Schulentwicklungsplanung der Stadt Mechernich 2017

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1 Schulentwicklungsplanung der Stadt Mechernich Allgemeines Seite 2 2. Bevölkerungsentwicklung Seite Bevölkerungsentwicklung bis 2016 Seite Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030 Seite 5 3. Grundschulen Seite Schüler- und Klassenentwicklung 2012/ /17 Seite Weitere Entwicklung bis 2021/2022 Seite Schlussfolgerungen Seite Hauptschule Seite Realschule Seite Gesamtschule Seite Sekundarbereich I Seite Sekundarbereich II Seite Schlussfolgerungen Seite Gymnasium Seite Sekundarbereich I Seite Sekundarbereich II Seite Schlussfolgerungen Seite Förderschule Seite Entwicklung der Gesamtschülerzahlen Seite Schulpendler Seite Außerschulische Angebote Seite Primarbereich Seite Sekundarbereich Seite Anlagen Seite Übersicht über die Richtwerte der einzelnen Schulformen Seite Übersicht über die voraussichtlichen Schüler- und Jahrgangsstärken der Grundschulen Seite Schülerverteilung (Übergang in den Sekundarbereich) Seite 51 1

2 1. Allgemeines Die Gestaltung des Schulangebotes vor Ort ist Aufgabe der Gemeinden und Kreise. Die Gemeinden als Schulträger ( 78 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Schulgesetz) sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (Artikel 8 Abs. 3 der Landesverfassung, 79 Abs. 1 Schulgesetz). Ausgehend von der Zuständigkeit des Landes für die Bereiche der Schulorganisation und die Festlegung der Lehr- und Lerninhalte, kann das Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ( 80 Schulgesetz) nur sein, sich auf alle in Betracht kommenden bildungspolitischen Entwicklungsmöglichkeiten einzustellen. Kommunale Schulentwicklung betrifft vor allem mögliche schulorganisatorische Veränderungen, die Sicherung und ggfs. den Ausbau des benötigten Schulraumes und des sonstigen sächlichen Bedarfes am richtigen Standort. Die Schulentwicklungsplanung hat daher vor allem Aussagen zu treffen über das aktuelle und künftige Schulangebot die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen den daraus resultierenden mittelfristigen Raumbedarf. Die Verpflichtung zur Beteiligung der Schulkonferenzen ergibt sich aus 65 Abs. 2 Ziff. 22 i. V. m. 76 Ziff. 2. SchulG. Im Übrigen ist die Schulentwicklungsplanung mit den Planungen benachbarter Schulträger abzustimmen ( 80 Abs. 1, Satz 1 SchulG). Dieser Schulentwicklungsplan beruht auf den Daten der amtlichen Schülerstatistik zum Stand 15. Oktober eines Jahres sowie aktuellen Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik und des Einwohnermeldeamtes Mechernich. 2

3 2. Bevölkerungsentwicklung 2.1. Bevölkerungsentwicklung bis 2016 Die Einwohnerzahl der Stadt Mechernich stieg von rund in den 70er Jahren bis auf rund zum an. Hauptsächlich im Zeitraum 1995 bis 2003 klassifizierte sich die Stadt Mechernich auf Grund der relativ hohen Ausweisung von räumlich großen Baugebieten als Zuzugsgemeinde. Der dabei zu verzeichnende positive Wanderungssaldo kaschierte die Tatsache, dass auch in dieser Zeit die Anzahl der Sterbefälle die Zahl der Geburten überstieg. Seit dem Jahre 2008 war bis 2013 ein stetiger Rückgang der Einwohnerzahl zu verzeichnen, auch bedingt durch die Nivellierung der Bestände aufgrund der in den Ländern der Europäischen Union im Jahre 2011 durchgeführten Volkszählung. In den Jahren 2014 und 2015 zeigte die Tendenz wieder nach oben. Die amtliche Statistik des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zum liegt noch nicht vor; die Daten des Einwohnermeldeamtes weisen auch für 2016 einen leichten Anstieg aus Bevölkerungsentwicklung (IT.NRW jeweils )

4 Geburten- und Sterberaten Geburten Sterbefälle Differenz

5 2.2. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2030 Die Prognose von IT.NRW geht von weiter zurückgehenden Einwohnerzahlen um rd. 500 bis zum Jahre 2030 aus, obwohl eine positive Wanderungsrate erwartet wird. Dieser positiven Wanderungsrate steht allerdings eine weiterhin negative Geburten- /Sterberate entgegen. Da die Bevölkerung immer älter wird, bedeutet dies, dass die Geburtenrate sich auch weiterhin auf niedrigem Niveau bewegt. Allerdings berücksichtigt diese rein statistische Fortschreibung nicht die weitere Entwicklung im Bereich der Bauleitplanung. Auch in den kommenden Jahren sollen entsprechend der Bauleitplanung sukzessive rund 160 neue Wohneinheiten erschlossen werden. Dies dürfte positive Auswirkungen auf die weitere Bevölkerungsentwicklung haben. Entgegen der Prognose ist es in den Jahren 2013 bis 2015 nicht zu einem Rückgang sondern zu einem (Wieder)anstieg der Einwohnerzahl gekommen. Für das Jahr 2015 macht sich hierbei der starke Zugang an Flüchtlingen (insgesamt rund 500) bemerkbar; in den Jahren 2013 und 2014 sowie im Jahre 2016 spielt dieser Faktor aber keine Rolle. Die Stadt teilt die skeptische Prognose von IT.NRW daher nicht und geht von einer nahezu konstanten weiteren Entwicklung aus. Große Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung hat diese grobe Betrachtung auf der Basis aller Altersgruppen ohnehin nicht, da hier nur die schulrelevanten Geburtenjahrgänge zu berücksichtigen sind. Bei einer Betrachtung der letzten Geburtenjahrgänge fällt auf, dass es in jedem Geburtenjahr einen positiven Wanderungssaldo gibt. Auch dies ist kein Indiz für rückläufige Einwohnerzahlen in den für die Schulentwicklung bedeutenden Jahrgängen. 5

6 Jahrgang Geburtensaldo Wanderungssaldo geboren verstorben Saldo Zuzug Wegzug Saldo Summe

7 3. Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) 3.1. Schüler- und Klassenentwicklung 2012/ /17 Im Primarbereich erfolgte die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen durch die Festlegung von Grundschulbezirken. Ab dem wurden die Grundschulbezirke per Gesetz aufgehoben. Von der Möglichkeit, diese Bezirke wieder festzulegen wurde in Absprache mit den Grundschulleitungen kein Gebrauch gemacht. Die Schülerverteilung auf die einzelnen Schulen stellte sich wie folgt dar: Schüler in den Klassen 1 (in Klammern: gebildete Klassen) 2012/ / / / /17 GS Mechernich 78 (3) 98 ( 4) 103 (4) 74 (3) 89 (4) GS Kommern 70 (3) 72 ( 3) 80 (3) 65 (3) 57 (3) GS Lückerath 48 (2) 48 ( 2) 50 (2) 39 (2) 44 (2) GGS Satzvey 47 (2) 50 ( 2) 36 (2) 38 (2) 51 (2) Gesamt: 243 (10) 268 (11) 269 (11) 216 (10) 241 (11) Entwicklung Einschulungen (JGS 1) IST Prognose / / / / /17 Schüler in den Klassen 2 (in Klammern: gebildete Klassen) 7

8 2012/ / / / /17 GS Mechernich 89 (4) 81 (3) 101 (4) 105 (4) 75 (3) GS Kommern 110 (4) 76 (3) 79 (3) 86 (3) 69 (3) GS Lückerath 48 (2) 50 (2) 51 (2) 49 (2) 49 (2) GGS Satzvey 42 (2) 51 (2) 50 (2) 42 (2) 50 (2) Gesamt: 289 (12) 258 (10) 281 (11) 282 (11) 243 (10) Schüler in den Klassen 3 (in Klammern: gebildete Klassen) 2012/ / / / /17 GS Mechernich 95 (4) 86 (4) 70 (3) 106 (4) 109 ( 4) GS Kommern 83 (3) 107 (4) 73 (3) 72 (3) 86 ( 4) GS Lückerath 57 (2) 49 (2) 51 (2) 47 (2) 49 ( 2) GS Satzvey 39 (2) 44 (2) 54 (2) 51 (2) 40 ( 2) Gesamt: 274 (11) 286 (12) 248 (10) 276 (11) 284 (12) Schüler in den Klassen 4 (in Klammern: gebildete Klassen) 2012/ / / / /17 GS Mechernich 100 (4) 90 (4) 88 (4) 76 (3) 107 (4) GS Kommern 84 (3) 82 (3) 105 (4) 75 (3) 79 (3) GS Lückerath 65 (3) 55 (3) 50 (2) 50 (2) 43 (2) GS Satzvey 45 (2) 42 (2) 39 (2) 49 (2) 57 (2) Gesamt: 294 (12) 269 (12) 282 (12) 250 (10) 286 (11) Schüler in den Klassen 1-4 (gesamt) 2012/ / / / /17 GS Mechernich 362 (15) 355 (15) 362 (15) 361 (14) 380 (15) GS Kommern 347 (13) 337 (13) 337 (13) 298 (12) 291 (13) GS Lückerath 218 ( 9) 202 ( 9) 202 ( 8) 185 ( 8) 185 ( 8) GGS Satzvey 173 ( 8) 187 ( 8) 179 ( 8) 180 ( 8) 198 ( 8) Gesamt: (45) (45) (44) (42) (44) 8

9 Gegenüber dem letzten Schulentwicklungsplan 2013 zeigt sich sowohl bei den Einschulungen als auch bei den Gesamtschülerzahlen eine positive Entwicklung. Der 2013 zu befürchtende Abwärtstrend hat sich in der Realität nicht eingestellt Entwicklung Schülerzahlen der Grundschulen 2012/13 bis 2016/ IST Prognose / / / / /17 9

10 3.2. Weitere Entwicklung bis 2021/2022 Da die Stadt Mechernich in Abstimmung mit den Leitungen der Grundschulen auf die Bildung von Schuleinzugsbereichen verzichtet, besteht seitens der Eltern diesbezüglich eine Wahlfreiheit. Diese wird faktisch dadurch begrenzt, dass die Beförderung der Schülerinnen und Schüler nicht aus allen Wohnorten in alle Grundschulen organisiert werden kann. Dies obliegt den Eltern in eigener Zuständigkeit. Allerdings führt dies dennoch dazu, dass eine stringente Ausrichtung auf die wohnortnächste Grundschule nicht ausnahmslos erfolgt. Der Schulträger kann nach den Vorgaben des Schulgesetztes bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur durch die Festlegung der Zügigkeit der einzelnen Schulen eingreifen. Im Rahmen dieser Vorgabe entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter selbstständig über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. Dies gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler aus anderen Wohnbereichen des Stadtgebietes als auch für Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen. Da sich aufgrund der in den letzten Jahren zurückgegangenen Schülerzahlen freie Aufnahmekapazitäten gebildet haben, kann die Aufnahme dieser Schülergruppe ein probates Mittel zur Stärkung einzelner Schulen sein. Die künftigen Auswirkungen dieser Aufnahmeentscheidungen können im Rahmen des Schulentwicklungsplanes nicht exakt vorausgesagt werden. Gemäß 6a Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 des Schulgesetzes beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von 1. bis zu 29 eine Klasse; bis 56 zwei Klassen; bis 81 drei Klassen; bis 104 vier Klassen; bis 125 fünf Klassen; bis 150 sechs Klassen. 10

11 Gemäß 6a Absatz 2 der o. g. Verordnung darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen wenn der Rechenwert kleiner als 15 ist auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Die voraussichtliche Schülerentwicklung (zu bildende Klassen) wird auf der Basis der aktuellen Meldedaten wie folgt prognostiziert: Klassen / / / / /22 GS Mechernich 92 ( 4) 75 ( 3) 94 ( 4) 73 ( 3) 100 ( 4) GS Kommern 75 ( 3) 70 ( 3) 77 ( 3) 66 ( 3) 75 ( 3) GS Lückerath 42 ( 2) 33 ( 2) 23 ( 1) 40 ( 2) 32 ( 2) GS Satzvey 56 ( 2) 48 ( 2) 50 ( 2) 43 ( 2) 47( 2) Gesamt: 265 (11) 226 (10) 244 (10) 222 (10) 254 (11) Auch hier bietet sich ein Vergleich mit den Aussagen des Schulentwicklungsplanes 2013 an. Hiernach waren für die Schuljahre 2017/ und für das Schuljahr 2018/ Erstklässler zu erwarten. Die Zahlen haben sich mittlerweile erheblich nach oben verschoben. 11

12 Entwicklung der Schuleintritte an Grundschulen 2017/18 bis 2021/ / / / / /22 Klassen / / / / /22 GS Mechernich 89 ( 4) 92 ( 4) 75 ( 3) 94 ( 4) 73 ( 3) GS Kommern 57 ( 3) 75 ( 3) 70 ( 3) 77 ( 3) 66 ( 3) GS Lückerath 44 ( 2) 42 ( 2) 33 ( 2) 23 (1) 40 ( 2) GS Satzvey 51 ( 2) 56 ( 2) 48 ( 2) 50 ( 2) 43 ( 2) Gesamt: 241 (11) 265 (11) 226 (10) 244 (10) 222 (10) Klassen / / / / /22 GS Mechernich 75 ( 3) 89 ( 4) 92 ( 4) 75 ( 3) 94 ( 4) GS Kommern 69 ( 3) 57 ( 3) 75 ( 3) 70 ( 3) 77 ( 3) GS Lückerath 49 ( 2) 44 ( 2) 42 ( 2) 33 ( 2) 23 ( 1) GS Satzvey 50 ( 2) 51 ( 2) 56 ( 2) 48 ( 2) 50 ( 2) Gesamt: 243 (10) 241 (11) 265 (11) 226 (10) 244 (10) 12

13 Klassen / / / / /22 GS Mechernich 109 ( 4) 75 ( 3) 89 ( 4) 92 ( 4) 75 ( 3) GS Kommern 86 ( 4) 69 ( 3) 57 ( 3) 75 ( 3) 70 ( 3) GS Lückerath 49 ( 2) 49 ( 2) 44 ( 2) 42 ( 2) 33 ( 2) GS Satzvey 40 ( 2) 50 ( 2) 51 ( 2) 56 ( 2) 48 ( 2) Gesamt: 284 (12) 243 (10) 241 (11) 265 (11) 226 (10) Klassen 1-4 (gesamt) 2017/ / / / /22 GS Mechernich 365 (15) 331 (14) 350 (15) 334 (14) 342 (14) GS Kommern 287 (13) 271 (12) 279 (12) 288 (12) 288 (12) GS Lückerath 184 ( 8) 168 ( 8) 142 ( 7) 138 ( 7) 128 ( 7) GS Satzvey 197 ( 8) 205 ( 8) 205 ( 8) 197 ( 8) 188 ( 8) Gesamt: (44) 975 (42) 976 (42) 957 (41) 946 (41) Als Folge des Rückganges der Geburtenrate zeichnet sich tendenziell im Betrachtungszeitraum ein Rückgang der Schülerzahlen an den Grundschulen ab. Die derzeitigen verlässlichen Erkenntnisse lassen zum Schuljahr 2018/19 ein Absinken unter die 1.000er-Marke erkennen Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen 2017/18 bis 2021/ / / / / /22 13

14 3.3 Schlussfolgerungen 1. Als Folge des Rückganges der Geburtenrate zeichnet sich tendenziell im Betrachtungszeitraum ein Rückgang der Schülerzahlen an den Grundschulen ab. Die derzeitigen verlässlichen Erkenntnisse lassen zum Schuljahr 2018/19 ein Absinken unter die 1.000er-Marke erkennen. 2. Die geringe Schülerzahl in den Eingangsklassen in den Schuljahren 2018/2019 bis 2020/2021 macht die Bildung von nur noch 10 Eingangsklassen erforderlich. Bei Auslastung der vom Schulträger beschlossenen maximalen Zügigkeit (Mechernich und Kommern je 4, Lückerath und Satzvey je 2 = insgesamt 12) wird es in Zukunft zu einem Überangebot kommen. Die Grundschule Kommern tendiert in Richtung einer Dreizügigkeit; der Grundschule Lückerath droht eine Entwicklung unterhalb der Zweizügigkeit. 3. Die Stadt Mechernich hält an vier Grundschulstandorten mit einer grundsätzlichen Lösung fest. Dies macht nach aktuellen Erkenntnissen eine Verschiebung von Schülerströmen von der Grundschule Mechernich zur Grundschule Lückerath unter Berücksichtigung der Kompatibilität mit dem Schülerbeförderungssystem erforderlich. 4. Die frei werdenden Räume können sukzessive für den Ausbau der Offenen Ganztagsangebote in Anspruch genommen werden. 14

15 4. Hauptschule Mit der Errichtung der Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014 wurde die Hauptschule Mechernich gleichzeitig auslaufend aufgelöst. Sie hat ab dem Schuljahr 2013/2014 keine neuen Eingangsklassen mehr gebildet. Mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 werden keine Hauptschüler/innen mehr beschult. Auf Antrag der Schulkonferenz der Hauptschule Mechernich hat der Rat der Stadt Mechernich am beschlossen, den Standort der Hauptschule Mechernich für die verbleibenden 2 Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 nach Kall in das dortige Hauptschulgebäude zu verlegen. Gleichzeitig wurde die Hauptschule Kall per Beschluss des dortigen Gemeinderates und Genehmigung der Bezirksregierung aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Kall werden seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 an der Hauptschule Mechernich unterrichtet. Schulträger ist die Stadt Mechernich. Die Schülerverteilung (gebildete Klassen) sieht wie folgt aus (Schuljahr 2017/2018 als Prognose): 2016/ /18 In Klasse ( 4) *) In Klasse ( 5) 117 ( 4) Gesamt: 221 (9) 117 (4) *) Bildung einer zusätzlichen Förderklasse (Beruf und Schule) 15

16 5. Realschule Auch die Realschule wurde mit der Errichtung der Sekundarschule sukzessive auslaufend aufgelöst. Auch hier endet der Schulbetrieb mit dem Schuljahr 2017/2018. Die Schülerverteilung (gebildete Klassen) sieht wie folgt aus (Schuljahr 2017/2018 als Prognose): 2016/ /18 In Klasse 9 86 (3) In Klasse (3) 86 (3) Gesamt: 183 (6) 86 (3) 16

17 Die bisherigen Schülerzahlen der Gesamtschule (gebildete Klassen) stellen sich wie folgt dar: 6. Gesamtschule 6.1 Sekundarbereich I Im Herbst 2014 haben die Räte der Stadt Mechernich bzw. der Gemeinde Kall beschlossen, die Sekundarschule Mechernich-Kall in eine Gesamtschule Mechernich- Kall umzuwandeln. Wegen der zu geringen Anmeldezahlen für den Standort Kall verblieb es letztendlich beim Standort Mechernich, so dass seit dem Schuljahr 2015/2016 in Mechernich eine Gesamtschule betrieben wird. Die Stadt Mechernich hat den Eltern der Kinder, die die (ehemalige) Sekundarschule am Standort Kall besuchten, angeboten, diese Kinder an der Mechernicher Gesamtschule aufzunehmen. 2013/2014 Sekundarschulschule 2014/2015 Sekundar- 2015/2016 Gesamtschule 2016/2017 Gesamtschule In Klasse (4) 105 (4) 138 ( 5) 134 ( 5) In Klasse (4) 133 ( 5) 134 ( 5) In Klasse ( 6) 137 ( 5) In Klasse ( 6) In Klasse 9 Gesamt: 112 (4) 219 (8) 429 (16) 566 (21) Die Übertrittsquote zur Gesamtschule Mechernich betrug im Schuljahr 2015/ %, Schuljahr 2016/ % und im Schuljahr 2017/ %. Für die weitere Prognose wird mit einer Übertrittsquote von 45% aus den Mechernicher Schulen gerechnet. Hinzu kommen noch Schülerinnen und Schüler von auswärtigen Schulen, in deren Gemeindegebiet sich keine Gesamtschule befindet, die also einen 17

18 grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme an der Mechernicher Gesamtschule als nächstgelegene Schule haben. Seit Einrichtung der Gesamtschule setzte sich die Schülerzahl der Eingangsklassen wie folgt zusammen: Schuljahr 2015/2016 Schüler/innen aus Schüler/innen aus Mechernich anderen Kommunen Summe Zahl Anteil 85 % 15 % 100 % Schuljahr 2016/2017 Schüler/innen aus Schüler/innen aus Mechernich anderen Kommunen Summe Zahl Anteil 83 % 17 % 100 % Schuljahr 2017/2018 (aktueller Anmeldestand) Schüler/innen aus Schüler/innen aus Mechernich anderen Kommunen Summe Zahl Anteil 84 % 16 % 100 % Durchschnitt aus drei Schuljahren Schüler/innen aus Schüler/innen aus Summe Mechernich anderen Kommunen Anteil 84 % 16 % 100 % 18

19 Bei der Prognose der künftigen Schülerzahlen ist zu dem prognostizierten Anteil der Schüler/innen aus Mechernich mithin ein rechnerischer Anteil von 19 % (16/84) hinzuzurechnen. Auf der Basis dieser Durchschnittswerte ergibt sich für die kommenden Jahre folgende Prognose für den ersten Jahrgang (Klasse 5): Schuljahr Übertritte in Schüler/innen Gesamtschule aus Mechernich (45%) Auswärtige Summe 2018/ / / / / / / / / Die Größe einer Schule richtet sich nach den Vorgaben der AVO-RL zur Ausführungsverordnung des 93 Abs. 2 SchulG. Danach werden die Klassen auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und Bandbreiten gebildet. In der Sekundarstufe I der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28 (in den Klassen 5 bis 7 27) und die Bandbreite 26 bis 30 (in den Klassen 5 bis 7 25 bis 29). Werden pro Parallelklasse rechnerisch mindestens 2 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen, kann die Bandbreite um eine Schülerin oder einen Schüler unterschritten werden. Diese Voraussetzung wird von der Gesamtschule erfüllt, so dass eine Bandbreite von 25 bis 29 (in den Klassen 5 bis 7 24 bis 28) als Kann-Regelung gilt. 19

20 Die Gesamtschule wurde von der Bezirksregierung Köln mit Bescheid vom fünfzügig genehmigt. Bei einem Klassenhöchstwert in der Jahrgangsstärke 5 ergibt sich daher eine maximale Aufnahmekapazität von 145 (bei Anwendung der Kann- Regelung 140) Schülerinnen und Schülern. Im Schuljahr 2018/2019 droht daher ein Anmeldeüberhang; die Aufnahmeentscheidung wäre in diesem Fall im Losverfahren zu treffen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 reduziert sich diese Gefahr aufgrund des Rückganges der Anzahl der in den Sekundarbereich übertretenden Schülerinnen und Schüler. Die Festlegung einer Veränderungsrate (= Veränderung der Schülerzahl in den aufsteigenden Jahrgängen) gestaltet sich in der Gesamtschule schwierig, da noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vorliegen. Ein Potential aus Rückläufern ergibt sich aus anderen Schulen (vorwiegend Gymnasien oder Realschulen) sowie aus Schülerinnen und Schülern, die den jeweiligen Jahrgang wiederholen. Veränderungen an der hiesigen Gesamtschule gibt es bislang nur von Schuljahr 2014/15 bis 2016/17. Diese liegen (teilweise noch in der Schulform Sekundarschule) zwischen 1 % und 3 %. Daraus lassen sich keine aussagekräftigen Tendenzen für die kommenden Jahre ableiten. Es wird aber tendenziell zu einer Zunahme der Schülerinnen und Schüler in den aufsteigenden Jahrgängen kommen. Unter Berücksichtigung der Veränderungsraten bereits seit längerem bestehender Gesamtschulen sowie den bisherigen eigenen Erkenntnissen wird daher in der weiteren Planung bis zum Jahrgang 9 von einer Veränderungsrate von 1,01 ausgegangen; in Jahrgang 10 bleibt die Rate unverändert. 20

21 Daraus ergeben sich für die weiteren Schuljahre folgende Schülerzahlen und Klassen im Sekundarbereich I: 2017/ / / / /22 In Klasse (5) 145 (5) 130 (5) 129 (5) 132 (5) In Klasse (5) 140 (5) 146 (5)** 131 (5) 130 (5) In Klasse (5) 137 (5) 142 (5) 148 (5)** 133 (5) In Klasse (5) 137 (5) 138 (5) 143 (5) 149 (5)** In Klasse (6) * 140 (5) 138 (5) 139 (5) 145 (5) In Klasse (6) * 140 (5) 138 (5) 139 (5) Gesamt: 710 (26) 862 (31) 833 (30) 825 (30) 824 (30) * Es handelt sich um die aktuelle Schülerzahl des derzeitigen (Schuljahr 2016/2017) Jahrganges 8. Dieser Jahrgang wurde von den beiden Standorten der Sekundarschule (Mechernich und Kall) mit Umwandlung der Sekundarschule in die Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016 übernommen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung wurde dieser Jahrgang sechszügig eingerichtet. In den besonders markierten Schuljahren und Jahrgangsstufen (**) droht ein Überschreiten der Klassenfrequenzhöchstwerte. Unter Berücksichtigung der festgelegten Fünfzügigkeit der Gesamtschule werden dann Probleme bei der weiteren Aufnahme von Rückläufern entstehen Entwicklung der Schuleintritte an der Gesamtschule 2017/18 bis 2021/ / / / / /22 21

22 6.2 Sekundarbereich II Ab dem Schuljahr 2019/2020 wird an der Gesamtschule erstmals eine Oberstufe (mit dem Jahrgang 11) eingerichtet. Da der Stadt Mechernich noch keine eigenen Informationen vorliegen, wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Jahrgang 10 in den Jahrgang 11 wechseln und wie hoch die Anzahl der Zugänge aus anderen Schulen sein wird, wurden hilfsweise Daten bereits bestehender Gesamtschulen herangezogen. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden im Sekundarbereich II folgende Veränderungsraten berücksichtigt: vom Jahrgang 10 zum Jahrgang 11 0,55 vom Jahrgang 11 zum Jahrgang 12 0,82 und vom Jahrgang 12 zum Jahrgang 13 0,89. Da die ersten beiden Jahrgänge als Sekundarschule geführt wurden und auch die Anmeldung an einer Sekundarschule (die keinen Sekundarbereich II = Oberstufe umfasst) erfolgte, wurden weniger Kinder mit einer Gymnasial- oder eingeschränkten Gymnasialempfehlung angemeldet. Aus diesem Grund wird in diesen Jahrgängen mit einer Veränderungsrate von 0,5 gerechnet; es wird also unterstellt, dass 50% der 10.-Klässler der Gesamtschule des Jahrganges 10 aus diesen beiden Jahrgängen in den Sekundarbereich II wechseln. Daraus leitet sich folgende weitere Entwicklung des Sekundarbereichs II der Gesamtschule ab: 2017/ / / / /22 In Klasse In Klasse In Klasse Gesamt:

23 Gesamtbetrachtung des Sekundarbereiches I und II der Gesamtschule von 2017/18 bis 2021/ / / / / /22 Sekundarbereich I Sekundarbereich II Gesamt: Entwicklung Schülerzahlen an der Gesamtschule 2017/18 bis 2021/ / / / / /22 Raumbedarf Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurde in Mechernich eine Sekundarschule errichtet, die anders als eine Gesamtschule nicht über einen Sekundarbereich II verfügt. Es war beabsichtigt, die Sekundarschule sukzessive in die aufzulösenden Schulen (Hauptschule und Realschule) hineinwachsen zu lassen. Entsprechend der seinerzeitigen Planung war die Sekundarschule vier-, in einem Jahrgang fünfzügig geplant. In der Spitze bestand danach ein Bedarf von 25 Klassenräumen. Da die Sekundarschule im Endzustand die bis dato von der Hauptschule und der Realschule genutzten Räume in Gänze in Anspruch nehmen sollte, bestanden bei dieser Schulform keinerlei Raumprobleme. Das Maximum von 25 Klassenräumen (im 23

24 Regelfall weniger) war mit den vorhandenen Klassen (insgesamt 42) ebenso zu decken wie der zusätzliche Bedarf für Differenzierungs- und Betreuungsangebote. Mit Umwandlung der Sekundarschule in die Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016 bestand zunächst in der Jahrgangsstufe 7 (erster Übergangsjahrgang ) ein Bedarf von 6 Parallelklassen, da sowohl die Schülerinnen und Schüler des Standortes Mechernich als auch die des Standortes Kall (diese zumindest teilweise) in die Gesamtschule zu überführen waren. Diese Sechszügigkeit (siehe auch Ausführungen zu 6.1) ist bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 fortzuführen. Des Weiteren wurde die Gesamtschule seitens der Stadt aufgrund der Bedarfsprognose fünfzügig beantragt und auch von der Bezirksregierung Köln fünfzügig genehmigt. Es entsteht daher gegenüber der Raumbedarfsplanung Sekundarschule alleine im Sekundarbereich I ein Mehrbedarf von 6, im Schuljahr 2018/2019 von 7 Klassenräumen. In dem zusätzlich einzurichtenden Sekundarbereich II gilt ein Klassenfrequenzrichtwert von 19,5, so dass in der Gesamtschule folgender Gesamtbedarf an Klassen- und Kursräumen entstehen wird: 2017/ / / / /22 Sekundarbereich I Sekundarbereich II Gesamt: Bei der Raumbetrachtung muss berücksichtigt werden, dass sich alle Schulformen in den letzten Jahren in einem großen Wandel befinden. Inhaltlich muss eine Schule auf die sich stetig und rasch verändernden Rahmenbedingungen reagieren. Die Erfüllung des reinen Bildungsauftrags ist nicht mehr die alleinige Aufgabe einer Schule. Zunehmend muss auch erzieherischen und betreuerischen Aspekten Rechnung getragen werden. Dies gilt neben den Grundschulen vor allem für die Gesamtschule, der schon aufgrund des Ganztagsbetriebes hier eine wichtige Rolle zukommt. Die Integration von ausländischen Schülerinnen und Schülern und die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsstörungen, die die 24

25 unterschiedlichsten Gründe haben können, hat im Sekundarbereich bei der hiesigen Schulstruktur weitestgehend Auswirkungen auf die Gesamtschule. Daneben führt das in der Gesamtschule anzutreffende breite Bildungsniveau zu einem erhöhten Differenzierungserfordernis, damit die Schule allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihren Fähigkeiten gerecht werden kann. Eine pauschale Berechnung des Raumbedarfs ist nicht möglich, da es an einer gesetzlichen Regelung oder einer schulfachlichen Empfehlung fehlt. Das frühere, in der BASS vorhandene Raumprogramm wurde Ende 2011 außer Kraft gesetzt, weil es die aus den Veränderungen entstehenden Folgen auf den Raumbedarf, die von Schule zu Schule unterschiedlich sind, nicht berücksichtigen konnte. Aber bereits in diesem Programm waren Mehrzweckräume in allen Schulen (je 1 pro Jahrgangsstufe) vorgesehen. Es muss gemeinsame Aufgabe von Schulleitung und Schulträger sein, das unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen erforderliche Raumprogramm zu erarbeiten. Aussagen hierzu wird der nächste Schulentwicklungsplan treffen müssen. 25

26 6.3 Schlussfolgerungen 1. Die Gesamtschule wird im Sekundarbereich I durchgehend 5-zügig. Beim Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/2019 wird voraussichtlich ein Anmeldeüberhang entstehen, da der Klassenfrequenzhöchstwert für eine fünfzügige Schule (145) überschritten wird. 2. Im weiteren Verlauf dieses Aufnahmejahrganges können keine weiteren Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden. 3. Die Gesamtschülerzahl wird im Schuljahr 2021/2022 auf über steigen. 4. Das Schülerpotenzial dürfte ausreichen, um eine gesicherte Oberstufe betreiben zu können. 5. Im Hinblick darauf, dass die Schule ursprünglich als Sekundarschule und damit ohne Sekundarbereich II eingerichtet wurde, drohen Raumprobleme. 26

27 7. Gymnasium 7.1 Sekundarbereich I Bis zur Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2016/17 war der Sekundarbereich I (Klassen 5 bis 9) des Gymnasiums in Mechernich durchgängig vierzügig. Im Schuljahr 2016/17 konnten aufgrund der Anmeldungen nur 3 Eingangsklassen gebildet werden. Dies liegt zum einen daran, dass dieser Jahrgang nur 247 Schülerinnen und Schüler umfasste, zum anderen blieb aber auch die Übertrittsquote mit 34 % unter den Quoten der Vorjahre. 2012/ / / / /17 In Klasse ( 4) 109 ( 4) 94 ( 4) 108 ( 4) 85 ( 3) In Klasse ( 4) 112 ( 4) 110 ( 4) 93 ( 4) 115 ( 4) In Klasse ( 4) 115 ( 4) 100 ( 4) 102 ( 4) 86 ( 4) In Klasse 8 84 ( 4) 116 ( 4) 117 ( 4) 99 ( 4) 101 (4) In Klasse ( 4) 83 ( 4) 105 ( 4) 113 ( 4) 95 ( 4) Gesamt: 547 (20) 535 (20) 526 (20) 515 (20) 482 (19) Entwicklung der Eingangsklassen Gymnasium 2012/2013 bis 2016/2017 zu verteilende SuS aufgenommende SuS / / / / /17 27

28 Weitere Entwicklung bis 2021/22 Die Übertrittquote zum Gymnasium Am Turmhof hat sich im Schuljahr 2016/17 von bis dahin durchschnittlich 37 % auf 34 % reduziert. Die Annahme, dass es sich dabei um eine temporäre Situation handelt, schwand mit dem Ausgang des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2017/18. Die Übertrittsquote liegt im kommenden Schuljahr bei nur noch 27 %; sie reduzierte sich damit in den letzten 3 Jahren von 39 % auf 27%. Dies bedeutet, dass die kommende Jahrgangsstufe 5 nur von 69 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Insgesamt hat sich die Übertrittsquote auf den gymnasialen Bereich zwar von früher über 50 % auf nunmehr 44 % reduziert; allerdings fällt auf, dass der anteilige Rückgang ausschließlich das hiesige Gymnasium betrifft. Die Übertrittsquote auf andere Gymnasien stieg entgegen der Entwicklung von 15 % im Schuljahr 2016/17 auf 17 % im kommenden Schuljahr an Entwicklung der Übertrittsquoten zu Gymnasien / / / / / /18 Gymnasien gesamt Gymnasium Mechernich andere Gymnasien Die Abwanderung hat sich früher ausschließlich auf den Wohnbereich Antweiler, Wachendorf, Satzvey pp. zu den Gymnasien in Bad Münstereifel konzentriert. In den letzten Jahren ist aber auch eine erhöhte Abwanderungstendenz aus dem Umgebungsbereich der Grundschule Lückerath zu den kirchlich getragenen Gymnasien Schleiden und Steinfeld festzustellen. 28

29 Die Verwaltung führt bereits seit Jahren regelmäßig anonymisierte Befragungen bei den Eltern durch, die ihre Kinder an auswärtigen Gymnasien anmelden, um die Gründe für diese Abwanderungen zu ermitteln. Dabei werden sowohl schulfremde Gründe (z.b. Geschwister, Freunde pp. besuchen bereits auswärtige Schule) als auch schulbezogene Gründe (Ausrichtung, Unterricht pp.) genannt, aber auch Gründe wie nicht attraktive (zu frühe) Fahrzeiten, zu früher Unterrichtsbeginn. Die Problematik der zu frühen Fahrzeiten stellt sich dabei nur im Bereich Wachendorf, Antweiler pp.. Die Befragungsergebnisse werden regelmäßig zwischen Schulleitung und Verwaltung erörtert. Dabei werden Änderungen diskutiert und letztlich vereinbart. Nach dem Anmeldeverhalten für das kommende Schuljahr urteilend, haben diese Änderungen bisher nicht das gewünschte positive Ergebnis gezeigt. Als erste Reaktion auf diese Erkenntnis hat die Verwaltung die Schülerbeförderung in dem Bereich Wachendorf, Antweiler attraktiviert. Durch den Einsatz eines weiteren Busses ausschließlich für diesen Bereich konnten die Abfahrtszeiten der betroffenen Schülerinnen und Schüler um bis zu 30 Minuten später festgelegt werden. Diese Maßnahme wurde bereits beginnend im Mai 2017 im laufenden Schuljahr umgesetzt. Es muss aber festgehalten werden, dass es weiterer, vor allem im schulischen Bereich liegender Veränderungen bedarf, um den bestehenden Abwärtstrend zu stoppen und wieder in eine positive Richtung zu lenken. Als Zielmarke muss dabei die bisherige durchschnittliche Übertrittsquote von 34 % gesetzt werden. Die Veränderungen der Schüleranzahl in den aufsteigenden Klassen (= Veränderungsraten) betragen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von Klasse 5 nach Klasse 6 1,02 von Klasse 6 nach Klasse 7 0,92 von Klasse 7 nach Klasse 8 1,00 von Klasse 8 nach Klasse 9 0,95 29

30 Für die kommenden Schuljahre werden die Schülerzahlen des Gymnasiums (Sekundarbereich I) unter Berücksichtigung einer Übertrittsquote von 32 % wie folgt prognostiziert: 2017/ / / / /22 In Klasse 5 69 ( 3) 91 ( 4) 78 ( 3) 77 ( 3) 85 ( 3) In Klasse 6 87 ( 4) 70 ( 3) 93 ( 4) 80 ( 3) 79 ( 3) In Klasse ( 4) 80 ( 3) 65 ( 3) 85 ( 4) 73 ( 3) In Klasse 8 86 ( 4) 106 ( 4) 80 ( 3) 65 ( 3) 85 ( 4) In Klasse 9 96 ( 4) 81 ( 4) 101 ( 4) 76 ( 3) 62 ( 3) Gesamt: 444 (19) 428 (18) 417 (17) 383 (16) 384 (16) 120 Entwicklung der Eingangsklassen am Gymnasium Mechernich 2017/18 bis 2021/ / / / / /22 30

31 7.2 Sekundarbereich II Die Schülerzahl im Sekundarbereich II (Jahrgangsstufen 11 bzw. später 10 bis 13) entwickelte sich wie folgt: 2012/ / / / /17 Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Gesamt: Weitere Entwicklung bis 2021/22 Im Sekundarbereich II werden folgende Veränderungsraten berücksichtigt: von Klasse 9 nach Jahrgangsstufe 10 1,11, von Jahrgangsstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 0,90, von Jahrgangsstufe 11 nach Jahrgangsstufe 12 0,95. In den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 machte sich die Übergangsphase vom ursprünglichen Abitur nach 13 Jahren zum Abitur nach 12 Jahren bemerkbar. In diesem Zeitraum bestand die Oberstufe aus den Jahrgängen 10 bis 13. Mit Beendigung des Schuljahres 2012/2013 verließen die letzten Schülerinnen und Schüler, die das Abitur nach 13 Jahren absolvierten, das Gymnasium. 31

32 Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 besteht die Oberstufe aus den Jahrgangsstufen 10 bis 12. Die weitere Entwicklung sieht wie folgt aus: 2017/ / / / /22 Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Gesamt Gesamtbetrachtung des Sekundarbereiches I und II des Gymnasiums von 2012/13 bis 2016/17 Die Schülerzahlen des Gymnasiums Am Turmhof waren im Betrachtungszeitraum wie folgt: 2012/ / / / /17 Sekundarbereich I Sekundarbereich II Gesamt: Entwicklung der Gesamtschülerzahlen am Gymnasium 2012/13 bis 2016/ / / / / / /2013 noch 9 Jahrgänge 32

33 Weitere Entwicklung der Gesamtschülerzahl des Gymnasiums Am Turmhof bis 2021/ / / / / /22 Sekundarbereich I Sekundarbereich II Gesamt: Entwicklung der Gesamtschülerzahl am Gymnasium Mechernich 2017/18 bis 2021/ / / / / /22 33

34 Raumbedarf (Klassen- und Kursräume) Im Gymnasium gilt in der Sekundarstufe I ein Klassenfrequenzrichtwert von 28 Schülerinnen und Schüler; ím Sekundarbereich II gilt ein Klassenfrequenzrichtwert von 19,5, so dass folgender Gesamtbedarf an Klassen- und Kursräumen entstehen wird: 2017/ / / / /23 Sekundarbereich I Sekundarbereich II Gesamt:

35 7.3 Schlussfolgerungen 1. Aufgrund des demografischen Faktors und der reduzierten Übertrittsquote tendiert das Gymnasium in Richtung Dreizügigkeit. 2. Die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums hat sich ab dem Schuljahr 2013/14 reduziert und sank erstmals unter die Marke von 900 Schülern und Schülerinnen. Hier machen sich die Auswirkungen des verkürzten Abiturs bemerkbar. Bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes (2021/22) wird sich die Schülerzahl sukzessive weiter reduzieren. 3. Bedingt durch die Einführung des Abiturs nach der 12. Jahrgangsstufe (G 8) bestand die Sekundarstufe I in den Schuljahren 2010/11 bis 2012/13 aus 5 (JGS 5 bis 9) und die Sekundarstufe II aus 4 Jahrgängen (JGS 10 bis 13). Aufgrund der Verschiebung der JGS 10 kam es daher in diesen Schuljahren zu einem Rückgang der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I und zu höheren Schülerzahlen in der Sekundarstufe II. Mit dem Schuljahr 2013/14 werden die Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren spürbar. Der Sekundarbereich II besteht seit diesem Schuljahr wieder aus 3 Jahrgangsstufen (10 bis 12), wodurch auch die Schülerzahlen im Sekundarbereich II wieder absinken. 4. Im Sekundarbereich II beträgt der durchschnittliche Klassenfrequenzrichtwert 19,5 je Kurs, was einen Bedarf zwischen 14 und 16 Kursräumen bedeutet. 5. Bei einer Gesamtbetrachtung der Sekundarbereiche I und II besteht ein Bedarf von zunächst (Schuljahr 2017/18) 35 Klassen- und Kursräumen. Dieser Bedarf reduziert sich bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes auf bis zu 30 Klassenund Kursräume. Bei einem derzeitigen Bestand von 33 Räumen müssen ggf. auftretende Raumprobleme durch eine geringfügige Erhöhung der Klassenfrequenzwerte im Sekundarbereich II aufgefangen werden. 35

36 6. Aufgrund der aktuell vorliegenden Meldedaten mit weiter zurückgehenden Schülerzahlen ist auch über den Betrachtungszeitraum hinaus mit einer grundsätzlichen Dreizügigkeit des Gymnasiums zu rechnen. Daher wird das Raumangebot auch langfristig ausreichen. 7. Eventuell aktuell politisch diskutierte Veränderungen (G 8/G 9) müssen abgewartet werden. 36

37 8. Förderschule Mit der am vom Ministerium für Schule und Weiterbildung beschlossenen Mindestgrößenverordnung gilt seit dem Schuljahr 2015/2016 für Förderschulen eine Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern. Unterhalb dieser Grenze kann der Betrieb einer bestehenden Förderschule nur im Verbund mit einer anderen Förderschule fortgesetzt werden, wenn jede der sich zusammenschließenden Förderschulen mindestens 72 Schülerinnen und Schüler aufweist. Da diese Voraussetzung sowohl an der Förderschule Satzvey als auch an der Förderschule Bürvenich (Stephanusschule) erfüllt war, wurden die beiden bis dahin autarken Schulen zum zusammengeführt. Die Förderschule Satzvey wurde dadurch zum Teilstandort der Stephanusschule; Schulträger ist die Stadt Zülpich. Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 wird Stephanusschule in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen überführt. Der Teilstandort in Satzvey wird aufgelöst; die frei werdenden Räume werden von der privat geführten Freien Veytalschule genutzt. 37

38 9. Entwicklung der Gesamtschülerzahlen in Mechernich 9.1 Entwicklung der Schülerzahlen 2012/13 bis 2016/2017 Schuljahr Hauptschule Realschule Sekundar-/ Gesamtschule Gymnasium Gesamt 2012/ / / / / *) *) inkl. Kaller SchülerInnen 9.2 Entwicklung der Schülerzahlen 2017/18 bis 2021/ / / / / Grundschulen Förderschule Sekundar-/ Grundschulen schule schule nasium schule Haupt- Real- Gym- Förder- Schuljahr Gesamt- Gesamt schule 2017/ *) Veränderung 2016/17 bis 2021/22 *) inkl. Kaller SchülerInnen Die Schülerzahl der Stadt Mechernich wird sich voraussichtlich vom heutigen Stand bis zum Schuljahr 2021/22 um ca. 220 Schülerinnen und Schüler (oder ca. 8%) verringern! 38

39 10. Schulpendler Die Zahlen basieren auf Angaben der Schulen. Schuljahr 2015/2016 Einpendler Schuljahr 2015/2016 Auspendler Schuljahr 2016/2017 Einpendler Schuljahr 2016/2017 Auspendler Grundschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Förderschulen Gesamtschulen Insgesamt Saldo Schüler gesamt (ohne Einpendler) Auspendlerquote 15,4 % 14,7 % Der Saldo hat sich in den letzten Jahren sukzessive verringert. Dies liegt an einer Steigerung der Einpendlerzahlen bei der Hauptschule (durch die Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Kall) und der Gesamtschule. Gegenüber dem letzten Jahr hat sich der Saldo um (-) 65 verringert; die Auspendlerquote an den Gesamtschulen ist von 15,4 % auf 14,7 % zurückgegangen. Im kommenden Schuljahr ist allerdings neben der gestiegenen Auspendlerquote zu auswärtigen Gymnasien auch ein Abwanderungstrend in Richtung (auswärtige) Realschulen festzustellen (Steigerung auf 7 %). 39

40 11. Außerschulische Angebote 11.1 Primarbereich Grundschulen An allen Grundschulen der Stadt Mechernich werden die Betreuungsangebote Schule von Acht bis Eins sowie die Offene Ganztagsschule (OGS) angeboten. Mit der Schule von Acht bis Eins ist eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des regulären Schulbetriebes (6. Stunde) gewährleistet. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend; der Kreis der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist nicht begrenzt. Elternbeiträge werden nicht erhoben. Der anbietenden Schule wird ein Landeszuschuss von aktuell (als Betreuungspauschale) gewährt. Das Angebot der Offenen Ganztagsschule wurde per gesetzlicher Regelung zum Schuljahr 2005/2006 eingeführt. Sie umfasst neben dem Angebot eines Mittagessens und der Hausaufgabenbetreuung zusätzliche Angebote im sportlichen, musischen und künstlerischen Bereich. Das Betreuungsangebot besteht an mindestens 3 Tagen in der Woche jeweils bis Uhr. Gleichfalls werden bis auf 4 Wochen im Schuljahr die Ferienzeiten abgedeckt. Den Trägern der OGS wird ein Landeszuschuss in Höhe von aktuell 744 (bei sonderpädagogischem Förderbedarf kann sich dieser Betrag bis auf bis je Kind steigern) gewährt; hinzu kommt ein rechtlich festgesetzter Schulträgeranteil von derzeit 435, so dass der Gesamtzuschuss zwischen und pro teilnehmendem Kind beträgt. Der städtische Anteil (Schulträgeranteil) wird über einkommensabhängige Elternbeiträge refinanziert. Soweit die Einnahmen aus den Elternbeiträgen über dem städtischen Anteil liegen, wird der übersteigende Teil gleichfalls den Trägern zur Verfügung gestellt. 40

41 Übersicht über die aktuellen Elternbeiträge (Grundlage: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Mechernich): Einkommensgruppe Monatlicher Beitrag bis , bis , bis , bis ,00 über ,00 41

42 Katholische Grundschule Mechernich Betreuungsangebot Angebot besteht seit Träger Schule von Acht bis Eins 1996/1997 Offene Ganztagsschule 2005/2006 DRK Euskirchen Entwicklung der Offenen Ganztagsschule seit Einführung des Angebotes: Schuljahr Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Anteil an der Gesamtschülerzahl Anzahl der Gruppen 2005/ ,19 % / ,49 % / ,89 % / ,66 % / ,24 % / ,13 % / ,39 % / ,93 % / ,76 % / ,52 % / ,47 % / ,58 % 4 50 Entwicklung der Schüleranteile an der Offenen Ganztagsschule (in %) Grundschule Mechernich ,39 27,93 26,76 26,52 26,47 31, / / / / / /17 42

43 Katholische Grundschule Kommern Betreuungsangebot Angebot besteht seit Träger Schule von Acht bis Eins 1996/1997 Offene Ganztagsschule 2005/2006 Förderverein Entwicklung der Offenen Ganztagsschule seit Einführung des Angebotes: Schuljahr Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Anteil an der Gesamtschülerzahl Anzahl der Gruppen 2005/ ,83 % / ,48 % / ,69 % / ,36 % / ,21 % / ,78 % / ,93 % / ,53 % / ,91 % / ,09 % / ,48 % / ,96 % Entwicklung der Schüleranteile an der Offenen Ganztagsschule (in %) Grundschule Kommern 41,48 42, ,91 37, ,93 29, / / / / / /17 43

44 Katholische Grundschule Lückerath Betreuungsangebot Angebot besteht seit Träger Schule von Acht bis Eins 1995/1996 Offene Ganztagsschule 2008/2009 Förderverein Entwicklung Offenen Ganztagsschule seit Einführung des Angebotes: Schuljahr Teilnehmende Anteil an der Anzahl der Schülerinnen und Gesamtschülerzahl Gruppen Schüler 2008/ ,51 % / ,86 % / ,77 % / ,82 % / ,86 % / ,88 % / ,03 % / ,52 % / ,65 % ,82 Entwicklung der Schüleranteile an der Offenen Ganztagsschule (in %) Grundschule Lückerath 41,86 43,88 47,03 46,52 48, / / / / / /17 44

45 Gemeinschaftsgrundschule Satzvey Betreuungsangebot Angebot besteht seit Träger Schule von Acht bis Eins 1995/1996 Offene Ganztagsschule 2011/2012 Förderverein Entwicklung Offenen Ganztagsschule seit Einführung des Angebotes: Schuljahr Teilnehmende Anteil an der Anzahl der Schülerinnen und Gesamtschülerzahl Gruppen Schüler 2011/ ,57 % / ,40 % / ,97 % / ,43 % / ,80 % / ,46 % Entwicklung der Schüleranteile an der Offenen Ganztagsschule (in %) Grundschule Satzvey 47,8 46, ,4 32,97 37, , / / / / / /17 45

46 Summe Entwicklung der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet Mechernich: (alle Offenen Ganztagsschulen): Schuljahr Teilnehmende Anteil an der Anzahl der Schülerinnen und Gesamtschülerzahl Gruppen Schüler 2005/ ,07 % / ,95 % / ,22 % / ,91 % / ,83 % / ,79 % / ,12 % / ,74 % / ,83 % / ,46 % / ,14 % / ,51 % 15 Die Nachfrage an dem Angebot der Offenen Ganztagsschule ist stetig steigend. Damit setzt sich eine auch im Bereich der Kindertagesstätten zu beobachtende Entwicklung (Zeitliche Ausdehnung der Betreuung) fort. Im Schuljahr 2016/2017 liegt der Anteil der OGS-Schülerinnen und Schülern an der Gesamtschülerzahl erstmals über 40%. Diese steigende Nachfrage führt bereits heute zu Raumproblemen, die teilweise durch Errichtung weiteren Schulraumes oder durch Übergangslösungen (Containerklassen) gelöst wurden. Ob sich die Raumproblematik in den kommenden Schuljahren verstärkt, wird davon abhängen, wie sich die die weitere Nachfrage im Verhältnis zu den sinkenden Schülerzahlen in den Grundschulen verhält. 46

47 50 Entwicklung der Schüleranteile an den Offenen Ganztagsschulen (in %) Alle Grundschulen ,74 33,83 35,46 38,14 40, , / / / / / /17 47

48 11.2 Sekundarbereich Hauptschule Mechernich An der Hauptschule wird die pädagogische Übermittagbetreuung angeboten. Das Land NRW stellt hierfür einen Zuschuss von zur Verfügung, der allerdings bei sukzessive auslaufenden Hauptschulen um jährlich 1/6 reduziert wird. Für das kommende Schuljahr (1 Jahrgang) beträgt der Landeszuschuss daher rd Die Stadt stellt zusätzlich zur Verfügung, damit auch im letzten Schuljahr ein attraktives Angebot zur Verfügung gestellt werden kann. Mit den Mitteln werden den Unterricht ergänzende Förderangebote, Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenhilfen finanziert. Träger der Maßnahme ist der Förderverein der Hauptschule Realschule Die Realschule hat bis zum Schuljahr 2015/2016 die pädagogische Übermittagbetreuung angeboten. Das Angebot wurde eingestellt, da aufgrund der sukzessive zurückgehenden Schülerzahlen keine ausreichende Nachfrage mehr besteht Gymnasium Das Angebot der pädagogischen Übermittagbetreuung besteht auch am Gymnasium unter der Trägerschaft des Schülergartens Kerpen e.v.. Der Landeszuschuss beträgt je Schuljahr, sofern noch Schülerzahlen (im Sekundarbereich I) von 500 oder höher erreicht werden. Das Angebot entspricht dem Angebot der Hauptschule. 48

49 12. Anlagen 12.1 Übersicht über die Bandbreiten der Schülerzahlen einer Klasse der jeweiligen Schulform (Klassenstärken) gem. 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) i.v.m. 6 und 6a der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu 93 Abs. 2 SchulG) Schulart Klassenfre- Überschreitungetungen Unterschreiquenzrichtwert Bandbreite Grundschule 23 im siehe Seite bis auf max. Einzelfall möglich Hauptschule ; max Realschule - bis dreizügig - ab vierzügig ; max. 35 1; max. 30 bis 18 bis 26 Gesamtschule - Klassen 5 und 6 - Klassen Sekundarbereich II , Gymnasium - bis dreizügig - ab vierzügig - Sekundarbereich II , ; max. 35 2; max bis 18 bis 26 - * In der Sekundarstufe II erfolgt keine Bildung von Klassen (Kursangebote) 49

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