche. Pflege: Beim Gewässerunterhalt sollte weder die Böschung noch das Gewässer völlig ausgeräumt werden, sodass naturnahe Entwicklungsstrukturen eine Chance haben. Die Wiese wird je nach Wüchsigkeit 1-2mal jährlich nicht vor dem 15. Juni geschnitten. Entlang des Grabens wird jeweils die Hälfte der Vegetation stehengelassen. Neophyten wie z.b. die Kanadische Goldrute, Japanischer Knöterich oder Drüsiges Springkraut müssen durch geeignete Massnahmen entfernt werden. Seite 13

14 6 Bereich Halte 6.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Lebensraumtyp [are] Grundeigentümer Kibag Kies Weinfelden Schmidhauser-Strähl Parz Hochstammobstgarten 27 erhalten Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil). Seite 14

15 Luftbild der Parzelle 135 und 366. Deutlich sichtbar ist der lückige Hochstammobstgarten welcher erhalten und resp. erweitert werden soll Hochstammobstgarten Die bestehenden Hochstammobstbäume sollen erhalten werden. Wo der Bestand Lücken aufweisst, sollen neue Hochstammobstbäume gepflanzt werden (siehe Gestaltungsplan und Luftbild). Die Anlage der Hochstammobstgärten sollte in geometrischer Anordnung erfolgen um eine guten Lichteinfall und einen rationellen Maschineneinsatz zwischen den Bäumen zu ermöglichen. Die Pflanzabstände ergeben sich aus der Wüchsigkeit der Obstart und dem zu erwarteten Kronendurchmesser. Für Apfelbäume sollte dieser innerhalb der Reihe sowie zwischen den Reihen ca. 10 m betragen (ca. 1 Baum pro Are). Die Baumreihen sollten 5 m versetzt angeordnet werden um eine gute Belüftung sowie Besonnung zu gewährleisten welche den Krankheitsdruck vermindert. Aus Pflege- und Naturschutzgründen sollten mindestens 70 aber nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar gepflanzt werden. Randbäume sollten mindestens 7 m vom Rand entfernt gepflanzt werden. Bei der Sortenauswahl sollten besonders resistente Arten berücksichtigt werden, um mit einem Minimum an Pflanzenschutz zuverlässige Erträge zu erwirtschaften und gleichzeitig die Fauna, v.a. Nützlinge zu schonen. Anfälligkeiten gegenüber Mehltau, Schorf aber besonders gegen Feuerbrand sind zu beachten. Unter diesen Gesichtspunkten wären Sorten wie z.b Julia, Hana, Ariwa, Resi oder Rubinola geeignet (FiBL 2012). Wünschenswert wäre wenn die Auswahl der Hochstammobstbäume in Zusammenarbeit mit Pro Specie Rara (Stiftung zur Erhaltung des genetischen und kulturgeschichtlichen Erbgutes, erfolgen würde. Beim Pflanzmaterial soll die Stammhöhe bis zu den Leitästen mindestens 1.6 m betragen. Pflege: Jährlich ist ein fachgerechter Baumschnitt durchzuführen Unternutzung der Hochstammobstgärten Eine extensive Nutzung des Unterwuchses der Hochstammobstgärten wertet den Lebensraum für Insekten aber auch für Vögel und Säugetiere auf. Ideal ist eine extensiv bewirtschaftete, ungedüngte Wiese. Die Anlage der artenreichen Wiese soll durch Ansaat mit Hilfe Seite 15

16 einer geeigneten Saatmischung erfolgen. Sollte das Amt für Raumplanung des Kt. Thurgau seine Blumenwiesenaktion fortführen, könnte darüber günstig eine geeignete Samenmischung, welche speziell an die Standortsverhätnisse abgestimmt wurde, erworben werden (Salvia, Spezialmischung Thurgau, trocken-frisch). Die Ansaat der Wildblumenwiese ist gemäss den technischen Hinweisen des Kt. Thurgaus (siehe Anhang) durchzuführen. Pflege: Je nach Wüchsigkeit soll die Wiese mit einem 2-3maligen Schnitt kurzgehalten werden. Dabei soll jeweils ein Teil der Fläche mit höherer Vegetation stehen gelassen werden, welcher als Rückzugsraum für Kleintiere erhalten bleibt. Sollen entsprechend der Direktzahlungsverordnung bzw. der Öko-Qualitätsverordnung Beiträge beantragt werden, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Die extensive Wiese als Unternutzung der Hochstammobstgärten ist kumulierbar mit Beiträgen der Direktzahlungsverordnung für Hochstammobstgärten. 6.2 Literatur FiBL 2012: Sorten für den biologischen Obstbau auf Hochstämmen. Bestellnr. 1039, Ausgabe Schweiz, 4. Auflage, 13 Seiten, Seite 16

17 7 Bereich Dreispitz 7.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Anzahl Bäume Grundeigentümer Kibag Kies Weinfelden Rudolf Helg-Rohner Rolf Stark Parz Einzelbaumreihe Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil) Einzelbaumreihen Für die Pflanzung der Einzelbaumreihen sollen einheimische Hochstammbäume gewählt werden. Entsprechend kann die Auswahl aus den folgenden Arten erfolgen: Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Winterlinde (Tilia cordata), Spitzahorn (Acer platanoides), Eiche (Quercus robur). Die Bäume sollen mit Pfosten, Stamm- und Mäuseschutz gepflanzt werden. Das Pflanzmaterial soll einen astfreien Stamm von mindestens 1.8 m haben. Der Stammumfang auf Brusthöhe soll ca. 12 cm betragen. Seite 17

18 8 Bereich Chroomring 8.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Lebensraumtyp [are] Grundeigentümer Parz. Kibag Kies Weinfelden AG 153 Hochstammobstgarten Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil) Hochstammobstgarten Die Anlage der Hochstammobstgärten sollte in geometrischer Anordnung erfolgen um eine guten Lichteinfall und einen rationellen Maschineneinsatz zwischen den Bäumen zu ermöglichen. Die Pflanzabstände ergeben sich aus der Wüchsigkeit der Obstart und dem zu erwarteten Kronendurchmesser. Für Apfelbäume sollte dieser innerhalb der Reihe sowie zwischen den Reihen ca. 10 m betragen (ca. 1 Baum pro Are). Die Baumreihen sollten 5 m versetzt angeordnet werden um eine gute Belüftung sowie Besonnung zu gewährleisten welche den Krankheitsdruck vermindert. Aus Pflege- und Naturschutzgründen sollten mindestens 70 aber nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar gepflanzt werden. Randbäume sollten mindestens 7 m vom Rand entfernt gepflanzt werden. Seite 18

19 Bei der Sortenauswahl sollten besonders resistente Arten berücksichtigt werden, um mit einem Minimum an Pflanzenschutz zuverlässige Erträge zu erwirtschaften und gleichzeitig die Fauna, v.a. Nützlinge zu schonen. Anfälligkeiten gegenüber Mehltau, Schorf aber besonders gegen Feuerbrand sind zu beachten. Unter diesen Gesichtspunkten wären Sorten wie z.b Julia, Hana, Ariwa, Resi oder Rubinola geeignet (FiBL 2012). Wünschenswert wäre wenn die Auswahl der Hochstammobstbäume in Zusammenarbeit mit Pro Specie Rara (Stiftung zur Erhaltung des genetischen und kulturgeschichtlichen Erbgutes, erfolgen würde. Beim Pflanzmaterial soll die Stammhöhe bis zu den Leitästen mindestens 1.6 m betragen. Pflege: Jährlich ist ein fachgerechter Baumschnitt durchzuführen Unternutzung der Hochstammobstgärten Eine extensive Nutzung des Unterwuchses der Hochstammobstgärten wertet den Lebensraum für Insekten aber auch für Vögel und Säugetiere auf. Ideal ist eine extensiv bewirtschaftete, ungedüngte Wiese. Die Anlage der artenreichen Wiese soll durch Ansaat mit Hilfe einer geeigneten Saatmischung erfolgen. Sollte das Amt für Raumplanung des Kt. Thurgau seine Blumenwiesenaktion fortführen, könnte darüber günstig eine geeignete Samenmischung, welche speziell an die Standortsverhätnisse abgestimmt wurde, erworben werden (Salvia, Spezialmischung Thurgau, trocken-frisch). Die Ansaat der Wildblumenwiese ist gemäss den technischen Hinweisen des Kt. Thurgaus (siehe Anhang) durchzuführen. Pflege: Je nach Wüchsigkeit soll die Wiese mit einem 2-3maligen Schnitt kurzgehalten werden. Dabei soll jeweils ein Teil der Fläche mit höherer Vegetation stehen gelassen werden, welcher als Rückzugsraum für Kleintiere erhalten bleibt. Sollen entsprechend der Direktzahlungsverordnung bzw. der Öko-Qualitätsverordnung Beiträge beantragt werden, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Die extensive Wiese als Unternutzung der Hochstammobstgärten ist kumulierbar mit Beiträgen der Direktzahlungsverordnung für Hochstammobstgärten. 8.2 Literatur FiBL 2012: Sorten für den biologischen Obstbau auf Hochstämmen. Bestellnr. 1039, Ausgabe Schweiz, 4. Auflage, 13 Seiten, Seite 19

20 9 Bereich Merzenkopf / Underi Hueb 9.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Grundeigentümer Erich Schmidhauser Parz. 113 Lebensraumtyp [are] Hochstammobstgarten Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil). Seite 20

21 Luftbild der Parzelle 113 (im Jahr 2011) Hochstammobstgarten Die bestehenden Hochstammobstbäume sollen erhalten werden. Die Anlage der neuen Hochstammobstgärten sollte in geometrischer Anordnung erfolgen um eine guten Lichteinfall und einen rationellen Maschineneinsatz zwischen den Bäumen zu ermöglichen. Die Pflanzabstände ergeben sich aus der Wüchsigkeit der Obstart und dem zu erwarteten Kronendurchmesser. Für Apfelbäume sollte dieser innerhalb der Reihe sowie zwischen den Reihen ca. 10 m betragen (ca. 1 Baum pro Are). Die Baumreihen sollten 5 m versetzt angeordnet werden um eine gute Belüftung sowie Besonnung zu gewährleisten welche den Krankheitsdruck vermindert. Aus Pflege- und Naturschutzgründen sollten mindestens 70 aber nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar gepflanzt werden. Randbäume sollten mindestens 7 m vom Rand entfernt gepflanzt werden. Bei der Sortenauswahl sollten besonders resistente Arten berücksichtigt werden, um mit einem Minimum an Pflanzenschutz zuverlässige Erträge zu erwirtschaften und gleichzeitig die Fauna, v.a. Nützlinge zu schonen. Anfälligkeiten gegenüber Mehltau, Schorf aber besonders gegen Feuerbrand sind zu beachten. Unter diesen Gesichtspunkten wären Sorten wie z.b Julia, Hana, Ariwa, Resi oder Rubinola geeignet (FiBL 2012). Wünschenswert wäre wenn die Auswahl der Hochstammobstbäume in Zusammenarbeit mit Pro Specie Rara (Stiftung zur Erhaltung des genetischen und kulturgeschichtlichen Erbgutes, erfolgen würde. Beim Pflanzmaterial soll die Stammhöhe bis zu den Leitästen mindestens 1.6 m betragen. Pflege: Jährlich ist ein fachgerechter Baumschnitt durchzuführen Unternutzung der Hochstammobstgärten Eine extensive Nutzung des Unterwuchses der Hochstammobstgärten wertet den Lebensraum für Insekten aber auch für Vögel und Säugetiere auf. Ideal ist eine extensiv bewirtschaftete, ungedüngte Wiese. Die Anlage der artenreichen Wiese soll durch Ansaat mit Hilfe einer geeigneten Saatmischung erfolgen. Sollte das Amt für Raumplanung des Kt. Thurgau seine Blumenwiesenaktion fortführen, könnte darüber günstig eine geeignete Samenmischung, welche speziell an die Standortsverhätnisse abgestimmt wurde, erworben werden (Salvia, Spezialmischung Thurgau, trocken-frisch). Die Ansaat der Wildblumenwiese ist gemäss den technischen Hinweisen des Kt. Thurgaus (siehe Anhang) durchzuführen. Pflege: Je nach Wüchsigkeit soll die Wiese mit einem 2-3maligen Schnitt kurzgehalten werden. Dabei soll jeweils ein Teil der Fläche mit höherer Vegetation stehen gelassen werden, welcher als Rückzugsraum für Kleintiere erhalten bleibt. Sollen entsprechend der Direktzah- Seite 21

22 lungsverordnung bzw. der Öko-Qualitätsverordnung Beiträge beantragt werden, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Die extensive Wiese als Unternutzung der Hochstammobstgärten ist kumulierbar mit Beiträgen der Direktzahlungsverordnung für Hochstammobstgärten. 9.2 Literatur FiBL 2012: Sorten für den biologischen Obstbau auf Hochstämmen. Bestellnr. 1039, Ausgabe Schweiz, 4. Auflage, 13 Seiten, Seite 22

23 10 Bereich Underi Hueb 10.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Lebensraumtyp [are] Grundeigentümer Erich Schmidhauser Parz. 113 Offene Bachführung Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil) Offene Bachführung /Ausdolung Der offene Graben soll für eine genügende Entwässerung auch bei langanhaltenden Niederschlagsereignissen sorgen, seine Längen-, Breiten- und Tiefendimension wird dementsprechend ausgerichtet. Bei der Gestaltung der offenen Bachführung ist wichtig, dass eine Abfolge von strömungsschwachen und rasch fliessenden Bereichen entwickelt wird. So können sich vielfältige Kleinlebensräume entwickeln. Die Üferböschungen sollen so modelliert werden, dass unterschiedliche Böschungswinkel entstehen. Die Sohle sollte zusätzlich mit einer Kiesschicht abgedeckt werden, damit Lebensräume für wirbellose Kleinlebewesen entstehen. Seite 23

24 Eine Initialbepflanzung ist durchzuführen. Die Böschungen können mit einer geeigenten Wiesensamenmischung vorbereitet werden (z.b. UFA Saliva CH). Um das Vernetzungspotential zu erhöhen und um auch der Erosion vorzubeugen, sollen vereinzelt Gehölzgruppen aus standortheimischen Arten gepflanzt werden. Diese sollten gegen Feuerbrand weitestgehend resistent sein. Gut geeignete Arten sind: Gemeiner und Wolliger Schneeball, verschiedene Strauchrosen (Rosa arvensis, canina, rubiginosa), Liguster, Pfaffenhütchen, Schlehe, Vogelkirsche, Kreuzdorn, Faulbaum, Roter Hartriegel, Hasel, Schwarzer Holunder oder etwa die Rote Heckenkirsche. Pflege: Beim Gewässerunterhalt sollte weder die Böschung noch das Gewässer völlig ausgeräumt werden, sodass naturnahe Entwicklungsstrukturen eine Chance haben. Die Wiese wird je nach Wüchsigkeit 1-2mal jährlich nicht vor dem 15. Juni geschnitten. Entlang des Grabens wird jeweils die Hälfte der Vegetation stehengelassen. Neophyten wie z.b. die Kanadische Goldrute, Japanischer Knöterich oder Drüsiges Springkraut müssen durch geeignete Massnahmen entfernt werden. Seite 24

25 11 Bereich Paradiis 11.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Grundeigentümer Martin Herrli Parz. 94 Lebensraumtyp [are] Hochstammobstgarten Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil). Seite 25

26 Luftbild der Parzelle 94 (im Jahr 2011) Hochstammobstgarten Die Anlage der Hochstammobstgärten sollte in geometrischer Anordnung erfolgen um eine guten Lichteinfall und einen rationellen Maschineneinsatz zwischen den Bäumen zu ermöglichen. Die Pflanzabstände ergeben sich aus der Wüchsigkeit der Obstart und dem zu erwarteten Kronendurchmesser. Für Apfelbäume sollte dieser innerhalb der Reihe sowie zwischen den Reihen ca. 10 m betragen (ca. 1 Baum pro Are). Die Baumreihen sollten 5 m versetzt angeordnet werden um eine gute Belüftung sowie Besonnung zu gewährleisten welche den Krankheitsdruck vermindert. Aus Pflege- und Naturschutzgründen sollten mindestens 70 aber nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar gepflanzt werden. Randbäume sollten mindestens 7 m vom Rand entfernt gepflanzt werden. Bei der Sortenauswahl sollten besonders resistente Arten berücksichtigt werden, um mit einem Minimum an Pflanzenschutz zuverlässige Erträge zu erwirtschaften und gleichzeitig die Fauna, v.a. Nützlinge zu schonen. Anfälligkeiten gegenüber Mehltau, Schorf aber besonders gegen Feuerbrand sind zu beachten. Unter diesen Gesichtspunkten wären Sorten wie z.b Julia, Hana, Ariwa, Resi oder Rubinola geeignet (FiBL 2012). Wünschenswert wäre wenn die Auswahl der Hochstammobstbäume in Zusammenarbeit mit Pro Specie Rara (Stiftung zur Erhaltung des genetischen und kulturgeschichtlichen Erbgutes, erfolgen würde. Beim Pflanzmaterial soll die Stammhöhe bis zu den Leitästen mindestens 1.6 m betragen. Pflege: Jährlich ist ein fachgerechter Baumschnitt durchzuführen Unternutzung der Hochstammobstgärten Eine extensive Nutzung des Unterwuchses der Hochstammobstgärten wertet den Lebensraum für Insekten aber auch für Vögel und Säugetiere auf. Ideal ist eine extensiv bewirtschaftete, ungedüngte Wiese. Die Anlage der artenreichen Wiese soll durch Ansaat mit Hilfe einer geeigneten Saatmischung erfolgen. Sollte das Amt für Raumplanung des Kt. Thurgau seine Blumenwiesenaktion fortführen, könnte darüber günstig eine geeignete Samenmischung, welche speziell an die Standortsverhätnisse abgestimmt wurde, erworben werden (Salvia, Spezialmischung Thurgau, trocken-frisch). Die Ansaat der Wildblumenwiese ist ge- Seite 26

27 mäss den technischen Hinweisen des Kt. Thurgaus (siehe Anhang) durchzuführen. Pflege: Je nach Wüchsigkeit soll die Wiese mit einem 2-3maligen Schnitt kurzgehalten werden. Dabei soll jeweils ein Teil der Fläche mit höherer Vegetation stehen gelassen werden, welcher als Rückzugsraum für Kleintiere erhalten bleibt. Sollen entsprechend der Direktzahlungsverordnung bzw. der Öko-Qualitätsverordnung Beiträge beantragt werden, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Die extensive Wiese als Unternutzung der Hochstammobstgärten ist kumulierbar mit Beiträgen der Direktzahlungsverordnung für Hochstammobstgärten Literatur FiBL 2012: Sorten für den biologischen Obstbau auf Hochstämmen. Bestellnr. 1039, Ausgabe Schweiz, 4. Auflage, 13 Seiten, Seite 27

28 12 Bereich Garte / Wide 12.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Grundeigentümer Parz. Kibag Kies Weinfelden AG 159 Kibag Kies Weinfelden AG 442 Andreas Stark 162 Andreas Stark 163 Andreas Stark 182 Hochstammobstgarten Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil). Seite 28

29 Luftbild der Parzellen 159/442/162/163/182 (im Jahr 2011) Hochstammobstgarten Die bestehenden Hochstammobstbäume sollen erhalten werden. Die Anlage der neuen Hochstammobstgärten sollte in geometrischer Anordnung erfolgen um eine guten Lichteinfall und einen rationellen Maschineneinsatz zwischen den Bäumen zu ermöglichen. Die Pflanzabstände ergeben sich aus der Wüchsigkeit der Obstart und dem zu erwarteten Kronendurchmesser. Für Apfelbäume sollte dieser innerhalb der Reihe sowie zwischen den Reihen ca. 10 m betragen (ca. 1 Baum pro Are). Die Baumreihen sollten 5 m versetzt angeordnet werden um eine gute Belüftung sowie Besonnung zu gewährleisten welche den Krankheitsdruck vermindert. Aus Pflege- und Naturschutzgründen sollten mindestens 70 aber nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar gepflanzt werden. Randbäume sollten mindestens 7 m vom Rand entfernt gepflanzt werden. Bei der Sortenauswahl sollten besonders resistente Arten berücksichtigt werden, um mit einem Minimum an Pflanzenschutz zuverlässige Erträge zu erwirtschaften und gleichzeitig die Fauna, v.a. Nützlinge zu schonen. Anfälligkeiten gegenüber Mehltau, Schorf aber besonders gegen Feuerbrand sind zu beachten. Unter diesen Gesichtspunkten wären Sorten wie z.b Julia, Hana, Ariwa, Resi oder Rubinola geeignet (FiBL 2012). Wünschenswert wäre wenn die Auswahl der Hochstammobstbäume in Zusammenarbeit mit Pro Specie Rara (Stiftung zur Erhaltung des genetischen und kulturgeschichtlichen Erbgutes, erfolgen würde. Beim Pflanzmaterial soll die Stammhöhe bis zu den Leitästen mindestens 1.6 m betragen. Pflege: Jährlich ist ein fachgerechter Baumschnitt durchzuführen Unternutzung der Hochstammobstgärten Eine extensive Nutzung des Unterwuchses der Hochstammobstgärten wertet den Lebensraum für Insekten aber auch für Vögel und Säugetiere auf. Ideal ist eine extensiv bewirtschaftete, ungedüngte Wiese. Die Anlage der artenreichen Wiese soll durch Ansaat mit Hilfe einer geeigneten Saatmischung erfolgen. Sollte das Amt für Raumplanung des Kt. Thurgau Seite 29

30 seine Blumenwiesenaktion fortführen, könnte darüber günstig eine geeignete Samenmischung, welche speziell an die Standortsverhätnisse abgestimmt wurde, erworben werden (Salvia, Spezialmischung Thurgau, trocken-frisch). Die Ansaat der Wildblumenwiese ist gemäss den technischen Hinweisen des Kt. Thurgaus (siehe Anhang) durchzuführen. Pflege: Je nach Wüchsigkeit soll die Wiese mit einem 2-3maligen Schnitt kurzgehalten werden. Dabei soll jeweils ein Teil der Fläche mit höherer Vegetation stehen gelassen werden, welcher als Rückzugsraum für Kleintiere erhalten bleibt. Sollen entsprechend der Direktzahlungsverordnung bzw. der Öko-Qualitätsverordnung Beiträge beantragt werden, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Die extensive Wiese als Unternutzung der Hochstammobstgärten ist kumulierbar mit Beiträgen der Direktzahlungsverordnung für Hochstammobstgärten Literatur FiBL 2012: Sorten für den biologischen Obstbau auf Hochstämmen. Bestellnr. 1039, Ausgabe Schweiz, 4. Auflage, 13 Seiten, Seite 30

31 13 Bereich Noodler / Foren 13.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Anzahl Bäume Grundeigentümer Kibag Kies Weinfelden Andreas Stark Parz Einzelbaumreihe Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil) Einzelbaumreihen Für die Pflanzung der Einzelbaumreihen sollen einheimische Hochstammbäume gewählt werden. Entsprechend kann die Auswahl aus den folgenden Arten erfolgen: Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Winterlinde (Tilia cordata), Spitzahorn (Acer platanoides), Eiche (Quercus robur). Die Bäume sollen mit Pfosten, Stamm- und Mäuseschutz gepflanzt werden. Das Pflanzmaterial soll einen astfreien Stamm von mindestens 1.8 m haben. Der Stammumfang auf Brusthöhe soll ca. 12 cm betragen. Seite 31

32 14 Bereich Pfatt 14.1 Übersicht der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen Tabelle Ersatz- und ökologische Ausgleichsmassnahmen entsprechend Planungsbericht mit Beilagen (Niklaus+Partner Mai 2013) Anzahl Bäume Grundeigentümer Ruedi Frieden Parz. 184 Einzelbaumreihe Ausschnitt des Gestaltungsplans Kiessabbau II, Gestaltungs- und Rekultivierungsplan (Plan Nr ; Stand ; Niklaus+Partner, Amriswil) Einzelbaumreihen Diese Einzelbaumreihe ist als Walnuss (Junglans regia) Reihe geplant. Das Pflanzmaterial soll einen astfreien Stamm von mindestens 1.8 m haben. Der Stammumfang auf Brusthöhe soll ca. 12 cm betragen. Seite 32

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