Volle Kraft für Österreichs Außenwirtschaft: Zahlen, Daten und Fakten.

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1 Volle Kraft für Österreichs Außenwirtschaft: Zahlen, Daten und Fakten. Exportser vice Jahresbericht 2013

2 EXPORTSERVICE - JAHRESVERGLEICH Millionen EUR Haftungen der Republik Österreich gemäß Ausfuhrförderungsgesetz Anzahl der Garantienehmer mit Haftungsobligo (gerundet) Neu übernommene Haftungen (Zusagen) Neu erteilte Promessen Anzahl der betreuten neuen Verträge Haftungsrahmen gemäß Ausfuhrförderungsgesetz zum 31. Dezember Ausnützung des Haftungsrahmens zum 31. Dezember Freier Rahmen Anzahl der bestehenden Haftungen Vereinnahmte Entgelte und Zinsen * Schadenszahlungen insgesamt Rückflüsse zu Schadenszahlungen Abschreibungen wegen Uneinbringlichkeit insgesamt (Maastricht relevant) Stand der aushaftenden Forderungen des Garantiegebers zum 31. Dezember ** Zinsenreduktionen (Schuldenerleichterungen) netto Exportfinanzierungsverfahren der OeKB Anzahl der erfassten Banken/Exportunternehmen 68/ / / /1.000 Anzahl der betreuten Kredite (gerundet) Neu erteilte Finanzierungszusagen Neu erteilte Finanzierungspromessen Stand der Finanzierungszusagen und -promessen zum 31. Dezember Stand der Finanzierungszusagen (ohne Promessen) zum 31. Dezember Hievon in Anspruch genommen (Ausnützungsstand) Kreditauszahlungen Rückflüsse aus gewährten Krediten Nettokreditausweitung (+)/-rückgang (-) Mittelaufbringung insgesamt Haftungsrahmen gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) Ausnützung des Haftungsrahmens zum 31. Dezember Freier Rahmen Neu übernommene Haftungen gemäß AFFG insgesamt * Ab 2012 unter Berücksichtigung von Effekten aus der periodengerechten Abgrenzung von Upfront-Entgelten ** Ab 2012 bewerteter Stand 2 Exportservice - Jahresbericht 2013 Jahresvergleich

3 Vorwort des Vorstandes. Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die österreichischen Exporte vor dem Hintergrund der weltwirtschaftlichen Lage im Jahr 2013 nur moderat zulegen konnten, wird die heimische Außenwirtschaft künftig eine wichtige Stütze der Konjunktur sein. Auch in einem schwierigeren Umfeld hat die OeKB mit wettbewerbsfähigen Risikoabsicherungen und Refinanzierungen österreichische Exporte erfolgreich begleitet. Das Instrumentarium der Exportgarantien des Bundes und Wechselbürgschaften hat sich dabei gut bewährt mit teilweise ausgeweiteten Deckungsmöglichkeiten und flexiblen Lösungen im Interesse der Wirtschaft. Auch für die Republik Österreich hat sich das System der Exporthaftungen 2013 als nachhaltig stabil und umsichtig gestioniert erwiesen: Wie in den vergangenen Jahren wurde wieder ein deutlicher Überschuss erwirtschaftet. Im Berichtsjahr trat die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform auf Basis des Bundeshaushaltsgesetzes in Kraft. Die daraus folgenden Anforderungen an die Darstellung der Exportservice-Zahlen sind in diesem Bericht umgesetzt. Im Oktober 2013 war Wien auf Einladung der OeKB für einige Tage Welthauptstadt der Kreditversicherer: beim Annual General Meeting der Berner Union, dem jährlich wichtigsten Treffen der Branche. Dabei haben wir die für die enge Zusammenarbeit zwischen Exportkreditagenturen so wichtigen persönlichen Kontakte vertieft und uns wieder überzeugen können, dass die von der OeKB angebotene Produktpalette für Risikoabsicherung und Finanzierung auch im internationalen Vergleich exzellent ist. Erfreulich ist für uns auch, dass die privaten Kreditversicherungsunternehmen der OeKB Gruppe OeKB Versicherung AG und PRISMA Kreditversicherungs-AG ihre starken Marktpositionen behaupten konnten, die Österreichischer Exportfonds GmbH ihr Finanzierungsvolumen über 1 Milliarde EUR halten konnte und die Oesterreichische Entwicklungsbank AG in ihrer Rolle als Entwicklungsbank der Republik ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Privatsektor-Entwicklung ausbauen konnte. Im Kontext der schwierigen und von Land zu Land sehr unterschiedlichen Wirtschaftslage in der Region konnte der seit 2007 berechnete OeKB Geschäftsklima-Index Mittelosteuropa auch 2013 seine Aussagekraft unter Beweis stellen: Sehr differenziert und praxisnah zeigt er auf, wie global aktive Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen die Lage und die Perspektiven für die Gesamtregion sowie für die einzelnen Länder Mittelosteuropas einschätzen. JOHANNES ATTEMS* RUDOLF SCHOLTEN ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER* * Johannes Attems war Mitglied des Vorstandes der Oesterreichischen Kontrollbank AG bis 31. Dezember 2013, Angelika Sommer-Hemetsberger wurde mit 1. Jänner 2014 zum Mitglied des Vorstandes bestellt.

4 Exportservice in Österreich INTERNATIONALE RAHMENBEDINGUNGEN OECD, EU, Berner Union, Pariser Club Republik Österreich, Gesetzgeber Private Exportkreditversicherer BM für Finanzen, Beirat Austria Wirtschaftsservice (aws) Internationale Organisationen (z.b. MIGA) Haftungen BM für Wirtschaft, Familie und Jugend Internationale Finanzmärkte Wirtschaftskammer (Außenwirtschaft Austria) Exporteure und Auslandsinvestoren AußenwirtschaftsCenter der WKO Austrian Development Agency (ADA) BM für europäische und internationale Angelegenheiten Finanzierung Kommerzbanken Österreichischer Exportfonds Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) Oesterreichische Entwicklungsbank (OeEB) INTERNATIONALE ABSATZMÄRKTE Abnehmer Die Namen und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Bundesministerien sind im Bundesministeriengesetz geregelt. Das Bundesministeriengesetz wurde am 17. Februar 2014 mit dem BGBl I Nr 11/2014 novelliert. 4 Exportservice - Jahresbericht Exportservice in Österreich Medien und Zivilgesellschaft

5 Zusammenhänge Exportrisiken absichern Die OeKB als Bevollmächtigte des Bundes ist Österreichs offizielle Export Credit Agency (ECA). Sie agiert auf Basis des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) und internationaler Vorgaben der OECD und der EU. Als Dienstleisterin für das Bundesministerium für Finanzen (BMF) betreibt sie kommerziell erfolgreich das System der Exporthaftungen für nicht-marktfähige Risiken von Auslandsgeschäften. Im BMF ist ein Beirat eingerichtet, der die von der OeKB geprüften Anträge auf Haftungsübernahme begutachtet. Die Haftungsübernahme erfolgt durch die Bundesministerin für Finanzen. Die marktfähigen Risiken werden von privaten Exportkreditversicherern abgedeckt. Gefragte Emittentin Die OeKB nimmt auf den internationalen Finanzmärkten via Anleihen Finanzierungsmittel zu attraktiven Konditionen auf. Damit werden über die Kommerzbanken im Exportfinanzierungsverfahren (EFV) Exporte und Auslandsinvestitionen refinanziert. Die ausgezeichnete Bonität der OeKB als Schuldnerin (Aaa/AA+) basiert auf einer Garantie der Republik Österreich. Für diese zahlt die OeKB der Republik ein Entgelt. Auslandsgeschäfte finanzieren Voraussetzung für eine Finanzierung im EFV ist eine Exporthaftung des Bundes, eine geeignete Haftung eines Kreditversicherers, eine Haftung der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws) oder eine geeignete Haftung einer internationalen Organisation. Effizientes Beratungsnetz mit Kommerzbanken Eigentümer der OeKB sind Kommerzbanken. Mit diesen verbindet die OeKB eine effiziente Kooperation bei der Beratung zu Exporthaftungen und als Refinanzierer bei Finanzierungsgeschäften. Ein weiterer Finanzierungspartner der Banken für Klein- und Mittelunternehmen ist der Exportfonds. Exportservice Netzwerk Mit der Wirtschaftskammer (WKO) und deren AußenwirtschftsCenter genießen heimische Exporteure zu Hause und weltweit erstklassige Unterstützung für ihre internationalen Aktivitäten. Dabei wirken WKO und OeKB eng zusammen. Die gemeinsame Beteiligung am Exportfonds unterstreicht diese intensive Kooperation. Auch bei den Internationalisierungsoffensiven des Wirtschaftsministeriums ist die OeKB als Partnerin eingebunden. International ist die OeKB mit anderen ECAs über Versicherungsabkommen und in der Interessensvertretung Berner Union eng vernetzt. Internationale Schuldenregelungen Manchmal kann ein Schuldnerland die gegenüber den Gläubigerländern eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Im sogenannten Pariser Club werden bundesgarantierte Forderungen und Forderungen aus Entwicklungshilfekrediten verhandelt und umgeschuldet. Die OeKB berät die Republik dabei. Exportservice - Jahresbericht Exportservice in Österreich 5

6 Die Unternehmen der OeKB Gruppe für Österreichs Außenwirtschaft. 6 Oesterreichische Kontrollbank AG Oesterreichische Entwicklungsbank AG Österreichischer Exportfonds GmbH Die OeKB ist Österreichs zentrale Finanz- und Informationsdienstleisterin für Exportwirtschaft und Kapitalmarkt. International ist sie eine gefragte Anleiheemittentin. Die OeEB unterstützt privatwirtschaftliche Projekte, die wirtschaftlich tragfähig sind und in der regionalen Wirtschaft in Entwicklungsländern nachhaltig wirken. Der Exportfonds unterstützt durch Exportfinanzierung Ausfuhrgeschäfte bzw. Markterschließungsvorhaben österreichischer KMU. Am Hof 4, Strauchgasse Wien Tel Strauchgasse Wien Tel Strauchgasse Wien Tel exportgarantienprojektgeschaeft@oekb.at office@oe-eb.at exportfonds@exportfonds.at Exportservice - Jahresbericht OeKB Gruppe im Überblick

7 OeKB Versicherung AG PRISMA Kreditversicherungs-AG Beim führenden Kreditversicherer für die mittelständische Wirtschaft in Österreich sind wirtschaftliche und politische Risiken standardmäßig mit einer Polizze abgedeckt. PRISMA sichert Aufträge und Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen an Vertragspartner im In- und Ausland ab pauschal oder in Form von Einzelverträgen. Weihburggasse Wien Tel Himmelpfortgasse Wien Tel service@ oekbversicherung.at office@prisma-kredit.com Repräsentanz Linz: Robert-Stolz-Straße Linz Tel linz@oekbversicherung.at Exportservice - Jahresbericht OeKB Gruppe im Überblick 7

8 Definitionen und Erläuterungen Garantiegeber Haftungen der Republik Österreich AusfFG AFVO Promesse Marktfähige Risiken Höchstbetrag Selbstbehalt Grundbetrag Finanzierungsbedarf Haftungsobligo/ Ausnützung des Haftungsrahmens Haftungszusagen Stand der aushaftenden Forderungen der Republik Österreich EFV AFFG CIRR Soft Loan Länderdaten OECD OECD/EU/Außereuropäische Entwicklungsländer/OPEC OPEC Zeichenerklärung Bundesminister für Finanzen namens der Republik Österreich Garantien, Wechselbürgschaften und Garantien für die OeEB gemäß Ausfuhrförderungsgesetz, BGBl Nr 215/1981, in der jeweils geltenden Fassung, Ausfuhrförderungsverordnung 1981, BGBI Nr 257/1981, in der jeweils geltenden Fassung Bedingte Zusage auf Erteilung einer Haftung oder Finanzierung für ein noch in Verhandlung stehendes Geschäft Wirtschaftliche und politische Risiken aus Exportgeschäften mit einer Risikodauer für Produktionszeit und Zahlungsziel von weniger als 2 Jahren und mit einem Vertragspartner in einem EU- oder OECD-Land, ausgenommen Chile, Griechenland, Israel, Mexiko, Südkorea und Türkei Der in der Garantieerklärung oder in der Wechselbürgschaftszusage genannte Betrag, mit dem die Haftung begrenzt ist Der Prozentsatz eines Schadens, der vom Garantienehmer zu tragen ist Höchstbetrag im Ausmaß der Deckungsquote; Letztere entspricht dem Prozentsatz eines Schadens, der vom Bund getragen wird. Betrag, der quartalsweise entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen vom Wechselbürgschaftsnehmer bekanntgegeben werden kann Summe der Grundbeträge aus Haftungen G 1 bis G 9 und G 11, der OeEB sowie des gemeldeten Finanzierungsbedarfs aus Wechselbürgschaftszusagen; exkl. Promessen. Für das Haftungsobligo erfolgt ab 2012 der Ausweis als bewerteter Stand, d.h. Haftungen in fremder Währung werden zum Bewertungskurs in EUR umgerechnet. Neu übernommene Haftungen; Basis sind die Höchstbeträge der Garantien, Wechselbürgschaftszusagen und die Garantien für die OeEB Aushaftender Saldo aus geleisteten Schadenszahlungen abzüglich Rückflüssen und Abschreibungen zum Stichtag. Ab 2012 erfolgt der Ausweis von aushaftenden Salden in fremder Währung als bewerteter Stand, d.h. Forderungssalden in fremder Währung werden zum Bewertungskurs in EUR umgerechnet. Exportfinanzierungsverfahren der Oesterreichischen Kontrollbank AG Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, BGBl Nr 216/1981, in der jeweils geltenden Fassung Commercial Interest Reference Rate Im OECD Arrangement definierter Mindestfestzinssatz, für den sofern er nicht kostenneutral dargestellt werden kann Stützungen der öffentlichen Hand zulässig sind Konzessionelle Finanzierung, Kreditfinanzierung zu begünstigten Konditionen durch niedrige (unter dem Marktzinsniveau liegende) Zinssätze, lange Kreditlaufzeiten und tilgungsfreie Perioden Einzeln ausgewiesen werden Länder mit einem Haftungsobligo/kumulativen Schadenszahlungen/ Zusagenstand ab 25 Millionen EUR. Organisation for Economic Cooperation and Development Zuordnung der Länder laut Definition Statistik Österreich Organisation of the Petroleum Exporting Countries Zahlenwert ist null. 0 = Zahlenwert, der unter der Hälfte der ausgewiesenen Einheit liegt Rundungen können Rechendifferenzen ergeben. 8 Exportservice - Jahresbericht 2013 Definitionen und Erläuterungen

9 Inhalt Allgemeine Informationen 10 Entwicklung der Exporthaftungen und Exportfinanzierung in Österreich 10 Haftungen der Republik Österreich gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) Haftungsrahmen gemäß AusfFG Entwicklung und Ausnützung; Haftungszusagen Haftungen nach Haftungsarten Fristigkeit der den Haftungen zugrunde liegenden Transaktionen Haftungen nach Regionen und Ländern Umschuldungen Deckungsrechnung Haftungsfälle nach Regionen und Ländern 19 Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der Oesterreichischen Kontrollbank AG Stände und Nettoveränderungen des EFV Umsätze des EFV Exportfinanzierung nach Regionen und Ländern Gebundene Finanzkredite Forderungsankäufe (Finanzierungsform) Zinssätze im EFV Mittelbeschaffung und -verwendung (Wertflussrechnung) Haftungen der Republik Österreich nach dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) 34 Gesetzliche Bestimmungen Ausfuhrförderungsgesetz Ausfuhrförderungsverordnung Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 48 Impressum 51 Exportservice - Jahresbericht 2013 Inhaltsverzeichnis 9

10 Allgemeine Informationen Entwicklung der Exporthaftungen und Exportfinanzierung in Österreich Österreich zählt zu den zehn wohlhabendsten Ländern der Welt. Dies liegt zu einem guten Teil an der starken Außenwirtschaft des Landes. Der Zugang zu größeren Märkten und kostengünstige Fertigungsmöglichkeiten auch im Ausland sind gerade für eine kleine Volkswirtschaft entscheidende Faktoren, die die moderne und rationelle Produktion hochwertiger Produkte sichern. Der Export erhöht die Kapazität für betriebliche Forschung und Entwicklung und schafft damit die Voraussetzung für nachhaltige Beschäftigung. Gleichzeitig müssen sich österreichische Unternehmen einem wachsenden ausländischen Mitbewerb stellen. Das optimale Design und die gute Abstimmung von Exportabsicherungsund Finanzierungsinstrumenten auf den Markt sind daher ein bedeutender Standortfaktor. Exportförderung seit 1950 Seit 1950 gestioniert die OeKB als Bevollmächtigte der Republik Österreich das Ausfuhrförderungsverfahren. Für die Export- und Kreditwirtschaft ergeben sich daraus wertvolle Synergieeffekte. Schließlich bietet die OeKB gleichzeitig auch die entsprechende verfahrensmäßige Refinanzierung von Exportforderungen und Auslandsinvestitionen. Die OeKB achtet stets darauf, das ausgefeilte Instrumentarium im Einklang mit der Außenhandelspolitik so einzusetzen und weiterzuentwickeln, dass österreichische Firmen sowie die hier tätigen Niederlassungen ausländischer Konzerne das Land als attraktiven Standort für anspruchsvolle Außenhandelsaktivitäten erleben. Für die OeKB ist es ein besonderer Auftrag, die Instrumente des Bundes budgetschonend und verantwortungsvoll einzusetzen und dies auch für die Allgemeinheit transparent zu machen. Das geschieht unter anderem durch den Dialog mit kritischen Anspruchsgruppen wie NGOs. Internationale Rahmenbedingungen Projekt-, Umwelt- und Länderanalysen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Bei der Übernahme von Haftungen und bei Kreditvergaben im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens werden die Richtlinien und Regelungen aufgrund von internationalen Vereinbarungen im Rahmen der OECD, der EU und der Berner Union beachtet. Sowohl bei der Übernahme von Exportkreditversicherungen im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich als auch bei der Kreditvergabe im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens finden bei den in den Geltungsbereich fallenden Transaktionen die Bestimmungen des OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits Anwendung. Um eine effiziente und realistische banktechnische Beurteilung der zur Haftungsübernahme eingereichten Geschäftsfälle leisten zu können, muss eine umfassende Risikobeurteilung durch die Einbeziehung von Projekt- und Länderanalysen durchgeführt werden. Dabei gewinnt die Berücksichtigung nachhaltiger Entwicklung, insbesondere von Umwelt- und sozialen Aspekten inklusive Menschenrechten, an Bedeutung. Die Transparenz der OeKB und gesetzliche Regelungen über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen ergänzen das Bild. Die OeKB fördert die Bekanntmachung und Anwendung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Seit 2008 werden daher alle Garantie- und Wechselbürgschaftsnehmer für Auslandsinvestitionen dazu angehalten, diese Wohlverhaltensregeln für international tätige Unternehmen zur Kenntnis zu nehmen und sie bei ihren Auslandsaktivitäten bestmöglich zu berücksichtigen ( OECD-LeitsaetzefuermultinationaleUnternehmen.aspx). 10 Exportservice - Jahresbericht 2013 Entwicklung der Exporthaftungen und Exportfinanzierung in Österreich

11 Haftungen der Republik Österreich gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) 1. Haftungsrahmen gemäß AusfFG Entwicklung und Ausnützung; Haftungszusagen Die Haftungen gemäß AusfFG werden in Form von Garantien für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner oder als Bürgschaftszusagen für Wechsel übernommen, die zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften oder Auslandsinvestitionen dienen. Exporthaftungen und Haftungen für österreichische Auslandsinvestitionen Das geltende Haftungsverfahren beruht auf den Bestimmungen des AusfFG sowie auf der entsprechenden Verordnung des Bundesministers für Finanzen. Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und den Garantienehmern sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OeKB betreffend Garantien der Republik Österreich nach dem AusfFG sowie in den jeweiligen Garantieerklärungen bzw. Wechselbürgschaftszusagen geregelt. Die OeKB erfüllt seit 1950 als Bevollmächtigte der Republik Österreich (BMF) folgende Aufgaben: Banktechnische Behandlung von Anträgen auf Übernahme von Haftungen gemäß AusfFG Ausfertigung und administrativ-technische Abwicklung der Haftungsverträge Wahrnehmung der Rechte der Republik Österreich aus den Haftungsverträgen Die OeKB handelt in diesem Geschäftsbereich auf Rechnung der Republik Österreich. Mit Bundesgesetz BGBl I Nr 121/2012, ausgegeben am 28. Dezember 2012, wurde die Geltungsdauer des AusfFG bis 31. Dezember 2017 verlängert. Unter anderem wurde die Grenze für Anträge, die dem Beirat zur Begutachtung vorgelegt werden, von EUR auf EUR erhöht, wodurch das Verfahren weiter gestrafft wurde und noch mehr Geschäftsfälle schneller entschieden werden können. Ausfuhrförderungsgesetz angepasst Exportservice - Jahresbericht 2013 Haftungsrahmen gemäß AusfFG Entwicklung und Ausnützung; Haftungszusagen 11

12 Bundeshaushaltsgesetz 2013 Mit 1. Jänner 2013 trat die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform basierend auf dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) in Kraft, die die bisherige Einnahmen-/Ausgaben- Rechnung des Bundes ablöst und auf eine doppelte Buchhaltung samt Bilanzierung (Ergebnis-, Vermögens- und Finanzierungsrechnung) unter Berücksichtigung von Bewertungsund Ansatzregeln gemäß International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) umstellt. Daraus resultieren neue Darstellungsanforderungen, wie die Bewertung von übernommenen Bundeshaftungen in fremder Währung sowie von Bundesforderungen in fremder Währung, die Bildung von Rückstellungen für übernommene Bundeshaftungen, die periodengerechte Abgrenzung von Upfront-Entgelten aus Bundeshaftungen und die Vornahme von Wertberichtigungen für bestehende Bundesforderungen. Diese sind in den nachfolgenden Tabellen zu Haftungen gemäß AusfFG, Deckungsrechnung und Haftungsfällen berücksichtigt. Hinweis In den Tabellen der Kapitel 1 bis 4 sind Umschuldungsgarantien (siehe Kapitel 5) enthalten. In den Kapiteln 1 bis 5 sind die Tabellen jeweils ohne Stand der aushaftenden Forderungen des Garantiegebers aus geleisteten Schadenszahlungen zu Haftungsfällen (siehe Kapitel 6). 1.1 HAFTUNGSRAHMEN GEMÄSS AusfFG ENTWICKLUNG UND AUSNÜTZUNG Stand Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Haftungsrahmen , , , ,0 Ausnützung des Haftungsrahmens , , , ,0 Veränderung zum Vorjahr , , , ,6 Freier Rahmen , , , ,0 Haftungsobligo bewertet , ,7 1 BGBI I Nr 145/2008 und Nr 121/ ENTWICKLUNG DER HAFTUNGSZUSAGEN Millionen EUR Neu übernommene Haftungen (Zusagen) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % -25,0 +20,4 +10,2-31,6 2 Inkl. Umwandlungen von Promessen in Garantien; exkl. neu erteilter Promessen 12 Exportservice - Jahresbericht 2013 Haftungsrahmen gemäß AusfFG Entwicklung und Ausnützung; Haftungszusagen

13 2. Haftungen nach Haftungsarten Das Ausfuhrförderungssystem unterscheidet zwölf Haftungsarten. Für einzelne Haftungsarten können Promessen erteilt werden. Diese stellen eine Haftung in Aussicht und sind auf den Haftungsrahmen nicht anzurechnen. Promessen sollen die Vertragsverhandlungen des Exporteurs oder des finanzierenden Kreditinstitutes erleichtern. Näheres finden Sie im Abschnitt Gesetzliche Bestimmungen. G 1 G 2 G 3 G 4 G 5 G 6 G 7 G 8 G 9 G 11 WB OeEB P Garantie für direkte Lieferungen und Leistungen sowie diverse Sonderformen Garantie für indirekte Lieferungen und Leistungen Garantie für gebundene Finanzkredite, Kreditoperationen/Anleihen und Umschuldungskredite Beteiligungsgarantie Rahmengarantie (ein ausländischer Abnehmer) Länderrahmen- oder Pauschalgarantie (alle ausländischen Abnehmer in einem, mehreren oder allen deckungsfähigen Ländern) Konsignationslager-, Maschineneinsatz-, Vorleistungsgarantie Rückgarantie zugunsten von Exportkredit- oder Exportkreditversicherungsinstitutionen Garantie für Forderungsankäufe Markterschließungsgarantie Bürgschaftszusage für Wechsel (Wechselbürgschaft) Oesterreichische Entwicklungsbank AG Promessen (auf den Haftungsrahmen nicht anzurechnen) Revolvierend erteilte Garantien das sind im Wesentlichen Rückgarantien G 8 werden nur im Jahr der Erteilung in den Haftungszusagen berücksichtigt. Zu den Haftungsarten gemäß AusfFG zählen auch die Bürgschaftszusagen für Wechsel. Dies sind Zusagen zur Übernahme einer Bürgschaft für den Aussteller oder für den Akzeptanten auf Wechsel, die von Kreditinstituten zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften oder Beteiligungen im Ausland ausgestellt werden. Die Wechselbürgschaft dient den Exportunternehmen somit zur Erleichterung der Finanzierung. Wechselbürgschaftsanträge müssen über die Hausbank eingereicht werden, die auch die Finanzierung abwickelt. Revolvierende Garantien Wechselbürgschaften Exportservice - Jahresbericht 2013 Haftungen nach Haftungsarten 13

14 HAFTUNGEN NACH HAFTUNGSARTEN Zusagen 2012 Haftungsobligo bewertet Zusagen 2013 Haftungsobligo bewertet Anzahl Mio. EUR % Anzahl Mio EUR % Anzahl Mio. EUR % Anzahl Mio. EUR % G , , , ,2 G , , , ,0 G , , , ,1 G , , , ,9 G , , ,0 G , ,0 G , , , ,5 G , , , ,8 G , , , ,6 Summe G 1 - G , , , ,1 WB , , , ,9 Garantien der OeEB , , , ,0 Summe , , , ,0 Einzelgenehmigungen zu Pauschalgarantien Promessen Exportservice - Jahresbericht 2013 Haftungen nach Haftungsarten

15 3. Fristigkeit der den Haftungen zugrunde liegenden Transaktionen Bei den Neuzusagen liegt der Anzahl nach ein großer Teil der Transaktionen, die den Haftungen zugrunde liegen, innerhalb einer Fünfjahresfrist. Der Stand des Haftungsobligos wird hingegen von langfristigen Verträgen geprägt, weil hier großvolumige Haftungen für Exporte in Entwicklungsländer, für Beteiligungen und für Umschuldungen enthalten sind. Die Laufzeit des längsten in Kraft befindlichen Garantievertrages reicht bis ins Jahr FRISTIGKEIT DER DEN HAFTUNGEN ZUGRUNDE LIEGENDEN TRANSAKTIONEN Fristigkeit in Jahren Einzelhaftungen Revolvierende Haftungen Einzelhaftungen Revolvierende Haftungen Anzahl Mio. EUR Anzahl Mio. EUR Anzahl Mio. EUR Anzahl Mio. EUR Zusagen 2012 Zusagen 2013 Bis Über 1 bis Über 5 bis Über Summe Haftungsobligo bewertet Haftungsobligo bewertet Bis Über 1 bis Über 5 bis Über Summe Exportservice - Jahresbericht 2013 Fristigkeit der den Haftungen zugrunde liegenden Transaktionen 15

16 4. Haftungen nach Regionen und Ländern In den folgenden Übersichten sind die Aufgliederung der Haftungszusagen nach Regionen und Ländern sowie die entsprechenden Haftungsobligos gemäß AusfFG enthalten. In Tabelle 4.1 sind unter dem Sammelbegriff Pauschalgarantien, welche bestimmten Regionen nicht direkt zuordenbar sind, die revolvierend erteilten Haftungsarten G 6 und G 8 subsumiert. 4.1 HAFTUNGEN NACH REGIONEN UND LÄNDERGRUPPEN Zusagen 2012 Haftungsobligo bewertet Zusagen 2013 Haftungsobligo bewertet Anzahl Mio. EUR % Anzahl Mio. EUR % Anzahl Mio. EUR % Anzahl Mio. EUR % Europa (inkl. Türkei/GUS) , , , ,2 EU , , , ,3 Nordamerika , , , ,1 Lateinamerika , , , ,2 Asien , , , ,5 Australien, Ozeanien , ,0 Afrika , , , ,0 Pauschalgarantien (PG) , , ,1 Summe Garantien , , , ,1 Bürgschaftszusagen (WB) , , , ,9 Garantien der OeEB , , , ,0 Summe , , , ,0 Hievon (ohne PG, WB, OeEB): OECD , , , ,0 Außereuropäische Entwicklungsländer , , , ,2 OPEC , , , ,0 In Tabelle 4.2 sind die Länderdaten ohne Pauschalgarantien, Bürgschaftszusagen und Garantien der OeEB sowie Haftungszusagen und -obligo jeweils ohne Promessen ausgewiesen. 16 Exportservice - Jahresbericht 2013 Haftungen nach Regionen und Ländern

17 4.2 HAFTUNGEN NACH REGIONEN UND LÄNDERN Tausend EUR Haftungszusagen 2013 Haftungsobligo bewertet Hievon Hievon Insgesamt Umschuldungsgar. Insgesamt Umschuldungsgar. Insgesamt Europa Albanien Belarus Bosnien-Herzegowina Bulgarien Kroatien Moldawien Rumänien Russland Serbien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Lateinamerika Argentinien Brasilien Chile Honduras Trinidad und Tobago Uruguay Asien Bhutan China (inkl. Hongkong) Georgien Indien Indonesien Iran Kasachstan Malaysia Pakistan Philippinen Saudi-Arabien Sri Lanka Südkorea Taiwan Vereinigte Arabische Emirate Vietnam Afrika Ägypten Gabun Ghana Kenia Libyen Südafrika Exportservice - Jahresbericht 2013 Haftungen nach Regionen und Ländern 17

18 5. Umschuldungen Pariser Club Umschuldungen sollen langfristig die Kreditwürdigkeitt des Schuldnerlandes wiederherstellen. Diese neue Kreditwürdigkeit soll durch gleichmäßige Beteiligung B aller Gläubigerländer an der Umschuldung erreicht werden. Die Umschuldung erstreckt in der Regel die Zahlungs- (konventionelle Umschuldungen). Seit 1988 wurden schrittweise für die ärmsten Schuldnerländer Schuldenerleichterungen in verpflichtungen auf einen längeren Zeitraum unter Verrechnung eines Marktzinssatzes Form von konzessionellen Umschuldungen vereinbart. Die gewährten Schuldenreduktionen lagen dabei zwischen 33 % und 80 %. Im Juni 1999 wurde die so genannte erweiterte HIPC (Heavilyy Indebted Poor Countries)-Initiative beschlossen, die Schuldenreduktionen von 90 % oder mehr für hochverschuldete arme Länder vorwiegend v inn Afrika ermöglicht. Österreich erlässt bilateral im Rahmen einer konzertierten EU-weiten Initiative 100 % der Schulden dieser Länder. Soo geschehen 2013 mit der Republik Guinea. Der Pariser Club bildet sich im Anlassfall aus der Gruppe öffentlicher Gläubiger, zu der 19 regelmäßigg partizipierende Länder gehören. An denn Sitzungen, die unter französischem Vorsitz stattfinden, nehmenn außerdem Repräsentante n der internationalen Finanz- institutionen (insbesonderee Internationaler Währungsfonds und Weltbank) teil. Österreich ist durch das BMF und die OeKB vertreten. Umschuldungen sind Vereinbarungen zu jenen Auslandsschulden eines Schuldnerlandes, die aus Lieferungen und Leistungen stammen, die von den Gläubigerländern im Rahmen ihres jeweiligen Exportgarantiesystems versichert bzw. demm staatlichen Entwicklungshilfebereich zuzuordnen sind. Zunächst werden zwischenn Schuldnerland und dessenn Gläubigerländern multilateral Rahmenbedingungen vereinbart, die schließlich mit jedem Gläubigerland bilateral umgesetzt werden. Konventionelle Umschuldungen Schuldenreduktionen konzessionelle Umschuldungen Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr eine Schuldenregelung mit Myanmar bilateral unterzeichnet, die eine Schuldenstreichung von insgesamt 50 % in zwei Phasen vorsieht. v Bis 31. Dezember 2013 konnten kumulativ zu Umschuldungen Kapitalzahlungen in Höhe von Millionen EUR und Zinszahlungen im Ausmaß von Millionen EUR vereinnahmt werden. Die Entwicklung der Haftungsfälle zu Umschuldungsgarantien zeigt die Tabelle 6.2 im folgenden Kapitel. Zum 31. Dezember des Berichtsjahres beträgt der vonn der OeKB verwaltete Stand der aushaftendenn Forderungenn der Republik Österreich zufolge nicht ordnungsgemäßer Honorierung von v Umschuldungen 417 Millionen EUR, davon 264 Millionen EUR überfälliges Kapital und 153 Millionen EUR überfällige Zinsen. 18 Exportservice - Jahresbericht 2013 Umschuldungen

19 UMSCHULDUNGSGARANTIEN NACH REGIONEN UND HAFTUNGSARTEN Zusagen 2012 Mio. EUR % Haftungsobligo bewertet Zusagen 2013 Anzahl der Länder Mio. EUR % Mio. EUR % Haftungsobligo bewertet Anzahl der Länder Mio. EUR % Europa (inkl. Türkei/GUS) , ,6 Lateinamerika 2 6 1, ,6 Asien , ,1 Afrika , ,7 Summe , ,0 Hievon Außereuropäische Entwicklungsländer , ,4 OPEC , ,7 G G Deckungsrechnung Haftungsfälle nach Regionen und Ländern Folgende Zusammenfassungen geben einen Überblick über die Entgelteinnahmen und Schadenszahlungen aus Haftungen der Republik Österreich gemäß AusfFG im Jahr 2013 und kumulativ seit Bei der Festlegung der Prämienhöhen des Haftungsentgeltes werden keine Gewinnziele, sondern eine Kostendeckung des Verfahrens auf längere Sicht angestrebt. Aufwendungen für Zinsenreduktionen zu konzessionellen Umschuldungen aufgrund internationaler Vereinbarungen beeinflussen die kumulative Deckungsrechnung nachhaltig. Die von der Republik Österreich geleisteten Schadenszahlungen aus Haftungen nach dem AusfFG sind im Zusammenhang mit dem Gesamtvolumen der übernommenen Haftungen (Haftungszusagen) zu sehen. Die Haftungszusagen seit Einrichtung des Verfahrens im Jahr 1950 erreichten bis Ende ,6 Milliarden EUR. In diesem kumulativen Betrag sind revolvierend erteilte Haftungen nur nominell erfasst. Die kumulativen Abschreibungen durch den Garantiegeber wegen Uneinbringlichkeit während dieser 64 Jahre sowie die (seit 1989) für Schuldenerleichterungen durch Zinsenreduktion aufgrund internationaler Vereinbarungen erforderlichen Aufwendungen in Höhe von zusammen Millionen EUR entsprechen 2,8 % der kumulativen Haftungszusagen. Neben den Forderungen des Garantiegebers aus geleisteten Schadenszahlungen (Stand per 31. Dezember 2013: 927,1 Millionen EUR) bestehen per 31. Dezember 2013 Forderungen aus Verzugszinsen im Zusammenhang mit Umschuldungen gegenüber Irak, Argentinien und Myanmar in Höhe von 199,6 Millionen EUR. Aus der Betreibung dieser Forderungen sind weitere Rückflüsse und Zinsenerträge zu erwarten wurde der positive Trend der letzten Jahre fortgesetzt und ein Deckungsüberschuss in Höhe von 155 Millionen EUR erzielt. Exportservice - Jahresbericht 2013 Deckungsrechnung Haftungsfälle nach Regionen und Ländern 19

20 6.1 DECKUNGSRECHNUNG ZU HAFTUNGEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS AusfFG Millionen EUR Vereinnahmte Entgelte /- Zinsen/Kosten Zwischensumme Rückflüsse zu Schadenszahlungen Summe (+) Schadenszahlungen inkl. HIPC (-) Ergebnis (+/-) Zinsenreduktionen netto (-) Saldo nach Zinsenreduktionen inkl. HIPC (+/-) In % der kumulativen Haftungszusagen 0,20 0,13 0,05 In % des Haftungsobligos gemäß AusfFG 1,03 0,71 0,29 Saldo nach Zinsenreduktionen exkl. HIPC (+/-) Stand der aushaftenden Forderungen der Republik Österreich zum Ultimo (inkl. HIPC), aus deren Betreibung weitere Rückflüsse zu erwarten sind Wertberichtigung zu aushaftenden Forderungen Verfahrensrentabilität in % 5 42,0 106,4 40,6 104,0 25,1 101,4 Zinsenreduktionen (-) Dotationen hiezu (+) Zinsenreduktionen netto (-) Abschreibungen wegen Uneinbringlichkeit inkl. HIPC (-) Summe (-) In % der kumulativen Haftungszusagen 2,83 2,81 2,77 Haftungszusagen Haftungsobligo gemäß AusfFG zum Ultimo Rückstellungen für Haftungen Ab 2012 unter Berücksichtigung von Effekten aus der periodengerechten Abgrenzung von Upfront-Entgelten 2 Deckungsüberschuss (+); rechnerischer Abgang (-) 3 Umgliederungen von bereits in vorangegangenen Berichtsperioden erfolgten Schadenszahlungen zur HIPC-Initiative beeinflussen die Fortrechnung 4 Ab 2012 bewerteter Stand 5 Schadenszahlungen inkl. Zinsenreduktionen netto abzüglich der Rückflüsse zu Schadenszahlungen in % der Vereinnahmten Entgelte ± Zinsen/Kosten Bei den folgenden Tabellen sind aufgrund von Fremdwährungseffekten (Bewertung) bei der Fortrechnung Differenzen möglich. 20 Exportservice - Jahresbericht 2013 Deckungsrechnung Haftungsfälle nach Regionen und Ländern

21 6.2 HAFTUNGSFÄLLE GEMÄß AusfFG NACH REGIONEN UND LÄNDERGRUPPEN Millionen EUR Schadenszahlungen Rückflüsse zu Schadenszahlungen Abschreibungen wegen Uneinbringlichkeit Bewerteter Stand der aushaftenden Forderungen der Rep. Österreich Anerkannte, aber noch nicht ausbezahlte Haftungsfälle Europa (inkl. Türkei/GUS) EU Nordamerika Lateinamerika Asien Australien, Ozeanien Afrika Salden-Rückgarantien Summe zu G 1 - G Wirtschaftliche Risiken Politische Risiken Kursrisikogarantien (G 10) Summe zu G 1 - G Wechselbürgschaften (WB) Summe Hievon 2 OECD Außereuropäische Entwicklungsländer OPEC HIPC-Initiative insgesamt Vergleich Summe Vergleich Summe Vergleich Summe Hievon für Umschuldungsgarantien Europa Lateinamerika Asien Afrika Summe Vergleich Summe Vergleich Summe Vergleich Summe Haftungsfälle aus politischen Tatbeständen inkl. der Haftungsfälle aus Umschuldungsgarantien 2 Ohne Berücksichtigung der den Regionen/Ländergruppen nicht direkt zurechenbaren Haftungsfällen zu Kursrisikogarantien und Wechselbürgschaften; Haftungsfälle zu Salden-Rückgarantien wurden der OECD zugeordnet. 3 Im Berichtsjahr gab es keine Umgliederungen von bereits in vorangegangenen Berichtsperioden erfolgten Schadenszahlungen zur HIPC-Initiative. Exportservice - Jahresbericht 2013 Deckungsrechnung Haftungsfälle nach Regionen und Ländern 21

22 In den Werten der folgenden Tabelle sind Haftungsfälle aus Umschuldungsgarantien enthalten, Länderdaten ohne Berücksichtigung der den Ländern nicht direkt zurechenbaren Haftungsfälle zu Salden-Rückgarantien, Kursrisikogarantien und Wechselbürgschaften. 6.3 HAFTUNGSFÄLLE NACH REGIONEN UND LÄNDERN Tausend EUR Schadenszahlung Rückflüsse zu Schadenszahlung Abschreibungen wegen Uneinbringlichkeit Bewerteter Stand der aushaftenden Forderungen der Rep. Österreich Anerkannte, aber noch nicht ausbezahlte Haftungsfälle Insgesamt Europa Bulgarien Deutschland Frankreich Großbritannien Italien Polen Russland Schweiz Serbien Türkei Ukraine Nordamerika USA Lateinamerika Argentinien Bolivien Brasilien Kuba Venezuela Exportservice - Jahresbericht 2013 Deckungsrechnung Haftungsfälle nach Regionen und Ländern

23 Tausend EUR Schadenszahlung Rückflüsse zu Schadenszahlung Abschreibungen wegen Uneinbringlichkeit Bewerteter Stand der aushaftenden Forderungen der Rep. Österreich Anerkannte, aber noch nicht ausbezahlte Haftungsfälle Asien China (inkl. Hongkong) Georgien Indien Indonesien Irak Iran Libanon Myanmar Nordkorea (DVR) Philippinen Saudi-Arabien Syrien Thailand Vereinigte Arabische Emirate Vietnam Afrika Ägypten Algerien Angola Cote d'ivoire Kamerun Kenia Kongo DR (ehem. Zaire) Libyen Madagaskar Marokko Nigeria Sambia Sudan Tansania Togo Exportservice - Jahresbericht 2013 Deckungsrechnung Haftungsfälle nach Regionen und Ländern 23

24 Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der Oesterreichischen Kontrollbank AG 1. Stände und Nettoveränderungen des EFV EFV seit 1960 Voraussetzungen Die OeKB betreut seit 1960 die Finanzierung des Exportes von Gütern und Leistungen auf vorwiegend mittel- und langfristige Zahlungsziele unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Investitionsgüterexportes. Das EFV wird zur Refinanzierung von Exportkrediten (Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierungen sowie Exportwechselkrediten) von Kreditinstituten und zur Bedeckung der durch die OeKB durchgeführten Direktfinanzierungen herangezogen. Durch die AusfFG-Novelle 1995 wurde die Haftungsübernahme für ungebundene Finanzierungen ermöglicht. Voraussetzung für die Refinanzierung ist das Vorliegen einer den Bestimmungen des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes (AFFG) entsprechenden Haftung für das der Finanzierung zugrunde liegende Rechtsgeschäft oder Recht. Weiters ist in der Regel die sicherstellungsweise Abtretung der entsprechenden Haftungsansprüche und der zugrunde liegenden (Export-)Forderungen vorzunehmen. Nach den Bestimmungen des OECD Arrangements ist die Maximallaufzeit für kommerzielle Exportkredite generell 10 Jahre. Maximallaufzeiten über 10 Jahre sind für konventionelle Kraftwerke (maximal 12 Jahre), Projektfinanzierungen (maximal 14 Jahre) und für Projekte im Bereich erneuerbarer Energie und Wasserprojekte (maximal 18 Jahre) möglich. Das EFV der OeKB in Form von Refinanzierungen für Kreditinstitute ist ein offenes System, das inländischen und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle offen steht. Diese müssen allerdings den Bonitätskriterien der OeKB entsprechen und die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie die Bedingungen für die einheitliche Abwicklung der Finanzierungen erfüllen. Letzteres gilt insbesondere für die Sicherheitengestionierung. 24 Exportservice - Jahresbericht 2013 Stände und Nettoveränderungen des EFV

25 1.1 STÄNDE UND NETTOVERÄNDERUNGEN DES EFV - AKTIVGESCHÄFT Millionen EUR Stand Stand Stand Nettoveränderungen Nettoveränderungen Nettoveränderungen Stand Finanzierungszusagen Finanzierungspromessen Insgesamt Ausnützung Die zum 31. Dezember 2013 noch nicht ausgenützten Finanzierungszusagen und -promessen werden vereinbarungsgemäß wie in Tabelle 1.2 angeführt auszuzahlen sein. Die zum 31. Dezember 2013 erteilten und bereits ausgenützten Finanzierungszusagen sowie die zu diesem Stichtag noch nicht in Anspruch genommenen Finanzierungszusagen und -promessen in Höhe von Millionen EUR werden vereinbarungsgemäß wie in Tabelle 1.3 angeführt zur Rückzahlung durch die Kreditnehmer fällig. Die Laufzeit der längsten in Kraft befindlichen Kreditzusage reicht bis in das Jahr AUSNÜTZUNG VON KREDITEN IM EFV Millionen EUR Finanzierungszusagen Finanzierungspromessen Gesamt Bis Ende Bis Ende Bis Ende Bis Ende Bis Ende Nach Ausnützung Exportservice - Jahresbericht 2013 Stände und Nettoveränderungen des EFV 25

26 1.3 RÜCKFLÜSSE AUS KREDITEN IM EFV Millionen EUR Finanzierungszusagen Finanzierungspromessen Gesamt Bis Ende Bis Ende Bis Ende Bis Ende Bis Ende Bis Ende Bis Ende Bis Ende Bis Ende Nach 2022 (bis 2039) Rückflüsse Umsätze des EFV Ergänzend zur vorhergehenden Übersicht über die Zusagen- und Ausnützungsstände des von der OeKB betreuten EFV wird in der folgenden Zusammenfassung eine Aufgliederung des Bruttoumsatzes vorgenommen. Die Rückflüsse aus vergebenen Krediten (insgesamt Millionen EUR) reichten im Berichtsjahr zur vollen Deckung des Auszahlungsvolumens. UMSÄTZE DES EFV AKTIVGESCHÄFT Millionen EUR Finanzierungszusagen Neuzusagen Nichtinanspruchnahmen Rückflüsse aus Krediten Hievon zu revolvierenden Krediten Ausnützung von Krediten Finanzierungspromessen Neuzusagen Umwandlung in Zusagen Nichtinanspruchnahmen Inkl. Umwandlungen von Finanzierungspromessen in Finanzierungszusagen 26 Exportservice - Jahresbericht 2013 Umsätze des EFV

27 3. Exportfinanzierung nach Regionen und Ländern Die Zusagen- und Ausnützungsstände im EFV sowie die neu erteilten Finanzierungszusagen und Kreditauszahlungen (Ausnützung von Krediten) sind in den folgenden Übersichten 3.1 und 3.2 nach Regionen zusammengefasst. Die entsprechenden Länderdaten (ohne finanzierte Exportverträge, gedeckt durch Pauschalgarantien und Wechselbürgschaften) sind in der Aufstellung 3.3 enthalten. 3.1 ZUSAGEN- UND AUSNÜTZUNGSSTÄNDE IM EFV NACH REGIONEN UND LÄNDERGRUPPEN Stand Stand Zusagenstand Ausnützungsstand Zusagenstand Ausnützungsstand Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Europa (inkl. Türkei/GUS) , , , ,4 mit Promessen , ,2 EU 426 1, , , ,9 Nordamerika 119 0,4 94 0, , ,4 mit Promessen 119 0, ,4 Lateinamerika 290 1, , , ,0 mit Promessen 308 1, ,6 Asien , , , ,6 mit Promessen , ,8 Australien, Ozeanien 4 0,0 4 0,0 2 0,0 2 0,0 mit Promessen 4 0,0 2 0,0 Afrika 636 2, , , ,5 mit Promessen 694 2, ,2 Pauschalgarantien (PG) ,1 19 0,1 11 0,1 11 0,1 mit Promessen 19 0,1 11 0,1 Zwischensumme , , , ,0 mit Promessen , ,3 Wechselbürgschaften (WB) , , , ,0 mit Promessen , ,7 Summe , , , ,0 mit Promessen , ,0 Hievon (ohne PG und WB): OECD , , , ,9 Außereuropäische Entwicklungsländer , , , ,6 OPEC 995 3, , , ,5 1 Finanzierte Exportverträge, gedeckt durch revolvierende Pauschal- und Rückgarantien (PG) 2 Finanzierte Exportverträge und kurzfristige Exportrahmenkredite, gedeckt durch Wechselbürgschaften (WB) Exportservice - Jahresbericht 2013 Exportfinanzierung nach Regionen und Ländern 27

28 3.2 NEUZUSAGEN UND KREDITAUSZAHLUNGEN IM EFV NACH REGIONEN UND LÄNDERGRUPPEN Umsätze 2012 Umsätze 2013 Neuzusagen Ausnützung von Krediten Neuzusagen Ausnützung von Krediten Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Europa (inkl. Türkei/GUS) , , , ,7 mit Promessen , ,2 EU 207 2, , , ,6 Nordamerika , ,2 mit Promessen Lateinamerika 108 1,5 55 0, , ,5 mit Promessen 138 1, ,8 Asien , , , ,7 mit Promessen , ,2 Australien, Ozeanien ,0 0 0,0 mit Promessen ,0 Afrika 277 3, , , ,9 mit Promessen 350 4, ,4 Pauschalgarantien (PG) , ,7 1 0,0 1 0,0 mit Promessen 44 0,6 1 0,0 Zwischensumme , , , ,0 mit Promessen , ,6 Wechselbürgschaften (WB) , , , ,0 mit Promessen , ,4 Summe , , , ,0 mit Promessen , ,0 Hievon (ohne PG und WB) OECD 350 4, ,5 90 1, ,1 Außereuropäische Entwicklungsländer , , , ,8 OPEC 150 2,1 12 0,2 23 0,4 56 1,2 1 Finanzierte Exportverträge, gedeckt durch revolvierende Pauschal- und Rückgarantien (PG) 2 Finanzierte Exportverträge und kurzfristige Exportrahmenkredite, gedeckt durch Wechselbürgschaften (WB) 28 Exportservice - Jahresbericht 2013 Exportfinanzierung nach Regionen und Ländern

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